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1204/2019

Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln-Mauenheim

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3- KAG-Kosten Brunhildplatz

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

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Anlage 2- Lageplan Brunhildplatz

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3581 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/665/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 1204/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche "Brunhildplatz" in Köln-
Mauenheim 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung mit der Generalinstandsetzung der Verkehrs-
fläche „Brunhildplatz“ in Köln-Mauenheim mit Gesamtkosten in Höhe von 180.000 €. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   180.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja KAG muss noch 
berechnet werden      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.600 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   KAG muss noch 
berechnet werden € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Im Bereich der Verkehrsfläche des Brunhildplatzes in Köln-Mauenheim konnten erhebliche Schäden 
in der Asphaltbefestigung festgestellt werden. 
Unebenheiten in Form von Verdrückungen und Absackungen führen derzeit dazu, dass die Straßen-
entwässerung nicht in Gänze gewährleistet werden kann. Über Risse in der Asphaltbefestigung kann 
Niederschlagswasser in den Straßenoberbau eindringen und diesen zusätzlich schädigen. 
Zurzeit erneuert die RheinEnergie AG Telekommunikations-, Strom-, Gas- und Trinkwasserleitungen 
im zuvor benannten Bereich. 
Nach Fertigstellung der Arbeiten beabsichtigt das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung die In-
standsetzung der Verkehrsfläche. 
Geplant ist die grundhafte Erneuerung aller Asphaltschichten, wodurch die entstandenen Unebenhei-
ten in der Fahrbahn beseitigt werden sollen. Zusätzlich ist der Austausch des Betonplattenbelags 
entlang der Spielplatzumgehung vorgesehen. 
Zur geplanten Maßnahme hat bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Diese 
wurde durch die RheinEnergie AG unter Beteiligung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung 
organisiert. Hierbei wurde die beabsichtigte Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche eingehend 
durch Vertreter des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung erläutert. 
Der Baustart für den Straßenbau ist für Ende des III. Quartals 2019 geplant. 
Inwieweit die Anliegerinnen und Anlieger durch Straßenbaubeiträge nach § 8 Kommunalabgabenge-
setz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) an den Kosten der Generalinstandsetzung des 
Brunhildplatzes zu beteiligen sind, wird derzeit geprüft.

3 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2019 inklusive Mittelfristpla-
nung 2020-2022 im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-6605, 
Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfü-
gung. 
Des Weiteren sind im Haushaltsplan 2019 ff. in der Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen ab 
2019 entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 3.600 € berücksichtigt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Lageplan Brunhildplatz 
Anlage 3 KAG-Kosten Brunhildplatz

Anlage 3- KAG-Kosten Brunhildplatz

1040 Zeichen

–Anfrage der Bezirksvertretung 5 – TOP 9.1.1 „Baubeschluss für die 
Generalinstandsetzung der Verkehrsfläche Brunhildplatz in Köln-Mauenheim“ 
hier: Mitteilung der Verwaltung 
 
Die Verwaltung wird gebeten, eine Aussage bezüglich anfallender KAG-Beiträge im Zuge der 
Baumaßnahme „Brunhildplatz“ in Köln-Mauenheim zu tätigen. 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
„Die Erneuerung der Straßenbefestigung im Brunhildplatz/Balmungweg löst eine 
Beitragspflicht der Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke 
nach § 8 KAG NRW aus. Eine entsprechende KAG-Maßnahmensatzung wird derzeit 
vorbereitet und nach der Sommerpause vorgelegt. 
Von den geschätzten Ausbaukosten in Höhe von 180.000,00 EUR sind unter 
Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße nach § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der 
Straßenbaubeitragssatzung rd. 126.000,00 EUR von den Anliegern zu tragen, verteilt 
auf 26 Grundstücke mit insgesamt rd. 3.800 m² Grundstücksfläche. Die geschätzte 
Beitragsbelastung liegt damit bei rd. 33,20 EUR/m² Anliegergrundstücksfläche.“

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (BV 5)

1559 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wi rd in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereit s beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung. 
… bereits eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden hat, die von der RheinEner-
gie unter Beteiligung des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung organisiert wurde.

Anlage 2- Lageplan Brunhildplatz

515 Zeichen

Hintergrundfarbe (Nutzung), Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern
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Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster

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Erstellt am: 29.03.2019

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1204/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.05.2019
Erstellt
01.04.2019 07:12