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Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (SPD) AN/0294/2021 vom 18.02.2021

Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) endgültig abgelehnt.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV6)

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    Gemeinsamer Antrag: SPD-Fraktion Die Linke Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0294/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellenden bitten Sie, folgenden Antrag zur Beschl ussfassung in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 4. März 2021 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Kita Versorgung im Stadtteil Merkenich die Planung einer zusätzlichen Kindertageseinrichtung auf dem städtischen Grundstück an der Straße Auf dem alten Weerth (Parzelle 925) aufzunehmen. Zur Beschleunigung dieser Planung sind Gespräche beispielsweise mit dem Investor zu führen, der an diesem Grundstück ein konkretes Interesse bekundet hat. Unabhängig davon soll die Verwaltung die Gespräche mit den Interessenten für Kindertageseinrichtungen in anderen Ortsteilen des Stadtteils Merkenich weiterführen. Dies betrifft namentlich die Projekte Friedrich -Otto-Schott-Straße in Langel sowie Amandusstraße in Rhe inkassel. Begründung: - 2 - Der bisher prognostizierte Kinderanteil unter 6 Jahren als Grundlage für das Ausbauprogramm an Kindertageseinrichtungen ist durch neue im Stadtteil Merkenich hinzugekommene Wohnbebauung überholt. Im Frühjahr 2020 haben viele Bürge rinnen und Bürger aus Merkenich eine entsprechende Unterschriftenliste den Repräsentanten des Rates übergeben Den Bedarf für weitere Kita - Plätze belegen zusätzlich die Antworten der Verwaltung auf mehrere Anfragen der CDU - Fraktion (beispielsweise zu AN/095 2/2020) in der Bezirksvertretung Chorweiler wie auch der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke im Jugendhilfeausschuss. Demnach scheint es so zu sein, dass die bisherigen Anstrengungen der Verwaltung zur Verbesserung der Situation im Stadtteil Merkenich leider nicht zielführend gewesen sind. So wird beispielsweise mit der Antwort 2674 -2020 für den Jugendhilfeausschuss ausgeführt, dass Prüfungen hinsichtlich der Bebaubarkeit der Fläche an der Amandusstraße in Rheinkassel erfolgen. Dieses Grundstück ist ab er schon länger in der Prüfung. Bürger aus den Rheindörfern haben ein Schreiben der Jugendverwaltung vorgelegt, wonach dieser ausführt, mit dem Eigentümer der Fläche werde gesprochen und voraussichtlich in einigen Monaten könne gebaut werden. Diese Auskunf t jedoch stammt aus dem Jahr 1992. Das und der gestiegene Bedarf im Stadtteil Merkenich belegen, dass die Anstrengungen der Verwaltung zu intensivieren sind. In dieselbe Richtung zielt ein Ratsauftrag aus dem Jahr 2017 im Zusammenhang mit der bevorstehende n Bebauung des Grundstückes Causemannstraße 29 -31 in Merkenich. Demnach sollte als Ersatz für die wegfallende Einrichtung dort ein geeignetes Grundstück für eine neue Kita gefunden werden. Bisher jedoch konnte ein solches Grundstück seitens der Verwaltung nicht gefunden werden. Wie wir erfahren haben, hat sich jetzt ein potentieller Investor gemeldet, der bereit ist, eine zusätzliche Einrichtung im Ortsteil Merkenich zu errichten. Die dafür ins Auge gefasst oben genannte und im Eigentum der Stadt stehende Fläche liegt seit Jahrzehnten brach. Grund hierfür ist, dass die in den 1970er -Jahren für Merkenich aufgestellten Bebauungspläne dort eine Straßentrasse mit einer Brücke über die KVB -Linie 12 vorgesehen hatten. Diese Pläne sind mittlerweile aufgehoben - die Fläche dennoch ist jedoch seitdem für die ursprünglichen Planungen vorgehalten worden. Diese Planung ist bis heute nicht ansatzweise realisiert worden und es gibt dafür auch keinen Bedarf mehr. Die neue Erschließungsanlage „Auf dem alten Weerth“ ist seit Jahren fertiggestellt. Zudem setzt der Bebauungsplan 6654.03 auf der Westseite mittlerweile eine ganz andere Nutzung fest. Die Änderung des