Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017
Mitteilung BV 0596/2018 vom 22.02.2018
Stand: Am 19.04.2018 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 1
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1 An alle Bezirksvertreter im Stadtbezirk Chorweiler B e r i c h t gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017 Die folgende Auflistung enthält die bis einschließlich Dezember 2017 von der Bezirksvertretung 6 gefassten Beschlüsse, sofern sie noch nicht erledigt sind. Ausstehende Stellungnahmen werden nach Rücksprache mit den jeweils zuständigen Fachämtern laufend unverzüglich der Bezirksvertretung 6 mitgeteilt. (Sachstand zum 31.12.2017) Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 2 Dezernat: OB -2-2 Interfraktionell 07.09.10 TOP 1.1.1 Geänderter Beschluss 29.09.11 TOP 9.2.3 Geänderter Beschluss 17.11.11 TOP 8.3.3 15.12.11 TOP 8.1.4 06.06.13 TOP 8.3.2 Beratung des Entwurfs des Haushalts für die Jahre 2010 und 2011 mit Finanzplanung bis 2014 und sonstiger Anlagen Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Stärkung der Bezirksvertretungen Neufassung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der Bezirke hat Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeitet. Der Rat hat auf dieser Grundlage im Juli 2017 einstimmig die Neufassung der Zuständigkeitsordnung (Vorlage Nr. 0976/2017) beschlossen. Mit Anhebung d er Wertgrenzen für Baumaßnahmen von nicht wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung wurde den Bezirksvertretungen gleichzeitig ein Rückholrecht für diese Maßnahmen eingeräumt. Derzeit behandelt die Kommission die haushaltsbezogenen Aspekte der Stärkung der Bezirke. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin entwickelt die Verwaltung ein geeignetes Verfahren zur Beteiligung der Bezirke im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung, der pilotweise im Bereich Straßen/Wege/Plätze erprobt werden soll. Im Vorfeld der Aufstellung des Haushalts 2019 sollen den Bezirksvertretungen die investiven Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich vorgelegt werden, so dass sie Einfluss auf die Priorisierung nehmen können (ausgenommen Maßnahmen, bei denen kein Ermes sen besteht). Interfraktionell 14.12.17 TOP 10.2.4 Beratung des Haushaltsplan- Entwurf 2018 s.o. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 3 Dezernat: I Amt: Amt für öffentliche Ordnung (32) SPD 23.06.16 TOP 8.3.2 Rheinaue zwischen Merkenich und Worringen In der 2. Jahreshälfte 2016 wurde das o.g. Gebiet verstärkt durch den Ordnungsdienst der Stadt Köln kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei der Überwachung zur Verhinderung von Verunreinigungen, dem Verbot von offenen Feuern sowie den Beschädigungen in öffentlichen Grünflächen und Landschafts- sowie Naturschutzgebieten entgegenzuwirken. Im Rahmen dieser Kontrollen wurden vermehrt Bürgergespräche geführt und die Bürgerinnen und Bürger belehrt und/oder präventiv auf die Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen (Grünflächenordnung, Landschaftsschutz gesetz, Landschaftsplan der Stadt Köln etc.) hingewiesen. Festgestellte Ordnungswidrigkeiten wurden unter Beachtung der jeweiligen Verwarnungs- und Bußgeldkataloge geahndet und weitergehende Maßnahmen zur Beendigung des ordnungswidrigen Zustands eingeleitet. Der Beschluss ist erledigt. Grüne 09.03.17 TOP 8.3.3 07.09.17 TOP 8.1.1 Widerrechtliches Parken auf Grünflächen Das widerrechtliche Parken auf Grünflächen wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontrolliert und geahndet. Eine flächendeckende und tägliche Kontrolle aller Grünflächen im Stadtbezirk Chorweiler ist personell nicht leistbar. Interfraktionell 11.05.17 TOP 2.1 Geänderter Beschluss Fußgängerzone Weserplatz / Weserpromenade Das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten stellt einen Verstoß im fließenden Verkehr dar. Für die Ahndung im fließenden Verkehr liegt die alleinige Zuständigkeit bei der Polizeibehörde. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist rechtlich nicht befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Verkehrsdienst der Stadt Köln. Der Verkehrsdienst kontrolliert den Bereich regelmäßig im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. SPD 11.05.17 TOP 8.3.4 „Mehr Sicherheit auf Kölner Straßen und Plätzen“ Ordnungsdienst vor Ort stärken – 100 zusätzliche Ordnungskräfte für die Veedel Die Verwaltung hat im zweiten Halbjahr 2017 ein „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ erarbeitet. Dieses Konzept ist u. a. ein priorisiertes Projekt der Verwaltungsreform #wirfürdiestadt. Inhalt des Zielbildes ist auch eine Stärkung der ordnungsrechtlichen Aufgabenwahrnehmung und Präsenz in den neun Kölner Stadtbezirken. Die Bezirksvertretung Chorweiler wurde in ihrer Sitzung am 14.12.2017 (Session Vorlagen-Nummer 2763/2017) über den Inhalt informiert. Der Beschluss ist erledigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 4 Dezernat: II Amt: Kämmerei (20) Interfraktionell 11.05.17 TOP 9.1.1 Geänderter Beschluss Bürgerhaushalt 2016 - Beratung und Priorisierung der TOP 25 Vorschläge in den Bezirksvertretungen Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die 25 am besten bewerteten Vorschläge aus dem Bürgerhaushaltsverfahren 2016 für jeden Stadtbe zirk sowie bezirksübergreifend einschl. der Stellungnahmen der Verwaltung, der Beratungsergebnisse der Bezirksvertretungen sowie vor dem Hintergrund der B eratungen im Finanzausschuss am 25.09.2017 und am 13.11.2017 sowie der Mitteilung 3412/2017 zur Kenntnis genommen und folgenden Beschluss gefasst: Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der bezirksbe zogenen Vorschläge auf Basis der Priorisierung der jeweiligen Bezirksvertretungen und im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets von 100 T€ je Bezirk beauftragt. Dies betrifft die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke 5,8 und 9. Für die übrigen Stadtbezirke orientiert sich die Verwaltung an den TOP-25-Vorschlägen entsprechend der Bürger/inne n-Vorschläge, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Die bezirksübergreifenden Vorschläge sind in der Rangfolge der Bürger/innen-Voten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel soweit möglich durch Priorisierungen, Umschichtungen oder kostenneutral umzusetzen.“ Gem. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 hat sich die Verwaltung für die Stadtbezirke 5, 8 und 9 an den Voten der Bezirksvertretungen zu orientieren, für die übrigen Stadtbezirke an den Voten der Bürgerinnern und Bürger, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Unabhängig davon sind alle Vorschläge der TOP-Listen durch die Verwaltung auf ihre sachliche und faktische Umsetzbarkeit und – sofern möglich – finanziellen Auswirkungen hin geprüft worden. Die Verwaltung hat somit Kenntnis von allen Vorschlägen der Top-Listen und kann diese, sofern eine Umsetzbarkeit möglich ist und befürwortet wird, im Rahmen der Budgetverwaltung und Priorisierung berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Mitteilung 3745/2017 im Finanzausschuss am 18.12.2017 verwiesen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 5 Dezernat: III Amt: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster (23) SPD 24.02.11 TOP 8.3.2 Bau von Mietswohnungen in Köln Merkenich, Causemannstr. Mit Verfügung vom 30.06.2009 (230/4) wurden o. g. L iegenschaft zum 01.07.2009 in die Verwaltung von 562 (alt 5620) übertragen. Hintergru nd der Übertragung war das damalige Planungskonzept des Wohnungsversorgungsbetriebs, da s Grundstück Causemannstr. 29 und 31 mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohn ungsbau zu bebauen. Die Bewohner der stark sanierungsbedürftigen Gebäude 58 -64 sollten dann in den Neubau umziehen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Ca usemannstr. 29 und 31 sollten dann Abbruch und öffentlich geförderte Neubebauung der C ausemannstr. 58-64 erfolgen, da dies wirtschaftlicher als eine komplette Generalsan ierung gewesen wäre. Nach Schätzungen müsste für die Umsetzung der Baumaßnahm e Causemannstr. 29-31 mit einem investiven Mittelaufwand von rd. 9 Mio. € ger echnet werden. Ansonsten wäre eine wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes nicht g egeben. In Anbetracht der erheblichen Baumaßnahmen, die von 562 derzeit zur B edarfsdeckung für die Flüchtlingsunterbringung erforderlich sind, kann di e Umsetzung einer solch umfangreichen Baumaßnahme nicht mehr geleistet werden. Unabhängig davon ist aufgrund der Bedarfsentwicklung im Flüchtlingsbereich derzeit un klar, wann die Nutzungsaufgabe der Flüchtlingsunterkünfte Causemannstr. 29-31 möglich ist, so dass momentan auch der Verkauf des Grundstücks an einen Investor zur Umset zung der Baumaßnahme nicht in Betracht gezogen werden kann. Aus diesem Grund ist das Planungskonzept für die beiden Liegenschaften aktuell nicht umsetzbar. Die Grundla ge für den Beibehalt der Liegenschaft Causemannstr. 