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2515/2024

Sanierung Spielplatz Holsteinstraße/Teilbereich in Köln-Mülheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.11.2024, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4283 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 2515/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sanierung Spielplatz Holsteinstraße/Teilbereich in Köln-Mülheim  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, die Schadstoffsanierung und Um-
gestaltung des betroffenen Teilbereichs des öffentlichen Spielplatzes Holsteinstraße in Köln 
Mülheim mit Gesamtkosten in Höhe von 97.000 Euro brutto durchzuführen.  
 
 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  97.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 im 
Rahmen der Unterhaltung 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz Holsteinstraße ist ein wichtiger Spiel- und Aufenthaltsort für Kinder und Jugend-
liche im dicht besiedelten Stadtteil Mülheim. Dies bestätigt auch die Standortanalyse der aktu-
ellen Spielplatzbedarfsplanung.  
Der Spielplatz verfügt über mehrere Spielhügel. In diesen Hügeln sind 2001 Materialien ver-
baut worden, die eine Schadstoffbelastung aufwiesen. Dieses Material wurde mit einem Vlies 
zugriffsicher versiegelt und mit sauberem Oberboden abgedeckt. In den letzten Jahren sind 
die Hügel intensiv von den Kindern genutzt worden. Dadurch hat sich das Vlies freigespielt 
und Risse bekommen. Daraufhin wurde zum Schutz der Kinder die Spielhügel gesperrt. Neue 
Untersuchungen des Umweltamtes haben in den Hügelbereichen eine Schwermetallbelastung 
von Arsen und Blei gezeigt. Die nachgewiesenen Grenzwertüberschreitungen nach Bundes-
bodenschutzverordnung machen in den betroffenen Teilbereichen eine Sanierung dringend 
erforderlich. Für die anderen ebenerdigen Teilbereiche des Spielplatzes besteht kein Sanie-
rungsbedarf.

3 
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen ist eine kurzfristige Umsetzung der Baumaßnahme 
geplant.  
Gemeinsam mit Umweltamt, Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Gesundheitsamt 
und Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet.  
Dazu müssen die Hügel abgetragen werden und in den betroffenen Pflanzbereichen ein Bo-
denabtrag erfolgen. Danach ist die Herrichtung und Umgestaltung dieser Teilfläche geplant. 
Neue Spielhügel sind nicht vorgesehen. Dafür wird eine Grünfläche als Aufenthalts- und Frei-
spielbereich entstehen, der nach der Sanierung den Kindern, Jugendlichen und Eltern zur 
Verfügung steht.  
Im Falle, dass die Schadstoffsanierung nicht durchgeführt wird bzw. der Beschluss zur Schad-
stoffsanierung nicht gefasst wird, muss der Teilbereich des Spielplatzes Holsteinstraße zur 
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht weiterhin abgesperrt bleiben. Diese Fläche steht dann 
den Kindern und Jugendlichen nicht mehr als Freispielfläche bzw. Verweilfläche zur Verfü-
gung.  
Für Eltern, Kinder und Interessierte gibt es Infos am Bauzaun mit Rufnummern für Rückfra-
gen.  
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen brutto rund 97.000 Euro.  
Die zur Finanzierung der Maßnahme benötige Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnis-
plan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604, Kinder- und Ju-
gendarbeit, in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Haus-
haltsjahr 2024.  
 
Die laufende Unterhaltung und Pflege der Anlage erfolgt durch das Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen im Rahmen der hierfür veranschlagten Haushaltsmittel. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das 
Klima.

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2515/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.10.2024
Erstellt
20.08.2024 07:39