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Querung des Heinrich-Lübke-Ufers unter der Rodenkirchener Brücke

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2037/2020 vom 15.07.2020

Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64/64/1 Vorlagen-Nummer 2037/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Querung des Heinrich-Lübke-Ufers unter der Rodenkirchener Brücke hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 15.06.2020, TOP 7.2.2 Die CDU-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Welche Maßnahmen zur Erhellung des Fußgängerübergangs sind in Planung, um die bisher mangelhaften Beleuchtungsverhältnisse zu verbessern? 2. Was würde die Aufstellung von weiteren Lichtmasten an Kosten verursachen? 3. Welche weiteren Maßnahmen sind rechtlich möglich und nach Meinung der Verwaltung zweckmäßig? (Zebrastreifen, Drängelgitter, Warnbeleuchtung) 4. Wie ist der Sachstand in Bezug auf die beim Ortstermin besprochenen Maßnahmen? Welche wurden umgesetzt, welche stehen noch aus?“ Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 bis 4: Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurden Ende letzten Jahres verschiedene Maßnahmen umge- setzt. Zu diesem Maßnahmenkatalog gehörte auch die Überprüfung der Beleuchtung unterhalb der Rodenkirchener Brücke. Die Beleuchtung entspricht nach wie vor den gültigen DIN-Normen und weitere Optimierungen sind auch nach jetzigen Erkenntnissen nicht erforderlich. Aktuell gibt es keine Störungsmeldungen, die gegen eine ausreichende Beleuchtung sprechen würden. Sofern Störungen auftreten sollten, werden diese zeitnah von der RheinEnergie AG behoben. Die Ergebnisse der damaligen Ortstermine von Vertreterinnen/Vertretern der Unfallkommission (UK) waren Folgende: Die Beschilderung und Markierung sind grundsätzlich eindeutig und ausreichend. Dennoch ergaben sich Verbesserungsmöglichkeiten. Die Vertreter/innen der UK beschlossen daher, die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Umfeld der Querungshilfe auf dem Heinrich-Lübke-Ufer auf 30 km/h her- abzusetzen. Die entsprechenden Verkehrszeichen wurden zeitnah installiert. Die Einhaltung der zu- lässigen Höchstgeschwindigkeit wurde ebenfalls bereits kontrolliert. Weitere angemessene Maßnah- men waren aus Sicht der UK nicht geboten. Ergänzend wurden durch das Team des Fahrradbeauf- tragten unter der Brücke verschiedene Parkplätze aufgehoben, um die Sichtbeziehungen an dieser Stelle zu verbessern.

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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