V/0186/2017
Unkonventionelle Erdgasförderung in Münster
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Anlage 4 Bericht zum aktuellem Stand unkonventionelle Gasförderung
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Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen E rdgasförde- rung Anlass Mit den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. A-R/0004/2011 „Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen “ (siehe Anlage) sowie der Fraktion DIE LINKE (Nr: A-R/0063/2011) „Unkonventionelle Erdgasf örderung stoppen“ (siehe Anlage) wurden verschiedene kritisch zubeurteilende Themenb ereiche der unkonventionellen Gasförderung, insbesondere die Gefahr das es zu Gew ässerverunreinigungen kommen könnte, angesprochen. So wurden geo-technische, che misch-physikalische und rechtliche sowie lokale Aspekte benannt die mit der Methode de r unkonventionellen Gasförderung verbunden sind. Mit den Vorlagen V/0144/2011 und V/ 0930/2011 sind zu diesen Aspekten Zwischenberichte erarbeitet worden, die den damalig en Erkenntnisstand widergeben. Aufgrund der ungenügenden Wissenstände zu den techn ischen Verfahren und zum rechtlichen Rahmen hat sich auf Bundes- und Landese bene eine intensive inhaltliche Diskussion ergeben, die letztlich zu einer neuen un d ergänzenden Gesetzgebung für die Erschließung unkonventioneller Gasvorkommen führte. Mithilfe der folgenden Leitfragen wird der aktuelle Stand der unkonventionellen Gasförderung unter Berücksichtigung lokaler Rahmenbedingungen be leuchtet und die o.g. Anträge umfassend beantwortet. 1. Was ist unkonventionelles Erdgas und wie wird es gefördert? 2. Welche möglichen Umweltgefährungen gibt es beim Fracking? 3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für das Fracking? 4. Welche landesrechtliche Rahmenbedingungen gelten zusätzlich? 5. Welche Genehmigungslage besteht für die Stadt Mü nster? 6. An welchen Resolutionen und Erklärungen hat sich die Stadt Münster beteiligt? 1. Was ist unkonventionelles Erdgas und wie wird es gefördert? Erdgaslagerstätten können konventionell oder unkonv entionell erschlossen werden. Bei der konventionellen Erschließung kann das Gas in der Re gel ohne weitere technische Maßnahmen durch eine Bohrung gefördert werden. Bei einer unkonventionellen Erschließung strömt das Gas aber erst mithilfe tech nische Maßnahmen in ausreichender Menge einer Förderbohrung zu. Grund hierfür ist, da ss das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig ist oder das Erdgas nicht in freier Gasphase im Gestein vorliegt. Zu unkonventionellem Ergas zählen vor allem Schiefergas (shale gas), Gas in dichtem Sand- oder Kalkstein (tight gas) sowie Kohleflözgas (Coal Bed Methane). Die Speichersteine müssen künstlich durchlässiger gemacht werden, dami t das Gas gefördert werden kann. Mit Fracking (engl. Hydraulic Frackturing - Hydraulisch e Behandlung) bezeichnet man die Erzeugung von Rissen im tiefen Untergrund, um das F ließen von Gasen oder Flüssigkeiten in dichtem oder zugesetztem Gestein zu erleichtern. Dabei wird das Gestein zunächst über vertikale und dann horizontale Bohrungen mit hohem hydraulischen Druck aufgebrochen. 2 Hierzu wird eine Frackflüssigkeit (Frackfluid) mit sehr hohem Druck in die Bohrung gepumpt. Die Frackflüssigkeit besteht u. a. aus Wasser (70-90 %), Sand (10-30 %) und verschiedenen Chemikalien (1-5 %). Die konkrete Zusammensetzung i st sehr unterschiedlich und hängt auch von den geologischen Verhältnissen ab. Nach Ab schluss des Frackingvorganges sinkt der Druck und die Frackingflüssigkeit wird wieder z urückgepumpt. Lediglich der Sand verbleibt in den gebildeten Rissen. Bislang sind die USA das einzige Land in dem in gro ßem Umfang unkonventionelles Erdgas gewonnen wird. Im Gegensatz dazu haben beispielswei se Frankreich und Nordirland die Förderung unkonventionellen Erdgases durch Fracking verboten. In Deutschland gibt es insbesondere in Niedersachsen und in Nordrhein-West falen große Lagerstätten. Die deutschen Reserven werden auf das 20- bis 25-fache des derzeitigen jährlichen Gasverbrauchs geschätzt. Während in Niedersachsen F racking schon seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts für die bessere Ausbeute konventioneller Lagerstätten durchgeführt wurde, gab es in Nordrhein-Westfalen bislang nur ei nzelne Probebohrungen. Auch in NRW möchte u. a. ExxonMobil Erdgas mit mit dem Fracking gewinnen. Hiergegen gibt es erheblichen Widerstand (siehe http://www.gegen-gasbohren.de ). 2. Welche möglichen Umweltgefährungen gibt es beim Fracking? (Quelle: UBA, Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland, 2011, S. 9) Die möglichen Umweltgefährdungen bei der unkonventi onellen Erdgasförderung sind vielfältig. In der Grafik sind die wesentlichen Gef ährdungen für das Grundwasser beim Fracking kurz dargestellt. Durch die Einrichtung de r Bohrstätten kommt es zu einem erheblichen Flächenverbrauch (je Bohrfeld ca. 10.000 m²) und zu einer Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Außerdem entstehen auf dem Bohrgelände und durch die Zufahrt zu dem Bohrgelande erhebliche Lärmemissionen. Das Verkehrs aufkommen je Bohrfeld beträgt etwa 30 bis 60 LKW pro Woche, bei den Auf- und Abbauarbe iten bis zu 100 LKW pro Woche. Bei 3 der Durchführung der Bohrungen kommt es zu einem se hr hohen Verbrauch von Wasser und es besteht die Gefahr, dass das Grundwasser bei m Fracking durch die Menge und die Zusammensetzung des Frackfluids verunreinigt werden könnte. Der Anteil der Additive im Frackfluid ist prozentual gemessen gering, jedoch k ann die absolute Menge durchaus mehrere Tonnen betragen, da sehr große Mengen der F rackflüssigkeit benötigt werden. So besteht beispielsweise für eine Bohrstelle im Schiefergestein ein Flüssigkeitsbedarf von etwa 12.000 m³. Nach Abschluss des Frackingvorgangs wird die eingepresste Frackflüssigkeit fast vollständig zusammen mit Lagerstättenwasser wieder zurückgepumpt (sog. Flowback) und muss ordnungsgemäß entsorgt werden. Eine Einleitung in ein Oberflächengewässer oder das Grundwasser ohne Aufbereitung nicht möglich. Au ßerdem kann Lagerstättenwasser auch radioaktiv belastet sein. Es stellt sich daher die Frage, wie diese Flüssigkeit entsorgt werden kann. Ein Weg ist bislang die Einleitung in sogenannte Versenkbohrstellen. Die vorliegenden Fakten reichten nach Einschätzung des Umweltbundesamtes nicht aus, um Risiken des Chemikalieneinsatzes für Mensch und Umw elt bewerten zu können. Das Um- weltbundesamt hat daher ein Konsortium aus verschie denen wissenschaftlichen Einrichtun- gen beauftragt, die Auswirkungen von Fracking auf den Wasserhaushalt zu untersuchen. Die Gutachter sollten sich außerdem mit der Frage besch äftigen, ob die bestehenden Bundes- gesetze ausreichen, um den Schutz des Grundwassers hinreichend zu gewährleisten. Gleichzeitig startete im Auftrag des nordrhein-west fälischen Umweltministeriums ein ähnli- ches Forschungsprojekt, das aber detaillierter auf die landesspezifischen Verhältnisse in NRW eingehen und Hinweise für den Vollzug geben sol l. Die Ergebnisse beider For- schungsprojekte liegen vor. Das Umweltbundesamt hat am 06.09.2012 das Gutachten vorgestellt (siehe hierzu: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/k4346.pdf ). Danach soll Fracking nicht verboten werden. Aufgrun d der gegenwärtigen Erkenntnislücken und ökologischen Risiken empfehlen die Gutachter ab er ein schrittweises Vorgehen. Ob zu einem späteren Zeitpunkt in Bohrungen gefrackt werd en kann, sollte von klar zu erfüllenden Entscheidungskriterien abhängig gemacht werden. Die s betrifft sowohl das Gefährdungspo- tenzial der Frack-Additive als auch belastbare Auss agen zu den geologischen und techni- schen Wirkungspfaden. Sowohl die Erkundung als auch die ggf. sich später anschließende Gewinnung soll nach klaren Genehmigungskriterien erfolgen. Das vom Land NRW beauftragte Risikogutachten zu Fra cking wurde am 07.09.2012 vorge- legt (siehe hierzu: https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/umwelt/ gutachten_fracking_nrw_2012.pdf ). Danach liegen die unkonventionellen Erdgaslagers tätten in NRW in deutlich geringerer Tiefe (weniger als 1.000 m) als die konventionellen Erdgasvor- kommen in Niedersachsen (ca. 3.500 bis 5.000 m). De r Abstand zu relevanten Grundwas- servorkommen ist somit deutlich geringer. In allen Bereichen wurden von den Gutachtern noch Wissens- und Informationsdefizite identifizier t. Aufgrund dessen ist die Vorlage eines vollständigen Kataloges von Bewertungs- und Genehmi gungskriterien nach Auffassung der Gutachter noch nicht möglich. Auch die EU-Komission hat eine Studie über die Umweltfolgen der Förderung von Schiefergas veröffentlicht. Danach gelten die Risiken einer Kontamination von Oberflächen- und Grundwasser im Falle kumuliert er Projekte als hoch (siehe http://ec.europa.eu ). 3. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es für das Fracking? Der rechtliche Rahmen für die Aufsuchung und Gewinn ung von Erdgas ergibt sich in erster Linie aus dem Bundesberggesetz (BBergG). Dabei komm t es nicht darauf an, ob das Gas in konventionellen oder in unkonventionellen Lagerstät ten aufgesucht beziehungsweise ge- wonnen wird. Für das Aufsuchen und Gewinnen von Bodenschätzen be nötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich zwei Arten von behördlichen Entscheidungen: 4 1. Erdgas zählt zu den Kohlenwasserstoffen und ist somit ein sogenannter bergfreier Bodenschatz. Bergfreie Bodenschätze sind nicht Best andteil des Grundeigentums. Wer Ergas aufsuchen will, benötigt hierfür eine Bergbauberechtigung . Wenn die in den §§ 11 und 12 BBergG abschließend aufgezählten V oraussetzungen erfüllt sind, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Bergbauberechtigung. 2. Zum anderen geht es um die Zulassung einer konkreten betrieblichen Maßnahme im Rahmen einer Aufsuchung oder Gewinnung, zum Beis piel das Niederbringen von Bohrungen. Hierfür benötigt der Bergbauunternehmer grundsätzlich eine gestattende Entscheidung in Form einer sogenannten Betriebsplanzulassung . Sieht ein berg- rechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vor, so entscheidet nach § 19 Abs. 2 WHG die Bergbehörde auch über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaub- nis. Diese Entscheidung erfolgt aber nach § 19 Abs. 3 WHG im Einvernehmen mit der jeweils zuständigen Wasserbehörde. Ein Planfeststel lungsverfahren ist in aller Regel nicht durchzuführen, da für die Erdgasförderung ers t ab einem Fördervolumen von 500.000 m³ eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Nach § 22 BImschG sind vermeidbare schädliche Umwel teinwirkungen nach dem Stand der Technik zu verhindern oder unvermeidbare Umwelteinw irkungen auf ein Mindestmaß zu be- schränken. Diese Regelung ist beispielsweise für di e Lärmbelastungen durch den Bohrplatz relevant. Für alle vorgenannten Entscheidungen ist in NRW die Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung Bergbau und Energie) zuständig. In Niede rsachen liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 55 BBergG abschließend aufgezählt. Wenn sie erfüllt si nd, hat der Bergbauunternehmer einen Anspruch auf eine Betriebsplanzulassung. Das Gutach ten des Umweltbundesamtes (s.o.) enthält auch umfassende Empfehlungen zu den rechtli chen Rahmenbedingungen für das Fracking. Unter anderem sollte die wasserrechtliche Prüfung vorzugsweise im Rahmen einer integrierten Vorhabenzulassung mit Konzentrationswirkung für das Wasserrecht unter Feder- führung einer dem Umweltministerium unterstehenden Umweltbehörde erfolgen. Dazu wäre eine Änderung des Bundesberggesetzes erforderlich. Solange das geltende Recht nicht ent- sprechend geändert ist, sollte klargestellt werden, dass die wasserrechtliche Prüfung in ei- nem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren im Einvern ehmen mit der Wasserbehörde erfol- gen muss. Am 11.08.2016 wurden auf Grundlage von Vorschlägen des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums umfangreiche neue und verschärfte Regelungen zum Einsatz von Fracking in Deutschland im Bundesgesetz blatt verkündet. Das Gesetz trat am 11.02.2017 in Kraft. Gas-Fracking wird nicht genere ll verboten. Erlaubt werden bundesweit vier Tests in unkonventionellen Lagerstätten, die v on Expertenkommissionen begleitet wer- den. Die betroffenen Bundesländer müssen den Proben ausdrücklich zustimmen, diese sol- len auch nur zu wissenschaftlichen Zwecken erfolgen . Unkonventionelle Fracking-Vorhaben in Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen und Wasserschutzgebieten werden generell untersagt. Das Artikelgesetz beinhaltet Än derungen verschiedener Gesetze und Verordnungen. Das WHG wird um die §§ 13 a und 13 b erweitert (siehe https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/gesetz-zur-aenderung-wasser-und- naturschutzrechtlicher-vorschriften-). Mit dem Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftu ng auf den Bohrlochbergbau und Kavernen ist die Bergschadensvermutung nun auch auf Fracking-Vorhaben anwendbar. Ziel des Änderungsgesetzes ist es, dass die Vorschriften zur Haftung für Bergschäden ein- schließlich der Bergschadensvermutung des § 120 BBe rgG vollständig auf die Bereiche Un- tergrundspeicher durch Schaffung künstlicher Hohlrä ume sowie Bohrlochbergbau anwend- bar sind. Hierdurch soll den Betroffenen höhere Rec htssicherheit gegeben und deren Rechtsposition gestärkt werden, so dass ein bessere r Interessenausgleich gewährleistet 5 wird. Damit soll auch mehr Akzeptanz für die gerege lten risikobehafteten Bergbaubereiche, die zum Beispiel auch die umstrittene Fracking-Technologie einschließen, erreicht werden. Die zentrale Norm zur Bestimmung der Anwendbarkeit des BBergG auf Untergrundspeicher, § 126 BBergG, wird um einen Verweis auf die Vorschr iften der Bergschadenshaftung er- gänzt. Dieser beschränkt sich jedoch auf Untergrundspeicher, zu deren Errichtung ein künst- licher Hohlraum geschaffen worden ist, da für natür liche Porenspeicher ein typisches Berg- schadensrisiko nicht bekannt ist. Zusätzlich wird d er Bohrlochbergbau ausdrücklich in § 120 BBergG genannt, so dass die Bergschadensvermutung e indeutig zur Anwendung kommen kann. Damit wird die Beweislast für mögliche Bergsc häden, die von Fracking- Maßnahme, Tiefbohrungen oder der Errichtung und des Betriebes von Kavernen stammen können, den Unternehmen auferlegt. Mit der Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorschriften (UVP-V Bergbau) wird bei Vorhaben zur Erdöl- und Erdgasförderung eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfun g für alle Frackingmaßnahmen – ob konventionell oder unkonventionell – sowie für die Entsorgung von Lagerstättenwasser ein- geführt. Damit werden die Beteiligung der Öffentlic hkeit und die Berücksichtigung aller Um- weltaspekte zwingend sichergestellt. Nach derzeitiger Rechtslage ist für bestimmte, in N r. 13.4 der Anlage 1 zum UVPG und in § 1 Nrn. 2, 2 a, 8, 8 a, 9 und 10 UVP-V Bergbau genann te Tiefbohrungen eine Umweltver- träglichkeitsprüfung vorgesehen. Dies betrifft nach der Änderung der UVP-V Bergbau seit August 2016 vor allem Tiefbohrungen, die mittels de r Einbringung eines Fracking-Fluids un- ter hohem Druck zum Aufbrechen des Gesteins führen. Sofern das Landesrecht dies be- stimmt und weitere Kriterien erfüllt sind, kann sic h eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Tiefbohrungen auch aus Nr. 18.9 der Anlage 1 zum UVPG ergeben. Ob auch schon für die Erkundungsbohrung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 WHG erforderlich ist oder nicht, ist einzelfallbezogen zu prüfen. Falls keine wasserrechtliche Er- laubnis erforderlich ist, ist für die Bohrung aber bei der zuständigen Wasserbehörde eine Anzeige nach § 49 Abs. 1 WHG notwendig. Der Kreis Steinfurt hat entschieden, dass die von ExxonMobil erfolgte wasserrechtliche Anzeige nicht für die Erkundungsbohrung ausreiche. Da sich die vorgesehenen Maßnahmen nachteilig auf d ie Grundwasserbeschaffenheit aus- wirken können (z. B. wenn durch die Bohrungen Wegsa mkeiten zwischen Grundwasser- stockwerken hergestellt werden) ist ein wasserrecht liches Erlaubnisverfahren erforderlich (siehe hierzu: http://www.kreis-steinfurt.de ). Dieser Erlaubnisantrag muss aber nicht bei der Wasserbehörde, sondern bei der Bergbehörde gestellt werden (s.o.). Beim Fracking selber wird das Frackfluid in die tiefen Gesteinsschichten eingepresst. Auch