1375/2018
Anbahnung, Kosten und Zukunft des Bonotel im Zuge der Umwandlung, Nutzung und späteren Verwertung als Flüchtlingsunterkunft
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 03.05.2018 1375/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 03.05.2018 Anbahnung, Kosten und Zukunft des Bonotel im Zuge der Umwandlung, Nutzung und späteren Verwertung als Flüchtlingsunterkunft Beantwortung der Anfrage AN/0601/2018 Die Freien Wähler haben eine Anfrage zu dem Bonotel gestellt und bitten um Beantwortung der fol- genden Fragen zur nächsten Ratssitzung: 1. Von wem ging innerhalb der Verwaltung oder des Rates die Initiative zum Ankauf des Bono- tels aus, und wer war der Verkäufer? 2. Wer hat auf der Grundlage welcher Daten und Erkenntnisse die Ankauf-Entscheidung in wel- chen Gremien von Verwaltung und Rat getroffen? 3. Welche Gesamtkosten sind der Stadt Köln bei Ankauf und Umwandlung des Bonotels in eine Flüchtlingsunterkunft bis zu deren Betriebsaufnahme insgesamt entstanden, und welche För- dermittel von Land und Bund wurden zu deren Finanzierung wann beantragt und sind tatsäch- lich geflossen bzw. werden noch erwartet? 4. Wie sehen die mittel- bis langfristigen Zukunftspläne der Stadt für das Projekt aus? 5. Welche Vorkehrungen hat die Verwaltung nach Analyse der gemachten Fehler beim Projekt Bonotel getroffen, um zu gewährleisten, dass sich diese in Zukunft nicht wiederholen? Die Verwaltung nimmt zu den Fragen wie folgt Stellung: zu 1. Die Immobilie Bonotel wurde der Verwaltung zur Vermietung an Geflüchtete angeboten. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen hat sie daraufhin dem Rat vorgeschlagen, die Immobilie im Rah- men der bereits anberaumten Zwangsversteigerung zu erwerben, um sie als Unterkunft für Geflüchtete herzurichten und zu nutzen. Der Verkehrswert des Objekts betrug zum Zeitpunkt der Zwangsversteigerung 6,9 Mio. EUR. Die Stadt Köln gab in der Zwangsversteigerung mit 5,8 Mio. EUR das höchste Gebot ab und erhielt den Zuschlag. Um zügig mit der Herrichtung des ehemaligen Hotels für die Unterbringung von Geflüchteten beginnen und ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden zu können, kam es zu einem gerichtlichen Vergleich. Inhalt die- ses Vergleichs war, dass die Stadt Köln kurzfristig den uneingeschränkten Besitz erhält und im Gegenzug 700.000 EUR an den bisherigen Pächter zahlt. Für den Erwerb von Eigentum und Besitz wurden insgesamt 6,5 Mio. EUR aufgewandt. Dieser Betrag liegt 400.000 EUR un- ter dem damaligen, gerichtlich ermittelten Verkehrswert. zu 2. siehe hierzu auf die vom Rat gefassten Entscheidungen 1742/2014. 2 zu 3. siehe hierzu Beschlussvorlage für den Rat 0399/2016 und Mitteilung für die Bezirksvertretung Rodenkirchen bzw. die zuständigen Fachausschüsse 1924/2016, in der eine ausführliche Wirtschaftlichkeitsanalyse dargestellt ist. Den Kosten für Erwerb (6,5 Mio. EUR) und Herrichtung (baulicher Brandschutz 1,2 Mio. EUR, Erneuerung Trinkwasseranlage 1,5 Mio. EUR) in Höhe von 9,2 Mio. EUR wurden unter Be- rücksichtigung von Instandhaltungsaufwendungen (jährlich 105.640 EUR) und dem Restwert der Immobilie (4,1 Mio. EUR) die Kosten für eine hypothetische Anmietung gegenübergestellt. Auf die Laufzeit betrachtet, stellen sich diese Kosten wie folgt dar: Ablauf nach Jahren Ankauf Anmietung 10 6,2 Mio. EUR 7,5 Mio. EUR 15 6,7 Mio. EUR 10,8 Mio. EUR 20 7,2 Mio. EUR 13,7 Mio. EUR 25 7,7 Mio. EUR 16,4 Mio. EUR Bei normaler Nutzung / Abnutzung ist ein Betrieb unter Beachtung der Betreiberverpflichtung (Wartungen und Sachverständigenprüfungen) über 15 Jahre hinaus möglich und realistisch. Bei einer Nutzung der Liegenschaft für diesen Zeitraum ergibt sich daher eine Kostenerspar- nis von 4,1 Mio. EUR. Unmittelbare Fördermittel des Bundes oder des Landes NRW wurden hierfür nicht in An- spruch genommen. Die Stadt Köln hat allerdings grundsätzlich - auch für dieses Bauvorhaben - Darlehen zur Finanzierung kommunaler Investitionen in den Erwerb, den Bau und die Mo- dernisierung von Flüchtlingsunterkünften zu vergünstigten Konditionen bei der NRW.BANK aufgenommen. zu 4. Das Objekt wird langfristig als Wohnheim für Geflüchtete genutzt werden. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen wird jedoch angestrebt, die derzeitige Zentralverpflegung der Be- wohnerinnen und Bewohner durch die Einbringung von Gemeinschaftsküchen zur selbständi- gen Versorgung auf den jeweiligen Etagen zu ersetzen. Die beabsichtigte Nutzungsänderung ist baugenehmigungspflichtig. zu 5. Im Amt für Wohnungswesen wurde im Rahmen des Ressourcenmanagements, das den politi- schen Gremien im November 2017 bekanntgegeben wurde (3217/2017), ein Fachcontrolling 3 implementiert, welches sich aktuell im Aufbau befindet. Für das Ressourcenmanagement gilt es, das vorhandene Controlling weiter zu entwickeln und zu optimieren. Selbstverständlich wird eine umfassende Betrachtung – auch der wirtschaftlichen und vertrag- lichen Aspekte – in diesem Rahmen vorgenommen. Ein erster Sachstand wird im 20. Flücht- lingsbericht vorgestellt. Dieser wird nach der nächsten Sitzung des Integrationsrates am 07. Mai 2018 veröffentlicht. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1375/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 03.05.2018
- Erstellt
- 25.04.2018 14:10