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V/1080/2008

Bebauungsplan Nr. 523 - Kenntnisnahme des Entwurfes

Vorlagen 22.12.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 05.02.2009, TOP 7.5

V-1080-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Anlage 2 - Begründung

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

V-1080-2008-Anlage-1-Bürgeranhörung

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Ansehen

V-1080-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

V-1080-2008-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

4892 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/1080/2008 
Bebauungsplan Nr. 523 Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege  
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 
1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 
 
1.1 Art der baulichen Nutzung 
 
Im Sondergebiet „Rechenzentrum“ (SO-1 ) sind 
neben der Kernnutzung Hochsicherheits-
Rechenzentrum  sämtliche diesem funktional zuge- 
ordneten und zum Betrieb unmittelbar zugehörigen 
Nutzungen (aus den Bereichen Sicherheit, Versor- 
gung, Wartung, Betreuung, Service, ...) zulässig.  
 
Zulässig sind: 
 
- ein Rechenzentrum, dass den Anforderungen 
 
- der BSI 2006 ( „Hinweisen zur räumlichen Ent- 
fernung zwischen redundanten Rechenzent- 
ren“, Bundesanstalt für Sicherheit in der Infor- 
mationstechnik) 
- der MaRisk 2007 (Mindestanforderungen an 
das Risikomanagement, Bundesanstalt für Fi- 
nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) 
 
entspricht 
 
- Büro- und Verwaltungsgebäude 
 
Im Sondergebiet „Ergänzende Nutzungen“ (SO-
2) sind Nutzungen zulässig, die den Sicherheitsan- 
forderungen des Rechenzentrums – entsprechend 
den unter 1.1 genannten Regelwerken – nicht ent- 
gegenstehen. 
 
Zulässig sind: 
 
- Büro- und Verwaltungsgebäude, 
 
- Vertriebs- und Expeditionseinrichtungen 
 
- Lager (§ 11 (2) BauNVO) 
 
1.2 Anpflanzung 
 
Die Anpflanzungen zur Eingrünung des Gebietes 
sind innerhalb der Fläche für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 20 
BauGB sowie innerhalb der Pflanzgebotsstreifen 
nur mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. 
B. Stieleiche, Hainbuche, Feldahorn, Vogelbeere, 
Hasel, Holunder, Liguster etc,) vorzunehmen.  
 
Innerhalb der Pflanzgebotsfläche ist hierbei ein 
Pflanzabstand von 1 x 1,5 m zu wählen. Die Be- 
pflanzung ist fachgerecht durchzuführen und dauer- 
haft zu unterhalten. Vorhandene Laubbäume bzw. -
gehölze sind zu erhalten (§ 9 (1) 25 a und b 
BauGB). 
 
Für eine Notzufahrt von der Feldstiege aus darf die  
Pflanzgebotsfläche bis zu einer Breite von max. 7,5  
m unterbrochen werden (§ 31 (2) BauGB). 
 
Entlang der Altenberger Straße ist pro 15 m Grund- 
stücksbreite je ein hochstämmiger Laubbaum (StU 
14-16 cm) zu pflanzen. Die Bepflanzung ist fachge- 
recht durchzuführen und dauerhaft zu unterhalten. 
(§ 9 (1) 25 a und b BauGB). 
 
Innerhalb ebenerdiger Stellplatzanlagen ist je ange - 
fangener 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkro- 
niger Laubbaum fachgerecht zu pflanzen und dau- 
erhaft zu erhalten. Je Baum ist eine offene Vegeta-
tionsfläche von mindestens 6 m² bei einer Mindest- 
breite von 1,5 m vorzusehen (§ 9 (1) 25 a und b 
BauGB). 
 
1.3 Höhe baulicher Anlagen 
 
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die 
Oberkante der fertig gestellten Wege und Straßen, 
die zur unmittelbaren Erschließung dienen, gemes- 
sen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 i. V. m. § 
18 (1) BauNVO). 
 
1.4 Schallschutz 
 
Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen müssen 
bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung 
der Gebäude in den nicht nur zum vorübergehen- 
den Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räu- 
men die Anforderungen an das resultierende 
Schalldämm-Maß gemäß den ermittelten und aus- 
gewiesenen Lärmpegelbereichen  nach DIN 4109 
erfüllt werden. 
 
 
2. Textliche Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW 
 
Sicherheitszäune und Einfriedigungen  dürfen 
- im SO-1 Gebiet eine Höhe von 4,0 m 
- im SO-2 Gebiet eine Höhe von 2,2 m 
nicht überschreiten. 
 
Aufschüttungen  sind nur im SO-1 Gebiet entlang der 
Altenberger Straße zulässig. Die Wallkrone darf eine  
Höhe von 4,0 m über Straßenniveau der Altenberger 
Straße nicht überschreiten. 
 
Werbeanlagen  sind nur an der Stätte der Leistung zu- 
lässig.  
Freistehende Werbeanlagen sind nur innerhalb der ü- 
berbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Ausnahmen 
können für einheitlich gestaltete, in Sammelanlagen  zu- 
sammengefasste Hinweisschilder gestattet werden. 
Werbeanlage oberhalb der Traufe, an Schornsteinen o-
der anderen hochragenden Bauteilen, sowie Werbeanla-
gen in beweglicher, veränderlicher oder reflektiere nder 
Form sind unzulässig. 
 
 
3. Hinweise 
 
Gemäß § 15 DSchG NW ist die Entdeckung eines Bo- 
dendenkmals unverzüglich der Stadt (Tel. 
0251/4926148) oder der LWL-Archäologie für Westfalen,  
Bröderichweg 35, 48159 Münster anzuzeigen. Die Fund - 
stelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  Der 
Baubeginn ist 2 Wochen vor Maßnahmenbeginn anzu- 
zeigen. 
 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Ge-
setze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) 
können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Pla - 
nen - Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthau- 
ses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.

Anlage 2 - Begründung

64445 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
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Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/1080/2008 
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 18 
Begründung  
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 523: 
Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ............. ............................................................... 2 
2. Geltungsbereich ................................. .............................................................................. 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................... ........................................................................ 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........ ............................................................ 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen................................. 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation ............ .................................................................... 3 
5. Planungsziele ................................... ................................................................................ 3 
6. Inhalte des Bebauungsplans ...................... ...................................................................... 3 
6.1 Grundzüge der Planung .......................... ......................................................................... 3 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ............. ................................................................. 4 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte .............. ....................................................................... 4 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe................... ....................................................................... 5 
6.2.3 Werbeanlagen ................................. ................................................................................. 6 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................. ....................................................................... 6 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur. .............................................................. 6 
6.5 Grünflächen / Begrünung ........................ ......................................................................... 7 
6.5.1 Private Grünflächen.......................... ................................................................................ 7 
6.5.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ............... ....................................................................... 7 
6.5.3 Ausgleichsflächen............................ ................................................................................. 7 
6.6 Immissionsschutz ............................... .............................................................................. 8 
6.7 Altlasten / Altstandorte....................... ............................................................................... 8 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie .................... ....................................................................... 8 
7. Flächenbilanz ................................... ................................................................................ 8 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB.................................. 8 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung....................... ...................................................................... 8 
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................... ........................................................................ 9 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes ............................................. 9 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose ................................ 10 
8.4.1 Menschen ..................................... .................................................................................. 10 
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt..... ..................................................................... 11 
8.4.3 Boden ........................................ ..................................................................................... 13 
8.4.4 Wasser ....................................... .................................................................................... 13 
8.4.5 Klima / Luft................................. ..................................................................................... 14 
8.4.6 Landschaft................................... ................................................................................... 15 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ........... .................................................................... 15 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter............. .................................................................. 16 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................ 16 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) ............................................. 17 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten............. ................................................................ 17 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................... ...................................................................... 17 
8.8 Zusammenfassung ................................ ......................................................................... 17 
9. Gesamtabwägung .................................. ........................................................................ 18 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich... ............................................................... 18 
9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkung en ................................................. 18 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en ................................................ 18

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Bebauungsplan Nr. 523 
Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 18 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
Die GAD eG ist ein IT- Dienstleister und Rechenzent rum für ca. 450 Volks- und Raiffeisenban-
ken im deutschsprachigen Raum und einer der größten  Arbeitgeber in Münster. Strategisches 
Ziel der GAD eG ist es, den Standort Münster langfr istig zu sichern. Außerdem geht die GAD 
davon aus, dass die angeforderte Rechnerleistung kü nftig erheblich wachsen wird und beab-
sichtig deshalb, zusätzlich zum bestehenden Rechenz entrum ein Backup-Rechenzentrum zu 
bauen. Neben der Bereitstellung weiterer Rechnerkap azitäten besteht die Zielsetzung vor allem 
darin, im Schadensfall (Ausfall eines Rechenzentrum s) weiterhin voll funktionsfähig zu sein. Für 
die Standortplanung sollen deshalb die aktuell höch sten Standards hinsichtlich Leistungsfähig-
keit und Datensicherung berücksichtigt werden, wie sie u. a. vom Bundesamt für Sicherheit in 
der Informationstechnik oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ver-
treten werden. 
Das neue Rechenzentrum kann daher nicht neben dem b estehenden Rechenzentrum an der 
Weseler Straße errichtet werden, sondern muss in ei nem Abstand von 5-10 km vorgesehen 
werden. Das Gefahrenpotenzial durch benachbarte Nut zungen muss darüber hinaus äußerst 
gering sein. Für das Rechenzentrum selbst ist – ink lusive einer Erweiterungsoption um einen 
weiteren Bauabschnitt und aller Sicherungsanlagen u nd Eingrünungsmaßnahmen – eine 
Grundstücksfläche von ca. 5 ha erforderlich. Auf de r Grundlage dieser Rahmenbedingungen 
wurden im Vorfeld der Entscheidung zugunsten des St andortes an der Feldstiege mehrere Al-
ternativen – insbesondere auch in bestehenden Gewer begebieten – geprüft, die aber aus un-
terschiedlichen Gründen nicht geeignet waren. 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch die Altenbe rger Straße im Norden, das vorhandene 
Gewerbegebiet an der Feldstiege im Osten, die Felds tiege im Süden sowie durch eine westli-
che Abgrenzung innerhalb der landwirtschaftlichen F läche in ca. 480 m Entfernung zum Ge-
werbegebiet Feldstiege. 
Innerhalb dieses Bereiches liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Nienberge, 
Flur 20, Flurstücke 58, 199, Teil des Flurstücks 200 
Flur 21, Flurstück 50 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan  durch einen grauen Farbstreifen be-
zeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für d en Geltungsbereich „Fläche für die Land-
wirtschaft“ dar. Sie wird zusätzlich als „Fläche mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft“ 
gekennzeichnet. 
Die vorliegende Bebauungsplanung stimmt mit den Dar stellungen nicht überein. Deshalb wird 
der Flächennutzungsplan gleichzeitig mit der Aufste llung des Bebauungsplanes gem. § 8 (3) 1 
BauGB im sogenannten Parallelverfahren geändert. 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
Für das Plangebiet existieren keine Bebauungspläne.  Das Plangebiet ist insgesamt dem pla-
nungsrechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen.

