V/0128/2021
Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0128/2021 Kurzüberblick Seit dem Jahr 2008 wird an Sportvereine, die gemäß Überlassungsvertrag für die Pflege und den Betrieb einer kommunalen Sportanlage verantwortlich sind, ein separater Energiekostenzuschuss gewährt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Zuschussgewährung klar und eindeutig zu regeln. Das Verfahren wird – vor allem für die Sportvereine - transparent und stellt eine verlässliche Basis dar. Der finanzielle Bedarf ist auf maximal 78.900 € pro Jahr festgelegt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Dieser Beschluss basiert auf Entscheidungen aus den Etatberatungen (Sportausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat) des Jahres 2008. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Beschlussvorlage
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V/0128/2021 V/0128/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportanlagen - Vereine mit Überlassungsvertrag, Energiekostenzuschuss Beratungsfolge 22.09.2021 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss stimmt zu, dass d en Sportvereinen für das Jahr 2019 für die an die Ver- eine gemäß Vertrag überlassenen kommunalen Sportanlagen ein Energiekostenzuschuss in Höhe von 18 % der Jahresenergiekosten (Erdgas, Heizöl, Strom, Wasser) je Sportanlage gemäß Anlage 1 gewährt wird. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Beschlussvorlage zum Energiekostenzu- schuss für das Jahr 2020 für die Sitzung am 02.11.2021 geplant ist. 3. Der Sportausschuss beschließt, dass für die Jahre 2019 und 2020 letztmalig ein Energiekos- tenzuschuss nach der bisherigen Berechnung gewährt wird. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf für ein neues Verfahren zum Umgang mit den Energiekosten unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit und des Klimaschut- zes mit Beteiligung der betroffenen Vereine zu erarbeiten und dem Sportausschuss zur Be- schlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 58.686,13 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 07.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bußw older Telefon: 492-5213 Bussw older@stadt- muenster.de - 2 - V/0128/2021 Begründung: Ausgangslage: Aktuell werden 23 kommunale Sportanlagen durch Sportvereine betrieben. In den dazu mit den Vereinen geschlossenen Überlassungsverträgen ist vereinbart, dass diese selbst für die Pflege und den Betrieb der kommunalen Sportanlagen inklusive der Zahlung der laufenden Betriebskos- ten, zu denen unter anderem die Energiekosten zählen, verantwortlich sind. Für die nachgewie- senen und durch die Verwaltung anerkannten Betriebskosten wird dabei ein vertraglich festgeleg- ter Zuschuss in Höhe von 70 % von der Stadt gewährt. Im Jahr 2008 wandten sich viele Sportvereine an die Sportverwaltung und beantragten eine zu- sätzliche f inanzielle Hilfe aufgrund der stetig und erheblich gestiegenen Energiekosten. Dieser Bedarf wurde anerkannt und seitdem können die Vereine jährlich auf Antrag neben dem Be- triebskostenzuschuss einen weiteren Zuschuss zur Deckung der Energiekosten erhalten. Die Höhe dieses Zuschusses wird in Abhängigkeit der durchschnittlichen Energiekostensteigerung laut den Zahlen des Statistischen Bundeamtes ermittelt. Zu Beschlusspunkt 1: Für den hier maßgeblichen Abrechnungszeitraum 2019 ergibt sich eine durchschnittliche Steige- rung der Energiekosten in Höhe von 18 %. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Vereine jeweils einen Energiekostenzuschuss in Höhe von 18 % der eingereichten Gesamtenergiekosten (siehe Anlage 1) erhalten. Zu Beschlusspunkt 2: Um den Vereinen zeitnah den Energiekostenzuschuss für das Jahr 2020 bewilligen zu können, wird die Verwaltung die Vereine auffordern, ihre Energiekosten nachzuweisen, so dass in der Sitzung am 02.11.2021 ein entsprechender Beschluss gefasst werden kann. Zu Beschlusspunkt 3: Bereits mit Beschluss zur Vorlage V/0867/2019 hatte der Sportausschuss zur Kenntnis genom- men, dass der separate Energiekostenzuschuss künftig in die neugefassten Überlassungsverträ- ge als Vertragsbestandteil aufgenommen werden soll. Bis dahin bedarf es gesonderter Beschlüs- se des Ausschusses über die Gewährung dieses Zuschusses. Neben dieser zu treffenden Regelung in den Überlassungsverträgen ist die Berechnung des Zu- schusses zu korrigieren. Der Energiekostenzuschuss wird zusätzlich zu den vertraglich geregel- ten Betriebskosten gewährt. Bisher wurden maximal 18 % der nachgewiesenen Energiekosten gesondert bezuschusst. Der Gesamtbetrag ist jedoch auf 78.900 € begrenzt. Mit der Folge, dass in der Vergangenheit nicht immer 18 % übernommen werden