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1294/2017

Anmeldebögen an Schulen (AN/0614/2017)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 25.04.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 25.04.2017

Anlage _Anmeldebogen Grundschule

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage _Anmeldebogen Grundschule

2710 Zeichen

Anmeldung Grundschule für das Schuljahr 2017/18  
Bitte reichen Sie diesen Anmeldebogen bis spätestens zum 28.10.2016  vollständig ausgefüllt bei Ihrer Erstwunsch-Schule ein. 
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung ohne Nennung eines Zweitwunsches nicht entgegengenommen werden kann. 
 
Daten des Kindes 
Name des Kindes 
 
Vorname des Kindes geb. am:              in:  Staat sangehörigkeit 
Straße Hausnummer 
 
PLZ Ort 
Konfession 
 ohne  röm.-kath.  evang.  islam.  syr.-ortho..  sonst. ortho.  jüdisch  alevit..  andere 
Geschlecht  
 
Daten der Eltern  
1. 
 Mutter  Vater  sonst. Sorgeberechtigte/r: 
  
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt ? 
  ja          nein  
Name Sorgeberechtigte/r 1  
 
Vorname  Geburtsland  
 
Sprache  
Straße Hausnummer 
 
PLZ Ort 
Telefon  a) privat                          b) beruflich/mobil 
 
Email  
 
2. 
 Mutter  Vater  sonst. Sorgeberechtigte/r: 
Name Sorgeberechtigte/r 2  
 
Vorname  Geburtsland  
 
Sprache  
Straße Hausnummer 
 
PLZ Ort 
Telefon a) privat                           b) beruflich/mobil 
 
Email  
 
Weitere Informationen  
 
Erstwunsch Grundschule  nächstgelegene Grundschule? 
  ja          nein 
Zweitwunsch Grundschule (ist immer auszufüllen!)  nächstgelegene Grundschule? 
  ja          nein 
Bestehen besondere Gründe, warum Sie Ihr Kind an dieser Schule (Erstwunsch) anmelden möchten? 
 
 
Besteht Interesse am Offenen Ganztag  (OGS)?    ja        nein  
(Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine Interessensbekundung. Für die Anmeldung des Kindes zum Besuch der OGS ist 
ein separater Anmeldebogen auszufüllen, die Vergabe der OGS-Plätze findet zu einem späteren Zeitpunkt statt, nähere 
Informationen erhalten Sie im Aufnahmegespräch) 
Besteht nach Ihrer Einschätzung für Ihr Kind sonderpädagogischer Unterstützungs bedarf ?  ja       nein  
Falls ja: Welchen Förderschwerpunkt vermuten Sie: 
  Sehen   Hören/Kommunikation      Lernen   Sprache   emotionale/soziale Entwicklung  
  körperliche/motorische Entwicklung   geistige Entwicklung 
Wünschen Sie eine Beschulung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens ?   ja          nein 
(Bitte beachten Sie, dass diese Abfrage nicht das Verfahren zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs ersetzt) 
Besuchter Kindergarten:  
 
Geschwisterkinder an der Schule (Name/ Klasse) 
 
Sonstige Hinweise: 
 
Bei Anmeldung an einer Bekenntnisgrundschule, wenn das Kind nicht dem Bekenntnis angehört:  
Soll Ihr Kind  nach den Grundsätzen dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden? (Voraussetzung für die Auf- 
nahme an der Bekenntnisschule gem. § 1 der Ausbildungsordnung für die Primarstufe)   ja          nein  
Ort, Datum 
 
Unterschrift Sorgeberechtigte/r 1 Unterschrift Sorg eberechtigte/r 2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5680 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 25.04.2017 
 1294/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.04.2017 
 
Anmeldebögen an Schulen (AN/0614/2017) 
Die FDP-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen zum Thema „Anmeldebö-
gen an Grundschulen und weiterführenden Schulen“: 
 
1. Inwieweit sind die Schulen informiert, dass auf städtischen Formularen nicht mehr nach „Mutter 
und Vater“, sondern grundsätzlich nach "Erziehungsberechtigten" gefragt werden soll bzw. wurde 
dies nach unserer Anfrage in der letzten Ausschusssitzung den Schulen  
nochmals kommuniziert? 
 
Das Schulgesetz NRW verwendet durchgängig den Begriff der „Eltern“ und nicht den der Erzie-
hungsberechtigten. Nach § 41 Abs. 1 Schulgesetz NRW melden die Eltern ihr schulpflichtiges 
Kind bei der Schule an und ab.  
 
Der Elternbegriff umfasst Mutter, Vater und alle sonstigen Sorgeberechtigten. Dies wird im An-
meldbogen bereits entsprechend berücksichtigt. 
 
2. Die Schulen haben in der Regel individuelle Anmeldebögen mit Briefkopf. Inwieweit gibt es Vor-
gaben seitens der Verwaltung zur Gestaltung dieser Fragebögen? 
 
Das Schulamt für die Stadt Köln hat einen verbindlichen Leitfaden zum Aufnahmeverfahren an 
den Kölner Grundschulen erstellt. Zusammen mit diesem Leitfaden werden den Grundschulen 
auch einheitliche Vordrucke zur Verfügung gestellt. 
Der aktuelle Anmeldebogen für die Grundschulen ist als Anlage beigefügt. 
 