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Bebauungsplan Nr. 523 
Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 18 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes 
„Roxeler Riedel“. 
Das Plangebiet grenzt an das Gewerbegebiet an der F eldstiege an. Der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 306 setzt hierfür gegliederte Gewerbeg ebiete mit einer max. II- geschossigen Be-
bauung fest. Die Gliederung gem. Abstandserlass sch ließt Betriebe der Abstandsklassen I – VI 
bzw. I – VII aus. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 – Lage und visuelle Prägung –  
Das Plangebiet erstreckt sich im äußersten Nordwesten des Stadtteils Nienberge südlich der Al- 
tenberger Straße in Verlängerung des Gewerbegebiete s an der Feldstiege. Der westliche Sied- 
lungsrand des Stadtteils wird geprägt vom Übergang in die Münsterländer Parklandschaft deren 
landwirtschaftliche Flächen durch Gehölzstrukturen vielfältig gegliedert werden. Die II- ge- 
schossigen Gewerbebauten südlich der Altenberger St raße prägen den westlichen Ortsein-
gang. Das Gelände weist von Nord-Osten nach Süd-Westen ein Gefälle auf 
 – Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung –  
Das Plangebiet wird im Norden, Westen und Süden von  weiträumigen, landwirtschaftlich ge-
nutzten Flächen umgeben. Im Osten grenzt es an das Gewerbegebiet an der Feldstiege an. Auf 
der Südseite der Feldstiege entlang des Hannaschweg es befindet sich eine Splittersiedlung mit 
vier Wohngebäuden einschließlich Nebengebäuden und großzügigen nach Westen orientierten 
Gärten. 
 – Nutzungsstruktur im Plangebiet –  
Die Plangebietsflächen zwischen Altenberger Straße und Feldstiege werden nahezu komplett 
landwirtschaftlich genutzt. Im äußerst östlichen Be reich direkt angrenzend an das Gewerbege-
biet befindet sich ein Rasensportplatz. Dieser wird  künftig aufgegeben und im Zuge der Um-
strukturierung der Freibadflächen an der Feldstiege dorthin verlagert. 
5. Planungsziele 
übergeordnete Ziele: 
• Langfristige Standortentwicklung und -sicherung fü r eines der größten IT-
Dienstleistungsunternehmen in Münster im interkommunalen Standortwettbewerb 
konkrete Zielsetzungen: 
• Bereitstellung eines Standortes für ein Rechenzent rum, dass hinsichtlich Flächenbereitstel-
lung, Erschließung, Abständen zu Gefahrenpotenziale n aus Umgebungsnutzungen den der-
zeit höchsten Sicherheitsanforderungen entspricht 
• Einbindung des Plangebietes in die Landschaft durc h Grünflächen  
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Die Grundzüge der Planung bestehen in der Festsetzung 
• zweier Baugebiete, einerseits für das Backup-Reche nzentrum und andererseits für eine ge-
werbliche Nutzung, die mit den hohen Sicherheitsanf orderungen des Rechenzentrums ver-
einbar ist, 
• einer privaten Erschließung anknüpfend an den Wend eplatz der Feldstiege und

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Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 18 
• privater Grünflächen zur Eingrünung der Baugebiete  und Aufnahme des zu verlegenden Ne-
bengewässers der Hunnebecke sowie des Regenrückhaltebeckens. 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte 
 – Art der baulichen Nutzung –  
Die Fläche wird als Sondergebiet gem. § 11 BauNVO m it der Zweckbestimmung Rechenzent-
rum festgesetzt. Es ist primär eine 
 dominierende Nutzung – Hochsicherheits-Rechenzentr um – 
beabsichtigt, die sich aufgrund Ihrer Spezifität un d Ihrer Standortanforderungen wesentlich vom 
allgemeinen Zulässigkeitskanon der Baugebiete nach den §§ 2-10 BauNVO unterscheidet. 
Das für die Firma GAD notwendige Backup-Rechenzentr um muss auf Basis nationaler Richtli-
nien sowie international geltender Zertifizierungsv oraussetzungen im Sicherheitsbereich (vgl. 
Kap. Planungsanlass) vorhabenbezogen und makro- wie  mikrostandortbezogen besonderen 
Anforderungen genügen. 
In Deutschland setzt sich zunehmend für Rechenzentr en-Betreiber im Bankensektor eine Zerti-
fizierung nach TÜV TSI (Trusted Site Infrastructure) durch. Deren Eckpunkte sind: 
• separates Gebäude nur für Rechenzentrum- Betrieb; 
• ausgeprägte Zutrittssicherung über Vorfeldschutz; 
• Vereinzelungsanlagen; 
 
• gefährdungsfreie Nachbarschaft;  
• minimale Interventionszeiten im Alarmfall. 
Als für die Zertifizierung im Standortwettbewerb wi chtige und einzuhaltende Sicherheitskriterien 
gelten für den Rechenzentrum- Standort u. a.: 
• kein Hochwasser; keine Erdbeben; keine Einflugschn eise von Flugzeugen; keine Gegend mit 
Orkanen und Stürmen; 
• keine Erschütterungen; keine Stromschwankungen; ke ine elektromagnetischen Wellen und 
Felder; 
• keine kritischen Einrichtungen in der Umgebung, di e Ziel von terroristischen Angriffen sein 
können; keine Gefahrguttransporte; keine Autobahnen  in unmittelbarer Nähe; keine Eisen-
bahnlinien sowie Wasserstraßen mit Gütertransporten in unmittelbarer Nähe; 
• keine Gefahrgutlagerungen in der Umgebung, emissio nsfreie Umgebung: kein Staub, 
Qualm, Dämpfe, Chemikalien; keine Brandgefahren; ke ine Industrie in der Umgebung; keine 
Tanklager, Tankstellen, Raffinerien …;  
• keine Großveranstaltungen; geringer Publikumsverke hr; keine sozialen Brennpunkte; außer-
halb des Trümmerbereichs hoher Bauwerke; übersichtl iche Umgebung und ausreichender 
Abstand zu Nachbargebäuden; unauffällige Lage;  
• … 
Die sich aus dem o. g. Anforderungskatalog ergebend e, stadtweite Standortsuche für das 
Hochsicherheits-Rechenzentrum der GAD als Backup-Ei nrichtung für die bestehenden Zentral- 
und Backup-Rechner am Standort Weseler Straße / Mec klenbecker Straße (vgl. Kapitel Pla-
nungsanlass) zeigte im Detail und vor allem in der standortscharfen gutachterlichen Interpreta-
tion auch von industriellen und gewerblichen Nutzun gs- und Produktionsprozessen im direkten 
Umfeld des Standortes, dass keines der bestehenden oder planerisch zu erweiternden Gewer-
begebiete Münsters diesen spezifischen Standort- und Sicherheitsanforderungen genügte.

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Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 5 von 18 
Umgekehrt würden die notwendigen Nutzungsausschlüss e in einem u. U. festzusetzenden GE-
Gebiet den Rahmen dessen überschreiten, was noch un ter Wahrung der Gebietstypik dieser 
Baugebietskategorie anzusehen wäre. 
Im Fazit sind die Kategorien der Baugebiete (§ 2 bi s 10 BauNVO) nicht geeignet, die spezifi-
schen betrieblichen Anforderungen und Standortanfor derungen abzudecken. Deshalb werden 
zur Steuerung der künftigen Nutzung im Plangebiet S onstige Sondergebiete (SO) gem. § 11 
BauNVO festgesetzt. 
Die Palette verdeutlicht für den geplanten Standort  zudem, dass die Sicherheitsanforderungen 
über die mögliche zulässige (und städtebaulich nur schwer begründbar einzuschränkende) Nut-
zungspalette in einem Gewerbegebiet (GE) – bezogen auf die Sensibilität der Sondernutzung 
Rechenzentrum aufgrund des Störgrades der potenziel len umliegenden Nutzungen – nicht um-
setzbar bzw. ausreichend gewahrt erscheinen. Diese Beurteilung erstreckt sich zwangsläufig 
auch auf das östlich an das Rechenzentrum anschließ ende Ergänzungsgebiet (SO-2). Die Si-
cherheitsanforderungen des Rechenzentrums erfordern auch eine Steuerung der direkt angren-
zenden Nutzungsbereiche nach Maßgabe der technischen Regelwerke für das Rechenzentrum. 
Die GAD beabsichtigt selbst zu einem späteren Zeitp unkt diese Flächen zu erwerben und für 
betriebliche Zwecke zu nutzen. Damit wäre eine vert rägliche Nutzung auf innerbetrieblichem 
Weg gewährleistet. Für den Fall, dass die Stadt die  Flächen vermarkten wird, sind die textlich 
festgesetzten Zulässigkeitskriterien für die künftige Nutzung jedoch erforderlich. 
 – Maß der baulichen Nutzung –  
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Grund- und  Geschossflächenzahlen sowie durch 
eine maximale Bauhöhe bestimmt. In Anbetracht der o bjektbezogenen Ausweisung der über-
baubaren Flächen und des großen Freiflächenanteils wird die Grundflächenzahl (GRZ) auf 0,55 
im SO-1 und 0,65 im SO-2 Gebiet festgesetzt. Da von  einer II- geschossigen Bauweise auszu-
gehen ist, wird die Geschossflächenzahl (GFZ) auf 1,1 bzw. 1,3 festgesetzt. 
Um eine den betrieblichen Erfordernissen einerseits  und andererseits den Belangen der ver-
träglichen Einbindung in die Landschaft gerecht wer dende Bebauung zu ermöglichen, wird die 
Bauhöhe auf maximal 10 m bzw. 15 m begrenzt. 
6.2.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe 
 – Überbaubare Grundstücksflächen –  
Im SO-1 Gebiet „Rechenzentrum“ sind die überbaubaren Flächen eng an den baulichen Erfor-
dernissen für das geplante Backup-Rechenzentrum aus gerichtet. Unter Berücksichtigung der 
Flächenansprüche für die Sicherheitseinrichtungen u nd die Eingrünung werden die Bauflächen 
auf das betrieblich notwendige Maß begrenzt. 
Das Gebäude für das Rechenzentrum wird voraussichtl ich eine Größe von ca. 110 x 100 m ha-
ben. Mit einer überbaubaren Fläche von ca. 110 x 19 0 m wird die optionale Erweiterung des 
Rechenzentrums um einen weiteren Bauabschnitt berücksichtigt. 
Das angrenzende Baugebiet (SO-2) dient der Aufnahme  von Nutzungen, die mit den hohen Si-
cherheitsanforderungen des Rechenzentrums vereinbar  sind. Um hier Spielräume für die Be-
triebsansiedlung hinsichtlich unterschiedlicher Sta ndortgrößen berücksichtigen zu können, wird 
für das gesamte Gebiet eine überbaubare Fläche ausgewiesen. 
 – Bauhöhen –  
Die Bauhöhe wird auf maximal 15 im SO-1 Gebiet und 10 m im SO-2 Gebiet begrenzt. Das Re-
chenzentrum ist als II- geschossiger Bau mit ergänzendem Technikgeschoss geplant. 
Mit der Bauhöhe im SO-2-Gebiet wird an die Gebäudeh öhe der im angrenzenden Gewerbege-
biet an der Feldstiege realisierten Gebäude angeknü pft. Sie ermöglicht II- geschossige Gewer-

