0596/2018
Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017
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Anlage 1
29192 Zeichen
1
An alle
Bezirksvertreter
im Stadtbezirk Chorweiler
B e r i c h t
gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017
Die folgende Auflistung enthält die bis einschließlich Dezember 2017 von der Bezirksvertretung 6 gefassten Beschlüsse, sofern sie
noch nicht erledigt sind.
Ausstehende Stellungnahmen werden nach Rücksprache mit den jeweils zuständigen Fachämtern laufend unverzüglich der
Bezirksvertretung 6 mitgeteilt.
(Sachstand zum 31.12.2017)
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
2
Dezernat: OB -2-2
Interfraktionell 07.09.10
TOP 1.1.1
Geänderter
Beschluss
29.09.11
TOP 9.2.3
Geänderter
Beschluss
17.11.11
TOP 8.3.3
15.12.11
TOP 8.1.4
06.06.13
TOP 8.3.2
Beratung des Entwurfs des
Haushalts für die Jahre 2010
und 2011 mit Finanzplanung
bis 2014 und sonstiger
Anlagen
Änderung der
Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln
Stärkung der
Bezirksvertretungen
Neufassung der
Zuständigkeitsordnung der
Stadt Köln
Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der
Bezirke hat Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeitet. Der Rat hat
auf dieser Grundlage im Juli 2017 einstimmig die Neufassung der Zuständigkeitsordnung
(Vorlage Nr. 0976/2017) beschlossen. Mit Anhebung d er Wertgrenzen für Baumaßnahmen
von nicht wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung wurde den
Bezirksvertretungen gleichzeitig ein Rückholrecht für diese Maßnahmen eingeräumt.
Derzeit behandelt die Kommission die haushaltsbezogenen Aspekte der Stärkung der
Bezirke. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin entwickelt die Verwaltung ein geeignetes
Verfahren zur Beteiligung der Bezirke im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung, der
pilotweise im Bereich Straßen/Wege/Plätze erprobt werden soll. Im Vorfeld der Aufstellung
des Haushalts 2019 sollen den Bezirksvertretungen die investiven Maßnahmen in ihrem
Zuständigkeitsbereich vorgelegt werden, so dass sie Einfluss auf die Priorisierung nehmen
können (ausgenommen Maßnahmen, bei denen kein Ermes sen besteht).
Interfraktionell 14.12.17
TOP 10.2.4
Beratung des Haushaltsplan-
Entwurf 2018
s.o.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
3
Dezernat: I
Amt: Amt für
öffentliche Ordnung
(32)
SPD 23.06.16
TOP 8.3.2
Rheinaue zwischen
Merkenich und Worringen
In der 2. Jahreshälfte 2016 wurde das o.g. Gebiet verstärkt durch den Ordnungsdienst der
Stadt Köln kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei der Überwachung zur
Verhinderung von Verunreinigungen, dem Verbot von offenen Feuern sowie den
Beschädigungen in öffentlichen Grünflächen und Landschafts- sowie Naturschutzgebieten
entgegenzuwirken.
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden vermehrt Bürgergespräche geführt und die
Bürgerinnen und Bürger belehrt und/oder präventiv auf die Einhaltung der jeweiligen
Bestimmungen (Grünflächenordnung, Landschaftsschutz gesetz, Landschaftsplan der Stadt
Köln etc.) hingewiesen.
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten wurden unter Beachtung der jeweiligen Verwarnungs-
und Bußgeldkataloge geahndet und weitergehende Maßnahmen zur Beendigung des
ordnungswidrigen Zustands eingeleitet.
Der Beschluss ist erledigt.
Grüne 09.03.17
TOP 8.3.3
07.09.17
TOP 8.1.1
Widerrechtliches Parken auf
Grünflächen
Das widerrechtliche Parken auf Grünflächen wird im Rahmen der personellen
Möglichkeiten kontrolliert und geahndet. Eine flächendeckende und tägliche Kontrolle aller
Grünflächen im Stadtbezirk Chorweiler ist personell nicht leistbar.
Interfraktionell 11.05.17
TOP 2.1
Geänderter
Beschluss
Fußgängerzone Weserplatz /
Weserpromenade
Das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten stellt einen Verstoß im
fließenden Verkehr dar. Für die Ahndung im fließenden Verkehr liegt die alleinige
Zuständigkeit bei der Polizeibehörde. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist rechtlich nicht
befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen.
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Verkehrsdienst der Stadt Köln. Der
Verkehrsdienst kontrolliert den Bereich regelmäßig im Rahmen der vorhandenen
personellen Ressourcen. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet.
SPD 11.05.17
TOP 8.3.4
„Mehr Sicherheit auf Kölner
Straßen und Plätzen“
Ordnungsdienst vor Ort
stärken – 100 zusätzliche
Ordnungskräfte für die Veedel
Die Verwaltung hat im zweiten Halbjahr 2017 ein „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des
städtischen Ordnungsdienstes“ erarbeitet. Dieses Konzept ist u. a. ein priorisiertes Projekt der
Verwaltungsreform #wirfürdiestadt. Inhalt des Zielbildes ist auch eine Stärkung der
ordnungsrechtlichen Aufgabenwahrnehmung und Präsenz in den neun Kölner Stadtbezirken. Die
Bezirksvertretung Chorweiler wurde in ihrer Sitzung am 14.12.2017 (Session Vorlagen-Nummer
2763/2017) über den Inhalt informiert.
Der Beschluss ist erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
4
Dezernat: II
Amt: Kämmerei
(20)
Interfraktionell 11.05.17
TOP 9.1.1
Geänderter
Beschluss
Bürgerhaushalt 2016 -
Beratung und Priorisierung
der TOP 25 Vorschläge in den
Bezirksvertretungen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die 25 am besten bewerteten Vorschläge aus
dem Bürgerhaushaltsverfahren 2016 für jeden Stadtbe zirk sowie bezirksübergreifend
einschl. der Stellungnahmen der Verwaltung, der Beratungsergebnisse der
Bezirksvertretungen sowie vor dem Hintergrund der B eratungen im Finanzausschuss am
25.09.2017 und am 13.11.2017 sowie der Mitteilung 3412/2017 zur Kenntnis genommen
und folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der bezirksbe zogenen Vorschläge auf Basis der
Priorisierung der jeweiligen Bezirksvertretungen und im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Budgets von 100 T€ je Bezirk beauftragt. Dies betrifft die Bezirksvertretungen
der Stadtbezirke 5,8 und 9. Für die übrigen Stadtbezirke orientiert sich die Verwaltung an
den TOP-25-Vorschlägen entsprechend der Bürger/inne n-Vorschläge, soweit die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen.
Die bezirksübergreifenden Vorschläge sind in der Rangfolge der Bürger/innen-Voten im
Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel soweit möglich durch Priorisierungen,
Umschichtungen oder kostenneutral umzusetzen.“
Gem. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 hat sich die Verwaltung für die Stadtbezirke 5, 8 und
9 an den Voten der Bezirksvertretungen zu orientieren, für die übrigen Stadtbezirke an den
Voten der Bürgerinnern und Bürger, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Unabhängig davon sind alle Vorschläge
der TOP-Listen durch die Verwaltung auf ihre sachliche und faktische Umsetzbarkeit und –
sofern möglich – finanziellen Auswirkungen hin geprüft worden. Die Verwaltung hat somit
Kenntnis von allen Vorschlägen der Top-Listen und kann diese, sofern eine Umsetzbarkeit
möglich ist und befürwortet wird, im Rahmen der Budgetverwaltung und Priorisierung
berücksichtigen.
Im Übrigen wird auf die Mitteilung 3745/2017 im Finanzausschuss am 18.12.2017
verwiesen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
5
Dezernat: III
Amt: Amt für
Liegenschaften,
Vermessung und
Kataster
(23)
SPD 24.02.11
TOP 8.3.2
Bau von Mietswohnungen in
Köln Merkenich,
Causemannstr.
Mit Verfügung vom 30.06.2009 (230/4) wurden o. g. L iegenschaft zum 01.07.2009 in die
Verwaltung von 562 (alt 5620) übertragen. Hintergru nd der Übertragung war das damalige
Planungskonzept des Wohnungsversorgungsbetriebs, da s Grundstück Causemannstr. 29
und 31 mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohn ungsbau zu bebauen. Die
Bewohner der stark sanierungsbedürftigen Gebäude 58 -64 sollten dann in den Neubau
umziehen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Ca usemannstr. 29 und 31 sollten dann
Abbruch und öffentlich geförderte Neubebauung der C ausemannstr. 58-64 erfolgen, da
dies wirtschaftlicher als eine komplette Generalsan ierung gewesen wäre. Nach
Schätzungen müsste für die Umsetzung der Baumaßnahm e Causemannstr. 29-31 mit
einem investiven Mittelaufwand von rd. 9 Mio. € ger echnet werden. Ansonsten wäre eine
wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes nicht g egeben. In Anbetracht der
erheblichen Baumaßnahmen, die von 562 derzeit zur B edarfsdeckung für die
Flüchtlingsunterbringung erforderlich sind, kann di e Umsetzung einer solch umfangreichen
Baumaßnahme nicht mehr geleistet werden. Unabhängig davon ist aufgrund der
Bedarfsentwicklung im Flüchtlingsbereich derzeit un klar, wann die Nutzungsaufgabe der
Flüchtlingsunterkünfte Causemannstr. 29-31 möglich ist, so dass momentan auch der
Verkauf des Grundstücks an einen Investor zur Umset zung der Baumaßnahme nicht in
Betracht gezogen werden kann. Aus diesem Grund ist das Planungskonzept für die beiden
Liegenschaften aktuell nicht umsetzbar. Die Grundla ge für den Beibehalt der Liegenschaft
Causemannstr. 58-64 im Verwaltungsbereich 562 war d amit nicht mehr gegeben Die
Liegenschaft Causemannstr. 58-64 wurde 2015 an die Liegenschaftsverwaltung
zurückzugeben, damit von dort aus die weiteren Nutz ungsperspektiven überlegt werden
können.
Die Liegenschaftsverwaltung erarbeitet zur Zeit das Exposée und beabsichtigt, das Objekt
im Wege der Direktvergabe an Bestandshalter z.B. Ge nossenschaften zu veräußern, da
diese den Mietern des Objekts Causemannstr. 29 – 31 Ersatzwohnraum anbieten, die
maroden Häuser niederlegen und das Grundstück neu entwickeln können.
