0180/2020
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkírchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vor-gaben zur Ausar
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Beschlussvorlage Ausschuss
7169 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 Lang Sa Vorlagen-Nummer 0180/2020 Freigabedatum 27.01.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkírchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebau- ungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be- rücksichtigen; Alternative: keine Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 17.05.2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 69396/02 – Ringstraße 38-46 - in Köln-Rodenkirchen nach § 12 Absatz 2 Bauge- setzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die öffentliche Bekanntgabe zum Einleitungsbeschluss erfolgte am 13.06.2018 sowie zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.07.2019. In der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 04.10.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Stellung- nahmen der Verwaltung sind in der Anlage 6 enthalten. Zeitgleich erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Zusammenhang mit der Anwendung des Kooperati- ven Baulandmodel in der Fassung vom 24.02.2014. Die Voraussetzungen für die Anwendung des `alten` Modells liegen vor, da der Grundstückskauf zwischen dem 24.02.2014 und 22.09.2016 erfolg- te. Die Verpflichtung zum Qualifizierungsverfahren entfällt, da diese Forderung in der alten Fassung noch nicht Bestandteil der Regelung war. Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spiel- plätze und die freiwillige Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren. Ziel der Planung Für das ca. 0,25 ha große Areal, beabsichtigt der Vorhabenträger `PE Ringviertel 1 GmbH & Co.KG und die PE Ringviertel 2 GmbH & Co.KG` nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen die Realisierung einer innerstädtischen Wohnbebauung mit circa 360 bis 400 Wohneinheiten, einer Kindertagesstätte sowie einer öffentlich zugängigen Spielplatzfläche. Grundlage für die städtebauli- che Planung ist das durch das Planungsbüro ASTOC entwickelte städtebauliche Konzept. Planungs- und Nutzungskonzept Das neue Quartier soll zukünftig als `Allgemeines Wohngebiet` für eine vier- bis fünfgeschossige Be- bauung festgesetzt werden. Die geplanten 360- 400 Wohneinheiten sollen ausschließlich als Ge- schosswohnungsbauten realisiert werden. Die geplante 6 gruppige Kita wird in den Wohnungsbau integriert und liegt direkt an der Ringstraße angeordnet. Zudem sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen öffentlich zugängige Spielplatzflächen mit insgesamt circa 2.100 qm vorgesehen. Der Abriss der im Plangebiet vorhandenen Büro- und Dienstleistungsgebäude sowie der südlich ge- legenen Gewerbegebäude soll in zwei Realisierungsphasen erfolgen. Die verkehrliche und fußläufige Erschließung erfolgt über die im Süden des Plangebietes gelegene Zufahrt. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze soll in Tiefgaragen erfolgen. Die Hofinnenberei- che der neuen Bebauung sind autofrei und werden durch ein engmaschiges Wegesystem fußläufig miteinander verbunden. Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erar- beitet bzw. liegen bereits vor: 3 Verkehrsgutachten, Lärmgutachten, Umweltprüfung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Artenschutzprüfung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Abendveranstaltung) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung am 10.07.2019 statt. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 4 zu entnehmen. Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 10.07.2019 bis zum 26.07.2019 beim Bezirksbürgermeister von Rodenkirchen abgegeben werden. Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen innerhalb der Frist eingegangen, die sich im Wesentlichen mit den Themen Städtebau/ bauliche Dichte/ Einbeziehung Nachbarschaftsgrundstück Verkehr/ Erschließung Umwelt/ Flächenversiegelung/ Klima/ Umweltbericht Verfahren/ Öffentlichkeitsbeteiligung auseinandersetzen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Be- rücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in der Anlagen 5 enthalten. Eine Auflistung der Ver- fasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt. Verwaltungsvorschlag Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen. Vorgabenbeschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des vorliegenden Planungskonzeptes und der Ergebnissen der aufgeführten Untersuchungen sowie den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung das vorhaben- bezogene Bebauungsplanverfahren fortzuführen. Vorberatungen: Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach Modell 2 (Abendveranstaltung): Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 - einstimmig beschlossen Bezirksvertretung Rodenkirchen 23.04.2018 - einstimmig beschlossen Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 13.06.2018 Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 03.07.2019 Anlagen: 1 Geltungsbereich 2 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 3 Plakat aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 4 Niederschrift Bürgerversammlung (anonym) 4.1 Entschlüsselungstabelle der Wortmeldungen (nicht öffentlich) 5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent- lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 5.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich) 6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili- gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB
Anlage 3 Plakat zur Bürgerversammlung
4852 Zeichen
)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgႇHQWOLFKNHLWDQGHU%DXOHLWSODQXQJ gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch am 10.07.2019 um 19 Uhr in der Aula des Gymnasiums Rodenkirchen, Sürther Straße 55, 50996 Köln Städtebauliches Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen– Die Oberbürgermeisterin Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt Beschreibung des Plangebietes 'DV3ODQJHELHWEH¿QGHWVLFKVGZHVWOLFKGHV6WDGWWHLO]HQWUXPV YRQ5RGHQNLUFKHQ]ZLVFKHQGHU6WDGWEDKQLP:HVWHQXQGGHU Ringstraße im Osten. Das Plangebiet ist circa 24.900 m² groß. Planverfahren 'HU%HVFKOXVVEHUGLH(LQOHLWXQJHLQHV%HEDXXQJVSODQYHUIDK- UHQVYRUKDEHQEH]RJHQHU%HEDXXQJVSODQXQG]XU'XUFKIKUXQJ GHUIUK]HLWLJHQgႇHQWOLFKNHLWVEHWHLOLJXQJZXUGHDP YRP6WDGWHQWZLFNOXQJVDXVVFKXVVJHIDVVW Anlass und Ziel der Planung 'HU$XWREDXHU9ROYRKDWVHLQH'HXWVFKODQG]HQWUDOHDQ GHU5LQJVWUDH±YRQ5RGHQNLUFKHQQDFK'HXW]YHUODJHUW GDV%URJHElXGHZLUG]ZLVFKHQ]HLWOLFKDOV)OFKWOLQJVXQWHU- NXQIWJHQXW]W$XIGHP1DFKEDUJUXQGVWFN5LQJVWUDHVROO GLHJHZHUEOLFKH1XW]XQJDXIJHJHEHQZHUGHQ'HU,QYHVWRUEH- DEVLFKWLJWDQVWHOOHGHUELVKHULJHQJHZHUEOLFKHQ1XW]XQJHLQH :RKQEHEDXXQJDXIGHU*UXQGODJHHLQHVVWlGWHEDXOLFKHQ3OD- QXQJVNRQ]HSWHVYRP$UFKLWHNWXUXQG6WlGWHEDXEUR$672& DXV.