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0180/2020

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkírchen zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vor-gaben zur Ausar

Beschlussvorlage Ausschuss 27.01.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.03.2020, TOP 9.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Plakat zur Bürgerversammlung

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Anlage 1 Geltungsbereich Ringstrasse

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Anlage 7 Ergebnis BV 2

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Anlage 5 Bewertung schriftliche Stellnahmen

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Anlage 6 Abwägung TÖB

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Anlage 2 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung

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Beschlussvorlage Ausschuss

7169 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/61/1 
612 Lang Sa 
Vorlagen-Nummer 
 0180/2020 
Freigabedatum 
27.01.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Ringstraße 38-46 in 
Köln-Rodenkirchen Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkírchen zu den Ergebnissen der 
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des städtebaulichen 
Planungskonzeptes gemäß Anlage 2 einen Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebau-
ungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 
1 Baugesetzbuch (BauGB) sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu be-
rücksichtigen; 
 
Alternative: keine 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.02.2020 
Stadtentwicklungsausschuss 19.03.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Stadtentwicklungsausschuss (StEA) hat am 17.05.2018 die Einleitung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes 69396/02 – Ringstraße 38-46 - in Köln-Rodenkirchen nach § 12 Absatz 2 Bauge-
setzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sowie die 
Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen. Die 
öffentliche Bekanntgabe zum Einleitungsbeschluss erfolgte am 13.06.2018 sowie zur Durchführung 
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 03.07.2019. 
 
In der Zeit vom 03.09.2018 bis zum 04.10.2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der der Behörden 
und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt. Die Stellung-
nahmen der Verwaltung sind in der Anlage 6 enthalten. Zeitgleich erfolgte die frühzeitige Beteiligung 
der Dienststellen gemäß § 4 Absatz 1 BauGB im Zusammenhang mit der Anwendung des Kooperati-
ven Baulandmodel in der Fassung vom 24.02.2014. Die Voraussetzungen für die Anwendung des 
`alten` Modells liegen vor, da der Grundstückskauf zwischen dem 24.02.2014 und 22.09.2016 erfolg-
te. Die Verpflichtung zum Qualifizierungsverfahren entfällt, da diese Forderung in der alten Fassung 
noch nicht Bestandteil der Regelung war. Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spiel-
plätze und die freiwillige Schaffung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem 
städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren.  
 
Ziel der Planung 
Für das ca. 0,25 ha große Areal, beabsichtigt der Vorhabenträger `PE Ringviertel 1 GmbH & Co.KG 
und die PE Ringviertel 2 GmbH & Co.KG` nach Aufgabe der bestehenden gewerblichen Nutzungen 
die Realisierung einer innerstädtischen Wohnbebauung mit circa 360 bis 400 Wohneinheiten, einer 
Kindertagesstätte sowie einer öffentlich zugängigen Spielplatzfläche. Grundlage für die städtebauli-
che Planung ist das durch das Planungsbüro ASTOC entwickelte städtebauliche Konzept. 
 
Planungs- und Nutzungskonzept 
Das neue Quartier soll zukünftig als `Allgemeines Wohngebiet` für eine vier- bis fünfgeschossige Be-
bauung festgesetzt werden. Die geplanten 360- 400 Wohneinheiten sollen ausschließlich als Ge-
schosswohnungsbauten realisiert werden. Die geplante 6 gruppige Kita wird in den Wohnungsbau 
integriert und liegt direkt an der Ringstraße angeordnet. Zudem sind in den nicht überbaubaren 
Grundstücksflächen öffentlich zugängige Spielplatzflächen mit insgesamt circa 2.100 qm vorgesehen. 
Der Abriss der im Plangebiet vorhandenen Büro- und Dienstleistungsgebäude sowie der südlich ge-
legenen Gewerbegebäude soll in zwei Realisierungsphasen erfolgen. 
 
Die verkehrliche und fußläufige Erschließung erfolgt über die im Süden des Plangebietes gelegene 
Zufahrt. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze soll in Tiefgaragen erfolgen. Die Hofinnenberei-
che der neuen Bebauung sind autofrei und werden durch ein engmaschiges Wegesystem fußläufig 
miteinander verbunden.  
 
Zum Bebauungsplan-Entwurf werden Fachgutachten und Fachplanungen zu folgenden Themen erar-
beitet bzw. liegen bereits vor:

3 
 Verkehrsgutachten, 
 Lärmgutachten, 
 Umweltprüfung 
 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag 
 Artenschutzprüfung 
 
 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Abendveranstaltung) 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand nach Modell 2 in einer Abendveranstaltung am 
10.07.2019 statt. Die Niederschrift zur Abendveranstaltung ist der Anlage 4 zu entnehmen. 
 
Schriftliche Stellungnahmen konnten vom 10.07.2019 bis zum 26.07.2019 beim Bezirksbürgermeister 
von Rodenkirchen abgegeben werden. Insgesamt sind sieben schriftliche Stellungnahmen innerhalb 
der Frist eingegangen, die sich im Wesentlichen mit den Themen  
 
 Städtebau/ bauliche Dichte/ Einbeziehung Nachbarschaftsgrundstück 
 Verkehr/ Erschließung 
 Umwelt/ Flächenversiegelung/ Klima/ Umweltbericht 
 Verfahren/ Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
auseinandersetzen. Die detaillierten Stellungnahmen und die Stellungnahme der Verwaltung zur Be-
rücksichtigung im Bebauungsplanverfahren sind in der Anlagen 5 enthalten. Eine Auflistung der Ver-
fasser der schriftlichen Stellungnahmen wird den Fraktionen mit gesonderter Post zugestellt.  
 
Verwaltungsvorschlag 
Die Verwaltung schlägt vor, auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes (Anlage 2) 
einen Bebauungsplan-Entwurf auszuarbeiten und dabei die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 5) zu berücksichtigen.  
 
Vorgabenbeschluss: 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund des vorliegenden Planungskonzeptes und der Ergebnissen 
der aufgeführten Untersuchungen sowie den Anregungen aus der Bürgerbeteiligung das vorhaben-
bezogene Bebauungsplanverfahren fortzuführen. 
 
Vorberatungen: 
Einleitungsbeschluss und Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
nach Modell 2 (Abendveranstaltung):  
Stadtentwicklungsausschuss  17.05.2018 - einstimmig beschlossen 
Bezirksvertretung Rodenkirchen  23.04.2018 - einstimmig beschlossen 
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses am 13.06.2018 
Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 03.07.2019 
 
 
Anlagen: 
1 Geltungsbereich 
2 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 
3  Plakat aus der Bürgerversammlung (Abendveranstaltung) 
4 Niederschrift Bürgerversammlung (anonym)  
4.1 Entschlüsselungstabelle der Wortmeldungen (nicht öffentlich) 
5 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB 
5.1 Entschlüsselungstabelle der Stellungnahmen (nicht öffentlich) 
6 Darstellung und Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteili-
gung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB

Anlage 3 Plakat zur Bürgerversammlung

4852 Zeichen

)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgႇHQWOLFKNHLWDQGHU%DXOHLWSODQXQJ
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch
am 10.07.2019 um 19 Uhr in der Aula des Gymnasiums Rodenkirchen,
Sürther Straße 55, 50996 Köln
Städtebauliches Planungskonzept für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
–Arbeitstitel „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen–
Die Oberbürgermeisterin   Dezernat VI – Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanungsamt
Beschreibung des Plangebietes
'DV3ODQJHELHWEH¿QGHWVLFKVGZHVWOLFKGHV6WDGWWHLO]HQWUXPV
YRQ5RGHQNLUFKHQ]ZLVFKHQGHU6WDGWEDKQLP:HVWHQXQGGHU
Ringstraße im Osten. Das Plangebiet ist circa 24.900 m² groß.
Planverfahren
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UHQVYRUKDEHQEH]RJHQHU%HEDXXQJVSODQXQG]XU'XUFKIKUXQJ
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Anlass und Ziel der Planung
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GHU5LQJVWUD‰H±YRQ5RGHQNLUFKHQQDFK'HXW]YHUODJHUW
GDV%URJHElXGHZLUG]ZLVFKHQ]HLWOLFKDOV)OFKWOLQJVXQWHU-
NXQIWJHQXW]W$XIGHP1DFKEDUJUXQGVWFN5LQJVWUD‰HVROO
GLHJHZHUEOLFKH1XW]XQJDXIJHJHEHQZHUGHQ'HU,QYHVWRUEH-
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werden.
Städtebauliches Planungskonzept
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|ႇHQWOLFKHQ.LQGHUVSLHOSOlW]HLQHLQHU*U|‰HYRQLQVJHVDPWFLUFD
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‰HQVSLHOÀlFKH±YRUJHVHKHQ
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VFKOLH‰XQJVDFKVHDOV$OOHHGLH*HVWDOWXQJGHU,QQHQK|IHYRQ
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Erschließung
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IUHLJHVWDOWHWZHUGHQ'HUUXKHQGH9HUNHKUZLUGLQ7LHIJDUDJHQ
XQWHUJHEUDFKW'DV3ODQJHELHWLVWDQGHQ|ႇHQWOLFKHQ3HUVRQHQ-
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Flächennutzungsplan
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GHUVWlGWHEDXOLFKHQ=LHOVHW]XQJVROOGHU)OlFKHQQXW]XQJVSODQLP 
:HJHGHU%HULFKWLJXQJJHPl‰†D$EVDW]%DXJHVHW]EXFKDQ-
JHSDVVWZHUGHQXQG]XNQIWLJ:RKQEDXÀlFKHGDUVWHOOHQ
Umweltbelange
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YRUEHODVWHW,PZHLWHUHQ3ODQYHUIDKUHQZHUGHQ/lUPXQG9HU-
NHKUVJXWDFKWHQDXIGHU*UXQGODJHGHVVWlGWHEDXOLFKHQ3OD-
QXQJVNRQ]HSWHVHUDUEHLWHWVRZLHHLQH$UWHQVFKXW]SUIXQJGXUFK-
JHIKUW
Hinweis zum Verfahren
'DV%HEDXXQJVSODQYHUIDKUHQZLUGQDFKGHQ9RUVFKULIWHQGHV
%DXJHVHW]EXFKHV%DX*%GXUFKJHIKUW1DFKGHU'XUFKIKUXQJ
GHUgႇHQWOLFKNHLWVLQIRUPDWLRQQDFK†D%DX*%XQGGHU$EVWLP-
PXQJGHU3ODQXQJPLWGHQ|ႇHQWOLFKHQ%HODQJHQZLUGGHUNRQNUHW
DXVJHDUEHLWHWH%HEDXXQJVSODQ(QWZXUIIUGLH'DXHUHLQHV0R-
QDWV|ႇHQWOLFKDXVJHOHJW†$EVDW]%DX*%:lKUHQGGHU2I-
IHQODJHIULVWN|QQHQ6WHOOXQJQDKPHQDEJHJHEHQZHUGHQEHUGLH
GHU5DWGHU6WDGW.|OQYRUGHP6DW]XQJVEHVFKOXVVHQWVFKHLGHW
$XVNQIWH]XU3ODQXQJHUKDOWHQ6LHEHLP6WDGWSODQXQJVDPWGHU6WDGW.|OQ7 HOHIRQ+HUU0DNUXW]NLXQG7 HOHIRQ)UDX/DQJHU
 Schriftliche Stellungnahmen können in der Zeit vom 10.07. bis zum 26.07.2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen, Herrn Mike Homann, 
 Bezirksrathaus Rodenkirchen, Hauptstraße 85, 50996 Köln oder an mike.homann@stadt-koeln.de gerichtet werden.
Städtebauliches Planungskonzept YRQ$672&$&+,7(&76$1'3/$11(56PLW5036WHSKDQ/HQ]HQ/DQGVFKDIWVDUFKLWHNWHQ
6WDQG-XOLXQPD‰VWlEOLFK
hEHUVLFKWVNDUWH3ODQJHELHWXQPD‰VWlEOLFK %OLFNYRQ:HVWHQ6WDGWEDKQWUDVVHOLHJWLP9RUGHUJUXQG
%OLFNYRQ2VWHQ5LQJVWUD‰HOLHJWLP9RUGHUJUXQG
Ringstraße
6WDGWEDKQWUDVVH
6WDGWEDKQWUDVVH/LQLHQ
Ringstraße
6WDGWEDKQWUDVVH/LQLHQ
Rotterbergstraße
$QODJH

Anlage 1 Geltungsbereich Ringstrasse

390 Zeichen

Straßenbahntrasse
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen BebauungsplanesRingstraße 38 - 46in Köln - Rodenkirchen
Maßstab  1 : 2 500

Anlage 7 Ergebnis BV 2

3387 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin - X

Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
18. 0% ‚20 20 Frau Paßmann
Telefon: (0221) 221-92313
Fx : (0221) 221-92318

E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de

Tu 9 . % Datum: 18.02.2020

Auszug

aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung
Rodenkirchen vom 17.02.2020

öffentlich

9.24 Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen
Anhörung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zu den Ergebnissen der
frühzeitigen Offentlichkeitsbeteiligung,
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-
Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
0180/2020

Es liegt ein Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor.
1. Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaffung
von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebaulichen Ver-
trag zu vereinbaren.

Der Vertrag sollte so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch bei
Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt.

Die Sozialwohnungen sollten nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert, son-
dern möglichst über das Baugebiet verteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen 5 Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der FDP-
Fraktion mit einer Stimme der CDU-Fraktion, vier Stimmen der SPD-Fraktion,
drei Stimmen der Fraktionen Die Grünen und der Stimmen des Herrn Bronisz
und des Herrn Ilg zugestimmt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

Es liegt ein Ergänzungsantrag der Fraktion Die Grünen vor.

2. Beschluss:
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen Investor,
dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis umsetzt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion und der Stimme des Herrn Iig zu-.
gestimmt.

(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

Sodann lässt Herr Homann über die ergänzte Vorlage abstimmen:
3. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss fol-
genden Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss

beauftragt die Verwaltung, die Vorhabenträgerin aufzufordern, auf der Grundlage des
städtebaulichen Planungskonzeptes gemäß Anlage einen Bebauungsplan-
Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) auszuarbeiten. Die Ergebnisse der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach $ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
sind dabei gemäß der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage ) zu berücksich-
tigen.

Die Herstellung der Kita, der öffentlich zugänglichen Spielplätze und die Schaf-
fung von 30 % öffentlich gefördertem Wohnungsbau sind in einem städtebauli-
chen Vertrag zu vereinbaren.

Der Vertrag soll so abgeschlossen werden, dass der Anspruch der Stadt auch
bei Investorenwechsel oder Grundstücksverkauf gültig bleibt.

Die Sozialwohnungen sollen nicht in einem oder zwei Gebäuden konzentriert,
sondern möglichst über das Baugebiet verteilt werden.

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen appelliert an den heimatverbundenen In-
vestor, dass er mehr als 30 % geförderten Wohnungsbau auf freiwilliger Basis
umsetzt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugstimmt.
(nicht anwesend: Frau Bussmann, Herr Theilen von Wrochem)

Anlage 5 Bewertung schriftliche Stellnahmen

43132 Zeichen

Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 69396/02 Arbeitstitel: Ringstraße 38–46 in Köln-
Rodenkirchen eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung am 10.07.2019 
in der Aula des Gymnasiums Rodenkirchen, Sürther Straße 55 durchgeführt und in einer Niederschrift dokumentiert. Im Nachgang hatte die Öf-
fentlichkeit im Zeitraum vom 11.07.2019 bis zum 26.07.2019 weitere Gelegenheit zur Stellungnahme. Im diesem Zeitraum sind sieben Stellung-
nahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. 
 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden mit laufende Nummerierung die 
Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die 
jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. 
 
Hinweis: Die Stellungnahme Nummer 7 ist im Wortlaut identisch mit der Stellungnahme Nummer 1. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. 
 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
 
Städtebau 
Die Einwenderin bemängelt die geplante hohe städtebau-
liche Dichte. Das städtebauliche Konzept sei zu brachial, 
undifferenziert und passe sich nicht in die Umgebung ein. 
Die geplanten Gebäude sind mit bis zu 4 Vollgeschossen 
höher als die umliegende Bebauung. Diese weißt im Nor-
den 3-4, an der gegenüberliegenden Bebauung 2 und die 
südlich angrenzende Bebauung mit Einfamilien- und klei-
nen Mehrfamilienhäusern maximal 2 Vollgeschosse auf. 
 
Die geplanten großen blockhaften Riegel finden sich nur 
in der nördlich angrenzenden Bebauung wieder. Die süd-
lich und östlich gelegenen Gebäude weisen nur Längen 
von 10 m bis maximal 20 m auf. Die Geschossflächen-
zahl (GFZ) 1,2 nehme innerstädtische Ausmaße an. 
 
Angeregt wird ein differenzierteres städtebauliches Kon-
zept, das die bestehende angrenzende Bebauung (in 
 
Nicht  
berücksichtigt 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln 
hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 den Beschluss zur Ein-
leitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens 
gemäß § 12 BauGB mit dem Arbeitstitel Ringstraße 38–46 in 
Köln-Rodenkirchen gefasst – mit dem Ziel, die planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung in 
Form von Geschosswohnungsbauten festzusetzen. Nach 
Abriss der Bürogebäude und des Gewerbehofes ist hier eine 
städtebauliche Neuordnung vorgesehen zur Schaffung von 
360 bis 400 Wohnungen.  
 
Das Ziel der Planung, planungsrechtlich vorrangig Woh-
nungsbau zu ermöglichen, steht in Übereinstimmung mit der 
Kölner Wohnungspolitik, den Wohnraumbedarf vorrangig 
über vorhandene Baulandpotentiale (Wohnbauflächen im 
Flächennutzungsplan) und in bereits erschlossenen Lagen 
der Stadt zu decken. Mit dem städtebaulichen Ziel, der In-
nenentwicklung gegenüber einer Außenentwicklung den Vor-
Anlage 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 2 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Bezug Gebäudehöhen und Anzahl der Vollgeschosse) 
berücksichtige-. Angeregt wird eine offenere, niedrigere 
und kleinteiligere Bebauung. Für den hinteren Bereich 
werden kleine Mehrfamilienhäuser angeregt, die 2 bzw. 3 
Geschosse aufweisen und maximal 20 m lang sind. 
rang zu geben, wird dem Grundsatz entsprochen, mit Grund 
und Boden sparsam und schonend umzugehen und zur Ver-
ringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für 
bauliche Nutzungen beizutragen. 
 