CDU
11.05.17
TOP 8.3.3
07.09.17
TOP 8.1.2
Benennung des Weges zwischen
Rheinkasseler Weg und
Amandusstraße in „Musikgasse“
Es wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am
01.02.2018 gefertigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
6
Dezernat: IV/2
Integrierte Jugendhilfe-
und
Schulentwicklungs-
planung
Interfraktionell 21.04.16
TOP 9.2.2
Geänderter
Beschluss
Weiterer bedarfsgerechter
Ausbau der
Kindertagesbetreuung für
unter 3-Jährige und für Kinder
im Alter von drei Jahren bis
zum Schuleintritt bis 2020/21
ff.
Die Beschlussvorlage wurde am 21.06.2016 vom Jugendhilfeausschuss und am
28.06.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen.
Die Verwaltung ist nun beauftragt, in einem ersten Schritt bis zum Abschluss des
Kitajahres 2020/21 eine Versorgungsquote von 50% für Kinder U3 und in einem zweiten
Schritt in den Folgejahren eine Versorgungsquote von 52% U3 umzusetzen.
Die Verwaltung ist bemüht, diese nach Elternbefragung bedarfsgerechte
Versorgungssituation stadtweit und entsprechend den Elternwünschen in den Stadtteilen
und Bezirken umzusetzen.
Die Verwaltung wird wie bisher halbjährlich über den Ausbaustand berichten, zuletzt mit
dem dreizehnten Statusbericht im November 2017.
Interfraktionell 27.10.16
TOP 10.2.4
Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung
Köln 2016 - Maßnahmen zur
bedarfsgerechten
Weiterentwicklung der Kölner
Schullandschaft allgemein
bildender Schulen bis 2025
Am 05.12.2017 hat ein Interfraktionelles Gespräch "Aktualisierung der
Schulentwicklungsplanung 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung
der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025" stattgefunden um
Fragen rund um die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 zu erörtern.
Der Beschluss ist damit erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
7
Dezernat: IV
Amt: Amt für
Schulentwicklung
(40)
Interfraktionell 29.11.07
TOP 10.2.7
24.01.08
TOP 10.2.10
Präsentation der Großprojekte
(Schulbau)
Der Neubau einer Sportübungseinheit (SpÜE) für die KGS Balsaminenweg ist im Zeit-
Maßnahmenplan für Schulbauinvestitionen erfasst und zwar in einem separaten
Abschnitt, der isoliert die Sporthallensituation be trachtet. Die Bedarfsauswertung ergibt
im Vergleich zu anderen Standorten eine nachrangige Priorität. Es ist derzeit nicht
abzusehen wann die Planung aufgenommen wird.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
Grüne 29.01.09
TOP 7.1.5
Neubau Grundschule
Fühlinger Weg
Der Baubeginn für die Schule und die Turnhalle ist in III/2017 erfolgt. Eine Fertigstellung
der Schule ist zum Schuljahr 2019/20 geplant.
CDU, SPD, Grüne 15.12.11
TOP 8.3.1
Steuerungsgruppe Rheinische
Musikschule (RMS)
An der GGS Spoerkelhof fand im Schuljahr 2016/2017 mit zwölf Kindern erstmals JeKits
2 im Schwerpunkt Tanzen statt. Die generell relativ geringe Anmeldequote für das
kostenpflichtige JeKits 2-Unterrichtsjahr war Thema einer landesweiten Elternbefragung
der JeKits-Stiftung. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch die Stiftung bisher noch
nicht veröffentlicht.
Im Schuljahr 2017/2018 findet an der Grundschule auf Grund der gemischten
Klassenstruktur turnusmäßig nur JeKits 1-Unterricht in fünf Klassen mit 106 Kindern statt.
Inwieweit sich für das Schuljahr 2018/2019 eine erhöhte Anmeldezahl für das dann
wieder stattfindende JeKits 2-Angebot ergeben wird, bleibt abzuwarten.
Interfraktionell 09.03.17
TOP 9.2.3
Geänderter
Beschluss
Gute Schule 2020 –
Umsetzung des
Förderprogramms des Landes
NRW
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, wie sie von den Schulen beantragt worden
ist, ist unmittelbar nach Beschlussfassung im Jahr 2017 aufgenommen worden. Die
Verwaltung beabsichtigt, noch im Januar 2017 einen umfangreichen Bericht darüber für
den Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Bezirksvertretungen zu erstellen.
Voraussichtlich wird dieser Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler zur Sitzung im
Februar vorgelegt werden können.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
8
Dezernat: IV
Amt: Amt für Kinder,
Jugend und Familie
(51)
Grüne 07.12.00
TOP 8.3.14
Standorte für Jugendtreffs im
Stadtbezirk 6
Auf dem umgestalteten Spielplatz „Stallagsweg“ in H eimersdorf und dem „Hartenfelsweg“
in Lindweiler sind nach Wünschen der älteren Kinder und Jugendlichen spezielle Spiel-
und Bewegungsmöglichkeiten für Jugendliche aufgeste llt bzw. hergerichtet worden.
Weitere Maßnahmen sind in Planung.
Die Verhandlungen über eine Fläche für einen Jugend unterstand in Rheinkassel/Langel
dauern an. Erst nach der Widmung der Flächen können weitere Planungen erfolgen.
SPD 24.01.08
TOP 8.3.7
Unterversorgung von
Spielplätzen in Volkhoven /
Weiler
Die Planung der neu anzulegenden Spielplätze „Meria nstraße / Damiansweg“ und
„Hirschhofweg“ in Volkhoven/Weiler (Ausgehend von d em Beschluss des
Jugendhilfeausschusses vom 9.12.2008, TOP 7.4 sowie des Finanzausschusses vom
15.12.2008, TOP 7.9) müssen auf einen späteren Zeit punkt verschoben werden, da die
Bearbeitung von Baumaßnahmen durch Fördermittel (EFRE / ISEK etc.) Priorität hat.
SPD 20.08.09
TOP 8.3.4
Einrichtung einer
Betreuungseinrichtung für
Jugendliche im Stadtteil Köln
Merkenich
Die Situation hat sich dem Grundsatz nach nicht verändert. Nach wie vor bestätigt die
Fachverwaltung den Bedarf eines Kinder- und Jugendtreffs für den Stadtteil Merkenich
mit seinen Stadtvierteln Merkenich, Rheinkassel und Langel.
„Auf Bedarfe der Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männer nach
Treffpunkten und Freizeitmöglichkeiten der teilweise verinselten, mit schlechter
Verkehrsanbindung ausgestatteten Stadtteilen wie z.B. 601 / MerkenichR.“ kann aktuell
nur punktuell reagiert werden“ (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den
Planungszeitraum 2016-2020).
Die Bedarfsanalyse „Angebote der Offenen Kinder- un d Jugendarbeit“ von 2011 wurde
zwischenzeitlich von der Fachverwaltung aktualisiert und als „Handlungsbedarf zur
Schaffung von Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 2017 bis 2021“ den politischen
Gremien vorgestellt.
Der Stadtteil Merkenich liegt nach dieser Analyse auf Rangplatz 37 von 86 Stadtteilen
Kölns. Damit hat der Stadtteil seit der letzten Untersuchung eine Verschlechterung von
55 auf 37 erfahren. Dennoch kann Merkenich derzeit nicht vorrangig berücksichtigt
werden, da zunächst die Stadtteile der vorderen Rangplätze berücksichtigt werden
müssen.
Interfraktionell 23.11.17
TOP 9.2.4
Aktionsplan zur Auszeichnung
der Stadt Köln als
Der „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ wurde am 19.12.2017 vom Rat der Stadt
Köln einstimmig beschlossen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
9
Geänderter
Beschluss
„Kinderfreundliche Kommune“
Am 20.02.2018 wird im Rathaus die Kick off - Veranstaltung mit Siegelverleihung durch
den Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ stattfinden, zu der die
Oberbürgermeisterin und die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport einladen
werden.
Der erweiterte Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wird umgesetzt:
Im Frühjahr 2018 wird die Verwaltung ein weiterführendes Gespräch mit der BV 6 führen.
Der Aktionsplan wird über die Bezirksschüler*innenvertretungen in den Schulen bekannt
gemacht.
Regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Bezirks vertretung Chorweiler sowie allen
weiteren Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen wird erfolgen.
Interfraktionell 30.11.17
TOP 8.3.1
Freizeitangebote für Kinder in
den Rheindörfern
In den Rheindörfern stehen diverse öffentliche Spiel- und Bolzplätze für Kinder und
Jugendliche zur Verfügung. Ob diese ausreichend sind, beziehungsweise welche Spiel-
und Bewegungsmöglichkeiten von ihnen gewünscht werd en, wird mit den Kindern der
GGS Spoerkelhof (Standort Rheinkassel) am 22.1.2018 in einem Beteiligungsverfahren
eruiert. Ein weiteres Beteiligungsverfahren ist für Ende Februar vorgesehen.
Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 wurde diese
über den neu erarbeitete „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen +
Jugendtreffs 2017 bis 2021“ informiert. Aus diesem ergibt sich für den Stadtteil Merkenich
mit seinen Stadtvierteln Langel, Merkenich und Rheinkassel der Rangplatz 37 von
insgesamt 86 Stadtteilen Kölns.
CDU 30.11.17
TOP 8.3.2
Naturspielplatz im Stadtbezirk
Chorweiler
Im Rahmen der 2018 geplanten Beteiligung können die Kinder und Jugendlichen aus den
Rheindörfern Ideen und Wünsche auch zur naturnahen Gestaltung einbringen. Die
realisierbaren Vorschläge könnten anschließend in die neu zu planenden Maßnahmen
mit eingearbeitet werden.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
10
Dezernat: IV
Amt: Sportamt
(52 )
Interfraktionell 08.06.17
TOP 14.2.1
Geänderter
Beschluss
Abschluss eines langjährigen
Mietvertrages mit dem
Reitverein Oranjehof e.V.
