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1375/2018

Anbahnung, Kosten und Zukunft des Bonotel im Zuge der Umwandlung, Nutzung und späteren Verwertung als Flüchtlingsunterkunft

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 03.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.05.2018

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

5141 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/562/5 
 
Vorlagen-Nummer 03.05.2018 
 1375/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 03.05.2018 
 
Anbahnung, Kosten und Zukunft des Bonotel im Zuge der Umwandlung, Nutzung und 
späteren Verwertung als Flüchtlingsunterkunft 
Beantwortung der Anfrage AN/0601/2018 
 
Die Freien Wähler haben eine Anfrage zu dem Bonotel gestellt und bitten um Beantwortung der fol-
genden Fragen zur nächsten Ratssitzung: 
 
1. Von wem ging innerhalb der Verwaltung oder des Rates die Initiative zum Ankauf des Bono-
tels aus, und wer war der Verkäufer? 
 
2. Wer hat auf der Grundlage welcher Daten und Erkenntnisse die Ankauf-Entscheidung in wel-
chen Gremien von Verwaltung und Rat getroffen? 
 
3. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Köln bei Ankauf und Umwandlung des Bonotels in eine 
Flüchtlingsunterkunft bis zu deren Betriebsaufnahme insgesamt entstanden, und welche För-
dermittel von Land und Bund wurden zu deren Finanzierung wann beantragt und sind tatsäch-
lich geflossen bzw. werden noch erwartet? 
 
4. Wie sehen die mittel- bis langfristigen Zukunftspläne der Stadt für das Projekt aus? 
 
5. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung nach Analyse der gemachten Fehler beim Projekt 
Bonotel getroffen, um zu gewährleisten, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen? 
 
 
Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: 
 
zu 1. Die Immobilie Bonotel wurde der Verwaltung zur Vermietung an Geflüchtete angeboten. Aus 
Wirtschaftlichkeitsgründen hat sie daraufhin dem Rat vorgeschlagen, die Immobilie im Rah-
men der bereits anberaumten Zwangsversteigerung zu erwerben, um sie als Unterkunft für 
Geflüchtete herzurichten und zu nutzen. Der Verkehrswert des Objekts betrug zum Zeitpunkt 
der Zwangsversteigerung 6,9 Mio. EUR. Die Stadt Köln gab in der Zwangsversteigerung mit 
5,8 Mio. EUR das höchste Gebot ab und erhielt den Zuschlag. Um zügig mit der Herrichtung 
des ehemaligen Hotels für die Unterbringung von Geflüchteten beginnen und ein langwieriges 
Gerichtsverfahren vermeiden zu können, kam es zu einem gerichtlichen Vergleich. Inhalt die-
ses Vergleichs war, dass die Stadt Köln kurzfristig den uneingeschränkten Besitz erhält und 
im Gegenzug 700.000 EUR an den bisherigen Pächter zahlt. Für den Erwerb von Eigentum 
und Besitz wurden insgesamt 6,5 Mio. EUR aufgewandt. Dieser Betrag liegt 400.000 EUR un-
ter dem damaligen, gerichtlich ermittelten Verkehrswert. 
 
 
zu 2.  siehe hierzu auf die vom Rat gefassten Entscheidungen 1742/2014.

2 
 
 
 
zu 3. siehe hierzu Beschlussvorlage für den Rat 0399/2016 und Mitteilung für die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen bzw. die zuständigen Fachausschüsse 1924/2016, in der eine ausführliche 
Wirtschaftlichkeitsanalyse dargestellt ist. 
  
 Den Kosten für Erwerb (6,5 Mio. EUR) und Herrichtung (baulicher Brandschutz 1,2 Mio. EUR, 
Erneuerung Trinkwasseranlage 1,5 Mio. EUR) in Höhe von 9,2 Mio. EUR wurden unter Be-
rücksichtigung von Instandhaltungsaufwendungen (jährlich 105.640 EUR) und dem Restwert 
der Immobilie (4,1 Mio. EUR) die Kosten für eine hypothetische Anmietung gegenübergestellt. 
Auf die Laufzeit betrachtet, stellen sich diese Kosten wie folgt dar: 
 
Ablauf nach Jahren Ankauf Anmietung 
10 6,2 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR 
15 6,7 Mio. EUR 10,8 Mio. EUR 
20 7,2 Mio. EUR 13,7 Mio. EUR 
25 7,7 Mio. EUR 16,4 Mio. EUR 
 
 
  
 
Bei normaler Nutzung / Abnutzung ist ein Betrieb unter Beachtung der Betreiberverpflichtung 
(Wartungen und Sachverständigenprüfungen) über 15 Jahre hinaus möglich und realistisch. 
Bei einer Nutzung der Liegenschaft für diesen Zeitraum ergibt sich daher eine Kostenerspar-
nis von 4,1 Mio. EUR. 
 
 Unmittelbare Fördermittel des Bundes oder des Landes NRW wurden hierfür nicht in An-
spruch genommen. Die Stadt Köln hat allerdings grundsätzlich - auch für dieses Bauvorhaben 
- Darlehen zur Finanzierung kommunaler Investitionen in den Erwerb, den Bau und die Mo-
dernisierung von Flüchtlingsunterkünften zu vergünstigten Konditionen bei der NRW.BANK 
aufgenommen. 
 
 
zu 4. Das Objekt wird langfristig als Wohnheim für Geflüchtete genutzt werden. Aus sozialen und 
wirtschaftlichen Gründen wird jedoch angestrebt, die derzeitige Zentralverpflegung der Be-
wohnerinnen und Bewohner durch die Einbringung von Gemeinschaftsküchen zur selbständi-
gen Versorgung auf den jeweiligen Etagen zu ersetzen. Die beabsichtigte Nutzungsänderung 
ist baugenehmigungspflichtig. 
 
 
zu 5. Im Amt für Wohnungswesen wurde im Rahmen des Ressourcenmanagements, das den politi-
schen Gremien im November 2017 bekanntgegeben wurde (3217/2017), ein Fachcontrolling

3 
 
implementiert, welches sich aktuell im Aufbau befindet. Für das Ressourcenmanagement gilt 
es, das vorhandene Controlling weiter zu entwickeln und zu optimieren.  
Selbstverständlich wird eine umfassende Betrachtung – auch der wirtschaftlichen und vertrag-
lichen Aspekte – in diesem Rahmen vorgenommen. Ein erster Sachstand wird im 20. Flücht-
lingsbericht vorgestellt. Dieser wird nach der nächsten Sitzung des Integrationsrates am 07. 
Mai 2018 veröffentlicht. 
 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

03.05.2018 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1375/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
03.05.2018
Erstellt
25.04.2018 14:10