konnten. Die bisherige Berechnung führt zu einer unverhältnismäßig hohen Übernahme der Energiekosten durch die Stadt, da für die Berechnung des Energiekostenzuschusses als Basiswert die gesamten Energiekosten und nicht der verbleibende Anteil der Vereine berücksich tigt wird, der lediglich Mehrkosten der Vereine durch die Steigerung der Energiekosten auffängt. Berechnungsbeispiel: Gesamtenergiekosten 10.000,00 € Anteil Sportamt (70% von Gesamtenergiekosten) 7.000,00 € Anteil Verein (30 % von Gesamtenergiekosten) 3.000,00 € Zusätzlicher Zuschuss (18 % von Gesamtenergiekosten) 1.800,00 € Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von insgesamt 8.800,00 € (= 88 %) und ein verbleibender Anteil für den Verein von 1.200,00 € (= 12 %) zusätzliche städtische Übernahmen (= 18%) - 3 - V/0128/2021 Gesamtenergiekosten 10.000,00 € Anteil Sportamt (70% von Gesamtenergiekosten) 7.000,00 € Anteil Verein (30 % von Gesamtenergiekosten) 3.000,00 € Zusätzlicher Zuschuss (18 % bezogen auf den 30 %igen Anteil Verein) 540,00 € Daraus ergibt sich ein städtischer Anteil von insgesamt 7.540,00 € (= 75,4 %) und ein verbleibender Anteil für den Verein von 2.460,00 € (= 24,6 %) zusätzliche städtische Übernahmen (= 5,4%) Die bisherige Berechnung muss folglich geändert werden. Da die Vereine auf dieses Berech- nungsverfahren und in der Folge auf die Höhe der Zuschüsse vertrauen, schlägt die Verwaltung vor, für die Jahre 2019 und 2020 diese Berechnung noch anzuwenden. Dies soll aber für die Jah- re 2019 und 2020 letztmalig erfolgen. Zu Beschlusspunkt 4: Bereits bei der Beratung der Vorlage V/0867/2019 war angeregt worden, Anreize zum Energie- sparen zu setzen, die das bisherige Verfahren zur Gewährung des Energiekostenzusc husses nicht enthält. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der für Münster beschlossenen Ziele hinsichtlich Nachhaltigkeit und Klimaneutralität. Es sollen Anreize geschaffen werden, den Ener- gieverbrauch dauerhaft zu senken. Dies kann durch einen gene rell sparsameren Einsatz von Energie und durch die Nutzung effizienterer Technologien, die zum Teil selbst förderwürdig sind, erzielt werden (vgl. bspw. Sportförderrichtlinie Abschnitt II). Bisher wurde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dass im Rahme n der Überarbeitung der Überlassungsverträge zusammen mit den Vereinen auch ein neues Verfahren zur Gewährung des Energiekostenzuschusses erarbeitet werden soll. Dieses Ziel soll auch weiterhin verfolgt werden. Aufgrund von Arbeitsbelastung und Stellenvakanzen – die Stelle wird frühestens zum Jahresende besetzt werden können – konnte die Überarbeitung der Überlassungsverträge noch nicht erfolgen. Um schon im Jahr 2021 die für Münster beschlossenen Ziele hinsichtlich Nachhaltigkeit und Kli- maneutralität zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung vor, im Vorgriff auf die Überarbeitung der Überlassungsverträge zusammen mit den Vereinen grundlegende Regelungen zur Verteilung der Energiekosten zu entwickeln, die dann in die Überarbeitung der Überlassungsverträge ein- fließen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Energiekostenzuschuss für Vereine mit Überlassungsvertrag
Anlage 1 Vorlage V_0128_2021 Energiekostenzuschuss 2021 für 2019
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Verein nachgewiesene Kosten € Separater Energie- kostenzuschuss 18% DJK SV Mauritz e. V. 23.148,94 € 4.166,81 € DJK GW Amelsbüren e. V. 12.807,24 € 2.305,30 € DJK GW Gelmer e. V. 11.214,07 € 2.018,53 € DJK SC Nienberge e. V. 5.591,58 € 1.006,48 € DJK SV Borussia Münster e. V. 14.134,84 € 2.544,27 € DJK Wacker Mecklenbeck e. V. 49.040,63 € 8.827,31 € Eintracht Münster e. V. 11.451,71 € 2.061,31 € 1. FC Gievenbeck e. V. 31.061,22 € 5.591,02 € SC Gremmendorf e. V. 13.899,69 € 2.501,94 € SC Münster 08 e. V. - Manfred- von- Richthofen- Str. 9.429,25 € 1.697,27 € SC Münster 08 e. V. - Sportzentrum Ost 11.359,32 2.044,68 € SC Sprakel e. V. 10.000,58 € 1.800,10 € SC Westfalia Kinderhaus e. V. 13.697,36 2.465,52 € SV BW Aasee e. V. 4.557,55 820,36 € SV Concordia Albachten e. V. 9.793,90 1.762,90 € SV Teutonia Coerde e. V. 15.526,75 2.794,82 € TSV Handorf e. V. 20.397,56 3.671,56 € TuS Hiltrup e. V. 23.639,88 € 4.255,18 € TuS Saxonia Münster e. V. 17.033,99 € 3.066,12 € Stadtsportbund Münster e. V. 4.643,64 835,86 € ESV Münster e. V. 13.604,38 2.448,79 € 326.034,08 € 58.686,13 € Anlage 1 Vorlage V/0128/2021
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Manfred-von-Richthofen-Straße 9
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0128/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.09.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 14:33