Der Mietvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftsgang zwischen Verein und
Sportverwaltung. Entsprechend der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler
ist im Vertrag expressis verbis festgehalten, dass der Verein neben der allgemeinen
Verkehrssicherungspflicht im, am und um das Mietobjekt den ordnungsgemäßen
Rückschnitt an Büschen und Sträuchern sicherstellen muss.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
11
Dezernat: V
Amt: Amt für Soziales
und Senioren
(50)
Interfraktionell 22.01.2015
TOP 7.2.2
Zukünftige Ausgestaltung des
Bürgerzentrums Chorweiler
Die Anfrage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 22.01.2015 beantwortet.
Die Generalsanierung der Räume des Bürgerzentrums w ird voraussichtlich Ende März /
Anfang April 2018 abgeschlossen sein. Der Eingangsbereich soll nach derzeitigem
Kenntnisstand Ende Januar / Anfang Februar 2018 fertiggestellt werden. Nach
Fertigstellung dieses Bereiches kann das ehemalige Senioren-Café wieder in Betrieb
genommen werden. Das Bürgerzentrum wird das Café fü r alle Zielgruppen zur Verfügung
stellen und zunächst mit den vorhandenen, eigenen Ressourcen betreiben, um die
Bedarfe anhand der tatsächlichen Nutzung bzw. der Nachfragen durch die Bürger zu
eruieren. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen erfolgt die Konzeptentwicklung unter
Einbeziehung interessierter Akteure. Die Bezirksvertretung wird in die Beschlussfassung
des Konzeptes einbezogen.
Interfraktionell 26.01.2017
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Seniorenkoordination im
Stadtbezirk
Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017)
Der Rat der Stadt Köln beschließt:
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe
des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5
Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der
Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und
die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen.
2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ we rden für 2017 Haushaltsmittel in
Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jähr liche Haushaltsmittel in Höhe
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im
Stadtbezirk“ vorzunehmen.
Interfraktionell 08.06.2017
TOP 9.2.3
Geänderter
Beschluss
Seniorenkoordination im
Stadtbezirk
Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017)
s.o.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
12
Dezernat: V
Amt: Dienststelle
Diversity
(5001)
Interfraktionell 08.06.17
TOP 9.1.2
Geänderter
Beschluss
Beflaggung anlässlich der
Feierlichkeiten zum
Christopher-Street-Day mit
der sogenannten
Regenbogenflagge
Beigeordneter Herr Dr. Rau teilte in der Stadt AG LST am 08.06.2017 mit, dass zum CSD
stadtweit eine Beflaggung der Bezirksrathäuser mit der Regenbogenflagge angestrebt
werde. Fünf der neun Bezirksvertretungen hätten der Beflaggung bisher zugestimmt, die
Zusage der restlichen Bezirksvertretungen stehe noch aus.
Die Beflaggung mit der Regenbogenfahne zum CSD ist, wie in den meisten anderen
Bezirksrathäusern auch erfolgt. Die Beflaggung der Friedensflagge konnte nicht
umgesetzt werden, da diese nach Entscheidung des OB Büros nicht jährlich an jedem
Bezirksrathaus gehisst werden soll, sondern jährlich wechselnd. In 2017 wurde die
Friedensflagge entsprechend in Köln-Mülheim gehisst .
Der Beschluss der BV ist somit erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
13
Dezernat: V
Amt: Amt für
Wohnungswesen
(56)
Interfraktionell 23.06.16
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Standorte zur Errichtung von
temporären
Flüchtlingsunterkünften
Die Beschlussfassung sollte nach Anhörung der BV 6 in zwei Punkten geändert werden.
Die Verwaltung bezog in der Ratssitzung vom 28.06.2016 hierzu Stellung (Anlage 10 zu
1434/2016).
1. Erbacher Weg
Die BV 6 bat um Beachtung der Schreiben des Veedelsbeirats Lindweiler, des Sozialen
Zentrums Lindweiler Lino-Club e.V. und des Örtlichen Arbeitskreises Lindweiler. Die
Verwaltung erklärte, dass aufgrund der vor Ort bestehenden Belastung durch die
Belegung der Turnhalle mit 160 Personen und unter Berücksichtigung des integrierten
Handlungskonzeptes Lindweiler der Standort Erbacher Weg mit einer Belegung mit
lediglich bis zu 160 Personen vorgesehen ist. Die o.a. Schreiben wurden beantwortet.
2. Sinnersdorfer Str.:
Die BV 6 wies auf die problematische Nähe des Stand orts zur Siedlung „Im Mönchsfeld“
hin und bat darum, diesen Standort aus der Prüfung für mögliche Leichtbauhallen
herauszunehmen. Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf die Erforderlichkeit
der Prüfung dieses temporären Standortes zur Verbesserung der gesamtstädtischen
Unterbringungssituation.
Beide Standorte wurden durch den Rat am 28.06.2016 unter TOP 10.29 für die Prüfung
auf Eignung hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung von
Geflüchteten beschlossen.
Dieser Punkt ist hiermit erledigt, die aktuellen Sachstände zu den Standorten sind unter
Punkt Interfraktionell 03.11.16 TOP 9.2.4 Geänderter Baubeschluss hinterlegt.
Interfraktionell 03.11.16
TOP 9.2.4
Geänderter
Beschluss
Standorte zur Errichtung von
temporären
Flüchtlingsunterkünften -
Baubeschluss
Sachstand Erbacher Weg:
Nach derzeitiger Rechtslage ist die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und
Asylsuchende gem. § 246 Abs. 12 BauGB – bei Genehmi gung des Vorhabens bis zum
31. Dezember 2019 - auf längstens drei Jahre befristet. Allein aus Wirtschaftlichkeits-
gründen ist bei einer Investitionssumme i.H.v. voraussichtlich rund 5,6 Mio. € eine
längere Standzeit notwendig. Die Verwaltung strebt daher eine Änderung des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6053/03 mit dem Ziel an, die soziale Nutzung
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
14
der Flächen für einen befristeten Zeitraum von maximal 15 Jahren hierin festzulegen. Der
Naturschutzbeirat wird sich am 29.01.2018 vorab mit dieser Thematik befassen.
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die
GU-Ausschreibung für den Holzbau soll im Januar 2018 auf der Vergabeplattform
eingestellt werden.
Sachstand Sinnersdorfer Str.:
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die
GU-Ausschreibung für den Systembau ist in Vorbereitung und soll im Januar 2018 auf
der Vergabeplattform eingestellt werden.
Sachstand Neusser Landstr. / Blumenbergsweg:
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die
GU-Ausschreibung für den Systembau wurde durchgefüh rt. Das Projekt befindet sich im
Landschaftsschutzgebiet, eine mögliche Befreiung wird im Naturschutzbeirat am
29.01.2018 beraten. Bei positivem Ergebnis wird das Unternehmen, das den Zuschlag
erhalten soll, zeitnah beauftragt.
Interfraktionell 07.09.17
TOP 9.2.4
Geänderter
Beschluss
05.10.17
TOP 10.2.6
Neubau von Wohngebäuden
im öffentlich geförderten
Wohnungsbau auf dem
städtischen Grundstück
Causemannstraße 29-31,
50769 Köln-Merkenich und
Abbruch der bisherigen
Flüchtlingsunterkunft
Der Rat hat am 28.09.2017 die Planung des Abbruchs und eines Neubaus im öffentlich
geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück beschlossen (Vorlagen-Nr.
2267/2017).
Voraussichtlich wird dort ein zweigeschossiges Wohngebäude zur Unterbringung von ca.
125 Personen, vorranging Familien, gebaut werden.
Aufgrund der Wertgrenzen wird derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der
Architekten- und Planerleistungen vorbereitet, welche Anfang 2018 durchgeführt werden
soll. Parallel wird geprüft, ob der Abbruch der alten Bausubstanz aufgrund der Verkehrs-
sicherungspflichten vorzeitig durchgeführt werden kann, da das Gebäude
zwischenzeitlich leergezogen wurde.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
15
Dezernat: V
Amt: Umwelt- und
Verbraucherschutzamt
(57 )
CDU 25.02.16
TOP 8.3.1
21.04.16
TOP 8.1.3
Erneuerung Lärmschutzwand
an DB-Bahnlinie Köln-Neuss
Die Verwaltung hat zu dem am 25.02.2016 beschlossenen Antrag, bei der Deutschen
Bahn AG (DB AG) eine funktionsfähige Wiederherstell ung der Schallschutzanlage an-
zumahnen, eine Stellungnahme verfasst, die seitens der BV 6 in der Sitzung vom
21.04.2016 zur Kenntnis genommen wurde. Gegenstand der Stellungnahme ist die Mit-
teilung der für die die Schallschutzanlage zuständigen DB AG, dass von dort aus die
Arbeiten für die Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwand zwischen Pingenweg
und Johannes-Albers-Straße in 2017 durchgeführt werden. Ende November 2017 teilte
DB-AG auf Nachfrage mit, dass die ursprünglich im September 2017 geplante
Inbetriebnahme der neuen Schallschutzwand sich voraussichtlich bis Juni 2018
verzögern wird. Grund dafür ist u.a., dass die Baugrundverhältnisse auf wesentlichen
Teilstücken des Baufeldes nicht den Stichproben entsprachen, die vor den Bauarbeiten
zur Vertiefung der Planung genommen worden sind. Außerdem gab es im Rahmen der
Kampfmittelsondierung mehrere Verdachtspunkte, die zunächst mit großem zeitlichem
Aufwand ausgeräumt werden mussten. Dies hat zu Verzögerungen im Bauablauf
geführt, so dass die zur Verfügung stehenden Sperrpausen nicht vollumfänglich genutzt
werden konnten. Neue Sperrpausen stehen voraussichtlich erst im Mai bzw. Juni 2018
zur Verfügung. Die DB-AG informierte außerdem über die Absicht, bis zur Fortführung
der Arbeiten im Mai 2018 zum Jahresende 2017 temporär mobile Lärmschutzwände
aufzustellen.
Interfraktionell 21.04.16
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Lärmaktionsplanung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie bzw.
§ 47 d BImSchG / Handlungs-
und Maßnahmenkatalog der
Firma LK-Argus für die
weiteren Arbeiten zur Kölner
Lärmaktionsplanung
Der Rat hat mit Datum vom 22.09.2016 die Verwaltung svorlage 2422/2015 mit
Änderungen beschlossen. Dieser Ratsbeschluss erfolgte unter Berücksichtigung der im
Vorfeld getroffenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen wie z. B. dem geänderten
Beschluss der BV 6 vom 21.04.2016 zu TOP 9.2.1. Auf der Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 erfolgte die öffentliche Auslegung des Plans. Am
19.12.2017 hat der Rat daraufhin den Lärmaktionsplan abschließend beschlossen
(Verwaltungsvorlage 2437/2017).
