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V/0186/2017

Unkonventionelle Erdgasförderung in Münster

Vorlagen 26.04.2017

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Anlage 4 Bericht zum aktuellem Stand unkonventionelle Gasförderung

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Beschlussvorlage

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Anlage 5 Aufsuchungsfelder in NRW

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Anlage 2 a-r-0063-2011_1

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Anlage 1 a-r-0004-2011

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Anlage 3 Vorlagen V0226_2011 u V0930_2011

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Anlage 4 Bericht zum aktuellem Stand unkonventionelle Gasförderung

27864 Zeichen

Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen E rdgasförde- 
rung  
 
 
Anlass 
 
Mit den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. A-R/0004/2011 „Gasbohrungen vor Münsters Toren - 
erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen “ (siehe Anlage) sowie der Fraktion DIE 
LINKE (Nr: A-R/0063/2011) „Unkonventionelle Erdgasf örderung stoppen“ (siehe Anlage) 
wurden verschiedene kritisch zubeurteilende Themenb ereiche der unkonventionellen 
Gasförderung, insbesondere die Gefahr das es zu Gew ässerverunreinigungen kommen 
könnte, angesprochen. So wurden geo-technische, che misch-physikalische und rechtliche 
sowie lokale Aspekte benannt die mit der Methode de r unkonventionellen Gasförderung 
verbunden sind. Mit den Vorlagen V/0144/2011 und V/ 0930/2011 sind zu diesen Aspekten 
Zwischenberichte erarbeitet worden, die den damalig en Erkenntnisstand widergeben. 
Aufgrund der ungenügenden Wissenstände zu den techn ischen Verfahren und zum 
rechtlichen Rahmen hat sich auf Bundes- und Landese bene eine intensive inhaltliche 
Diskussion ergeben, die letztlich zu einer neuen un d ergänzenden Gesetzgebung für die 
Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen führte.  
 
Mithilfe der folgenden Leitfragen wird der aktuelle Stand der unkonventionellen Gasförderung 
unter Berücksichtigung lokaler Rahmenbedingungen be leuchtet und die o.g. Anträge 
umfassend beantwortet. 
   
1. Was ist unkonventionelles Erdgas und wie wird es  gefördert? 
 
2. Welche möglichen Umweltgefährungen gibt es beim Fracking? 
 
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für  das Fracking? 
 
4. Welche landesrechtliche Rahmenbedingungen gelten  zusätzlich? 
 
5. Welche Genehmigungslage besteht für die Stadt Mü nster? 
 
6. An welchen Resolutionen und Erklärungen hat sich  die Stadt Münster 
beteiligt? 
 
 
 
1. Was ist unkonventionelles Erdgas und wie wird es gefördert? 
Erdgaslagerstätten können konventionell oder unkonv entionell erschlossen werden. Bei der 
konventionellen Erschließung kann das Gas in der Re gel ohne weitere technische 
Maßnahmen durch eine Bohrung gefördert werden. Bei einer unkonventionellen 
Erschließung strömt das Gas aber erst mithilfe tech nische Maßnahmen in ausreichender 
Menge einer Förderbohrung zu. Grund hierfür ist, da ss das Speichergestein nicht 
ausreichend durchlässig ist oder das Erdgas nicht in freier Gasphase im Gestein vorliegt. 
 
Zu unkonventionellem Ergas zählen vor allem Schiefergas (shale gas), Gas in dichtem Sand- 
oder Kalkstein (tight gas) sowie Kohleflözgas (Coal  Bed Methane). Die Speichersteine 
müssen künstlich durchlässiger gemacht werden, dami t das Gas gefördert werden kann. Mit 
Fracking (engl. Hydraulic Frackturing - Hydraulisch e Behandlung) bezeichnet man die 
Erzeugung von Rissen im tiefen Untergrund, um das F ließen von Gasen oder Flüssigkeiten 
in dichtem oder zugesetztem Gestein zu erleichtern.  Dabei wird das Gestein zunächst über 
vertikale und dann horizontale Bohrungen mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen.

2 
 
Hierzu wird eine Frackflüssigkeit (Frackfluid) mit sehr hohem Druck in die Bohrung gepumpt. 
Die Frackflüssigkeit besteht u. a. aus Wasser (70-90 %), Sand (10-30 %) und verschiedenen 
Chemikalien (1-5 %). Die konkrete Zusammensetzung i st sehr unterschiedlich und hängt 
auch von den geologischen Verhältnissen ab. Nach Ab schluss des Frackingvorganges sinkt 
der Druck und die Frackingflüssigkeit wird wieder z urückgepumpt. Lediglich der Sand 
verbleibt in den gebildeten Rissen.  
 
Bislang sind die USA das einzige Land in dem in gro ßem Umfang unkonventionelles Erdgas 
gewonnen wird. Im Gegensatz dazu haben beispielswei se Frankreich und Nordirland die 
Förderung unkonventionellen Erdgases durch Fracking  verboten. In Deutschland gibt es 
insbesondere in Niedersachsen und in Nordrhein-West falen große Lagerstätten. Die 
deutschen Reserven werden auf das 20- bis 25-fache des derzeitigen jährlichen 
Gasverbrauchs geschätzt. Während in Niedersachsen F racking schon seit den 70er Jahren 
des letzten Jahrhunderts für die bessere Ausbeute konventioneller Lagerstätten durchgeführt 
wurde, gab es in Nordrhein-Westfalen bislang nur ei nzelne Probebohrungen. Auch in NRW 
möchte u. a. ExxonMobil Erdgas mit mit dem Fracking  gewinnen. Hiergegen gibt es 
erheblichen Widerstand (siehe 
http://www.gegen-gasbohren.de ).  
 
 
2. Welche möglichen Umweltgefährungen gibt es beim Fracking? 
 
(Quelle: UBA, Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland, 2011, S. 9)  
 
Die möglichen Umweltgefährdungen bei der unkonventi onellen Erdgasförderung sind 
vielfältig. In der Grafik sind die wesentlichen Gef ährdungen für das Grundwasser beim 
Fracking kurz dargestellt. Durch die Einrichtung de r Bohrstätten kommt es zu einem 
erheblichen Flächenverbrauch (je Bohrfeld ca. 10.000 m²) und zu einer Beeinträchtigung des 
Landschaftsbildes. Außerdem entstehen auf dem Bohrgelände und durch die Zufahrt zu dem 
Bohrgelande erhebliche Lärmemissionen. Das Verkehrs aufkommen je Bohrfeld beträgt etwa 
30 bis 60 LKW pro Woche, bei den Auf- und Abbauarbe iten bis zu 100 LKW pro Woche. Bei

3 
 
der Durchführung der Bohrungen kommt es zu einem se hr hohen Verbrauch von Wasser 
und es besteht die Gefahr, dass das Grundwasser bei m Fracking durch die Menge und die 
Zusammensetzung des Frackfluids verunreinigt werden  könnte. Der Anteil der Additive im 
Frackfluid ist prozentual gemessen gering, jedoch k ann die absolute Menge durchaus 
mehrere Tonnen betragen, da sehr große Mengen der F rackflüssigkeit benötigt werden. So 
besteht beispielsweise für eine Bohrstelle im Schiefergestein ein Flüssigkeitsbedarf von etwa 
12.000 m³. Nach Abschluss des Frackingvorgangs wird die eingepresste Frackflüssigkeit fast 
vollständig zusammen mit Lagerstättenwasser wieder zurückgepumpt (sog. Flowback) und 
muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Einleitung  in ein Oberflächengewässer oder 
das Grundwasser ohne Aufbereitung nicht möglich. Au ßerdem kann Lagerstättenwasser 
auch radioaktiv belastet sein. Es stellt sich daher  die Frage, wie diese Flüssigkeit entsorgt 
werden kann. Ein Weg ist bislang die Einleitung in sogenannte Versenkbohrstellen. 
 
Die vorliegenden Fakten reichten nach Einschätzung des Umweltbundesamtes nicht aus, um 
Risiken des Chemikalieneinsatzes für Mensch und Umw elt bewerten zu können. Das Um- 
weltbundesamt hat daher ein Konsortium aus verschie denen wissenschaftlichen Einrichtun- 
gen beauftragt, die Auswirkungen von Fracking auf den Wasserhaushalt zu untersuchen. Die 
Gutachter sollten sich außerdem mit der Frage besch äftigen, ob die bestehenden Bundes- 
gesetze ausreichen, um den Schutz des Grundwassers hinreichend zu gewährleisten. 
Gleichzeitig startete im Auftrag des nordrhein-west fälischen Umweltministeriums ein ähnli- 
ches Forschungsprojekt, das aber detaillierter auf die landesspezifischen Verhältnisse in 
NRW eingehen und Hinweise für den Vollzug geben sol l. Die Ergebnisse beider For- 
schungsprojekte liegen vor. 
 
Das Umweltbundesamt hat am 06.09.2012 das Gutachten vorgestellt (siehe hierzu: 
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/k4346.pdf ). 
Danach soll Fracking nicht verboten werden. Aufgrun d der gegenwärtigen Erkenntnislücken 
und ökologischen Risiken empfehlen die Gutachter ab er ein schrittweises Vorgehen. Ob zu 
einem späteren Zeitpunkt in Bohrungen gefrackt werd en kann, sollte von klar zu erfüllenden 
Entscheidungskriterien abhängig gemacht werden. Die s betrifft sowohl das Gefährdungspo- 
tenzial der Frack-Additive als auch belastbare Auss agen zu den geologischen und techni- 
schen Wirkungspfaden. Sowohl die Erkundung als auch  die ggf. sich später anschließende 
Gewinnung soll nach klaren Genehmigungskriterien erfolgen. 
 
