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0596/2018

Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017

Mitteilung BV 22.02.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.04.2018, TOP 10.2.1

Anlage 1

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Mitteilung BV

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Anlage 2

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Anlage 1

29192 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
An alle 
Bezirksvertreter 
im Stadtbezirk Chorweiler 
 
 
 
 
 
 
B e r i c h t 
 
gem. § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln für das Jahr 2017 
 
 
 
 
Die folgende Auflistung enthält die bis einschließlich Dezember 2017 von der Bezirksvertretung 6 gefassten Beschlüsse, sofern sie 
noch nicht erledigt sind. 
 
Ausstehende Stellungnahmen werden nach Rücksprache mit den jeweils zuständigen Fachämtern laufend unverzüglich der 
Bezirksvertretung 6 mitgeteilt. 
 
(Sachstand zum 31.12.2017)

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 2 
 
Dezernat: OB -2-2 
 
   
    
Interfraktionell 07.09.10 
TOP 1.1.1 
Geänderter 
Beschluss 
 
 
29.09.11 
TOP 9.2.3 
Geänderter 
Beschluss 
 
17.11.11 
TOP 8.3.3 
15.12.11 
TOP 8.1.4 
 
06.06.13 
TOP 8.3.2 
Beratung des Entwurfs des 
Haushalts für die Jahre 2010 
und 2011 mit Finanzplanung 
bis 2014 und sonstiger 
Anlagen 
 
Änderung der 
Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln 
 
 
Stärkung der 
Bezirksvertretungen 
 
 
 
Neufassung der 
Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln 
Die von Frau Oberbürgermeisterin Reker eingesetzte Kommission zur Stärkung der 
Bezirke hat Vorschläge zur Änderung der Zuständigkeitsordnung erarbeitet. Der Rat hat 
auf dieser Grundlage im Juli 2017 einstimmig die Neufassung der Zuständigkeitsordnung 
(Vorlage Nr. 0976/2017) beschlossen. Mit Anhebung d er Wertgrenzen für Baumaßnahmen 
von nicht wesentlich über den Bezirk hinausgehender Bedeutung wurde den 
Bezirksvertretungen gleichzeitig ein Rückholrecht für diese Maßnahmen eingeräumt. 
Derzeit behandelt die Kommission die haushaltsbezogenen Aspekte der Stärkung der 
Bezirke. Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin entwickelt die Verwaltung ein geeignetes 
Verfahren zur Beteiligung der Bezirke im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung, der 
pilotweise im Bereich Straßen/Wege/Plätze erprobt werden soll. Im Vorfeld der Aufstellung 
des Haushalts 2019 sollen den Bezirksvertretungen die investiven Maßnahmen in ihrem 
Zuständigkeitsbereich vorgelegt werden, so dass sie Einfluss auf die Priorisierung nehmen 
können (ausgenommen Maßnahmen, bei denen kein Ermes sen besteht). 
    
Interfraktionell 14.12.17 
TOP 10.2.4 
Beratung des Haushaltsplan-
Entwurf 2018 
s.o.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 3 
 
Dezernat: I  
Amt: Amt für 
öffentliche Ordnung 
(32) 
   
    
SPD 23.06.16 
TOP 8.3.2 
Rheinaue zwischen 
Merkenich und Worringen 
In der 2. Jahreshälfte 2016 wurde das o.g. Gebiet verstärkt durch den Ordnungsdienst der 
Stadt Köln kontrolliert. Der Schwerpunkt der Kontrollen lag bei der Überwachung zur 
Verhinderung von Verunreinigungen, dem Verbot von offenen Feuern sowie den 
Beschädigungen in öffentlichen Grünflächen und Landschafts- sowie Naturschutzgebieten 
entgegenzuwirken. 
Im Rahmen dieser Kontrollen wurden vermehrt Bürgergespräche geführt und die 
Bürgerinnen und Bürger belehrt und/oder präventiv auf die Einhaltung der jeweiligen 
Bestimmungen (Grünflächenordnung, Landschaftsschutz gesetz, Landschaftsplan der Stadt 
Köln etc.) hingewiesen. 
Festgestellte Ordnungswidrigkeiten wurden unter Beachtung der jeweiligen Verwarnungs- 
und Bußgeldkataloge geahndet und weitergehende Maßnahmen zur Beendigung des 
ordnungswidrigen Zustands eingeleitet. 
Der Beschluss ist erledigt. 
    
