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0881/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 11.03.2024(AN/0367/2024) betr. "Schlaglöcher im Stadtbezirk Rodenkirchen"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.03.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 06.05.2024, TOP 7.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5039 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0881/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen vom 11.03.2024 (AN/0367/2024) betr. "Schlaglöcher im Stadtbezirk Köln-
Rodenkirchen" 
Die FDP-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1) „Wie viele Schlaglöcher im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen werden der Stadtver-
waltung am Tage durchschnittlich gemeldet?“ 
 
2) „Wie viele Schlaglöcher im Bereich des Stadtbezirks Rodenkirchen vermag die Stadt ver-
waltung am Tage durchschnittlich zu beheben?“  
 
3) „Besteht bei dem aktuell erheblichen Anfall von Schlaglöchern die Möglichkeit, externe Un-
ternehmen mit deren Beseitigung zu beauftragen? Falls dies der Fall ist, vermag eine der-
artige Auftragsvergabe kurzfristig erhöht werden?“ 
 
4) „Welcher Betrag ist im Haushalt der Stadt Köln für die Beseitigung von Schlaglöchern -im 
Stadtbezirk Rodenkirchen- vorgesehen? Erscheint dieser Betrag für den Erhalt der städti-
schen Verkehrsinfrastruktur auskömmlich?“ 
 
5) „Inwieweit besteht im Stadtbezirk Rodenkirchen die Notwendigkeit, Straßen und Radwege 
mit bereits teils mehrfach beseitigten und dennoch neu auftretenden Schlaglöchern, zeitnah 
umfänglich zu sanieren? Falls dies der Fall ist, welche Straßen sind im Stadtbezirk Ro-
denkirchen hiervon betroffen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1:  
Hierüber wird keine Statistik erhoben, da es neben dem stadteigenen Straßenkontrolldienst 
diverse Meldekanäle gibt und es so auch zu vielen Doppelmeldungen kommt.  
 
Zu 2:  
Schlaglöcher treten in allen Stadtbezirken auf. Daher ist der Bauhof des Amtes für Verkehrs-
management in allen Stadtbezirken gleichermaßen unterwegs. Die Anzahl der beseitigten 
Schäden pro Stadtbezirk wird nicht statistisch erhoben.

2 
 
Zu 3:  
Die Beseitigung von Schlaglöchern ist für die Stadt Köln eine Hauptaufgabe. Die Schlagloch-
beseitigung wird daher fortlaufend betrieben, wobei die Behebung von Straßenschäden nach 
sachlicher Priorität ganzjährig erfolgt.  
 
Zum einen sind die Mitarbeitenden des städtischen Bauhofs im Amt für Verkehrsmanagement 
derzeit mit voller Personalstärke unterwegs, um der städtischen Verkehrssicherungspflicht 
nachzukommen. Sie kümmern sich verstärkt um die Beseitigung der bekannten und gemelde-
ten Straßenschäden. Diese werden mit Heiß- oder Kaltasphalt geschlossen. Im gewöhnlichen 
Dienstalltag sind damit stadtweit 35 Mitarbeitende betraut.  
 
Zusätzlich sind bereits externe Firmen im Auftrag der Stadt Köln im Einsatz, um das Scha-
densaufkommen der Straßen-, Geh- und Radwege in den Griff zu bekommen. Aufgrund der 
Schadensfülle sind die externen Firmen mittlerweile ganzjährig im Auftrag der Stadt Köln mit 
im Einsatz. Die Beseitigung der Schäden wird über das laufende Jahr andauern. Eine Erhö-
hung der Firmenanzahl auf zeitweilig 4-5 Firmen, je nach Verfügbarkeit, ist bereits durchge-
führt worden.  
 
Die Schadstellen werden unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen priori-
siert. Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt bezie-
hungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- 
und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwach-
stellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden 
umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen. 
 
Größere Schädigungen werden in enger Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen der Abteilung 
„Straßenbau“ des Amtes für Straßen und Radwegebau bearbeitet und in die Planungen zur 
großflächigen Sanierung mit einbezogen. Größere Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten 
von Straßenzügen oder ganzen Straßen, sowie Wegen und Plätzen zur dauerhaften Straßen-
unterhaltung und -erhaltung werden über das Amt für Straßen und Radwegebau jahreszeitun-
abhängig durchgeführt. 
 
Zu beachten ist zudem, dass die Stadt Köln nicht für alle Straßen sowie Geh- und Radwege 
auf dem Kölner Stadtgebiet zuständig ist. Einige Straßen sowie Geh- und Radwege liegen in 
der Baulast von Straßen.NRW, die für deren Sanierung zuständig ist. 
 
Zu 4:  
Für den Einsatz von Fremdfirmen sind pro Bezirk Mittel verfügbar. Die Aufwandskonten sind 
jedoch nicht ausschließlich für die Schlaglochbeseitigung, sondern die gesamte Verkehrsinfra-
struktur vorgesehen, so dass die Auskömmlichkeit bzgl. Schlaglöchern hiermit nicht bewertet 
werden kann. 
 
Zu 5:  
Auch im Stadtbezirk Rodenkirchen besteht grundsätzlich die Notwendigkeit, Straßen und Rad-
wege, in denen vermehrt Schlaglöcher auftreten, umfangreich zu sanieren. Maßnahmen wer-
den im Rahmen des laufenden Geschäfts der Verwaltung abgearbeitet. Derzeit sind im Stadt-
bezirk Rodenkirchen bspw. die Straßen Am Wasserwerkswäldchen, Unter den Birken (zwi-
schen Judenpfad und Kiesgrubenweg) und Bödinger Straße betroffen.

Beratungsverlauf (1)

06.05.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0881/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.03.2024
Erstellt
04.03.2024 11:15