Nördliche Bebauung des Plangebiets 
Innerhalb des Plangebietes sind zwei- bis fünfgeschossige 
Mehrfamilienhäuser (einschließlich Nicht-Vollgeschosse) 
geplant. Das städtebauliche Planungskonzept setzt die nörd-
lich des Plangebietes vorhandenen Gebäudehöhen mit drei- 
bis fünf Geschossen (einschließlich Nicht-Vollgeschosse) in 
Richtung Süden fort. Die vorhandene Wohnbebauung weist 
Gebäudelängen mit bis zu 95 m und Gebäudetiefen zwi-
schen 13 und 14 m auf. Die geplanten Wohngebäude weisen 
Gebäudelängen von maximal 70 m und Gebäudetiefen von 
14 bis 14,5 m auf (mit Ausnahme der Kindertageseinrichtung 
an der Ringstraße mit maximal 20 m Gebäudetiefe in Höhe 
des Erdgeschosses). 
 
Südliche Bebauung des Plangebietes 
Im Plangebiet soll zur südlich angrenzenden ein- bis dreige-
schossigen Wohnbebauung (vorwiegend Ein- und Zweifami-
lienhäuser) eine maximal viergeschossige Bebauung entste-
hen – dabei ist das vierte Geschoss ein Nicht-Vollgeschoss 
und gegenüber der südlichen Gebäudeaußenkante zurück-
gesetzt. Der parallel zur südlichen Plangebietsgrenze gele-
gene Gebäuderiegel mit einer Länge von 67 m wird dabei 
durch einen zweigeschossigen Einschnitt gegliedert, um ei-
nen städtebaulichen Übergang zur kleinteiligeren Bestands-
bebauung im Süden zu erzielen. Das Wohngebäude parallel 
zur Stadtbahntrasse soll maximal fünf Geschosse aufweisen 
– durch das zurückgesetzte fünfte Geschoss am nach Süden 
orientierten Gebäudekopf – ist hier von der Wirkung einer 
Viergeschossigkeit gegenüber der Wohnbebauung an der 
Rotterbergstraße/Schützstraße auszugehen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 3 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Die geplante Bebauung nimmt hinsichtlich ihrer Anzahl der 
Geschosse und der Gebäudehöhen sowie der stärkeren 
Gliederung des Baukörpers an der Plangebietsgrenze somit 
Rücksicht auf die südlich gelegene, kleinteilige Bestandsbe-
bauung. Gleichzeitig wird das Planungsziel, 360 bis 
400 Wohneinheiten in Form von Geschosswohnungsbau zu 
entwickeln, erreicht. 
 
Geplante Bebauung an der Ringstraße 
Bei dem bestehenden Bürogebäude der ehemaligen Volvo-
Deutschlandzentrale handelt es sich um ein mehrgliedriges, 
drei- und viergeschossiges Gebäude mit einer Traufhöhe zur 
Ringstraße von 62,10 m. Hier soll ein fünfgeschossiges 
Wohngebäude mit einer Kindertageseinrichtung dieses Bü-
rogebäude ersetzen. Nach derzeitigem Planungsstand wird 
die maximale Traufhöhe (Flachdach) zur Ringstraße 63,80 m 
betragen. Das vorhandene, nördlich benachbarte Wohnge-
bäude weist Traufhöhen zur Ringstraße von 57,8 m (III Ge-
schosse) und 60,1 m ü. NHN (IV Geschosse) sowie eine 
maximale Firsthöhe des Satteldachs von 63,2 m ü. NHN auf. 
 
Die geplante Bebauung in diesem Bereich soll in Richtung 
Süden fortgesetzt werden, auch wenn östlich der Ringstraße 
eine kleinteiligere offene Bebauungsstruktur mit überwiegend 
zweigeschossigen Wohngebäuden dominiert. 
1.2 Bauliche Dichte gemäß § 34 Baugesetzbuch 
Die Einwenderin führt an, dass es sich um einen Bereich 
handele, der nach § 34 Baugesetzbuch bebaubar sei, 
und somit auf die angrenzenden Bereiche Rücksicht 
nehmen müsse.  
 
Nicht  
berücksichtigt 
Da es sich nicht um Zulässigkeitsentscheidungen von Bau-
vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortstei-
le gemäß § 34 BauGB sondern um ein Bauleitplanverfahren 
handelt, können neue städtebauliche Ziele für die zukünftige 
bauliche Nutzung der Grundstücke definiert werden. Bei der 
vorliegenden Planung handelt es sich um eine städtebauliche 
Nachverdichtung zugunsten einer bis zu fünfgeschossigen 
Wohnbebauung mit einer Kindertageseinrichtung. Der § 34 
BauGB findet für das vorliegende Planvorhaben keine An-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 4 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
wendung. 
1.3 Verkehr 
Die Einwenderin weist darauf hin, dass der Stadtteil Ro-
denkirchen bereits heute ein erhebliches Verkehrsauf-
kommen aufweise, die Straßeninfrastruktur jedoch aus 
den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts stammt. An-
geregt wird, sämtliche Neubebauungen wie das Waldvier-
tel, die Ringstraßenbebauungen, aber auch die in Umset-
zung befindlichen Bauprojekte der zu berücksichtigen. 
Das Sürther Feld sollte ebenso Berücksichtigung finden. 
Das Plangebiet dürfe nicht einzeln betrachtet werden.  
 
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
 
Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes ist eine Verkehrsuntersuchung erforderlich. Zur Darstel-
lung des aktuellen Verkehrsaufkommens wurden Verkehrs-
erhebungen – Knotenstromzählungen über den Zeitraum von 
24 Stunden – an den folgenden Knotenpunkten durchgeführt: 
 Ringstraße/Schillingsrotter Straße, 
 Ringstraße/Kriemhildstraße, 
 Ringstraße/Rotterbergstraße/Siegfriedstraße, 
 Maternusstraße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-
Straße/Brückenstraße und 
 Sürther Straße/Grüngürtelstraße. 
 
Aus der Lage und der Anzahl der betrachteten Knotenpunkte 
geht hervor, dass nicht nur das Plangebiet und seine unmit-
telbare Erschließung, sondern die Verteilung der Verkehrs-
ströme auf der Ringstraße in Richtung Norden und der 
Sürther Straße in Richtung Süden umfassend betrachtet 
wurden, einschlschließlich realisierte Bauvorhaben (Neubau-
gebiete und Einzelgebäude). 
 
In der Verkehrsuntersuchung wurden auf Grundlage der Ver-
kehrsuntersuchung von `brenner BERNARD ingenieure 
GmbH` erstellt, das die großflächigen Siedlungsentwicklun-
gen im Umfeld des Plangebiets berücksichtigt. Im Einzelnen 
waren dies folgende Siedlungsentwicklungen: 
 Meschenich Nord, 
 Gewerbegebiet Kalscheurer Hof in Hürth, 
 Immendorf Süd, 
 Pastoratsstraße. 
 
Die Neuverkehre der Schulen „Offene Schule Köln“ (Ge-
samtschule, An der Wachsfabrik 25) und der Ernst-Moritz-
Arndt-Schule (Grundschule, Mainstraße 75) wurden ebenfalls

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 5 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
berücksichtigt. 
 
Darüber hinaus wurden die folgenden verkehrlichen Infra-
struktur-Entwicklungen betrachtet: 
 Nord: Teilstück 1 Rodenkirchener Straße bis Weiß-
dornweg 
 West: Teilstück 2 Kapellenstraße bis Bödinger Straße 
 Südwest: Teilstück 3 Bödinger Straße bis Ortsumfah-
rung Meschenich. 
 
Das „Waldviertel Rodenkirchen“ und das „Sürther Feld“ fan-
den in der Verkehrsuntersuchung bisher keine Berücksichti-
gung – eine Freigabe der Verkehrszahlen Bestand und 
Prognose durch das Amt für Straßen und Verkehrsentwick-
lung und eine Abstimmung mit dem Fachamt zur Berücksich-
tigung dieser Baugebiete erfolgt im weitern Verfahren. 
1.4 Verkehr – Sürther Straße 
Die Einwenderin regt eine Sperrung oder teilweise Sper-
rung der Sürther Straße zur Bewältigung des erheblichen 
Verkehrsaufkommens an. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Ringstraße stößt südlich des Plangebietes auf die 
Sürther Straße, die in südlicher Richtung die Anbindung Ro-
denkirchens an das überörtliche Straßennetz herstellt. In 
nördliche Richtung verläuft die Ringstraße zur Rodenkirche-
ner Ortsmitte. 
 
Die Sürther Straße ist südlich der Ringstraße mit einem Ver-
kehrsaufkommen von circa 9.800 Kfz/Tag belastet. Kurzfris-
tig soll die Sürther Straße zwischen Gesamtschule und 
Friedhof und der Eygelshovener Straße bis zum Anschluss 
des Baugebietes Sürther Feld umgestaltet werden. Hierbei 
sollen u.a. die beiden Knotenpunkte Sürther Stra-
ße/Eygelshovener Straße und Sürther Straße/Martinsweg 
aus Gründen der Verkehrssicherheit und Wirtschaftlichkeit 
als kleine Kreisverkehre ausgestaltet und beidseitig mit 
Schutzstreifen für den Radverkehr versehen werden. Diese 
verkehrsplanerischen Maßnahmen sind bezogen auf die An-
regung als Reorganisation des Straßenraumes zur Stärkung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 6 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
des Umweltverbundes zu verstehen, mit dem Ziel, einen 
stadtverträglicheren Verkehr zu gestalten und die Aufent-
haltsqualität im öffentlichen Raum im Stadtquartier zu erhö-
hen. 
 