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Begründung zum Entwurf / Seite 6 von 18 
bebauten oder eine Kombination von I- geschossigen Werkhallen mit darüberliegendem Büro-
geschoss. 
6.2.3 Werbeanlagen 
Die Begrenzungen der Werbeanlagen nach Größe und St andort sind erforderlich um eine stö-
rungsfreie Einbindung des Plangebietes in die Landschaft zu ermöglichen und den betrieblichen 
Anforderungen an die Außendarstellung gerecht werden zu können. 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Das Rechenzentrum soll eine eigene Zufahrt durch da s SO-2 Gebiet anknüpfend an die Feld-
stiege erhalten. Dies ist erforderlich, da die Feld stiege westlich des Gewerbegebietes lediglich 
die Qualität eines Wirtschaftsweges hat, der für di e regelmäßige Nutzung durch LKW und PKW 
erst ausgebaut werden müsste. Die Verkehrsfläche wi rd mit einer Breite von 6,5 m als private 
Verkehrsfläche festgesetzt, da die Zufahrt nur durc h das Rechenzentrum genutzt werden soll. 
Als reine Notzufahrt wird eine weiter westlich von der Feldstiege geplante Zufahrt gekennzeich-
net. 
Zur Erschließung des SO-2-Gebietes werden, je nach Betriebsgrößen und Grundstücksauftei-
lung, weitere private Erschließungsflächen erforder lich. Die GAD beabsichtigt auch diese Flä-
chen jedoch zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Entsprechend dem künftigem Nutzungs-
konzept und den betrieblichen Erfordernissen, kann die Erschließung hier über weitere private 
Verkehrsflächen erfolgen. 
Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die freie Str ecke der Landesstraße 510 (Altenberger 
Straße). Zur Gewährleistung eines störungsfreien Ve rkehrs wird entlang dieser Plangebiets-
grenze ein Zu- und Abfahrtsverbot festgesetzt. 
Am Ostrand des Plangebietes verläuft eine Wegeverbindung von der Feldstiege zur Altenberger 
Straße. Fußgänger queren hier die Landesstraße um d ie Bushaltestelle der stadtauswärts fah-
renden Busse zu erreichen. Die Verkehrsbelastung au f der Altenberger Straße liegt bei ca. 
7.400 KFZ/24 h. Da das Rechenzentrum lediglich mit 10 Mitarbeitern für Wartung und Bewa-
chung betrieben werden soll, wird dies nicht zu ein er höheren Frequentierung der Fußwegever-
bindung führen. Insofern sind bauliche Verbesserungen der Querungsstelle nicht erforderlich. 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur 
Die Grundstücksentwässerung wird im Trennverfahren erfolgen. Dabei ist das Schmutzwasser 
dem Kanal in der Straße Feldstiege zuzuführen. 
Ein öffentlicher Regenwasseranschluss steht nicht z ur Verfügung. Eine Versickerung auf dem 
Grundstück scheidet aufgrund der bestehenden Bodenv erhältnisse ebenfalls aus. Um das Re-
genwasser dem Nebengewässer der Hunnebecke zuführen  zu können, ist vor der Einleitung ei- 
ne leistungsfähige Abflussdrosselung erforderlich, da der vorhandene Vorfluter kaum noch auf- 
nahmefähig ist. Im Plangebiet wird deshalb im äußer st westlichen Bereich ein Regenrück-
haltebecken berücksichtigt. Das Regenwasser kann oh ne Behandlung eingeleitet werden so-
fern keine Zink- und Kupfer- Dacheindeckungen verwendet werden. 
Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen wird das zurzeit  verrohrte Nebengewässer der Hunne-
becke an den westlichen Rand des Plangebietes verle gt. Innerhalb der freizugänglichen Grün-
fläche ist die Unterhaltung durch den zuständigen W asser- und Bodenverband Havixbeck- Ro-
xel möglich. 
Die vorhandene Wasserversorgung in der Feldstiege s oll ausgebaut und durchgehend einen 
Querschnitt von DN 150 erhalten. Der aus Brandschut zgründen zu fordernde Grundschutz von 
96 m³/Std. ist damit gewährleistet. Darüber hinaus gehende Anforderungen (=Objektschutz) 
sind im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

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Begründung zum Entwurf / Seite 7 von 18 
Der erhöhte Strombedarf soll von zwei Umspannwerken  im westlichen und nördlichen Stadtge-
biet bereitgestellt werden. 
6.5 Grünflächen / Begrünung 
6.5.1 Private Grünflächen 
Das geplante Rechenzentrum wird durch dicht zu bepf lanzende Gehölze zu Sichtschutzzwe-
cken eingegrünt. Die westlich angrenzende private Grünfläche nimmt die künftig offene Führung 
des Nebengewässers der Hunnebecke und das Regenrück haltebecken auf und bindet beides 
im Übergang zur Landschaft ein. 
Private Grünflächen und Pflanzgebotsstreifen werden  zur Abgrenzung der Baugebiete unter-
einander und zum bestehenden Gewerbegebiet Feldstie ge sowie zur Einbindung in den Land-
schaftsraum vorgesehen. Am westlichen Plangebietsra nd berücksichtigt die Grünfläche zudem 
die künftig offene Führung des Nebengewässers der H unnebecke und das erforderliche Regen-
rückhaltebecken. 
Die Eingrünung dient insbesondere auch der Abschirmung des Rechenzentrums nach außen. 
6.5.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Der Standort des Rechenzentrums soll einen Sichtsch utz aus einer dichten Bepflanzung mit 
Gehölzen erhalten. Hierfür wird ein Pflanzgebotsstr eifen mit einer Breite von ca. 10-25 m fest-
gesetzt. 
6.5.3 Ausgleichsflächen 
Die festgesetzten privaten Grünflächen übernehmen z ugleich Ausgleichsfunktion für die durch 
die Bebauung zu erwartenden Eingriffe. 
Die Realisierung der Planung entsprechend den Inhal ten des Bebauungsplanes führt zu Ein-
griffen in den Boden, die Natur und Landschaft. Obw ohl das Plangebiet zurzeit einen weitge-
hend ausgeräumten, unstrukturierten und landwirtsch aftlich intensiv genutzten Raum darstellt, 
wird mit der Planung eine umfangreiche Versiegelung  des Areals ermöglicht, die die Leis-
tungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild deutlich verändert. 
Die Eingriffsbilanzierung wurde für die beiden Teil bereiche „Rechenzentrum“ / „Ergänzende 
Nutzungen“ separat vorgenommen. Der Teilbereich I u mfasst das Rechenzentrum inkl. Freiflä-
chen (SO-1), private Zufahrt, Pumpwerk, Regenrückha ltebecken und sonstige private Grünflä-
chen. Die vergleichende landschaftsökologische Bewe rtung zwischen Bestand und Entwurfs- 
planung  ergibt innerhalb des Teilbereiches I einen  Werteinheitenüberschuss, der auf das Defi- 
zit des Teilbereiches II angerechnet wird. Der Eing riff für den Teilbereich I ist somit vollständig 
kompensiert. 
Die landschaftsökologische Bewertung für den Teilbe reich II (SO-2) inkl. Freiflächen, ergibt für 
den Bestand 
XXXX  Werteinheiten und für die Planung XXXX  Werteinheiten. Unter Berücksich-
tigung des Werteinheitenüberschusses aus dem Teilbe reich I verbleibt ein Kompensationsbe-
darf von XXXX  Werteinheiten. 
Mit der Ausgleichsfläche innerhalb des VBP 521 wird der größte Teil (3.310 m²) der Kompensa- 
tion für den maßnahmenbedingten Ausgleich nachgewiesen. Der Restausgleich soll auf einer 
Teilfläche der im Entwurf des VBP 500 - Sudmühle / Dykburgstraße / Kamillusweg noch nicht 
für Ausgleichsmaßnahmen beanspruchten und dort nach § 9 (1) Nr. 20 BauGB festgesetzten 
Fläche Gemarkung 5002, Flur 19, Flurstk. 360 in der Größenordnung von 723 m² erbracht wer- 
den. 
 
Unter Berücksichtigung der auf dieser Fläche geplan ten landschaftspflegerischen Maßnahmen 
beträgt die Kompensationsquote für den Teilbereich II 100 %.