58-64 im Verwaltungsbereich 562 war d amit nicht mehr gegeben Die Liegenschaft Causemannstr. 58-64 wurde 2015 an die Liegenschaftsverwaltung zurückzugeben, damit von dort aus die weiteren Nutz ungsperspektiven überlegt werden können. Die Liegenschaftsverwaltung erarbeitet zur Zeit das Exposée und beabsichtigt, das Objekt im Wege der Direktvergabe an Bestandshalter z.B. Ge nossenschaften zu veräußern, da diese den Mietern des Objekts Causemannstr. 29 – 31 Ersatzwohnraum anbieten, die maroden Häuser niederlegen und das Grundstück neu entwickeln können. CDU 11.05.17 TOP 8.3.3 07.09.17 TOP 8.1.2 Benennung des Weges zwischen Rheinkasseler Weg und Amandusstraße in „Musikgasse“ Es wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 01.02.2018 gefertigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 6 Dezernat: IV/2 Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungs- planung Interfraktionell 21.04.16 TOP 9.2.2 Geänderter Beschluss Weiterer bedarfsgerechter Ausbau der Kindertagesbetreuung für unter 3-Jährige und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bis 2020/21 ff. Die Beschlussvorlage wurde am 21.06.2016 vom Jugendhilfeausschuss und am 28.06.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Die Verwaltung ist nun beauftragt, in einem ersten Schritt bis zum Abschluss des Kitajahres 2020/21 eine Versorgungsquote von 50% für Kinder U3 und in einem zweiten Schritt in den Folgejahren eine Versorgungsquote von 52% U3 umzusetzen. Die Verwaltung ist bemüht, diese nach Elternbefragung bedarfsgerechte Versorgungssituation stadtweit und entsprechend den Elternwünschen in den Stadtteilen und Bezirken umzusetzen. Die Verwaltung wird wie bisher halbjährlich über den Ausbaustand berichten, zuletzt mit dem dreizehnten Statusbericht im November 2017. Interfraktionell 27.10.16 TOP 10.2.4 Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung Köln 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemein bildender Schulen bis 2025 Am 05.12.2017 hat ein Interfraktionelles Gespräch "Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025" stattgefunden um Fragen rund um die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 zu erörtern. Der Beschluss ist damit erledigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 7 Dezernat: IV Amt: Amt für Schulentwicklung (40) Interfraktionell 29.11.07 TOP 10.2.7 24.01.08 TOP 10.2.10 Präsentation der Großprojekte (Schulbau) Der Neubau einer Sportübungseinheit (SpÜE) für die KGS Balsaminenweg ist im Zeit- Maßnahmenplan für Schulbauinvestitionen erfasst und zwar in einem separaten Abschnitt, der isoliert die Sporthallensituation be trachtet. Die Bedarfsauswertung ergibt im Vergleich zu anderen Standorten eine nachrangige Priorität. Es ist derzeit nicht abzusehen wann die Planung aufgenommen wird. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. Grüne 29.01.09 TOP 7.1.5 Neubau Grundschule Fühlinger Weg Der Baubeginn für die Schule und die Turnhalle ist in III/2017 erfolgt. Eine Fertigstellung der Schule ist zum Schuljahr 2019/20 geplant. CDU, SPD, Grüne 15.12.11 TOP 8.3.1 Steuerungsgruppe Rheinische Musikschule (RMS) An der GGS Spoerkelhof fand im Schuljahr 2016/2017 mit zwölf Kindern erstmals JeKits 2 im Schwerpunkt Tanzen statt. Die generell relativ geringe Anmeldequote für das kostenpflichtige JeKits 2-Unterrichtsjahr war Thema einer landesweiten Elternbefragung der JeKits-Stiftung. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch die Stiftung bisher noch nicht veröffentlicht. Im Schuljahr 2017/2018 findet an der Grundschule auf Grund der gemischten Klassenstruktur turnusmäßig nur JeKits 1-Unterricht in fünf Klassen mit 106 Kindern statt. Inwieweit sich für das Schuljahr 2018/2019 eine erhöhte Anmeldezahl für das dann wieder stattfindende JeKits 2-Angebot ergeben wird, bleibt abzuwarten. Interfraktionell 09.03.17 TOP 9.2.3 Geänderter Beschluss Gute Schule 2020 – Umsetzung des Förderprogramms des Landes NRW Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, wie sie von den Schulen beantragt worden ist, ist unmittelbar nach Beschlussfassung im Jahr 2017 aufgenommen worden. Die Verwaltung beabsichtigt, noch im Januar 2017 einen umfangreichen Bericht darüber für den Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Bezirksvertretungen zu erstellen. Voraussichtlich wird dieser Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler zur Sitzung im Februar vorgelegt werden können. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 8 Dezernat: IV Amt: Amt für Kinder, Jugend und Familie (51) Grüne 07.12.00 TOP 8.3.14 Standorte für Jugendtreffs im Stadtbezirk 6 Auf dem umgestalteten Spielplatz „Stallagsweg“ in H eimersdorf und dem „Hartenfelsweg“ in Lindweiler sind nach Wünschen der älteren Kinder und Jugendlichen spezielle Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Jugendliche aufgeste llt bzw. hergerichtet worden. Weitere Maßnahmen sind in Planung. Die Verhandlungen über eine Fläche für einen Jugend unterstand in Rheinkassel/Langel dauern an. Erst nach der Widmung der Flächen können weitere Planungen erfolgen. SPD 24.01.08 TOP 8.3.7 Unterversorgung von Spielplätzen in Volkhoven / Weiler Die Planung der neu anzulegenden Spielplätze „Meria nstraße / Damiansweg“ und „Hirschhofweg“ in Volkhoven/Weiler (Ausgehend von d em Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 9.12.2008, TOP 7.4 sowie des Finanzausschusses vom 15.12.2008, TOP 7.9) müssen auf einen späteren Zeit punkt verschoben werden, da die Bearbeitung von Baumaßnahmen durch Fördermittel (EFRE / ISEK etc.) Priorität hat. SPD 20.08.09 TOP 8.3.4 Einrichtung einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche im Stadtteil Köln Merkenich Die Situation hat sich dem Grundsatz nach nicht verändert. Nach wie vor bestätigt die Fachverwaltung den Bedarf eines Kinder- und Jugendtreffs für den Stadtteil Merkenich mit seinen Stadtvierteln Merkenich, Rheinkassel und Langel. „Auf Bedarfe der Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männer nach Treffpunkten und Freizeitmöglichkeiten der teilweise verinselten, mit schlechter Verkehrsanbindung ausgestatteten Stadtteilen wie z.B. 601 / MerkenichR.“ kann aktuell nur punktuell reagiert werden“ (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den Planungszeitraum 2016-2020). Die Bedarfsanalyse „Angebote der Offenen Kinder- un d Jugendarbeit“ von 2011 wurde zwischenzeitlich von der Fachverwaltung aktualisiert und als „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 2017 bis 2021“ den politischen Gremien vorgestellt. Der Stadtteil Merkenich liegt nach dieser Analyse auf Rangplatz 37 von 86 Stadtteilen Kölns. Damit hat der Stadtteil seit der letzten Untersuchung eine Verschlechterung von 55 auf 37 erfahren. Dennoch kann Merkenich derzeit nicht vorrangig berücksichtigt werden, da zunächst die Stadtteile der vorderen Rangplätze berücksichtigt werden müssen. Interfraktionell 23.11.17 TOP 9.2.4 Aktionsplan zur Auszeichnung der Stadt Köln als Der „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ wurde am 19.12.2017 vom Rat der Stadt Köln einstimmig beschlossen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 9 Geänderter Beschluss „Kinderfreundliche Kommune“ Am 20.02.2018 wird im Rathaus die Kick off - Veranstaltung mit Siegelverleihung durch den Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ stattfinden, zu der die Oberbürgermeisterin und die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport einladen werden. Der erweiterte Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wird umgesetzt: Im Frühjahr 2018 wird die Verwaltung ein weiterführendes Gespräch mit der BV 6 führen. Der Aktionsplan wird über die Bezirksschüler*innenvertretungen in den Schulen bekannt gemacht. Regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Bezirks vertretung Chorweiler sowie allen weiteren Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen wird erfolgen. Interfraktionell 30.11.17 TOP 8.3.1 Freizeitangebote für Kinder in den Rheindörfern In den Rheindörfern stehen diverse öffentliche Spiel- und Bolzplätze für Kinder und Jugendliche zur Verfügung. Ob diese ausreichend sind, beziehungsweise welche Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von ihnen gewünscht werd en, wird mit den Kindern der GGS Spoerkelhof (Standort Rheinkassel) am 22.1.2018 in einem Beteiligungsverfahren eruiert. Ein weiteres Beteiligungsverfahren ist für Ende Februar vorgesehen. Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 wurde diese über den neu erarbeitete „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 2017 bis 2021“ informiert. Aus diesem ergibt sich für den Stadtteil Merkenich mit seinen Stadtvierteln Langel, Merkenich und Rheinkassel der Rangplatz 37 von insgesamt 86 Stadtteilen Kölns. CDU 30.11.17 TOP 8.3.2 Naturspielplatz im Stadtbezirk Chorweiler Im Rahmen der 2018 geplanten Beteiligung können die Kinder und Jugendlichen aus den Rheindörfern Ideen und Wünsche auch zur naturnahen Gestaltung einbringen. Die realisierbaren Vorschläge könnten anschließend in die neu zu planenden Maßnahmen mit eingearbeitet werden. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 10 Dezernat: IV Amt: Sportamt (52 ) Interfraktionell 08.06.17 TOP 14.2.1 Geänderter Beschluss Abschluss eines langjährigen Mietvertrages mit dem Reitverein Oranjehof e.V. Der Mietvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftsgang zwischen Verein und Sportverwaltung. Entsprechend der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler ist im Vertrag expressis verbis festgehalten, dass der Verein neben der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im, am und um das Mietobjekt den ordnungsgemäßen Rückschnitt an Büschen und Sträuchern sicherstellen muss. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 11 Dezernat: V Amt: Amt für Soziales und Senioren (50) Interfraktionell 22.01.2015 TOP 7.2.2 Zukünftige Ausgestaltung des Bürgerzentrums Chorweiler Die Anfrage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 22.01.2015 beantwortet. Die Generalsanierung der Räume des Bürgerzentrums w ird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2018 abgeschlossen sein. Der Eingangsbereich soll nach derzeitigem Kenntnisstand Ende Januar / Anfang Februar 2018 fertiggestellt werden. Nach Fertigstellung dieses Bereiches kann das ehemalige Senioren-Café wieder in Betrieb genommen werden. Das Bürgerzentrum wird das Café fü r alle Zielgruppen zur Verfügung stellen und zunächst mit den vorhandenen, eigenen Ressourcen betreiben, um die Bedarfe anhand der tatsächlichen Nutzung bzw. der Nachfragen durch die Bürger zu eruieren. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen erfolgt die Konzeptentwicklung unter Einbeziehung interessierter Akteure. Die Bezirksvertretung wird in die Beschlussfassung des Konzeptes einbezogen. Interfraktionell 26.01.2017 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Seniorenkoordination im Stadtbezirk Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017) Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ unter Maßgabe des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. 2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ we rden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jähr liche Haushaltsmittel in Höhe 400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ vorzunehmen. Interfraktionell 08.06.2017 TOP 9.2.3 Geänderter Beschluss Seniorenkoordination im Stadtbezirk Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017) s.o. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 12 Dezernat: V Amt: Dienststelle Diversity (5001) Interfraktionell 08.06.17 TOP 9.1.2 Geänderter Beschluss Beflaggung anlässlich der Feierlichkeiten zum Christopher-Street-Day mit der sogenannten Regenbogenflagge Beigeordneter Herr Dr. Rau teilte in der Stadt AG LST am 08.06.2017 mit, dass zum CSD stadtweit eine Beflaggung der Bezirksrathäuser mit der Regenbogenflagge angestrebt werde. Fünf der neun Bezirksvertretungen hätten der Beflaggung bisher zugestimmt, die Zusage der restlichen Bezirksvertretungen stehe noch aus. Die Beflaggung mit der Regenbogenfahne zum CSD ist, wie in den meisten anderen Bezirksrathäusern auch erfolgt. Die Beflaggung der Friedensflagge konnte nicht umgesetzt werden, da diese nach Entscheidung des OB Büros nicht jährlich an jedem Bezirksrathaus gehisst werden soll, sondern jährlich wechselnd. In 2017 wurde die Friedensflagge entsprechend in Köln-Mülheim gehisst . Der Beschluss der BV ist somit erledigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 13 Dezernat: V Amt: Amt für Wohnungswesen (56) Interfraktionell 23.06.16 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften Die Beschlussfassung sollte nach Anhörung der BV 6 in zwei Punkten geändert werden. Die Verwaltung bezog in der Ratssitzung vom 28.06.2016 hierzu Stellung (Anlage 10 zu 1434/2016). 1. Erbacher Weg Die BV 6 bat um Beachtung der Schreiben des Veedelsbeirats Lindweiler, des Sozialen Zentrums Lindweiler Lino-Club e.V. und des Örtlichen Arbeitskreises Lindweiler. Die Verwaltung erklärte, dass aufgrund der vor Ort bestehenden Belastung durch die Belegung der Turnhalle mit 160 Personen und unter Berücksichtigung des integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler der Standort Erbacher Weg mit einer Belegung mit lediglich bis zu 160 Personen vorgesehen ist. Die o.a. Schreiben wurden beantwortet. 2. Sinnersdorfer Str.: Die BV 6 wies auf die problematische Nähe des Stand orts zur Siedlung „Im Mönchsfeld“ hin und bat darum, diesen Standort aus der Prüfung für mögliche Leichtbauhallen herauszunehmen. Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf die Erforderlichkeit der Prüfung dieses temporären Standortes zur Verbesserung der gesamtstädtischen Unterbringungssituation. Beide Standorte wurden durch den Rat am 28.06.2016 unter TOP 10.29 für die Prüfung auf Eignung hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung von Geflüchteten beschlossen. Dieser Punkt ist hiermit erledigt, die aktuellen Sachstände zu den Standorten sind unter Punkt Interfraktionell 03.11.16 TOP 9.2.4 Geänderter Baubeschluss hinterlegt. Interfraktionell 03.11.16 TOP 9.2.4 Geänderter Beschluss Standorte zur Errichtung von temporären Flüchtlingsunterkünften - Baubeschluss Sachstand Erbacher Weg: Nach derzeitiger Rechtslage ist die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylsuchende gem. § 246 Abs. 12 BauGB – bei Genehmi gung des Vorhabens bis zum 31. Dezember 2019 - auf längstens drei Jahre befristet. Allein aus Wirtschaftlichkeits- gründen ist bei einer Investitionssumme i.H.v. voraussichtlich rund 5,6 Mio. € eine längere Standzeit notwendig. Die Verwaltung strebt daher eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6053/03 mit dem Ziel an, die soziale Nutzung Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 14 der Flächen für einen befristeten Zeitraum von maximal 15 Jahren hierin festzulegen. Der Naturschutzbeirat wird sich am 29.01.2018 vorab mit dieser Thematik befassen. Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die GU-Ausschreibung für den Holzbau soll im Januar 2018 auf der Vergabeplattform eingestellt werden. Sachstand Sinnersdorfer Str.: Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die GU-Ausschreibung für den Systembau ist in Vorbereitung und soll im Januar 2018 auf der Vergabeplattform eingestellt werden. Sachstand Neusser Landstr. / Blumenbergsweg: Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die GU-Ausschreibung für den Systembau wurde durchgefüh rt. Das Projekt befindet sich im Landschaftsschutzgebiet, eine mögliche Befreiung wird im Naturschutzbeirat am 29.01.2018 beraten. Bei positivem Ergebnis wird das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, zeitnah beauftragt. Interfraktionell 07.09.17 TOP 9.2.4 Geänderter Beschluss 05.10.17 TOP 10.2.6 Neubau von Wohngebäuden im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Causemannstraße 29-31, 50769 Köln-Merkenich und Abbruch der bisherigen Flüchtlingsunterkunft Der Rat hat am 28.09.2017 die Planung des Abbruchs und eines Neubaus im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück beschlossen (Vorlagen-Nr. 2267/2017). Voraussichtlich wird dort ein zweigeschossiges Wohngebäude zur Unterbringung von ca. 125 Personen, vorranging Familien, gebaut werden. Aufgrund der Wertgrenzen wird derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der Architekten- und Planerleistungen vorbereitet, welche Anfang 2018 durchgeführt werden soll. Parallel wird geprüft, ob der Abbruch der alten Bausubstanz aufgrund der Verkehrs- sicherungspflichten vorzeitig durchgeführt werden kann, da das Gebäude zwischenzeitlich leergezogen wurde. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 15 Dezernat: V Amt: Umwelt- und Verbraucherschutzamt (57 ) CDU 25.02.16 TOP 8.3.1 21.04.16 TOP 8.1.3 Erneuerung Lärmschutzwand an DB-Bahnlinie Köln-Neuss Die Verwaltung hat zu dem am 25.02.2016 beschlossenen Antrag, bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) eine funktionsfähige Wiederherstell ung der Schallschutzanlage an- zumahnen, eine Stellungnahme verfasst, die seitens der BV 6 in der Sitzung vom 21.04.2016 zur Kenntnis genommen wurde. Gegenstand der Stellungnahme ist die Mit- teilung der für die die Schallschutzanlage zuständigen DB AG, dass von dort aus die Arbeiten für die Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwand zwischen Pingenweg und Johannes-Albers-Straße in 2017 durchgeführt werden. Ende November 2017 teilte DB-AG auf Nachfrage mit, dass die ursprünglich im September 2017 geplante Inbetriebnahme der neuen Schallschutzwand sich voraussichtlich bis Juni 2018 verzögern wird. Grund dafür ist u.a., dass die Baugrundverhältnisse auf wesentlichen Teilstücken des Baufeldes nicht den Stichproben entsprachen, die vor den Bauarbeiten zur Vertiefung der Planung genommen worden sind. Außerdem gab es im Rahmen der Kampfmittelsondierung mehrere Verdachtspunkte, die zunächst mit großem zeitlichem Aufwand ausgeräumt werden mussten. Dies hat zu Verzögerungen im Bauablauf geführt, so dass die zur Verfügung stehenden Sperrpausen nicht vollumfänglich genutzt werden konnten. Neue Sperrpausen stehen voraussichtlich erst im Mai bzw. Juni 2018 zur Verfügung. Die DB-AG informierte außerdem über die Absicht, bis zur Fortführung der Arbeiten im Mai 2018 zum Jahresende 2017 temporär mobile Lärmschutzwände aufzustellen. Interfraktionell 21.04.16 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Lärmaktionsplanung nach EU- Umgebungslärmrichtlinie bzw. § 47 d BImSchG / Handlungs- und Maßnahmenkatalog der Firma LK-Argus für die weiteren Arbeiten zur Kölner Lärmaktionsplanung Der Rat hat mit Datum vom 22.09.2016 die Verwaltung svorlage 2422/2015 mit Änderungen beschlossen. Dieser Ratsbeschluss erfolgte unter Berücksichtigung der im Vorfeld getroffenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen wie z. B. dem geänderten Beschluss der BV 6 vom 21.04.2016 zu TOP 9.2.1. Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 erfolgte die öffentliche Auslegung des Plans. Am 19.12.2017 hat der Rat daraufhin den Lärmaktionsplan abschließend beschlossen (Verwaltungsvorlage 2437/2017). Der Beschluss der BV6 ist somit erledigt. -