Der Anregung, die Sürther Straße – südlich der Ringstraße – 
(teilweise) zu sperren, wird zur Kenntnis genommen. Die 
Lenkung der Verkehrsströme – hier beispielsweise durch die 
Verlagerung auf die parallel verlaufende L 300 Industriestra-
ße/Zum Forstbotanischen Garten – ist Gegenstand der über-
geordneten Verkehrsplanung, nicht der Bauleitplanung und 
liegt in der Zuständigkeit des Amtes für Straßen und Ver-
kehrsentwicklung. 
2 
2.1 
 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Einwenderin bemängelt die fehlende Information zur 
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Abendver-
anstaltung am 10.07.2019 wurde mit nur einer Woche 
Vorlauf auf der Webseite der Stadt Köln angekündigt.  
Angeregt wird, dass die direkt betroffenen Anwohner 
durch Handzettel oder Aushänge informiert werden. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
zum Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ wurde am 
03.07.2019 im Amtsblatt der Stadt Köln fristgerecht und orts-
üblich bekannt gemacht. Neben der Teilnahme an der 
Abendveranstaltung wurde auf die Möglichkeiten verwiesen, 
telefonische Auskünfte zur Planung beim Stadtplanungsamt 
einzuholen sowie schriftliche Stellungnahmen an den Be-
zirksbürgermeister des Stadtbezirks Rodenkirchen bis ein-
schließlich 26.07.2019 zu richten. 
 
Die Anregung, die Bürgerinnen und Bürger zukünftig durch 
Handzettel oder Aushänge über die Durchführung von Öf-
fentlichkeitsbeteiligungen zu informieren, wird geprüft. 
2.2 Lebensqualität und Grundstückswert 
Die Einwenderin befürchtet infolge der Planung einen 
massiven Einschnitt in die Lebensqualität und einen 
Wertverlust des Eigentums. 
 
 
Kenntnisnahme 
 
Die Einschätzung wird nicht geteilt. Die Umsetzung der Pla-
nung (Wohnungen, Kindertageseinrichtung sowie öffentlich 
zugängige Kinderspielflächen) stellt eine städtebauliche Auf-
wertung des heute gewerblichen Standortes dar. Das geplan-
te Quartier kann zu einer Erneuerung und Aufwertung des 
Stadtteils beitragen. Eine Wertminderung der umliegenden 
Grundstücken/Immobilien ist nicht zu erwarten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 7 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Das wirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers, im Plan-
gebiet überwiegend Wohnungen zu realisieren, deckt sich 
mit den städtebaulichen Zielen der Stadt. Bei der Planung 
werden die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- 
und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Auswirkun-
gen auf den Menschen und seine Gesundheit zu berücksich-
tigen. Um die Wohnqualität des unmittelbaren Umfeldes nicht 
nachteilig zu verändern, werden im weiteren Verfahren eine 
schalltechnische Untersuchung (Verkehrs- und Gewerbe-
lärm) und ein Nachweis zur Besonnung einschließlich der 
nachbarschaftlichen Verschattung infolge der Planung er-
stellt. 
3 
3.1 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Der Einwänder weist darauf hin, dass der Geltungsbe-
reich vorheriger Planungen das benachbarte Grundstück 
Ringstraße 48, auf dem ein Lebensmittel-Markt mit einer 
Verkaufsfläche von weniger als 800 m² betrieben wird, 
mit einbezogen habe. Zwischenzeitlich sei das Plangebiet 
verkleinert worden und umfasse lediglich noch das Areal 
Ringstraße 38-46. 
 
Zur Verdeutlichung der Planungsmöglichkeiten, die sich 
in einem – wie oben dargestellt – erweiterten Plangebiet 
ergeben, wird auf eine beigefügte Konzeptstudie des Bü-
ros ASTOC (Stand Februar 2019) verwiesen. 
 
Nicht 
berücksichtigt 
 
 
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Ringstraße 38–
46“ handelt es sich um einen vorhabenbezogenen Bebau 
ungsplan gemäß § 12 BauGB, das heißt, die Vorhabenträger 
– die Projektgesellschaft Ringviertel 1 GmbH & Co. KG sowie 
die Projektgesellschaft Ringviertel 2 GmbH & Co. KG – ver-
fügen über die Grundstücke des Plangebietes. 
 
Ursprünglich wurde seitens der Vorhabenträger in Erwägung 
gezogen, das benachbarte Grundstück des Lebensmittel-
Marktes mit in die städtebauliche Planung und Neuordnung 
einzubeziehen. Diese Option wurde jedoch nicht weiterver-
folgt, da keine Einigung bezüglich der damaligen Planungs-
ziele erzielt werden konnte.  
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens wurde 
seit dem Beschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfah-
rens vom 17.05.2018 durch den Stadtentwicklungsausschuss 
nicht geändert.  
3.2 Erweiterung des Plangebietes 
Der Einwender regt an, das Bebauungsplangebiet in 
südwestliche Richtung um die Grundstücksfläche Ring-
Nicht 
berücksichtigt 
Der Anregung, das Bebauungsplangebiet in südwestlicher 
Richtung um die Grundstücksfläche Ringstraße 48 zu erwei-
tern, soll nicht gefolgt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 8 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
straße 48 zu erweitern, um weiteren Raum für Ge-
schosswohnungsbau schaffen zu können. Gleichzeitig 
könnte die allgemeine politische Forderung nach effekti-
verer Nutzung bestehender Einzelhandelsgrundstücke 
erfüllt werden. 
 
 
Die beabsichtigte effektivere Nutzung des Einzelhandels-
grundstücks durch eine städtebauliche Nachverdichtung um 
weiteren Wohnraum kann in einem eigenen Bebauungsplan-
verfahren – unabhängig des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Ringstraße 38–46“ – erzielt werden. 
3.3 Großflächiger Einzelhandel 
Der Einwender regt an, innerhalb des vergrößerten Plan-
gebietes den Neubau eines Lebensmittel-Markts mit einer 
Verkaufsfläche von 1.200 m² planungsrechtlich zu ermög-
lichen. Der Standort des Lebensmittelmarktes liegt inner-
halb eines 700 m-Radius um das Bezirksteilzentrum Ro-
denkirchen, Hauptstraße und erfüllt zudem die Kriterien 
der Anfang diesen Jahres im Vorgriff auf einen Gesamt-
beschluss zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts 
der Stadt Köln angestoßenen Ausnahmeregelung für die 
Erweiterung von Lebensmittelmärkten in städtebaulich 
integrierter Lage (Vorlagen-Nr.: 3860/2018).  
 
Der Einwender argumentiert, dass die erweiterte Ver-
kaufsfläche des Lebensmittel-Markts nicht größer sein 
würde als die gesamte Verkaufsfläche der bestehenden 
Lebensmittelmärkte in dem benachbarten Nahversor-
gungszentrum. Es könnte im Verlauf des Bebauungs-
planverfahrens gutachterlich nachgewiesen werden, dass 
keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Aus-
wirkungen durch die geplante Verkaufsflächenerweite-
rung ausgelöst würden. Zwar wurden diese „Ausnah-
meregelungen" letztlich durch den Rat der Stadt Köln 
noch nicht beschlossen und bis zu einer Beschlussfas-
sung über die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels-
konzepts vertagt. Der vorliegende Einzelfall zeigt aller-
dings, dass sich durch diese Ausnahmemöglichkeit 
Chancen für eine Nachverdichtung und die Schaffung 
von Wohnraum ergeben. 
Nicht 
berücksichtigt 
Die genannte Vorlage Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
(EHZK) – Fortschreibung, Ausnahmeregelung für Erweite-
rungen von Lebensmittelmärkten in städtebaulich integrierter 
Lage (Vorlagen-Nr.: 3860/2018), wurde zwischenzeitlich vom 
Rat zurückgezogen. Der Rat verzichtet auf den Beschluss 
der Ausnahmeregelung im Vorgriff auf den Gesamtbeschluss 
zur Fortschreibung des EHZK. Die Vorlage wird bei Bearbei-
tung der Gesamtfortschreibung erneut vorgelegt. Somit gel-
ten die Regelungen des am 17.12.2013 vom Rat beschlos-
senen EHZK der Stadt Köln. 
 
Das vom Einwender geplante Vorhaben würde durch die 
Erweiterung der Verkaufsfläche auf 1.200 qm Verkaufsfläche 
großflächig und widerspräche somit dem Steuerungsschema 
des EHZK. Da sich der Lebensmittel-Markt innerhalb des 700 
m-Radius zum zentralen Versorgungsbereich `Bezirksteil-
zentrum Rodenkirchen, Hauptstraße` befindet, kann aus 
Gründen des Zentrenschutzes keine Erhöhung der Verkaufs-
fläche genehmigt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 9 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
 
Der etablierte Standort hätte eine wichtige Nahversor-
gungsfunktion für den Stadtteil Rodenkirchen. Mit der 
vorliegenden Planung entstehen rund 360 zusätzliche 
Wohneinheiten und im geplanten „Waldviertel Rodenkir-
chen" sollen weitere 350 Wohneinheiten entstehen. 
4 
4.1 
 
Klimaschutz 
Die Einwender weisen darauf hin, dass der Rat der Stadt 
Köln am 09.07.2019 den Klimanotstand ausgerufen und 
der „Eindämmung des vom Menschen verursachten Kli-
mawandels“ eine „hohe Priorität“ eingeräumt hat.  
Sie betonen, dass auch das geplante Vorhaben nur unter 
dem Vorbehalt der „Klimarelevanz“ - es darf nur be-
schlossen werden, was sich positiv aufs Klima auswirkt – 
beschlossen werden könne. 
 
