Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Dr. Börschel und SE Horbach zur Neuverpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus Stollwerck
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4038/2023 vom 05.01.2024
Stand: Am 22.01.2024 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/506/1 Vorlagen-Nummer 05.01.2024 4038/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 22.01.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von SE Dr. Börschel und SE Horbach zur Neuverpachtung der Gastronomie im Bürgerhaus Stollwerck In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses vom 20.11.2023 zeigte sich SE Dr. Börschel irritiert von einer Formulierung auf Seite 3 der Beschlussvorlage (Session-Nr. 0041/2023), wo es heißt: „Die Implementierung eines Integrationsbetriebes führt zu einem reduzierten Pacht- zins.“ Dies würde ja bedeuten, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht zwingend vorausgesetzt werde. Sie möchte wissen, ob dies tatsächlich so gemeint sei. Falls ja, halte sie dies für falsch. SE Horbach möchte wissen, ob die Nebenkostenpauschale in Höhe von 650,00 Euro tatsäch- lich abgerechnet werde. Herr Dr. Becker, Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster, wird die gestellten Fra- gen an das zuständige Amt zur Beantwortung weiterleiten. Vorsitzende Sommer bittet darum, die Antwort zur nächsten Sitzung als Mitteilung in den Lie- genschaftsausschuss einzubringen. Beantwortung der Anfrage durch die Verwaltung: Ein Inklusionsbetrieb (ehemaliger Begriff Integrationsbetrieb) hat beim Personalbestand min- destens 30% bis höchstens 50% schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Imple- mentierung eines Inklusionsbetriebes wird durch die Verwaltung unterstützt. Dazu wird die Re- duzierung des monatlichen Pachtzinses um 300 Euro angeboten. Ein reduzierter Pachtzins wird durch die Verwaltung auch dann angeboten, sofern ein*e Pächter*in die Beschäftigung mindestens eines vollzeitbeschäftigten und sozialversicherten Menschen mit Schwerbehinde- rung nachweisen kann. Bei der Größe des vorliegenden Betriebes ist es leider nicht möglich, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zwingend vorauszusetzen. Dies hätte bei- spielsweise bei der vorherigen Pächter-GbR zur Folge gehabt, dass die einzige festange- stellte Person zwingend ein Mensch mit Behinderung hätte sein müssen. Die Reduzierung des Pachtzinses um ca. 22 % soll als Anreiz dienen, dennoch die Beschäftigung von Men- schen mit Behinderung anzustreben. Die Betriebs- und Nebenkosten werden pauschal zusätzlich zur monatlichen Miete erhoben. Die tatsächlich monatlich zu überweisende Summe beträgt daher zukünftig 2.380 Euro. In den Nebenkosten sind die anteiligen öffentlichen Lasten des Grundstücks wie Grundsteuer, die anteiligen Straßenreinigungsgebühren, der Betrieb einer zentralen Heizungsanlage, die Was- serversorgung und Entwässerung sowie die Wartung des Speisenaufzugs enthalten. Gez. Dr. Rau
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