Der Beschluss der BV6 ist somit erledigt.
Mitteilung BV
707 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0596/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017 hier: Bezirksvertretung Chorweiler Nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln berichtet die Oberbürgermeisterin den Bezirksvertretungen einmal im Jahr über den Ausführungsstand der Be- schlüsse soweit die Beschlüsse auf Anträge zurückzuführen sind. Dementsprechend sind in der An- lage die entsprechenden Beschlüsse mit einem aktuellen Sachstand aufgeführt. Anlage
Anlage 2
44959 Zeichen
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
16
Dezernat: VI
Amt: Amt für
Stadtentwicklung und
Statistik
(15)
Grüne 29.09.11
TOP 8.3.3
10.05.12
TOP 8.1.10
02.07.12
TOP 8.1.1
Chancengleichheit beim
Zugang zu den neuen Medien
Die Verwaltung hat den Auftrag der Bezirksvertretung durch schriftlichen Bericht am
02.07.2012 beantwortet.
Aus der Niederschrift vom 10.07.2012 geht keine weitere Beauftragung der Verwaltung
hervor.
Inzwischen gibt es bei der OB die Medienstabsstelle (OB-8 Stabsstelle für Medien und
Internetwirtschaft) zur Bündelung dieser Themen.
Grüne 08.03.12
TOP 8.3.7
Bürgerbefragung zum
NahVersorgungsZentrum in
Esch
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 25. Septem ber 2015 den Beschluss zur
Offenlage der Regionalplanänderung Esch/Auweiler ge fasst. Die Offenlage hat
zwischenzeitlich stattgefunden. Zur Sicherung einer Grünzäsur zwischen den Ortsteilen
Esch und Auweiler wird der Freiraum als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Damit ist eine
Realisierung des vorgeschlagenen Nahversorgungszent rums Esch/Auweiler nicht mehr
möglich, auch wenn die Änderung des Regionalplans f ormal noch nicht ganz
abgeschlossen ist.
Dem entsprechend macht eine Bürgerbefragung zum NVZ keinen Sinn mehr und entfällt
damit.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
CDU 28.02.13
TOP 7.1.10
Image des Stadtbezirks
Chorweiler
Der Bericht zum Thema „Image Chorweiler“ ist fertiggestellt. Sobald die verwaltungsinterne
Abstimmung abgeschlossen ist, wird der Bericht der BV in einer der ersten Sitzungen in
2018 vorgelegt.
Grüne 26.11.15
TOP 8.3.3
12.05.16
TOP 8.1.1
Gestaltung des Tunnels am
Pingenweg in Lindweiler
In der Sitzung am 11.05.2017 hat die BV 6 die Beschlussvorlage (0519/2017) zu der
Gesamtmaßnahme (Entwässerung, Straßenbau, Wandgesta ltung) einstimmig beschlossen
und die Verwaltung mit der Umsetzung im Rahmen des IHK Lindweiler beauftragt.
Interfraktionell 12.05.16
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
TOP 14.2.2
Umsetzung STEK Wohnen
hier: Neue Flächen für den
Wohnungsbau
Der Rat hat am 20.12.2016 nach Vorberatung im STEA am 15.12.2016 die Flächenvorlage
mit Änderungen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
17
Interfraktionell 07.09.17
TOP 9.1.6
Geänderter
Beschluss
Verfügungsfonds Chorweiler
Mitte
Das Programm begann mit Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 26.01.2017
am 01.02.2017. Zur Bekanntmachung wurden Pressemitt eilungen ausgegeben, Plakate
ausgehängt, Flyer verteilt und an alle ortsansässigen Vereine und Institutionen in einer
Auflage als Postsendung verschickt.
Es wurden im Jahreszeitraum 6 Anträge eingereicht. 5 Anträge wurden positiv beschieden:
- Künstlerische Gestaltung des Durchgangs Uppsalast eig (durchgeführt)
- Blumen statt Beton, Osloer Straße (durchgeführt)
- Kunst mit Chorweiler Kids, Osloer Straße
- Jung und Alt entdecken Welten (in Durchführung)
- Styles & Hoops (durchgeführt)
Interfraktionell 23.11.17
TOP 9.2.2
Geänderter
Beschluss
Starke Veedel – Starkes Köln
Hier. Bedarfsfeststellung für
das Projekt 0.0.2
„Prozessbegleitende
Evaluation“ in elf
Sozialräumen
Der Stadtentwicklungsausschuss (14.12.2017) hat die Beschlussvorlage ungeändert
beschlossen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
18
Dezernat: VI
Amt: Gebäudewirtschaft
(26)
CDU 30.11.17
TOP 7.2.1
Entwicklung Förderschule
Soldiner Straße in Lindweiler
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht für die Einrichtung oder die Beauftragung
neuer zusätzlicher Räume in Schulen zuständig. Sie benötigt dazu einen Auftrag des
Amtes für Schulentwicklung. Dieses wird die Anfrage in der Sitzung am 01.02.2018 mit der
Mitteilung 0032/2018 beantworten, welche eine Darstellung des aktuellen Sachstandes
enthält.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
19
Dezernat: VI
Amt:
Stadtplanungsamt
(61)
SPD 30.04.09
TOP 8.3.4
Öffentlich geförderter
Wohnungsbau in der
Causemannstraße in Köln-
Merkenich
Für den Bereich des städt. Grundstücks mit dem Übergangsheim besteht der
Bebauungsplan Nr. 6654/03, der hier ein Mischgebiet mit überbaubaren
Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine I-II-geschossige Bauweise, GRZ 0,4 und
GFZ 0,8, festsetzt. Nach der Aufgabe und dem Abbruch des Übergangsheimes soll dort
nunmehr öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden.
CDU, SPD, Grüne 16.12.10
TOP 8.3.2
Schaffung der
planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine
Nachverdichtung in der
„Höfesiedlung“ in Köln-Seeberg
Für einen Teilbereich sind Grundstückseigentümer bei der Verwaltung vorstellig
geworden, um die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung auf mehreren
Hinterlandflächen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
abzustimmen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
Interfraktionell 21.01.16
TOP 9.2.3
Geänderter
Beschluss
Beschluss über die Einleitung
betreffend die Änderung des
Bebauungsplanes 6456/06 und
die Durchführung der
frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Gewerbegebiet
Langel in Köln-Fühlingen/-
Merkenich, 7. Änderung
Mit der Offenlage der 7. Änderung Gewerbegebiet Lan gel ist im 1. Quartal 2018 zu
rechnen.
Interfraktionell 25.02.16
TOP 9.1.2
Geänderter
Beschluss
Platzgestaltung Marienberger
Hof in Köln-Lindweiler im
Rahmen des Programmes
"Soziale Stadt", Maßnahme
"Funktionale und gestalterische
Aufwertung der Ortsmitte
Lindweiler";
hier: Beauftragung der
Verwaltung zur Erstellung der
Ausführungsplanung
Die Beschlussfassung zur Beauftragung der Verwaltung zur Ausarbeitung der
Ausführungsplanung ist erfolgt.
Der Zuwendungsbescheid des Landes NRW zur Neugestaltung des Platzes ist Ende
2016 eingegangen.
Der Baubeschluss ist gefasst.
Die Ausschreibung wird derzeit erstellt.
Baubeginn soll in 2018 erfolgen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
20
Interfraktionell 15.12.16
TOP 9.2.4
Geänderter
Beschluss
Städtebauliches
Planungskonzept "Swinestraße
in Köln-Chorweiler Nord";
Stellungnahme zu den
Ergebnissen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung;
Beschluss über die Vorgaben zur
Ausarbeitung des
Bebauungsplan-Entwurfes
(vorhabenbezogener
Bebauungsplan)
Der Stadtentwicklungsausschuss hat 15.12.2016 über das Ergebnis der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den
Vorhabenträger zu veranlassen, auf Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers einen
Bauungsplan-Entwurf auszuarbeiten.
Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 26.10. bis zum 27.11.2017 offen gelegen.
Der Satzungsbeschluss soll bis April 2018 erfolgen.
SPD 09.03.17
TOP 8.3.2
Keine Verlagerung des
städtischen Großmarktes nach
Lindweiler/Volkhoven/Weiler
Der Rat der Stadt Köln hat sich Mitte 2017 für den Standort Marsdorf für die Verlagerung
des Großmarktes/Frischezentrum entschieden.
Interfraktionell 11.05.17
TOP 8.3.1
Umwidmung der Fläche des
alten Festplatzes am Friedhof
Weiler
Sobald Arbeitskapazitäten im Fachamt zur Verfügung stehen, wird eine Vorlage zur
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in den Stadtentwicklungsausschuss
eingebracht.
Interfraktionell 11.05.17
TOP 9.2.7
Geänderter
Beschluss
Nationale Projekte des
Städtebaus: „Lebenswertes
Chorweiler – ein Zentrum im
Wandel“; Umgestaltung des
Liverpooler Platzes und des
Pariser Platzes sowie des Lyoner
Platzes“; Baubeschluss
Mit der Ausführung der Baumaßnamen soll Mitte 2018 begonnen werden.
Ende 2019 sollen die Plätze fertiggestellt sein.
Interfraktionell 08.06.17
TOP 8.3.1
Neue Flächen für den
Wohnungsbau im Bezirk
Chorweiler
Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 6 zur erneuten
Prüfung von Potentialflächen für den Wohnungsbau wurde in den Sitzungen des
Stadtentwicklungsausschusses am 21.09. und 14.12.2017 zurückgestellt.
Interfraktionell 05.10.17
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Damiansweg in
KölnVolkhoven/Weiler;
Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes und zur
Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2018 im Rahmen einer
Abendveranstaltung im Bezirk.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
21
Interfraktionell 05.10.17
TOP 10.2.1
Wohnbauvorhaben in
Verbindung mit § 34 BauGB in
den Stadtbezirken 1-9
Bei den Vorhaben nach § 34 BauGB mit mehr als 20 Wo hneinheitenhandelt es sich um
dem Stadtplanungsamt bekannte Vorhaben. Eine Auflis tung der genehmigten Vorhaben
nach § 34 BauGB ab fünf Wohneinheiten ist nicht möglich, da beim für die
Baugenehmigungen zuständigen Bauaufsichtsamt keine derartige Statistik geführt wird.