Berücksichtigt 
 
Die Berücksichtigung der Belange des Klimawandels ist Ge-
genstand aller Bebauungsplanverfahren. Bei der Aufstellung 
der Bauleitpläne sind die Belange des Umweltschutzes – 
einschließlich der Auswirkungen auf das Klima – zu berück-
sichtigen. Der Belang „Anpassung an den Klimawandel“ – 
vertreten vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz – 
unterliegt wie andere öffentliche und private Belange der 
Abwägung.  
 
4.1.1 Die Einwender fragen, wie sich das geplante städtebauli-
che Planungskonzept auf das Stadtklima auswirkt? Wer-
den Frischluftschneisen gewährleistet? Sind thermische 
Ausgleichsflächen z.B. mit einem Wasserangebot vorge-
sehen? Wie groß sind diese? Sind für die Grünflächen im 
Plangebiet genügend Bäume vorgesehen, die den CO2-
Haushalt regulieren?  
 
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
Das Plangebiet liegt in einer belasteten bis hoch belasteten 
Siedlungsfläche und ist von hitzebelasteten Wohngebieten 
umschlossen. Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung 
wurde bereits angeregt, im Plangebiet klimatische Minde-
rungsmaßnahmen zur Minderung von Hitzeereignissen, zur 
Starkregenvorsorge und zur Steigerung der Durchlüftung 
vorzusehen und festzusetzen. 
 
Folgende Planungsempfehlungen sollen im weiteren Verfah-
ren berücksichtigt werden: 
 Da 40-50 % des Plangebietes nicht als begrünte Frei-
fläche mit Bodenanschluss ausgewiesen werden sol-
len, ist alternativ die Versickerung von Nieder-
schlagswasser zur Erhöhung der Kühlleistung (inten-
sive Dachbegrünung, Begrünung von Tiefgaragen, 
Fassadenbegrünung, Innenhofbegrünung, 
Baumalleen an Straßen) vorzusehen. 
 Bei einer Grundflächenzahl größer als 0,6 ist die Prü-
fung einer klimagerechten Bebauung, die Durchfüh-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 10 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
rung einer Klimauntersuchung zur Optimierung des 
Plangebietes erforderlich 
 Bei der Anlage von Pkw-Stellplätzen ist mindestens 1 
Baum pro 4 Stellplätze festzusetzen, 
 Windoffenheit der Bebauung (Zeilenbebauung) ist 
gegenüber geschlossenen Blöcken der Vorzug zu 
geben, 
 Anlage von Brunnen und Wasserflächen. 
4.1.2 Sie regen an, zur Beantwortung der Fragen einen Stadt-
klimatologen vom Amt für Umweltschutz hinzuzuziehen. 
 
Berücksichtigt Die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen 
im weiteren Verfahren geprüft und ggfs. berücksichtigt und 
mit den Fachämtern Stadtplanungsamt, Umweltprüfung, Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen und dem Umweltamt 
abgestimmt werden.  
4.1.3 Die Einwender nehmen den Bezug zu den planerischen 
Zielvorhaben Stadt Münster, in welcher der ausgerufene 
Klimanotstand bedeutet, dass Wohnungen, Schulen oder 
Kitas nach höchsten Energieeffizienzstandards gebaut 
werden müssen. 
 
Die Einwender fragen, welche Planungen diesbezüglich 
an der Ringstraße getroffen werden? Sie betonen, dass 
extensive Begrünung und Photovoltaik nicht ernstgemein-
te Antworten auf zum Klimaschutz gestellte Fragen am 
Infoabend vom 10.Juli 2019 bleiben können. 
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
Die energetischen Anforderungen an Gebäude, die beheizt 
oder klimatisiert werden, sind in der Energieeinsparverord-
nung (EnEV) festgelegt. Beim Neubau zielt die EnEV grund-
sätzlich darauf ab, den Primärenergiebedarf zur Gebäudebe-
heizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren. Die aktu-
ell gültigen energetischen Mindestanforderungen sind als 
Zwischenschritt zum so genannten "Niedrigstenergiegebäu-
de" zu werten, das ab dem Jahr 2021 europaweit als Neu-
baustandard gelten soll. 
 
Seitens der Projektgesellschaften sollen als Energie-
Standard die Anforderungen der EnEV ab 2016 erfüllt wer-
den. 
 Die Einwender betonen, dass die Vorhabenträger nicht 
nur an der Wirtschaftlichkeit des Bauvorhabens durch 
bauliche Maximalauslastung des Grundstückes interes-
siert sein können. Sie betonen, dass die Vorhabenträger 
auch hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaschutz Verant-
wortung tragen. Es werde urbaner Raum benötigt, in dem 
es sich gut leben lasse. 
Nicht berück-
sichtigt 
Das wirtschaftliche Interesse des Vorhabenträgers, im Plan-
gebiet überwiegend Wohnungen zu realisieren, deckt sich 
mit den städtebaulichen Zielen der Stadt. Bei der Planung 
sind gleichzeitig die allgemeinen Anforderungen an gesunde 
Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie umweltbezogene Aus-
wirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit zu be-
rücksichtigen. 
4.2 Verkehr der Kindertageseinrichtung Kenntnisnahme Aus der Verkehrsuntersuchung geht hervor, dass für die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 11 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Die Einwender fragen, wie der Verkehr im Plangebiet zu 
den Bring- und Holzeiten der 6-gruppigen Kindertages-
einrichtung geregelt werden soll? 
 sechsgruppige Kindertageseinrichtung für 110 Kinder mit 133 
Kfz-Fahrten pro Tag im Ziel- und Quellverkehr zu rechnen ist. 
Für den Bring- und Holverkehr sind im städtebaulichen Pla-
nungskonzept aktuell sechs oberirdische Stellplätze sowie 
Fahrradstellplätze innerhalb des Plangebietes vorgesehen. 
Die geplante Zahl an Stellplätzen ist laut Maßgabe des 
Fachamtes `Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs-
planung` ausreichend. Die Abwicklung des prognostizierten 
Verkehrs wird im weiteren Verfahren mit dem Amt 66 konkre-
tisiert. 
4.3 Verkehr Ringstraße 
Die Einwender fragen, welche Planungen vorgesehen 
sind, um neben der Tiefgaragen-Einfahrt für circa 500 
Pkw einen Verkehrszusammenbruch auf der Ringstraße 
zu vermeiden? Wurden die Knotenpunkte hinsichtlich der 
Erweiterung Sürther Feld berücksichtigt?  
 
Berücksichtigt  
 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 1.2 
 
Gegenstand der Verkehrsuntersuchung zur Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes war die Frage, ob 
der planbedingte Mehrverkehr vom bestehenden Straßen-
netz aufgenommen werden kann und wie die Verkehrsabläu-
fe der näheren Umgebung beeinflusst werden – insbesonde-
re die Knotenpunkte der Ringstraße und Sürther Straße. Die 
aktuelle Leistungsfähigkeit der nächstgelegenen Knoten-
punkte nördlich und südlich des Plangebietes (Bestandsfall) 
wurde – mittels Leistungsfähigkeitsnachweisen gemäß 
Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 
(HBS) - untersucht. 
 Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Maternusstra-
ße/Ringstraße/Friedrich-Ebert-Straße/Brückenstraße 
(mit Buszufahrt) wurde für den Bestandsfall in der 
morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde 
die Qualitätsstufe D ermittelt. Das bedeutet, dass die 
Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer beträchtlich 
sind; im Kraftfahrzeugverkehr ist ständiger Reststau 
vorhanden. Der Verkehrszustand ist noch stabil. 
 Für die lichtsignalgeregelte Kreuzung Ringstraße/ 
Schillingsrotter Straße wurde für den Bestandsfall in 
der morgendlichen Spitzenstunde die Qualitätsstufe E

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 12 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
und in der nachmittäglichen die Qualitätsstufe F er-
mittelt. Die Qualitätsstufe E bedeutet, dass die Ver-
kehrsteilnehmer in erheblicher Konkurrenz zueinan-
der stehen. Im Kraftfahrzeugverkehr stellt sich ein 
allmählich wachsender Stau ein; die Wartezeiten sind 
sehr lang, die Kapazität wird erreicht. Die Qualitäts-
stufe F bedeutet, dass die Nachfrage größer ist als 
die Kapazität. Die Fahrzeuge müssen bis zu ihrer Ab-
fertigung mehrfach vorrücken, der Stau wächst stetig. 
Die Wartezeiten sind extrem lang. Die Kreuzung ist 
überlastet. 
 Für die verkehrszeichengeregelte Kreuzung Ring-
straße/Kriemhildstraße ergibt sich im Bestand für den 
Kfz-Verkehr in der morgendlichen und nachmittägli-
chen Spitzenstunde die Qualitätsstufe B. Die Quali-
tätsstufe B bedeutet, dass die Abflussmöglichkeiten 
der wartepflichtigen Verkehrsströme vom bevorrech-
tigten Verkehr beeinflusst werden. Die dabei entste-
henden Wartezeiten sind jedoch gering. 
 Für die lichtsignalgeregelten Kreuzungen Ringstraße/ 
Rotterbergstraße/Siegfriedstraße und Sürther Straße/ 
Grüngürtelstraße ergibt sich für die bestehende Ver-
kehrsbelastung in der morgendlichen und nachmittäg-
lichen Spitzenstunde jeweils die Qualitätsstufe C. Die 
Qualitätsstufe C bedeutet, dass nahezu alle während 
der Sperrzeit ankommenden Verkehrsteilnehmer in 
der nachfolgenden Freigabezeit weiterfahren oder -
gehen können. Die Wartezeiten sind spürbar. Beim 
Kraftfahrzeugverkehr tritt im Mittel nur geringer Stau 
am Ende der Freigabezeit auf. 
 
