1204/2019
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln-Mauenheim
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/665/4 Vorlagen-Nummer 1204/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln- Mauenheim Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Verkehrs- fläche „Brunhildplatz“ in Köln-Mauenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 €. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 180.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja KAG muss noch berechnet werden % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.600 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten KAG muss noch berechnet werden € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Im Bereich der Verkehrsfläche des Brunhildplatzes in Köln-Mauenheim konnten erhebliche Schäden in der Asphaltbefestigung festgestellt werden. Unebenheiten in Form von Verdrückungen und Absackungen führen derzeit dazu, dass die Straßen- entwässerung nicht in Gänze gewährleistet werden kann. Über Risse in der Asphaltbefestigung kann Niederschlagswasser in den Straßenoberbau eindringen und diesen zusätzlich schädigen. Zurzeit erneuert die RheinEnergie AG Telekommunikations-, Strom-, Gas- und Trinkwasserleitungen im zuvor benannten Bereich. Nach Fertigstellung der Arbeiten beabsichtigt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die In- standsetzung der Verkehrsfläche. Geplant ist die grundhafte Erneuerung aller Asphaltschichten, wodurch die entstandenen Unebenhei- ten in der Fahrbahn beseitigt werden sollen. Zusätzlich ist der Austausch des Betonplattenbelags entlang der Spielplatzumgehung vorgesehen. Zur geplanten Maßnahme hat bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Diese wurde durch die RheinEnergie AG unter Beteiligung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung organisiert. Hierbei wurde die beabsichtigte Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche eingehend durch Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung erläutert. Der Baustart für den Straßenbau ist für Ende des III. Quartals 2019 geplant. Inwieweit die Anliegerinnen und Anlieger durch Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabenge- setz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) an den Kosten der Generalinstandsetzung des Brunhildplatzes zu beteiligen sind, wird derzeit geprüft. 3 Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristpla- nung 2020-2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfü- gung. Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen ab 2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 3.600 € berücksichtigt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Lageplan Brunhildplatz Anlage 3 KAG-Kosten Brunhildplatz
Anlage 3- KAG-Kosten Brunhildplatz
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–Anfrage der Bezirksvertretung 5 – TOP 9.1.1 „Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche Brunhildplatz in Köln-Mauenheim“ hier: Mitteilung der Verwaltung Die Verwaltung wird gebeten, eine Aussage bezüglich anfallender KAG-Beiträge im Zuge der Baumaßnahme „Brunhildplatz“ in Köln-Mauenheim zu tätigen. Mitteilung der Verwaltung: „Die Erneuerung der Straßenbefestigung im Brunhildplatz/Balmungweg löst eine Beitragspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke nach § 8 KAG NRW aus. Eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung wird derzeit vorbereitet und nach der Sommerpause vorgelegt. Von den geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 180.000,00 EUR sind unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung rd. 126.000,00 EUR von den Anliegern zu tragen, verteilt auf 26 Grundstücke mit insgesamt rd. 3.800 m² Grundstücksfläche. Die geschätzte Beitragsbelastung liegt damit bei rd. 33,20 EUR/m² Anliegergrundstücksfläche.“
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)
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Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.]
VARIANTE 1
Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben:
Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wi rd in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 2
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen:
Beteiligungsspielraum Komplexität
Information einfach / standardisiert
Anhörung / Beratung teilstandardisiert
Mitgestaltung / Mitverantwortung komplex / individuell
Das Beteiligungskonzept ist bereit s beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
VARIANTE 3
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil:
Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden.
Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend.
Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden.
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.
… bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden hat, die von der RheinEner-
gie unter Beteiligung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung organisiert wurde.
Anlage 2- Lageplan Brunhildplatz
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Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern =D 04 v ung _ BE ie Kunden | Drmgalahler u. Bopkalkailbau) RN En hl Mittelpunkt: [355191,5649255] 1:625 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 29.03.2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1204/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.05.2019
- Erstellt
- 01.04.2019 07:12