Das vom Land NRW beauftragte Risikogutachten zu Fra cking wurde am 07.09.2012 vorge- 
legt (siehe hierzu: 
https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/ 
gutachten_fracking_nrw_2012.pdf ). Danach liegen die unkonventionellen Erdgaslagers tätten 
in NRW in deutlich geringerer Tiefe (weniger als 1.000 m) als die konventionellen Erdgasvor- 
kommen in Niedersachsen (ca. 3.500 bis 5.000 m). De r Abstand zu relevanten Grundwas- 
servorkommen ist somit deutlich geringer. In allen Bereichen wurden von den Gutachtern 
noch Wissens- und Informationsdefizite identifizier t. Aufgrund dessen ist die Vorlage eines 
vollständigen Kataloges von Bewertungs- und Genehmi gungskriterien nach Auffassung der 
Gutachter noch nicht möglich. Auch die EU-Komission hat eine Studie über die Umweltfolgen 
der Förderung von Schiefergas veröffentlicht. Danach gelten die Risiken einer Kontamination 
von Oberflächen- und Grundwasser im Falle kumuliert er Projekte als hoch (siehe 
http://ec.europa.eu ). 
 
 
3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für das Fracking? 
Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinn ung von Erdgas ergibt sich in erster 
Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Dabei komm t es nicht darauf an, ob das Gas in 
konventionellen oder in unkonventionellen Lagerstät ten aufgesucht beziehungsweise ge- 
wonnen wird. 
 
Für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen be nötigt der Bergbauunternehmer 
grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Entscheidungen:

4 
 
 
1. Erdgas zählt zu den Kohlenwasserstoffen und ist somit ein sogenannter bergfreier 
Bodenschatz. Bergfreie Bodenschätze sind nicht Best andteil des Grundeigentums. 
Wer Ergas aufsuchen will, benötigt hierfür eine Bergbauberechtigung . Wenn die in 
den §§ 11 und 12 BBergG abschließend aufgezählten V oraussetzungen erfüllt sind, 
hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Bergbauberechtigung. 
 
2. Zum anderen geht es um die Zulassung einer konkreten betrieblichen Maßnahme 
im Rahmen einer Aufsuchung oder Gewinnung, zum Beis piel das Niederbringen von 
Bohrungen. Hierfür benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich eine gestattende 
Entscheidung in Form einer sogenannten Betriebsplanzulassung . Sieht ein berg- 
rechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vor, so entscheidet nach § 19 
Abs. 2 WHG die Bergbehörde auch über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaub- 
nis. Diese Entscheidung erfolgt aber nach § 19 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit der 
jeweils zuständigen Wasserbehörde. Ein Planfeststel lungsverfahren ist in aller Regel 
nicht durchzuführen, da für die Erdgasförderung ers t ab einem Fördervolumen von 
500.000 m³ eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. 
 
Nach § 22 BImschG sind vermeidbare schädliche Umwel teinwirkungen nach dem Stand der 
Technik zu verhindern oder unvermeidbare Umwelteinw irkungen auf ein Mindestmaß zu be- 
schränken. Diese Regelung ist beispielsweise für di e Lärmbelastungen durch den Bohrplatz 
relevant. Für alle vorgenannten Entscheidungen ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg 
(Abteilung Bergbau und Energie) zuständig. In Niede rsachen liegt die Zuständigkeit beim 
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 55 
BBergG abschließend aufgezählt. Wenn sie erfüllt si nd, hat der Bergbauunternehmer einen 
Anspruch auf eine Betriebsplanzulassung. Das Gutach ten des Umweltbundesamtes (s.o.) 
enthält auch umfassende Empfehlungen zu den rechtli chen Rahmenbedingungen für das 
Fracking. Unter anderem sollte die wasserrechtliche Prüfung vorzugsweise im Rahmen einer 
integrierten Vorhabenzulassung mit Konzentrationswirkung für das Wasserrecht unter Feder- 
führung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Dazu wäre 
eine Änderung des Bundesberggesetzes erforderlich. Solange das geltende Recht nicht ent- 
sprechend geändert ist, sollte klargestellt werden,  dass die wasserrechtliche Prüfung in ei- 
nem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren im Einvern ehmen mit der Wasserbehörde erfol- 
gen muss. 
 
Am 11.08.2016 wurden auf Grundlage von Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums 
und des Bundesumweltministeriums umfangreiche neue und verschärfte Regelungen  zum 
Einsatz von Fracking in Deutschland im Bundesgesetz blatt verkündet. Das Gesetz trat am 
11.02.2017 in Kraft. Gas-Fracking wird nicht genere ll verboten. Erlaubt werden bundesweit 
vier Tests in unkonventionellen Lagerstätten, die v on Expertenkommissionen begleitet wer- 
den. Die betroffenen Bundesländer müssen den Proben  ausdrücklich zustimmen, diese sol- 
len auch nur zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgen . Unkonventionelle Fracking-Vorhaben 
in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen  und Wasserschutzgebieten werden 
generell untersagt. Das Artikelgesetz beinhaltet Än derungen verschiedener Gesetze und 
Verordnungen. Das WHG wird um die §§ 13 a und 13 b erweitert (siehe 
https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/gesetz-zur-aenderung-wasser-und-
naturschutzrechtlicher-vorschriften-). 
 
Mit dem Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftu ng auf den Bohrlochbergbau und 
Kavernen ist die Bergschadensvermutung nun auch auf  Fracking-Vorhaben anwendbar. Ziel 
des Änderungsgesetzes ist es, dass die Vorschriften  zur Haftung für Bergschäden  ein- 
schließlich der Bergschadensvermutung des § 120 BBe rgG vollständig auf die Bereiche Un- 
tergrundspeicher durch Schaffung künstlicher Hohlrä ume sowie Bohrlochbergbau anwend- 
bar sind. Hierdurch soll den Betroffenen höhere Rec htssicherheit gegeben und deren 
Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein bessere r Interessenausgleich gewährleistet

5 
 
wird. Damit soll auch mehr Akzeptanz für die gerege lten risikobehafteten Bergbaubereiche, 
die zum Beispiel auch die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden.  
 
Die zentrale Norm zur Bestimmung der Anwendbarkeit des BBergG auf Untergrundspeicher, 
§ 126 BBergG, wird um einen Verweis auf die Vorschr iften der Bergschadenshaftung er- 
gänzt. Dieser beschränkt sich jedoch auf Untergrundspeicher, zu deren Errichtung ein künst- 
licher Hohlraum geschaffen worden ist, da für natür liche Porenspeicher ein typisches Berg- 
schadensrisiko nicht bekannt ist. Zusätzlich wird d er Bohrlochbergbau ausdrücklich in § 120 
BBergG genannt, so dass die Bergschadensvermutung e indeutig zur Anwendung kommen 
kann. Damit wird die Beweislast für mögliche Bergsc häden, die von Fracking- Maßnahme, 
Tiefbohrungen oder der Errichtung und des Betriebes  von Kavernen stammen können, den 
Unternehmen auferlegt.  
 
Mit der Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung  bergbaulicher 
Vorschriften (UVP-V Bergbau) wird bei Vorhaben zur Erdöl- und Erdgasförderung eine Pflicht 
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfun g für alle Frackingmaßnahmen – ob 
konventionell oder unkonventionell – sowie für die Entsorgung von Lagerstättenwasser ein- 
geführt. Damit werden die Beteiligung der Öffentlic hkeit und die Berücksichtigung aller Um- 
weltaspekte zwingend sichergestellt. 
 
Nach derzeitiger Rechtslage ist für bestimmte, in N r. 13.4 der Anlage 1 zum UVPG und in 
§ 
1 Nrn. 2, 2 a, 8, 8 a, 9 und 10 UVP-V Bergbau genann te Tiefbohrungen eine Umweltver- 
träglichkeitsprüfung vorgesehen. Dies betrifft nach  der Änderung der UVP-V Bergbau seit 
August 2016 vor allem Tiefbohrungen, die mittels de r Einbringung eines Fracking-Fluids un- 
ter hohem Druck zum Aufbrechen des Gesteins führen.  Sofern das Landesrecht dies be- 
stimmt und weitere Kriterien erfüllt sind, kann sic h eine Umweltverträglichkeitsprüfung für 
Tiefbohrungen auch aus Nr. 18.9 der Anlage 1 zum UVPG ergeben. 
 