Aufgrund des planbedingten Mehrverkehrs sind Mehrbelas-
tungen zu erwarten, die den Verkehrsablauf der betrachteten 
– zum Teil hoch belasteten – Knotenpunkte beeinträchtigen 
werden. Voraussichtlich werden an den lichtsignalgeregelten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 13 von 18 
Lfd. 
Nr. 
Schriftliche Stellungnahme zur frühzeitigen Öffent-
lichkeitsbeteiligung 
Berücksichti-
gung 
 
Stellungnahme der Verwaltung 
Kreuzungen Ringstraße/Schillingsrotter Straße sowie Sürther 
Straße/Grüngürtelstraße Anpassungen des Signalzeiten-
plans erforderlich werden. Diese und gegebenenfalls weitere 
verkehrsplanerische Maßnahmen sind im weiteren Verfahren 
mit dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzu-
stimmen. 
4.4 Stellplätze und öffentliche Parkplätze 
Die Einwender fragen, wie die Parkraumsituation in der 
näheren Umgebung geregelt werden soll? Die Einwender 
befürchten, dass die vorgestellte Tiefgarage bei weitem 
nicht ausreichen wird, da pro Wohneinheit mehr als ein 
Pkw einzuplanen sei.  
 
Die Einwender regen zur Lösung dieses bevorstehenden 
Problems an, einen Experten hinzuziehen, der Lösungen 
im öffentlichen Straßenraum aufzeigt, da in der näheren 
Umgebung des Plangebietes bereits heute ein Park-
platzmangel bestünde. 
 
Kenntnisnahme 
 
Für maximal 400 Wohneinheiten und eine Kindertagesein-
richtung wurde ein Bedarf von 310 bis 325 Kfz-Stellplätzen 
sowie 770 bis 1.034 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Der 
durch die Planung ausgelöste Stellplatzbedarf soll innerhalb 
einer Gemeinschaftstiefgarage im Plangebiet nachgewiesen 
werden. Im weiteren Verfahren ist durch den Vorhabenträger 
ein Mobilitätskonzept, welches den Bedarf und die Abwick-
lung des ruhenden Verkehrs regelt, zu erstellen und mit dem 
Fachamt Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung abzu-
stimmen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 14 von 18 
 
5 
5.1 
 
Öffentlich geförderter Wohnungsbau 
Der Einwender regt die Einhaltung von 30 % öffentlich 
geförderter Wohnungsbau im Plangebiet an. 
 
 
Berücksichtigt 
 
Innerhalb des Plangebietes sollen 360 bis 400 neue Wohn-
einheiten entwickelt werden, so dass die Voraussetzungen 
zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells vorliegen. 
Unabhängig von dem Ergebnis der Angemessenheitsprü-
fung, die das Kooperative Baulandmodell in der Fassung 
vom 24.02.2014 vorgibt, verpflichten sich die Vorhabenträger 
freiwillig zur Umsetzung eines 30 %igen Anteils an öffentlich 
geförderten Wohnungen im Plangebiet (bezogen auf die Ge-
schossfläche Wohnen). 
 
Die entsprechenden Flächen für den öffentlich geförderten 
Wohnungsbau sollen im Bebauungsplan mittels Festsetzun-
gen nach § 9 Absatz 1, Nummer 7 Baugesetzbuch oder al-
ternativ über den Durchführungsvertrag gesichert werden. 
5.2 Klimaschutz 
Der Einwender regt an, mit umweltfreundlichen Materia-
lien (Holz/Holzhybridbau – auch deutlich schneller, weil 
Modulbau möglich) zu bauen bzw. bestenfalls klimaneut-
ral zu bauen. 
 
Nicht 
berücksichtigt 
 
Die Anregung zu umweltfreundlichen Baumaterialien wird zur 
Kenntnis genommen; zum gegenwärtigen Planungsstand 
sind Aussagen zu den Materialien, die zur Bauausführung 
Verwendung finden sollen, noch nicht möglich. 
5.2.1 Der Einwender regt zur Vermeidung von Überhitzung 
des Areals an, Gebäudequader statt Gebäuderiegel zu 
realisieren. Hierdurch könne ein Luftdurchzug durch das 
Quartier geschaffen werden. 
 
 
Nicht 
berücksichtigt 
Unter den Gesichtspunkten der Klimaanpassung sollte in 
Siedlungsräumen mit (sehr) ungünstiger thermischer Situati-
on – wie hier vorliegend – eine Nachverdichtung nur auf be-
reits versiegelten oder teilversiegelten Flächen ohne klimare-
levante Funktionen oder durch Nutzungsintensivierung auf 
bereits bebauten Flächen erfolgen. Bei dem Planvorhaben 
handelt es sich zum Teil um eine Wiedernutzung einer 
brachgefallenen, ehemals gewerblich genutzten, innerstädti-
schen Fläche. 
 
Eine Verbesserung der Durchlüftung sowie eine Erhöhung 
des Grünanteils sind grundsätzlich anzustreben. Bei einer 
städtebaulichen Nachverdichtung heißt das, das Bauvorha-
ben hinsichtlich der mikroskaligen Situation zu optimieren 
und beispielsweise Maßnahmen zur Begrünung an Fassaden 
oder Dächern anzustreben. Diese Vorgaben sollen durch 
Dachbegrünung und Gestaltung der Freiflächen entsprochen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 15 von 18 
werden. 
 
Der Anregung wird nicht gefolgt, das städtebauliche Pla-
nungskonzept zu modifizieren und die Riegel in Quader auf-
zulösen. An dem städtebaulichen Konzept von ASTOC soll 
festgehalten werden. 
5.2.2 Angeregt wird, Solarkollektoren zur Erzeugung von 
Warmwasser und/oder Strom im Plangebiet vorzusehen. 
 
Kenntnisnahme Das städtebauliche Planungskonzept berücksichtigt in ener-
getischer Hinsicht eine Minimierung des Wärmebedarfs der 
geplanten Wohngebäude durch eine kompakte Bauweise 
sowie eine auf eine optimale passive Nutzung von Sonnen-
einstrahlung ausgerichtete Stellung der Baukörper. Seitens 
der Vorhabenträger wird geprüft, den Wärmeenergie- und 
Strombedarf im Plangebiet über ein Blockheizkraftwerk 
(BHKW) zu erzeugen. 
5.3 Begrünung 
Der Einwender regt an, eine dichte Begrünung Richtung 
Straßenbahn wird als Schallschutz zu errichten. 
 
 
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
 
Außerhalb des Plangebietes besteht bereits eine Begrünung 
der Stadtbahntrasse durch Gehölze. Parallel zu dieser Stadt-
bahntrasse ist innerhalb des Plangebietes die Anlage von 
Hausgärten geplant, die den jeweiligen Wohnungen im Erd-
geschoss zugeordnet werden. Innerhalb dieses Hausgarten-
bereichs sind ergänzende Baumpflanzungen – als Baumrei-
he mit großen Pflanzabständen – vorgesehen. Insofern wird 
ein Sichtschutz zur Stadtbahntrasse bestehen, der jedoch 
keine Schallschutzfunktion erfüllen kann. 
5.3.1 Angeregt werden eine Dachbegrünung und/oder eine 
vertikale Begrünung zur Isolierung des Hauses und zur 
Verbesserung des Klimas. 
 
Berücksichtigt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sollen im 
weiteren Verfahren berücksichtigt werden, dies schließt die 
mögliche Festsetzung von Dachbegrünung und gegebenen-
falls ergänzend durch Fassadenbegrünung ein. 
5.4 Verkehr 
Der Einwender regt an, im Plangebiet Ladestationen für 
E-Bikes und E-Mobile vorzusehen. 
 