CDU 23.11.17
TOP 8.3.2
Sachstandsmitteilung zu den
Flächen für den Wohnungsbau
im Stadtbezirk Chorweiler
Die Beantwortung der Anfrage wird in der Sitzung am 02.01.2018 im nichtöffentlichen
Sitzungsteil erfolgen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
22
Dezernat: VI
Amt:
Bauverwaltungsamt
(62)
Interfraktionell 26.01.12
TOP 8.3.1
08.03.12
TOP 8.1.1
08.03.12
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
06.02.14
TOP 10.2.2
Ausgestaltung des
Retentionsraumes Worringen
Hochwasserschutzkonzept Köln,
Planfeststellungsabschnitt 10
(PFA) – Retentionsraum
Worringer Bruch
Zwischenzeitlich wurden die Planfeststellungsunterlagen auf Veranlassung der
Bezirksregierung öffentlich ausgelegt. Hierüber – und über die städtische Stellungnahme
zu dem Projekt – wurde die Bezirksvertretung Chorweiler mit der Mitteilung 2927/2016 in
der Sitzung vom 29.09.2016 informiert.
Das Planfeststellungsverfahren läuft noch, daher kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
CDU 07.09.17
TOP 8.3.2
Entwidmung eines Teilstückes
einer Gemeindestraße in
Heimersdorf
Die Widmung des Teilstückes der Straße Taborplatz v on der Platzfläche bis zur hinteren
Grenze des Grundstücks Taborplatz 3 - 9 in Köln-Heimersdorf (Gemarkung Longerich,
Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 2724) als Gemeindestraße mit der
Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr wurd e gemäß § 6 Straßen- und
Wegegesetz NRW (StrWG) am 06.12.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich
bekanntgemacht.
Interfraktionell 14.12.17
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Planfeststellungsverfahren für
den Umbau des
Autobahnkreuzes Köln-Nord
(BAB 1 / BAB 57) einschließlich
der notwendigen
Folgemaßnahmen an
Verkehrswegen und Anlagen
Dritter auf dem Gebiet der Stadt
Köln
Die Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AK Köln-Nord
wurde vom StEA beschlossen. Der Wunsch nach einer umfassenden
Informationsveranstaltung zu verschiedenen größeren Straßenbaumaßnahmen wurde an
das Amt für Straßen und Verkehrstechnik weiter geleitet.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
23
Dez. VI
Amt: Amt für
Landschaftspflege und
Grünflächen
(67)
Interfraktionell 16.10.08
TOP 8.3.7
Pescher See In 2016 wurden folgende Maßnahmen umges etzt:
Freistellung von insgesamt 6 Sichtschneisen rund um den See; Abpflanzung /
Versperrung illegaler Trampelpfade zum Seeufer; Veg etationspflege am Seerundweg;
Überarbeitung der Rundwegmöblierung in Teilbereichen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
CDU 27.11.08
TOP 8.3.1
Ausweisung eines
geschützten Landschaftsteils
Die Fläche liegt im baulichen Außenbereich. Eine Unterschutzstellung als geschützter
Landschaftsbestandteil könnte nur durch den Landsch aftsplan erfolgen. Dazu muss der
Landschaftsplan in einem förmlichen Verfahren geändert werden, in dem auch die
Bezirksvertretung beteiligt wird. Im Rahmen der am 18.12.2012 vom Rat beschlossenen
Fortschreibung des Landschaftsplans wird die Verwaltung eine Festsetzung der Fläche
als Geschützter Landschaftsbestandteil prüfen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
SPD 27.11.08
TOP 8.3.5
Landschaftsplan Köln NSG 22
Zu 1.:
Die Sperrung der parallel zum Stöckheimer See befindlichen Straße ist bereits im Entwurf
der Beschlussvorlage zur 9. Änderung des Landschaftsplans berücksichtigt. Die
Sperrung kann jedoch erst nach Herrichtung der Nassabgrabung, nördlich der Venloer
Straße, erfolgen. Seit Frühjahr 2016 ist der Weg dauerhaft für den Durchgangsverkehr
durch Poller und Findlinge gesperrt.
Zu 2.:
Der angesprochene Abschnitt des Stöckheimer Weges wurde als Rad- und Fußweg
hergerichtet und auf Höhe der Zufahrt zur Kleingartenablage durch eine Schranke
gesperrt.
Maßnahme ist umgesetzt.
Zu 3.:
Die Errichtung einer Aussichtskanzel auf städtischen Flächen ist aus Platzgründen nicht
möglich. Seitens der Eigentümer benachbarter Grunds tücke besteht keine Bereitschaft,
Flächen zur Verfügung zu stellen bzw. die Errichtung einer Aussichtkanzel zu dulden. Auf
der 5 m breiten städtischen Wegeparzelle wurde im ersten Quartal 2010 eine Infotafel
aufgestellt. Trotz mehrmaliger Aufforderung – auch mittels eingeleiteter
ordnungsrechtlicher Verfahren – ist der Betreiber seinen Pflichten zur Anpflanzung von
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
24
heimischen, standortgerechten Sträuchern nicht nachgekommen. Diese
Kompensationsmaßnahme setzt die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer
voraus. Das Fehlen der Einverständniserklärungen stellt ein Versäumnis des Betreibers
(Engriffsverursacher) das. Nach Abwägung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte
und insbesondere unter Berücksichtigung der bereits entwickelten Vegetationsstrukturen
wird von weiteren Verfahren abgesehen.
Maßnahme ist durch Selbstbegrünung umgesetzt.
Zu 4.:
Die im Bereich der Baadenberger Senke derzeit beste hende, befestigte Zufahrt kann
nach Auflösung / Entfernung der Baustelleneinrichtung entsiegelt werden. Regelungen
hierzu ergeben sich aus den Vorgängen zum Kiesgrube nbetrieb.
Aufgrund einer Altlastenproblematik kann die Maß0nahme nicht umgesetzt werden.
Zu 5.:
Die 9. Änderung des Landschaftsplans enthält textliche Festsetzungen zum Angeln im
zukünftigen Naturschutzgebiet. Die Verwaltung wird weitergehende, verbindliche
Vereinbarungen schließen.
Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich durchgängige Radwegeverbindungen im
Zweckverbandsgebiet. Für die Herrichtung des hier gemeinten Weges sind
Abstimmungen und Planungen erforderlich. Ferner mus s die Finanzierung gesichert sein.
Die Maßnahme kann in eine Bedarfsliste aufgenommen werden.
Die Akteneinsicht in die Verträge mit den Angelvereinen wurde durch das Amt des
Oberbürgermeisters gewährt.
Im Naturschutzgebiet ist das Angeln nicht zulässig, der Punkt ist somit erledigt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.
CDU 08.07.10
TOP 8.3.5
23.09.10
TOP 8.1.4
Historische Baudenkmäler auf
dem Friedhof in Esch
Ende 2017 wurde über ein Restaurationsbüro die Kosten- bzw. Auftragsermittlung in die
Wege geleitet.
SPD 12.05.11
TOP 8.3.2
29.09.11
TOP 8.1.5
08.03.12
TOP 8.1.3
Ungeschützte Zugänge zum
NSG Rheinaue Merkenich
Langel (NS 1)
Die Prüfung und ggfs. Instandsetzung vorhandener Absperrungen wird in 2018
fortgesetzt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
25
CDU 31.01.13
TOP 11.1.3
18.04.13
TOP 11.1.4
Attraktive Angebote für
Jugendliche im Stadtbezirk
Chorweiler
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen stehe n keine Haushaltsmittel für die
Errichtung einer Slackline-Anlage zur Verfügung. Die Kosten pro Anlage bestehend aus
fünf Pfosten belaufen sich auf rund 15.000 €. Möglich wäre die Installation einer Anlage
im Bereich der Skateranlage im Grünzug Chorweiler Nord (zwischen Weichselring und
Langenbergstraße), wenn die Bezirksvertretung hierfür Mittel aus dem
Stadtverschönerungsprogramm bereitstellen würde
In der Sitzung vom 23.11.2017 wurden keine Finanzmittel im
Stadtverschönerungsprogramm 2017 für diese Maßnahme eingestellt.
Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten.
CDU 12.03.15
TOP 8.3.5
30.04.15
TOP 8.1.2
Nächtliche Schließung von
Friedhöfen
Der mit Session-Vorlage 0958/2015 zur Sitzung am 30.04.2015 mitgeteilte Sachstand ist
unverändert. Die Friedhofsverwaltung wirbt durch öffentliche Aushänge auf allen
Friedhöfen darum, ehrenamtlich Schließdienste zu übernehmen. Die diesbezüglichen
Bemühungen sind bislang erfolglos geblieben.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
Interfraktionell 26.11.15
TOP 8.3.1
Wassererlebnispfad vom
Pulheimer Bach bis zum
Rhein
Die BV 6 hat am 21.01.2016 beschlossen, für die Maß nahme 20.000,-€ aus Mitteln für
die Stadtverschönerung bereit zu stellen. Des Weiteren wurden Fördermittel bei der
Marga und Walter Boll-Stiftung beantragt und bewilligt. Eine Schenkungsvorlage wird in
Kürze eingebracht.
Interfraktionell 26.11.15
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
Bebauungsplangebiet
Krebelspfad; Bebauungsplan
59580/04 in Köln-Worringen
Hier: Grünplanungskonzept
der Ausgleichs- und
Ersatzpflanzungen
Am 10.12.2015 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Grün einstimmig dem geänderten
Beschluss zu:
Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs-
und Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 59580/04 Krebelspfad
in Köln-Worringen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die
Maßnahmen nach Beendigung des Straßenendausbaus umz usetzen.
Der Straßenendausbau der Anliegerstraßen wird voraussichtlich im Frühsommer 2018
beginnen. Einige Grünausgleichsmaßnahmen sind der inneren Erschließung zugeordnet
und können über die Eingriffsverursacher refinanziert werden, sofern dies vor Widmung
der Straßen erfolgt. Insofern ist es notwendig, den Ausbau der Grünausgleichsmaß-
nahmen und den Straßenendausbau aufeinander abzusti mmen. Die Grünmaßnahmen
werden für die 2. Jahreshälftet 2018 terminiert. Die Planung des parallel zur Alte Straße
verlaufenden Fuß- und Radweges ist in der Bearbeitung und wird im Laufe des Jahres
2018 beendet. Bei der Grünplanung wurde dieser Straßenausbau entsprechend
berücksichtigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
26
Interfraktionell 11.05.17
TOP 8.3.2
Aufstellung von Bänken und
Tischen im Seeberger Park
Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Interfraktionell 23.11.17
TOP 8.3.1
Stadtverschönerungsprogram
m 2017
Beschluss des Finanzausschusses steht noch aus.