|OQ]XHUULFKWHQ1DFK$EULVVGHU%URJHElXGHXQGGHV *HZHUEHKRIHVLVWGLH5HDOLVLHUXQJHLQHUGUHLELVIQIJHVFKRV- VLJHQ:RKQEHEDXXQJPLWHWZDELV:RKQXQJHQVRZLH HLQHU.LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJYRUJHVHKHQ0LWGHULQQHQVWDGW- QDKHQ:RKQEHEDXXQJVROODXFKHLQ%HLWUDJ]XU9HUVRUJXQJGHU %HY|ONHUXQJPLW|ႇHQWOLFKJHI|UGHUWHP:RKQXQJVEDXJHVFKDႇHQ werden. Städtebauliches Planungskonzept ,QQHUKDOEGHV3ODQJHELHWHVLVWHLQHVWlGWHEDXOLFKH1HXRUGQXQJ PLWGUHLELVIQIJHVFKRVVLJHQ0HKUIDPLOLHQKlXVHUQYRUJHVH- KHQ$FKWXQWHUVFKLHGOLFKH:RKQJHElXGHLQ8)RUP=HLOHQXQG :LQNHOIRUPJOLHGHUQYLHU,QQHQK|IH+LHUVROOHQGLHQRWZHQGLJHQ |ႇHQWOLFKHQ.LQGHUVSLHOSOlW]HLQHLQHU*U|HYRQLQVJHVDPWFLUFD PðLQGUHL,QQHQK|IHQUHDOLVLHUWZHUGHQ(LQHJUXSSLJH .LQGHUWDJHVHLQULFKWXQJLVWLP(UGJHVFKRVVGHV%DXN|USHUVDQ GHU5LQJVWUDH±HLQVFKOLHOLFKHLQHUVWUDHQDEJHZDQGWHQ$X- HQVSLHOÀlFKH±YRUJHVHKHQ 'DV)UHLÀlFKHQNRQ]HSWVLHKWGLH$XVELOGXQJHLQHUJUQHQ(U- VFKOLHXQJVDFKVHDOV$OOHHGLH*HVWDOWXQJGHU,QQHQK|IHYRQ +HFNHQXPJUHQ]WH:RKQXQJVJlUWHQVRZLHHLQHGDV3ODQJHELHW QDKH]XXPODXIHQGH%DXPUHLKHYRU Erschließung 'DVJHSODQWH:RKQTXDUWLHUVROOLP,QQHUHQEHUZLHJHQGDXWR- IUHLJHVWDOWHWZHUGHQ'HUUXKHQGH9HUNHKUZLUGLQ7LHIJDUDJHQ XQWHUJHEUDFKW'DV3ODQJHELHWLVWDQGHQ|ႇHQWOLFKHQ3HUVRQHQ- QDKYHUNHKU±GDV6WDGWEDKQXQG%XVQHW]±EHUGLH+DOWHVWHOOH 5RGHQNLUFKHQ%DKQKRIDQJHEXQGHQ Flächennutzungsplan 'HU )OlFKHQQXW]XQJVSODQ GHU 6WDGW .|OQ VWHOOW GHQ Q|UGOLFKHQ 7 HLOEHUHLFK GHV 3ODQJHELHWHV DOV *HZHUEHÀlFKH XQG GHQ VGOL- FKHQ7 HLOEHUHLFKDOV:RKQEDXÀlFKHGDU,QhEHUHLQVWLPPXQJPLW GHUVWlGWHEDXOLFKHQ=LHOVHW]XQJVROOGHU)OlFKHQQXW]XQJVSODQLP :HJHGHU%HULFKWLJXQJJHPlD$EVDW]%DXJHVHW]EXFKDQ- JHSDVVWZHUGHQXQG]XNQIWLJ:RKQEDXÀlFKHGDUVWHOOHQ Umweltbelange 'DV3ODQJHELHWLVWGXUFK6WUDHQXQG6FKLHQHQYHUNHKUVOlUP YRUEHODVWHW,PZHLWHUHQ3ODQYHUIDKUHQZHUGHQ/lUPXQG9HU- NHKUVJXWDFKWHQDXIGHU*UXQGODJHGHVVWlGWHEDXOLFKHQ3OD- QXQJVNRQ]HSWHVHUDUEHLWHWVRZLHHLQH$UWHQVFKXW]SUIXQJGXUFK- JHIKUW Hinweis zum Verfahren 'DV%HEDXXQJVSODQYHUIDKUHQZLUGQDFKGHQ9RUVFKULIWHQGHV %DXJHVHW]EXFKHV%DX*%GXUFKJHIKUW1DFKGHU'XUFKIKUXQJ GHUgႇHQWOLFKNHLWVLQIRUPDWLRQQDFKD%DX*%XQGGHU$EVWLP- PXQJGHU3ODQXQJPLWGHQ|ႇHQWOLFKHQ%HODQJHQZLUGGHUNRQNUHW DXVJHDUEHLWHWH%HEDXXQJVSODQ(QWZXUIIUGLH'DXHUHLQHV0R- QDWV|ႇHQWOLFKDXVJHOHJW$EVDW]%DX*%:lKUHQGGHU2I- IHQODJHIULVWN|QQHQ6WHOOXQJQDKPHQDEJHJHEHQZHUGHQEHUGLH GHU5DWGHU6WDGW.|OQYRUGHP6DW]XQJVEHVFKOXVVHQWVFKHLGHW $XVNQIWH]XU3ODQXQJHUKDOWHQ6LHEHLP6WDGWSODQXQJVDPWGHU6WDGW.|OQ7 HOHIRQ+HUU0DNUXW]NLXQG7 HOHIRQ)UDX/DQJHU Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 10.07. bis zum 26.07.2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln oder an mike.homann@stadt-koeln.de gerichtet werden. Städtebauliches Planungskonzept YRQ$672&$&+,7(&76$1'3/$11(56PLW5036WHSKDQ/HQ]HQ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ 6WDQG-XOLXQPDVWlEOLFK hEHUVLFKWVNDUWH3ODQJHELHWXQPDVWlEOLFK %OLFNYRQ:HVWHQ6WDGWEDKQWUDVVHOLHJWLP9RUGHUJUXQG %OLFNYRQ2VWHQ5LQJVWUDHOLHJWLP9RUGHUJUXQG Ringstraße 6WDGWEDKQWUDVVH 6WDGWEDKQWUDVVH/LQLHQ Ringstraße 6WDGWEDKQWUDVVH/LQLHQ Rotterbergstraße $QODJH
Anlage 1 Geltungsbereich Ringstrasse
390 Zeichen
Straßenbahntrasse Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesRingstraße 38 - 46in Köln - Rodenkirchen Maßstab 1 : 2 500
Anlage 7 Ergebnis BV 2
3387 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin - X Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18. 0% ‚20 20 Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fx : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Tu 9 . % Datum: 18.02.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 17.02.2020 öffentlich 9.24 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Offentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan- Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 0180/2020 Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor. 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Ver- trag zu vereinbaren. Der Vertrag sollte so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt. Die Sozialwohnungen sollten nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert, son- dern möglichst über das Baugebiet verteilt werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen 5 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP- Fraktion mit einer Stimme der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion, drei Stimmen der Fraktionen Die Grünen und der Stimmen des Herrn Bronisz und des Herrn Ilg zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem) Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen vor. 2. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Iig zu-. gestimmt. (nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem) Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen: 3. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol- genden Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage einen Bebauungsplan- Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage ) zu berücksich- tigen. Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaf- fung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebauli- chen Vertrag zu vereinbaren. Der Vertrag soll so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt. Die Sozialwohnungen sollen nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert, sondern möglichst über das Baugebiet verteilt werden. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen In- vestor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugstimmt. (nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)
Anlage 5 Bewertung schriftliche Stellnahmen
43132 Zeichen
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 69396/02 Arbeitstitel: Ringstraße 38–46 in Köln-
Rodenkirchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 10.07.2019
in der Aula des Gymnasiums Rodenkirchen, Sürther Straße 55 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang hatte die Öf-
fentlichkeit im Zeitraum vom 11.07.2019 bis zum 26.07.2019 weitere Gelegenheit zur Stellungnahme. Im diesem Zeitraum sind sieben Stellung-
nahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden mit laufende Nummerierung die
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die
jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.
Hinweis: Die Stellungnahme Nummer 7 ist im Wortlaut identisch mit der Stellungnahme Nummer 1.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
1
1.1
Städtebau
Die Einwenderin bemängelt die geplante hohe städtebau-
liche Dichte. Das städtebauliche Konzept sei zu brachial,
undifferenziert und passe sich nicht in die Umgebung ein.
Die geplanten Gebäude sind mit bis zu 4 Vollgeschossen
höher als die umliegende Bebauung. Diese weißt im Nor-
den 3-4, an der gegenüberliegenden Bebauung 2 und die
südlich angrenzende Bebauung mit Einfamilien- und klei-
nen Mehrfamilienhäusern maximal 2 Vollgeschosse auf.
Die geplanten großen blockhaften Riegel finden sich nur
in der nördlich angrenzenden Bebauung wieder. Die süd-
lich und östlich gelegenen Gebäude weisen nur Längen
von 10 m bis maximal 20 m auf. Die Geschossflächen-
zahl (GFZ) 1,2 nehme innerstädtische Ausmaße an.
Angeregt wird ein differenzierteres städtebauliches Kon-
zept, das die bestehende angrenzende Bebauung (in
Nicht
berücksichtigt
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln
hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 den Beschluss zur Ein-
leitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
gemäß § 12 BauGB mit dem Arbeitstitel Ringstraße 38–46 in
Köln-Rodenkirchen gefasst – mit dem Ziel, die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in
Form von Geschosswohnungsbauten festzusetzen. Nach
Abriss der Bürogebäude und des Gewerbehofes ist hier eine
städtebauliche Neuordnung vorgesehen zur Schaffung von
360 bis 400 Wohnungen.