 
 
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
 
Der Anregung zu Ladestationen für E-Bikes und E-Mobile 
wird gefolgt. Die Wohnungskäufer können auf Wunsch eine 
E-Ladestation an ihren Tiefgaragen-Stellplätzen erhalten, die 
über ein Lademanagement betrieben werden. E-Bikes kön-
nen in den Kellerabstellräumen aufgeladen werden. 
 Zudem wird die Bereitstellung einer geringen Anzahl von 
Stellplätzen für Besucher innerhalb der Tiefgaragen an-
geregt. 
 Die Stellplatzsatzung der Stadt Köln wird eingehalten wer-
den. Die Anzahl der zu berücksichtigenden Besucherstell-
plätze wird im weiteren Verfahren mit dem Amt für Straßen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 16 von 18 
 und Verkehrsentwicklung konkretisiert. 
5.4.1 Angeregt wird die Einrichtung einer Bushaltestelle an der 
Ringstraße direkt vor dem Gebäude des Plangebietes 
mit Einfahrnische, die auch die Eltern der Kindergarten-
kinder mitbenutzen dürfen sollten ("Kiss & go"). Damit 
solle das vorauszusehende Verkehrsproblem der seitli-
chen Parktaschen (Verstopfung beim Rein-/Rausfahren) 
gemindert werden. 
Nicht berück-
sichtigt 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 4.2 
5.4.2 Angeregt wird die sofortige Umsetzung eines Kreisver-
kehrs `Ringstraße/Ecke Schillingsrotterstraße` zur Ver-
besserung des Verkehrsflusses – auch in Erwartung 
zusätzlicher Verkehrsteilnehmer der neuen Wohnungen 
der Diakonie Michaelshoven (Fertigstellung Dezember 
2019) und vieler weiterer Wohneinheiten auf dem 
Sürther Feld. 
Kenntnisnahme Für den Knotenpunkt Ringstraße/Schillingsrotter Straße wur-
de im Rahmen der Verkehrsuntersuchung die Leistungsfä-
higkeit der lichtsignalgeregelten Kreuzung gemäß Handbuch 
für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) un-
tersucht und bewertet. Die Kreuzung ist zur morgendlichen 
und nachmittäglichen Hauptverkehrszeit im Bestand überlas-
tet. Infolge des planbedingten Mehrverkehrs ist von einer 
weiteren Mehrbelastung dieses Knotenpunktes auszugehen. 
Zur Vermeidung einer weiteren Absenkung der Qualitätsstu-
fen für den Kfz-Verkehr nach HBS wird voraussichtlich an der 
Kreuzung Ringstraße/Schillingsrotter Straße eine Anpassung 
des Signalzeitenplans erforderlich werden. Diese seitens der 
Vorhabenträger vorgeschlagene verkehrsplanerische Maß-
nahme bedarf einer Abstimmung mit dem Amt für Straßen 
und Verkehrsentwicklung. Der Umbau des Knotenpunktes in 
einen Kreisverkehrsplatz wurde bisher nicht im Zusammen-
hang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes „Ringstraße 38–46“ thematisiert.  
 
Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung Nummer 4.4. 
5.5 Paketstation 
Angeregt wird, im Plangebiet die Einrichtung einer Pa-
ketabgabestelle vorzusehen. 
 
 
Berücksichtigt 
 
Seitens der Vorhabenträger ist eine Abgabe- und Abholstati-
on für Paketlieferungen vorgesehen; diese bedarf keiner 
Festsetzung oder Regelung im Bebauungsplan. 
5.6 Sozial und ökologisch verträgliches Bauen 
Die Einwender sprechen sich darüber positiv aus, dass 
Wohnraum im Stadtteil Rodenkirchen geschaffen wer-
den soll. Die Stadt Köln stehe weit hinter den gesetzten 
Zielen zurück, den dringend benötigten Wohnraum be-
 
Teilweise be-
rücksichtigt 
 
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.  
Siehe Stellungnahmen der Verwaltung zu 4.1, 4.2 und 5.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 17 von 18 
reitzustellen bzw. die Bedingungen dafür zu schaffen (zu 
erschwinglichen Preisen, sozial, und unter klimatischen 
und ökologischen Gesichtspunkten). Es seien wichtige 
Entscheidungen für die Zukunft mit zu tragen (Klima-
neutraler Gebäudebestand 2050! – siehe Beispiel Anla-
ge). 
Der Einwender fügt eine Anlage `Beispiel sozial und öko-
logisch verträgliches Bauen` - 99 Wohnungen in Berlin-
Lichtenberg Energetische Bauweise, 5O % der Woh-
nungen mit sozialen Mieten: Howoge macht's möglich - 
bei 
 
In der Ausführung zum dem Städtebauprojekt Berlin-
Lichtenberg werden die Themen:  
 Klimaschutzziele der Bundesregierung 
 50 Prozent der Wohnungen als sozialen Wohn-
raum 
 energetisch optimierte Bauweise 
 Einsatz innovativer Gebäudetechnik 
 Angebot von umweltfreundlichen und gleichzeitig 
günstigen Mieterstrom durch zum Beispiel Photo-
voltaikanlagen 
thematisiert. 
6 
6.1 
 
Städtebau 
Der Einwender führt aus, dass das Gelände des Plange-
bietes im Bereich des ehemaligen Volvo-Stellplatzes 
circa einen Meter höher als das Gelände der nördlich 
angrenzenden Bebauung liegt. Bezüglich der Aussage 
des Bauherrn, er würde nicht höher als die vorhandene 
Bebauung bauen, würde das bedeuten, dass die Grund-
stücksfläche um diesen Höhenunterschied tiefer ausge-
hoben wird oder ein Stockwerk weniger hoch gebaut 
werden wird. 
 
Kenntnisnahme 
 
Der Hinweis zum Höhenunterschied des anstehenden Ge-
ländes wird zur Kenntnis genommen. Eine Überprüfung der 
Höhendarstellung des Plankonzeptes erfolgt im weiteren 
Verfahren. 
 
6.1.1 Angeregt wird, den Abstand des geplanten nördlichen 
Riegels in Abhängigkeit von der Sonneneinstrahlung zu 
lokalisieren, damit die Bestandsgebäude nicht verschat-
tet werden. 
Berücksichtigt Der Anregung wurde bereits entsprochen. Das städtebauli-
che Planungskonzept berücksichtigt gegenüber der nördli-
chen Bestandbebauung einen größeren Gebäudeabstand, 
als der nach den Abstandsregeln des § 6 der Bauordnung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Ringstraße 38–46“ in Köln-Rodenkirchen 18 von 18 
NRW nachzuweisende. Im weiteren Verfahren ist zudem die 
Erstellung einer Verschattungsstudie auf der Grundlage der 
Planungsempfehlungen der DIN 5034 vorgesehen. 
6.2 Spielplatz 
Der Einwender befürchtet, dass es durch die vorgesehe-
ne Lage des Spielbereichs für Kleinkinder an der Grenze 
zur bestehenden Bebauung nördlich des Plangebietes 
zu Beeinträchtigungen der Bewohner kommt – insbe-
sondere vor der aktuellen Erfahrung, dass die Kinder, 
die in der Flüchtlingsunterkunft leben, jeden Tag der 
Woche von morgens bis abends draußen spielen. Ange-
regt wird eine Verlegung der Spielbereiche für Kleinkin-
der zu den Kinderspielplätzen in den Innenhöfen. 
 
 
 
Nicht  
berücksichtigt 
Bei der Planung von Kinderspielbereichen sind zwei Alters-
gruppen zu unterscheiden. Für die Kinder ab 6 Jahren sind 
öffentlich zugängliche Spielplätze ausschließlich in den 
Wohnhöfen vorgesehen, das heißt jeweils abgeschirmt zur 
bestehenden Wohnbebauung nördlich und südlich des Plan-
gebietes. 
 
Nach der Satzung der Stadt Köln „Private Spielflächen für 
Kleinkinder“ sind wohnungsnah private Spielflächen für 
Kleinkinder von 0 bis 6 Jahren einzurichten. Diese privaten 
Spielflächen für Kleinkinder müssen die nach Satzung gefor-
derte Ruf- und Sichtweite zu den Wohnungen gewährleisten. 
Daher sind auch private Spielflächen am nördlichen Wohn-
riegel geplant. 
7 Siehe Stellungnahme Nummer 1  Siehe Stellung-
nahme Nummer 
1 
Siehe Stellungnahme der Verwaltung Nummer 1

Anlage 6 Abwägung TÖB

10018 Zeichen

/ 2 
 
 
Darstellung und Bewertung der zum Städtebaulichen Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 
–Arbeitstitel: Ringstraße 38-46 in Köln-Rodenkirchen– eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und  
sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 03.09.2018 bis zum 
04.10.2018 durchgeführt. 
Nachfolgend werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen (stichwortartig) sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. 
 