in solchen Tiefen kann Grundwasser betroffen sein. Auch Grundwasser in gro ßer Tiefe ist vom Wasserrecht ge- schützt, außer es kann nicht unter realistischen Um ständen mit bewirtschaftetem Wasser in Kontakt gelangen. Daher stellt die Durchführung von Frackingmaßnahmen in aller Regel eine Gewässerbenutzung nach § 9 WHG dar, für die na ch § 8 WHG eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Es ist allerdings nicht immer eindeutig, welche Art von Gewässer- benutzung bei der Durchführung von Frackingmaßnahmen vorliegt. In der Regel wird es sich um eine unechte Benutzung nach § 9 Abs. 2 Ziffer 2 WHG handeln. Bei Maßnahmen, die in einem Wasserschutzgebiet stat tfinden sollen oder bei denen zwar die Bohrung außerhalb des Wasserschutzgebietes erfo lgt, die horizontale Bohrung aber in das Wasserschutzgebiet hineinreicht, gelten die in der jeweiligen Wasserschutzgebietsver- ordnung festgelegten erhöhten Anforderungen an eine Erlaubniserteilung. Beim Fracking besteht ein erheblicher Bedarf an Bra uchwasser. Sofern dieses aus einem Oberflächengewässer oder dem Grundwasser entnommen werden soll, ist dies nur mit ent- sprechender wasserrechtlicher Erlaubnis zulässig. Eine weitere möglicherweise wasserrecht- 6 lich relevante Maßnahme kann das Verpressen des ver unreinigten Wassers in alte Bohrlö- cher sein. 4. Welche landesrechtlichen Rahmenbedingungen gelte n zusätzlich? Unter Ziff. 10.3-4 des am 08.02.2017 in Kraft getre tenden Landesentwicklungsplan Nordrhein-Wesfalens wird der Ausschluss von unkonve ntionellen Lagerstätten durch Fracking geregelt. Nach dem Stand der Forschung kön nen Frackingvorhaben im Rahmen der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in unkonven tionellen Lagerstätten erhebliche Beeinträchtigungen von Mensch und Umwelt erzeugen, welche über ober- und unterirdische Wirkpfade vermittelt werden, insbesondere kann das Frack-Fluid den Bodenhaushalt und den Wasserhaushalt, die als Grundbedingung menschli cher Existenz auch Voraussetzung für diverse andere Raumfunktionen z. B. zugunsten v on Natur und Landwirtschaft sind, gefährden. Nach dem Stand der Wissenschaft werden i rreversible Schäden für den Boden- und Wasserhaushalt nicht ausgeschlossen. Auch beste ht wissenschaftliche Unsicherheit bzgl. der durch Fracking induzierten seismischen Ak tivität. Auch die Hochwertigkeit der bedrohten Rechtsgüter (Leben und Gesundheit des Menschen, Schutz von Gewässern, insb. Grundwasser, Natur und Landschaft, Boden) streitet für ein hohes Maß an (Risiko-)Vorsorge und letztlich für einen derzeitigen Ausschluss des Frackingeinsatzes in unkonventionellen Lagerstätten. Sofern Risiko- und Gefahrenpotenziale eines Frackingeinsatzes in unkonventionellen Lagerstätten zukünftig wissenscha ftlich und technologisch ausreichend abgeschätzt bzw. beherrscht werden könnten, ist ein e Neubewertung des Raumwiderstandes solcher Frackingvorhaben in Nordrhein-Westfalen nicht ausgeschlossen. In dem sogenannten „Sachlicher Teilplan Energie“ des Regionalplanes Mü nsterlandes heißt es in Ziel Nr. 12 „Eine Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Landschaft durch die Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen ist auszuschließen.“ Somit gilt dieser Ausschluss auch für Vorhaben, bei denen das Erdgas/ Erdöl durch Fracking gefördert werden soll. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 S. 1-3 ROG ist der Raum in seiner Bedeutung für die Funktionsfähig- keit der Böden, des Wasserhaushalts, der Tier- und Pflanzenwelt sowie des Klimas ein- schließlich der jeweiligen Wechselwirkungen zu entwickeln, zu sichern oder, soweit erforder- lich, möglich und angemessen, wiederherzustellen. [ ...] Grundwasservorkommen sind zu schützen. Die Rohstoffgewinnung unkonventioneller G asvorkommen beeinflusst jedoch die- se Raum- und Schutzfunktionen, sodass erhebliche Umweltrisiken als Konsequenzen auftre- ten können. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft entstehen dabei sowohl oberirdisch als auch unterirdisch. So werden insbes ondere Risiken für das Grundwasser, aber auch Gefährdungen durch Methanemissionen und i nduzierte Erdbeben sowie Beein- trächtigungen durch den oberirdischen Flächen- und Infrastrukturbedarf gesehen. Erhebliche Umweltrisiken bestehen bei jeglicher Nutzung unkonv entioneller Gasvorkommen, unabhän- gig von der angewandten Technologie. Der Regionalplan Münsterland legt zur dauerhaften S icherung von Raumfunktionen und - nutzungen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete fest. Das Gebiet der vermuteten Gasvorkommen ist fast flächendeckend mit Funktionen belegt, die sensibel gegenüber Veränderungen im Naturhaushalt sind, insbesondere beim Schutzgut Wasser. Dies sind z.B. Vorranggebiete für Forstwirtschaft (Waldbereiche), Vorbehaltsgebiete f ür Landwirtschaft (Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche), Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (BSN und BSLE), Vorranggebiete für Grundwasser- und Gewässer schutz. und selbstverständlich auch die Festlegung der bestehenden und geplanten Siedlu ngs-, Industrie- und Gewerbegebiete als Vorranggebiete. Für weite Teile der Planregion bestehen somit zeichnerische Festlegun- gen des Regionalplans zugunsten von Nutzungen, die auf intakte Umweltmedien angewie- sen sind. Die zugehörigen textlichen Festlegungen d ienen der Sicherung der jeweiligen Nut- zung oder räumlichen Funktion. Für große Teile des Gebiets sind Schutzgebiete unte rschiedlicher Funktion ausgewiesen. Neben den Wasserschutzgebieten und den Überschwemmu ngsgebieten im Bereich Was- 7 serwirtschaft sind dies z.B. die FFH- und Vogelschutzgebiete nach EU-Recht und Natur- und Landschaftsschutzgebiete. Die Grundwasservorkommen des Münsterlands werden nicht nur für die öffentliche Wasserversorgung genutzt, sonde rn dienen auch der Eigenwasserversor- gung von Gewerbe und Industrie, der Landwirtschaft und Privatpersonen. Eine nachteilige Veränderung dieser Vorkommen muss vermieden werden. Es erscheint daher nicht ausrei- chend, nur die zum Schutz der öffentlichen Wasserve rsorgung festgesetzten Wasserschutz- gebiete vor Beeinträchtigungen des Grundwassers zu schützen. Bei der Abwägung zwischen dem Interesse an der Gewi nnung unkonventioneller Gasvor- kommen und den zuvor genannten Raumfunktionen überw iegt der Schutz für diese Raum- funktionen wegen der Vielzahl der gefährdeten Schut zgüter und deren überragender Bedeu- tung. Daher ist bei jeglicher Entscheidung über die Aufsuchung, Erkundung und Gewinnung unkonventioneller Gasvorkommen eine Beeinträchtigun g der Schutzgüter auszuschließen. Die künstliche Erzeugung von Wegsamketen ist nicht mit den anderweitigen Raumfunktionen vereinbar, weil damit besondere Beeinträchtigungen verbunden und die Auswirkungen un- umkehrbar sind. Daher wird diese Form der Erkundung und Gewinnung von Erdgas generell ausgeschlossen. Mit dem Ausschluss einer Technologie, bei der künst lich Wegsamkeiten zur Erkundung und Gewinnung von Erdgas erzeugt werden, wird das Ziel der Landesregierung, den Einsatz von Fracking rechtssicher auszuschließen, im Münsterland umgesetzt. 