Interfraktionell 14.12.17
TOP 2.1
Geänderter
Beschluss
Versetzen einer Parkbank in
der Grünanlage an der
Kallbergstraße in Blumenberg
Das Versetzen der Bank wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt.
Interfraktionell 14.12.17
TOP 10.2.1
Prüfung der Ausweisung einer
Hundefreilauffläche in
Worringen nahe dem
Naturschutzgebiet Rheinaue
Worringen bis Langel
Gem. dem geänderten Beschluss der BV 6 am 14.12.2017 zu TOP 10.2.1 wird die
Ausweisung einer Hundefreilauffläche in der Nähe von Worringen nochmals geprüft unter
Berücksichtigung des vorhandenen Hundeübungsplatzes. Mit einem Ergebnis ist in 2018
zu rechnen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
27
Dez. VII
Amt: Kulturamt
(41)
Grüne 08.03.12
TOP 8.3.5
Sanierung der Simultanhalle Aufgrund der finanziell en Situation konnten auch in 2017 nur dringend notwendige
Reparaturen durchgeführt werden. Nach einer intensi veren Prüfung des Zustands der
Simultanhalle liegt eine Stellungnahme des Architekten vor, der die Simultanhalle mit
einem Fachbetrieb begutachtet hat. Dabei wurde festgestellt, dass die Standsicherheit
der Halle so stark gefährdet ist, dass die Nutzung der Halle Ende 2017 aus
Sicherheitsgründen untersagt werden muss. Die Verwaltung wird mit Beteiligung des
Verein Simultanhalle e.V. ein Konzept für eine kurzfristige Interimsnutzung entwickeln. Im
weiteren Verfahren ist eine Konzeptentwicklung für die erweiterte kulturelle Nutzung des
Grundstücks geplant und wird zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch dabei ist eine
frühzeitige und umfassende Beteiligung des Vereins Simultanhalle e.V. sowie der
Anlieger vorgesehen. Die Bereitstellung einer Ausstellunghalle ist ein wesentlicher
Bestandteil der Konzeptionierung. Allerdings ist eine Sanierung der als Testbau für das
Museum Ludwig errichteten Simultanhalle nicht wirtschaftlich.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
28
Dezernat: VI II
Amt: Amt für Straßen
und Verkehrstechnik
(66)
CDU 28.09.00
TOP 8.3.1
Verkehrsführung Donatusstr./
Im Gewerbegebiet Pesch –
Verkehrslenkung,
Verkehrsraum
Eine Verkehrsentlastung im Bereich der Donatusstraße kann erst erreicht werden, wenn
Alternativen zur Verfügung stehen. Diese sind zurzeit nicht erkennbar. Erst mit Realisierung
des beabsichtigten Umbaus der Ausfahrt Chorweiler sind Entlastungen im Gewerbegebiet
Pesch erreichbar. Dieser Umbau steht jedoch im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 57.
Der Ausbau der A 57 wurde von der Stadt Köln zur anstehenden
Bundesverkehrswegeplanfortschreibung erneut als vordringlich angemeldet.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 07.12.00
TOP 8.3.9
Dorfplatzgestaltung
Longericher Str. in Pesch –
Verkehrsberuhigung u.
Verschönerung
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme
weiterhin vorläufig zurückgestellt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
SPD 14.02.02
TOP 8.3.8
Planungspriorität für Ausbau
Blumenbergsweg
Eine Fortschreibung des IGVP (Landesstraßenbedarfsplan) ist zurzeit nicht absehbar.
Sobald diese aufgenommen wird, wird die Verwaltung die Maßnahme erneut anmelden und
deren Bedeutung für die Verkehrsentwicklung im Kölner Norden verdeutlichen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
Interfraktionell 11.05.06
TOP 9.2.1
Ergänzender
Beschluss
Variantenuntersuchung für
einen Stadtbahnanschluss
nach Ossendorf, Esch, Pesch,
Auweiler
Ds.-Nr.: 1109/005
Die Planungen für einen Stadtbahnanschluss nach Ossendorf sind im Zuge der Ansiedlung
von Ikea realisiert worden. Die weiteren Planungen für eine Verlängerung der Stadtbahn
nach Esch, Pesch, Auweiler wurden vorerst zurückgestellt, da eine Realisierung nur sehr
langfristig möglich erscheint. Die von der Bezirksvertretung Chorweiler gewünschte
Fortführung der Stadtbahnlinie 3 erscheint grundsät zlich möglich und wird von der
Verwaltung bei der Wiederaufnahme der Planungen als eine Variante berücksichtigt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
SPD 27.11.08
TOP 8.3.4
Errichtung eines Radweges
von KVB Haltestelle
Merkenich Mitte in Richtung
Emdener Strasse
Die notwendige Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Für die Umsetzung
der Maßnahme bedarf es noch einige Abstimmungen. Nach Abschluss soll umgehend mit
dem Bau des neuen Radweges begonnen werden.
CDU 22.03.10
TOP 8.3.1
Sichere Fahrbahnquerung für
Fußgänger im Bereich der
Sowohl im Bereich der Fußwegeverbindung Krebelspfad als auch im Einmündungsbereich
Alte Str./St.-Tönnis-Str. werden Querungshilfen vorgesehen.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
29
Krebelsweide Die Querungshilfen wurden nun in die P lanung mit aufgenommen.
Interfraktionell 22.03.10
TOP 9.1.1
Geänderter
Beschluss
10.06.10
TOP 10.2.10
Bau eines gemeinsamen
Geh- und Radweges entlang
des Feldkasseler Weges in
Köln-Rheinkassel
Mit Inbetriebnahme der Verlängerung Industriestraße hat sich die Verkehrsbelastung um ca.
23 % reduziert - durch den Wegfall der Lkw-Waschanlage (Großbrand am 02.05.2017)
dürfte sich die Verkehrsbelastung noch weiter verringert haben (aktuelle Zahlen nach dem
Brand liegen nicht vor).
Da aufgrund des beengten Querschnittes (fehlender G runderwerb) eine durchgehende Geh-
und Radwegverbindung nicht möglich ist, kann der Beschluss derzeit nicht umgesetzt
werden.
SPD 08.07.10
TOP 8.3.4
06.09.12
TOP 8.1.
20.12.12
TOP 8.1.2
Gefährliche Verkehrssituation
Pescher Str.
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme
vorläufig zurückgestellt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 08.07.10
TOP 8.3.6
Sperrung der Alten
Römerstraße für LKW über
7,5 Tonnen
Ab Sommer 2016 wurde die neue Industriestraße mit den Kreisverkehren von Chorweiler bis
Fühlingen eröffnet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Verkehrssituation im Kölner
Norden in Zukunft entspannen wird. Es wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Thematik
veranlasst.
Die Verkehrsuntersuchung auf der Alten Römerstraße wurde durchgeführt.
Von Worringen kommend – für beide Richtungen:
1. Spitzenstunde: 110/113 Fahrzeuge, davon 9 Lkw in sgesamt.
2. Spitzenstunde 94/96 Fahrzeuge; davon 16 Lkw insg esamt.
3. Spitzenstunde 218/223 Fahrzeuge; davon 14 Lkw in sgesamt.
Von Merkenich kommend – für beide Richtungen:
1. Spitzenstunde: 184/193 Fahrzeuge, davon 23 Lkw i nsgesamt.
2. Spitzenstunde: 193/212 Fahrzeuge, davon 33 Lkw i nsgesamt.
Spitzenstunde: 406/408 Fahrzeuge, davon 24 Lkw insgesamt.
Bei der geringen Anzahl von Lkws, die auf der Alten Römerstraße gemessen wurden, ist
davon auszugehen, dass sich der meiste Lkw-Verkehr auf die neu gebaute Industriestraße
verlagert hat.
CDU 04.11.10
TOP 8.3.3
Einrichtung einer 30-km/h-Zone
in Roggendorf/Thenhoven
Die Verwaltung beabsichtigt das Projekt wieder in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. In
2018 werden die notwendigen Untersuchungen aktualisiert.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
30
Interfraktionell 12.05.11
TOP 9.2.2
Geänderter
Beschluss
Einsparprogramm von
Lichtsignalanlagen durch den
Einsatz alternativer
Betriebsformen
Planung
LSA-Nr. 60025 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt
LSA-Nr. 60044 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt
LSA-Nr. 60029 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt
Konzepterstellung
LSA-Nr. 60033 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60034 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60035 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60037 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60030 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60026 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60042 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform
LSA-Nr. 60043 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform
Die in der Liste aufgeführten LSA sind aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen und werden
aus der Liste gestrichen.
LSA-Nr. 60027 Volkhovener Weg - K8 / Freusburgweg / Am Eichelberg LSA ist abgebaut
LSA-Nr. 60038 Hackhäuser Weg/ Üdesheimer Weg/ Schule LSA ist abgebaut.
LSA-Nr. 60046 Escher Str. / Kappellenweg LSA ist abgebaut
LSA-Nr. 60036 Neusser Landstraße / Alte Neusser Landstraße erneuert
LSA-Nr. 676 Neusser Landstraße / Stallagsbergweg / Asternweg LSA erneuert
StraßenNRW
LSA-Nr. 677 siehe 676
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
Siehe Mitteilung 1224/2017.
Grüne 21.07.11
TOP 8.3.4
Fußgängerüberweg an der
Kreuzung Merianstr./Deliastr
in Köln-Weiler
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme
vorläufig zurückgestellt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 15.12.11
TOP 8.3.6
Zebrastreifen an der
Waldorfschule auf dem
Weichselring
Die verwaltungsinterne Abstimmung zur Ausführungsplanung im Jahr 2017 nahm mehr Zeit
in Anspruch als angesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage der Bezirksvertretung
Chorweiler im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen.