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Der Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landsc haft durch den Bebauungsplan ist insgesamt 
somit vollständig nachgewiesen (100 %). 
6.6 Immissionsschutz 
Die geplanten Sondergebiete sind aufgrund der anges trebten Nutzung immissionsschutzrecht-
lich wie Gewerbegebiete zu werten. An den Baugrenzen entlang der Altenberger Straße werden 
nach der Lärmminderungsplanung die Orientierungswer te der DIN 18005, Teil 1 geringfügig (66 
dB/A tags, 57 dB/A nachts) überschritten. Zum Schut z der dort Arbeitenden werden hier Lärm-
pegelbereiche IV und an den rechtwinklig hierzu lau fenden Baugrenzen Lärmpegelbereiche III 
festgesetzt. 
Für die vorhandenen Wohnhäuser am Hannaschweg ist d urch die künftige erweiterte gewerbli-
che Nutzung keine Verschlechterung der heutigen Sit uation zu erwarten. Die Wohnhäuser lie-
gen im planungsrechtlichen Außenbereich, dessen Imm issionsschutzanspruch dem eines 
Mischgebietes gleichzusetzen ist. Die Wohnhäuser si nd zurzeit in drei Richtungen von landwirt-
schaftlich genutzten Flächen umgeben. Nördlich angr enzend befindet sich zurzeit noch der 
Trainingsplatz des SC Nienberge. Östlich grenzt das  Gewerbegebiet an der Feldstiege an. Das 
geplante Rechenzentrum wird wegen der ca. 10 Mitarb eiter am Standort keine spürbare Ver-
kehrszunahme auslösen. Lieferverkehre sind hier, au ßer für die selten notwendige Vorratsbe-
tankung für die Notstromaggregate, ebenfalls kaum z u erwarten. Im benachbarten SO-2-Gebiet 
ist zwar eine vielfältigere Nutzung durch Büros, Ve rtriebs- und Lagereinrichtungen möglich, de-
ren Betrieb wird aber, wegen der restriktiven Zuläs sigkeitskriterien, voraussichtlich nicht zu Un-
verträglichkeiten mit der Wohnbebauung führen. 
6.7 Altlasten / Altstandorte 
Auf dem Gelände befinden sich mehrere verfüllte Grä ben. Diese wurden im Oktober 2008 un-
tersucht. Hinweise auf Verunreinigungen durch Verfü llmaterial wurden nicht gefunden. Auch im 
direkten Umfeld des geplanten Rechenzentrumsstandor tes befindet sich keine Altlastenver-
dachtsfläche. 
Die Luftbildauswertung hat keine Hinweise für eine Gefährdung durch Kampfmittelvorkommen 
im Plangebiet und im direkten Umfeld erbracht. 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie 
Belange der Baudenkmalpflege sind von der Planung n icht betroffen. Bodendenkmale i. S. des 
Denkmalschutzgesetzes sind – nach derzeitigem Kennt nisstand – nicht vorhanden. In unmittel-
barer Nähe zum Plangebiet befindet sich allerdings eine bekannte archäologische Fundstelle. 
Daher ist bei Bodeneingriffen im Plangebiet stets m it dem Auftreten von archäologischen Fun-
den und der Entdeckung von Bodendenkmalen zu rechne n. Deshalb wird im Bebauungsplan 
ein Hinweis zum Umgang mit Bodendenkmalen aufgenommen. 
7. Flächenbilanz 
 qm ha % 
Gesamtes Plangebiet 96.634 qm  9,66 ha  100,0 %  
Sondergebiet 1 40.001 qm  4,00 ha  41,4 %  
Sondergebiet 2 27.505 qm  2,75 ha  28,5 %  
Private Grünfläche 29.128 qm  2,91 ha  30,1 %  
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um-
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht dargelegt. Maßstab für die Bewertung

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der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetzbuch so wie in den einschlägigen Fachgesetzen 
und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes. 
Die Eingriffsregelung beruht auf den Ergebnissen ei nes Landschaftspflegerischen Fachbeitra-
ges des Amtes für Grünflächen und Naturschutz (2009). 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 523 – Ni enberge, Altenberger Straße / Feld-
stiege umfasst eine insgesamt ca. 9,7 ha große Fläc he am nordwestlichen Ortsrand des Stadt-
teils Nienberge. Die für die Bebauung vorgesehenen Flächen werden heute vorwiegend land-
wirtschaftlich genutzt. Beim östlichen Teil des Pla ngebietes handelt es sich darüber hinaus um 
einen Sportplatz. An das Plangebiet grenzen im Süde n, Westen und im Norden (jenseits der 
Landesstraße L 510 – Altenberger Straße) Ackerfläch en an. Im Osten befindet sich das Gewer-
begebiet Feldstiege. Am Hannaschweg liegen zudem im  Außenbereich einige Wohnhäuser in 
unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet. 
Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, ein Rechenz entrum als Backup-Rechenzentrum für 
die in Münster ansässige Fa. GAD eG zu schaffen. Di e Festsetzungen umfassen daher zwei 
Sondergebiete in denen das Rechenzentrum selber (SO -1) sowie ergänzende Nutzungen (SO-
2) realisiert werden können. Die das Sondergebiet u mfassenden privaten Grünflächen von 2,9 
ha Größe dienen der Einbindung des Gebietes in die freie Landschaft und als Flächen für Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. 
Das Plangebiet ist kaum gegliedert. Lediglich entla ng der Altenberger Straße und der Feld-
stiege befinden sich einige Gehölze. Darüber hinaus  wird das Gebiet durch den verrohrten Lauf 
eines Nebengewässers der Hunnebecke gequert. 
Mit den vorgenommenen Festsetzungen ist eine Gesamtversiegelung von ca. 4 ha verbunden. 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umwelt schutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  zu berücksichtigen. 
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Um weltschutzes 
Menschen / Gesund- 
heit 
• Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
• TA-Lärm 
• DIN 18.005, Teil 1, DIN 4109 (technisches Regelwer k) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
• Bundesnaturschutzgesetz i. V. m. FFH-Richtlinie (R ichtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
• Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m . den Regelun- 
gen des BauGB) 
Boden • Bundes-/ Landesbodenschutzgesetz 
Wasser • Wasserhaushaltsgesetz (§ 31 WHG) 
• Landeswassergesetz (§ 51a LWG) 
Klima/Luft • Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) 
• 22. BImSchV 
Landschaft • Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m . den Regelun- 
gen des BauGB) 
Die Planung umfasst Flächen, die bislang im FNP als  Flächen für die Landwirtschaft (Flächen 
mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft) ausgewiesen werden. 
Das Bebauungsplangebiet liegt innerhalb der Gebiets kulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Re chtswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen daraus noch nicht vor.

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Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele u nd Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jewe ils bei den einzelnen Schutzgütern dar-
gelegt. 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entspreche nd der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestand ssituation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellu ng der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen. 
8.4.1 Menschen 
Der Stadtteil Nienberge liegt im Nordwesten der Sta dt Münster und hat zurzeit knapp 6500 Ein-
wohner (Stand 31.12.2005). Die aktuelle Nutzung des  Plangebietes wird durch landwirtschaftli-
che Nutzflächen, vorwiegend Ackerflächen bestimmt. Im Plangebiet findet keine Wohnnutzung 
statt. Die nächste Wohnbebauung grenzt östlich im B ereich des Hannaschweges in Form ein-
zelner Wohngebäude im Außenbereich an das geplante Baugebiet an. Östlich des Plangebietes 
befindet sich das Gewerbegebiet Feldstiege (Bebauungsplan Nr. 306). 
Das Plangebiet liegt innerhalb des Grünsystems der Grünordnung Münster, das Aussagen über 
die Bedeutung des Freiraums trifft. Demnach ist der  Bereich innerhalb des 3. Grünrings veror-
tet. Hierbei handelt es sich um einen „landschaftli ch geprägten Freiraum mit übergeordneter 
Bedeutung für die Landschaftsökologie, Erholung und Verbindung“. 
Entlang der Feldstiege, der Altenberger Straße und in nördlicher Verlängerung des Han-
naschweges verlaufen Radrouten mit Wegweisungen inn erhalb des Fahrradwegenetzes der 
Stadt Münster. Im Osten des Plangebietes befindet s ich der Sportplatz des SC Nienberge. Die 
weitere Erholungsnutzung beschränkt sich gegenwärti g auf die Nutzung der das an das Plan-
gebiet grenzenden Wege durch Spaziergänger. 
Vorbelastungen durch Immissionen: 
Das Plangebiet ist Immissionsbelastungen durch den Straßenverkehr der Landesstraße L 510 
ausgesetzt. Die Bundesstraße L 510 weist gegenwärti g ein Verkehrsaufkommen von ca. 7.400 
Kfz/24h auf (Lkw-Anteil: ca. 5 %). Für das Jahr 202 0 wird eine Belastung von ca. 10.000 
Kfz/24h prognostiziert. 
Für Nienberge ist überwiegend eine Luftschadstoffbe lastung 
 anzunehmen, die weitgehend der 
allgemeinen Hintergrundbelastung von Münster entspricht. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Auswirkungen der auf das Plangebiet einwirkende n Immissionen sind nach den gesetzli-
chen Umweltanforderungen wie folgt zu werten: 
Lärmimmissionen 
Verkehrslärm 
Gemäß den Berechnungen aus der Lärmminderungsplanun g sind an den Baugrenzen des SO-
2 Lärmpegel von ca. 66 dB(A) tags und 57 dB(A) nach ts zu erwarten. Im SO-1 ist durch den 
größeren Abstand zur L 510 von einem etwas geringer en Lärmpegel auszugehen. Bei Zugrun-
delegung der Orientierungswerte der DIN 18005 für G ewerbegebiete (GE: 65 dB(A) tags / 55 
dB(A) nachts) werden die Werte geringfügig überschr itten. Aufgrund der prognostizierten Ver-
kehrssteigerungen ist künftig mit einer leichten Er höhung der Lärmbelastung um ca. 1-2 dB(A) 
zu rechnen. 
Das Lärmschutzkonzept stellt auf Grund von Überschr eitungen der Orientierungswerte der DIN 
18005 entlang der Altenberger Straße auf passiven S challschutz 
 ab, da die maßgeblichen Ori-