Planungsrechtes ist daher geboten. Eine Beschleunigung könnte sich ergeben, wenn mit dem Interessenten über die Au fstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplan eine Einigung erzielt werden könnte. Mit freundlichen Grüßen Inan Gökpinar Klaus Roth Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer AN/0294/2021 Stand: 05.08.2024 Sachstandsbericht Verbesserung der Kita-Versorgung im Stadtteil Merkenich Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beauftragt die Verwaltung zusätzlich zu der betriebsnahen Kindertageseinrichtung in der Friedrich-Otto-Schott- Straße in Merkenich ein Grundstück in Merkenich auszuwählen, auf dem eine weitere Kita mit drei Gruppen gebaut werden kann. Dabei ist zu beachten, dass das Vorhaben zeitnah in den nächsten drei Jahren realisiert wird. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: zum 01.08.2024 Der Investor hat sein Bauvorhaben auf dem betriebseigenen Gelände in der Friedrich-Otto- Schott-Straße inzwischen zurückgezogen. Grund sind die seit 2021 enorm gestiegenen Bau- kosten, die nach Aussage des Eigentümers die Realisierung einer Betriebskita für ihn wirt- schaftlich zu einem unkalkulierbaren Risiko gemacht haben. Folgende Grundstücke in Merkenich befinden sich aktuell mit realistischen Umsetzungschan- cen derzeit in der Sondierung: 1. Das Grundstück „Causemannstr. 58-64“ befindet sich in städtischem Eigentum. Auf dem Gelände befinden sich zwei teilbewohnte Wohnhäuser. Beide Gebäude befinden sich in einem baulich maroden Zustand, wobei eine Sanierung der Bauten als nicht mehr wirtschaftlich angesehen wird. Wohnraumersatz für die Bestandsmieter zu finden erweist sich auf dem freien Wohnungsmarkt aufgrund deren besonderer persönlicher Situation als ausgesprochen schwierig. Aus planungsrechtlicher Sicht ist auf dem Gelände eine 4-6 gruppige Einrichtung reali- sierbar. Ein möglicher Investor hat zwischenzeitlich jedoch sein Interesse an der Um- setzung eines kombinierten Kita-/Wohngebäudes zurückgezogen, das sich einerseits das Grundstück im Nahumfeld von Störfallbetrieben befindet, was wiederum zusätzli- che spezielle Gutachten für eine Bauantragsstellung erforderlich macht und den Auf- wand organisatorisch, aber auch kostentechnisch, in einem erheblichen Umfang stei- gern würde. Andererseits würden die bestehenden Mietverhältnisse von einem mögli- chen Investor zunächst übernommen werden müssen, wobei die Stadt Köln lediglich den Abschluss eines Erbpachtvertrages für das Grundstück anbieten würde. Beides schmälert aus Investorensicht jedoch in erheblichen Maße die Attraktivität an diesem 2 Standort Investitionen zu tätigen. 2. Die Kölner Wohnungsbaugenossenschaft besitzt ein Grundstück am „Am Höfenweg“ und möchte die sich darauf befindlichen Wohnhäuser erneuern. Um dies realisieren zu können bedarf es einer Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Ein entspre- chendes Verfahren wurde seitens der Stadt Köln aktuell in Gang gesetzt, wobei die Wohnungsbaugenossenschaft sich im Zuge des gesamten Neubauprojektes bereit er- klärt hat eine 5-gruppigen Kitaneubau auf ihrem Gelände zu realisieren. Erste Planun- gen weisen entsprechend einen Kitasolitärbau aus. Die Umsetzung eines Kitaneubaus an diesem Standort gilt aufgrund der Rahmenbedingungen als realistischste und zeit- lich am schnellsten umsetzbare Baulösung im Hinblick auf alle sonstigen derzeitigen Optionen innerhalb Merkenichs. Nächste Schritte: Prioritäre Verfolgung des Verfahrens hinsichtlich einer B-Plan-Änderung für den Bereich „Am Höfenweg“. Zeitgleich wird die Stadt Köln für das Grundstück „Causemannstraße“ Unterstüt- zungsmöglichkeiten im Hinblick auf die zusätzlich erforderlichen Gutachten prüfen und die Su- che nach einem Investor für diesen Standort weiter fortsetzen. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf

  1. 15.04.2021

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.9, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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