Grüne 09.03.17 
TOP 8.3.3 
07.09.17 
TOP 8.1.1 
Widerrechtliches Parken auf 
Grünflächen 
Das widerrechtliche Parken auf Grünflächen wird im Rahmen der personellen 
Möglichkeiten kontrolliert und geahndet. Eine flächendeckende und tägliche Kontrolle aller 
Grünflächen im Stadtbezirk Chorweiler ist personell nicht leistbar. 
    
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Fußgängerzone Weserplatz / 
Weserpromenade 
Das Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Ladezeiten stellt einen Verstoß im 
fließenden Verkehr dar. Für die Ahndung im fließenden Verkehr liegt die alleinige 
Zuständigkeit bei der Polizeibehörde. Der Verkehrsdienst der Stadt Köln ist rechtlich nicht 
befugt, in den fließenden Verkehr einzugreifen. 
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Verkehrsdienst der Stadt Köln. Der 
Verkehrsdienst kontrolliert den Bereich regelmäßig im Rahmen der vorhandenen 
personellen Ressourcen. Festgestellte Verstöße werden entsprechend geahndet. 
    
SPD 11.05.17 
TOP 8.3.4 
„Mehr Sicherheit auf Kölner 
Straßen und Plätzen“ 
Ordnungsdienst vor Ort 
stärken – 100 zusätzliche 
Ordnungskräfte für die Veedel 
 
Die Verwaltung hat im zweiten Halbjahr 2017 ein „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des 
städtischen Ordnungsdienstes“ erarbeitet. Dieses Konzept ist u. a. ein priorisiertes Projekt der 
Verwaltungsreform #wirfürdiestadt. Inhalt des Zielbildes ist auch eine Stärkung der 
ordnungsrechtlichen Aufgabenwahrnehmung und Präsenz in den neun Kölner Stadtbezirken. Die 
Bezirksvertretung Chorweiler wurde in ihrer Sitzung am 14.12.2017 (Session Vorlagen-Nummer 
2763/2017) über den Inhalt informiert. 
Der Beschluss ist erledigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 4 
 
Dezernat: II  
Amt: Kämmerei 
(20) 
   
    
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 9.1.1 
Geänderter 
Beschluss 
Bürgerhaushalt 2016 - 
Beratung und Priorisierung 
der TOP 25 Vorschläge in den 
Bezirksvertretungen 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2017 die 25 am besten bewerteten Vorschläge aus 
dem Bürgerhaushaltsverfahren 2016 für jeden Stadtbe zirk sowie bezirksübergreifend 
einschl. der Stellungnahmen der Verwaltung, der Beratungsergebnisse der 
Bezirksvertretungen sowie vor dem Hintergrund der B eratungen im Finanzausschuss am 
25.09.2017 und am 13.11.2017 sowie der Mitteilung 3412/2017 zur Kenntnis genommen 
und folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der bezirksbe zogenen Vorschläge auf Basis der 
Priorisierung der jeweiligen Bezirksvertretungen und im Rahmen des zur Verfügung  
stehenden Budgets von 100 T€ je Bezirk beauftragt. Dies betrifft die Bezirksvertretungen 
der Stadtbezirke 5,8 und 9. Für die übrigen Stadtbezirke orientiert sich die Verwaltung an 
den TOP-25-Vorschlägen entsprechend der Bürger/inne n-Vorschläge, soweit die zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. 
Die bezirksübergreifenden Vorschläge sind in der Rangfolge der Bürger/innen-Voten im 
Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel soweit möglich durch Priorisierungen, 
Umschichtungen oder kostenneutral umzusetzen.“ 
 
Gem. Ratsbeschluss vom 14.11.2017 hat sich die Verwaltung für die Stadtbezirke 5, 8 und 
9 an den Voten der Bezirksvertretungen zu orientieren, für die übrigen Stadtbezirke an den 
Voten der Bürgerinnern und Bürger, soweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
von 100 T€ je Bezirk zur Realisierung ausreichen. Unabhängig davon sind alle Vorschläge 
der TOP-Listen durch die Verwaltung auf ihre sachliche und faktische Umsetzbarkeit und – 
sofern möglich – finanziellen Auswirkungen hin geprüft worden. Die Verwaltung hat somit 
Kenntnis von allen Vorschlägen der Top-Listen und kann diese, sofern eine Umsetzbarkeit 
möglich ist und befürwortet wird, im Rahmen der Budgetverwaltung und Priorisierung 
berücksichtigen. 
 