Ob auch schon für die Erkundungsbohrung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 WHG 
erforderlich ist oder nicht, ist einzelfallbezogen zu prüfen. Falls keine wasserrechtliche Er- 
laubnis erforderlich ist, ist für die Bohrung aber bei der zuständigen Wasserbehörde eine 
Anzeige nach § 49 Abs. 1 WHG notwendig. Der Kreis Steinfurt hat entschieden, dass die von 
ExxonMobil erfolgte wasserrechtliche Anzeige nicht für die Erkundungsbohrung ausreiche. 
Da sich die vorgesehenen Maßnahmen nachteilig auf d ie Grundwasserbeschaffenheit aus- 
wirken können (z. B. wenn durch die Bohrungen Wegsa mkeiten zwischen Grundwasser- 
stockwerken hergestellt werden) ist ein wasserrecht liches Erlaubnisverfahren erforderlich 
(siehe hierzu: 
http://www.kreis-steinfurt.de ). Dieser Erlaubnisantrag muss aber nicht bei der 
Wasserbehörde, sondern bei der Bergbehörde gestellt  werden (s.o.). Beim Fracking selber 
wird das Frackfluid in die tiefen Gesteinsschichten  eingepresst. Auch in solchen Tiefen kann 
Grundwasser betroffen sein. Auch Grundwasser in gro ßer Tiefe ist vom Wasserrecht ge- 
schützt, außer es kann nicht unter realistischen Um ständen mit bewirtschaftetem Wasser in 
Kontakt gelangen. Daher stellt die Durchführung von  Frackingmaßnahmen in aller Regel 
eine Gewässerbenutzung nach § 9 WHG dar, für die na ch § 8 WHG eine wasserrechtliche 
Erlaubnis erforderlich ist. Es ist allerdings nicht  immer eindeutig, welche Art von Gewässer- 
benutzung bei der Durchführung von Frackingmaßnahmen vorliegt. In der Regel wird es sich 
um eine unechte Benutzung nach § 9 Abs. 2 Ziffer 2 WHG handeln.  
 
Bei Maßnahmen, die in einem Wasserschutzgebiet stat tfinden sollen oder bei denen zwar 
die Bohrung außerhalb des Wasserschutzgebietes erfo lgt, die horizontale Bohrung aber in 
das Wasserschutzgebiet hineinreicht, gelten die in der jeweiligen Wasserschutzgebietsver- 
ordnung festgelegten erhöhten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung. 
 
Beim Fracking besteht ein erheblicher Bedarf an Bra uchwasser. Sofern dieses aus einem 
Oberflächengewässer oder dem Grundwasser entnommen werden soll, ist dies nur mit ent- 
sprechender wasserrechtlicher Erlaubnis zulässig. Eine weitere möglicherweise wasserrecht-

6 
 
lich relevante Maßnahme kann das Verpressen des ver unreinigten Wassers in alte Bohrlö- 
cher sein. 
 
4. Welche landesrechtlichen Rahmenbedingungen gelte n zusätzlich? 
Unter Ziff. 10.3-4 des am 08.02.2017 in Kraft getre tenden Landesentwicklungsplan  
Nordrhein-Wesfalens wird der Ausschluss von unkonve ntionellen Lagerstätten durch 
Fracking geregelt. Nach dem Stand der Forschung kön nen Frackingvorhaben im Rahmen 
der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in unkonven tionellen Lagerstätten erhebliche 
Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt erzeugen, welche über ober- und unterirdische 
Wirkpfade vermittelt werden, insbesondere kann das Frack-Fluid den Bodenhaushalt und 
den Wasserhaushalt, die als Grundbedingung menschli cher Existenz auch Voraussetzung 
für diverse andere Raumfunktionen z. B. zugunsten v on Natur und Landwirtschaft sind, 
gefährden. Nach dem Stand der Wissenschaft werden i rreversible Schäden für den Boden- 
und Wasserhaushalt nicht ausgeschlossen. Auch beste ht wissenschaftliche Unsicherheit 
bzgl. der durch Fracking induzierten seismischen Ak tivität. Auch die Hochwertigkeit der 
bedrohten Rechtsgüter (Leben und Gesundheit des Menschen, Schutz von Gewässern, insb. 
Grundwasser, Natur und Landschaft, Boden) streitet für ein hohes Maß an (Risiko-)Vorsorge 
und letztlich für einen derzeitigen Ausschluss des Frackingeinsatzes in unkonventionellen 
Lagerstätten. Sofern Risiko- und Gefahrenpotenziale  eines Frackingeinsatzes in 
unkonventionellen Lagerstätten zukünftig wissenscha ftlich und technologisch ausreichend 
abgeschätzt bzw. beherrscht werden könnten, ist ein e Neubewertung des 
Raumwiderstandes solcher Frackingvorhaben in Nordrhein-Westfalen nicht ausgeschlossen. 
 
In dem sogenannten „Sachlicher Teilplan Energie“ des Regionalplanes Mü nsterlandes  
heißt es in Ziel Nr. 12 „Eine Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Landschaft durch die 
Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen ist auszuschließen.“ Somit gilt dieser Ausschluss 
auch für Vorhaben, bei denen das Erdgas/ Erdöl durch Fracking gefördert werden soll.  
 
Nach § 2 Abs. 2  Nr. 6 S. 1-3 ROG ist der Raum 
 in seiner Bedeutung für die Funktionsfähig- 
keit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas ein- 
schließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforder- 
lich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. [ ...] Grundwasservorkommen sind zu 
schützen. Die Rohstoffgewinnung unkonventioneller G asvorkommen beeinflusst jedoch die- 
se Raum- und Schutzfunktionen, sodass erhebliche Umweltrisiken als Konsequenzen auftre- 
ten können. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft entstehen dabei sowohl 
oberirdisch als auch unterirdisch. So werden insbes ondere Risiken für das Grundwasser, 
aber auch Gefährdungen durch Methanemissionen und i nduzierte Erdbeben sowie Beein- 
trächtigungen durch den oberirdischen Flächen- und Infrastrukturbedarf gesehen. Erhebliche 
Umweltrisiken bestehen bei jeglicher Nutzung unkonv entioneller Gasvorkommen, unabhän- 
gig von der angewandten Technologie. 
 
Der Regionalplan Münsterland legt zur dauerhaften S icherung von Raumfunktionen und -
nutzungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete fest. Das Gebiet der vermuteten Gasvorkommen 
ist fast flächendeckend mit Funktionen belegt, die sensibel gegenüber Veränderungen im 
Naturhaushalt sind, insbesondere beim Schutzgut Wasser. Dies sind z.B. Vorranggebiete für 
Forstwirtschaft (Waldbereiche), Vorbehaltsgebiete f ür Landwirtschaft (Allgemeine Freiraum- 
und Agrarbereiche), Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (BSN und 
BSLE), Vorranggebiete für Grundwasser- und Gewässer schutz. und selbstverständlich auch 
die Festlegung der bestehenden und geplanten Siedlu ngs-, Industrie- und Gewerbegebiete 
als Vorranggebiete. Für weite Teile der Planregion bestehen somit zeichnerische Festlegun- 
gen des Regionalplans zugunsten von Nutzungen, die auf intakte Umweltmedien angewie- 
sen sind. Die zugehörigen textlichen Festlegungen d ienen der Sicherung der jeweiligen Nut- 
zung oder räumlichen Funktion.  
 
Für große Teile des Gebiets sind Schutzgebiete unte rschiedlicher Funktion ausgewiesen. 
Neben den Wasserschutzgebieten und den Überschwemmu ngsgebieten im Bereich Was-

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serwirtschaft sind dies z.B. die FFH- und Vogelschutzgebiete nach EU-Recht und Natur- und 
Landschaftsschutzgebiete. Die Grundwasservorkommen des Münsterlands werden nicht nur 
für die öffentliche Wasserversorgung genutzt, sonde rn dienen auch der Eigenwasserversor- 
gung von Gewerbe und Industrie, der Landwirtschaft und Privatpersonen. Eine nachteilige 
Veränderung dieser Vorkommen muss vermieden werden.  Es erscheint daher nicht ausrei- 
chend, nur die zum Schutz der öffentlichen Wasserve rsorgung festgesetzten Wasserschutz- 
gebiete vor Beeinträchtigungen des Grundwassers zu schützen.  
 
Bei der Abwägung zwischen dem Interesse an der Gewi nnung unkonventioneller Gasvor- 
kommen und den zuvor genannten Raumfunktionen überw iegt der Schutz für diese Raum- 
funktionen wegen der Vielzahl der gefährdeten Schut zgüter und deren überragender Bedeu- 
tung. Daher ist bei jeglicher Entscheidung über die  Aufsuchung, Erkundung und Gewinnung 
unkonventioneller Gasvorkommen eine Beeinträchtigun g der Schutzgüter auszuschließen. 
Die künstliche Erzeugung von Wegsamketen ist nicht mit den anderweitigen Raumfunktionen 
vereinbar, weil damit besondere Beeinträchtigungen verbunden und die Auswirkungen un- 
umkehrbar sind. Daher wird diese Form der Erkundung  und Gewinnung von Erdgas generell 
ausgeschlossen.  
 
Mit dem Ausschluss einer Technologie, bei der künst lich Wegsamkeiten zur Erkundung und 
Gewinnung von Erdgas erzeugt werden, wird das Ziel der Landesregierung, den Einsatz von 
Fracking rechtssicher auszuschließen, im Münsterland umgesetzt.  
 
5. Welche Genehmigungslage besteht für die Stadt Münster?  
Das Aufsuchungsfeld Nordrhein-Westfalen Nord ist kü rzlich von ca. 6 620 km² auf ca. 1 970 
km² deutlich verkleinert worden und berührt jetzt e ntsprechend weniger Kommunen und 
Kreise. Die Verkleinerung ist letztendlich ein Erge bnis der in Folge der Fracking-
Gesetzgebung zwischen der Bezirksregierung Arnsberg  und dem Unternehmen geführten 
Gespräche. Das verbleibende Feld der Erlaubnis über deckt nunmehr ausschließlich Berei- 
che mit Kohleflözgestein, aus denen gegebenenfalls Gas ohne Anwendung der Fracking-
Technologie gefördert werden könnte. Münster befind et sich mit der südlichen Stadtgebiets- 
hälfte am nördlichen Rand des Aufsuchungsfeldes Nordrhein-Westfalen Nord 
 
Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für Bergba u und Energie in NRW, hatte 2009 der 
Mobil Erdgas – Erdöl GmbH (MEEG), vertreten durch E xxonMobil Production Deutschland 
GmbH, eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasse rstoffen zu gewerblichen Zwecken 
gem. §§ 6 ff Bundesberggesetz (BBergG) in dem Feld Nordrhein-Westfalen Nord, bis zum 
02.03.2014 befristet, erteilt. Im April 2014 stellt e die ExxonMobil Production Deutschland 
GmbH einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit bis  einschließlich zum 13.03.2017. Die 
Verlängerung der Erlaubnis wurde am 12.09.2014 erte ilt. Aktuell beantragt die ExxonMobil 
Production Deutschland GmbH eine erneute Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von 
Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis März 2020. 
 
