Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1111/2017 vom 23.08.2017
Stand: Am 07.09.2017 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.
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Antrag_CDU_Grüne_AN-1111-2017
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Herrn Bezirksbürgermeister Marco Pagano Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Jürgen Schuiszill Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.08.2017 AN/1111/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017, TOP 7.4 Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen vom 22.08.2017 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.09.2017 zu nehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk dazu geeignet sind, um dort Wildpflanzen wie z.B. Klatschmohn, Kornblumen und Margeriten auszusäen. Als Beispiel sind hier die Kalker Hauptstraße in Höhe der KölnArcaden/Polizei- präsidium, der Vingster Ring zwischen Ostheimer Straße und Autobahnauffahrt, die Ostheimer Straße in Ostheim, die Olpener Straße in Merheim und die Frankfurter Straße in Höhenberg zu nennen. 2 Begründung: An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet blühen in diesem Sommer auf den Mittel- streifen Wildblumen wie Klatschmohn, Kornblumen und Margeriten. Als Beispiel ist die Verbindung zwischen Severinsbrücke und Barbarossaplatz zu nennen. Da dies ein schönes Bild abgibt, kostengünstig und einfach zu bewerkstelligen ist, bitten wir, geeignete Stellen im Stadtbezirk Kalk dafür auszusuchen. Da sich die Pflanzen immer wieder selbst aussäen, wird auch der erforderliche Gras- schnitt nicht behindert. Auch die Frühjahrsaktionen der Kirchen und Bürgervereine (Osterglocken etc.) werden nicht behindert, da es sich bei den Wildpflanzen um Sommerblüher handelt. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schuiszill Daniel Bauer-Dahm Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/67 Vorlagen-Nummer AN/1111/2017 Stand: 09.01.2024 Sachstandsbericht Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2017 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk dazu geeignet sind, um dort Wildpflanzen wie z.B. Klatschmohn, Kornblumen und Margeriten auszusäen. Als Beispiel sind hier die Kalker Hauptstraße in Höhe der KölnArcaden/Polizeipräsidium, der Vingster Ring zwischen Ostheimer Straße und Autobahnauffahrt, die Ostheimer Straße in Ostheim, die Olpener Straße in Merheim und die Frankfurter Straße in Höhenberg zu nennen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die im Beschluss beschriebenen Mittelsteifen des Straßenbegleitgrüns sind aufgrund des vor- handenen Flächenzuschnitts und der geringen Breite nicht für die Ansaat mit artenreichen Wiesen geeignet. Begrenzender Faktor ist dabei in der Regel die Breite der Fläche. Insbeson- dere im Hochsommer und Herbst, sowie bei Regen oder Sturm besteht die Gefahr, dass die Stauden und Gräser aufgrund Ihrer Höhe ihren Halt verlieren und sich auf die Fahrbahn nei- gen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird daher der Rand der Fläche als Sicherheitsstrei- fen gemäht, der i.d.R. 1,50m beträgt. Dieser Sicherheitsabstand muss sowohl zur Fahrbahn, als auch für den Rad-und Gehweg eingehalten werden. Insofern beträgt die Mindestbreite für die Anlage einer solchen Fläche ca. 3,00m. Bei den beschlossenen Straßenzügen sind diese Voraussetzungen der Mindestbreiten nicht gegeben. Wir schlagen daher vor, abschnittsweise Blumenzwiebeln zu setzen, um das Straßenbegleitgrün hierdurch aufzuwerten. Die Finanzie- rung der vorgeschlagenen Blumenzwiebelpflanzung kann durch das Stadtverschönerungspro- gramm beschossen werden Nächste Schritte: Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 2
Beratungsverlauf
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