Das Ziel der Planung, planungsrechtlich vorrangig Woh-
nungsbau zu ermöglichen, steht in Übereinstimmung mit der
Kölner Wohnungspolitik, den Wohnraumbedarf vorrangig
über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im
Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen
der Stadt zu decken. Mit dem städtebaulichen Ziel, der In-
nenentwicklung gegenüber einer Außenentwicklung den Vor-
Anlage 5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 2 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Bezug Gebäudehöhen und Anzahl der Vollgeschosse)
berücksichtige-. Angeregt wird eine offenere, niedrigere
und kleinteiligere Bebauung. Für den hinteren Bereich
werden kleine Mehrfamilienhäuser angeregt, die 2 bzw. 3
Geschosse aufweisen und maximal 20 m lang sind.
rang zu geben, wird dem Grundsatz entsprochen, mit Grund
und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Ver-
ringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für
bauliche Nutzungen beizutragen.
Nördliche Bebauung des Plangebiets
Innerhalb des Plangebietes sind zwei- bis fünfgeschossige
Mehrfamilienhäuser (einschließlich Nicht-Vollgeschosse)
geplant. Das städtebauliche Planungskonzept setzt die nörd-
lich des Plangebietes vorhandenen Gebäudehöhen mit drei-
bis fünf Geschossen (einschließlich Nicht-Vollgeschosse) in
Richtung Süden fort. Die vorhandene Wohnbebauung weist
Gebäudelängen mit bis zu 95 m und Gebäudetiefen zwi-
schen 13 und 14 m auf. Die geplanten Wohngebäude weisen
Gebäudelängen von maximal 70 m und Gebäudetiefen von
14 bis 14,5 m auf (mit Ausnahme der Kindertageseinrichtung
an der Ringstraße mit maximal 20 m Gebäudetiefe in Höhe
des Erdgeschosses).
Südliche Bebauung des Plangebietes
Im Plangebiet soll zur südlich angrenzenden ein- bis dreige-
schossigen Wohnbebauung (vorwiegend Ein- und Zweifami-
lienhäuser) eine maximal viergeschossige Bebauung entste-
hen – dabei ist das vierte Geschoss ein Nicht-Vollgeschoss
und gegenüber der südlichen Gebäudeaußenkante zurück-
gesetzt. Der parallel zur südlichen Plangebietsgrenze gele-
gene Gebäuderiegel mit einer Länge von 67 m wird dabei
durch einen zweigeschossigen Einschnitt gegliedert, um ei-
nen städtebaulichen Übergang zur kleinteiligeren Bestands-
bebauung im Süden zu erzielen. Das Wohngebäude parallel
zur Stadtbahntrasse soll maximal fünf Geschosse aufweisen
– durch das zurückgesetzte fünfte Geschoss am nach Süden
orientierten Gebäudekopf – ist hier von der Wirkung einer
Viergeschossigkeit gegenüber der Wohnbebauung an der
Rotterbergstraße/Schützstraße auszugehen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 3 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Die geplante Bebauung nimmt hinsichtlich ihrer Anzahl der
Geschosse und der Gebäudehöhen sowie der stärkeren
Gliederung des Baukörpers an der Plangebietsgrenze somit
Rücksicht auf die südlich gelegene, kleinteilige Bestandsbe-
bauung. Gleichzeitig wird das Planungsziel, 360 bis
400 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbau zu
entwickeln, erreicht.
Geplante Bebauung an der Ringstraße
Bei dem bestehenden Bürogebäude der ehemaligen Volvo-
Deutschlandzentrale handelt es sich um ein mehrgliedriges,
drei- und viergeschossiges Gebäude mit einer Traufhöhe zur
Ringstraße von 62,10 m. Hier soll ein fünfgeschossiges
Wohngebäude mit einer Kindertageseinrichtung dieses Bü-
rogebäude ersetzen. Nach derzeitigem Planungsstand wird
die maximale Traufhöhe (Flachdach) zur Ringstraße 63,80 m
betragen. Das vorhandene, nördlich benachbarte Wohnge-
bäude weist Traufhöhen zur Ringstraße von 57,8 m (III Ge-
schosse) und 60,1 m ü. NHN (IV Geschosse) sowie eine
maximale Firsthöhe des Satteldachs von 63,2 m ü. NHN auf.
Die geplante Bebauung in diesem Bereich soll in Richtung
Süden fortgesetzt werden, auch wenn östlich der Ringstraße
eine kleinteiligere offene Bebauungsstruktur mit überwiegend
zweigeschossigen Wohngebäuden dominiert.
1.2 Bauliche Dichte gemäß § 34 Baugesetzbuch
Die Einwenderin führt an, dass es sich um einen Bereich
handele, der nach § 34 Baugesetzbuch bebaubar sei,
und somit auf die angrenzenden Bereiche Rücksicht
nehmen müsse.
Nicht
berücksichtigt
Da es sich nicht um Zulässigkeitsentscheidungen von Bau-
vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-
le gemäß § 34 BauGB sondern um ein Bauleitplanverfahren
handelt, können neue städtebauliche Ziele für die zukünftige
bauliche Nutzung der Grundstücke definiert werden. Bei der
vorliegenden Planung handelt es sich um eine städtebauliche
Nachverdichtung zugunsten einer bis zu fünfgeschossigen
Wohnbebauung mit einer Kindertageseinrichtung. Der § 34
BauGB findet für das vorliegende Planvorhaben keine An-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 4 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
wendung.
1.3 Verkehr
Die Einwenderin weist darauf hin, dass der Stadtteil Ro-
denkirchen bereits heute ein erhebliches Verkehrsauf-
kommen aufweise, die Straßeninfrastruktur jedoch aus
den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts stammt. An-
geregt wird, sämtliche Neubebauungen wie das Waldvier-
tel, die Ringstraßenbebauungen, aber auch die in Umset-
zung befindlichen Bauprojekte der zu berücksichtigen.
Das Sürther Feld sollte ebenso Berücksichtigung finden.
Das Plangebiet dürfe nicht einzeln betrachtet werden.
Teilweise be-
rücksichtigt
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes ist eine Verkehrsuntersuchung erforderlich. Zur Darstel-
lung des aktuellen Verkehrsaufkommens wurden Verkehrs-
erhebungen – Knotenstromzählungen über den Zeitraum von
24 Stunden – an den folgenden Knotenpunkten durchgeführt:
Ringstraße/Schillingsrotter Straße,
Ringstraße/Kriemhildstraße,
Ringstraße/Rotterbergstraße/Siegfriedstraße,
Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und
Sürther Straße/Grüngürtelstraße.
Aus der Lage und der Anzahl der betrachteten Knotenpunkte
geht hervor, dass nicht nur das Plangebiet und seine unmit-
telbare Erschließung, sondern die Verteilung der Verkehrs-
ströme auf der Ringstraße in Richtung Norden und der
Sürther Straße in Richtung Süden umfassend betrachtet
wurden, einschlschließlich realisierte Bauvorhaben (Neubau-
gebiete und Einzelgebäude).
In der Verkehrsuntersuchung wurden auf Grundlage der Ver-
kehrsuntersuchung von `brenner BERNARD ingenieure
GmbH` erstellt, das die großflächigen Siedlungsentwicklun-
gen im Umfeld des Plangebiets berücksichtigt. Im Einzelnen
waren dies folgende Siedlungsentwicklungen:
Meschenich Nord,
Gewerbegebiet Kalscheurer Hof in Hürth,
Immendorf Süd,
Pastoratsstraße.
Die Neuverkehre der Schulen „Offene Schule Köln“ (Ge-
samtschule, An der Wachsfabrik 25) und der Ernst-Moritz-
Arndt-Schule (Grundschule, Mainstraße 75) wurden ebenfalls
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 5 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
berücksichtigt.
Darüber hinaus wurden die folgenden verkehrlichen Infra-
struktur-Entwicklungen betrachtet:
Nord: Teilstück 1 Rodenkirchener Straße bis Weiß-
dornweg
West: Teilstück 2 Kapellenstraße bis Bödinger Straße
Südwest: Teilstück 3 Bödinger Straße bis Ortsumfah-
rung Meschenich.
Das „Waldviertel Rodenkirchen“ und das „Sürther Feld“ fan-
den in der Verkehrsuntersuchung bisher keine Berücksichti-
gung – eine Freigabe der Verkehrszahlen Bestand und
Prognose durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung und eine Abstimmung mit dem Fachamt zur Berücksich-
tigung dieser Baugebiete erfolgt im weitern Verfahren.
