0881/2024
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024(AN/0367/2024) betr. "Schlaglöcher im Stadtbezirk Rodenkirchen"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64/644/3 Vorlagen-Nummer 0881/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024 (AN/0367/2024) betr. "Schlaglöcher im Stadtbezirk Köln- Rodenkirchen" Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1) „Wie viele Schlaglöcher im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen werden der Stadtver- waltung am Tage durchschnittlich gemeldet?“ 2) „Wie viele Schlaglöcher im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen vermag die Stadt ver- waltung am Tage durchschnittlich zu beheben?“ 3) „Besteht bei dem aktuell erheblichen Anfall von Schlaglöchern die Möglichkeit, externe Un- ternehmen mit deren Beseitigung zu beauftragen? Falls dies der Fall ist, vermag eine der- artige Auftragsvergabe kurzfristig erhöht werden?“ 4) „Welcher Betrag ist im Haushalt der Stadt Köln für die Beseitigung von Schlaglöchern -im Stadtbezirk Rodenkirchen- vorgesehen? Erscheint dieser Betrag für den Erhalt der städti- schen Verkehrsinfrastruktur auskömmlich?“ 5) „Inwieweit besteht im Stadtbezirk Rodenkirchen die Notwendigkeit, Straßen und Radwege mit bereits teils mehrfach beseitigten und dennoch neu auftretenden Schlaglöchern, zeitnah umfänglich zu sanieren? Falls dies der Fall ist, welche Straßen sind im Stadtbezirk Ro- denkirchen hiervon betroffen?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1: Hierüber wird keine Statistik erhoben, da es neben dem stadteigenen Straßenkontrolldienst diverse Meldekanäle gibt und es so auch zu vielen Doppelmeldungen kommt. Zu 2: Schlaglöcher treten in allen Stadtbezirken auf. Daher ist der Bauhof des Amtes für Verkehrs- management in allen Stadtbezirken gleichermaßen unterwegs. Die Anzahl der beseitigten Schäden pro Stadtbezirk wird nicht statistisch erhoben. 2 Zu 3: Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Hauptaufgabe. Die Schlagloch- beseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behebung von Straßenschäden nach sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt. Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsmanagement derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der bekannten und gemelde- ten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt geschlossen. Im gewöhnlichen Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende betraut. Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Scha- densaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auftrag der Stadt Köln mit im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das laufende Jahr andauern. Eine Erhö- hung der Firmenanzahl auf zeitweilig 4-5 Firmen, je nach Verfügbarkeit, ist bereits durchge- führt worden. Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priori- siert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie- hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwach- stellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen. Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der Abteilung „Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die Planungen zur großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßen- unterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitun- abhängig durchgeführt. Zu beachten ist zudem, dass die Stadt Köln nicht für alle Straßen sowie Geh- und Radwege auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig ist. Einige Straßen sowie Geh- und Radwege liegen in der Baulast von Straßen.NRW, die für deren Sanierung zuständig ist. Zu 4: Für den Einsatz von Fremdfirmen sind pro Bezirk Mittel verfügbar. Die Aufwandskonten sind jedoch nicht ausschließlich für die Schlaglochbeseitigung, sondern die gesamte Verkehrsinfra- struktur vorgesehen, so dass die Auskömmlichkeit bzgl. Schlaglöchern hiermit nicht bewertet werden kann. Zu 5: Auch im Stadtbezirk Rodenkirchen besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, Straßen und Rad- wege, in denen vermehrt Schlaglöcher auftreten, umfangreich zu sanieren. Maßnahmen wer- den im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Derzeit sind im Stadt- bezirk Rodenkirchen bspw. die Straßen Am Wasserwerkswäldchen, Unter den Birken (zwi- schen Judenpfad und Kiesgrubenweg) und Bödinger Straße betroffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0881/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 14.03.2024
- Erstellt
- 04.03.2024 11:15