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1803/2023

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushaltestelle, AZ.: 160/22

Mitteilung Ausschuss 31.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 12.06.2023, TOP 7.2.2

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

433 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 31.05.2023 
 1803/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner 
Bushaltestelle, AZ.: 160/22 
Die Bürgereingabe sowie das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis 
gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

4485 Zeichen

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

Bürgeramt Innenstadt

Anregungen und Beschwerden an Rat und
Bezirksvertretungen

Bezirksrathaus Innenstadt

Ludwigstraße 8, 50667 Köln

www.stadt.koeln

Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln
Auskunft

geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de

Sprechzeiten
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum

160/22 17.05.2023

Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushalte-
stelle“, Aktenzeichen 160/22

Sehr geehrter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.09.2022, in dem Sie anregen alle Kölner Bushal-
testellen mit Fahrgastunterständen (FGU) auszustatten. Des Weiteren schlagen Sie
vor, die FGU mit einem Gründach auszustatten.

Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt dazu in einer Stellungnahme mit,
dass „die Aufstellung von FGU an Kölner Bushaltestellen durch den Werbenutzungs-
vertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke GmbH (SWK) geregelt ist. Mit
Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde eine Prioritätenliste FGU
auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grund-
lage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getreten ist,
beschlossen, siehe https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadt-
koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=40159.

Nach Abschluss der Detailprüfungen bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit der im
Jahr 2013 vorgeschlagenen Standorte erfolgte 2017 eine Anpassung der Prioritäten-
liste, die von den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen wurde (vgl. Vorlagen-
Nr. 1912/2017, 1965/2017, 2287/2017, 2330/2017, 2317/2017, 2312/2017,
2355/2017, 1913/2017, 2299/2017).

Das im Werbenutzungsvertrag festgelegte Kontingent an FGU ist begrenzt und zwi-
schenzeitlich weitestgehend ausgeschöpft. Eine Vielzahl an vorgesehenen FGU
konnte aufgrund'von rechtlichen Vorgaben, fehlenden Flächen etc. nicht aufgestellt
werden. Die Verwaltung prüft derzeit auf der Basis aktueller Einsteigerzahlen zusam-
men mit der KVB und der Firma Wall, die für das Aufstellen und die Unterhaltung der
FGU gemäß Vertrag mit der SWK zuständig ist, an welchen Standorten die von den

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0

Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin

ca. 30 vertragsgemäß noch zur Verfügung stehenden FGU vorrangig aufgestellt wer-
den können. Es ist geplant, mögliche Standorte kurzfristig zu identifizieren, im An-
schluss die entsprechenden Bauanträge zu stellen, so dass das Aufstellen zeitnah er-
möglicht werden kann.

Die nachträgliche Begrünung der Dachflächen der vorhandenen FGU wurde von der
Firma Wall im Auftrag der KVB bereits geprüft. Nach Einschätzung der Firma Wall
sind die in Köln zum Einsatz kommenden Modelle sowohl konstruktiv als auch statisch
nicht ohne weiteres für den Einsatz von begrünten Dächern geeignet. Erforderlich
wäre die Entwicklung einer neuen Dachkonstruktion unter Berücksichtigung statischer
Anforderungen des Tragwerkes. Aufgrund des enormen Aufwandes hat man sich
2019 gegen die Nachrüstung begrünter Dachflächen entschieden. Begrünte FGU-Dä-
cher sollen aber Bestandteil bei der Neuauflage des Werbenutzungsvertrages sein,
die zum 01.01.2030 ansteht.

Grundsätzlich ist es auch im Interesse von Verwaltung und KVB, jede Bushaltestelle
auf Kölner Stadtgebiet mit einem FGU auszustatten. In sehr vielen Fällen sprechen
leider rechtliche Vorgaben und fehlende Flächen gegen das Aufstellen eines FGU, so
dass viele Haltestellen nicht entsprechend ausgestattet werden konnten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch
fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung, oder per E-Mail: nach-
haltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de.

Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird dem Ausschuss für Bürgerbeteili-
gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.

Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An-
regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für
Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre-
gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1045 Zeichen

Von:   
Gesendet:  Montag, 19. September 2022 17:29 
An:  02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff:  Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushaltestelle 
 
Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen & 
Beschwerden, 
Komfort gehört als wichtige Komponente für potentielle Fahrgäste zum ÖPNV. Eine 
Komponente stellen hierbei Fahrgastunterstände an allen Kölner Bushaltestellen dar. Leider 
gibt es hierbei aber noch Lücken in Köln. Daher rege ich an: 
 
Die Stadt Köln beauftragt die KVB, aus dem Portofolio der Rahmenverträge für 
Mobilstationselemente (Link siehe unten), eine entsprechende Förderung und Platzierung von 
Fahrgastunterständen mit Gründach für die Bushaltestellenmaste zu beantragen, wo derzeit 
eine solche Infrastruktur fehlt. 
 
Link: 
https://www.nvr.de/regionale-mobilitaetsentwicklung/mobilstationen-im-
nvr/rahmenvertraege-fuer-mobilstationselemente  
 
Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

12.06.2023 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1803/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
31.05.2023
Erstellt
25.05.2023 13:07