Grüne 10.05.12
TOP 8.3.4
Verkehrssicherheit am
Pingenweg
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat den Baubeschluss in ihrer Sitzung am 11.05.2017
gefasst. Der Zuschussgeber hat den Bewilligungsbescheid im September 2017 erteilt.
Die Verwaltung bereitet das Vergabe- und Ausschreibungsverfahren vor.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
31
SPD 06.09.12
TOP 7.1.6
Neubau eines bimodalen
Containerterminals der HGK
auf dem ehemaligen Esso-
Gelände
Die Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung Prologis befindet sich in der Abstimmung.
CDU 08.11.12
TOP 8.3.1
Befestigung der
Bushaltestelle Neißestraße
Siehe BV 6 vom 15.12.2011, 8.3.6 Zebrastreifen an der Waldorfschule auf dem Weichselring
CDU 31.01.13
TOP 8.3.4
Öffnen der Leitplanken an der
„Alten Straße“ in Worringen
Hinsichtlich der Grünbelange fanden im Jahr diverse verwaltungsinterne Abstimmungen
statt. Die diesbezüglichen Punkte sind abschließend geklärt. Bedingt durch den erhöhten
Abstimmungsbedarf wird die Planung im ersten Halbja hr 2018 abgeschlossen sein. Die
Vorlage für den Baubeschluss wird der Bezirksvertretung Chorweiler voraussichtlich noch im
ersten Halbjahr 2018 vorgelegt.
CDU 20.03.14
TOP 8.3.2
Ausbau und Anschluss
Blumenbergsweg
Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses
Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen.
CDU 18.12.14
TOP 8.3.3
12.03.15
TOP 8.1.1
Park & Ride-Plätze an der
Endhaltestelle der KVB-Linie
12 in Köln-Merkenich
Nach einer erneuten Bestandsaufnahme am 31.01.2017 konnte beobachtet werden, dass
Fahrzeughalter, die nicht Gäste der KVB waren, ihr Auto dort abstellten und zum ME-
Gebäude gegangen sind. Frau Lauff von Ford wurde entsprechend aufgerufen ihre
Mitarbeiter darüber zu informieren und das Parken dort zukünftig zu unterlassen.
Grüne 18.12.14
TOP 8.3.4
12.03.15
TOP 8.1.2
Mobilitätsberatungsstelle in
Chorweiler
Eine Stellungnahme der Verwaltung ist erfolgt (0302/2015).
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 18.12.14
TOP 8.3.6
Ausbau Blumenbergsweg und
Anbindung an die A 57
Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses
Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen.
Interfraktionell 29.10.15
TOP 7.1.2
Barrierefreie Bushaltestelle
Seeberg
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme
vorläufig zurückgestellt.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 26.11.15
TOP 8.3.2
25.02.16
TOP 8.1.1
Verlängerung der
Stadtbahnlinie 12 bis
Feldkassel / Langel
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer
Bedarf für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet. Die Maßnahme ist zudem
im 3. Nahverkehrsplan als Maßnahme in der Kategorie „langfristige Netzerweiterungen“
aufgenommen.
Der Beschluss ist damit erledigt.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
32
Interfraktionell 12.05.16
TOP 8.3.1
23.06.16
TOP 8.1.2
Änderung Verkehrsführung
der Straße "Schmaler Wall" in
Worringen
Bei der Straße Schmaler Wall handelt es sich ab der Einmündung „Breiter Wall“ in
Fahrtrichtung St.-Tönnis-Straße um eine gut ausgebaute Wohnstraße. Ab der Einmündung
sind an beiden Straßenseiten Parkstreifen vorhanden. In Fahrtrichtung Pletschbach verengt
sich die Fahrbahn der Straße „Schmaler Wall“ und es kann am rechten Fahrbahnrand
geparkt werden. Bei der Straße „Breiter Wall“ hingegen handelt es sich um eine sehr
schmale Anliegerstraße. Die Verwaltung hält daher die Umwandlung der Straße „Schmaler
Wall“ in eine Einbahnstraße ab der Einmündung „Breiter Wall“ für nicht vertretbar. Der
gesamte Kraftfahrzeugverkehr würde über die enge Straße „Breiter Wall“ in die Straße
„Schmaler Wall“ fahren müssen. Die Straße „Breiter Wall“ wird ab Haus Nr. 6 zu einer
Einbahnstraße. Sie hat eine Fahrbahnbreite von unter 5,00 m und schmale Gehwege. Bei
einer Änderung der Verkehrsführung der Straße „Schm aler Wall“ würde der gesamte
Verkehr über die Straße „Breiter Wall“ geführt.
CDU 12.05.16
TOP 8.3.2
Haltestelle der Buslinie 121 in
Köln-Merkenich barrierefrei
umbauen
In Anlage 1 des beschlossenen 3. Nahverkehrsplanes ist auf den Seiten 243 und 224 die
Tabelle 8-8 mit Rangfolgen von barrierefrei auszubauenden Bushaltestellen abgebildet. Der
erste Tabellenteil mit Rang 1 bis 7 zeigt den geplanten Ausbau bis zum Jahr 2022 und der
zweite Tabellenteil zeigt den geplanten Ausbau ab dem Jahr 2022. Der Umbau von 33
Haltestellen der Linie 121 ist auf Rang 11 eingetragen und demnach ab dem Jahr 2022
vorgesehen.
CDU 23.06.16
TOP 8.3.1
Verbesserung Verkehrslage in
Bitterstrasse (Worringen)
Am Beginn der Bitterstraße gegenüber von Haus Nr. 27 wurde ein Fußgängerüberweg
eingerichtet. Der Straßenverlauf der Bitterstraße ab Haus Nr. 29 ist eine langgezogene
Kurve, an der Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt ist. Allerdings behindern die
abgestellten Fahrzeuge den Verkehrsfluss, von dem auch die Linienbusse in beide
Richtungen betroffen sind. Zum anderen stellen die abgestellten Fahrzeuge ein Hindernis für
die Radfahrer dar. Die Verwaltung hält daher die Parkmarkierungen gegenüber von Haus Nr.
29 für nicht vertretbar und prüft, ob zur Verbesserung der Verkehrslage für die Straßenseite
ein absolutes Haltverbot angeordnet werden soll. Auf der Straßenseite, auf der sich die
Metzgerei befindet, soll das Parken am rechten Fahrbahnrand weiterhin zulässig sein. Ein
Umbau des Gehweges bzw. der Platzfläche vor der Met zgerei ist nicht vorgesehen. Seit
dem Unfall mit der Radfahrerin sind keine weiteren Meldungen eingegangen
Grüne 23.06.16
TOP 8.3.3
Erneuerung Fahrbahnpflaster
Ludwig-Gies-Str.
Maßnahme wurde zurückgestellt und wird nach Bedarf im kleineren Umfang im
verkehrssicheren Zustand gehalten. Eine grundhafte Erneuerung kann nur unter
Vollsperrung erfolgen; d.h. Sperrung der priv. Tiefgaragen, Wegfall aller Stellplätze während
des Umbaus. Da dies einer umfangreichen Vorbereitung bedarf und andere Prioritäten bei
der Maßnahmenbearbeitung vorhanden sind, ist diese Maßnahme zunächst zurückgestellt
worden.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
33
Interfraktionell 29.09.16
TOP 7.2.4
Umgehungstraße Fühlingen,
Verlängerung Industriestraße
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt.
CDU 29.09.16
TOP 8.3.1
Schäden an Rad- und
Fußwegen in Köln-Pesch
Siehe mündliche Stellungnahme der Verwaltung aus der Niederschrift über die Sitzung der
BV 6 am 29.09.2016.
Es wird nochmals auf die obige mündliche Stellungna hme verwiesen. Diese Angelegenheit
ist somit erledigt
Interfraktionell 29.09.16
TOP 9.2.1
Geänderter
Beschluss
3. Nahverkehrsplan der Stadt
Köln (Entwurf)
Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde im Rahmen des 3. NVP bearbeitet. Siehe hierzu
Anlage 1 und 2 des Beschlusses vom 11.07.2017 Vorla gen-Nummer: 0958/2017
CDU 15.12.16
TOP 8.3.1
Mangelhafte Ausleuchtung
städtischer Flächen im
Einkaufszentrum Heimersdorf
Ein Ortstermin hat dazu im Juni letzten Jahres stattgefunden. Neben Gewerbetreibenden
waren städtische Vertreter als auch Vertreter der RheinEnergie AG anwesend. Die
derzeitigen, maroden Leuchten sind zum Teil nicht instandsetzbar bzw. lassen sich teilweise
nur mit erheblichem Aufwand instand setzen. Hinsichtlich der derzeitigen
Beleuchtungssituation konnte dargestellt werden, dass eine DIN-gerechte Beleuchtung des
EKZ ausschließlich mit den Leuchten in den Vordächern nicht möglich ist. Ein Vorschlag, die
Leuchten auf den Flächen zu positionieren und die Beleuchtung unter den Dächern den
Eigentümern zu überlassen stieß auf Zustimmung. Hie rbei dürfte jedoch die jeweilige
Eigentümerermittlung Schwierigkeiten bereiten und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen.
Hierzu notwendige Abstimmungen sowie Klärungen von weiteren, möglichen
Zuständigkeiten dauern noch an. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über weitere
Fortschritte im 1. Quartal 2018 informieren.
CDU 15.12.16
TOP 8.3.2
Einrichtung einer „Anlieger
frei“-Regelung für Köln-
Merkenich
Gemeinsam mit dem für die Rheinbrücke zuständigen Landesbetrieb NRW bemüht sich die
Stadtverwaltung um eine möglichst zeitnahe Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im
Umfeld der Schrankenanlage, insbesondere in Köln-Niehl. So sollen kurzfristig unter
anderem die Ausschilderung der Umleitungen verbessert und einige Fahrbahnmarkierungen
für einen besseren Verkehrsfluss geändert werden. Weiterhin wird eine Wendemöglichkeit –
aus nördlicher Richtung kommend – vor dem Niehler Ei vorbereitet, um diesen ohnehin stark
befahrenen Bereich zu entlasten. Eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch technischer Art, zur
Optimierung des Werksverkehrs von Ford, werden derzeit intensiv geprüft.