In 2006 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg der Rheinisch-Westfälischen Technischen 
Hochschule Aachen (RWTH) die Erlaubnis, Kohlenwasse rstoffe nebst den bei ihrer Gewin-
nung anfallenden Gasen zu wissenschaftlichen Zwecke n für das Erlaubnisfeld CBM-RWTH 
aufzusuchen. Diese Erlaubnis war auf 5 Jahre befris tet. Nach erster Verlängerung der Er-
laubnis bis zum 05.11.2014 stellte die RWTH im Apri l 2014 erneut einen Antrag auf Verlän-
gerung der Laufzeit der Erlaubnis bis einschließlic h zum 05.05.2017. Auch in diesem Fall 
verlängerte die Bezirksregierung Arnsberg die Laufzeit der Erlaubnis bis Mai 2017. 
 
In beiden Fällen wurde 2014 der Stadt Münster die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
Auch aktuell wird der Stadt Münster die Möglichkeit  eingeräumt, sich zu dem Antrag der 
ExxonMobil Production GmbH auf Verlängerung der Erl aubnis zur Aufsuchung von Kohlen-
wasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis März 2020 zu äußern.

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Sowohl in 2014 also auch heute spricht sich die Sta dt Münster gegen die Erteilung zur Ver- 
längerung der Aufsuchungserlaubnis aus, solange die  Voraussetzungen für eine umwelt- 
und ressourcenschonende Gewinnungs- und Fördertechn ik nicht gewährleistet sind. Sämtli- 
che Teilstellungnahmen der Fachbereiche der Stadtve rwaltung, von Stadtplanung über Ge- 
sundheit, Wasser-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz sowie von der Stadtwerke Münster 
GmbH sind in die Stellungnahme eingeflossen.  
 
Antrag von  Antragsteller  Status Verfahren 
2009 - 2014 EXXON  Erstantrag  genehmigt 
2014 - 2017  Verlängerung genehmigt 
2017 - 2020  Verlängerung beantragt 
2014 - 2017 RWTH-Aachen Erstantrag genehmigt 
 
 
6. An welchen Resolutionen und Erklärungen hat sich  die Stadt Münster 
beteiligt? 
Durch Beschluss des Rates vom 28.04.2015 (Vorlage V /0428/2015)  hat sich Münster zur 
„Frackingfreien Kommune“ erklärt und sich gegen Fra cking und für eine konsequente Um- 
setzung der Energiewende ausgesprochen. Darüberhina us hat sich die Stadt Münster be- 
reits mit der gemeinsamen Resolution des Regionalra tes Münster sowie der Resolution des 
Hauptausschusses des Deutschen Städtetags in 2012 g egen Fracking ausgesprochen und 
damit grundsätzlich Stellung bezogen. Im Frühjahr 2 014 unterstrichen die Landräte des 
Münsterlandes und der Oberbürgermeister erneut ihre  kritsche Haltung gegenüber dem Ein- 
satz der Frackingtechnologie.  
 
Jahr  Resolution en und Erklärungen  
2012 Der Regionalrat Münsterland spricht sich gegen  den Einsatz der Frackingtech- 
nologie aus  
2012 Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetag spr icht sich gegen den Einsatz 
der Frackingtechnologie aus 
2014 Die Landräte des Münsterlandes und der Oberbür germeister der Stadt Münster 
erklären sich kritisch zur Frackingtechnologie.  
2015 Münster erklärt sich zur „Frackingfreien Kommu ne“

Beschlussvorlage

10089 Zeichen

V/0186/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unkonventionelle Erdgasförderung in Münster 
Antrag der SPD-Fraktion Nr: A-R/0004/2011„Gasbohrungen vor Münsters Toren, erst prüfen dann 
informieren und Bürger beteiligen„  
Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr: A-R/0930/2011 „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Vorberatung 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Nach Vorlage der Zwischenberichte zu den Anträgen in 2011 und 2012 nimmt der Ausschuss den 
abschließenden Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen Gasförderung zur Kenntnis. 
 
Die Anträge der SPD-Fraktion Nr: A-R/0004/2011 „Gasbohrungen vor Münsters Toren, erst prüfen, 
dann informieren und Bürger beteiligen“ sowie der Fraktion DIE LINKE Nr: A-R/0930/2011 „Unkon-
ventionelle Erdgasförderung stoppen“ sind damit beantwortet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Anlass 
Zu den Anträgen der SPD -Fraktion Nr. A -R/0004/2011 „ Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst 
prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen“ (siehe Anlage  1) sowie der Fraktion DIE LINKE (Nr: 
A-R/0063/2011) „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppe n“ (siehe Anlage  2) wurden 
Zwischenberichte mit den Vorlagen  V/0226/2011 im Mai 2011 und V/0930/2011 im Januar 2012 
(siehe Anlage 3) gegeben und eine abschließende Beantwortung der Anträge auf der Grundlage 
gesicherter Kenntnisse in Aussicht gestellt. Dies e gesicherten Erkenntnisse liegen jetzt mit den im 
Februar 2017 in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Regelungen zur Förderung unkonventioneller 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0186/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Muddemann 
Ruf: 
492 67 79 
E-Mail: 
Muddemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0186/2017 
Erdgasvorkommen mittels Fracking sowie dem Frackingverbot im Landesentwicklungsplan 
bestehenden neuen Regelung en im Umgang mit dem Fracking vor. Die in den o.g. Vorlagen 
angekündigte abschließende Unterrichtung der Politik kann deshalb erst jetzt auf der Basis 
gesicherter Kenntnisse sowie neuer gesetzlicher Regelungen zu der Fördermethode erfolgen.  
 
Mit den o.g. Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE wurden verschiedene kritisch 
zu beurteilende Themenbereiche der unkonventionellen Gasförderung, insbesondere die Gefahr das 
es zu Gewässerverunreinigungen kommen könnte , angesprochen. So wurden geo -technische, 
chemisch-physikalische und rechtliche sowie lokale Aspekte benannt die mit der Methode der 
unkonventionellen Gasförderung verbunden sind. Mit den Vorlagen V/0226/2011 und V/0930/2011 
sind zu diesen Aspekten Zwischenberichte erarbeitet worden, die den damaligen Erkenntnisstand 
wiedergeben. Die technischen Unzulänglichkeiten hinsichtlich des Gewinnungsverfahren waren b e-
reits 2012 nach Vorlage der durch das Umweltbundesamt und des vom Land Nordrhein -Westfalen 
beauftragten Gutachten herausgearbeitet. Die Gutachter stellten ebenfalls Defizite der bundesrechtl i-
chen Regelungen fest. Auf Bundesebene w urden rechtliche Änderungen bereits Anfang 2013 
diskutiert. Die federführenden Ministerien haben im  Februar 2013 Vorschläge für eine Änderung 
relevanter Bundesgesetzte vorgelegt. Im September 2013 hat der Sachverständigen Rat für Umwelt 
sich ebenfalls kritisch gegenüber der Fördermethode geäußert und eine wissenschaftliche Erprobung 
zur Schließung der Wissenslücken angeregt. Der Bundesrat hat sich in 2014 und 20 15 intensiv mit 
den Regelungen beschäftigt. Die politische Beschlußfassung eines Regelungspaketes fand 
schließlich im Herbst 2016 statt und seit Februar 2017 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft.  
 
Der ausführliche Bericht ist der Anlage beigefügt (siehe Anlage 4). 
 
Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen Gasförderung  
Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gasförderung in der Öffentlichkeit sowie von wi s-
senschaftlicher Seite diskutiert. Das belegen für Münster auch die  Anträge der SPD-Fraktion und der 
Fraktion DIE LINKE sowie  die Ratsanfrage F/0007/2010 der Fraktion DIE LINKE bzw. die entspr e-
chenden Zwischenberichte (Vorlagen: V/0226/2011 und V/0930/2011). Auf Landes- und Bundesebe-
ne führte das zu einer intensiven Prüfung des Themas  in seiner Gesamtheit. Die geophysikalischen 
und umweltrelevanten Aspekte aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Frackingtechn o-
logie wurden durch mehrere Gutachten auf Landes - und Bundesebene intensiv untersucht und Wi s-
senslücken sowie Regelungsbedarfe benannt. Mit dem Ergebnis, das s eit dem 11. Februar 2017 ein 
gesetzliches Regelungspaket zum Fracking in Kraft getreten ist:  
 Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und 
zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, 
 Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen 
und der 
 Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche A n-
forderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen. 
 