5. Welche Genehmigungslage besteht für die Stadt Münster? Das Aufsuchungsfeld Nordrhein-Westfalen Nord ist kü rzlich von ca. 6 620 km² auf ca. 1 970 km² deutlich verkleinert worden und berührt jetzt e ntsprechend weniger Kommunen und Kreise. Die Verkleinerung ist letztendlich ein Erge bnis der in Folge der Fracking- Gesetzgebung zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und dem Unternehmen geführten Gespräche. Das verbleibende Feld der Erlaubnis über deckt nunmehr ausschließlich Berei- che mit Kohleflözgestein, aus denen gegebenenfalls Gas ohne Anwendung der Fracking- Technologie gefördert werden könnte. Münster befind et sich mit der südlichen Stadtgebiets- hälfte am nördlichen Rand des Aufsuchungsfeldes Nordrhein-Westfalen Nord Die Bezirksregierung Arnsberg, zuständig für Bergba u und Energie in NRW, hatte 2009 der Mobil Erdgas – Erdöl GmbH (MEEG), vertreten durch E xxonMobil Production Deutschland GmbH, eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasse rstoffen zu gewerblichen Zwecken gem. §§ 6 ff Bundesberggesetz (BBergG) in dem Feld Nordrhein-Westfalen Nord, bis zum 02.03.2014 befristet, erteilt. Im April 2014 stellt e die ExxonMobil Production Deutschland GmbH einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit bis einschließlich zum 13.03.2017. Die Verlängerung der Erlaubnis wurde am 12.09.2014 erte ilt. Aktuell beantragt die ExxonMobil Production Deutschland GmbH eine erneute Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis März 2020. In 2006 erteilte die Bezirksregierung Arnsberg der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen (RWTH) die Erlaubnis, Kohlenwasse rstoffe nebst den bei ihrer Gewin- nung anfallenden Gasen zu wissenschaftlichen Zwecke n für das Erlaubnisfeld CBM-RWTH aufzusuchen. Diese Erlaubnis war auf 5 Jahre befris tet. Nach erster Verlängerung der Er- laubnis bis zum 05.11.2014 stellte die RWTH im Apri l 2014 erneut einen Antrag auf Verlän- gerung der Laufzeit der Erlaubnis bis einschließlic h zum 05.05.2017. Auch in diesem Fall verlängerte die Bezirksregierung Arnsberg die Laufzeit der Erlaubnis bis Mai 2017. In beiden Fällen wurde 2014 der Stadt Münster die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch aktuell wird der Stadt Münster die Möglichkeit eingeräumt, sich zu dem Antrag der ExxonMobil Production GmbH auf Verlängerung der Erl aubnis zur Aufsuchung von Kohlen- wasserstoffen zu gewerblichen Zwecken bis März 2020 zu äußern. 8 Sowohl in 2014 also auch heute spricht sich die Sta dt Münster gegen die Erteilung zur Ver- längerung der Aufsuchungserlaubnis aus, solange die Voraussetzungen für eine umwelt- und ressourcenschonende Gewinnungs- und Fördertechn ik nicht gewährleistet sind. Sämtli- che Teilstellungnahmen der Fachbereiche der Stadtve rwaltung, von Stadtplanung über Ge- sundheit, Wasser-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutz sowie von der Stadtwerke Münster GmbH sind in die Stellungnahme eingeflossen. Antrag von Antragsteller Status Verfahren 2009 - 2014 EXXON Erstantrag genehmigt 2014 - 2017 Verlängerung genehmigt 2017 - 2020 Verlängerung beantragt 2014 - 2017 RWTH-Aachen Erstantrag genehmigt 6. An welchen Resolutionen und Erklärungen hat sich die Stadt Münster beteiligt? Durch Beschluss des Rates vom 28.04.2015 (Vorlage V /0428/2015) hat sich Münster zur „Frackingfreien Kommune“ erklärt und sich gegen Fra cking und für eine konsequente Um- setzung der Energiewende ausgesprochen. Darüberhina us hat sich die Stadt Münster be- reits mit der gemeinsamen Resolution des Regionalra tes Münster sowie der Resolution des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags in 2012 g egen Fracking ausgesprochen und damit grundsätzlich Stellung bezogen. Im Frühjahr 2 014 unterstrichen die Landräte des Münsterlandes und der Oberbürgermeister erneut ihre kritsche Haltung gegenüber dem Ein- satz der Frackingtechnologie. Jahr Resolution en und Erklärungen 2012 Der Regionalrat Münsterland spricht sich gegen den Einsatz der Frackingtech- nologie aus 2012 Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetag spr icht sich gegen den Einsatz der Frackingtechnologie aus 2014 Die Landräte des Münsterlandes und der Oberbür germeister der Stadt Münster erklären sich kritisch zur Frackingtechnologie. 2015 Münster erklärt sich zur „Frackingfreien Kommu ne“
Beschlussvorlage
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V/0186/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit Betrifft Unkonventionelle Erdgasförderung in Münster Antrag der SPD-Fraktion Nr: A-R/0004/2011„Gasbohrungen vor Münsters Toren, erst prüfen dann informieren und Bürger beteiligen„ Antrag der Fraktion DIE LINKE Nr: A-R/0930/2011 „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen“ Beratungsfolge 21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Nach Vorlage der Zwischenberichte zu den Anträgen in 2011 und 2012 nimmt der Ausschuss den abschließenden Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen Gasförderung zur Kenntnis. Die Anträge der SPD-Fraktion Nr: A-R/0004/2011 „Gasbohrungen vor Münsters Toren, erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen“ sowie der Fraktion DIE LINKE Nr: A-R/0930/2011 „Unkon- ventionelle Erdgasförderung stoppen“ sind damit beantwortet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Begründung: Anlass Zu den Anträgen der SPD -Fraktion Nr. A -R/0004/2011 „ Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen“ (siehe Anlage 1) sowie der Fraktion DIE LINKE (Nr: A-R/0063/2011) „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppe n“ (siehe Anlage 2) wurden Zwischenberichte mit den Vorlagen V/0226/2011 im Mai 2011 und V/0930/2011 im Januar 2012 (siehe Anlage 3) gegeben und eine abschließende Beantwortung der Anträge auf der Grundlage gesicherter Kenntnisse in Aussicht gestellt. Dies e gesicherten Erkenntnisse liegen jetzt mit den im Februar 2017 in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Regelungen zur Förderung unkonventioneller Vorlagen-Nr.: V/0186/2017 Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 19.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0186/2017 Erdgasvorkommen mittels Fracking sowie dem Frackingverbot im Landesentwicklungsplan bestehenden neuen Regelung en im Umgang mit dem Fracking vor. Die in den o.g. Vorlagen angekündigte abschließende Unterrichtung der Politik kann deshalb erst jetzt auf der Basis gesicherter Kenntnisse sowie neuer gesetzlicher Regelungen zu der Fördermethode erfolgen. Mit den o.g. Anträgen der SPD-Fraktion sowie der Fraktion DIE LINKE wurden verschiedene kritisch zu beurteilende Themenbereiche der unkonventionellen Gasförderung, insbesondere die Gefahr das es zu Gewässerverunreinigungen kommen könnte , angesprochen. So wurden geo -technische, chemisch-physikalische und rechtliche sowie lokale Aspekte benannt die mit der Methode der unkonventionellen Gasförderung verbunden sind. Mit den Vorlagen V/0226/2011 und V/0930/2011 sind zu diesen Aspekten Zwischenberichte erarbeitet worden, die den damaligen Erkenntnisstand wiedergeben. Die technischen Unzulänglichkeiten hinsichtlich des Gewinnungsverfahren waren b e- reits 2012 nach Vorlage der durch das Umweltbundesamt und des vom Land Nordrhein -Westfalen beauftragten Gutachten herausgearbeitet. Die Gutachter stellten ebenfalls Defizite der bundesrechtl i- chen Regelungen fest. Auf Bundesebene w urden rechtliche Änderungen bereits Anfang 2013 diskutiert. Die federführenden Ministerien haben im Februar 2013 Vorschläge für eine Änderung relevanter Bundesgesetzte vorgelegt. Im September 2013 hat der Sachverständigen Rat für Umwelt sich ebenfalls kritisch gegenüber der Fördermethode geäußert und eine wissenschaftliche Erprobung zur Schließung der Wissenslücken angeregt. Der Bundesrat hat sich in 2014 und 20 15 intensiv mit den Regelungen beschäftigt. Die politische Beschlußfassung eines Regelungspaketes fand schließlich im Herbst 2016 statt und seit Februar 2017 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft. Der ausführliche Bericht ist der Anlage beigefügt (siehe Anlage 4). Bericht zum aktuellen Stand der unkonventionellen Gasförderung Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gasförderung in der Öffentlichkeit sowie von wi s- senschaftlicher Seite diskutiert. Das belegen für Münster auch die Anträge der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE sowie die Ratsanfrage F/0007/2010 der Fraktion DIE LINKE bzw. die entspr e- chenden Zwischenberichte (Vorlagen: V/0226/2011 und V/0930/2011). Auf Landes- und Bundesebe- ne führte das zu einer intensiven Prüfung des Themas in seiner Gesamtheit. Die geophysikalischen und umweltrelevanten Aspekte aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen der Frackingtechn o- logie wurden durch mehrere Gutachten auf Landes - und Bundesebene intensiv untersucht und Wi s- senslücken sowie Regelungsbedarfe benannt. Mit dem Ergebnis, das s eit dem 11. Februar 2017 ein gesetzliches Regelungspaket zum Fracking in Kraft getreten ist: Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie, Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen und der Verordnung zur Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und über bergbauliche A n- forderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen. Diese bundeseinheitliche