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2037/2020

Querung des Heinrich-Lübke-Ufers unter der Rodenkirchener Brücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 15.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2381 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2037/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Querung des Heinrich-Lübke-Ufers unter der Rodenkirchener Brücke 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
15.06.2020, TOP 7.2.2 
Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
1. „Welche Maßnahmen zur Erhellung des Fußgängerübergangs sind in Planung, um die bisher 
mangelhaften Beleuchtungsverhältnisse zu verbessern? 
2. Was würde die Aufstellung von weiteren Lichtmasten an Kosten verursachen? 
3. Welche weiteren Maßnahmen sind rechtlich möglich und nach Meinung der Verwaltung 
zweckmäßig? (Zebrastreifen, Drängelgitter, Warnbeleuchtung) 
4. Wie ist der Sachstand in Bezug auf die beim Ortstermin besprochenen Maßnahmen? Welche 
wurden umgesetzt, welche stehen noch aus?“ 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 4: 
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden Ende letzten Jahres verschiedene Maßnahmen umge-
setzt. Zu diesem Maßnahmenkatalog gehörte auch die Überprüfung der Beleuchtung unterhalb der 
Rodenkirchener Brücke. 
Die Beleuchtung entspricht nach wie vor den gültigen DIN-Normen und weitere Optimierungen sind 
auch nach jetzigen Erkenntnissen nicht erforderlich. Aktuell gibt es keine Störungsmeldungen, die 
gegen eine ausreichende Beleuchtung sprechen würden. Sofern Störungen auftreten sollten, werden 
diese zeitnah von der RheinEnergie AG behoben.  
 
Die Ergebnisse der damaligen Ortstermine von Vertreterinnen/Vertretern der Unfallkommission (UK) 
waren Folgende: 
 
Die Beschilderung und Markierung sind grundsätzlich eindeutig und ausreichend. Dennoch ergaben 
sich Verbesserungsmöglichkeiten. Die Vertreter/innen der UK beschlossen daher, die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Querungshilfe auf dem Heinrich-Lübke-Ufer auf 30 km/h her-
abzusetzen. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden zeitnah installiert. Die Einhaltung der zu-
lässigen Höchstgeschwindigkeit wurde ebenfalls bereits kontrolliert. Weitere angemessene Maßnah-
men waren aus Sicht der UK nicht geboten. Ergänzend wurden durch das Team des Fahrradbeauf-
tragten unter der Brücke verschiedene Parkplätze aufgehoben, um die Sichtbeziehungen an dieser 
Stelle zu verbessern.

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Lübke-Ufer

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Details

Aktenzeichen
2037/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
15.07.2020
Erstellt
07.07.2020 12:15