2515/2024
Sanierung Spielplatz Holsteinstraße/Teilbereich in Köln-Mülheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
4283 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 2515/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung Spielplatz Holsteinstraße/Teilbereich in Köln-Mülheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Schadstoffsanierung und Um- gestaltung des betroffenen Teilbereichs des öffentlichen Spielplatzes Holsteinstraße in Köln Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von 97.000 Euro brutto durchzuführen. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 97.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 im Rahmen der Unterhaltung a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz Holsteinstraße ist ein wichtiger Spiel- und Aufenthaltsort für Kinder und Jugend- liche im dicht besiedelten Stadtteil Mülheim. Dies bestätigt auch die Standortanalyse der aktu- ellen Spielplatzbedarfsplanung. Der Spielplatz verfügt über mehrere Spielhügel. In diesen Hügeln sind 2001 Materialien ver- baut worden, die eine Schadstoffbelastung aufwiesen. Dieses Material wurde mit einem Vlies zugriffsicher versiegelt und mit sauberem Oberboden abgedeckt. In den letzten Jahren sind die Hügel intensiv von den Kindern genutzt worden. Dadurch hat sich das Vlies freigespielt und Risse bekommen. Daraufhin wurde zum Schutz der Kinder die Spielhügel gesperrt. Neue Untersuchungen des Umweltamtes haben in den Hügelbereichen eine Schwermetallbelastung von Arsen und Blei gezeigt. Die nachgewiesenen Grenzwertüberschreitungen nach Bundes- bodenschutzverordnung machen in den betroffenen Teilbereichen eine Sanierung dringend erforderlich. Für die anderen ebenerdigen Teilbereiche des Spielplatzes besteht kein Sanie- rungsbedarf. 3 Im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist eine kurzfristige Umsetzung der Baumaßnahme geplant. Gemeinsam mit Umweltamt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Gesundheitsamt und Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet. Dazu müssen die Hügel abgetragen werden und in den betroffenen Pflanzbereichen ein Bo- denabtrag erfolgen. Danach ist die Herrichtung und Umgestaltung dieser Teilfläche geplant. Neue Spielhügel sind nicht vorgesehen. Dafür wird eine Grünfläche als Aufenthalts- und Frei- spielbereich entstehen, der nach der Sanierung den Kindern, Jugendlichen und Eltern zur Verfügung steht. Im Falle, dass die Schadstoffsanierung nicht durchgeführt wird bzw. der Beschluss zur Schad- stoffsanierung nicht gefasst wird, muss der Teilbereich des Spielplatzes Holsteinstraße zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht weiterhin abgesperrt bleiben. Diese Fläche steht dann den Kindern und Jugendlichen nicht mehr als Freispielfläche bzw. Verweilfläche zur Verfü- gung. Für Eltern, Kinder und Interessierte gibt es Infos am Bauzaun mit Rufnummern für Rückfra- gen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto rund 97.000 Euro. Die zur Finanzierung der Maßnahme benötige Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis- plan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Ju- gendarbeit, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus- haltsjahr 2024. Die laufende Unterhaltung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2515/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.10.2024
- Erstellt
- 20.08.2024 07:39