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entierungswerte der DIN 18005 nur geringfügig übers chritten werden. Zur Sicherung eines ver-
träglichen Innenraumpegels werden deshalb Lärmpegel bereiche (LPB) festgesetzt. In den nicht 
nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vor gesehenen Räumen sind die Anforde-
rungen an das resultierende Schalldämmmaß gemäß den  ausgewiesenen Lärmpegelbereichen 
nach DIN 4109 zu erfüllen. Entlang der Altenberger Straße ist an den straßenseitigen Fassaden 
die Festsetzung von Lärmpegelbereich IV und an den seitlichen Fassaden die Festsetzung von 
Lärmpegelbereich III erforderlich. Die Festsetzung von Lärmpegelbereichen ist trotz geplanter 
Wallanlage von 4 m Höhe auch für das SO-1-Gebiet er forderlich, da durch den Wall im Oberge-
schoss gelegene schutzwürdige Bereiche nicht auseichend geschützt werden können. 
Gewerbelärm 
Für die Wohngebäude am Hannaschweg sind gemäß TA-Lä rm aufgrund der Lage im Außenbe-
reich zulässige Werte von 60 dB(A) tags und 45 dB(A ) nachts anzusetzen. Von dem Rechen-
zentrum gehen keine Immissionen aus, die sich erheb lich auf die Wohngebäude am Han-
naschweg auswirken und zu Überschreitungen der Rich twerte führen könnten. Der durch das 
Vorhaben im SO-1 hervorgerufene Verkehr beschränkt sich nämlich auf wenige Mitarbeiter. Ein 
regelmäßiger Lkw-Verkehr ist nicht gegeben. 
Da die künftige Nutzung im SO-2 („Ergänzende Nutzun gen“) zurzeit noch nicht absehbar ist, 
müssen etwaige Regelungen zur Begrenzung von möglic hen Lärmimmissionen für dieses Ge-
biet im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. 
Luftschadstoffe 
Bei der aufgezeigten Verkehrsbelastung der Altenber ger Straße ist bei gleichzeitig guter Durch- 
lüftungssituation nicht mit Beeinträchtigungen durc h Luftschadstoffe zu rechnen. Überschlägige 
Abschätzungen ergeben gemäß Aktionsprogramm Umwelt und Gesundheit NRW (APUG: 
LANUV 2004) bei offener Bebauung und guter Durchlüf tung erst oberhalb von ca. 16.000 
Kfz/24h mögliche Grenzwertüberschreitungen. Etwaige  Schadstoffkonzentrationen im Straßen- 
raum nehmen zudem mit Ausnahme von NO 
2 mit zunehmendem Abstand von der Straße rasch 
ab. (vgl. Merkblatt für Luftverunreinigungen an Str aßen, MLuS-02). Mit Blick auf die Erhaltung 
der bestmöglichen Luftqualität gehen von dem Vorhab en keine relevanten Beeinträchtigungen 
aus (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 h BauGB). 
Landwirtschaft / Gerüche 
In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außenbereich ist mit typischen Geräuschen und 
Gerüchen zu rechnen. 
Erholungsnutzung 
Im Zuge der Umstrukturierung der Freibadflächen in Nienberge erfolgt unabhängig von den 
Planungen dieses Bebauungsplanes eine Verlagerung d es Sportplatzes. Hinsichtlich der weite-
ren Erholungsnutzung werden sich die Bedingungen na ch vollständiger Umsetzung des Bebau-
ungsplanes kaum verändern. 
8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 
Das Plangebiet wird überwiegend durch intensiv bewi rtschaftete Ackerflächen bestimmt. Ent-
lang der Feldstiege befindet sich unmittelbar außer halb des Plangebietes ein straßenbegleiten-
der Graben, der im westlichen Abschnitt von einem c a. 200 m langen und ca. 8 m breiten Ufer-
gehölzstreifen (vorwiegend Erlen und Eschen) beglei tet wird. Weiter östlich schließt sich eine 
rund 100 m lange Hecke an. Im Bereich des Sportplat zes an der Altenberger Straße sind neben 
standortgerechten Laubgehölzen vereinzelt Fichten anzutreffen. 
Das Gebiet wird auf einer Länge von rd. 220 m durch  den verrohrten Lauf eines Nebengewäs-
sers der Hunnebecke gequert.

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Schutzwürdige Biotope gemäß Biotopkataster NRW sind  im Gebiet nicht anzutreffen. Südlich 
der Feldstiege grenzt das schutzwürdige Biotop BK-3 911-095 „Hecke und Kleingewässer Feld-
stiege“ an das Plangebiet an, das vor einigen Jahren um weitere Gewässer ergänzt wurde. 
Konkrete Hinweise über Vorkommen streng geschützter  Tierarten liegen für das Plangebiet 
nicht vor. Lebensstätten planungsrelevanter Arten gemäß LANUV werden nicht tangiert. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Bei den für die Sondergebiete in Anspruch genommene n Flächen handelt es sich fast aus-
schließlich um Flächen mit geringer Bedeutung für d en Biotop- und Artenschutz (Acker, Sport-
platz). 
Gebiete von gemeinschaftlicher europäischer Bedeutu ng (FFH-Gebiete) oder Europäische Vo-
gelschutzgebiete werden nicht tangiert. Das nächste  Naturschutzgebiet („NSG Vorbergs Hü-
gel“) befindet sich in rund 350 m Entfernung, nördl ich des Plangebietes. Durch die Beschrän-
kung der neu geplanten Bebauung auf bisherige Acker flächen ist eine nachhaltige Gefährdung 
von in NRW regelmäßig auftretenden planungsrelevant en „Streng geschützte Arten“ und „Euro-
päische Vogelarten“ gemäß Aufstellung des LANUV nic ht zu erwarten. Selbst im Falle einer 
temporären Inanspruchnahme der Flächen durch geschü tzte Arten, z. B. zur Nahrungsauf-
nahme durch Fledermäuse, besteht die Möglichkeit, d ass die Tiere auf bereits vorhandene Flä-
chen in der Nachbarschaft ausweichen bzw. die neu g eschaffenen Grünstrukturen entlang des 
renaturierten Gewässerabschnittes nutzen. Eine Gefä hrdung von örtlichen Populationen ge-
fährdeter Arten ist sicher auszuschließen. 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Der Eingriffsermittlung liegt ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag des Amtes für Grünflächen 
und Naturschutz (2009) zu Grunde: 
Die geplante Bebauung des Raumes und die mit der Re alisierung des Bebauungsplans einher-
gehenden Verluste von Biotopstrukturen und Teillebe nsräumen, der damit verbundenen Unter-
brechung bzw. Einschränkung von Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Biotopstruktu-
ren sowie die Überbauung von bisher versickerungsfä higen und offenporigen Böden stellt einen 
erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 18 Bundesnaturschutz-
gesetz dar. 
Mit der Umsetzung des Planrechts erhöht sich der de rzeitige Versiegelungsanteil innerhalb des 
Plangebietes auf ca. 41 %. 
Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen: 
Wertvolle Landschaftsbestandteile werden durch die Planung nicht in Anspruch genommen. 
Der Bebauungsplanentwurf nutzt darüber hinaus die ö kologisch bedeutsamen Potenziale des 
Landschaftsraumes, indem das verrohrte Nebengewässe r der Hunnebecke im Sinne der Ein-
griffsvermeidung renaturiert wird. Zusätzlich erfol gt durch die geplante großzügige Eingrünung 
in Form von Pflanzgeboten und die naturnahe Gestalt ung der privaten Grünflächen eine Ein-
griffsminderung (vgl. TF 1.2). 
Zusätzlicher Ausgleichsbedarf 
Eine vergleichende Bewertung der vorhandenen Bestan dswertigkeit mit der ökologischen Wer-
tigkeit der Planung führt zu einem keinem Ausgleichsflächenbedarf. 
Da der Ausgleichsflächenbedarf nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 
nachgewiesen werden kann, wird der Ausgleich außerh alb des Bebauungsplangebietes nach-
gewiesen.

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Auf den Flächen werden entsprechend den Vorgaben de s Landschaftspflegerischen Fachbei-
trages Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung (Exten sivierung von Grünland, Gehölzan-
pflanzungen etc.) vorgenommen. 
Mit der Umsetzung der genannten Ausgleichsmaßnahmen  wird der Eingriff in Natur und Land-
schaft zu 100% kompensiert. 
8.4.3 Boden 
Natürliche Bodenverhältnisse 
Der Untergrund des Untersuchungsraums (Bebauungspla n-Gebiet) besteht aus den Kreide-
schichten der Münsterschen Bucht, die von quartären  Ablagerungen überdeckt sind. Als Bo-
dentypen sind typische Pseudogleye und Pseudogley-B raunerden anzutreffen. Die Böden, de-
ren Bodenart zumeist als lehmige Sande bzw. sandige  Lehme anzusprechen ist, werden durch 
Staunässe bestimmt. 
Die Böden des Untersuchungsgebietes haben hinsichtl ich der im Bundesbodenschutzgesetz 
genannten natürlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) gemäß der Bewertung im 
Umweltkataster Münster eine mittlere Bedeutung. 
Die Böden des Plangebietes sowie der Untergrund las sen eine verzögerungsfreie Versickerung 
von Niederschlagswasser nicht zu. 
Altlasten 
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes befinden sic h keine bekannten Altlasten-/ Ver-
dachtsflächen. Untersuchungen verfüllter Gräben dur ch das Amt für Grünflächen und Umwelt-
schutz ergaben ebenfalls keine Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die Überbauung / Versiegelung der natürlich a nstehenden Böden wird der Boden in sei-
nen Funktionen für den Naturhaushalt nachhaltig bee inträchtigt. Eine Wiedernutzung oder 
Nachverdichtung im Sinne des § 1 a BauGB wird mit d em in den Außenbereich eingreifenden 
Bebauungsplan nicht erzielt. Eine umfassende Stando rtsuche auf der Ebene des Flächennut-
zungsplans ergab jedoch keine Boden schonende Alter native. Über die festgesetzte Grundflä-
chenzahl (0,55 im SO-1 und 0,65 im SO-2) wird das M aß der zulässigen Versiegelung be-
grenzt. Der verbleibende Eingriff in den Boden wird  im Rahmen der Eingriffsregelung kompen-
siert. 
Als Schutzwall gegen äußere Einwirkungen auf das Re chenzentrum (SO-1) ist ein Wall von 4,0 
m Höhe (ab Oberkante Straße) entlang der Altenberge r Straße vorgesehen. Für die Aufschüt-
tung des Walls sind überschlägig rund 10.000 m³ Bod en erforderlich. Die Zusammensetzung 
des anzufüllenden Bodens wird im Rahmen der Baugene hmigung mit der Unteren Boden-
schutzbehörde abgestimmt. 
8.4.4 Wasser 
Oberflächengewässer 
Das Plangebiet wird von Norden nach Süden von einem  Nebengewässer der Hunnebecke 
durchflossen (Nr. 3323000.1113). Das Gewässer ist i m gesamten Geltungsbereich des Bebau-
ungsplanes verrohrt. Günstiger stellt sich die Situ ation entlang der Feldstiege, unmittelbar süd-
lich des Plangebietes dar. Hier fließt das Gewässer  entlang der Straße innerhalb eines Gehölz-
bestandes aus Erlen, Weiden und anderen Gehölzen. 
Stillgewässer sind im Untersuchungsgebiet nicht vorhanden.

