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1615/2017

Aufnahme einer Grabstätte in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger und Übernahme der Grabpflege durch die Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 29.05.2017

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.06.2017, TOP 6.2

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3418 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 
 1615/2017 
Freigabedatum 
29.05.2017  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufnahme einer Grabstätte in die Liste der Gräber für verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger 
und Übernahme der Grabpflege durch die Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Hauptausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt die Aufnahme der Grabstätte von Herrn Manfred Ott (Friedhof 
Schönrather Hof, Flur 014, Nr. 87) in die Liste der Gräber verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger. Die 
Übernahme der Grabpflege und der baulichen Unterhaltung durch die Stadt Köln wird gem. § 23, Abs. 
4, der Friedhofssatzung der Stadt Köln geregelt.  
 
Hauptausschuss 12.06.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  235,00 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    235,00 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Der Bildende Künstler Herr Manfred Ott hat sich auf vielfältige künstlerische Weise an öffentlichen 
Orten (Kirchen, Plätzen, Behörden, öffentliche Wandreliefs) der Stadt und speziell in die Gestaltung 
des U-Bahn-Bereiches am Neumarkt eingebracht. Er hat somit das Bild der Stadt auf positive Weise 
und auf Wunsch öffentlicher Institutionen mitgeprägt.  
Für die Stadt Köln hat Herr Ott u.a. eine Wandmalerei für das Landesbehördenhaus Köln realisiert 
(1961), das 50m lange Deckenrelief im U-Bahnbereich des Kölner Neumarktes (1969), welches mitt-
lerweile eingelagert ist und die Großplastik „Der Unterwanderer“ aus Bronze und Aluminium, die sich 
jetzt im U-Bahn-Bereich des Kölner Friesenplatzes befindet. Für die Kirche „Heilige drei Könige“ in 
Köln-Rondorf hat er alle Kirchenfenster, Wandmalereien und Innenraumgestaltungen gefertigt, für die 
Kirche „St.Aposteln“ am Neumarkt die Kuppelglas- und Sakristeifenster und für die Ursulinenschule 
ebenfalls eine Reihe von Glasfenstern. Im Museum Ludwig sind 25 Grafiken von Manfred Ott archi-
viert.  
 
Diese Einschätzung wird gestützt von einem Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, 
Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.10.2011, in dem Herr Ott für seine „künst-
lerischen Verdienste“ dem Bundespräsidialamt zur dauerhaften Gewährung eines Ehrensoldes emp-
fohlen wird. Mit dem Schreiben vom 16.11.2011 hat das Bundespräsidialamt Herrn Ott mitgeteilt, 
dass es sich bei den Zuwendungen um Ehrengaben des Bundespräsidenten handele, als Ausdruck 
des Dankes für kulturelle Leistungen, die Künstler der BRD erbracht haben und man dem Vorschlag 
des Landes NRW folge, Herrn Ott dauerhaft den Ehrensold zu gewähren. 
 
Das Kulturamt befürwortet die Aufnahme dieser Grabstätte in die Liste der Gräber für verdienst-
volle Bürgerinnen und Bürger sowie die Übernahme der Grabpflegekosten und der baulichen 
Unterhaltung durch die Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

12.06.2017 Hauptausschuss
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1615/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27