1.4 Verkehr – Sürther Straße
Die Einwenderin regt eine Sperrung oder teilweise Sper-
rung der Sürther Straße zur Bewältigung des erheblichen
Verkehrsaufkommens an.
Kenntnisnahme
Die Ringstraße stößt südlich des Plangebietes auf die
Sürther Straße, die in südlicher Richtung die Anbindung Ro-
denkirchens an das überörtliche Straßennetz herstellt. In
nördliche Richtung verläuft die Ringstraße zur Rodenkirche-
ner Ortsmitte.
Die Sürther Straße ist südlich der Ringstraße mit einem Ver-
kehrsaufkommen von circa 9.800 Kfz/Tag belastet. Kurzfris-
tig soll die Sürther Straße zwischen Gesamtschule und
Friedhof und der Eygelshovener Straße bis zum Anschluss
des Baugebietes Sürther Feld umgestaltet werden. Hierbei
sollen u.a. die beiden Knotenpunkte Sürther Stra-
ße/Eygelshovener Straße und Sürther Straße/Martinsweg
aus Gründen der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit
als kleine Kreisverkehre ausgestaltet und beidseitig mit
Schutzstreifen für den Radverkehr versehen werden. Diese
verkehrsplanerischen Maßnahmen sind bezogen auf die An-
regung als Reorganisation des Straßenraumes zur Stärkung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 6 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
des Umweltverbundes zu verstehen, mit dem Ziel, einen
stadtverträglicheren Verkehr zu gestalten und die Aufent-
haltsqualität im öffentlichen Raum im Stadtquartier zu erhö-
hen.
Der Anregung, die Sürther Straße – südlich der Ringstraße –
(teilweise) zu sperren, wird zur Kenntnis genommen. Die
Lenkung der Verkehrsströme – hier beispielsweise durch die
Verlagerung auf die parallel verlaufende L 300 Industriestra-
ße/Zum Forstbotanischen Garten – ist Gegenstand der über-
geordneten Verkehrsplanung, nicht der Bauleitplanung und
liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung.
2
2.1
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Einwenderin bemängelt die fehlende Information zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Abendver-
anstaltung am 10.07.2019 wurde mit nur einer Woche
Vorlauf auf der Webseite der Stadt Köln angekündigt.
Angeregt wird, dass die direkt betroffenen Anwohner
durch Handzettel oder Aushänge informiert werden.
Kenntnisnahme
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ wurde am
03.07.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln fristgerecht und orts-
üblich bekannt gemacht. Neben der Teilnahme an der
Abendveranstaltung wurde auf die Möglichkeiten verwiesen,
telefonische Auskünfte zur Planung beim Stadtplanungsamt
einzuholen sowie schriftliche Stellungnahmen an den Be-
zirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen bis ein-
schließlich 26.07.2019 zu richten.
Die Anregung, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig durch
Handzettel oder Aushänge über die Durchführung von Öf-
fentlichkeitsbeteiligungen zu informieren, wird geprüft.
2.2 Lebensqualität und Grundstückswert
Die Einwenderin befürchtet infolge der Planung einen
massiven Einschnitt in die Lebensqualität und einen
Wertverlust des Eigentums.
Kenntnisnahme
Die Einschätzung wird nicht geteilt. Die Umsetzung der Pla-
nung (Wohnungen, Kindertageseinrichtung sowie öffentlich
zugängige Kinderspielflächen) stellt eine städtebauliche Auf-
wertung des heute gewerblichen Standortes dar. Das geplan-
te Quartier kann zu einer Erneuerung und Aufwertung des
Stadtteils beitragen. Eine Wertminderung der umliegenden
Grundstücken/Immobilien ist nicht zu erwarten.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 7 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Das wirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers, im Plan-
gebiet überwiegend Wohnungen zu realisieren, deckt sich
mit den städtebaulichen Zielen der Stadt. Bei der Planung
werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkun-
gen auf den Menschen und seine Gesundheit zu berücksich-
tigen. Um die Wohnqualität des unmittelbaren Umfeldes nicht
nachteilig zu verändern, werden im weiteren Verfahren eine
schalltechnische Untersuchung (Verkehrs- und Gewerbe-
lärm) und ein Nachweis zur Besonnung einschließlich der
nachbarschaftlichen Verschattung infolge der Planung er-
stellt.
3
3.1
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Einwänder weist darauf hin, dass der Geltungsbe-
reich vorheriger Planungen das benachbarte Grundstück
Ringstraße 48, auf dem ein Lebensmittel-Markt mit einer
Verkaufsfläche von weniger als 800 m² betrieben wird,
mit einbezogen habe. Zwischenzeitlich sei das Plangebiet
verkleinert worden und umfasse lediglich noch das Areal
Ringstraße 38-46.
Zur Verdeutlichung der Planungsmöglichkeiten, die sich
in einem – wie oben dargestellt – erweiterten Plangebiet
ergeben, wird auf eine beigefügte Konzeptstudie des Bü-
ros ASTOC (Stand Februar 2019) verwiesen.
Nicht
berücksichtigt
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ringstraße 38–
46“ handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebau
ungsplan gemäß § 12 BauGB, das heißt, die Vorhabenträger
– die Projektgesellschaft Ringviertel 1 GmbH & Co. KG sowie
die Projektgesellschaft Ringviertel 2 GmbH & Co. KG – ver-
fügen über die Grundstücke des Plangebietes.
Ursprünglich wurde seitens der Vorhabenträger in Erwägung
gezogen, das benachbarte Grundstück des Lebensmittel-
Marktes mit in die städtebauliche Planung und Neuordnung
einzubeziehen. Diese Option wurde jedoch nicht weiterver-
folgt, da keine Einigung bezüglich der damaligen Planungs-
ziele erzielt werden konnte.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens wurde
seit dem Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfah-
rens vom 17.05.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss
nicht geändert.
3.2 Erweiterung des Plangebietes
Der Einwender regt an, das Bebauungsplangebiet in
südwestliche Richtung um die Grundstücksfläche Ring-
Nicht
berücksichtigt
Der Anregung, das Bebauungsplangebiet in südwestlicher
Richtung um die Grundstücksfläche Ringstraße 48 zu erwei-
tern, soll nicht gefolgt werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 8 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
straße 48 zu erweitern, um weiteren Raum für Ge-
schosswohnungsbau schaffen zu können. Gleichzeitig
könnte die allgemeine politische Forderung nach effekti-
verer Nutzung bestehender Einzelhandelsgrundstücke
erfüllt werden.
Die beabsichtigte effektivere Nutzung des Einzelhandels-
grundstücks durch eine städtebauliche Nachverdichtung um
weiteren Wohnraum kann in einem eigenen Bebauungsplan-
verfahren – unabhängig des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Ringstraße 38–46“ – erzielt werden.
3.3 Großflächiger Einzelhandel
Der Einwender regt an, innerhalb des vergrößerten Plan-
gebietes den Neubau eines Lebensmittel-Markts mit einer
Verkaufsfläche von 1.200 m² planungsrechtlich zu ermög-
lichen. Der Standort des Lebensmittelmarktes liegt inner-
halb eines 700 m-Radius um das Bezirksteilzentrum Ro-
denkirchen, Hauptstraße und erfüllt zudem die Kriterien
der Anfang diesen Jahres im Vorgriff auf einen Gesamt-
beschluss zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
der Stadt Köln angestoßenen Ausnahmeregelung für die
Erweiterung von Lebensmittelmärkten in städtebaulich
integrierter Lage (Vorlagen-Nr.: 3860/2018).
Der Einwender argumentiert, dass die erweiterte Ver-
kaufsfläche des Lebensmittel-Markts nicht größer sein
würde als die gesamte Verkaufsfläche der bestehenden
Lebensmittelmärkte in dem benachbarten Nahversor-
gungszentrum. Es könnte im Verlauf des Bebauungs-
planverfahrens gutachterlich nachgewiesen werden, dass
keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Aus-
wirkungen durch die geplante Verkaufsflächenerweite-
rung ausgelöst würden. Zwar wurden diese „Ausnah-
meregelungen" letztlich durch den Rat der Stadt Köln
noch nicht beschlossen und bis zu einer Beschlussfas-
sung über die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels-
konzepts vertagt. Der vorliegende Einzelfall zeigt aller-
dings, dass sich durch diese Ausnahmemöglichkeit
Chancen für eine Nachverdichtung und die Schaffung
von Wohnraum ergeben.
