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3465/2021

Beantwortung der Anfrage AN/1756/ zum Programm „Gute Schule 2020“ neu auflegen und fortsetzen?

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.10.2021, TOP 3.2.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6210 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/400/6 
400/62 
Vorlagen-Nummer 04.10.2021 
 3465/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/1756/ zum Programm „Gute Schule 2020„ neu auflegen und 
fortsetzen? 
Die Verwaltung wird gebeten mitzuteilen: 
1. Inwieweit würde eine Neuauflage des Förderprogramms „Gute Schule“ weiterhin bestehenden 
Unterstützungsbedarfen des Schulträgers abhelfen und die Umsetzung wünschenswerter 
Maßnahmen zur Aufwertung der Schulhöfe wie beispielsweise Flächenentsiegelungen oder 
die Ausgestaltung der Schulhöfe zu öffentlich zugänglichen Bewegungsräumen beschleuni-
gen?  
 
2. Ist der „DigitalPakt NRW“ in der Lage, das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Bezug auf 
die Digitalisierung der Schulen vollständig abzulösen, oder gibt es nach Einschätzung der 
Verwaltung Maßnahmen oder Beschaffungen, die nach Abschluss des Förderprogramms „Gu-
ten Schule 2020“ aus städtischen Eigenmitteln zukünftig nicht mehr finanziert werden können? 
 
3. Welche Anstrengungen unternimmt die Stadt Köln gemeinsam mit anderen Kommunen 
NRW´s, um eine Weiterführung des „Gesetzes zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nord-
rhein-Westfalen“ auf Landesebene zu erreichen? 
 
4. Wie beurteilt die kommunale Arbeitsmarktförderung die Potentiale für eine Stärkung des 2. Ar-
beitsmarktes bei Neuauflage des Förderprogramms „Gute Schule“? 
 
5. Sind der Verwaltung weitere Förderprogramme wie z.B. das Programm „Moderne Schule“ der 
NRW-Bank bekannt und in welcher Weise werden sie in Anspruch genommen?  
 
Die Anfrage wird durch die Verwaltung wie folgt beantwortet: 
 
Zu 1: Das Förderprogramm hat gezeigt, dass die eigenen Finanzmittel des Schulträgers für 
qualitativ hochwertige Schulhofumgestaltungen (Entsiegelungen, Anlegen von Schulgärten, 
gezieltes Pflegen von Grün) aber auch die Ausstattung mit Sitzgelegenheiten und Spielgerä-
ten nicht ausreichen. 
Durch das Förderprogramm konnten bis zu 800 zusätzliche Maßnahmen auf den Schulhöfen 
umgesetzt werden, was ohne die Fördergelder nicht möglich gewesen wäre. Durch das bishe-
rige Förderprogramm wurden noch nicht alle Bedarfe der Kölner Schulen gedeckt, so dass ei-
ne weitere Förderung für Spielgeräte etc. notwendig wäre. Die eigenen Haushaltsmittel des 
Schulträgers sind hierfür nicht ausreichend. 
 
 
Zu 2: Die Digitalisierung der Kölner Schulen ist ein fließender Prozess. Derzeit können weite 
Teile der Maßnahmen über den DigitalPakt finanziert werden. Da das Antragsverfahren jedoch

2 
 
sehr aufwändig und umständlich ist, verwendet die Stadt Köln die Gelder für den DigitalPakt 
überwiegend für die Verbesserung der IT-Grundstruktur (Verkabelungsmaßnahmen und Mo-
dernisierung des WLAN).  
Digitale Endgeräte müssen jedoch turnusgemäß ersetzt werden. Hierfür wären auch weiterhin 
Fördergelder aus dem Programm Gute Schule 2020 nötig. Des Weiteren ist die Beschaffung 
von digitalen Endgeräten über den „DigitalPakt“ durch die strengen Förderbedingungen stark 
eigeschränkt. Durch die bereits bisher notwendigen Investitionen für digitale Geräte steigen 
auch die Kosten für Betrieb und Support. Diese sind nicht förderfähig, so dass der Schulträger 
diese zunehmend aus dem eigenen Haushalt decken muss.  
Hierdurch hat der Schulträger dann weniger Finanzmittel für neue Beschaffun-
gen/Ersatzbeschaffungen zur Verfügung, so dass auch hierdurch eine Fortführung des För-
derprogramms „Gute Schule 2020“ notwendig wäre. 
 
Zu 3: Es hat eine Anfrage vom Städtetag an die Kommunen gegeben, ob eine Weiterführung 
des Förderprogramms Gute Schule 2020 notwendig ist. Die Stadt Köln hat sich an der Umfra-
ge beteiligt und eine Fortführung uneingeschränkt befürwortet. 
 
Zu 4: Die Verwaltung würde aus Sicht der Arbeitsmarktförderung eine Neuauflage von „Gute 
Schule“ fachlich begrüßen. Durch den hohen Bedarf an unterschiedlichen Maßnahmen in den 
Kölner Schulen konnten die Kölner Beschäftigungsträger über das Programm „Gute Schule 
2020“ bereits eine Vielzahl an Einzelprojekten in den unterschiedlichen Baugewerken (Maler, 
Schlosser, Schreiner, Garten- und Landschaftsbau), sowie bei der Herstellung von Gardinen 
umsetzen. Es besteht noch weiterer Bedarf seitens der Schulen (u.a. weitere Anstriche, Gar-
dinen) und auf den Schulhöfen, da das Amt für Schulentwicklung Maßnahmen u.a. nach Sozi-
alräumen und größtem Renovierungsbedarf priorisieren musste.  
Für die Umsetzung der Maßnahmen konnten bei allen Beschäftigungsträgern Beschäftigungs-
verhältnisse (zusätzliche Anleiter- und Helferstellen) geschaffen und die Gewerke ausgebaut 
werden. 
Insbesondere bei den Schulhofmaßnahmen, aber auch in anderen Gewerken, haben die Be-
schäftigungsträger Hand in Hand mit Firmen des 1. Arbeitsmarktes gearbeitet und so für die 
Teilnehmenden Berührungspunkte, Kontakte sowie Anreize zur Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt 
geschaffen. Dies steigert die Aussicht auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt enorm. 
Diese Kombination hat sich bereits in den letzten Jahren im Rahmen des Programms „Win-
Win für Köln“ bewährt und wurde mit „Gute Schule 2020“ fortgeführt. 
 
Eine Neuauflage des Förderprogramms „Gute Schule“ würde auch die Zielsetzung des Stadt-
verschönerungsprogramms unterstützen. Dies hätte entsprechend deutlich positive Auswir-
kungen auf den gesamtstädtischen Haushalt durch Senkung der sozialen Transferleistungen. 
Auch vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID 19-Pandemie würde 
eine Neuauflage von Gute Schule dieser Zielgruppe weitere Chancen und Perspektiven eröff-
nen. 
 
Zu 5: Seit 2012 hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) circa 21 verschiedene För-
derdarlehen aufgenommen. 
Seit 2020 wird der Baubereich regelmäßig über neue Programme von KFW-Bank und NRW-
Bank (z.B. Kommunal Invest/Kommunal Invest Plus Direktkredit, Energetische Stadtsanie-
rung-Quartiersversorgung, Barrierearme Stadt, Moderne Schule, Grüne Finanzierung usw.) in-
formiert. 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt aktuell, digital bei der NRW-Bank weitere 
Finanzierungsmöglichkeiten abzufragen und zu vergleichen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 3.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
3465/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2021
Erstellt
30.09.2021 08:28