Im Übrigen wird auf die Mitteilung 3745/2017 im Finanzausschuss am 18.12.2017 
verwiesen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 5 
 
Dezernat: III  
Amt: Amt für 
Liegenschaften, 
Vermessung und 
Kataster 
(23) 
   
    
SPD 24.02.11 
TOP 8.3.2 
Bau von Mietswohnungen in 
Köln Merkenich, 
Causemannstr. 
Mit Verfügung vom 30.06.2009 (230/4) wurden o. g. L iegenschaft zum 01.07.2009 in die 
Verwaltung von 562 (alt 5620) übertragen. Hintergru nd der Übertragung war das damalige 
Planungskonzept des Wohnungsversorgungsbetriebs, da s Grundstück Causemannstr. 29 
und 31 mit Wohnungen im öffentlich geförderten Wohn ungsbau zu bebauen. Die 
Bewohner der stark sanierungsbedürftigen Gebäude 58 -64 sollten dann in den Neubau 
umziehen. Im Anschluss an die Fertigstellung der Ca usemannstr. 29 und 31 sollten dann 
Abbruch und öffentlich geförderte Neubebauung der C ausemannstr. 58-64 erfolgen, da 
dies wirtschaftlicher als eine komplette Generalsan ierung gewesen wäre. Nach 
Schätzungen müsste für die Umsetzung der Baumaßnahm e Causemannstr. 29-31 mit 
einem investiven Mittelaufwand von rd. 9 Mio. € ger echnet werden. Ansonsten wäre eine 
wirtschaftliche Ausnutzung des Grundstückes nicht g egeben. In Anbetracht der 
erheblichen Baumaßnahmen, die von 562 derzeit zur B edarfsdeckung für die 
Flüchtlingsunterbringung erforderlich sind, kann di e Umsetzung einer solch umfangreichen 
Baumaßnahme nicht mehr geleistet werden. Unabhängig  davon ist aufgrund der 
Bedarfsentwicklung im Flüchtlingsbereich derzeit un klar, wann die Nutzungsaufgabe der 
Flüchtlingsunterkünfte Causemannstr. 29-31 möglich ist, so dass momentan auch der 
Verkauf des Grundstücks an einen Investor zur Umset zung der Baumaßnahme nicht in 
Betracht gezogen werden kann. Aus diesem Grund ist das Planungskonzept für die beiden 
Liegenschaften aktuell nicht umsetzbar. Die Grundla ge für den Beibehalt der Liegenschaft 
Causemannstr. 58-64 im Verwaltungsbereich 562 war d amit nicht mehr gegeben Die 
Liegenschaft Causemannstr. 58-64 wurde 2015 an die Liegenschaftsverwaltung 
zurückzugeben, damit von dort aus die weiteren Nutz ungsperspektiven überlegt werden 
können. 
Die Liegenschaftsverwaltung erarbeitet zur Zeit das  Exposée und beabsichtigt, das Objekt 
im Wege der Direktvergabe an Bestandshalter z.B. Ge nossenschaften zu veräußern, da 
diese den Mietern des Objekts Causemannstr. 29 – 31  Ersatzwohnraum anbieten, die 
maroden Häuser niederlegen und das Grundstück neu entwickeln können. 
    