Diese bundeseinheitliche Regelung sieht in Bezug auf unkonventionelle Fracking -Vorhaben lediglich 
vier Probebohrungen im Bundesgebiet unter strengen Restriktionen und der ausdrücklichen Zusti m-
mung des jeweils betroffenen Bundeslandes vor. Ein generelles Verbot von unkonventionellen Fr a-
cking-Vorhaben im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanl agen wurde ebenfalls in diesem 
Gesetz verankert und sämtliche Fracking -Vorhaben in sensiblen Gebieten einer strengeren Regl e-
mentierung unterworfen. Das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Au fsuchung 
und Gewinnung von Erdgas, Erdöl, Erdwärme einschließlich der zugehörigen Tiefbohru ngen stellt 
zukünftig eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung im Sinne des WHG dar. Außerdem müssen 
alle Fracking-Vorhaben einer Umweltverträ glichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die 
Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bergschadensvermutung (Bergschadensha ftung) nach BbergG 
wird auf den Bohrlochbergbau, unter den der Einsatz der Fracking-Technologie fällt, ausgedehnt. Das 
Fracking-Verbot gilt zunächst bis zum Jahre 2021.

- 3 - 
V/0186/2017 
 
Der am 8. Februar 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan NRW schließt für die Gewi n-
nung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, den Einsatz 
der Frackingtechnoligie aus, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträch-
tigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener 
Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. 
 
Mit dem Ziel 12 formuliert der Regionalplan Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, gültig seit 
dem 16.02.2016, „das e ine Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Landschaft durch die Nutzung 
unkonventioneller Gasvorkommen auszuschließen ist. Da bei der Erkundung und Gewi nnung von 
Erdgas durch die künstliche Erzeugung v on Wegsamkeiten Beeinträchtigungen insbesondere für das 
Schutzgut Wasser zu besorgen sind, ist diese Form der Energiegewinnung ausgeschlossen.“ 
 
Beschlüsse und Resolutionen der Stadt Münster 
Durch Beschluss des Rates vom 28.04.2015 (Vorlage V/0428/2015) hat sich Münster zur „Frackin g-
freien Kommune“ erklärt und sich gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energi e-
wende ausgesprochen. Darüberhinaus hat sich d ie Stadt Münster bereits mit der gemeinsamen R e-
solution des Regionalrates Münster sowie d er Resolution des Hauptausschusses des Deutschen 
Städtetags in 2012 gegen Fracking ausgesprochen  und damit grun dsätzlich Stellung bezogen.  Im 
Frühjahr 2014 unterstrichen die Landräte des Münsterlandes und der Oberbürge rmeister erneut ihre 
kritsche Haltung gegenüber dem Einsatz der Frackingtechnologie. Auch in den Stellungnahmen zu 
den zwischenzeitlich gestellten Anträgen zur Verlängerung der Aufsuchungse rlaubnisse der Exxon 
Mobil und der RWTH Aachen in 2014 wurde diese Position deutlich. Die Ve rlängerung der Anträge 
wurde abgelehnt, solange die Voraussetzungen für eine umwelt - und ressourcenschonende Gewi n-
nungs- und Fördertechnik nicht gewährleistet sind. 
 
Aktuell hat d ie ExxonMobil Production Deutschland GmbH bei der landesweit für Bergbau zuständ i-
gen Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit des Erlaubnisfeldes Nord-
rhein-Westfalen Nord bis März 2020 vorgelegt.  Das aktuelle Feld der Erlaubnis überdeckt Bereiche 
mit Kohleflözgestein, aus denen gegebenenfalls Gas ohne Anwe ndung der F racking-Technologie 
gefördert werden könnte.  Münster befindet sich mit der südlichen Stadtgebietshälfte am nördlichen 
Rand des Aufsuchungsfeldes Nordrhein -Westfalen Nord (siehe Anlage 5). Die Ve rwaltung hat den 
aktuellen Antrag auf Verlängerung der Aufsuch ungserlaubnis wie zuvor abgelehnt, solange die V o-
raussetzungen für eine umwelt - und ressourcenschonende Gewinnungs - und Fö rdertechnik nicht 
gewährleistet sind. Die Entscheidung zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis trifft die Bergb e-
hörde der Bezirksreg ierung Arnsberg unter Abwägung der Stellungnahmen der betroffenen Komm u-
nen. 
 
Mit der Vorlage des Berichtes zum unkonventionellem Fracking sind die Anträge der SPD -Fraktion  
(Nr: A-R/0004/2011) „Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informiere n und Bü rger 
beteiligen“ (siehe Anlage 1) sowie der Fraktion DIE LINKE (Nr: A -R/0930/2011) „Unkonventionelle 
Erdgasförderung stoppen“ (siehe Anlage 2) beantwortet. 
 
Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit stehen weitere Information 
und Links zum Thema unkonventionelle Gasförderung. Die Verwaltung wird auf Ebene des Deu t-
schen Städtetages das Thema unkonventionelle Gasförderung weiterhin kritisch begleiten. 
 
I.V. 
 
Gez. 
 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
AnlagenV/0186/2017

Anlage 5 Aufsuchungsfelder in NRW

4192 Zeichen

Köln
Brilon
Münster
Hamm
Essen
Bielefeld
Büren
Dortmund
Brakel
Duisburg
Hagen
Höxter
Dülmen
Ahaus
Hille
Rüthen
Dorsten
Borken
Goch
Ahlen
Arnsberg
Meschede
Rees
Rheine
Düsseldorf
Schmallenberg
Marl
Warburg
Lichtenau
Wesel
Titz
Krefeld
Marsberg
Bad Berleburg
Greven
Vreden
Verl
Olpe
Warstein
Delbrück
Bochum
Rahden
Kleve
Paderborn
Oelde
Warendorf
Werl
Petershagen
Wuppertal
Unna
Hünxe
Siegen
Netphen
Lippetal
Coesfeld
Bocholt
Jülich
Kerpen
Iserlohn
Stemwede
Neuss
Detmold
Kalletal
Lage
T elgte
Hörstel
Olsberg
Soest
Lemgo
Much
Lügde
Aachen
Senden
Bottrop
Düren
Kalkar
Minden
Beckum
Winterberg
Erftstadt
Erkelenz
Steinfurt
Balve
Heek
Ochtrup
Hamminkeln
Erwitte
Rietberg
Lindlar
Geseke
Velen
Lippstadt
Windeck
Welver
Lennestadt
Extertal
Geldern
Reken
Vlotho
Nottuln
Medebach
Viersen
Hopsten
Rhede
Halver
Selm
Eitorf
Möhnesee
Ennigerloh
Werne
Gütersloh
Reichshof
Weeze
Witten
Kevelaer
Kirchhundem
Wadersloh
Borgentreich
Lienen
Moers
Nettetal
Velbert
Herford
Salzkotten
Willich
Alpen
Blomberg
Bad Laasphe
Solingen
Wipperfürth
Haltern am See
Xanten
Kürten
Attendorn
Hemer
Bergheim
Ense
Lüdinghausen
Jüchen
Ascheberg
Ratingen
Olfen
Finnentrop
Nieheim
Bad Driburg
Ibbenbüren
Löhne
Gescher
Lünen
Wiehl
Elsdorf
Bedburg
Kierspe
Billerbeck
Hürth
Wegberg
Datteln
Mönchengladbach
Sundern (Sauerland)
Borchen
Bad Wünnenberg
Lengerich
Versmold
Linnich
Bünde
Issum
Heinsberg
Pulheim
Schermbeck
Straelen
Bestwig
Willebadessen
Rosendahl
Wenden
Ostbevern
Kreuztal
Overath
Lohmar
Recke
Plettenberg
Herne
Uedem
Stadtlohn
Drensteinfurt
Kempen
Anröchte
Harsewinkel
Kerken
Dormagen
Meinerzhagen
Beverungen
Bornheim
Hövelhof
Laer
Wilnsdorf
Sendenhorst
Grevenbroich
Steinheim
Espelkamp
Lotte
Legden
Heiden
Hattingen
Gelsenkirchen
Rheinberg
Bad Salzuflen
Waldbröl
Brüggen
Schlangen
Troisdorf
Burbach
Eschweiler
Altena
Barntrup
Enger
Brühl
Lüdenscheid
Leverkusen
Altenbeken
Emsdetten
Lübbecke
Remscheid
Hilchenbach
Kranenburg
Nörvenich
Raesfeld
Nümbrecht
Sassenberg
Bonn
Gummersbach
Porta Westfalica
Inden
Oberhausen
Saerbeck
Niederzier
Gangelt
Waltrop
Geilenkirchen
Hallenberg
Schwerte
Hennef (Sieg)
Eslohe (Sauerland)
Herscheid
Erndtebrück
Bönen
Drolshagen
T ecklenburg
Altenberge
Meerbusch
Everswinkel
Kaarst
Ennepetal
Morsbach
Sonsbeck
Herten
Südlohn
Frechen
Wettringen
Schöppingen
Vettweiß
Spenge
Selfkant
Halle (Westf.)
Havixbeck
Hüllhorst
Metelen
Dörentrup
Steinhagen
Gronau (Westf.)
Rösrath
Ladbergen
Neuenrade
Horstmar
Dinslaken
Nordwalde
Isselburg
Kamp-Lintfort
Bedburg-Hau
Alsdorf
Haan
Beelen
Engelskirchen
Marienheide
Ruppichteroth
Niederkrüchten
Odenthal
Nordkirchen
Tönisvorst
Mettmann
Freudenberg
Menden (Sauerland)
Hilden
Werdohl
Emmerich am Rhein
Bergkamen
Augustdorf
Wülfrath
Gladbeck
Rheurdt
Aldenhoven
Erkrath
Merzenich
Stolberg (Rhld.)
Würselen
Radevormwald
Neunkirchen
Fröndenberg/Ruhr
Burscheid
SiegburgWesseling
Kamen
Westerkappeln
Breckerfeld
Hückelhoven
Wermelskirchen
Horn-Bad Meinberg
Bergisch Gladbach
Mülheim an der Ruhr
MarienmünsterRheda-Wiedenbrück
Schwalmtal
Recklinghausen
Mettingen
Bad Sassendorf
Sprockhövel
Herzebrock-Clarholz
Grefrath
Bad Oeynhausen
Hückeswagen
Rommerskirchen
Korschenbroich
Wachtendonk
Neuenkirchen
Borgholzhausen
Wassenberg
Langerwehe
Preußisch Oldendorf
Castrop-Rauxel
Langenberg
Bad Lippspringe
Bergneustadt
Niederkassel
Schalksmühle
Waldfeucht
Kirchlengern
Leopoldshöhe
Schloß Holte-Stukenbrock
Voerde (Niederrhein)
Baesweiler
Schieder-Schwalenberg
Rödinghausen
Neukirchen-Vluyn
Herzogenrath
Herdecke
Wetter (Ruhr)
Gevelsberg
Sankt Augustin
Schwelm
Oerlinghausen
Langenfeld (Rhld.)
Werther (Westf.)
Oer-Erkenschwick
Heiligenhaus
Neunkirchen-Seelscheid
Leichlingen (Rhld.)
Weilerswist
Holzwickede
Kreuzau
Hiddenhausen
Wickede (Ruhr)
Übach-Palenberg
Hürtgenwald
Nachrodt-Wiblingwerde
Monheim am Rhein
AlfterZülpich Königswinter
Legende
erteilte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas)
erteilte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken 
beantragte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas)
Bezirksregierung
Kreis u. kreisf. Stadt
Gemeinde Stand: Februar 2017
©Geobasis NRW
*
*
* siehe Tabelle