Die Erhebung folgender Daten ist zulässig: 
 
Individualdaten der Person nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VO-DV I (Schüler) 
 Schülernummer/ Nummer des Gesamtschülerverzeichnisses 
 Name, Geburtsname 
 Vorname 
 Erreichbarkeit: Anschrift Wohnsitz, Anschrift Postzustellung, Telefon, Fax, private E-Mail-
Adresse, schulische E-Mail-Adresse 
 Geschlecht 
 Geburtsdatum, -ort und -land; Jahr des Zuzugs 
 Konfession: Art, Angabe auf Zeugnis 
 Staatsangehörigkeit (en) 
 Migrantenstatus, Anzahl der im Ausland geborenen Elternteile 
 Muttersprache 
 gesprochene Sprache in der Familie 
 BaFöG: Beginn, Ende, Umfang

2 
 
 Foto) 
 Notfallinformationen: 
Art des Notfalls: Stichwort, Kurzinfo 
Wichtige Person oder Institution: Name, Vorname, Bezeichnung, Erreichbarkeit: Anschrift 
Wohnsitz, Anschrift Arbeitsplatz, Telefon, Fax, E-Mail 
 
Individualdaten der Person nach § 1 Abs.1 Nr. 2 VO-DV I (Eltern) 
 Name, Vorname 
 Status (Eltern, Vormund, etc.) 
 Staatsangehörigkeit 
 Geburtsland Vater 
 Geburtsland Mutter 
 Erreichbarkeit: Anschrift Wohnsitz, Anschrift Postzustellung, Telefon, Fax, E-Mail 
 Erreichbarkeit am Arbeitsplatz: Telefon, E-Mail 
 
3. Welche Parameter müssen seitens der Schulen zwingend abgefragt werden? 
 
Siehe hierzu den als Anlage beigefügten Anmeldebogen. 
 
4. Gehören zu diesen Parametern die Geburtsorte der Eltern? Und wenn ja: aus welchem Grund? 
 
Es wird - wie gesetzlich vorgesehen – das Geburtsland der Eltern abgefragt. Zusätzlich wird auch 
die Sprache der Eltern abgefragt. 
 
Gemäß § 36 Abs. 4 Schulgesetz NRW stellt die Grundschule bei der Anmeldung fest, ob die Kin-
der die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um im Unterricht mitarbeiten zu können. 
Durch die v. g. Abfrage bekommen die Schulen bereits erste Hinweise auf die vom Kind zu Hause 
gesprochene Sprache. Auch der Bedarf an herkunftssprachlichen Unterricht kann bereits abge-
schätzt werden. 
 
5. Sind Schulen berechtigt, eigene - ihnen wichtige - Parameter abzufragen? 
 
Bei der Anmeldung bei der weiterführenden Schule und den Berufskollegs können, neben den un-
ter Punkt 2 dargestellten Individualdaten, diejenigen Organisations- / Schullaufbahndaten abge-
fragt werden, deren Kenntnis für die Schule erforderlich ist. Zulässige Daten sind: 
 
 erste Einschulung: Datum, Art 
 Aufnahme: Datum, Art 
 bisherige Bildungsgänge/ Ausbildungen: 
Beginn, Ende, Typ, Verlauf, Prüfung, Abschluss 
 bisherige Schulen/ Ausbildungsstätten: 
Beginn, Ende, Name, Typ, Gliederung, Nummer, Reformpädagogik, Erreichbarkeit: Anschrift 
Postzustellung, Telefon, Fax, E-Mail 
 derzeitiger Bildungsgang: Beginn, Ende, Typ 
 Klassenlehrerin, Klassenlehrer, Beratungslehrerin, Beratungslehrer; Stellvertretungen: Beginn, 
Ende, Art, Name 
 Entlassung: Datum, Art, Art und Inhalt des Entlassungsdokuments, Aushändigungsvermerk 
 Überweisung: Datum; Name, Nummer, Erreichbarkeit der aufnehmenden Schule: Anschrift 
Postzustellung, Telefon, Fax, E-Mail 
 Befreiung und Ausschluss vom Unterricht: Beginn, Ende, Art, Umfang 
 Teilnahme am Unterricht: 
Beginn, Ende, Art, Umfang, Verlauf, Leitung, Fehlzeiten: Art, Umfang 
 Teilnahme an zusätzlichen Veranstaltungen der Schule, Programmen und Organisationsfor-
men: Beginn, Ende, Art, Umfang 
 Praktikum: Beginn, Ende, Art, Umfang, Ausbildungsstätte, Erreichbarkeit 
 gesundheitliche Beeinträchtigung und/ oder körperliche Behinderung (soweit nach § 57 Absatz

3 
 
1 SchulG notwendig) **): Beginn, Ende, Art, Umfang 
 Schülerfahrkosten: Beginn, Ende, Art, Verbindung, Erstattung, Bewilligungszeitraum 
 Befreiung Eigenanteil Lernmittel: Beginn, Ende 
 Bescheinigung, Zeugnis: 
Datum, Art, Inhalt 
 Funktion der Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 VO-DV I 
 Mandat in Mitwirkungsorganen: Beginn, Ende, Art 
 sonstige schulbezogene Funktionen: Beginn, Ende, Art 
 Beurlaubung: 
Beginn, Ende, Grund 
 Schulversäumnis: 
Beginn, Ende, Grund 
 Benachrichtigung zur Schulpflichtüberwachung: Datum, Verpflichteter, Art, Bekanntgabe 
 Vorsorgeuntersuchung: Datum, Art, Ergebnis, nächste 
 Stundenplan der Person nach § 1 Abs. 1 Nr.1 VO-DV I 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

25.04.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1294/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
25.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27