CDU 
11.05.17 
TOP 8.3.3 
07.09.17 
TOP 8.1.2 
Benennung des Weges zwischen 
Rheinkasseler Weg und 
Amandusstraße in „Musikgasse“ 
Es wurde eine Beschlussvorlage für die Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 
01.02.2018 gefertigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 6 
 
Dezernat: IV/2  
Integrierte Jugendhilfe- 
und 
Schulentwicklungs-
planung  
   
    
Interfraktionell 21.04.16 
TOP 9.2.2 
Geänderter 
Beschluss 
Weiterer bedarfsgerechter 
Ausbau der 
Kindertagesbetreuung für 
unter 3-Jährige und für Kinder 
im Alter von drei Jahren bis 
zum Schuleintritt bis 2020/21 
ff. 
Die Beschlussvorlage wurde am 21.06.2016 vom Jugendhilfeausschuss und am 
28.06.2016 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. 
Die Verwaltung ist nun beauftragt, in einem ersten Schritt bis zum Abschluss des 
Kitajahres 2020/21 eine Versorgungsquote von 50% für Kinder U3 und in einem zweiten 
Schritt in den Folgejahren eine Versorgungsquote von 52% U3 umzusetzen. 
Die Verwaltung ist bemüht, diese nach Elternbefragung bedarfsgerechte 
Versorgungssituation stadtweit und entsprechend den  Elternwünschen in den Stadtteilen 
und Bezirken umzusetzen. 
Die Verwaltung wird wie bisher halbjährlich über den Ausbaustand berichten, zuletzt mit 
dem dreizehnten Statusbericht im November 2017. 
    
Interfraktionell 27.10.16 
TOP 10.2.4 
Aktualisierung der 
Schulentwicklungsplanung 
Köln 2016 - Maßnahmen zur 
bedarfsgerechten 
Weiterentwicklung der Kölner 
Schullandschaft allgemein 
bildender Schulen bis 2025 
Am 05.12.2017 hat ein Interfraktionelles Gespräch "Aktualisierung der 
Schulentwicklungsplanung 2016 - Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung 
der Kölner Schullandschaft allgemeinbildender Schulen bis 2025" stattgefunden um 
Fragen rund um die Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung 2016 zu erörtern. 
Der Beschluss ist damit erledigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 7 
 
Dezernat: IV  
Amt: Amt für 
Schulentwicklung 
(40)  
   
    
Interfraktionell 29.11.07 
TOP 10.2.7 
24.01.08 
TOP 10.2.10 
Präsentation der Großprojekte 
(Schulbau) 
Der Neubau einer Sportübungseinheit (SpÜE) für die KGS Balsaminenweg ist im Zeit-
Maßnahmenplan für Schulbauinvestitionen erfasst und  zwar in einem separaten 
Abschnitt, der isoliert die Sporthallensituation be trachtet. Die Bedarfsauswertung ergibt 
im Vergleich zu anderen Standorten eine nachrangige  Priorität. Es ist derzeit nicht 
abzusehen wann die Planung aufgenommen wird. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
Grüne 29.01.09 
TOP 7.1.5 
Neubau Grundschule 
Fühlinger Weg 
Der Baubeginn für die Schule und die Turnhalle ist in III/2017 erfolgt. Eine Fertigstellung 
der Schule ist zum Schuljahr 2019/20 geplant. 
    
CDU, SPD, Grüne 15.12.11 
TOP 8.3.1 
Steuerungsgruppe Rheinische 
Musikschule (RMS) 
An der GGS Spoerkelhof fand im Schuljahr 2016/2017 mit zwölf Kindern erstmals JeKits 
2 im Schwerpunkt Tanzen statt. Die generell relativ geringe Anmeldequote für das 
kostenpflichtige JeKits 2-Unterrichtsjahr war Thema einer landesweiten Elternbefragung 
der JeKits-Stiftung. Die Ergebnisse der Befragung wurden durch die Stiftung  bisher noch 
nicht veröffentlicht.  
Im Schuljahr 2017/2018 findet an der Grundschule auf Grund der gemischten 
Klassenstruktur turnusmäßig nur JeKits 1-Unterricht in fünf Klassen mit 106 Kindern statt. 
Inwieweit sich für das Schuljahr 2018/2019 eine erhöhte Anmeldezahl für das dann 
wieder stattfindende JeKits 2-Angebot ergeben wird, bleibt abzuwarten. 
    