Anlage 2 a-r-0063-2011_1

3690 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0063/2011 
 
Seite 1 von 2 
DIE LINKE. Ratsfraktio n 
Achtermannstraße 19 
48143 Münster 
Telefon 0251 / 9816051 
 
 
  
11/ Oktober 2011  
 
 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen! 
 
Der Rat der Stadt Münster möge folgende Resolution beschließen: 
 
Die sogenannte unkonventionelle Gasförderung ist ein Verfahren, bei dem unter Druck, mittels 
Wasser, Sand und Chemikalien aus Schiefer- und Kohleflözen Gas aus der Erde gepresst wird. Die 
Chemikalien die dafür eingesetzt werden sind hochgiftig, wassergefährdend und teilweise 
kanzerogen. Aus den Vereinigten Staaten sind in dem Zusammenhang Berichte bekannt, die eine 
Kontamination des Trinkwassers aufdeckten. Dort ist das Verfahren aus Sorge um das Trinkwasser 
in mehreren Bundesstaaten bereits gestoppt worden. Auch in Kanada und Frankreich wurde das 
Verfahren zunächst gestoppt. Aus Niedersachsen sind zudem in diesem Zusammenhang Unfälle 
bekannt geworden, bei denen das Grundwasser kontaminiert worden ist. 
 
Dieses Verfahren, welches auch Fracking genannt wird, soll u.a. in Drensteinfurt, im 
Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt Münster zum Einsatz kommen. Es kann bei der Vielzahl der 
hierfür erforderlichen Bohrstellen eine Undichtigkeit nicht  ausgeschlossen werden. Auch liegen 
keine Gutachten über die langfristigen Auswirkungen der im Erdboden verbleibenden Chemikalien 
vor. Das Verfahren fällt unter das Bergrecht, das für dieses Verfahren nicht einmal zwingend eine 
wasserrechtliche Genehmigung vorsieht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.  
Aufsuchungsfelder sind bereits genehmigt worden. In NRW wurde das Verfahren zunächst 
gestoppt. Für die Gemeinde Nordwalde liegt ein Antrag auf Probebohrung vor. Anträge für 
Drensteinfurt und Borken sollen in Kürze folgen. Die Stadt Münster wird, obwohl das 
Grundwassereinzugsgebiet z.T. in Drensteinfurt liegt, nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt. 
 
Im August 2011 wurde vom Umweltbundesamt die Stellungnahme „Einschätzung der 
Schiefergasförderung in Deutschland“ veröffentlicht.* Diese bestätigte die meisten Befürchtungen 
der Gegner der Gasbohrungen. 
 
Wasser ist unser kostbarstes Gut. Eine Gefährdung des Grundwassers der Stadt Münster mit rund 
250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist derzeit nicht auszuschließen!  
 
Der Rat der Stadt Münster spricht sich deshalb gegen die Fortführung des 
Genehmigungsverfahrens in Zusammenhang mit der sogenannten unkonventionellen Gasförderung 
aus. Das hierfür angewendete Bergrecht ist in der derzeit geltenden Fassung für ein solches 
Verfahren nicht geeignet, da es kaum Belange des Umweltschutzes berücksichtigt. Die Stadt 
Münster wendet sich an die zuständigen Bundesministerien und die Mitglieder des Bundestages, 
um einen Stopp des Verfahrens zu erwirken, bis das Bergrecht entsprechend novelliert wurde und 
eine Kontaminierung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann.  
 
 
 
An den Rat der Stadt Münster 
 
z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe

Die Stadt Münster wendet sich mit diesem Anliegen zudem an die zuständigen Landesministerien 
und die Mitglieder des Landtages NRW, da das Land die Aufsicht über die Bezirksregierung 
Arnsberg hat. 
 
Außerdem werden sich die VertreterInnen der Stadt Münster zusammen mit den 
BürgermeisterInnen des Kreises Warendorf im Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass diese 
umweltgefährdende Technik nicht eingesetzt wird. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Raimund Köhn    Iris Toulas    Joachim Bruns 
DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster  DIE LINKE. Münster 
 
 
* http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/publikationen/stellungnahme_fracking.pdf

Anlage 1 a-r-0004-2011

11779 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2011 
 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
1 
Antrag  
 
 
31.01.2011 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
Gasbohrungen vor Münsters Toren – erst prüfen, dann informieren 
und Bürger beteiligen 
 
Zwei Drittel des Wasserbedarfs der Stadt Münster we rden von den Stadtwerken 
Münster in den vier münsterschen Wasserwerken Hohe Ward, Geist, Kinderhaus und 
Hornheide Haskenau gewonnen. Das letzte Drittel bez iehen sie über die 
Gelsenwasser AG hinzu. Ganz wesentlich für die Trin kwassergewinnung ist der 
Kiessandrücken Münsters, in dessen Untergrund ein s tarker Grundwasserstrom 
verläuft, und aus dem drei der städtischen Wasserwerke ihr Trinkwasser gewinnen.  
 
Wie über Medienmitteilungen bekannt wurde, beabsich tigt die Firma ExxonMobil 
südlich und nördlich des Stadtgebietes Münsters nac h Erdgasvorkommen in 
sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“ zu suchen. So sind Probebohrungen 
in Drensteinfurt und Nordwalde geplant. Münsters Ki essandrücken mit seinen für die 
Stadt wesentlichen Wassergewinnungsbereichen zieht sich von dem südlich der 
Stadt geplanten bis zu den nördlich des Stadtgebiet es vorgesehenen 
Probebohrungen. 
 
Bei den Probebohrungen und den möglicherweise späte ren Gewinnungen von 
Erdgas werden chemische Substanzen durch die Bohrun gen in den Untergrund 
gepresst. Diese Substanzen, aber auch das frei werd ende Erdgas können in das 
Grundwasser eindringen und damit in das Trinkwasser  gelangen. Damit können sie 
ein erhebliches Problem für die Trinkwasserversorgu ng der Stadt Münster darstellen 
und die Gesundheit ihrer Bürger gefährden. Die Gels enwasser AG hat bereits 
Bedenken gegen die geplanten Gasförderungsverfahren angemeldet.  
 
Für die Sicherheit der münsterschen Trinkwasservers orgung und die Gesundheit der 
Bürger stellen sich einige Fragen. 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu den geplanten Pr obebohrungen nach 
sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“ von Erdgas im Bereich Münsters und 
zu den Fragen nach möglichen Auswirkungen auf die T rinkwasserversorgung 
Münsters und der Gesundheit seiner Bevölkerung kurz fristig dem Rat einen Bericht 
vorzulegen: 
 
1. Welche Probebohrungen zu „unkonventionellen Lage rstätten“ von Erdgas sind 
im Umfeld von Münster geplant bzw. bereits genehmigt?

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
2 
2. Gibt es einen Untersuchungen bzw. einen Bericht der Stadtwerke Münster zu 
den möglichen Auswirkungen der geplanten Gasbohrung en? Sind 
entsprechende Untersuchungen gegebenenfalls geplant?  
 
3. Vorliegende Untersuchungen und Berichte der Stad twerke Münster sollen 
dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. 
 
4. Zu folgenden Punkten ist dem Rat ein Bericht vor zulegen: 
(1) Wie hoch ist die Möglichkeit, das gesundheitssc hädliches Frac-Fluid und 
weitere Chemikalien bei den vorgesehen Probebohrung en und bei evtl. 
anschließenden Förderbohrungen nach Erdgas in Münst ers Umgebung 
in das Grundwasser eindringen kann? 
 
(2) Welche einzelnen Chemikalien und in welchen Men gen werden bei den 
vorgenannten Probebohrungen und bei evtl. anschließ enden 
Förderbohrungen eingesetzt? Sind darunter Stoffe de r 
Wassergefährdungsklasse 3 (WGK = stark wassergefährdend)? 
 