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Grundwasser 
Das Plangebiet befindet sich in einer am westlichen  Rand des Stadtgebietes gelegenen 
Grundwassereinheit innerhalb des Einzugsgebietes de r Aa (vgl. Umweltkataster der Stadt 
Münster). Der oberflächennahe Kalkmergel wird inner halb der Grundwassereinheit von gering-
mächtigem Geschiebelehm überlagert. Lokal reicht de r Kalkmergel bis an die Geländeoberflä-
che. Bereichsweise wird der Geschiebelehm von Flugs anden überlagert. Der Geschiebemergel 
stellt sich als Geringwasserleiter mit geringer Gru ndwasserergiebigkeit dar. Örtliche Sondierun-
gen wurden nicht vorgenommen. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Mit der Renaturierung des Fließgewässers auf einer Länge von rund 320 m wird die gewässer-
ökologische Situation des Nebengewässers der Hunneb ecke deutlich aufgewertet. Vor allem im 
Hinblick auf die Durchgängigkeit des Gewässers ist die Aufhebung der Verrohrung bedeutsam. 
Durch den gewählten Anschlusspunkt des neuen Gewäss erlaufs an das bestehende Gewässer 
entfällt für einen ca. 80 m langen Abschnitt die Ge wässereigenschaft, da das straßenbeglei-
tende Gewässer nach der Verlegung in diesem Bereich  nicht mehr vom Oberlauf gespeist wer-
den kann. Für die Verlegung und Öffnung des verrohr ten Fließgewässers sowie die Aufhebung 
eines Gewässerabschnittes ist ein wasserrechtliches  Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsge-
setz erforderlich. Da die Verlegung des Gewässers z wingende Voraussetzung für die Realisie-
rung des Rechenzentrums ist, ist ein Abschluss des Genehmigungsverfahrens vor Satzungsbe-
schluss erforderlich. 
Das Plankonzept sieht eine Entwässerung im Trennsys tem vor. Die Niederschlagswässer des 
Baugebietes werden ortsnah einem neu zu errichtende n Regenrückhaltebecken innerhalb der 
privaten Grünfläche zugeleitet. Die Ableitung erfolgt von dort in den renaturierten Gewässerlauf. 
Besonders ergiebige, geschützte oder schützenswerte  Grundwasservorkommen liegen nicht 
vor, so dass keine erheblich nachteiligen Auswirkun gen auf das Grundwasser zu erwarten sind. 
Sofern im Zuge der Bauarbeiten die schützende Decks chicht abgetragen und der Kluftgrund-
wasserleiter erreicht wird, besteht bei baubedingte m Eintrag von Schadstoffen ein Gefähr-
dungspotenzial für das Grundwasser. 
Durch die Erschließung des Baugebietes und die zune hmende Versiegelung ist eine Verminde-
rung der Grundwasserneubildung unvermeidlich. Die f ehlende Eignung des Gebietes für eine 
Niederschlagswasserversickerung lässt eine unmittel bare Kompensation für das Schutzgut 
Grundwasser nicht zu. Die verminderte Grundwasserne ubildung wird im Rahmen der Eingriffs-
regelung berücksichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein. 
8.4.5 Klima / Luft 
Die Klimafunktionskarte der Stadtklimaanalyse stell t das Plangebiet als Freilandbereich dar 
(Klimatop der Riedelflächen und Kuppenbereiche). Di e unversiegelten landwirtschaftlichen Flä-
chen haben eine örtliche Funktion als Kaltluftentst ehungsgebiet. Eine maßgeblich über das 
Plangebiet hinausgehende klimatische Funktion des Raumes ist nicht zu erwarten. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Durch die vorgesehene Bebauung erfolgt eine lokale Erwärmung gegenüber der Bestandssitu-
ation sowie in Verbindung mit der Höhe des Gebäudes  eine Veränderung des Windfeldes. 
Nennenswerte über das Plangebiet hinaus wirkende lokalklimatische Veränderungen sind durch 
die Bebauung in Verbindung mit den geplanten Grünflächen allerdings nicht zu erwarten. 
Die geringfügige klimatische Beeinträchtigung wird im Rahmen der Eingriffsregelung berück-
sichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein. 
Für die Gebäude des Plangebietes sind flach geneigt e Dächer bzw. Flachdächer vorgeschrie-
ben. Eine Nutzung der Solarenergie ist damit prinzipiell möglich.

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8.4.6 Landschaft 
Der Landschaftsraum liegt im Übergangsbereich zwisc hen dem nordwestlichen Ortsrand von 
Nienberge mit dem Gewerbegebiet Feldstiege und der freien Landschaft. Im Norden stellt die 
Landestraße L 510 eine Zäsur im Landschaftsraum dar. 
Der engere Planungsraum stellt sich insgesamt als g ering strukturierter Landschaftsraum dar. 
Zu den wenigen gliedernden Landschaftselementen zäh lt ein Gehölzstreifen entlang der Feld-
stiege. Im erweiterten Landschaftsraum ist die nörd lich gelegene Hügelkette Vorbergshügel als 
markantes Landschaftselement zu benennen, die zugle ich Bestandteil des in der Grünordnung 
dargestellten Grünzuges „Vorbergshügel- Gasselstieg e“ ist. Im Süden und Westen geht der 
Landschaftsraum in die charakteristische Münstersch e Parklandschaft über, die durch den 
Wechsel aus landwirtschaftlich geprägten Strukturen  (Hoflagen, Feldgehölze, Grünland und A- 
ckerflächen) gekennzeichnet ist. 
Das Landschaftsbild ist durch das von Osten in den Landschaftsraum hineinragende Gewerbe-
gebiet Feldstiege und eine Windkraftanlage nordwestlich des Plangebietes vorbelastet. 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Die Inanspruchnahme der Landschaft durch die geplan ten Bauflächen erstreckt sich auf Acker-
flächen sowie einen Sportplatz am Ortsrand. Die vor handene Gehölzsubstanz im direkten Um-
feld des Plangebietes bleibt erhalten. 
Die Festsetzungen erlauben im SO-1-Gebiet eine Bauh öhe von bis zu 15 m, im SO-2-Gebiet 
von bis zu 10 m. Insbesondere das im SO-1-Gebiet vo rgesehene großflächige Rechenzentrum 
der GAD prägt damit zukünftig den Landschaftsraum n achhaltig. Mit den umfassenden Festset-
zungen zur Begrünung des Plangebietes erfolgt eine möglichst umfassende Abschirmung ge-
genüber der umgebenden Landschaft. Aufgrund der Dim ensionierung des Rechenzentrums 
verbleiben jedoch Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild. 
Folgende Festsetzungen dienen der Abschirmung des Gebäudekomplexes (vgl. TF 1.2): 
• Festsetzung privater Grünflächen 
• Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Bo-
den, Natur und Landschaft 
• Festsetzung von Flächen für Anpflanzungen von Bäum en Sträuchern und sonstigen Be- 
pflanzungen 
• Anlage eines bepflanzten Schutzwalles zur Altenber ger Straße von 4 m Höhe 
• Pflanzung von hochstämmigen Laubbäumen entlang der  Altenberger Straße  
Die verbleibenden Eingriffe in das Landschaftsbild werden im Zuge der Eingriffskompensation 
ausgeglichen. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Als Sachgüter sind der vorhandene Sportplatz sowie die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu be-
rücksichtigen. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen  sind im Flächennutzungsplan als Flächen 
mit besonderer Bedeutung für die Landwirtschaft dargestellt. 
Angaben über zu berücksichtigende Kulturgüter (z.B.  Denkmale) liegen für das Plangebiet 
selbst nicht vor. Da sich in unmittelbarer Nähe zum  Plangebiet jedoch eine bekannte archäolo-
gische Fundstelle befindet, ist bei Bodeneingriffen  im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 
mit dem Auftreten von archäologischen Funden und Be funden sowie der Entdeckung von Bo-
dendenkmalen zu rechnen.

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Bebauungsplan Nr. 523 
Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 16 von 18 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung 
Der vorhandene Sportplatz wird aufgegeben. Im Zuge der Umstrukturierung der Freibadflächen 
erfolgt unabhängig von den Planungen dieses Bebauun gsplans ein entsprechender Neubau ei-
nes Sportplatzes. Eine Inanspruchnahme der landwirt schaftlichen Flächen mit besonderer Be-
deutung für die Landwirtschaft ist bei Realisierung  der Planung unvermeidbar (vgl. § 1 a (2) 
BauGB). 
Eine Betroffenheit von Denkmälern ist mit der Planu ng nicht verbunden. Hinsichtlich der mögli-
chen Auffindung von Bodendenkmälern enthält der Beb auungsplan einen entsprechenden Hin-
weis zur Berücksichtigung der Kulturgüter. 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nich t erkennbar und werden ansonsten unter 
den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewertet. 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind s olche Wirkungen zu verstehen, die auch 
unter Berücksichtigung von vorgesehenen Maßnahmen z ur Vermeidung, zur Minderung und 
zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. 
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelne n Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta-
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamta bwägung sind insbesondere verblei-
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen. 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblich- 
keit 
Menschen 
 
Immissionsschutz 
Lärmbelastungen durch Verkehrslärm der L 510 (passiv er Schutz 
vorgesehen) 
 
 
 
 Vernachlässigbare Auswirkungen auf die Erholungsnutzu ng im 
Verlauf der Feldstiege. 
- 
Pflanzen und Tiere Eingriffe in Natur und Landschaft werden minimiert, verbleibende 
Beeinträchtigungen werden ausgeglichen. 
Keine Betroffenheit besonders schutzwürdiger Arten oder Gebiete. 
 
 
Boden Inanspruchnahme von Ackerböden; Flächenverbrauc h im Au-
ßenbereich 
 
Wasser 
 
Einleitung von Niederschlagswässern (nach Rückhaltun g) in den 
renaturierten Nebenlauf der Hunnebecke; 
- 
 Verminderte Grundwasserneubildung, lokal wirksam  
Klima / Luft Klimatisch weitgehend unbedeutsam; 
keine erheblichen lufthygienischen Auswirkungen 
- 
Landschaft Besonders sensible Landschaftsräume sind von der Planung nicht 
betroffen. Der massive Baukörper des Rechenzentrums wird 
durch Begrünungsmaßnahmen in die Landschaft eingebun den; 
Restbelastungen verbleiben. 
 
Kultur- und Sachgüter Keine Betroffenheit bekannter Kult urgüter. Mögliche archäologisch 
bedeutsame Funde werden gesichert. 
 