Regelung sieht in Bezug auf unkonventionelle Fracking -Vorhaben lediglich vier Probebohrungen im Bundesgebiet unter strengen Restriktionen und der ausdrücklichen Zusti m- mung des jeweils betroffenen Bundeslandes vor. Ein generelles Verbot von unkonventionellen Fr a- cking-Vorhaben im Einzugsgebiet von Trinkwassergewinnungsanl agen wurde ebenfalls in diesem Gesetz verankert und sämtliche Fracking -Vorhaben in sensiblen Gebieten einer strengeren Regl e- mentierung unterworfen. Das Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Au fsuchung und Gewinnung von Erdgas, Erdöl, Erdwärme einschließlich der zugehörigen Tiefbohru ngen stellt zukünftig eine erlaubnispflichtige Gewässerbenutzung im Sinne des WHG dar. Außerdem müssen alle Fracking-Vorhaben einer Umweltverträ glichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Bergschadensvermutung (Bergschadensha ftung) nach BbergG wird auf den Bohrlochbergbau, unter den der Einsatz der Fracking-Technologie fällt, ausgedehnt. Das Fracking-Verbot gilt zunächst bis zum Jahre 2021. - 3 - V/0186/2017 Der am 8. Februar 2017 in Kraft getretene Landesentwicklungsplan NRW schließt für die Gewi n- nung von Erdgas, welches sich in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten befindet, den Einsatz der Frackingtechnoligie aus, weil durch den Einsatz der Fracking-Technologie erhebliche Beeinträch- tigungen des Menschen und seiner Umwelt zu besorgen sind und die Reichweite hiermit verbundener Risiken derzeit nicht abschätzbar ist. Mit dem Ziel 12 formuliert der Regionalplan Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie, gültig seit dem 16.02.2016, „das e ine Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Landschaft durch die Nutzung unkonventioneller Gasvorkommen auszuschließen ist. Da bei der Erkundung und Gewi nnung von Erdgas durch die künstliche Erzeugung v on Wegsamkeiten Beeinträchtigungen insbesondere für das Schutzgut Wasser zu besorgen sind, ist diese Form der Energiegewinnung ausgeschlossen.“ Beschlüsse und Resolutionen der Stadt Münster Durch Beschluss des Rates vom 28.04.2015 (Vorlage V/0428/2015) hat sich Münster zur „Frackin g- freien Kommune“ erklärt und sich gegen Fracking und für eine konsequente Umsetzung der Energi e- wende ausgesprochen. Darüberhinaus hat sich d ie Stadt Münster bereits mit der gemeinsamen R e- solution des Regionalrates Münster sowie d er Resolution des Hauptausschusses des Deutschen Städtetags in 2012 gegen Fracking ausgesprochen und damit grun dsätzlich Stellung bezogen. Im Frühjahr 2014 unterstrichen die Landräte des Münsterlandes und der Oberbürge rmeister erneut ihre kritsche Haltung gegenüber dem Einsatz der Frackingtechnologie. Auch in den Stellungnahmen zu den zwischenzeitlich gestellten Anträgen zur Verlängerung der Aufsuchungse rlaubnisse der Exxon Mobil und der RWTH Aachen in 2014 wurde diese Position deutlich. Die Ve rlängerung der Anträge wurde abgelehnt, solange die Voraussetzungen für eine umwelt - und ressourcenschonende Gewi n- nungs- und Fördertechnik nicht gewährleistet sind. Aktuell hat d ie ExxonMobil Production Deutschland GmbH bei der landesweit für Bergbau zuständ i- gen Bezirksregierung Arnsberg einen Antrag auf Verlängerung der Laufzeit des Erlaubnisfeldes Nord- rhein-Westfalen Nord bis März 2020 vorgelegt. Das aktuelle Feld der Erlaubnis überdeckt Bereiche mit Kohleflözgestein, aus denen gegebenenfalls Gas ohne Anwe ndung der F racking-Technologie gefördert werden könnte. Münster befindet sich mit der südlichen Stadtgebietshälfte am nördlichen Rand des Aufsuchungsfeldes Nordrhein -Westfalen Nord (siehe Anlage 5). Die Ve rwaltung hat den aktuellen Antrag auf Verlängerung der Aufsuch ungserlaubnis wie zuvor abgelehnt, solange die V o- raussetzungen für eine umwelt - und ressourcenschonende Gewinnungs - und Fö rdertechnik nicht gewährleistet sind. Die Entscheidung zur Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis trifft die Bergb e- hörde der Bezirksreg ierung Arnsberg unter Abwägung der Stellungnahmen der betroffenen Komm u- nen. Mit der Vorlage des Berichtes zum unkonventionellem Fracking sind die Anträge der SPD -Fraktion (Nr: A-R/0004/2011) „Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informiere n und Bü rger beteiligen“ (siehe Anlage 1) sowie der Fraktion DIE LINKE (Nr: A -R/0930/2011) „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen“ (siehe Anlage 2) beantwortet. Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit stehen weitere Information und Links zum Thema unkonventionelle Gasförderung. Die Verwaltung wird auf Ebene des Deu t- schen Städtetages das Thema unkonventionelle Gasförderung weiterhin kritisch begleiten. I.V. Gez. Matthias Peck Stadtrat AnlagenV/0186/2017
Anlage 5 Aufsuchungsfelder in NRW
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Köln Brilon Münster Hamm Essen Bielefeld Büren Dortmund Brakel Duisburg Hagen Höxter Dülmen Ahaus Hille Rüthen Dorsten Borken Goch Ahlen Arnsberg Meschede Rees Rheine Düsseldorf Schmallenberg Marl Warburg Lichtenau Wesel Titz Krefeld Marsberg Bad Berleburg Greven Vreden Verl Olpe Warstein Delbrück Bochum Rahden Kleve Paderborn Oelde Warendorf Werl Petershagen Wuppertal Unna Hünxe Siegen Netphen Lippetal Coesfeld Bocholt Jülich Kerpen Iserlohn Stemwede Neuss Detmold Kalletal Lage T elgte Hörstel Olsberg Soest Lemgo Much Lügde Aachen Senden Bottrop Düren Kalkar Minden Beckum Winterberg Erftstadt Erkelenz Steinfurt Balve Heek Ochtrup Hamminkeln Erwitte Rietberg Lindlar Geseke Velen Lippstadt Windeck Welver Lennestadt Extertal Geldern Reken Vlotho Nottuln Medebach Viersen Hopsten Rhede Halver Selm Eitorf Möhnesee Ennigerloh Werne Gütersloh Reichshof Weeze Witten Kevelaer Kirchhundem Wadersloh Borgentreich Lienen Moers Nettetal Velbert Herford Salzkotten Willich Alpen Blomberg Bad Laasphe Solingen Wipperfürth Haltern am See Xanten Kürten Attendorn Hemer Bergheim Ense Lüdinghausen Jüchen Ascheberg Ratingen Olfen Finnentrop Nieheim Bad Driburg Ibbenbüren Löhne Gescher Lünen Wiehl Elsdorf Bedburg Kierspe Billerbeck Hürth Wegberg Datteln Mönchengladbach Sundern (Sauerland) Borchen Bad Wünnenberg Lengerich Versmold Linnich Bünde Issum Heinsberg Pulheim Schermbeck Straelen Bestwig Willebadessen Rosendahl Wenden Ostbevern Kreuztal Overath Lohmar Recke Plettenberg Herne Uedem Stadtlohn Drensteinfurt Kempen Anröchte Harsewinkel Kerken Dormagen Meinerzhagen Beverungen Bornheim Hövelhof Laer Wilnsdorf Sendenhorst Grevenbroich Steinheim Espelkamp Lotte Legden Heiden Hattingen Gelsenkirchen Rheinberg Bad Salzuflen Waldbröl Brüggen Schlangen Troisdorf Burbach Eschweiler Altena Barntrup Enger Brühl Lüdenscheid Leverkusen Altenbeken Emsdetten Lübbecke Remscheid Hilchenbach Kranenburg Nörvenich Raesfeld Nümbrecht Sassenberg Bonn Gummersbach Porta Westfalica Inden Oberhausen Saerbeck Niederzier Gangelt Waltrop Geilenkirchen Hallenberg Schwerte Hennef (Sieg) Eslohe (Sauerland) Herscheid Erndtebrück Bönen Drolshagen T ecklenburg Altenberge Meerbusch Everswinkel Kaarst Ennepetal Morsbach Sonsbeck Herten Südlohn Frechen Wettringen Schöppingen Vettweiß Spenge Selfkant Halle (Westf.) Havixbeck Hüllhorst Metelen Dörentrup Steinhagen Gronau (Westf.) Rösrath Ladbergen Neuenrade Horstmar Dinslaken Nordwalde Isselburg Kamp-Lintfort Bedburg-Hau Alsdorf Haan Beelen Engelskirchen Marienheide Ruppichteroth Niederkrüchten Odenthal Nordkirchen Tönisvorst Mettmann Freudenberg Menden (Sauerland) Hilden Werdohl Emmerich am Rhein Bergkamen Augustdorf Wülfrath Gladbeck Rheurdt Aldenhoven Erkrath Merzenich Stolberg (Rhld.) Würselen Radevormwald Neunkirchen Fröndenberg/Ruhr Burscheid SiegburgWesseling Kamen Westerkappeln Breckerfeld Hückelhoven Wermelskirchen Horn-Bad Meinberg Bergisch Gladbach Mülheim an der Ruhr MarienmünsterRheda-Wiedenbrück Schwalmtal Recklinghausen Mettingen Bad Sassendorf Sprockhövel Herzebrock-Clarholz Grefrath Bad Oeynhausen Hückeswagen Rommerskirchen Korschenbroich Wachtendonk Neuenkirchen Borgholzhausen Wassenberg Langerwehe Preußisch Oldendorf Castrop-Rauxel Langenberg Bad Lippspringe Bergneustadt Niederkassel Schalksmühle Waldfeucht Kirchlengern Leopoldshöhe Schloß Holte-Stukenbrock Voerde (Niederrhein) Baesweiler Schieder-Schwalenberg Rödinghausen Neukirchen-Vluyn Herzogenrath Herdecke Wetter (Ruhr) Gevelsberg Sankt Augustin Schwelm Oerlinghausen Langenfeld (Rhld.) Werther (Westf.) Oer-Erkenschwick Heiligenhaus Neunkirchen-Seelscheid Leichlingen (Rhld.) Weilerswist Holzwickede Kreuzau Hiddenhausen Wickede (Ruhr) Übach-Palenberg Hürtgenwald Nachrodt-Wiblingwerde Monheim am Rhein AlfterZülpich Königswinter Legende erteilte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas) erteilte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu wissenschaftlichen Zwecken beantragte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken (ohne Grubengas) Bezirksregierung Kreis u. kreisf. Stadt Gemeinde Stand: Februar 2017 ©Geobasis NRW * * * siehe Tabelle