(3) Kann ausgeschlossen werden, dass Trinkwasser fü r Münsters Bürger 
durch das Frac-Fluid und weitere Chemikalien im Rah men der 
Probebohrungen und der späteren Förderbohrungen verunreinigt wird? 
 
(4) Wenn Verunreinigungen des Trinkwassers durch vo rgenannte 
Chemikalien nicht ausgeschlossen sind, welche gesun dheitlichen 
Auswirkungen haben solche Verunreinigungen auf die Bürger? 
 
(5) Falls Verunreinigungen mit vorgenannten Chemika lien nicht 
ausgeschlossen sind, können diese Verunreinigungen durch Filtrierung 
oder andere Maßnahmen aus dem Trinkwasser entfernt werden? 
 
(6) Wenn Verunreinigungen durch die vorgenannten Er dgaserkundungen 
und Förderungen auftreten, wer ist für die Kosten e vtl. Reinigungen oder 
Aufbereitungen des Trinkwassers und evtl. Folgeschäden verantwortlich? 
 
(7) Ist der Einsatz des gesundheitsschädlichen Frac -Fluid und weiterer 
Chemikalien bei den geplanten Probe- und Förderbohr ungen mit dem 
Wasserrecht vereinbar? Kann gegen die Genehmigung d er Probe- und 
Förderbohrungen wegen Unvereinbarkeit mit dem Wasse rrecht 
Einspruch erhoben werden? 
 
5. Auf welche Weise hat bzw. wird die Stadt Münster  ihren Auftrag zur 
Sicherstellung einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung 
der Bevölkerung in das Genehmigungsverfahren zu den  Probebohrungen 
bzw. der späteren Förderung von Erdgas einbringen? 
 
6. In welcher Form ist eine Information der Bürgers chaft über die geplanten 
Erdgaserkundungen beabsichtigt?

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
3 
7. Welche Beteiligungen der Bürgerschaft sind von d er Stadt Münster oder 
anderen evtl. noch zuständigen Behörden (z.B. Bezir ksregierung Arnsberg) 
vorgesehen? 
 
 
Begründung: 
 
1. Aktivitäten der Firma ExxonMobil 
Die Firma ExxonMobil sucht im Umfeld von Münster na ch Erdgasvorkommen 
in sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“. Ak tuell sind 
Probebohrungen in Nordwalde und Drensteinfurt gepla nt. Als 
„unkonventionell“ werden Lagerstätten bezeichnet, a us denen das Erdgas 
einer Förderbohrung nicht ohne weitere technische M aßnahmen in 
ausreichender Menge ausströmt. Entweder, weil es ni cht in freier Gasphase 
im Gestein vorkommt oder das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig 
ist. Zu diesen «nichtkonventionellen Vorkommen» zäh len Erdgas in dichten 
Gesteinen, Kohleflözgas, Aquifergas und Gashydrat. 
 
2. Das Fracking-Verfahren 
Um das im Gestein eingeschlossene Erdgas fördern zu  können, wird das 
Fracking-Verfahren eingesetzt, mit dem künstliche F ließwege im Gestein 
geschaffen werden. Von einem horizontalen Bohrloch aus wird eine mit 
Spezialsand vermischte Flüssigkeit mit Hilfe von Ho chleistungspumpen in das 
Bohrloch eingebracht. ExxonMobil verwendet z.B. bei  der Bohrung Söhlingen 
Z15 bei Rothenburg/ Wümme eine 1.000 m lange Bohrun g, von der aus an 5 
Stellen ca. 2.500 m³ Frac-Flüssigkeit und ca. 1.100  t Stützmittel mit Drücken 
von mehr als 1.100 bar in das Gestein gepresst werd en. Unter diesem hohen 
Druck reißt die Flüssigkeit das Gestein rund um das  Bohrloch auf und dringt 
bis zu 150m weit ein. So entsteht ein Riss, der ein e Stärke bis zu 50mm 
aufweist. Die extrem festen Keramik-Kügelchen in de r Frac-Flüssigkeit dienen 
nun als Stützmittel. Sie füllen den Riss aus, so dass er sich beim Zurückfahren 
der Pumpen nicht wieder schließt. Nun kann das Erdg as, das sich unter 
hohem Druck in den Poren des Trägergesteins befindet, auf beiden Seiten des 
Gesteinsrisses großflächig aus den Poren austreten und zwischen den 
Keramik-Kügelchen hindurch zum Bohrloch strömen. 
 
3. Der Zusatz von Chemikalien 
Die Frac-Flüssigkeit besteht zu einem großen Teil a us Wasser. Um aber die 
Pumpeigenschaften zu verbessern, das Wachstum von B akterien zu 
verhindern oder das Quellen von Tonbestandteilen im  Gestein zu verhindern, 
werden bestimmte chemische Substanzen zugesetzt, so z.B.: 
• Gele (z.B. aus Guar): Viskoseerhöhung zum besseren  Sandtransport, 
• Schäume (aus Schaumbildner und z.B. CO 
2 oder N 2): Transport und 
Ablagerung des Sandes, 
• Säuren (HCL, Essigsäure, Ameisensäure): Lösung von  Mineralien, 
• Korrosionsschutzmittel: bei der Zugabe von Säuren zum Schutz der 
Anlagen, 
• Brecher (Säuren, Oxidationsmittel, Enzyme): Verrin gerung der 
Viskosität des Frac-Fluids zur besseren Rückholung,

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
4 
• Biozide: Verhinderung von Bakterienwachstum an org anischen 
Bestandteilen, 
• Fluid-Loss-Additive (Sand, Lehm, …): Verringerung des Ausflusses des 
Frac-Fluids in das Gestein, 
• Reibungsminderer (Latexpolymere, Copolymere des Ak rylamids): 
Verringerung der Reibung innerhalb der Fluide. 
 
Die Frac-Flüssigkeit wird bei der anschließenden Ga sförderung zum Teil mit 
dem Gas gefördert und muss entsorgt werden. 
 
4. Gefahrenmomente dieser Gasförderung 
• Beim Aufbrechen der Gesteinsstrukturen können Erde rschütterungen 
ausgelöst werden. Im Landkreis Rothenburg/Wümme boh rt die 
ExxonMobil nach Erdgas. Bereits 2004 gab es dort ei n Erdbeben. 
Seitdem hat ExxonMobil an seinen Bohrtürmen öffentl ichkeitswirksame 
Messinstrumente angebracht. 
• Freiwerdendes Erdgas kann u. U. in das Grundwasser  eindringen und 
gelöst im Trinkwasser in die Haushalte gelangen. Be i Förderungen in 
den USA ist dies bereits ein ernsthaftes Problem. 
• Vor allem aber: «Frac-Flüssigkeit» kann in das Gru ndwasser 
eindringen, sich (evtl. auch entgegen der Fließrich tung des 
Grundwassers) ausbreiten und in die Trinkwasserversorgung gelangen.  
• Die Deckschichten der Lagerstätten können zerstört  werden und es 
kann zu Kluftbildung kommen. Die Schadstoffe können  mit dem Erdgas 
durch undichte Deckgebirge aufsteigen. 
• An der Verrohrung kann es wegen der Extremdrücke v on 300 bis 1.000 
bar Schäden geben. 
 
5. Bedenken der Gelsenwasser AG 
Als erster Trinkwasserlieferant hat bereits die Gel senwasser AG, von der die 
Stadt Münster ein Drittel ihres Trinkwassers bezieh t, Bedenken gegen die 
Suche nach „unkonventionellem“ Gas im Münsterland a ngemeldet. 
Gelsenwasser sieht mögliche Risiken bereits bei den  Probebohrungen. Er sei 
in „großer Sorge“, teilt Vorstandschef Dr. Manfred Scholle mit. Bei der Suche 
nach heimischen Energiequellen müsse man immer auch  „den Schutz der 
Ressource Trinkwasser berücksichtigen, der schon be i Probebohrungen 
gefährdet sei“, so Scholle.  
 
6. Bisher keine Öffentlichen Verfahren und keine Bü rgerbeteiligung 
Die Genehmigungsverfahren für die Probebohrungen we rden von der 
Bergbaubehörde (Bezirksregierung Arnsberg) bisher o hne Beteiligung der 
Öffentlichkeit abgewickelt. Da die voraussichtliche n Fördermengen unterhalb 
der Schwelle von 500.000m³ liege, sei keine Umweltv erträglichkeitsprüfung 
vorgeschrieben. 
 