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Nutzflächen mi t besonderer 
Eignung für die Landwirtschaft; 
(vgl. Boden) 
 
 
Wechselwirkungen Keine besonders zu berücksichtigend e Wechselwirkungen zwi-
schen den Schutzgütern 
- 
 sehr erheblich /  erheblich /  wenig erheblich / - unerheblich (ggf. positiv) 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutig e Zustand in weiten Teilen erhalten. Eine 
bauliche Entwicklung ist nicht anzunehmen, da der F lächennutzungsplan im Zuge der Aufstel-

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Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 17 von 18 
lung dieses Bebauungsplans parallel geändert wird u nd ansonsten an dieser Stelle keine bauli-
che Entwicklung im FNP vorgesehen ist. Die beschrie benen Beeinträchtigungen der Umwelt 
könnten im Vergleich zum Planungsfall vermieden werden. 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Die Lage für das geplante Rechenzentrum und ergänze nde Nutzungen resultiert aus den Er-
gebnissen einer auf der Ebene des Flächennutzungspl ans durchgeführten intensiven Standort-
untersuchung. Mit der Festlegung des für die Realis ierung heran zu ziehenden Standortes im 
Flächennutzungsplan kommen auf der Ebene des Bebauu ngsplanes keine grundsätzlichen an-
derweitigen Planungsmöglichkeiten mehr in Betracht.  Durch die Entwicklung aus dem Flächen-
nutzungsplan sind vergleichende Ausführungen zur Frage des Standortes damit entbehrlich. 
Während der Planaufstellung wurde das Konzept des B ebauungsplanes iterativ fortgeschrie-
ben. Dabei wurden die Plandarstellungen modifiziert , ohne dass dies mit Blick auf die Umwelt-
folgen zu wesentlichen Änderungen führen würde. 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Um weltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwac hen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermit teln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtisch en Ausgleichsflächen erfolgt eine konti-
nuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der a ußerhalb des Geltungsbereiches des Be-
bauungsplanes vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
8.8 Zusammenfassung 
Mit dem Bebauungsplan ist beabsichtigt, ein Rechenz entrum als Backup-Rechenzentrum für 
die in Münster ansässige Fa. GAD eG zu schaffen. Di e Festsetzungen umfassen daher zwei 
Sondergebiete in denen das Rechenzentrum selber sow ie ergänzende Nutzungen realisiert 
werden können. Die das Sondergebiet umfassenden pri vaten Grünflächen sowie die Pflanzge-
bote dienen der Einbindung des Gebietes in die freie Landschaft. 
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirk ungen der Planung zusammen und be-
wertet diese umweltfachlich. Der mit der Planung ei nhergehende unvermeidliche Eingriff in Na-
tur und Landschaft, insbesondere die Neuversiegelun g von rd. 4 ha, wird durch Ausgleichs-
maßnahmen innerhalb und außerhalb des Geltungsberei ches des Bebauungsplanes kompen-
siert. Außerhalb des Bebauungsplanes wird hierfür e ine Fläche in der Gemarkung Amelsbüren 
herangezogen und aufgewertet. Zur Minimierung des E ingriffs erfolgt eine möglichst gute Ein-
bindung des bis zu 15 m hohen Baukörpers des Rechen zentrums gegenüber der freien Land-
schaft. 
Die im Plangebiet anfallenden Niederschlagswässer w erden nach Durchfluss eines Regenrück-
haltebeckens einem Nebengewässer der Hunnebecke zug eleitet. Das bislang das Gelände 
querende verrohrte Nebengewässer wird nach Durchfüh rung eines wasserrechtlichen Geneh-
migungsverfahrens auf einer Länge von ca. 320 m verlegt und renaturiert. 
Das geplante Sondergebiet ist Verkehrslärm der Land esstraße L 510 ausgesetzt. Es kommt zur 
Überschreitung der anzusetzenden Orientierungswerte  nach DIN 18005. Da trotz eines vorge-
sehenen Schutzwalles im Westen des Plangebietes das  Gebiet aktiv nicht hinreichend ge-
schützt werden kann, muss der Lärmschutz durch pass ive Maßnahmen in Form der Auswei-
sung von Lärmpegelbereichen sichergestellt werden. Beeinträchtigungen der benachbarten 
Wohnbebauung durch das Sondergebiet sind derzeit nicht zu erwarten. 
Mit der Planung ist gemäß den Darstellungen im Fläc hennutzungsplan die Inanspruchnahme 
landwirtschaftlicher Nutzflächen mit besonderer Eig nung für die Landwirtschaft verbunden. Der

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Bebauungsplan Nr. 523 
Nienberge – Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Begründung zum Entwurf / Seite 18 von 18 
Standort beruht jedoch auf einer intensiven Standor tuntersuchung, die keine Boden schonende 
Alternative aufwies. 
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen können ins gesamt betrachtet durch die verträgliche 
Abstimmung der Nutzungen sowie durch geeignete Maßn ahmen weitgehend vermieden oder 
zumindest gemindert werden. Verbleibende Umweltausw irkungen ergeben sich durch den Ver- 
lust von Freiflächen mit besonderer Funktion für die Landwirtschaft. 
9. Gesamtabwägung 
9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Angesichts der Tatsache, dass für die Planung insge samt derzeitige Außenbereichsflächen in 
Anspruch genommen und in größerem Umfang neuversiegelt werden können, ist ein 100 % iger 
Ausgleich für die hierdurch hervorgerufenen Eingriffe in Natur und Landschaft gerechtfertigt und 
angemessen. 
9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkung en 
Entsprechend den Ergebnissen des Umweltberichts zäh len zu den verbleibenden erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen der Planung insbeso ndere die, die durch die Inanspruch-
nahme von Böden und durch den massiven Baukörper am  Rande zur  Landschaft entstehen. 
Dabei handelt es sich um Auswirkungen, die einerseits durch die besonderen Anforderungen an 
den Standort des Rechenzentrums außerhalb potenziel l gefährdender Nachbarnutzungen und 
andererseits durch die besonderen technischen Anforderungen des Rechenzentrums begründet 
sind. Im Hinblick auf die besondere Bedeutung des R echenzentrums für die Standortsicherung 
und -entwicklung der GAD sind die verbleibenden Auswirkungen vertretbar. 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
Das Rechenzentrum soll bis Ende 2010 fertig gestell t sein. Sämtliche Kosten für die Erschlie-
ßung in Verlängerung der ausgebauten Feldstiege, fü r die Bereitstellung der gewerblichen 
Nutzflächen, für die Eingrünung des Plangebietes un d den Ausgleich für Eingriffe in Natur und 
Landschaft werden vom Eigentümer der Flächen im Plangebiet getragen. 
Die Verlagerung des Sportplatzes wird nicht durch d ie vorliegende Planung veranlasst, sondern 
ist Bestandteil der beschlossenen Umstrukturierung des Freibadgeländes. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes berührt zwar  die persönlichen Lebensumstände der 
im Plangebiet arbeitenden Menschen, nachteilige Aus wirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer 
Hinsicht sind jedoch nicht zu erwarten. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 523: Nienberge – Zwi schen Altenber-
ger Straße und Feldstiege 
Münster, __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Berichtsvorlage

3039 Zeichen

V/1080/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 523: Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege 
Kenntnisnahme des Entwurfes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 523: Nienberge – zwischen 
Altenberger Straße und Feldstiege öffentlich auszulegen. 
 
Die GAD eG beabsichtigt, in Ergänzung zum Rechenzentrum an ihrem Geschäftssitz in 
Mecklenbeck, ein weiteres Rechenzentrum in Nienberge zu bauen. Als sogenanntes Backup-
Rechenzentrum soll damit ein funktions- und leistungsgleicher Betrieb wie im Rechenzentrum im 
Geschäftssitz in Mecklenbeck ermöglicht werden. Im Falle des Ausfalls eines der beiden Re-
chenzentren könnte weiterhin ein voll funktionsfähiger Betrieb des Rechenzentrums der GAD 
gewährleistet werden. Deshalb wird ein eigenständiger Standort in ca. 5-10 km Entfernung zum 
bestehenden Rechenzentrum angestrebt. Unter Berücksichtigung der neuesten Sicherheitsan-
forderungen für Rechenzentren und deren Umfeld, fiel die Standortentscheidung im Vergleich 
mehrerer Alternativen zugunsten von Nienberge aus. Der Standort liegt zwischen der Feldstiege 
und der Altenberger Straße und grenzt an das vorhandene Gewerbegebiet an. Die Fläche wurde 
bis vor kurzem landwirtschaftlich genutzt. Sie ist dem planungsrechtlichen Außenbereich zuzu-
rechnen. Daher sind zur Realisierung des geplanten Rechenzentrums die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen zu schaffen.  
 
Die frühzeitige Unterrichtung der Bürger und Bürgerinnen gem. § 3 (1) BauGB fand am 
18.11.2008 statt. Vom 02.10. – 02.11.2008 wurden die zuständigen Behörden und Träger öffent-
licher Belange beteiligt. Die Bezirksregierung hat dem Standort, aufgrund der besonderen Si-
cherheitsanforderungen für das Rechenzentrum, aus siedlungsstruktureller Sicht zugestimmt. Die 
Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in der Überarbeitung des Planentwurfes berück-
sichtigt. 
 
Nähere Einzelheiten zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 523 können den Anlagen entnom-
men werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1080/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140/6194 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.12.2008 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1080/2008 
 
Der Aufstellungsbeschluss durch den Rat soll am 11.02 2009 gefasst werden (siehe Vorlage Nr. 
V/1066/2008). 
 
Die Offenlegung des Planentwurfes soll im Februar/März 2009 erfolgen. 
 
Der Stadt Münster entstehen durch die kurzfristig geplante Realisierung des Bebauungsplanes 
Nr. 523 lediglich Kosten für Ausgleichsmaßnahmen,  deren Höhe zurzeit noch ermittelt wird. Die-
sen Kosten stehen Einnahmen aus dem Grunderwerb entgegen. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Protokoll der Bürgeranhörung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung

V-1080-2008-Anlage-1-Bürgeranhörung

10079 Zeichen

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Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/1080/2008 
Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 1 von 3 
 
Niederschrift 
 
über eine öffentliche Bürgerunterrichtung nach § 3 (1) BauGB vom 
Bebauungsplan Nr. 523 
 
„Nienberge – Altenberger Straße / Feldstiege“  
 
Zeit:     18.11.2008, 19:00 Uhr  
Ort:     Nienberge, Annette-von-Droste-Hülshoff-Sch ule  
Teilnehmer:   ca. 15 Bürgerinnen und Bürger  
Leitung der  
Bürgerunterrichtung:   Frau Westrup, Bezirksbürgerm eisterin  
Vertreter der  
Verwaltung:  Herren Kurz und Paning, Amt für Stadtp lanung, Stadtentwicklung, 
Verkehrsplanung 
 
Die Bezirksbürgermeisterin Frau Westrup eröffnet um  19:00 Uhr die Bürgerunterrichtung, be-
grüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, stellt  die Vertreter der Verwaltung vor und in-
formiert über den geplanten Ablauf der Bürgerunterrichtung.  
 
Danach erläutert Herr Kurz die Hintergründe für die Aufstellung des Bebauungsplanentwurfes.  
 
Die GAD eG ist ein IT-Dienstleister und Rechenzentr um für ca. 450 Volks- und Raiffeisenban-
ken im deutschsprachigen Raum und einer der größten  Arbeitgeber in Münster. Strategisches 
Ziel der GAD eG ist es, den Standort Münster langfr istig zu sichern. Die GAD geht davon aus, 
dass die angeforderte Rechnerleistung künftig erheblich wachsen wird und beabsichtigt deshalb 
zusätzlich zum bestehenden Rechenzentrum ein Backup -Rechenzentrum zu bauen. Neben der 
Bereitstellung weiterer Rechnerkapazitäten besteht die Zielsetzung vor allem darin im Scha-
densfall (Ausfall eines Rechenzentrums) weiterhin v oll funktionsfähig zu sein. Für die Standort-
planung sollen deshalb die aktuell höchsten Standar ds hinsichtlich Leistungsfähigkeit und Da-
tensicherung berücksichtigt werden, wie sie u. a. v om Bundesamt für Sicherheit in der Informa-
tionstechnik oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vertreten werden.  
 