Bis Dezember 2017 sind umgesetzt:
Eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Industriestraße vor dem Kreisverkehr Niehler Ei,
Einrichtung einer 5. Sperranlage in der Nebenfahrbahn der A1 Richtung Dortmund mit
Umbau der Schleifenrampen der AS Niehl,
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
34
Umbau der Sperranlage auf der Industriestraße in Verbindung mit Sperrung der Zufahrt /
Rampe vom Turbokreisel auf die Industriestraße,
Umleitungsbeschilderung für Lkw im Bereich AS Niehl. Durch diese Anpassung ist die
Problemlage weitgehend gelöst worden.
CDU, Grüne 26.01.17
TOP 8.3.1
09.03.17
TOP 8.1.1
LKW Zufahrtsverbot für die
Causemannstr.in Köln-
Merkenich
Aus dem Kreisverkehr Emdener Straße in Fahrtrichtung Causemannstraße wurde ein Lkw-
Verbot mit Zusatz „Anliefer frei“ angebracht. Damit sind alle Zufahrten in den Stadtteil
Merkenich mit dem Lkw-Verbot ausgeschildert. Mit dem Zusatz „Anlieger frei“ soll dem
Anlieferverkehr und den ansässigen Firmen die Möglichkeit der Einfahrt weiterhin gewährt
werden.
Grüne 26.01.17
TOP 8.3.2
Erneuerung des Fußweges
Akeleiweg in Köln-Seeberg
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt.
Grüne 26.01.17
TOP 8.3.3
Erneuerung der Fahrbahn
Weilerweg in Volkhoven-
Weiler, Köln
Diese Maßnahme ist auf Grund anderer Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung
zunächst zurückgestellt worden.
Interfraktionell 26.01.17
TOP 11.2.5
Gehweg an der Verlängerung
der Industriestraße im Bereich
des Mennweges
Siehe 29.09.16, TOP 7.2.4, Umgehungstraße Fühlingen, Verlängerung Industriestraße.
CDU 09.03.17
TOP 8.3.1
Instandsetzung des
Verbindungs- Geh- und
Radweges zwischen St.-
Tönnis-Straße und
Bruchstraße
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt.
Interfraktionell 11.05.17
TOP 9.1.3
Geänderter
Beschluss
Baubeschluss für die
Umgestaltung des
Pingenweges und Sanierung /
Gestaltung der Brückenwände
Siehe 10.05.12, TOP 8.3.4, Verkehrssicherheit am Pingenweg.
Grüne 08.06.17
TOP 8.3.2
Erneuerung des
Chrysanthemenweges in
Köln-Seeberg
Diese Maßnahme ist bereits beauftragt worden. Baubeginn voraussichtlich Anfang 2. Quartal
2018.
Interfraktionell 08.06.17
TOP 9.2.2
Anbindung weiterer Stadtteile
an den ÖPNV-Nachtverkehr
Die Nachfragen werden im ersten Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert
beantwortet.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
35
Geänderter
Beschluss
an Wochenende
Interfraktionell 06.07.17
TOP 8.3.1
Straßenbeleuchtung „Am
Baggerfeld“, zwischen den
Orten Esch und Pesch
Siehe Beantwortung zur Sitzung am 01.02.2018, TOP 8.1.1, Vorlagen-Nummer: 0037/2018
SPD 06.07.17
TOP 8.3.2
Digitale Hinweistafeln KVB Der Antrag wird im erste n Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert
beantwortet.
Interfraktionell 07.09.17
TOP 8.3.1
23.11.17
TOP 8.1.2
Zebrastreifen
Chorbuschstraße
Die Verwaltung teilt mit, dass an der Ablehnung siehe Vorlagen Nummer 3136/2017
festgehalten wird. Nichtsdestotrotz werden zwei Verkehrsschilder „Achtung Fußgänger“ vor
beiden Seiten der Verkehrsinsel befestigt. Zudem wird auf dem Stück der Chorbuschstraße
die Beleuchtung in Zusammenarbeit mit der Rhein Energie AG erneuert.
SPD 07.09.17
TOP 8.3.3
23.11.17
TOP 8.1.1
Errichtung eines
Zebrastreifens auf der
Herstattallee in Höhe der
Zörgiebelstraße
An Bushaltestellen können Zebrastreifen angelegt werden, um den Fahrgästen die
Straßenüberquerung zu erleichtern. Das Spezielle an Fußgängerüberwegen in der Nähe von
Bushaltestellen ist, dass sie immer durch kleine Verkehrsinseln unterstützt werden, damit
der nachfolgende Verkehr am Überholen des haltenden Busses gehindert wird, und somit
die Fußgänger sicher über die Straße kommen.
Wie die örtliche Situation deutlich zeigt, kann ein Fußgängerüberweg mit baulichen
Inselköpfen nicht angelegt werden. Die hierfür erforderliche Aufweitung der Fahrbahn kann
aufgrund der beengten Seitenräume und der nah an der Straße stehenden Bäume nicht
erfolgen. Eine solche bauliche Maßnahme könnte nur dann realisiert werden, wenn Bäume
gefällt werden. Alternativ besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit die Bushaltestelle
zu verlegen, bis die Sichtfelder gem. FGÜ-R hergestellt sind. Auch dies erfordert bauliche
Anpassungen.
CDU 07.09.17
TOP 8.3.4
Behindertengerechter Umbau
der Rampe am
Fahrradstellplatz U-
Bahnhofstation Heimersdorf
Wird derzeit gepürft.
Interfraktionell 07.09.17
TOP 9.2.3
Geänderter
Beschluss
15 Minuten kostenfreies
Parken (Rahmenbeschluss)
Der Verkehrsausschuss hat am 10.10.2017 den Rahmenbeschluss zur Einführung des 15-
minütigen, kostenfreien Parkens beschlossen. Die vorliegenden Prüfaufträge sowie der
Parkplatz Mercatorstraße (Haselnußweg) in Heimersdorf werden anhand des
Kriterienkataloges auf die Eignung zum 15-minütigen, kostenfreien Parken geprüft. Die
Bezirksvertretung Chorweiler wird per Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
36
SPD 23.11.17
TOP 8.3.3
14.12.17
TOP 8.1.1
Zebrastreifen auf der
Merkenicher Hauptstraße
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und
Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Nach diesen Ric htlinien sind Fußgängerüberwege in
Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, mit
mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwege heranz ufahren. Da in einer Tempo-30-
Zone nicht schneller gefahren werden sollte, wird die Anlage eines Fußgängerüberweges für
überflüssig angesehen.
Eine Ausnahme hiervon hat sich lediglich durch die Baustellensituation ergeben, da die
Merkenicher Hauptstraße während dieser Zeit u. a. von den Schulkindern vermehrt gequert
werden musste und die Gefahr bestand, dass vor allem Kinder die Verkehrssituation mit
dem starkem Baustellenverkehr nicht richtig einschätzen würden.
Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die
Baustellensituation hinaus für nicht erforderlich. Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst.
Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017
37
Dez. VI I
Amt: Amt für Brücken
und Stadtbahnbau
(69)
Grüne 24.02.11
TOP 8.3.7
Überdachung Durchgang City
Center - S-Bahn-Station
Chorweiler
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat in ihrer Sitzung am 15.12. 2016 die Mitteilung
3946/2016 zur „Mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung
der Bezirksvertretung vom 29.09.2016 zum Sachstand der Überdachung am Durchgang
City-Center“ zur Kenntnis genommen. Demnach ist das Dach nach aktueller Norm
nachweisbar und standsicher. Es kann jedoch nicht für zusätzliche Lasten aus einer
Dachbegrünung oder einer Photovoltaikanlage genutzt werden. Für eine
Nutzungserweiterung der Dachfläche müssten umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen an
der Dachkonstruktion vorgenommen werden. Da diese technisch aufwendigen
Maßnahmen auch große finanzielle Auswirkungen haben, wird eine Nutzung der
Bestandsdachfläche nicht weiterverfolgt.
Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
CDU 17.09.15
TOP 8.3.3
29.10.15
TOP 8.1.1
23.06.16
TOP 8.1.1
Fußgängerbrücke über die
Industriestraße in Fühlingen
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat zu ihrer Sitzung am 23.06. 2016 die
Beantwortung einer Anfrage (0257/2016) zur „Fußgängerbrücke über die Industriestraße
in Fühlingen“ erhalten. Der von der BV vorgeschlagene Brückenneubau wird demnach von
der Verwaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Leerrohre wurden an der
Querungshilfe am Knotenpunkt berücksichtigt, falls später eine LSA nachgerüstet werden
sollte.
Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen.
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017
Interfraktionell 05.10.17
TOP 10.2.2
Evaluierungsbericht zum
Strategiepapier für ein
ganzheitliches
Toilettenkonzept in Köln
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 05.10.2017 den
Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln
zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, dass auf dem von der
Bezirksvertretung geplanten Wassererlebnispfad ebenfalls zwei Toilettenanlagen
aufgestellt werden. Die Verwaltung wird dieses Anliegen prüfen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (62)
- Osloer Straße
- Soldiner Straße
- Causemannstraße 29
- Swinestraße
- Langenbergstraße
- Alte Straße
- Kallbergstraße
- Longericher Straße
- Emdener Straße
- Pescher Straße
- Römerstraße
- Industriestraße
- Escher Straße
- Neusser Landstraße
- Alte Neusser Landstraße
- Bitterstraße
- Ludwig-Gies-Straße
- Bruchstraße
- Chorbuschstraße
- Herstattallee
- Merkenicher Hauptstraße
- Amandusstraße
- Musikgasse
- Sinnersdorfer Straße
- Johannes-Albers-Straße
- Pingenweg
- Damiansweg
- Weichselring
- Krebelspfad
- Blumenbergsweg
- Volkhovener Weg
- Freusburgweg
- Üdesheimer Weg
- Stallagsbergweg
- Asternweg
- Akeleiweg
- Weilerweg
- Haselnußweg
- Rheinkasseler Weg
- Balsaminenweg
- Fühlinger Weg
- Stallagsweg
- Hartenfelsweg
- Hirschhofweg
- Erbacher Weg
- Am Eichelberg
- Im Gewerbegebiet Pesch
- St.-Tönnis-Straße
- Marienberger Hof
- Venloer Straße
- Mercatorstraße
- Donatusstraße
- Weserpromenade
- Neißestraße
- Schmaler Wall
- Im Mönchsfeld
- Am Baggerfeld
- Breiter Wall
- Spoerkelhof
- Taborplatz 3
- Niehler Ei
- Weserplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 0596/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.02.2018
- Erstellt
- 22.02.2018 09:01