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-6 Vorlagen-Nummer 0596/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017 hier: Bezirksvertretung Chorweiler Nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln berichtet die Oberbürgermeisterin den Bezirksvertretungen einmal im Jahr über den Ausführungsstand der Be- schlüsse soweit die Beschlüsse auf Anträge zurückzuführen sind. Dementsprechend sind in der An- lage die entsprechenden Beschlüsse mit einem aktuellen Sachstand aufgeführt. Anlage -
Anlage 2
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Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 16 Dezernat: VI Amt: Amt für Stadtentwicklung und Statistik (15) Grüne 29.09.11 TOP 8.3.3 10.05.12 TOP 8.1.10 02.07.12 TOP 8.1.1 Chancengleichheit beim Zugang zu den neuen Medien Die Verwaltung hat den Auftrag der Bezirksvertretung durch schriftlichen Bericht am 02.07.2012 beantwortet. Aus der Niederschrift vom 10.07.2012 geht keine weitere Beauftragung der Verwaltung hervor. Inzwischen gibt es bei der OB die Medienstabsstelle (OB-8 Stabsstelle für Medien und Internetwirtschaft) zur Bündelung dieser Themen. Grüne 08.03.12 TOP 8.3.7 Bürgerbefragung zum NahVersorgungsZentrum in Esch Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 25. Septem ber 2015 den Beschluss zur Offenlage der Regionalplanänderung Esch/Auweiler ge fasst. Die Offenlage hat zwischenzeitlich stattgefunden. Zur Sicherung einer Grünzäsur zwischen den Ortsteilen Esch und Auweiler wird der Freiraum als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Damit ist eine Realisierung des vorgeschlagenen Nahversorgungszent rums Esch/Auweiler nicht mehr möglich, auch wenn die Änderung des Regionalplans f ormal noch nicht ganz abgeschlossen ist. Dem entsprechend macht eine Bürgerbefragung zum NVZ keinen Sinn mehr und entfällt damit. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. CDU 28.02.13 TOP 7.1.10 Image des Stadtbezirks Chorweiler Der Bericht zum Thema „Image Chorweiler“ ist fertiggestellt. Sobald die verwaltungsinterne Abstimmung abgeschlossen ist, wird der Bericht der BV in einer der ersten Sitzungen in 2018 vorgelegt. Grüne 26.11.15 TOP 8.3.3 12.05.16 TOP 8.1.1 Gestaltung des Tunnels am Pingenweg in Lindweiler In der Sitzung am 11.05.2017 hat die BV 6 die Beschlussvorlage (0519/2017) zu der Gesamtmaßnahme (Entwässerung, Straßenbau, Wandgesta ltung) einstimmig beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung im Rahmen des IHK Lindweiler beauftragt. Interfraktionell 12.05.16 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss TOP 14.2.2 Umsetzung STEK Wohnen hier: Neue Flächen für den Wohnungsbau Der Rat hat am 20.12.2016 nach Vorberatung im STEA am 15.12.2016 die Flächenvorlage mit Änderungen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 17 Interfraktionell 07.09.17 TOP 9.1.6 Geänderter Beschluss Verfügungsfonds Chorweiler Mitte Das Programm begann mit Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 26.01.2017 am 01.02.2017. Zur Bekanntmachung wurden Pressemitt eilungen ausgegeben, Plakate ausgehängt, Flyer verteilt und an alle ortsansässigen Vereine und Institutionen in einer Auflage als Postsendung verschickt. Es wurden im Jahreszeitraum 6 Anträge eingereicht. 5 Anträge wurden positiv beschieden: - Künstlerische Gestaltung des Durchgangs Uppsalast eig (durchgeführt) - Blumen statt Beton, Osloer Straße (durchgeführt) - Kunst mit Chorweiler Kids, Osloer Straße - Jung und Alt entdecken Welten (in Durchführung) - Styles & Hoops (durchgeführt) Interfraktionell 23.11.17 TOP 9.2.2 Geänderter Beschluss Starke Veedel – Starkes Köln Hier. Bedarfsfeststellung für das Projekt 0.0.2 „Prozessbegleitende Evaluation“ in elf Sozialräumen Der Stadtentwicklungsausschuss (14.12.2017) hat die Beschlussvorlage ungeändert beschlossen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 18 Dezernat: VI Amt: Gebäudewirtschaft (26) CDU 30.11.17 TOP 7.2.1 Entwicklung Förderschule Soldiner Straße in Lindweiler Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht für die Einrichtung oder die Beauftragung neuer zusätzlicher Räume in Schulen zuständig. Sie benötigt dazu einen Auftrag des Amtes für Schulentwicklung. Dieses wird die Anfrage in der Sitzung am 01.02.2018 mit der Mitteilung 0032/2018 beantworten, welche eine Darstellung des aktuellen Sachstandes enthält. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 19 Dezernat: VI Amt: Stadtplanungsamt (61) SPD 30.04.09 TOP 8.3.4 Öffentlich geförderter Wohnungsbau in der Causemannstraße in Köln- Merkenich Für den Bereich des städt. Grundstücks mit dem Übergangsheim besteht der Bebauungsplan Nr. 6654/03, der hier ein Mischgebiet mit überbaubaren Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine I-II-geschossige Bauweise, GRZ 0,4 und GFZ 0,8, festsetzt. Nach der Aufgabe und dem Abbruch des Übergangsheimes soll dort nunmehr öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. CDU, SPD, Grüne 16.12.10 TOP 8.3.2 Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung in der „Höfesiedlung“ in Köln-Seeberg Für einen Teilbereich sind Grundstückseigentümer bei der Verwaltung vorstellig geworden, um die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung auf mehreren Hinterlandflächen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abzustimmen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 Interfraktionell 21.01.16 TOP 9.2.3 Geänderter Beschluss Beschluss über die Einleitung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes 6456/06 und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Gewerbegebiet Langel in Köln-Fühlingen/- Merkenich, 7. Änderung Mit der Offenlage der 7. Änderung Gewerbegebiet Lan gel ist im 1. Quartal 2018 zu rechnen. Interfraktionell 25.02.16 TOP 9.1.2 Geänderter Beschluss Platzgestaltung Marienberger Hof in Köln-Lindweiler im Rahmen des Programmes "Soziale Stadt", Maßnahme "Funktionale und gestalterische Aufwertung der Ortsmitte Lindweiler"; hier: Beauftragung der Verwaltung zur Erstellung der Ausführungsplanung Die Beschlussfassung zur Beauftragung der Verwaltung zur Ausarbeitung der Ausführungsplanung ist erfolgt. Der Zuwendungsbescheid des Landes NRW zur Neugestaltung des Platzes ist Ende 2016 eingegangen. Der Baubeschluss ist gefasst. Die Ausschreibung wird derzeit erstellt. Baubeginn soll in 2018 erfolgen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 20 Interfraktionell 15.12.16 TOP 9.2.4 Geänderter Beschluss Städtebauliches Planungskonzept "Swinestraße in Köln-Chorweiler Nord"; Stellungnahme zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Der Stadtentwicklungsausschuss hat 15.12.2016 über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Vorhabenträger zu veranlassen, auf Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers einen Bauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 26.10. bis zum 27.11.2017 offen gelegen. Der Satzungsbeschluss soll bis April 2018 erfolgen. SPD 09.03.17 TOP 8.3.2 Keine Verlagerung des städtischen Großmarktes nach Lindweiler/Volkhoven/Weiler Der Rat der Stadt Köln hat sich Mitte 2017 für den Standort Marsdorf für die Verlagerung des Großmarktes/Frischezentrum entschieden. Interfraktionell 11.05.17 TOP 8.3.1 Umwidmung der Fläche des alten Festplatzes am Friedhof Weiler Sobald Arbeitskapazitäten im Fachamt zur Verfügung stehen, wird eine Vorlage zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in den Stadtentwicklungsausschuss eingebracht. Interfraktionell 11.05.17 TOP 9.2.7 Geänderter Beschluss Nationale Projekte des Städtebaus: „Lebenswertes Chorweiler – ein Zentrum im Wandel“; Umgestaltung des Liverpooler Platzes und des Pariser Platzes sowie des Lyoner Platzes“; Baubeschluss Mit der Ausführung der Baumaßnamen soll Mitte 2018 begonnen werden. Ende 2019 sollen die Plätze fertiggestellt sein. Interfraktionell 08.06.17 TOP 8.3.1 Neue Flächen für den Wohnungsbau im Bezirk Chorweiler Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 6 zur erneuten Prüfung von Potentialflächen für den Wohnungsbau wurde in den Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses am 21.09. und 14.12.2017 zurückgestellt. Interfraktionell 05.10.17 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Damiansweg in KölnVolkhoven/Weiler; Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2018 im Rahmen einer Abendveranstaltung im Bezirk. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 21 Interfraktionell 05.10.17 TOP 10.2.1 Wohnbauvorhaben in Verbindung mit § 34 BauGB in den Stadtbezirken 1-9 Bei den Vorhaben nach § 34 BauGB mit mehr als 20 Wo hneinheitenhandelt es sich um dem Stadtplanungsamt bekannte Vorhaben. Eine Auflis tung der genehmigten Vorhaben nach § 34 BauGB ab fünf Wohneinheiten ist nicht möglich, da beim für die Baugenehmigungen zuständigen Bauaufsichtsamt keine derartige Statistik geführt wird. CDU 23.11.17 TOP 8.3.2 Sachstandsmitteilung zu den Flächen für den Wohnungsbau im Stadtbezirk Chorweiler Die Beantwortung der Anfrage wird in der Sitzung am 02.01.2018 im nichtöffentlichen Sitzungsteil erfolgen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 22 Dezernat: VI Amt: Bauverwaltungsamt (62) Interfraktionell 26.01.12 TOP 8.3.1 08.03.12 TOP 8.1.1 08.03.12 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss 06.02.14 TOP 10.2.2 Ausgestaltung des Retentionsraumes Worringen Hochwasserschutzkonzept Köln, Planfeststellungsabschnitt 10 (PFA) – Retentionsraum Worringer Bruch Zwischenzeitlich wurden die Planfeststellungsunterlagen auf Veranlassung der Bezirksregierung öffentlich ausgelegt. Hierüber – und über die städtische Stellungnahme zu dem Projekt – wurde die Bezirksvertretung Chorweiler mit der Mitteilung 2927/2016 in der Sitzung vom 29.09.2016 informiert. Das Planfeststellungsverfahren läuft noch, daher kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. CDU 07.09.17 TOP 8.3.2 Entwidmung eines Teilstückes einer Gemeindestraße in Heimersdorf Die Widmung des Teilstückes der Straße Taborplatz v on der Platzfläche bis zur hinteren Grenze des Grundstücks Taborplatz 3 - 9 in Köln-Heimersdorf (Gemarkung Longerich, Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 2724) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr wurd e gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG) am 06.12.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich bekanntgemacht. Interfraktionell 14.12.17 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Planfeststellungsverfahren für den Umbau des Autobahnkreuzes Köln-Nord (BAB 1 / BAB 57) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an Verkehrswegen und Anlagen Dritter auf dem Gebiet der Stadt Köln Die Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AK Köln-Nord wurde vom StEA beschlossen. Der Wunsch nach einer umfassenden Informationsveranstaltung zu verschiedenen größeren Straßenbaumaßnahmen wurde an das Amt für Straßen und Verkehrstechnik weiter geleitet. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 23 Dez. VI Amt: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Interfraktionell 16.10.08 TOP 8.3.7 Pescher See In 2016 wurden folgende Maßnahmen umges etzt: Freistellung von insgesamt 6 Sichtschneisen rund um den See; Abpflanzung / Versperrung illegaler Trampelpfade zum Seeufer; Veg etationspflege am Seerundweg; Überarbeitung der Rundwegmöblierung in Teilbereichen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. CDU 27.11.08 TOP 8.3.1 Ausweisung eines geschützten Landschaftsteils Die Fläche liegt im baulichen Außenbereich. Eine Unterschutzstellung als geschützter Landschaftsbestandteil könnte nur durch den Landsch aftsplan erfolgen. Dazu muss der Landschaftsplan in einem förmlichen Verfahren geändert werden, in dem auch die Bezirksvertretung beteiligt wird. Im Rahmen der am 18.12.2012 vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Landschaftsplans wird die Verwaltung eine Festsetzung der Fläche als Geschützter Landschaftsbestandteil prüfen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. SPD 27.11.08 TOP 8.3.5 Landschaftsplan Köln NSG 22 Zu 1.: Die Sperrung der parallel zum Stöckheimer See befindlichen Straße ist bereits im Entwurf der Beschlussvorlage zur 9. Änderung des Landschaftsplans berücksichtigt. Die Sperrung kann jedoch erst nach Herrichtung der Nassabgrabung, nördlich der Venloer Straße, erfolgen. Seit Frühjahr 2016 ist der Weg dauerhaft für den Durchgangsverkehr durch Poller und Findlinge gesperrt. Zu 2.: Der angesprochene Abschnitt des Stöckheimer Weges wurde als Rad- und Fußweg hergerichtet und auf Höhe der Zufahrt zur Kleingartenablage durch eine Schranke gesperrt. Maßnahme ist umgesetzt. Zu 3.: Die Errichtung einer Aussichtskanzel auf städtischen Flächen ist aus Platzgründen nicht möglich. Seitens der Eigentümer benachbarter Grunds tücke besteht keine Bereitschaft, Flächen zur Verfügung zu stellen bzw. die Errichtung einer Aussichtkanzel zu dulden. Auf der 5 m breiten städtischen Wegeparzelle wurde im ersten Quartal 2010 eine Infotafel aufgestellt. Trotz mehrmaliger Aufforderung – auch mittels eingeleiteter ordnungsrechtlicher Verfahren – ist der Betreiber seinen Pflichten zur Anpflanzung von Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 24 heimischen, standortgerechten Sträuchern nicht nachgekommen. Diese Kompensationsmaßnahme setzt die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer voraus. Das Fehlen der Einverständniserklärungen stellt ein Versäumnis des Betreibers (Engriffsverursacher) das. Nach Abwägung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte und insbesondere unter Berücksichtigung der bereits entwickelten Vegetationsstrukturen wird von weiteren Verfahren abgesehen. Maßnahme ist durch Selbstbegrünung umgesetzt. Zu 4.: Die im Bereich der Baadenberger Senke derzeit beste hende, befestigte Zufahrt kann nach Auflösung / Entfernung der Baustelleneinrichtung entsiegelt werden. Regelungen hierzu ergeben sich aus den Vorgängen zum Kiesgrube nbetrieb. Aufgrund einer Altlastenproblematik kann die Maß0nahme nicht umgesetzt werden. Zu 5.: Die 9. Änderung des Landschaftsplans enthält textliche Festsetzungen zum Angeln im zukünftigen Naturschutzgebiet. Die Verwaltung wird weitergehende, verbindliche Vereinbarungen schließen. Zusatzbeschluss: Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich durchgängige Radwegeverbindungen im Zweckverbandsgebiet. Für die Herrichtung des hier gemeinten Weges sind Abstimmungen und Planungen erforderlich. Ferner mus s die Finanzierung gesichert sein. Die Maßnahme kann in eine Bedarfsliste aufgenommen werden. Die Akteneinsicht in die Verträge mit den Angelvereinen wurde durch das Amt des Oberbürgermeisters gewährt. Im Naturschutzgebiet ist das Angeln nicht zulässig, der Punkt ist somit erledigt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. CDU 08.07.10 TOP 8.3.5 23.09.10 TOP 8.1.4 Historische Baudenkmäler auf dem Friedhof in Esch Ende 2017 wurde über ein Restaurationsbüro die Kosten- bzw. Auftragsermittlung in die Wege geleitet. SPD 12.05.11 TOP 8.3.2 29.09.11 TOP 8.1.5 08.03.12 TOP 8.1.3 Ungeschützte Zugänge zum NSG Rheinaue Merkenich Langel (NS 1) Die Prüfung und ggfs. Instandsetzung vorhandener Absperrungen wird in 2018 fortgesetzt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 25 CDU 31.01.13 TOP 11.1.3 18.04.13 TOP 11.1.4 Attraktive Angebote für Jugendliche im Stadtbezirk Chorweiler Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen stehe n keine Haushaltsmittel für die Errichtung einer Slackline-Anlage zur Verfügung. Die Kosten pro Anlage bestehend aus fünf Pfosten belaufen sich auf rund 15.000 €. Möglich wäre die Installation einer Anlage im Bereich der Skateranlage im Grünzug Chorweiler Nord (zwischen Weichselring und Langenbergstraße), wenn die Bezirksvertretung hierfür Mittel aus dem Stadtverschönerungsprogramm bereitstellen würde In der Sitzung vom 23.11.2017 wurden keine Finanzmittel im Stadtverschönerungsprogramm 2017 für diese Maßnahme eingestellt. Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten. CDU 12.03.15 TOP 8.3.5 30.04.15 TOP 8.1.2 Nächtliche Schließung von Friedhöfen Der mit Session-Vorlage 0958/2015 zur Sitzung am 30.04.2015 mitgeteilte Sachstand ist unverändert. Die Friedhofsverwaltung wirbt durch öffentliche Aushänge auf allen Friedhöfen darum, ehrenamtlich Schließdienste zu übernehmen. Die diesbezüglichen Bemühungen sind bislang erfolglos geblieben. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 Interfraktionell 26.11.15 TOP 8.3.1 Wassererlebnispfad vom Pulheimer Bach bis zum Rhein Die BV 6 hat am 21.01.2016 beschlossen, für die Maß nahme 20.000,-€ aus Mitteln für die Stadtverschönerung bereit zu stellen. Des Weiteren wurden Fördermittel bei der Marga und Walter Boll-Stiftung beantragt und bewilligt. Eine Schenkungsvorlage wird in Kürze eingebracht. Interfraktionell 26.11.15 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss Bebauungsplangebiet Krebelspfad; Bebauungsplan 59580/04 in Köln-Worringen Hier: Grünplanungskonzept der Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen Am 10.12.2015 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Grün einstimmig dem geänderten Beschluss zu: Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 59580/04 Krebelspfad in Köln-Worringen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die Maßnahmen nach Beendigung des Straßenendausbaus umz usetzen. Der Straßenendausbau der Anliegerstraßen wird voraussichtlich im Frühsommer 2018 beginnen. Einige Grünausgleichsmaßnahmen sind der inneren Erschließung zugeordnet und können über die Eingriffsverursacher refinanziert werden, sofern dies vor Widmung der Straßen erfolgt. Insofern ist es notwendig, den Ausbau der Grünausgleichsmaß- nahmen und den Straßenendausbau aufeinander abzusti mmen. Die Grünmaßnahmen werden für die 2. Jahreshälftet 2018 terminiert. Die Planung des parallel zur Alte Straße verlaufenden Fuß- und Radweges ist in der Bearbeitung und wird im Laufe des Jahres 2018 beendet. Bei der Grünplanung wurde dieser Straßenausbau entsprechend berücksichtigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 26 Interfraktionell 11.05.17 TOP 8.3.2 Aufstellung von Bänken und Tischen im Seeberger Park Die Maßnahme ist abgeschlossen. Interfraktionell 23.11.17 TOP 8.3.1 Stadtverschönerungsprogram m 2017 Beschluss des Finanzausschusses steht noch aus. Interfraktionell 14.12.17 TOP 2.1 Geänderter Beschluss Versetzen einer Parkbank in der Grünanlage an der Kallbergstraße in Blumenberg Das Versetzen der Bank wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt. Interfraktionell 14.12.17 TOP 10.2.1 Prüfung der Ausweisung einer Hundefreilauffläche in Worringen nahe dem Naturschutzgebiet Rheinaue Worringen bis Langel Gem. dem geänderten Beschluss der BV 6 am 14.12.2017 zu TOP 10.2.1 wird die Ausweisung einer Hundefreilauffläche in der Nähe von Worringen nochmals geprüft unter Berücksichtigung des vorhandenen Hundeübungsplatzes. Mit einem Ergebnis ist in 2018 zu rechnen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 27 Dez. VII Amt: Kulturamt (41) Grüne 08.03.12 TOP 8.3.5 Sanierung der Simultanhalle Aufgrund der finanziell en Situation konnten auch in 2017 nur dringend notwendige Reparaturen durchgeführt werden. Nach einer intensi veren Prüfung des Zustands der Simultanhalle liegt eine Stellungnahme des Architekten vor, der die Simultanhalle mit einem Fachbetrieb begutachtet hat. Dabei wurde festgestellt, dass die Standsicherheit der Halle so stark gefährdet ist, dass die Nutzung der Halle Ende 2017 aus Sicherheitsgründen untersagt werden muss. Die Verwaltung wird mit Beteiligung des Verein Simultanhalle e.V. ein Konzept für eine kurzfristige Interimsnutzung entwickeln. Im weiteren Verfahren ist eine Konzeptentwicklung für die erweiterte kulturelle Nutzung des Grundstücks geplant und wird zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch dabei ist eine frühzeitige und umfassende Beteiligung des Vereins Simultanhalle e.V. sowie der Anlieger vorgesehen. Die Bereitstellung einer Ausstellunghalle ist ein wesentlicher Bestandteil der Konzeptionierung. Allerdings ist eine Sanierung der als Testbau für das Museum Ludwig errichteten Simultanhalle nicht wirtschaftlich. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 28 Dezernat: VI II Amt: Amt für Straßen und Verkehrstechnik (66) CDU 28.09.00 TOP 8.3.1 Verkehrsführung Donatusstr./ Im Gewerbegebiet Pesch – Verkehrslenkung, Verkehrsraum Eine Verkehrsentlastung im Bereich der Donatusstraße kann erst erreicht werden, wenn Alternativen zur Verfügung stehen. Diese sind zurzeit nicht erkennbar. Erst mit Realisierung des beabsichtigten Umbaus der Ausfahrt Chorweiler sind Entlastungen im Gewerbegebiet Pesch erreichbar. Dieser Umbau steht jedoch im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 57. Der Ausbau der A 57 wurde von der Stadt Köln zur anstehenden Bundesverkehrswegeplanfortschreibung erneut als vordringlich angemeldet. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 07.12.00 TOP 8.3.9 Dorfplatzgestaltung Longericher Str. in Pesch – Verkehrsberuhigung u. Verschönerung Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme weiterhin vorläufig zurückgestellt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 SPD 14.02.02 TOP 8.3.8 Planungspriorität für Ausbau Blumenbergsweg Eine Fortschreibung des IGVP (Landesstraßenbedarfsplan) ist zurzeit nicht absehbar. Sobald diese aufgenommen wird, wird die Verwaltung die Maßnahme erneut anmelden und deren Bedeutung für die Verkehrsentwicklung im Kölner Norden verdeutlichen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 Interfraktionell 11.05.06 TOP 9.2.1 Ergänzender Beschluss Variantenuntersuchung für einen Stadtbahnanschluss nach Ossendorf, Esch, Pesch, Auweiler Ds.-Nr.: 1109/005 Die Planungen für einen Stadtbahnanschluss nach Ossendorf sind im Zuge der Ansiedlung von Ikea realisiert worden. Die weiteren Planungen für eine Verlängerung der Stadtbahn nach Esch, Pesch, Auweiler wurden vorerst zurückgestellt, da eine Realisierung nur sehr langfristig möglich erscheint. Die von der Bezirksvertretung Chorweiler gewünschte Fortführung der Stadtbahnlinie 3 erscheint grundsät zlich möglich und wird von der Verwaltung bei der Wiederaufnahme der Planungen als eine Variante berücksichtigt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 SPD 27.11.08 TOP 8.3.4 Errichtung eines Radweges von KVB Haltestelle Merkenich Mitte in Richtung Emdener Strasse Die notwendige Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Für die Umsetzung der Maßnahme bedarf es noch einige Abstimmungen. Nach Abschluss soll umgehend mit dem Bau des neuen Radweges begonnen werden. CDU 22.03.10 TOP 8.3.1 Sichere Fahrbahnquerung für Fußgänger im Bereich der Sowohl im Bereich der Fußwegeverbindung Krebelspfad als auch im Einmündungsbereich Alte Str./St.-Tönnis-Str. werden Querungshilfen vorgesehen. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 29 Krebelsweide Die Querungshilfen wurden nun in die P lanung mit aufgenommen. Interfraktionell 22.03.10 TOP 9.1.1 Geänderter Beschluss 10.06.10 TOP 10.2.10 Bau eines gemeinsamen Geh- und Radweges entlang des Feldkasseler Weges in Köln-Rheinkassel Mit Inbetriebnahme der Verlängerung Industriestraße hat sich die Verkehrsbelastung um ca. 23 % reduziert - durch den Wegfall der Lkw-Waschanlage (Großbrand am 02.05.2017) dürfte sich die Verkehrsbelastung noch weiter verringert haben (aktuelle Zahlen nach dem Brand liegen nicht vor). Da aufgrund des beengten Querschnittes (fehlender G runderwerb) eine durchgehende Geh- und Radwegverbindung nicht möglich ist, kann der Beschluss derzeit nicht umgesetzt werden. SPD 08.07.10 TOP 8.3.4 06.09.12 TOP 8.1. 20.12.12 TOP 8.1.2 Gefährliche Verkehrssituation Pescher Str. Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme vorläufig zurückgestellt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 08.07.10 TOP 8.3.6 Sperrung der Alten Römerstraße für LKW über 7,5 Tonnen Ab Sommer 2016 wurde die neue Industriestraße mit den Kreisverkehren von Chorweiler bis Fühlingen eröffnet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Verkehrssituation im Kölner Norden in Zukunft entspannen wird. Es wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Thematik veranlasst. Die Verkehrsuntersuchung auf der Alten Römerstraße wurde durchgeführt. Von Worringen kommend – für beide Richtungen: 1. Spitzenstunde: 110/113 Fahrzeuge, davon 9 Lkw in sgesamt. 2. Spitzenstunde 94/96 Fahrzeuge; davon 16 Lkw insg esamt. 3. Spitzenstunde 218/223 Fahrzeuge; davon 14 Lkw in sgesamt. Von Merkenich kommend – für beide Richtungen: 1. Spitzenstunde: 184/193 Fahrzeuge, davon 23 Lkw i nsgesamt. 2. Spitzenstunde: 193/212 Fahrzeuge, davon 33 Lkw i nsgesamt. Spitzenstunde: 406/408 Fahrzeuge, davon 24 Lkw insgesamt. Bei der geringen Anzahl von Lkws, die auf der Alten Römerstraße gemessen wurden, ist davon auszugehen, dass sich der meiste Lkw-Verkehr auf die neu gebaute Industriestraße verlagert hat. CDU 04.11.10 TOP 8.3.3 Einrichtung einer 30-km/h-Zone in Roggendorf/Thenhoven Die Verwaltung beabsichtigt das Projekt wieder in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. In 2018 werden die notwendigen Untersuchungen aktualisiert. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 30 Interfraktionell 12.05.11 TOP 9.2.2 Geänderter Beschluss Einsparprogramm von Lichtsignalanlagen durch den Einsatz alternativer Betriebsformen Planung LSA-Nr. 60025 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt LSA-Nr. 60044 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt LSA-Nr. 60029 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt Konzepterstellung LSA-Nr. 60033 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60034 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60035 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60037 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60030 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60026 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60042 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform LSA-Nr. 60043 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform Die in der Liste aufgeführten LSA sind aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen und werden aus der Liste gestrichen. LSA-Nr. 60027 Volkhovener Weg - K8 / Freusburgweg / Am Eichelberg LSA ist abgebaut LSA-Nr. 60038 Hackhäuser Weg/ Üdesheimer Weg/ Schule LSA ist abgebaut. LSA-Nr. 60046 Escher Str. / Kappellenweg LSA ist abgebaut LSA-Nr. 60036 Neusser Landstraße / Alte Neusser Landstraße erneuert LSA-Nr. 676 Neusser Landstraße / Stallagsbergweg / Asternweg LSA erneuert StraßenNRW LSA-Nr. 677 siehe 676 Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 Siehe Mitteilung 1224/2017. Grüne 21.07.11 TOP 8.3.4 Fußgängerüberweg an der Kreuzung Merianstr./Deliastr in Köln-Weiler Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme vorläufig zurückgestellt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 15.12.11 TOP 8.3.6 Zebrastreifen an der Waldorfschule auf dem Weichselring Die verwaltungsinterne Abstimmung zur Ausführungsplanung im Jahr 2017 nahm mehr Zeit in Anspruch als angesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage der Bezirksvertretung Chorweiler im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen. Grüne 10.05.12 TOP 8.3.4 Verkehrssicherheit am Pingenweg Die Bezirksvertretung Chorweiler hat den Baubeschluss in ihrer Sitzung am 11.05.2017 gefasst. Der Zuschussgeber hat den Bewilligungsbescheid im September 2017 erteilt. Die Verwaltung bereitet das Vergabe- und Ausschreibungsverfahren vor. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 31 SPD 06.09.12 TOP 7.1.6 Neubau eines bimodalen Containerterminals der HGK auf dem ehemaligen Esso- Gelände Die Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung Prologis befindet sich in der Abstimmung. CDU 08.11.12 TOP 8.3.1 Befestigung der Bushaltestelle Neißestraße Siehe BV 6 vom 15.12.2011, 8.3.6 Zebrastreifen an der Waldorfschule auf dem Weichselring CDU 31.01.13 TOP 8.3.4 Öffnen der Leitplanken an der „Alten Straße“ in Worringen Hinsichtlich der Grünbelange fanden im Jahr diverse verwaltungsinterne Abstimmungen statt. Die diesbezüglichen Punkte sind abschließend geklärt. Bedingt durch den erhöhten Abstimmungsbedarf wird die Planung im ersten Halbja hr 2018 abgeschlossen sein. Die Vorlage für den Baubeschluss wird der Bezirksvertretung Chorweiler voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. CDU 20.03.14 TOP 8.3.2 Ausbau und Anschluss Blumenbergsweg Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. CDU 18.12.14 TOP 8.3.3 12.03.15 TOP 8.1.1 Park & Ride-Plätze an der Endhaltestelle der KVB-Linie 12 in Köln-Merkenich Nach einer erneuten Bestandsaufnahme am 31.01.2017 konnte beobachtet werden, dass Fahrzeughalter, die nicht Gäste der KVB waren, ihr Auto dort abstellten und zum ME- Gebäude gegangen sind. Frau Lauff von Ford wurde entsprechend aufgerufen ihre Mitarbeiter darüber zu informieren und das Parken dort zukünftig zu unterlassen. Grüne 18.12.14 TOP 8.3.4 12.03.15 TOP 8.1.2 Mobilitätsberatungsstelle in Chorweiler Eine Stellungnahme der Verwaltung ist erfolgt (0302/2015). Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 18.12.14 TOP 8.3.6 Ausbau Blumenbergsweg und Anbindung an die A 57 Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. Interfraktionell 29.10.15 TOP 7.1.2 Barrierefreie Bushaltestelle Seeberg Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme vorläufig zurückgestellt. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 26.11.15 TOP 8.3.2 25.02.16 TOP 8.1.1 Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 bis Feldkassel / Langel Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer Bedarf für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet. Die Maßnahme ist zudem im 3. Nahverkehrsplan als Maßnahme in der Kategorie „langfristige Netzerweiterungen“ aufgenommen. Der Beschluss ist damit erledigt. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 32 Interfraktionell 12.05.16 TOP 8.3.1 23.06.16 TOP 8.1.2 Änderung Verkehrsführung der Straße "Schmaler Wall" in Worringen Bei der Straße Schmaler Wall handelt es sich ab der Einmündung „Breiter Wall“ in Fahrtrichtung St.-Tönnis-Straße um eine gut ausgebaute Wohnstraße. Ab der Einmündung sind an beiden Straßenseiten Parkstreifen vorhanden. In Fahrtrichtung Pletschbach verengt sich die Fahrbahn der Straße „Schmaler Wall“ und es kann am rechten Fahrbahnrand geparkt werden. Bei der Straße „Breiter Wall“ hingegen handelt es sich um eine sehr schmale Anliegerstraße. Die Verwaltung hält daher die Umwandlung der Straße „Schmaler Wall“ in eine Einbahnstraße ab der Einmündung „Breiter Wall“ für nicht vertretbar. Der gesamte Kraftfahrzeugverkehr würde über die enge Straße „Breiter Wall“ in die Straße „Schmaler Wall“ fahren müssen. Die Straße „Breiter Wall“ wird ab Haus Nr. 6 zu einer Einbahnstraße. Sie hat eine Fahrbahnbreite von unter 5,00 m und schmale Gehwege. Bei einer Änderung der Verkehrsführung der Straße „Schm aler Wall“ würde der gesamte Verkehr über die Straße „Breiter Wall“ geführt. CDU 12.05.16 TOP 8.3.2 Haltestelle der Buslinie 121 in Köln-Merkenich barrierefrei umbauen In Anlage 1 des beschlossenen 3. Nahverkehrsplanes ist auf den Seiten 243 und 224 die Tabelle 8-8 mit Rangfolgen von barrierefrei auszubauenden Bushaltestellen abgebildet. Der erste Tabellenteil mit Rang 1 bis 7 zeigt den geplanten Ausbau bis zum Jahr 2022 und der zweite Tabellenteil zeigt den geplanten Ausbau ab dem Jahr 2022. Der Umbau von 33 Haltestellen der Linie 121 ist auf Rang 11 eingetragen und demnach ab dem Jahr 2022 vorgesehen. CDU 23.06.16 TOP 8.3.1 Verbesserung Verkehrslage in Bitterstrasse (Worringen) Am Beginn der Bitterstraße gegenüber von Haus Nr. 27 wurde ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Der Straßenverlauf der Bitterstraße ab Haus Nr. 29 ist eine langgezogene Kurve, an der Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt ist. Allerdings behindern die abgestellten Fahrzeuge den Verkehrsfluss, von dem auch die Linienbusse in beide Richtungen betroffen sind. Zum anderen stellen die abgestellten Fahrzeuge ein Hindernis für die Radfahrer dar. Die Verwaltung hält daher die Parkmarkierungen gegenüber von Haus Nr. 29 für nicht vertretbar und prüft, ob zur Verbesserung der Verkehrslage für die Straßenseite ein absolutes Haltverbot angeordnet werden soll. Auf der Straßenseite, auf der sich die Metzgerei befindet, soll das Parken am rechten Fahrbahnrand weiterhin zulässig sein. Ein Umbau des Gehweges bzw. der Platzfläche vor der Met zgerei ist nicht vorgesehen. Seit dem Unfall mit der Radfahrerin sind keine weiteren Meldungen eingegangen Grüne 23.06.16 TOP 8.3.3 Erneuerung Fahrbahnpflaster Ludwig-Gies-Str. Maßnahme wurde zurückgestellt und wird nach Bedarf im kleineren Umfang im verkehrssicheren Zustand gehalten. Eine grundhafte Erneuerung kann nur unter Vollsperrung erfolgen; d.h. Sperrung der priv. Tiefgaragen, Wegfall aller Stellplätze während des Umbaus. Da dies einer umfangreichen Vorbereitung bedarf und andere Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung vorhanden sind, ist diese Maßnahme zunächst zurückgestellt worden. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 33 Interfraktionell 29.09.16 TOP 7.2.4 Umgehungstraße Fühlingen, Verlängerung Industriestraße Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. CDU 29.09.16 TOP 8.3.1 Schäden an Rad- und Fußwegen in Köln-Pesch Siehe mündliche Stellungnahme der Verwaltung aus der Niederschrift über die Sitzung der BV 6 am 29.09.2016. Es wird nochmals auf die obige mündliche Stellungna hme verwiesen. Diese Angelegenheit ist somit erledigt Interfraktionell 29.09.16 TOP 9.2.1 Geänderter Beschluss 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln (Entwurf) Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde im Rahmen des 3. NVP bearbeitet. Siehe hierzu Anlage 1 und 2 des Beschlusses vom 11.07.2017 Vorla gen-Nummer: 0958/2017 CDU 15.12.16 TOP 8.3.1 Mangelhafte Ausleuchtung städtischer Flächen im Einkaufszentrum Heimersdorf Ein Ortstermin hat dazu im Juni letzten Jahres stattgefunden. Neben Gewerbetreibenden waren städtische Vertreter als auch Vertreter der RheinEnergie AG anwesend. Die derzeitigen, maroden Leuchten sind zum Teil nicht instandsetzbar bzw. lassen sich teilweise nur mit erheblichem Aufwand instand setzen. Hinsichtlich der derzeitigen Beleuchtungssituation konnte dargestellt werden, dass eine DIN-gerechte Beleuchtung des EKZ ausschließlich mit den Leuchten in den Vordächern nicht möglich ist. Ein Vorschlag, die Leuchten auf den Flächen zu positionieren und die Beleuchtung unter den Dächern den Eigentümern zu überlassen stieß auf Zustimmung. Hie rbei dürfte jedoch die jeweilige Eigentümerermittlung Schwierigkeiten bereiten und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Hierzu notwendige Abstimmungen sowie Klärungen von weiteren, möglichen Zuständigkeiten dauern noch an. