1803/2023
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushaltestelle, AZ.: 160/22
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 31.05.2023 1803/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 12.06.2023 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushaltestelle, AZ.: 160/22 Die Bürgereingabe sowie das Antwortschreiben werden dem Ausschuss hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Auskunft geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 160/22 17.05.2023 Bürgereingabe nach $ 24 GO- „Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushalte- stelle“, Aktenzeichen 160/22 Sehr geehrter, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19.09.2022, in dem Sie anregen alle Kölner Bushal- testellen mit Fahrgastunterständen (FGU) auszustatten. Des Weiteren schlagen Sie vor, die FGU mit einem Gründach auszustatten. Das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung teilt dazu in einer Stellungnahme mit, dass „die Aufstellung von FGU an Kölner Bushaltestellen durch den Werbenutzungs- vertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke GmbH (SWK) geregelt ist. Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 02.07.2013 wurde eine Prioritätenliste FGU auf Basis der Bewertungsergebnisse der neun Bezirksvertretungen als eine Grund- lage für den neuen Werbenutzungsvertrag, der am 01.01.2015 in Kraft getreten ist, beschlossen, siehe https://amtsinfo.sessionnet.verwaltung.stadt- koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=40159. Nach Abschluss der Detailprüfungen bezüglich der konkreten Umsetzbarkeit der im Jahr 2013 vorgeschlagenen Standorte erfolgte 2017 eine Anpassung der Prioritäten- liste, die von den jeweiligen Bezirksvertretungen beschlossen wurde (vgl. Vorlagen- Nr. 1912/2017, 1965/2017, 2287/2017, 2330/2017, 2317/2017, 2312/2017, 2355/2017, 1913/2017, 2299/2017). Das im Werbenutzungsvertrag festgelegte Kontingent an FGU ist begrenzt und zwi- schenzeitlich weitestgehend ausgeschöpft. Eine Vielzahl an vorgesehenen FGU konnte aufgrund'von rechtlichen Vorgaben, fehlenden Flächen etc. nicht aufgestellt werden. Die Verwaltung prüft derzeit auf der Basis aktueller Einsteigerzahlen zusam- men mit der KVB und der Firma Wall, die für das Aufstellen und die Unterhaltung der FGU gemäß Vertrag mit der SWK zuständig ist, an welchen Standorten die von den Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin ca. 30 vertragsgemäß noch zur Verfügung stehenden FGU vorrangig aufgestellt wer- den können. Es ist geplant, mögliche Standorte kurzfristig zu identifizieren, im An- schluss die entsprechenden Bauanträge zu stellen, so dass das Aufstellen zeitnah er- möglicht werden kann. Die nachträgliche Begrünung der Dachflächen der vorhandenen FGU wurde von der Firma Wall im Auftrag der KVB bereits geprüft. Nach Einschätzung der Firma Wall sind die in Köln zum Einsatz kommenden Modelle sowohl konstruktiv als auch statisch nicht ohne weiteres für den Einsatz von begrünten Dächern geeignet. Erforderlich wäre die Entwicklung einer neuen Dachkonstruktion unter Berücksichtigung statischer Anforderungen des Tragwerkes. Aufgrund des enormen Aufwandes hat man sich 2019 gegen die Nachrüstung begrünter Dachflächen entschieden. Begrünte FGU-Dä- cher sollen aber Bestandteil bei der Neuauflage des Werbenutzungsvertrages sein, die zum 01.01.2030 ansteht. Grundsätzlich ist es auch im Interesse von Verwaltung und KVB, jede Bushaltestelle auf Kölner Stadtgebiet mit einem FGU auszustatten. In sehr vielen Fällen sprechen leider rechtliche Vorgaben und fehlende Flächen gegen das Aufstellen eines FGU, so dass viele Haltestellen nicht entsprechend ausgestattet werden konnten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich direkt wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, oder per E-Mail: nach- haltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben wird dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, An- regungen und Beschwerden wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anre- gungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Montag, 19. September 2022 17:29 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW - Fahrgastunterstände an jeder Kölner Bushaltestelle Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen & Beschwerden, Komfort gehört als wichtige Komponente für potentielle Fahrgäste zum ÖPNV. Eine Komponente stellen hierbei Fahrgastunterstände an allen Kölner Bushaltestellen dar. Leider gibt es hierbei aber noch Lücken in Köln. Daher rege ich an: Die Stadt Köln beauftragt die KVB, aus dem Portofolio der Rahmenverträge für Mobilstationselemente (Link siehe unten), eine entsprechende Förderung und Platzierung von Fahrgastunterständen mit Gründach für die Bushaltestellenmaste zu beantragen, wo derzeit eine solche Infrastruktur fehlt. Link: https://www.nvr.de/regionale-mobilitaetsentwicklung/mobilstationen-im- nvr/rahmenvertraege-fuer-mobilstationselemente Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1803/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 31.05.2023
- Erstellt
- 25.05.2023 13:07