Nicht
berücksichtigt
Die genannte Vorlage Einzelhandels- und Zentrenkonzept
(EHZK) – Fortschreibung, Ausnahmeregelung für Erweite-
rungen von Lebensmittelmärkten in städtebaulich integrierter
Lage (Vorlagen-Nr.: 3860/2018), wurde zwischenzeitlich vom
Rat zurückgezogen. Der Rat verzichtet auf den Beschluss
der Ausnahmeregelung im Vorgriff auf den Gesamtbeschluss
zur Fortschreibung des EHZK. Die Vorlage wird bei Bearbei-
tung der Gesamtfortschreibung erneut vorgelegt. Somit gel-
ten die Regelungen des am 17.12.2013 vom Rat beschlos-
senen EHZK der Stadt Köln.
Das vom Einwender geplante Vorhaben würde durch die
Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.200 qm Verkaufsfläche
großflächig und widerspräche somit dem Steuerungsschema
des EHZK. Da sich der Lebensmittel-Markt innerhalb des 700
m-Radius zum zentralen Versorgungsbereich `Bezirksteil-
zentrum Rodenkirchen, Hauptstraße` befindet, kann aus
Gründen des Zentrenschutzes keine Erhöhung der Verkaufs-
fläche genehmigt werden.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 9 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Der etablierte Standort hätte eine wichtige Nahversor-
gungsfunktion für den Stadtteil Rodenkirchen. Mit der
vorliegenden Planung entstehen rund 360 zusätzliche
Wohneinheiten und im geplanten „Waldviertel Rodenkir-
chen" sollen weitere 350 Wohneinheiten entstehen.
4
4.1
Klimaschutz
Die Einwender weisen darauf hin, dass der Rat der Stadt
Köln am 09.07.2019 den Klimanotstand ausgerufen und
der „Eindämmung des vom Menschen verursachten Kli-
mawandels“ eine „hohe Priorität“ eingeräumt hat.
Sie betonen, dass auch das geplante Vorhaben nur unter
dem Vorbehalt der „Klimarelevanz“ - es darf nur be-
schlossen werden, was sich positiv aufs Klima auswirkt –
beschlossen werden könne.
Berücksichtigt
Die Berücksichtigung der Belange des Klimawandels ist Ge-
genstand aller Bebauungsplanverfahren. Bei der Aufstellung
der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes –
einschließlich der Auswirkungen auf das Klima – zu berück-
sichtigen. Der Belang „Anpassung an den Klimawandel“ –
vertreten vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz –
unterliegt wie andere öffentliche und private Belange der
Abwägung.
4.1.1 Die Einwender fragen, wie sich das geplante städtebauli-
che Planungskonzept auf das Stadtklima auswirkt? Wer-
den Frischluftschneisen gewährleistet? Sind thermische
Ausgleichsflächen z.B. mit einem Wasserangebot vorge-
sehen? Wie groß sind diese? Sind für die Grünflächen im
Plangebiet genügend Bäume vorgesehen, die den CO2-
Haushalt regulieren?
Teilweise be-
rücksichtigt
Das Plangebiet liegt in einer belasteten bis hoch belasteten
Siedlungsfläche und ist von hitzebelasteten Wohngebieten
umschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung
wurde bereits angeregt, im Plangebiet klimatische Minde-
rungsmaßnahmen zur Minderung von Hitzeereignissen, zur
Starkregenvorsorge und zur Steigerung der Durchlüftung
vorzusehen und festzusetzen.
Folgende Planungsempfehlungen sollen im weiteren Verfah-
ren berücksichtigt werden:
Da 40-50 % des Plangebietes nicht als begrünte Frei-
fläche mit Bodenanschluss ausgewiesen werden sol-
len, ist alternativ die Versickerung von Nieder-
schlagswasser zur Erhöhung der Kühlleistung (inten-
sive Dachbegrünung, Begrünung von Tiefgaragen,
Fassadenbegrünung, Innenhofbegrünung,
Baumalleen an Straßen) vorzusehen.
Bei einer Grundflächenzahl größer als 0,6 ist die Prü-
fung einer klimagerechten Bebauung, die Durchfüh-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 10 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
rung einer Klimauntersuchung zur Optimierung des
Plangebietes erforderlich
Bei der Anlage von Pkw-Stellplätzen ist mindestens 1
Baum pro 4 Stellplätze festzusetzen,
Windoffenheit der Bebauung (Zeilenbebauung) ist
gegenüber geschlossenen Blöcken der Vorzug zu
geben,
Anlage von Brunnen und Wasserflächen.
4.1.2 Sie regen an, zur Beantwortung der Fragen einen Stadt-
klimatologen vom Amt für Umweltschutz hinzuzuziehen.
Berücksichtigt Die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen
im weiteren Verfahren geprüft und ggfs. berücksichtigt und
mit den Fachämtern Stadtplanungsamt, Umweltprüfung, Amt
für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Umweltamt
abgestimmt werden.
4.1.3 Die Einwender nehmen den Bezug zu den planerischen
Zielvorhaben Stadt Münster, in welcher der ausgerufene
Klimanotstand bedeutet, dass Wohnungen, Schulen oder
Kitas nach höchsten Energieeffizienzstandards gebaut
werden müssen.
Die Einwender fragen, welche Planungen diesbezüglich
an der Ringstraße getroffen werden? Sie betonen, dass
extensive Begrünung und Photovoltaik nicht ernstgemein-
te Antworten auf zum Klimaschutz gestellte Fragen am
Infoabend vom 10.Juli 2019 bleiben können.
Teilweise be-
rücksichtigt
Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt
oder klimatisiert werden, sind in der Energieeinsparverord-
nung (EnEV) festgelegt. Beim Neubau zielt die EnEV grund-
sätzlich darauf ab, den Primärenergiebedarf zur Gebäudebe-
heizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren. Die aktu-
ell gültigen energetischen Mindestanforderungen sind als
Zwischenschritt zum so genannten "Niedrigstenergiegebäu-
de" zu werten, das ab dem Jahr 2021 europaweit als Neu-
baustandard gelten soll.
Seitens der Projektgesellschaften sollen als Energie-
Standard die Anforderungen der EnEV ab 2016 erfüllt wer-
den.
Die Einwender betonen, dass die Vorhabenträger nicht
nur an der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens durch
bauliche Maximalauslastung des Grundstückes interes-
siert sein können. Sie betonen, dass die Vorhabenträger
auch hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz Verant-
wortung tragen. Es werde urbaner Raum benötigt, in dem
es sich gut leben lasse.
Nicht berück-
sichtigt
Das wirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers, im Plan-
gebiet überwiegend Wohnungen zu realisieren, deckt sich
mit den städtebaulichen Zielen der Stadt. Bei der Planung
sind gleichzeitig die allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Aus-
wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu be-
rücksichtigen.
4.2 Verkehr der Kindertageseinrichtung Kenntnisnahme Aus der Verkehrsuntersuchung geht hervor, dass für die
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 11 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Die Einwender fragen, wie der Verkehr im Plangebiet zu
den Bring- und Holzeiten der 6-gruppigen Kindertages-
einrichtung geregelt werden soll?
sechsgruppige Kindertageseinrichtung für 110 Kinder mit 133
Kfz-Fahrten pro Tag im Ziel- und Quellverkehr zu rechnen ist.
Für den Bring- und Holverkehr sind im städtebaulichen Pla-
nungskonzept aktuell sechs oberirdische Stellplätze sowie
Fahrradstellplätze innerhalb des Plangebietes vorgesehen.
Die geplante Zahl an Stellplätzen ist laut Maßgabe des
Fachamtes `Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung` ausreichend. Die Abwicklung des prognostizierten
Verkehrs wird im weiteren Verfahren mit dem Amt 66 konkre-
tisiert.
4.3 Verkehr Ringstraße
Die Einwender fragen, welche Planungen vorgesehen
sind, um neben der Tiefgaragen-Einfahrt für circa 500
Pkw einen Verkehrszusammenbruch auf der Ringstraße
zu vermeiden? Wurden die Knotenpunkte hinsichtlich der
Erweiterung Sürther Feld berücksichtigt?
Berücksichtigt
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 1.2
Gegenstand der Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war die Frage, ob
der planbedingte Mehrverkehr vom bestehenden Straßen-
netz aufgenommen werden kann und wie die Verkehrsabläu-
fe der näheren Umgebung beeinflusst werden – insbesonde-
re die Knotenpunkte der Ringstraße und Sürther Straße. Die
aktuelle Leistungsfähigkeit der nächstgelegenen Knoten-
punkte nördlich und südlich des Plangebietes (Bestandsfall)
wurde – mittels Leistungsfähigkeitsnachweisen gemäß
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen
(HBS) - untersucht.
Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Maternusstra-
ße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße
(mit Buszufahrt) wurde für den Bestandsfall in der
morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde
die Qualitätsstufe D ermittelt. Das bedeutet, dass die
Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer beträchtlich
sind; im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau
vorhanden. Der Verkehrszustand ist noch stabil.
Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Ringstraße/
Schillingsrotter Straße wurde für den Bestandsfall in
der morgendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe E
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 12 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
und in der nachmittäglichen die Qualitätsstufe F er-
mittelt. Die Qualitätsstufe E bedeutet, dass die Ver-
kehrsteilnehmer in erheblicher Konkurrenz zueinan-
der stehen. Im Kraftfahrzeugverkehr stellt sich ein
allmählich wachsender Stau ein; die Wartezeiten sind
sehr lang, die Kapazität wird erreicht. Die Qualitäts-
stufe F bedeutet, dass die Nachfrage größer ist als
die Kapazität. Die Fahrzeuge müssen bis zu ihrer Ab-
fertigung mehrfach vorrücken, der Stau wächst stetig.
Die Wartezeiten sind extrem lang. Die Kreuzung ist
überlastet.
Für die verkehrszeichengeregelte Kreuzung Ring-
straße/Kriemhildstraße ergibt sich im Bestand für den
Kfz-Verkehr in der morgendlichen und nachmittägli-
chen Spitzenstunde die Qualitätsstufe B. Die Quali-
tätsstufe B bedeutet, dass die Abflussmöglichkeiten
der wartepflichtigen Verkehrsströme vom bevorrech-
tigten Verkehr beeinflusst werden. Die dabei entste-
henden Wartezeiten sind jedoch gering.
Für die lichtsignalgeregelten Kreuzungen Ringstraße/
Rotterbergstraße/Siegfriedstraße und Sürther Straße/
Grüngürtelstraße ergibt sich für die bestehende Ver-
kehrsbelastung in der morgendlichen und nachmittäg-
lichen Spitzenstunde jeweils die Qualitätsstufe C. Die
Qualitätsstufe C bedeutet, dass nahezu alle während
der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer in
der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder -
gehen können. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim
Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau
am Ende der Freigabezeit auf.
Aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sind Mehrbelas-
tungen zu erwarten, die den Verkehrsablauf der betrachteten
– zum Teil hoch belasteten – Knotenpunkte beeinträchtigen
werden. Voraussichtlich werden an den lichtsignalgeregelten
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 13 von 18
Lfd.
Nr.
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung
Berücksichti-
gung
Stellungnahme der Verwaltung
Kreuzungen Ringstraße/Schillingsrotter Straße sowie Sürther
Straße/Grüngürtelstraße Anpassungen des Signalzeiten-
plans erforderlich werden. Diese und gegebenenfalls weitere
verkehrsplanerische Maßnahmen sind im weiteren Verfahren
mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzu-
stimmen.
4.4 Stellplätze und öffentliche Parkplätze
Die Einwender fragen, wie die Parkraumsituation in der
näheren Umgebung geregelt werden soll? Die Einwender
befürchten, dass die vorgestellte Tiefgarage bei weitem
nicht ausreichen wird, da pro Wohneinheit mehr als ein
Pkw einzuplanen sei.
Die Einwender regen zur Lösung dieses bevorstehenden
Problems an, einen Experten hinzuziehen, der Lösungen
im öffentlichen Straßenraum aufzeigt, da in der näheren
Umgebung des Plangebietes bereits heute ein Park-
platzmangel bestünde.
Kenntnisnahme
Für maximal 400 Wohneinheiten und eine Kindertagesein-
richtung wurde ein Bedarf von 310 bis 325 Kfz-Stellplätzen
sowie 770 bis 1.034 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Der
durch die Planung ausgelöste Stellplatzbedarf soll innerhalb
einer Gemeinschaftstiefgarage im Plangebiet nachgewiesen
werden. Im weiteren Verfahren ist durch den Vorhabenträger
ein Mobilitätskonzept, welches den Bedarf und die Abwick-
lung des ruhenden Verkehrs regelt, zu erstellen und mit dem
Fachamt Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzu-
stimmen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 14 von 18
5
5.1
Öffentlich geförderter Wohnungsbau
Der Einwender regt die Einhaltung von 30 % öffentlich
geförderter Wohnungsbau im Plangebiet an.
Berücksichtigt
Innerhalb des Plangebietes sollen 360 bis 400 neue Wohn-
einheiten entwickelt werden, so dass die Voraussetzungen
zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells vorliegen.
Unabhängig von dem Ergebnis der Angemessenheitsprü-
fung, die das Kooperative Baulandmodell in der Fassung
vom 24.02.2014 vorgibt, verpflichten sich die Vorhabenträger
freiwillig zur Umsetzung eines 30 %igen Anteils an öffentlich
geförderten Wohnungen im Plangebiet (bezogen auf die Ge-
schossfläche Wohnen).
Die entsprechenden Flächen für den öffentlich geförderten
Wohnungsbau sollen im Bebauungsplan mittels Festsetzun-
gen nach § 9 Absatz 1, Nummer 7 Baugesetzbuch oder al-
ternativ über den Durchführungsvertrag gesichert werden.
5.2 Klimaschutz
Der Einwender regt an, mit umweltfreundlichen Materia-
lien (Holz/Holzhybridbau – auch deutlich schneller, weil
Modulbau möglich) zu bauen bzw. bestenfalls klimaneut-
ral zu bauen.
Nicht
berücksichtigt
Die Anregung zu umweltfreundlichen Baumaterialien wird zur
Kenntnis genommen; zum gegenwärtigen Planungsstand
sind Aussagen zu den Materialien, die zur Bauausführung
Verwendung finden sollen, noch nicht möglich.
5.2.1 Der Einwender regt zur Vermeidung von Überhitzung
des Areals an, Gebäudequader statt Gebäuderiegel zu
realisieren. Hierdurch könne ein Luftdurchzug durch das
Quartier geschaffen werden.
Nicht
berücksichtigt
Unter den Gesichtspunkten der Klimaanpassung sollte in
Siedlungsräumen mit (sehr) ungünstiger thermischer Situati-
on – wie hier vorliegend – eine Nachverdichtung nur auf be-
reits versiegelten oder teilversiegelten Flächen ohne klimare-
levante Funktionen oder durch Nutzungsintensivierung auf
bereits bebauten Flächen erfolgen. Bei dem Planvorhaben
handelt es sich zum Teil um eine Wiedernutzung einer
brachgefallenen, ehemals gewerblich genutzten, innerstädti-
schen Fläche.
Eine Verbesserung der Durchlüftung sowie eine Erhöhung
des Grünanteils sind grundsätzlich anzustreben. Bei einer
städtebaulichen Nachverdichtung heißt das, das Bauvorha-
ben hinsichtlich der mikroskaligen Situation zu optimieren
und beispielsweise Maßnahmen zur Begrünung an Fassaden
oder Dächern anzustreben. Diese Vorgaben sollen durch
Dachbegrünung und Gestaltung der Freiflächen entsprochen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 15 von 18
werden.
Der Anregung wird nicht gefolgt, das städtebauliche Pla-
nungskonzept zu modifizieren und die Riegel in Quader auf-
zulösen. An dem städtebaulichen Konzept von ASTOC soll
festgehalten werden.
5.2.2 Angeregt wird, Solarkollektoren zur Erzeugung von
Warmwasser und/oder Strom im Plangebiet vorzusehen.
Kenntnisnahme Das städtebauliche Planungskonzept berücksichtigt in ener-
getischer Hinsicht eine Minimierung des Wärmebedarfs der
geplanten Wohngebäude durch eine kompakte Bauweise
sowie eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonnen-
einstrahlung ausgerichtete Stellung der Baukörper. Seitens
der Vorhabenträger wird geprüft, den Wärmeenergie- und
Strombedarf im Plangebiet über ein Blockheizkraftwerk
(BHKW) zu erzeugen.
5.3 Begrünung
Der Einwender regt an, eine dichte Begrünung Richtung
Straßenbahn wird als Schallschutz zu errichten.