Anlage 2 a-r-0063-2011_1
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0063/2011 Seite 1 von 2 DIE LINKE. Ratsfraktio n Achtermannstraße 19 48143 Münster Telefon 0251 / 9816051 11/ Oktober 2011 Antrag zur sofortigen Beschlussfassung Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen! Der Rat der Stadt Münster möge folgende Resolution beschließen: Die sogenannte unkonventionelle Gasförderung ist ein Verfahren, bei dem unter Druck, mittels Wasser, Sand und Chemikalien aus Schiefer- und Kohleflözen Gas aus der Erde gepresst wird. Die Chemikalien die dafür eingesetzt werden sind hochgiftig, wassergefährdend und teilweise kanzerogen. Aus den Vereinigten Staaten sind in dem Zusammenhang Berichte bekannt, die eine Kontamination des Trinkwassers aufdeckten. Dort ist das Verfahren aus Sorge um das Trinkwasser in mehreren Bundesstaaten bereits gestoppt worden. Auch in Kanada und Frankreich wurde das Verfahren zunächst gestoppt. Aus Niedersachsen sind zudem in diesem Zusammenhang Unfälle bekannt geworden, bei denen das Grundwasser kontaminiert worden ist. Dieses Verfahren, welches auch Fracking genannt wird, soll u.a. in Drensteinfurt, im Trinkwassereinzugsgebiet der Stadt Münster zum Einsatz kommen. Es kann bei der Vielzahl der hierfür erforderlichen Bohrstellen eine Undichtigkeit nicht ausgeschlossen werden. Auch liegen keine Gutachten über die langfristigen Auswirkungen der im Erdboden verbleibenden Chemikalien vor. Das Verfahren fällt unter das Bergrecht, das für dieses Verfahren nicht einmal zwingend eine wasserrechtliche Genehmigung vorsieht. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht vorgesehen. Aufsuchungsfelder sind bereits genehmigt worden. In NRW wurde das Verfahren zunächst gestoppt. Für die Gemeinde Nordwalde liegt ein Antrag auf Probebohrung vor. Anträge für Drensteinfurt und Borken sollen in Kürze folgen. Die Stadt Münster wird, obwohl das Grundwassereinzugsgebiet z.T. in Drensteinfurt liegt, nicht am Genehmigungsverfahren beteiligt. Im August 2011 wurde vom Umweltbundesamt die Stellungnahme „Einschätzung der Schiefergasförderung in Deutschland“ veröffentlicht.* Diese bestätigte die meisten Befürchtungen der Gegner der Gasbohrungen. Wasser ist unser kostbarstes Gut. Eine Gefährdung des Grundwassers der Stadt Münster mit rund 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist derzeit nicht auszuschließen! Der Rat der Stadt Münster spricht sich deshalb gegen die Fortführung des Genehmigungsverfahrens in Zusammenhang mit der sogenannten unkonventionellen Gasförderung aus. Das hierfür angewendete Bergrecht ist in der derzeit geltenden Fassung für ein solches Verfahren nicht geeignet, da es kaum Belange des Umweltschutzes berücksichtigt. Die Stadt Münster wendet sich an die zuständigen Bundesministerien und die Mitglieder des Bundestages, um einen Stopp des Verfahrens zu erwirken, bis das Bergrecht entsprechend novelliert wurde und eine Kontaminierung des Grundwassers ausgeschlossen werden kann. An den Rat der Stadt Münster z.Hd. Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe Die Stadt Münster wendet sich mit diesem Anliegen zudem an die zuständigen Landesministerien und die Mitglieder des Landtages NRW, da das Land die Aufsicht über die Bezirksregierung Arnsberg hat. Außerdem werden sich die VertreterInnen der Stadt Münster zusammen mit den BürgermeisterInnen des Kreises Warendorf im Deutschen Städtetag dafür einsetzen, dass diese umweltgefährdende Technik nicht eingesetzt wird. Mit freundlichen Grüßen Raimund Köhn Iris Toulas Joachim Bruns DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster DIE LINKE. Münster * http://www.umweltbundesamt.de/chemikalien/publikationen/stellungnahme_fracking.pdf
Anlage 1 a-r-0004-2011
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0004/2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 1 Antrag 31.01.2011 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Gasbohrungen vor Münsters Toren – erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen Zwei Drittel des Wasserbedarfs der Stadt Münster we rden von den Stadtwerken Münster in den vier münsterschen Wasserwerken Hohe Ward, Geist, Kinderhaus und Hornheide Haskenau gewonnen. Das letzte Drittel bez iehen sie über die Gelsenwasser AG hinzu. Ganz wesentlich für die Trin kwassergewinnung ist der Kiessandrücken Münsters, in dessen Untergrund ein s tarker Grundwasserstrom verläuft, und aus dem drei der städtischen Wasserwerke ihr Trinkwasser gewinnen. Wie über Medienmitteilungen bekannt wurde, beabsich tigt die Firma ExxonMobil südlich und nördlich des Stadtgebietes Münsters nac h Erdgasvorkommen in sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“ zu suchen. So sind Probebohrungen in Drensteinfurt und Nordwalde geplant. Münsters Ki essandrücken mit seinen für die Stadt wesentlichen Wassergewinnungsbereichen zieht sich von dem südlich der Stadt geplanten bis zu den nördlich des Stadtgebiet es vorgesehenen Probebohrungen. Bei den Probebohrungen und den möglicherweise späte ren Gewinnungen von Erdgas werden chemische Substanzen durch die Bohrun gen in den Untergrund gepresst. Diese Substanzen, aber auch das frei werd ende Erdgas können in das Grundwasser eindringen und damit in das Trinkwasser gelangen. Damit können sie ein erhebliches Problem für die Trinkwasserversorgu ng der Stadt Münster darstellen und die Gesundheit ihrer Bürger gefährden. Die Gels enwasser AG hat bereits Bedenken gegen die geplanten Gasförderungsverfahren angemeldet. Für die Sicherheit der münsterschen Trinkwasservers orgung und die Gesundheit der Bürger stellen sich einige Fragen. Der Rat der Stadt Münster möge deshalb beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zu den geplanten Pr obebohrungen nach sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“ von Erdgas im Bereich Münsters und zu den Fragen nach möglichen Auswirkungen auf die T rinkwasserversorgung Münsters und der Gesundheit seiner Bevölkerung kurz fristig dem Rat einen Bericht vorzulegen: 1. Welche Probebohrungen zu „unkonventionellen Lage rstätten“ von Erdgas sind im Umfeld von Münster geplant bzw. bereits genehmigt? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 2. Gibt es einen Untersuchungen bzw. einen Bericht der Stadtwerke Münster zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Gasbohrung en? Sind entsprechende Untersuchungen gegebenenfalls geplant? 3. Vorliegende Untersuchungen und Berichte der Stad twerke Münster sollen dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. 4. Zu folgenden Punkten ist dem Rat ein Bericht vor zulegen: (1) Wie hoch ist die Möglichkeit, das gesundheitssc hädliches Frac-Fluid und weitere Chemikalien bei den vorgesehen Probebohrung en und bei evtl. anschließenden Förderbohrungen nach Erdgas in Münst ers Umgebung in das Grundwasser eindringen kann? (2) Welche einzelnen Chemikalien und in welchen Men gen werden bei den vorgenannten Probebohrungen und bei evtl. anschließ enden Förderbohrungen eingesetzt? Sind darunter Stoffe de r Wassergefährdungsklasse 3 (WGK = stark wassergefährdend)? (3) Kann ausgeschlossen werden, dass Trinkwasser fü r Münsters Bürger durch das Frac-Fluid und weitere Chemikalien im Rah men der Probebohrungen und der späteren Förderbohrungen verunreinigt wird? (4) Wenn Verunreinigungen des Trinkwassers durch vo rgenannte Chemikalien nicht ausgeschlossen sind, welche gesun dheitlichen Auswirkungen haben solche Verunreinigungen auf die Bürger? (5) Falls Verunreinigungen mit vorgenannten Chemika lien nicht ausgeschlossen sind, können diese Verunreinigungen durch Filtrierung oder andere Maßnahmen aus dem Trinkwasser entfernt werden? (6) Wenn Verunreinigungen durch die vorgenannten Er dgaserkundungen und Förderungen auftreten, wer ist für die Kosten e vtl. Reinigungen oder Aufbereitungen des Trinkwassers und evtl. Folgeschäden verantwortlich? (7) Ist der Einsatz des gesundheitsschädlichen Frac -Fluid und weiterer Chemikalien bei den geplanten Probe- und Förderbohr ungen mit dem Wasserrecht vereinbar? Kann gegen die Genehmigung d er Probe- und Förderbohrungen wegen Unvereinbarkeit mit dem Wasse rrecht Einspruch erhoben werden? 