Verfasser Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
Bezirksregierung Köln 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln  
Höhere Landschaftsbehörde 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln - Dezernat 25 
Verkehr, Integrierte Gesamtverkehrsplanung, ÖPNV 
Keine Bedenken. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln - Dezernat 33 
Ländliche Entwicklung, Bodenordnung 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln - Dezernat 35.4 
Denkmalschutz 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln - Dezernat 51 
Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Anlage 6

/ 3 
 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 52 
Abfallwirtschaft und Bodenschutz- einschließlich anlagenbezoge-
ner Umweltschutz 
Zuständigkeitsbereich nicht berührt 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 
Immissionsschutz einschließlich anlagenbezogener Umwelt-
schutz 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Bezirksregierung Düsseldorf –Dezernat 22.5- Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst 
Im Plangebiet ist nicht von einem nicht unerheblichen Erdeingriff 
auszugehen, daher ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst nicht zu 
beteiligen. 
Sollte es zu Bauvorhaben mit erheblichen Erdeingriffen kommen, 
ist der Kampfmittelräumdienst zu beteiligen. 
Kenntnisnahme Für das Plangrundstück ist eine bauliche Verdichtung 
des -einschließlich geplanter Tiefgaragen- geplant. Im 
Baugenehmigungsverfahren erfolgt eine erneute Prü-
fung. In dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) 
wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
 
Handwerkskammer zu Köln 
Es bestehen Bedenken hinsichtlich der vollständigen Nutzungs-
Umwandlung des Plangebietes zugunsten einer Wohnnutzung. 
Angeregt wird, zwischen dem bestehenden Gewerbe an der 
Ringstraße und dem geplanten Wohnen ein Mischgebiet vorzu-
sehen. Dies kann gegebenenfalls den Mietern des Gewerbehofes 
(Ringstraße 46) einen neuen Standort bieten. 
Kenntnisnahme Im Flächennutzungsplan ist das Areal Ringstraße 38-44 
als Gewerbegebiet und der Gewerbehof (Ringstraße 46) 
sowie der benachbarte Lebensmitteldiscounter als 
Wohnbaufläche dargestellt.  
Als vorbereitender Bauleitplan ist der Flächennutzungs-
plan das formale Planungsinstrument zur langfristigen 
Steuerung der Stadtentwicklung und gleichzeitig die 
Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, die 
aus den Planungszielen des Flächennutzungsplanes zu 
entwickeln sind.  
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens „Ring-
straße 38–46“ soll die bisherige gewerbliche Nutzung im 
Plangebiet aufgegeben und dringend benötigter Wohn-
raum geschaffen werden. Eine gewerbliche Nutzung ist 
für das Areal nicht vorgesehen.

/ 4 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Die städtebauliche Entwicklung der brachgefallenen, ehemals 
gewerblich genutzten Fläche (Bereich der ehemaligen Volvo-
Zentrale) für Wohnzwecke wird nachvollzogen.  
Es bestehen jedoch starke Bedenken hinsichtlich der Überpla-
nung des Teilbereichs des gut funktionierenden Gewerbehofes 
zugunsten einer Wohnnutzung. Es wird ebenso eine fehlende 
Unterstützung der Gewerbe-Mieter durch die Stadt Köln beklagt. 
Kenntnisnahme Das Planungskonzept sieht für das Plangrundstück eine 
städtebaulich zusammenhängende Entwicklung vor. Die 
geplante Wohnbebauung begründet sich aus der Wohn-
nutzung der umgebenden Nachbarschaft.  
Im weiteren Verfahren wird geprüft, ob eine zukünftige 
Hilfestellung der Mieter durch die Stadt Köln bzw. durch 
den Vorhabenträger möglich ist.  
Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft – Wald und Holz NRW 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Landschaftsverband Rheinland 
Keine Betroffenheit bezogen auf Liegenschaften des LVR 
Kenntnisnahme entfällt 
Landesbetrieb Straßenbau NRW 
Niederlassung Bonn 
Es liegt keine Stellungnahme vor.  
Kenntnisnahme entfällt 
Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Köln 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Eisenbahn Bundesamt Außenstelle Köln 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Polizeipräsidium Köln Kriminalkommissariat Kriminalpräventi-
on/Opferschutz – städtebauliche Kriminalprävention 
Es bestehen keine Bedenken. Es wird auf das kostenlose Bera-
tungsangebot zur Kriminalprävention hingewiesen und die Bitte 
formuliert, den Vorhabenträger auf dieses Beratungsangebot hin-
zuweisen. 
 
Kenntnisnahme entfällt 
 
Der Vorhabenträger wird auf das Beratungsangebot hin-
gewiesen.

/ 5 
 
Deutsche Telekom AG 
keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, 
Post und Eisenbahnen –Referat Z 24- 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Stadtwerke Köln GmbH 
RheinEnergie AG / Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) 
Es bestehen keine Bedenken.  
Das Plangebiet wird derzeit über zwei Trafostationen mit Energie 
versorgt – zukünftig werden zwei bis drei Trafostationen auf dem 
Gelände oder integriert im Gebäude notwendig sein. Zur Ab-
schätzung des Bedarfs und zur Abstimmung der Standorte ist 
frühestmöglich eine Versorgungsanfrage an die zentrale Lei-
tungsauskunft der RheinEnergie zu stellen 
Für nicht öffentlich geplante Straßenverkehrsflächen sind zur Si-
cherung von Gas-, Wasser- und Stromnetzleitungen Flächen für 
Leitungsrecht mit der Berücksichtigung eines Schutzstreifens von 
3 m festzusetzen. Entsprechende privatrechtliche Sicherungen 
sind vorzunehmen. 
 
 
 
Ja 
 
 
 
Im weiteren Verfahren erfolgen die notwendigen Abstim-
mungen. Im Plangebiet sollen private Verkehrsflächen 
festgesetzt werden. Die notwendigen Flächen für Lei-
tungsrecht werden berücksichtigt und durch zeichneri-
sche Festsetzung gesichert. Privatrechtliche Sicherungen 
werden im weiteren Verfahren geprüft. 
 
 
 
 
Das Plangebiet befindet sich in der Wasserschutzzone IIIA der 
Wassergewinnungsanlage Hochkirchen. Die Ge- und Verbote der 
Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten. 
Kenntnisnahme Auf dem B-Plan wird ein Hinweis zur Wasserschutz zo-
nen-Verordnung aufgenommen. 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe / Häfen und Güterverkehr Köln AG 
In unmittelbarer Nähe des Plangebietes befindet sich die im Ei-
gentum der Häfen und Güterverkehr Köln AG stehende Gleis-
trasse, auf der die Stadtbahnlinien 16 und 18 verkehren. Hier-
durch kann es zu Erschütterungen und Lärmemissionen kom-
men. 
Kenntnisnahme Im weiteren Verfahren wird eine erschütterungstechni-
sche Untersuchung auf der Grundlage der DIN 4150-2, 
Teil 2 – Einwirkungen auf Menschen in Gebäuden – er-
arbeitet. Zur Bewertung der in den Wohngebäuden zu 
erwartenden Erschütterungsimmissionen sind Schwin-
gungs- und Erschütterungsmessungen vorgesehen.

/ 6 
 
Rheinische Netzgesellschaft mbH –Leitplanung 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Es werden keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Es be-
steht die Notwendigkeit der Versickerung von Grundstücken. Es 
sind entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen. 
Sofern eine Versickerung gegen das Wohl der Allgemeinheit ver-
stößt, oder aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die 
Ableitung des Niederschlagswassers in den vorhandenen Ab-
wasserkanal erfolgen.  
Zur Berücksichtigung von Starkregen sind geeignete Maßnahmen 
zur Risikovorsorge bereits in der Bauleitplanung zu integrieren. 
Verweis auf den „Leitfaden für eine wassersensible Stadt- und 
Freiraumgestaltung in Köln“, die Broschüre „Wassersensibel pla-
nen und bauen in Köln“, die Arbeitshilfe „MURIEL- Multifunktiona-
le Retentionsflächen“ und die Starkregengefahrenkarte der StEB 
Köln 
Weitere städtebauliche Planungen bzw. dazugehörige Entwässe-
rungskonzepte sind mit den StEB abzustimmen. 
 Aufgrund der erstmaligen Bebauung im Plangebiet vor 
dem 1. Januar 1996 ist eine Entwässerung nach Maßga-
be des § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltgesetz gemäß 
§ 44 Abs. 1 Landeswassergesetz nicht erforderlich. 
Eine ortsnahe Versickerung des auf den Verkehrs- und 
Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers wird im 
weiteren Verfahren geprüft. Weitere Untersuchungen zu 
möglichen Einleitungsbeschränkungen erfolgen im weite-
ren Verfahren. 
Eine zwingende Dachbegrünung zur Drosselung des Ab-
flusses wird im Bebauungsplan festgesetzt.  
AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH & Co. KG 
Bezüglich der Einrichtung der Zuwege sowie Schleppkurven und 
Wendeanlagen wird auf die Einhaltung der RASt 06 hingewiesen. 
Des Weiteren wird um Berücksichtigung des § 10 der Abfallsat-
zung der Stadt Köln (Standplätze für Abfallbehälter) gebeten. 
Ja  Die Vorgaben der RASt sowie der Satzung über die Ab-
fallentsorgung der Stadt Köln werden bei der Planung 
berücksichtigt. 
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 
Der Planbereich liegt nicht im Versorgungsgebiet. 
Kenntnisnahme entfällt

PLEdoc GmbH Leitungsauskunft Fremdplanungsbearbeitung 
Es liegt keine Stellungnahme vor. 
Kenntnisnahme entfällt 
GASCADE Gastransport GmbH 
Keine Betroffenheit 
Kenntnisnahme entfällt 
Thyssengas GmbH 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Nord-West Ölleitung GmbH 
Keine Bedenken 
Kenntnisnahme entfällt 
Amprion GmbH 
Im Plangebiet verlaufen keine Höchstspannungsleitungen, es 
liegen auch keine Planungen von Höchstspannungsleitungen vor. 
Kenntnisnahme entfällt

Anlage 2 Planungskonzept aus der Bürgerversammlung

295 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Plankonzept aus der Bürgerbeteiligung
Ohne Maßstab

Beratungsverlauf (2)

17.02.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.03.2020 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0180/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.01.2020
Erstellt
20.01.2020 08:34