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AN/1111/2017

Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 23.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.09.2017, TOP 7.4

Antrag_CDU_Grüne_AN-1111-2017

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Ansehen

Sachstandsbericht BV

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Antrag_CDU_Grüne_AN-1111-2017

2346 Zeichen

Herrn 
Bezirksbürgermeister 
Marco Pagano 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
 
 
Jürgen Schuiszill 
Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion 
E-Mail: CDU-BV8@stadt-koeln.de 
 
Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen 
E-Mail: daniel.bauer.dahm@gmail.com 
 
 
 
 
 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister: 23.08.2017 
 AN/1111/2017 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017, TOP 7.4 
 
Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk 
Gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grü-
nen vom 22.08.2017 
 
 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Pagano, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, 
 
die Antragsstellenden Fraktionen in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie, folgenden 
Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Kalk am 07.09.2017 
zu nehmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk 
Kalk dazu geeignet sind, um dort Wildpflanzen wie z.B. Klatschmohn, Kornblumen 
und Margeriten auszusäen. 
Als Beispiel sind hier die Kalker Hauptstraße in Höhe der KölnArcaden/Polizei-
präsidium, der Vingster Ring zwischen Ostheimer Straße und Autobahnauffahrt, die 
Ostheimer Straße in Ostheim, die Olpener Straße in Merheim und die Frankfurter 
Straße in Höhenberg zu nennen.

2 
 
 
 
Begründung: 
 
An verschiedenen Stellen im Stadtgebiet blühen in diesem Sommer auf den Mittel-
streifen Wildblumen wie Klatschmohn, Kornblumen und Margeriten. Als Beispiel ist 
die Verbindung zwischen Severinsbrücke und Barbarossaplatz zu nennen. Da dies 
ein schönes Bild abgibt, kostengünstig und einfach zu bewerkstelligen ist, bitten wir, 
geeignete Stellen im Stadtbezirk Kalk dafür auszusuchen. 
 
Da sich die Pflanzen immer wieder selbst aussäen, wird auch der erforderliche Gras-
schnitt nicht behindert. Auch die Frühjahrsaktionen der Kirchen und Bürgervereine 
(Osterglocken etc.) werden nicht behindert, da es sich bei den Wildpflanzen um 
Sommerblüher handelt. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Jürgen Schuiszill   Daniel Bauer-Dahm 
Fraktionsvorsitzender   Fraktionsvorsitzender 
der CDU-Fraktion   der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sachstandsbericht BV

2002 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1111/2017
Stand: 09.01.2024 
Sachstandsbericht  
Aussäen von Wildpflanzen auf Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk 
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.08.2017 
Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Fahrbahnmittelstreifen im Stadtbezirk Kalk 
dazu geeignet sind, um dort Wildpflanzen wie z.B. Klatschmohn, Kornblumen und Margeriten 
auszusäen. 
Als Beispiel sind hier die Kalker Hauptstraße in Höhe der KölnArcaden/Polizeipräsidium, der 
Vingster Ring zwischen Ostheimer Straße und Autobahnauffahrt, die Ostheimer Straße in 
Ostheim, die Olpener Straße in Merheim und die Frankfurter Straße in Höhenberg zu nennen. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die im Beschluss beschriebenen Mittelsteifen des Straßenbegleitgrüns sind aufgrund des vor-
handenen Flächenzuschnitts und der geringen Breite nicht für die Ansaat mit artenreichen 
Wiesen geeignet. Begrenzender Faktor ist dabei in der Regel die Breite der Fläche. Insbeson-
dere im Hochsommer und Herbst, sowie bei Regen oder Sturm besteht die Gefahr, dass die 
Stauden und Gräser aufgrund Ihrer Höhe ihren Halt verlieren und sich auf die Fahrbahn nei-
gen. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird daher der Rand der Fläche als Sicherheitsstrei-
fen gemäht, der i.d.R. 1,50m beträgt. Dieser Sicherheitsabstand muss sowohl zur Fahrbahn, 
als auch für den Rad-und Gehweg eingehalten werden. Insofern beträgt die Mindestbreite für 
die Anlage einer solchen Fläche ca. 3,00m. Bei den beschlossenen Straßenzügen sind diese 
Voraussetzungen der Mindestbreiten nicht gegeben. Wir schlagen daher vor, abschnittsweise 
Blumenzwiebeln zu setzen, um das Straßenbegleitgrün hierdurch aufzuwerten. Die Finanzie-
rung der vorgeschlagenen Blumenzwiebelpflanzung kann durch das Stadtverschönerungspro-
gramm beschossen werden 
 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

2

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 7.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Ostheimer Straße
  • Olpener Straße
  • Frankfurter Straße
  • Vingster Ring
  • Barbarossaplatz
  • Severinsbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/1111/2017
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
23.08.2017
Erstellt
23.08.2017 08:39