5. Auf welche Weise hat bzw. wird die Stadt Münster ihren Auftrag zur Sicherstellung einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung in das Genehmigungsverfahren zu den Probebohrungen bzw. der späteren Förderung von Erdgas einbringen? 6. In welcher Form ist eine Information der Bürgers chaft über die geplanten Erdgaserkundungen beabsichtigt? SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 3 7. Welche Beteiligungen der Bürgerschaft sind von d er Stadt Münster oder anderen evtl. noch zuständigen Behörden (z.B. Bezir ksregierung Arnsberg) vorgesehen? Begründung: 1. Aktivitäten der Firma ExxonMobil Die Firma ExxonMobil sucht im Umfeld von Münster na ch Erdgasvorkommen in sogenannten „unkonventionellen Lagerstätten“. Ak tuell sind Probebohrungen in Nordwalde und Drensteinfurt gepla nt. Als „unkonventionell“ werden Lagerstätten bezeichnet, a us denen das Erdgas einer Förderbohrung nicht ohne weitere technische M aßnahmen in ausreichender Menge ausströmt. Entweder, weil es ni cht in freier Gasphase im Gestein vorkommt oder das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig ist. Zu diesen «nichtkonventionellen Vorkommen» zäh len Erdgas in dichten Gesteinen, Kohleflözgas, Aquifergas und Gashydrat. 2. Das Fracking-Verfahren Um das im Gestein eingeschlossene Erdgas fördern zu können, wird das Fracking-Verfahren eingesetzt, mit dem künstliche F ließwege im Gestein geschaffen werden. Von einem horizontalen Bohrloch aus wird eine mit Spezialsand vermischte Flüssigkeit mit Hilfe von Ho chleistungspumpen in das Bohrloch eingebracht. ExxonMobil verwendet z.B. bei der Bohrung Söhlingen Z15 bei Rothenburg/ Wümme eine 1.000 m lange Bohrun g, von der aus an 5 Stellen ca. 2.500 m³ Frac-Flüssigkeit und ca. 1.100 t Stützmittel mit Drücken von mehr als 1.100 bar in das Gestein gepresst werd en. Unter diesem hohen Druck reißt die Flüssigkeit das Gestein rund um das Bohrloch auf und dringt bis zu 150m weit ein. So entsteht ein Riss, der ein e Stärke bis zu 50mm aufweist. Die extrem festen Keramik-Kügelchen in de r Frac-Flüssigkeit dienen nun als Stützmittel. Sie füllen den Riss aus, so dass er sich beim Zurückfahren der Pumpen nicht wieder schließt. Nun kann das Erdg as, das sich unter hohem Druck in den Poren des Trägergesteins befindet, auf beiden Seiten des Gesteinsrisses großflächig aus den Poren austreten und zwischen den Keramik-Kügelchen hindurch zum Bohrloch strömen. 3. Der Zusatz von Chemikalien Die Frac-Flüssigkeit besteht zu einem großen Teil a us Wasser. Um aber die Pumpeigenschaften zu verbessern, das Wachstum von B akterien zu verhindern oder das Quellen von Tonbestandteilen im Gestein zu verhindern, werden bestimmte chemische Substanzen zugesetzt, so z.B.: • Gele (z.B. aus Guar): Viskoseerhöhung zum besseren Sandtransport, • Schäume (aus Schaumbildner und z.B. CO 2 oder N 2): Transport und Ablagerung des Sandes, • Säuren (HCL, Essigsäure, Ameisensäure): Lösung von Mineralien, • Korrosionsschutzmittel: bei der Zugabe von Säuren zum Schutz der Anlagen, • Brecher (Säuren, Oxidationsmittel, Enzyme): Verrin gerung der Viskosität des Frac-Fluids zur besseren Rückholung, SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 4 • Biozide: Verhinderung von Bakterienwachstum an org anischen Bestandteilen, • Fluid-Loss-Additive (Sand, Lehm, …): Verringerung des Ausflusses des Frac-Fluids in das Gestein, • Reibungsminderer (Latexpolymere, Copolymere des Ak rylamids): Verringerung der Reibung innerhalb der Fluide. Die Frac-Flüssigkeit wird bei der anschließenden Ga sförderung zum Teil mit dem Gas gefördert und muss entsorgt werden. 4. Gefahrenmomente dieser Gasförderung • Beim Aufbrechen der Gesteinsstrukturen können Erde rschütterungen ausgelöst werden. Im Landkreis Rothenburg/Wümme boh rt die ExxonMobil nach Erdgas. Bereits 2004 gab es dort ei n Erdbeben. Seitdem hat ExxonMobil an seinen Bohrtürmen öffentl ichkeitswirksame Messinstrumente angebracht. • Freiwerdendes Erdgas kann u. U. in das Grundwasser eindringen und gelöst im Trinkwasser in die Haushalte gelangen. Be i Förderungen in den USA ist dies bereits ein ernsthaftes Problem. • Vor allem aber: «Frac-Flüssigkeit» kann in das Gru ndwasser eindringen, sich (evtl. auch entgegen der Fließrich tung des Grundwassers) ausbreiten und in die Trinkwasserversorgung gelangen. • Die Deckschichten der Lagerstätten können zerstört werden und es kann zu Kluftbildung kommen. Die Schadstoffe können mit dem Erdgas durch undichte Deckgebirge aufsteigen. • An der Verrohrung kann es wegen der Extremdrücke v on 300 bis 1.000 bar Schäden geben. 5. Bedenken der Gelsenwasser AG Als erster Trinkwasserlieferant hat bereits die Gel senwasser AG, von der die Stadt Münster ein Drittel ihres Trinkwassers bezieh t, Bedenken gegen die Suche nach „unkonventionellem“ Gas im Münsterland a ngemeldet. Gelsenwasser sieht mögliche Risiken bereits bei den Probebohrungen. Er sei in „großer Sorge“, teilt Vorstandschef Dr. Manfred Scholle mit. Bei der Suche nach heimischen Energiequellen müsse man immer auch „den Schutz der Ressource Trinkwasser berücksichtigen, der schon be i Probebohrungen gefährdet sei“, so Scholle. 6. Bisher keine Öffentlichen Verfahren und keine Bü rgerbeteiligung Die Genehmigungsverfahren für die Probebohrungen we rden von der Bergbaubehörde (Bezirksregierung Arnsberg) bisher o hne Beteiligung der Öffentlichkeit abgewickelt. Da die voraussichtliche n Fördermengen unterhalb der Schwelle von 500.000m³ liege, sei keine Umweltv erträglichkeitsprüfung vorgeschrieben. 7. Münsters Kiessandrücken Das Stadtgebiet wird nahezu mittig in Nord-Süd-Rich tung von einem sandig bis kiesigen Flachrücken durchzogen. Er ist nur im Stadtzentrum durch die Aa SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 5 und in Hiltrup durch den Emmerbach unterbrochen. Se ine herausragende geologische und hydrologische Bedeutung liegt darin begründet, dass im Untergrund dieses Kiessandrückens ein starker Grund wasserstrom verläuft. Dieser wird in seinem Verlauf durch die Stadt an me hreren Stellen zur münsterschen Trinkwassergewinnung genutzt. Große Be reiche des sogenannten «Geestrückens» sind daher in Kinderhaus , Münster-Geist und in der Hohen Ward durch Wasserschutzgebiete besonders geschützt. (Grünordnung der Stadt Münster von 1996) Karl-Heinz Winter Dr. Michael Jung Anne Schulze W intzler Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyfferth Dr. Fritz Baur Dr. Thorsten Kornblum Beate Vilhja lmsson Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Holger Wigge r Philipp Gabriel Thomas Marquardt Lars Wieneke Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel Anne Hakenes Kurt Pölling
Anlage 3 Vorlagen V0226_2011 u V0930_2011