Teilweise be-
rücksichtigt
Außerhalb des Plangebietes besteht bereits eine Begrünung
der Stadtbahntrasse durch Gehölze. Parallel zu dieser Stadt-
bahntrasse ist innerhalb des Plangebietes die Anlage von
Hausgärten geplant, die den jeweiligen Wohnungen im Erd-
geschoss zugeordnet werden. Innerhalb dieses Hausgarten-
bereichs sind ergänzende Baumpflanzungen – als Baumrei-
he mit großen Pflanzabständen – vorgesehen. Insofern wird
ein Sichtschutz zur Stadtbahntrasse bestehen, der jedoch
keine Schallschutzfunktion erfüllen kann.
5.3.1 Angeregt werden eine Dachbegrünung und/oder eine
vertikale Begrünung zur Isolierung des Hauses und zur
Verbesserung des Klimas.
Berücksichtigt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen im
weiteren Verfahren berücksichtigt werden, dies schließt die
mögliche Festsetzung von Dachbegrünung und gegebenen-
falls ergänzend durch Fassadenbegrünung ein.
5.4 Verkehr
Der Einwender regt an, im Plangebiet Ladestationen für
E-Bikes und E-Mobile vorzusehen.
Teilweise be-
rücksichtigt
Der Anregung zu Ladestationen für E-Bikes und E-Mobile
wird gefolgt. Die Wohnungskäufer können auf Wunsch eine
E-Ladestation an ihren Tiefgaragen-Stellplätzen erhalten, die
über ein Lademanagement betrieben werden. E-Bikes kön-
nen in den Kellerabstellräumen aufgeladen werden.
Zudem wird die Bereitstellung einer geringen Anzahl von
Stellplätzen für Besucher innerhalb der Tiefgaragen an-
geregt.
Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird eingehalten wer-
den. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Besucherstell-
plätze wird im weiteren Verfahren mit dem Amt für Straßen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 16 von 18
und Verkehrsentwicklung konkretisiert.
5.4.1 Angeregt wird die Einrichtung einer Bushaltestelle an der
Ringstraße direkt vor dem Gebäude des Plangebietes
mit Einfahrnische, die auch die Eltern der Kindergarten-
kinder mitbenutzen dürfen sollten ("Kiss & go"). Damit
solle das vorauszusehende Verkehrsproblem der seitli-
chen Parktaschen (Verstopfung beim Rein-/Rausfahren)
gemindert werden.
Nicht berück-
sichtigt
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 4.2
5.4.2 Angeregt wird die sofortige Umsetzung eines Kreisver-
kehrs `Ringstraße/Ecke Schillingsrotterstraße` zur Ver-
besserung des Verkehrsflusses – auch in Erwartung
zusätzlicher Verkehrsteilnehmer der neuen Wohnungen
der Diakonie Michaelshoven (Fertigstellung Dezember
2019) und vieler weiterer Wohneinheiten auf dem
Sürther Feld.
Kenntnisnahme Für den Knotenpunkt Ringstraße/Schillingsrotter Straße wur-
de im Rahmen der Verkehrsuntersuchung die Leistungsfä-
higkeit der lichtsignalgeregelten Kreuzung gemäß Handbuch
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) un-
tersucht und bewertet. Die Kreuzung ist zur morgendlichen
und nachmittäglichen Hauptverkehrszeit im Bestand überlas-
tet. Infolge des planbedingten Mehrverkehrs ist von einer
weiteren Mehrbelastung dieses Knotenpunktes auszugehen.
Zur Vermeidung einer weiteren Absenkung der Qualitätsstu-
fen für den Kfz-Verkehr nach HBS wird voraussichtlich an der
Kreuzung Ringstraße/Schillingsrotter Straße eine Anpassung
des Signalzeitenplans erforderlich werden. Diese seitens der
Vorhabenträger vorgeschlagene verkehrsplanerische Maß-
nahme bedarf einer Abstimmung mit dem Amt für Straßen
und Verkehrsentwicklung. Der Umbau des Knotenpunktes in
einen Kreisverkehrsplatz wurde bisher nicht im Zusammen-
hang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Ringstraße 38–46“ thematisiert.
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung Nummer 4.4.
5.5 Paketstation
Angeregt wird, im Plangebiet die Einrichtung einer Pa-
ketabgabestelle vorzusehen.
Berücksichtigt
Seitens der Vorhabenträger ist eine Abgabe- und Abholstati-
on für Paketlieferungen vorgesehen; diese bedarf keiner
Festsetzung oder Regelung im Bebauungsplan.
5.6 Sozial und ökologisch verträgliches Bauen
Die Einwender sprechen sich darüber positiv aus, dass
Wohnraum im Stadtteil Rodenkirchen geschaffen wer-
den soll. Die Stadt Köln stehe weit hinter den gesetzten
Zielen zurück, den dringend benötigten Wohnraum be-
Teilweise be-
rücksichtigt
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu 4.1, 4.2 und 5.2.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 17 von 18
reitzustellen bzw. die Bedingungen dafür zu schaffen (zu
erschwinglichen Preisen, sozial, und unter klimatischen
und ökologischen Gesichtspunkten). Es seien wichtige
Entscheidungen für die Zukunft mit zu tragen (Klima-
neutraler Gebäudebestand 2050! – siehe Beispiel Anla-
ge).
Der Einwender fügt eine Anlage `Beispiel sozial und öko-
logisch verträgliches Bauen` - 99 Wohnungen in Berlin-
Lichtenberg Energetische Bauweise, 5O % der Woh-
nungen mit sozialen Mieten: Howoge macht's möglich -
bei
In der Ausführung zum dem Städtebauprojekt Berlin-
Lichtenberg werden die Themen:
Klimaschutzziele der Bundesregierung
50 Prozent der Wohnungen als sozialen Wohn-
raum
energetisch optimierte Bauweise
Einsatz innovativer Gebäudetechnik
Angebot von umweltfreundlichen und gleichzeitig
günstigen Mieterstrom durch zum Beispiel Photo-
voltaikanlagen
thematisiert.
6
6.1
Städtebau
Der Einwender führt aus, dass das Gelände des Plange-
bietes im Bereich des ehemaligen Volvo-Stellplatzes
circa einen Meter höher als das Gelände der nördlich
angrenzenden Bebauung liegt. Bezüglich der Aussage
des Bauherrn, er würde nicht höher als die vorhandene
Bebauung bauen, würde das bedeuten, dass die Grund-
stücksfläche um diesen Höhenunterschied tiefer ausge-
hoben wird oder ein Stockwerk weniger hoch gebaut
werden wird.
Kenntnisnahme
Der Hinweis zum Höhenunterschied des anstehenden Ge-
ländes wird zur Kenntnis genommen. Eine Überprüfung der
Höhendarstellung des Plankonzeptes erfolgt im weiteren
Verfahren.
6.1.1 Angeregt wird, den Abstand des geplanten nördlichen
Riegels in Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung zu
lokalisieren, damit die Bestandsgebäude nicht verschat-
tet werden.
Berücksichtigt Der Anregung wurde bereits entsprochen. Das städtebauli-
che Planungskonzept berücksichtigt gegenüber der nördli-
chen Bestandbebauung einen größeren Gebäudeabstand,
als der nach den Abstandsregeln des § 6 der Bauordnung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 18 von 18
NRW nachzuweisende. Im weiteren Verfahren ist zudem die
Erstellung einer Verschattungsstudie auf der Grundlage der
Planungsempfehlungen der DIN 5034 vorgesehen.
6.2 Spielplatz
Der Einwender befürchtet, dass es durch die vorgesehe-
ne Lage des Spielbereichs für Kleinkinder an der Grenze
zur bestehenden Bebauung nördlich des Plangebietes
zu Beeinträchtigungen der Bewohner kommt – insbe-
sondere vor der aktuellen Erfahrung, dass die Kinder,
die in der Flüchtlingsunterkunft leben, jeden Tag der
Woche von morgens bis abends draußen spielen. Ange-
regt wird eine Verlegung der Spielbereiche für Kleinkin-
der zu den Kinderspielplätzen in den Innenhöfen.
Nicht
berücksichtigt
Bei der Planung von Kinderspielbereichen sind zwei Alters-
gruppen zu unterscheiden. Für die Kinder ab 6 Jahren sind
öffentlich zugängliche Spielplätze ausschließlich in den
Wohnhöfen vorgesehen, das heißt jeweils abgeschirmt zur
bestehenden Wohnbebauung nördlich und südlich des Plan-
gebietes.