Das neue Rechenzentrum kann daher nicht neben dem b estehenden Rechenzentrum an der 
Weseler Straße errichtet werden, sondern muss einen Abstand von 5-10 km haben. Das Gefah-
renpotential durch benachbarte Nutzungen muss darüb er hinaus äußerst gering sein. Für das 
Rechenzentrum selbst ist – inklusive einer Erweiter ungsoption um einen weiteren Bauabschnitt 
und aller Sicherungsanlagen und Eingrünungsmaßnahme n – eine Grundstücksfläche von ca. 
3,4 ha erforderlich. Auf der Grundlage dieser Rahme nbedingungen wurden im Vorfeld der Ent-
scheidung zugunsten des Standortes an der Feldstieg e mehrere Alternativen – insbesondere 
auch in bestehenden Gewerbegebieten – geprüft, die aber aus unterschiedlichen Gründen nicht 
geeignet waren.  
 
Zur Verwirklichung dieser Planungsvorstellungen ist  die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
notwendig. Die Darstellungen im Flächennutzungsplan  werden entsprechend den künftigen 
Festsetzungen in einem Parallelverfahren gem. § 8 (3) BauGB geändert.  
 
Das Plangebiet ist insgesamt dem planungsrechtliche n Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzu-
ordnen und wird von weiträumigen, landwirtschaftlic h genutzten Flächen umgeben. Es grenzt 
an das Gewerbegebiet an der Feldstiege an und erstr eckt sich im äußersten Nordwesten des 
Stadtteils Nienberge südlich der Altenberger Straße.  
 
Das Rechenzentrum soll eine eigene Zufahrt durch da s SO-2 Gebiet an der Feldstiege über 
eine private Wegefläche erhalten, nicht von der Alt enberger Straße. Das zweigeschossige Ge-

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Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 2 von 3 
bäude kann im 1. Bauabschnitt (110 m x 80 m) eine H öhe von bis zu 15,00 m erhalten. Es ist 
eine umlaufende Eingrünung mit einem integrierten S icherheitszaun mit einem bis zu 4,00 m 
hohen Wall an der Altenberger Straße vorgesehen. Ei n auf dem Grundstück verlaufender Ne-
benarm der Hunnebecke soll, um das Grundstück für e ine Bebauung freizumachen, nach 
Nordwesten verlegt werden. Bis zu 10 Personen sollen im Rechenzentrum tätig sein.  
 
Nach dem Planverfahren ist der Baubeginn für den So mmer 2009 und die Fertigstellung des 
Rechenzentrums Ende 2010 vorgesehen.  
 
 
Nach den Ausführungen bittet Frau Westrup die anwes enden Bürgerinnen und Bürger Fragen 
zur Aufstellung des Bebauungsplanes zu stellen.  
 
 
Gebäudegröße, Einschränkungen, Sicherheit, Belastungen 
 
• Es wird nachgefragt, ob die Größe des Gebäudes erf orderlich und weitere andere Nutzun-
gen auf dem Grundstück ausgeschlossen werden können.  
• Durch die Errichtung des Rechenzentrums sollte es für die Bebauung außerhalb des Plange-
bietes keine Einschränkungen bezüglich einer gewüns chten baulichen Erweiterungsabsicht 
geben. Genannt wird als Beispiel die Errichtung einer Schreinerei.  
• Das Plangebiet wird von der Einflugschneise Flugha fen Münster / Osnabrück tangiert. Bei 
den sensiblen Sicherheitsvorkehrungen für das Reche nzentrum wird hier ein Mangel gese-
hen.  
• Vom Betrieb eines Rechenzentrums dieser Größenordn ung werden auch ausgehende Strah-
lungen und damit eine Gefährdung für die Bevölkerun g befürchtet. Andere Zentren dieser Art 
sind deutlich kleiner.  
 
Das für die Firma GAD notwendige Rechenzentrum muss  auf Basis nationaler Richtlinien sowie 
international geltender Zertifizierungen die höchst en Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nur mit 
dieser Gebäudegröße sind die gestellten Anforderung en zu erreichen. Weitere Nutzungen auf 
dem Grundstück sollen durch die Festsetzung SO-1 mi t der Zweckbestimmung Rechenzentrum 
ausgeschlossen werden. 
 
Außerhalb des Geltungsbereiches werden Bauvorhaben nach den engen gesetzlichen Maßstä-
ben des § 35 BauGB, Bauen in Außenbereich, beurteilt. 
 
Vor der Entscheidung zugunsten des Standortes in Ni enberge an der Feldstiege wurden meh-
rere Alternativen anhand der detaillierten Standort kriterien überprüft. Sie waren aus unter-
schiedlichen Gründen nicht geeignet. 
 
Für das Rechenzentrum liegt ein Bauantrag noch nich t vor. Insofern kann über eine mögliche 
Strahlenbelastung keine Aussage getroffen werden. E ine Prüfung wie auch ein Nachweis wird 
im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgenommen.  
Die Versorgung des Gebäudes mit Strom soll von den Umspannwerken an der Salzmannstraße 
und des Klinikums erfolgen. Die Rechenzentren werde n untereinander mit einer Kabelleitung 
verbunden.  
 
 
Arbeitsplätze / Größe, Sonstige Bebauung, Flächenaufgabe 
 
• Es wird nach der Anzahl der Arbeitsplätze und nach  der Größe des Rechenzentrums gefragt. 
• Auf dem Gestaltungsplan sind auf dem östlich angre nzenden Grundstück Unterteilungen für 
weitere mögliche Betriebe eingetragen deren Nutzungen nachgefragt werden.

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Bebauungsplan Nr. 523 
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Protokoll der Bürgeranhörung / Seite 3 von 3 
• Durch die geplante Ausweisung zusätzlicher Sonderg ebiete werden weitere landwirtschaftli-
che Flächen aufgegeben. Eine Bewirtschaftung dieser  Flächen entfällt. Es werden Existenz-
schwierigkeiten einzelner Landwirte befürchtet.  
 
Für den geplanten Betrieb des Rechenzentrums sind c a. 10 Personen vorgesehen, die über-
wiegend Kontrollaufgaben übernehmen sollen. Es hand elt sich um keinen Bürobetrieb mit ei-
nem hohen Verkehrsaufkommen. Das Grundstück hat ins gesamt eine Größe von ca. 9,6 ha. 
Der erste Bauabschnitt umfasst ca. 6,3 ha und der 2. Bauabschnitt ca. 3,3 ha.  
 
Das östlich angrenzende Grundstück (SO-2) soll sich  bezüglich der dort künftig zulässigen Nut-
zungen an den hohen Anforderungen für das Rechenzen trum orientieren. Die konkreten Nut-
zungen, sowie auch die Einteilung der Grundstücke, sind noch nicht festgelegt.  
 
Die gesamte Plangebietsfläche befindet sich im städ tischen Eigentum. Im Rahmen der Bebau-
ungsplanaufstellung wurde auch die Landwirtschaftsk ammer Münster beteiligt. Bedenken wur-
den zur Umnutzung nicht vorgebracht.  
 
 
Erschließung  
 
• Das Rechenzentrum sowie die weiteren künftigen Nut zungen belasten die Feldstiege in 
beide Richtungen. Nach Norden über die Beerwiede – an der Reithalle vorbei – und nach 
Südosten in Richtung Ortsmitte. Es sollte geprüft w erden, ob nicht eine Entlastung in Form 
einer Zu- und Abfahrt von / ab der Altenberger Stra ße (L 510) (in Verlängerung des Han-
naschweges) vorgesehen werden könnte, um einen schn elleren Abfluss der Verkehre aus 
dem Sondergebiet zu ermöglichen.  
 
• Für die Bauphase sollte die Feldstiege von Baufahr zeugen nicht in Anspruch genommen 
werden sondern, entsprechend dem Baugebiet am Waltr uper Weg, eine separate Zu- und 
Abfahrt von außerhalb des Plangebietes gefunden werden.  
 
In dem Rechenzentrum werden ca. 10 Personen tätig s ein. Insofern wird das Rechenzentrum 
kein nennenswerter Verkehrserzeuger sein, der die F eldstiege zusätzlich stark belasten würde. 
Während kommerzielle Betriebe gezielt auf Kunden un d Besucher ausgerichtet werden, wird 
das Rechenzentrum als rein betriebsinterne Einricht ung nach außen abgeschottet konzipiert. 
Die konkreten Nutzungen für das angrenzende Sonderg ebiet (SO-2) stehen noch nicht fest. Die 
GAD beabsichtigt auch diesen Bereich für ihre betri eblichen Einrichtungen zu nutzen. Mit einem 
erhöhten Verkehrsaufkommen ist daher nicht zu rechn en. Ob eine zusätzliche Anbindung an 
die Altenberger Straße machbar ist, wird im weitere n Verfahren mit dem Straßenbaulastträger 
geklärt.  
 
Ob während der Bauphase eine separate Baustellenzu-  und -abfahrt eingerichtet werden kann, 
sollte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und entschieden werden.  
 
 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen  bedankt sich Frau Westrup für das 
gezeigte Interesse und die rege Teilnahme und schli eßt gegen 19:50 Uhr die Bürgerunterrich-
tung. 
 
 
gez.:  Westrup          gez.:  Paning  
Bezirksbürgermeisterin        Schriftführer

V-1080-2008-Anlage-4-Planverkleinerung

548 Zeichen

SO 
0,55 1,1 
BH max. 15,00 m 
0,65 1,3 
0°  - 20° 
verlegtes Gewässer 
BH max. 
10,00 m 
AE 
GFL 
1
SO 2
Rechenzentrum 
ergänzende 
Nutzungen 
Zaun 
St 
Flur 21 
301 
II 
199 
L 510   Altenberger Straße 
Sportplatz 
Weg 
261 
260 
I
2
1
135 
10 
1,2 
Rott 
50 
Steinesch 
58 
1,4 
66 
67 
113 231 
265 
45 
Feldstiege 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/1080/2008 
Bebauungsplan Nr. 523 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldsti ege - Planverkleinerung - Maßstab 1:2500 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (2)

15.01.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.02.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Bebauungsplan Nr. 523 (amtlicher Umring) amtlich
  • Altenberger Straße
  • Weseler Straße
  • Salzmannstraße
  • Bröderichweg 35
  • Albersloher Weg 33
  • Hannaschweg
  • Kamillusweg
  • Feldstiege 1
  • Beerwiede

Bebauungsplan Nr. 523

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Nienberge - Zwischen Altenberger Straße und Feldstiege

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1080/2008
Typ
Vorlagen
Datum
22.12.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37