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Anlage 3 DER OBERBÜRGERMEISTER oo. STADT ll MÜNSTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz . . m Vorlagen-Nr.: V/0226/2011 Öffentliche Berichtsvorlage Auskunft erteilt: Herr Muddemann Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 21.04.2011 Betrifft Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 vom 31.01.2011 "Gasbohrungen vor Münsters Toren - erst prüfen, dann informieren und Bürger beteiligen" Beratungsfolge 12.05.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 17.05.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht 08.06.2011 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderun! Bericht Zwischenbericht "Anlass In den letzten Jahren wurden von der Bezirksregierung Arnsberg (Bergbehörde) sogenannte Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdgas) zu gewerblichen Zwecken im Norden und Nordwesten des Landes NRW großflächig. erteilt. Das Aufsuchungsfeld '‚Nordrhein-Westfalen Nord”, in dem auch Münster liegt, wurde an die ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH (EMPG) vergeben. Für das vorgenannte Aufsuchungsfeld hat die EMPG einen Antrag auf Zulassung eines bergrechtlichen Betriebsplans zur Durchführung einer Erkun- dungsbohrung im Gemeindegebiet Nordwalde. gestellt. Gleichartige Bohrungen sind im Bereich der Städte Borken und Drensteinfurt von dem Unternehmen geplant. Wegen möglicher Umwelt- auswirkungen gibt es erhebliche Diskussionen, insbesondere um den.geplanten Einsatz der För- dertechnologie Fracing. . Am 29.11.2010 ist das Thema Gasbohrungen durch eine öffentliche Ratsanfrage (s. Anlage 1) von der Fraktion DIE LINKE in den Rat eingebracht worden. Die Antwort zur Ratsanfrage aus . November 2010 wurde von der Bergbehörde der Bezirksregierung Arnsberg erteilt und ist allen Ratsmitgliedern und Fraktionen ebenso wie der örtlichen Presse zur Verfügung gestellt worden (s. Anlage 1). In den zurückliegenden Monaten hat sich eine intensive Diskussion um die Förde- rung unkonventionellen Erdgases entwickelt, in der bislang eine zufriedenstellende Beantwortung sicherheitsrelevanter Fragestellungen offen geblieben ist. Viele dieser Fragen sind mit Antrag der SPD-Fraktion vom 31.01.2011 (s. Anlage 2) aufgegriffen: Ähnlich lautende Anträge der SPD sind in der Bezirksvertretung Hiltrup (A-H/0002/2011) ‚und in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft jeweils am 20.01.2011 eingebracht worden. V/0228/2011 Die Bezirksregierung Arnsberg führte im März ein Expertenfachgespräch durch, in dessen Mittel- punkt die Bohr- und Fracingtechnik stand. Die Frage, ob eine Gewinnung von Erdgas aus unkon- ventionellen.Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und ungefährlich wäre, beantworteten die Fachleute differenziert, weder mit einem klaren Ja noch einem Nein. Umso deutlicher das Schlusswort von Regierungspräsident Dr. Gerd Bollermann, der zu der Veranstaltung eingeladen hatte: ‚Wir benötigen eine Klärung und einen wissenschaft- lichen Diskurs, um die Standards festzulegen.“ Das Unternehmen ExxonMobil Produktion Deutschland GmbH hat Anfang April einen eigenen öffentlichen Informations- und Dialogprozess gestartet. Der Prozess zielt im Ergebnis auf die Be- reitstellung von transparenten Kriterien für eine als sicher und umweltgerecht zu bezeichnende Anwendung der Technologie in den ExxonMobil-Projektgebieten ab und soll bis Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Die Stadtverwaltung Münster sowie die Stadtwerke Münster GmbH beteiligen sich an dem Informations- und Dialogprozess. . Weiteres Vorgehen Vor dem Hintergrund des von der Landesregierung zu vergebenden’ Gutachtens zur unkonventi- onellen Gasförderung in NRW (s.o.) erwartet die Verwaltung für die'in den Anträgen genannten Fragestellungen elementare Hinweise. Die Verwaltung wird daher: 1. Auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz Informationen zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland einstellen und über die örtli- che Presse auf die Informationsmöglichkeit hinweisen. 2. Nach Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkon- ventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berich- ten und den Antrag der SPD-Fraktion abschließend beantworten. IV. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Anlage 1 Öffentliche Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE und Antwort der Bezirksregierung Arnsberg Anlage 2 Antrag der SPD Fraktion Nr: A-R/0004/2011 Anlage 3 Stellungnahmen der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen Dienstes NRW zum Antrag A-R/0004/2011 der SPD-Fraktion Anlage 4 Stellungnahme der Stadtwerke Münster GmbH zur Gasexploration im Münsterland V/0228/2011 DER-OBERBÜRGERMEISTER STADT ıl) MÜNSTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz . Vorlagen-Nr.: V/0930/2011 Öffentliche Berichtsvorlage . Auskunft erteilt: Herr Muddemann Ruf: 492 67 79 E-Mail: Muddemann@stadt-muenster.de Datum: 04.01.2012 Betrifft Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen Antrag der Fraktion DIE LINKE. A- R/0063/2011 vom 11.10.2011 Beratungsfolge ° 117.01.2012 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Bericht Bericht: Der Antrag, „Unkonventionelle Erdgasförderung stoppen“, A-R/0063/2011, vom 11.10.2011 (s. Anlage 1) der Fraktion DIE LINKE. zur sofortigen Beschlussfassung wurde vom Rat in seiner Sitzung am 19.10.2011 an den Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen verwiesen, ohne eine weitere Beschlussfassung in der Sache. In dem vorliegenden Bericht werden die aktuellen Entwicklungen seit der Vorlage V/0226/2011 (s. Anlage 2) dargestellt, die der Oberbürgermeister vor der o.g. Ratssitzung an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen, der Ratsgruppe UWG/ÖDP und den Ratsherrn Powroznik sandte. Anlass. der verschiedenen Anträge (s. Anlagen) in Münster ist der beantragte Betriebsplan für eine Bohrung im Gemeindegebiet Nordwalde und eine geplante Bohrung im Gemeindegebiet Drensteinfurt, verbunden mit der über die Landesgrenzen hinweg geführten Diskussion um die Förderung unkonventionellen Erdgases. Weder die erdgasfördernden Unternehmen noch die Fachbehörden auf Landesebene haben bisher zufriedenstellende Antworten zu relevanten Frä- gestellungen aus den Bereichen der hydrogeologischen und chemisch-toxikologischen Themen, des Grund- und Trinkwasserschutzes, des Landschaftsverbrauchs und der Anlagensicherheit etc. gegeben bzw. geben können. Auch die Proteste verschiedener Bürgerinitiativen haben dafür ge- sorgt, dass von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen, der Fa. ExxonMobil bis hin zum Bun- desumweltministerium bzw. Umweltbundesamt Expertisen erarbeitet bzw. in Auftrag gegeben wurden. . ' Die Aktivitäten: 1. Der einzige bisher in Nordrhein-Westfalen bei der Genehmigungsbehörde (Bezirksregie- rung Arnsberg) gestellte Betriebspianantrag für eine Bohrung mit Frac-Option in Nordwal- de wird nicht vor dem Sommer 2012 entschieden .(s. unter 3.), so die Mitteilung der Be- -zirksregierung Arnsberg, geregelt im gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr (MWEBWV) sowie des Ministeriums für Klima- . V/0930/2011 bezugs für die Stadt Münster bildet. Ein Betriebsplanantrag für eine Bohrung im Einzugs- gebiet wurde bisher nicht gestellt. Die Stadtwerke Münster GmbH betrachtet die Entwick- lung zur Erdgasexploration mit’großer Sorge, da sich hieraus ein Risikopotential für die künftige Trinkwasserversorgung entwickeln kann. Diese Bedenken beziehen sich bereits auf konventionelle Probebohrungen, gelten aber in noch stärkerem Maße für das fragliche Fracing. Daher hat das Unternehmen bereits im Januar 2011 seine kritische Haltung zur unkonventionellen Gasförderung bzw. zum Fracing im Umland von Münster in einem Po- sitionspapier gegenüber den Bezirksregierungen Arnsberg und Münster zum Ausdruck gebracht. ' ü ö : Fazit: Seit Herbst 2010 wird das Thema unkonventionelle Gasförderung in der Öffentlichkeit sowie von wissenschaftlicher Seite diskutiert. Eine intensive Prüfung des Themas auf Landes- und Bundes- ebene in seiner Gesamtheit ist auf den Weg gebracht. Ergebnisse sind bis Mitte 2012 zu erwar- ten. Wie schon in der Vorlage V/0226/2011 zum weiteren Vorgehen angekündigt, hat die Verwal- tung Informationen zur unkonventionellen Gasförderung im Münsterland auf der Homepage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz eingestellt. Die Verwaltung wird nach Vorlage des durch die Landesregierung beauftragten Gutachtens zur unkonventionellen Gasförderung im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen berichten und die Anträge abschließend beantwor- ten. Aus Sicht der Verwaltung sind zuvor keine weiteren Aktivitäten oder Beschlüsse erforderlich. . gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen v/0930/2011 | | | | hi
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Achtermannstraße 19
- Münzstraße 15
- Hohe Ward
- Kinderhaus
- Rothenburg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0186/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37