Nach der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für
Kleinkinder“ sind wohnungsnah private Spielflächen für
Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren einzurichten. Diese privaten
Spielflächen für Kleinkinder müssen die nach Satzung gefor-
derte Ruf- und Sichtweite zu den Wohnungen gewährleisten.
Daher sind auch private Spielflächen am nördlichen Wohn-
riegel geplant.
7 Siehe Stellungnahme Nummer 1 Siehe Stellung-
nahme Nummer
1
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 1
Anlage 6 Abwägung TÖB
10018 Zeichen
/ 2 Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) –Arbeitstitel: Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 03.09.2018 bis zum 04.10.2018 durchgeführt. Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Verfasser Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung Bezirksregierung Köln Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln Höhere Landschaftsbehörde Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 Verkehr, Integrierte Gesamtverkehrsplanung, ÖPNV Keine Bedenken. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 Denkmalschutz Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Anlage 6 / 3 Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 Abfallwirtschaft und Bodenschutz- einschließlich anlagenbezoge- ner Umweltschutz Zuständigkeitsbereich nicht berührt Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umwelt- schutz Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbeseiti- gungsdienst Im Plangebiet ist nicht von einem nicht unerheblichen Erdeingriff auszugehen, daher ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu beteiligen. Sollte es zu Bauvorhaben mit erheblichen Erdeingriffen kommen, ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen. Kenntnisnahme Für das Plangrundstück ist eine bauliche Verdichtung des -einschließlich geplanter Tiefgaragen- geplant. Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine erneute Prü- fung. In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Handwerkskammer zu Köln Es bestehen Bedenken hinsichtlich der vollständigen Nutzungs- Umwandlung des Plangebietes zugunsten einer Wohnnutzung. Angeregt wird, zwischen dem bestehenden Gewerbe an der Ringstraße und dem geplanten Wohnen ein Mischgebiet vorzu- sehen. Dies kann gegebenenfalls den Mietern des Gewerbehofes (Ringstraße 46) einen neuen Standort bieten. Kenntnisnahme Im Flächennutzungsplan ist das Areal Ringstraße 38-44 als Gewerbegebiet und der Gewerbehof (Ringstraße 46) sowie der benachbarte Lebensmitteldiscounter als Wohnbaufläche dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungs- plan das formale Planungsinstrument zur langfristigen Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die aus den Planungszielen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln sind. Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Ring- straße 38–46“ soll die bisherige gewerbliche Nutzung im Plangebiet aufgegeben und dringend benötigter Wohn- raum geschaffen werden. Eine gewerbliche Nutzung ist für das Areal nicht vorgesehen. / 4 Industrie- und Handelskammer zu Köln Die städtebauliche Entwicklung der brachgefallenen, ehemals gewerblich genutzten Fläche (Bereich der ehemaligen Volvo- Zentrale) für Wohnzwecke wird nachvollzogen. Es bestehen jedoch starke Bedenken hinsichtlich der Überpla- nung des Teilbereichs des gut funktionierenden Gewerbehofes zugunsten einer Wohnnutzung. Es wird ebenso eine fehlende Unterstützung der Gewerbe-Mieter durch die Stadt Köln beklagt. Kenntnisnahme Das Planungskonzept sieht für das Plangrundstück eine städtebaulich zusammenhängende Entwicklung vor. Die geplante Wohnbebauung begründet sich aus der Wohn- nutzung der umgebenden Nachbarschaft. Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine zukünftige Hilfestellung der Mieter durch die Stadt Köln bzw. durch den Vorhabenträger möglich ist. Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft – Wald und Holz NRW Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Landschaftsverband Rheinland Keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR Kenntnisnahme entfällt Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Bonn Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Eisenbahn Bundesamt Außenstelle Köln Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminalpräventi- on/Opferschutz – städtebauliche Kriminalprävention Es bestehen keine Bedenken. Es wird auf das kostenlose Bera- tungsangebot zur Kriminalprävention hingewiesen und die Bitte formuliert, den Vorhabenträger auf dieses Beratungsangebot hin- zuweisen. Kenntnisnahme entfällt Der Vorhabenträger wird auf das Beratungsangebot hin- gewiesen. / 5 Deutsche Telekom AG keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen –Referat Z 24- Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Stadtwerke Köln GmbH RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) Es bestehen keine Bedenken. Das Plangebiet wird derzeit über zwei Trafostationen mit Energie versorgt – zukünftig werden zwei bis drei Trafostationen auf dem Gelände oder integriert im Gebäude notwendig sein. Zur Ab- schätzung des Bedarfs und zur Abstimmung der Standorte ist frühestmöglich eine Versorgungsanfrage an die zentrale Lei- tungsauskunft der RheinEnergie zu stellen Für nicht öffentlich geplante Straßenverkehrsflächen sind zur Si- cherung von Gas-, Wasser- und Stromnetzleitungen Flächen für Leitungsrecht mit der Berücksichtigung eines Schutzstreifens von 3 m festzusetzen. Entsprechende privatrechtliche Sicherungen sind vorzunehmen. Ja Im weiteren Verfahren erfolgen die notwendigen Abstim- mungen. Im Plangebiet sollen private Verkehrsflächen festgesetzt werden. Die notwendigen Flächen für Lei- tungsrecht werden berücksichtigt und durch zeichneri- sche Festsetzung gesichert. Privatrechtliche Sicherungen werden im weiteren Verfahren geprüft. Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone IIIA der Wassergewinnungsanlage Hochkirchen. Die Ge- und Verbote der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. Kenntnisnahme Auf dem B-Plan wird ein Hinweis zur Wasserschutz zo- nen-Verordnung aufgenommen. Kölner Verkehrs-Betriebe / Häfen und Güterverkehr Köln AG In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet sich die im Ei- gentum der Häfen und Güterverkehr Köln AG stehende Gleis- trasse, auf der die Stadtbahnlinien 16 und 18 verkehren. Hier- durch kann es zu Erschütterungen und Lärmemissionen kom- men. Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird eine erschütterungstechni- sche Untersuchung auf der Grundlage der DIN 4150-2, Teil 2 – Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden – er- arbeitet. Zur Bewertung der in den Wohngebäuden zu erwartenden Erschütterungsimmissionen sind Schwin- gungs- und Erschütterungsmessungen vorgesehen. / 6 Rheinische Netzgesellschaft mbH –Leitplanung Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Es be- steht die Notwendigkeit der Versickerung von Grundstücken. Es sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit ver- stößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Ab- wasserkanal erfolgen. Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Maßnahmen zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung zu integrieren. Verweis auf den „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung in Köln“, die Broschüre „Wassersensibel pla- nen und bauen in Köln“, die Arbeitshilfe „MURIEL- Multifunktiona- le Retentionsflächen“ und die Starkregengefahrenkarte der StEB Köln Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässe- rungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. Aufgrund der erstmaligen Bebauung im Plangebiet vor dem 1. Januar 1996 ist eine Entwässerung nach Maßga- be des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz gemäß § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz nicht erforderlich. Eine ortsnahe Versickerung des auf den Verkehrs- und Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers wird im weiteren Verfahren geprüft. Weitere Untersuchungen zu möglichen Einleitungsbeschränkungen erfolgen im weite- ren Verfahren. Eine zwingende Dachbegrünung zur Drosselung des Ab- flusses wird im Bebauungsplan festgesetzt. AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkurven und Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 der Abfallsat- zung der Stadt Köln (Standplätze für Abfallbehälter) gebeten. Ja Die Vorgaben der RASt sowie der Satzung über die Ab- fallentsorgung der Stadt Köln werden bei der Planung berücksichtigt. Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft Der Planbereich liegt nicht im Versorgungsgebiet. Kenntnisnahme entfällt PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung Es liegt keine Stellungnahme vor. Kenntnisnahme entfällt GASCADE Gastransport GmbH Keine Betroffenheit Kenntnisnahme entfällt Thyssengas GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Nord-West Ölleitung GmbH Keine Bedenken Kenntnisnahme entfällt Amprion GmbH Im Plangebiet verlaufen keine Höchstspannungsleitungen, es liegen auch keine Planungen von Höchstspannungsleitungen vor. Kenntnisnahme entfällt
Anlage 2 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung
295 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Plankonzept aus der Bürgerbeteiligung Ohne Maßstab
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0180/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.01.2020
- Erstellt
- 20.01.2020 08:34