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über weitere Fortschritte im 1. Quartal 2018 informieren. CDU 15.12.16 TOP 8.3.2 Einrichtung einer „Anlieger frei“-Regelung für Köln- Merkenich Gemeinsam mit dem für die Rheinbrücke zuständigen Landesbetrieb NRW bemüht sich die Stadtverwaltung um eine möglichst zeitnahe Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Umfeld der Schrankenanlage, insbesondere in Köln-Niehl. So sollen kurzfristig unter anderem die Ausschilderung der Umleitungen verbessert und einige Fahrbahnmarkierungen für einen besseren Verkehrsfluss geändert werden. Weiterhin wird eine Wendemöglichkeit – aus nördlicher Richtung kommend – vor dem Niehler Ei vorbereitet, um diesen ohnehin stark befahrenen Bereich zu entlasten. Eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch technischer Art, zur Optimierung des Werksverkehrs von Ford, werden derzeit intensiv geprüft. Bis Dezember 2017 sind umgesetzt: Eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Industriestraße vor dem Kreisverkehr Niehler Ei, Einrichtung einer 5. Sperranlage in der Nebenfahrbahn der A1 Richtung Dortmund mit Umbau der Schleifenrampen der AS Niehl, Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 34 Umbau der Sperranlage auf der Industriestraße in Verbindung mit Sperrung der Zufahrt / Rampe vom Turbokreisel auf die Industriestraße, Umleitungsbeschilderung für Lkw im Bereich AS Niehl. Durch diese Anpassung ist die Problemlage weitgehend gelöst worden. CDU, Grüne 26.01.17 TOP 8.3.1 09.03.17 TOP 8.1.1 LKW Zufahrtsverbot für die Causemannstr.in Köln- Merkenich Aus dem Kreisverkehr Emdener Straße in Fahrtrichtung Causemannstraße wurde ein Lkw- Verbot mit Zusatz „Anliefer frei“ angebracht. Damit sind alle Zufahrten in den Stadtteil Merkenich mit dem Lkw-Verbot ausgeschildert. Mit dem Zusatz „Anlieger frei“ soll dem Anlieferverkehr und den ansässigen Firmen die Möglichkeit der Einfahrt weiterhin gewährt werden. Grüne 26.01.17 TOP 8.3.2 Erneuerung des Fußweges Akeleiweg in Köln-Seeberg Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. Grüne 26.01.17 TOP 8.3.3 Erneuerung der Fahrbahn Weilerweg in Volkhoven- Weiler, Köln Diese Maßnahme ist auf Grund anderer Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung zunächst zurückgestellt worden. Interfraktionell 26.01.17 TOP 11.2.5 Gehweg an der Verlängerung der Industriestraße im Bereich des Mennweges Siehe 29.09.16, TOP 7.2.4, Umgehungstraße Fühlingen, Verlängerung Industriestraße. CDU 09.03.17 TOP 8.3.1 Instandsetzung des Verbindungs- Geh- und Radweges zwischen St.- Tönnis-Straße und Bruchstraße Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. Interfraktionell 11.05.17 TOP 9.1.3 Geänderter Beschluss Baubeschluss für die Umgestaltung des Pingenweges und Sanierung / Gestaltung der Brückenwände Siehe 10.05.12, TOP 8.3.4, Verkehrssicherheit am Pingenweg. Grüne 08.06.17 TOP 8.3.2 Erneuerung des Chrysanthemenweges in Köln-Seeberg Diese Maßnahme ist bereits beauftragt worden. Baubeginn voraussichtlich Anfang 2. Quartal 2018. Interfraktionell 08.06.17 TOP 9.2.2 Anbindung weiterer Stadtteile an den ÖPNV-Nachtverkehr Die Nachfragen werden im ersten Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert beantwortet. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 35 Geänderter Beschluss an Wochenende Interfraktionell 06.07.17 TOP 8.3.1 Straßenbeleuchtung „Am Baggerfeld“, zwischen den Orten Esch und Pesch Siehe Beantwortung zur Sitzung am 01.02.2018, TOP 8.1.1, Vorlagen-Nummer: 0037/2018 SPD 06.07.17 TOP 8.3.2 Digitale Hinweistafeln KVB Der Antrag wird im erste n Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert beantwortet. Interfraktionell 07.09.17 TOP 8.3.1 23.11.17 TOP 8.1.2 Zebrastreifen Chorbuschstraße Die Verwaltung teilt mit, dass an der Ablehnung siehe Vorlagen Nummer 3136/2017 festgehalten wird. Nichtsdestotrotz werden zwei Verkehrsschilder „Achtung Fußgänger“ vor beiden Seiten der Verkehrsinsel befestigt. Zudem wird auf dem Stück der Chorbuschstraße die Beleuchtung in Zusammenarbeit mit der Rhein Energie AG erneuert. SPD 07.09.17 TOP 8.3.3 23.11.17 TOP 8.1.1 Errichtung eines Zebrastreifens auf der Herstattallee in Höhe der Zörgiebelstraße An Bushaltestellen können Zebrastreifen angelegt werden, um den Fahrgästen die Straßenüberquerung zu erleichtern. Das Spezielle an Fußgängerüberwegen in der Nähe von Bushaltestellen ist, dass sie immer durch kleine Verkehrsinseln unterstützt werden, damit der nachfolgende Verkehr am Überholen des haltenden Busses gehindert wird, und somit die Fußgänger sicher über die Straße kommen. Wie die örtliche Situation deutlich zeigt, kann ein Fußgängerüberweg mit baulichen Inselköpfen nicht angelegt werden. Die hierfür erforderliche Aufweitung der Fahrbahn kann aufgrund der beengten Seitenräume und der nah an der Straße stehenden Bäume nicht erfolgen. Eine solche bauliche Maßnahme könnte nur dann realisiert werden, wenn Bäume gefällt werden. Alternativ besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit die Bushaltestelle zu verlegen, bis die Sichtfelder gem. FGÜ-R hergestellt sind. Auch dies erfordert bauliche Anpassungen. CDU 07.09.17 TOP 8.3.4 Behindertengerechter Umbau der Rampe am Fahrradstellplatz U- Bahnhofstation Heimersdorf Wird derzeit gepürft. Interfraktionell 07.09.17 TOP 9.2.3 Geänderter Beschluss 15 Minuten kostenfreies Parken (Rahmenbeschluss) Der Verkehrsausschuss hat am 10.10.2017 den Rahmenbeschluss zur Einführung des 15- minütigen, kostenfreien Parkens beschlossen. Die vorliegenden Prüfaufträge sowie der Parkplatz Mercatorstraße (Haselnußweg) in Heimersdorf werden anhand des Kriterienkataloges auf die Eignung zum 15-minütigen, kostenfreien Parken geprüft. Die Bezirksvertretung Chorweiler wird per Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 36 SPD 23.11.17 TOP 8.3.3 14.12.17 TOP 8.1.1 Zebrastreifen auf der Merkenicher Hauptstraße Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Nach diesen Ric htlinien sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, mit mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwege heranz ufahren. Da in einer Tempo-30- Zone nicht schneller gefahren werden sollte, wird die Anlage eines Fußgängerüberweges für überflüssig angesehen. Eine Ausnahme hiervon hat sich lediglich durch die Baustellensituation ergeben, da die Merkenicher Hauptstraße während dieser Zeit u. a. von den Schulkindern vermehrt gequert werden musste und die Gefahr bestand, dass vor allem Kinder die Verkehrssituation mit dem starkem Baustellenverkehr nicht richtig einschätzen würden. Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die Baustellensituation hinaus für nicht erforderlich. Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst. Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 37 Dez. VI I Amt: Amt für Brücken und Stadtbahnbau (69) Grüne 24.02.11 TOP 8.3.7 Überdachung Durchgang City Center - S-Bahn-Station Chorweiler Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat in ihrer Sitzung am 15.12. 2016 die Mitteilung 3946/2016 zur „Mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 29.09.2016 zum Sachstand der Überdachung am Durchgang City-Center“ zur Kenntnis genommen. Demnach ist das Dach nach aktueller Norm nachweisbar und standsicher. Es kann jedoch nicht für zusätzliche Lasten aus einer Dachbegrünung oder einer Photovoltaikanlage genutzt werden. Für eine Nutzungserweiterung der Dachfläche müssten umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion vorgenommen werden. Da diese technisch aufwendigen Maßnahmen auch große finanzielle Auswirkungen haben, wird eine Nutzung der Bestandsdachfläche nicht weiterverfolgt. Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 CDU 17.09.15 TOP 8.3.3 29.10.15 TOP 8.1.1 23.06.16 TOP 8.1.1 Fußgängerbrücke über die Industriestraße in Fühlingen Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat zu ihrer Sitzung am 23.06. 2016 die Beantwortung einer Anfrage (0257/2016) zur „Fußgängerbrücke über die Industriestraße in Fühlingen“ erhalten. Der von der BV vorgeschlagene Brückenneubau wird demnach von der Verwaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Leerrohre wurden an der Querungshilfe am Knotenpunkt berücksichtigt, falls später eine LSA nachgerüstet werden sollte. Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen. Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 Interfraktionell 05.10.17 TOP 10.2.2 Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 05.10.2017 den Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, dass auf dem von der Bezirksvertretung geplanten Wassererlebnispfad ebenfalls zwei Toilettenanlagen aufgestellt werden. Die Verwaltung wird dieses Anliegen prüfen.
Beratungsverlauf
-
19.04.2018
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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