7. Münsters Kiessandrücken 
Das Stadtgebiet wird nahezu mittig in Nord-Süd-Rich tung von einem sandig 
bis kiesigen Flachrücken durchzogen. Er ist nur im Stadtzentrum durch die Aa

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Münzstraße 15 . 48143 Münster 
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5 
und in Hiltrup durch den Emmerbach unterbrochen. Se ine herausragende 
geologische und hydrologische Bedeutung liegt darin  begründet, dass im 
Untergrund dieses Kiessandrückens ein starker Grund wasserstrom verläuft. 
Dieser wird in seinem Verlauf durch die Stadt an me hreren Stellen zur 
münsterschen Trinkwassergewinnung genutzt. Große Be reiche des 
sogenannten «Geestrückens» sind daher in Kinderhaus , Münster-Geist und in 
der Hohen Ward durch Wasserschutzgebiete besonders geschützt. 
(Grünordnung der Stadt Münster von 1996) 
 
 
 
Karl-Heinz Winter  Dr. Michael Jung  Anne Schulze W intzler 
Wolfgang Heuer  Marianne Koch  Petra Seyfferth 
Dr. Fritz Baur   Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhja lmsson 
Thomas Fastermann  Gaby Kubig-Steltig  Holger Wigge r 
Philipp Gabriel  Thomas Marquardt  Lars Wieneke 
Beanka Ganser  Robert von Olberg  Maria Winkel 
Anne Hakenes  Kurt Pölling

Anlage 3 Vorlagen V0226_2011 u V0930_2011

8657 Zeichen

Anlage 3

DER OBERBÜRGERMEISTER oo. STADT ll MÜNSTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz . . m
Vorlagen-Nr.:
V/0226/2011
Öffentliche Berichtsvorlage Auskunft erteilt:

Herr Muddemann

Muddemann@stadt-muenster.de

Datum:

21.04.2011

Betrifft

Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011
"Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen"

Beratungsfolge

12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht

17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht
08.06.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderun! Bericht

Zwischenbericht

"Anlass

In den letzten Jahren wurden von der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) sogenannte
Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) zu gewerblichen
Zwecken im Norden und Nordwesten des Landes NRW großflächig. erteilt. Das Aufsuchungsfeld
'‚Nordrhein-Westfalen Nord”, in dem auch Münster liegt, wurde an die ExxonMobil Produktion
Deutschland GmbH (EMPG) vergeben. Für das vorgenannte Aufsuchungsfeld hat die EMPG
einen Antrag auf Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans zur Durchführung einer Erkun-
dungsbohrung im Gemeindegebiet Nordwalde. gestellt. Gleichartige Bohrungen sind im Bereich
der Städte Borken und Drensteinfurt von dem Unternehmen geplant. Wegen möglicher Umwelt-
auswirkungen gibt es erhebliche Diskussionen, insbesondere um den.geplanten Einsatz der För-
dertechnologie Fracing. .

Am 29.11.2010 ist das Thema Gasbohrungen durch eine öffentliche Ratsanfrage (s. Anlage 1)
von der Fraktion DIE LINKE in den Rat eingebracht worden. Die Antwort zur Ratsanfrage aus

. November 2010 wurde von der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg erteilt und ist allen
Ratsmitgliedern und Fraktionen ebenso wie der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt worden
(s. Anlage 1). In den zurückliegenden Monaten hat sich eine intensive Diskussion um die Förde-
rung unkonventionellen Erdgases entwickelt, in der bislang eine zufriedenstellende Beantwortung
sicherheitsrelevanter Fragestellungen offen geblieben ist. Viele dieser Fragen sind mit Antrag der
SPD-Fraktion vom 31.01.2011 (s. Anlage 2) aufgegriffen: Ähnlich lautende Anträge der SPD sind
in der Bezirksvertretung Hiltrup (A-H/0002/2011) ‚und in den Ausschuss für Stadtentwicklung,
Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft jeweils am 20.01.2011 eingebracht worden.

V/0228/2011

Die Bezirksregierung Arnsberg führte im März ein Expertenfachgespräch durch, in dessen Mittel-
punkt die Bohr- und Fracingtechnik stand. Die Frage, ob eine Gewinnung von Erdgas aus unkon-
ventionellen.Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und
ungefährlich wäre, beantworteten die Fachleute differenziert, weder mit einem klaren Ja noch
einem Nein. Umso deutlicher das Schlusswort von Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann,
der zu der Veranstaltung eingeladen hatte: ‚Wir benötigen eine Klärung und einen wissenschaft-
lichen Diskurs, um die Standards festzulegen.“

Das Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH hat Anfang April einen eigenen
öffentlichen Informations- und Dialogprozess gestartet. Der Prozess zielt im Ergebnis auf die Be-
reitstellung von transparenten Kriterien für eine als sicher und umweltgerecht zu bezeichnende
Anwendung der Technologie in den ExxonMobil-Projektgebieten ab und soll bis Ende des Jahres
2011 abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung Münster sowie die Stadtwerke Münster GmbH
beteiligen sich an dem Informations- und Dialogprozess. .

Weiteres Vorgehen

Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung zu vergebenden’ Gutachtens zur unkonventi-
onellen Gasförderung in NRW (s.o.) erwartet die Verwaltung für die'in den Anträgen genannten
Fragestellungen elementare Hinweise.

Die Verwaltung wird daher:

1. Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Informationen
zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland einstellen und über die örtli-
che Presse auf die Informationsmöglichkeit hinweisen.

2. Nach Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkon-
ventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berich-
ten und den Antrag der SPD-Fraktion abschließend beantworten.

IV.

gez.
Thomas Paal
Stadtrat

Anlagen:
Anlage 1 Öffentliche Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Bezirksregierung
Arnsberg

Anlage 2 Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011

Anlage 3 Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen
Dienstes NRW zum Antrag A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion

Anlage 4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zur Gasexploration im Münsterland

V/0228/2011

DER-OBERBÜRGERMEISTER STADT ıl) MÜNSTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz .

Vorlagen-Nr.:

V/0930/2011

Öffentliche Berichtsvorlage . Auskunft erteilt:
Herr Muddemann

Ruf:
492 67 79

E-Mail:
Muddemann@stadt-muenster.de

Datum:
04.01.2012

Betrifft

Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen
Antrag der Fraktion DIE LINKE. A-
R/0063/2011 vom 11.10.2011

Beratungsfolge
° 117.01.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht

Bericht:

Der Antrag, „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen“, A-R/0063/2011, vom 11.10.2011 (s.
Anlage 1) der Fraktion DIE LINKE. zur sofortigen Beschlussfassung wurde vom Rat in seiner
Sitzung am 19.10.2011 an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen verwiesen, ohne
eine weitere Beschlussfassung in der Sache. In dem vorliegenden Bericht werden die aktuellen
Entwicklungen seit der Vorlage V/0226/2011 (s. Anlage 2) dargestellt, die der Oberbürgermeister
vor der o.g. Ratssitzung an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und
den Ratsherrn Powroznik sandte.

Anlass. der verschiedenen Anträge (s. Anlagen) in Münster ist der beantragte Betriebsplan für
eine Bohrung im Gemeindegebiet Nordwalde und eine geplante Bohrung im Gemeindegebiet
Drensteinfurt, verbunden mit der über die Landesgrenzen hinweg geführten Diskussion um die
Förderung unkonventionellen Erdgases. Weder die erdgasfördernden Unternehmen noch die
Fachbehörden auf Landesebene haben bisher zufriedenstellende Antworten zu relevanten Frä-
gestellungen aus den Bereichen der hydrogeologischen und chemisch-toxikologischen Themen,
des Grund- und Trinkwasserschutzes, des Landschaftsverbrauchs und der Anlagensicherheit etc.
gegeben bzw. geben können. Auch die Proteste verschiedener Bürgerinitiativen haben dafür ge-
sorgt, dass von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen, der Fa. ExxonMobil bis hin zum Bun-
desumweltministerium bzw. Umweltbundesamt Expertisen erarbeitet bzw. in Auftrag gegeben
wurden. . '

Die Aktivitäten:

1. Der einzige bisher in Nordrhein-Westfalen bei der Genehmigungsbehörde (Bezirksregie-
rung Arnsberg) gestellte Betriebspianantrag für eine Bohrung mit Frac-Option in Nordwal-
de wird nicht vor dem Sommer 2012 entschieden .(s. unter 3.), so die Mitteilung der Be-

-zirksregierung Arnsberg, geregelt im gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) sowie des Ministeriums für Klima-

. V/0930/2011

bezugs für die Stadt Münster bildet. Ein Betriebsplanantrag für eine Bohrung im Einzugs-
gebiet wurde bisher nicht gestellt. Die Stadtwerke Münster GmbH betrachtet die Entwick-
lung zur Erdgasexploration mit’großer Sorge, da sich hieraus ein Risikopotential für die
künftige Trinkwasserversorgung entwickeln kann. Diese Bedenken beziehen sich bereits
auf konventionelle Probebohrungen, gelten aber in noch stärkerem Maße für das fragliche
Fracing. Daher hat das Unternehmen bereits im Januar 2011 seine kritische Haltung zur
unkonventionellen Gasförderung bzw. zum Fracing im Umland von Münster in einem Po-
sitionspapier gegenüber den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster zum Ausdruck
gebracht. ' ü ö :

Fazit:

Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gasförderung in der Öffentlichkeit sowie von
wissenschaftlicher Seite diskutiert. Eine intensive Prüfung des Themas auf Landes- und Bundes-
ebene in seiner Gesamtheit ist auf den Weg gebracht. Ergebnisse sind bis Mitte 2012 zu erwar-
ten. Wie schon in der Vorlage V/0226/2011 zum weiteren Vorgehen angekündigt, hat die Verwal-
tung Informationen zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland auf der Homepage des
Amtes für Grünflächen und Umweltschutz eingestellt. Die Verwaltung wird nach Vorlage des
durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkonventionellen Gasförderung im
Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berichten und die Anträge abschließend beantwor-
ten.

Aus Sicht der Verwaltung sind zuvor keine weiteren Aktivitäten oder Beschlüsse erforderlich.
. gez.

Thomas Paal

Stadtrat

Anlagen

v/0930/2011

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hi

Beratungsverlauf (2)

21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Achtermannstraße 19
  • Münzstraße 15
  • Hohe Ward
  • Kinderhaus
  • Rothenburg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0186/2017
Typ
Vorlagen
Datum
26.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37