Interfraktionell 09.03.17 
TOP 9.2.3 
Geänderter 
Beschluss 
Gute Schule 2020 – 
Umsetzung des 
Förderprogramms des Landes 
NRW 
Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, wie sie von den Schulen beantragt worden 
ist, ist unmittelbar nach Beschlussfassung im Jahr 2017 aufgenommen worden. Die 
Verwaltung beabsichtigt, noch im Januar 2017 einen umfangreichen Bericht darüber für 
den Ausschuss Schule und Weiterbildung und die Bezirksvertretungen zu erstellen. 
Voraussichtlich wird dieser Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler zur Sitzung im 
Februar vorgelegt werden können.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 8 
 
Dezernat: IV  
Amt: Amt für Kinder, 
Jugend und Familie  
(51)  
   
    
Grüne 07.12.00 
TOP 8.3.14 
Standorte für Jugendtreffs im 
Stadtbezirk 6 
Auf dem umgestalteten Spielplatz „Stallagsweg“ in H eimersdorf und dem „Hartenfelsweg“ 
in Lindweiler sind nach Wünschen der älteren Kinder  und Jugendlichen spezielle Spiel- 
und Bewegungsmöglichkeiten für Jugendliche aufgeste llt bzw. hergerichtet worden. 
Weitere Maßnahmen sind in Planung. 
Die Verhandlungen über eine Fläche für einen Jugend unterstand in Rheinkassel/Langel 
dauern an. Erst nach der Widmung der Flächen können weitere Planungen erfolgen. 
    
SPD 24.01.08 
TOP 8.3.7 
Unterversorgung von 
Spielplätzen in Volkhoven / 
Weiler 
Die Planung der neu anzulegenden Spielplätze „Meria nstraße / Damiansweg“ und 
„Hirschhofweg“ in Volkhoven/Weiler (Ausgehend von d em Beschluss des 
Jugendhilfeausschusses vom 9.12.2008, TOP 7.4 sowie  des Finanzausschusses vom 
15.12.2008, TOP 7.9) müssen auf einen späteren Zeit punkt verschoben werden, da die 
Bearbeitung von Baumaßnahmen durch Fördermittel (EFRE / ISEK etc.) Priorität hat. 
    
SPD 20.08.09 
TOP 8.3.4 
Einrichtung einer 
Betreuungseinrichtung für 
Jugendliche im Stadtteil Köln 
Merkenich 
Die Situation hat sich dem Grundsatz nach nicht verändert. Nach wie vor bestätigt die 
Fachverwaltung den Bedarf eines Kinder- und Jugendtreffs für den Stadtteil Merkenich 
mit seinen Stadtvierteln Merkenich, Rheinkassel und Langel. 
„Auf Bedarfe der Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und jungen Männer nach 
Treffpunkten und Freizeitmöglichkeiten der teilweise verinselten, mit schlechter 
Verkehrsanbindung ausgestatteten Stadtteilen wie z.B. 601 / MerkenichR.“ kann aktuell 
nur punktuell reagiert werden“ (Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln für den 
Planungszeitraum 2016-2020). 
Die Bedarfsanalyse „Angebote der Offenen Kinder- un d Jugendarbeit“ von 2011 wurde 
zwischenzeitlich von der Fachverwaltung aktualisiert und als „Handlungsbedarf zur 
Schaffung von Jugendeinrichtungen + Jugendtreffs 2017 bis 2021“ den politischen 
Gremien vorgestellt. 
Der Stadtteil Merkenich liegt nach dieser Analyse auf Rangplatz 37 von 86 Stadtteilen 
Kölns. Damit hat der Stadtteil seit der letzten Untersuchung eine Verschlechterung von 
55 auf 37 erfahren. Dennoch kann Merkenich derzeit nicht vorrangig berücksichtigt 
werden, da zunächst die Stadtteile der vorderen Rangplätze berücksichtigt werden 
müssen. 
    
Interfraktionell 23.11.17 
TOP 9.2.4 
Aktionsplan zur Auszeichnung 
der Stadt Köln als 
Der „Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune“ wurde am 19.12.2017 vom Rat der Stadt 
Köln einstimmig beschlossen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 9 
Geänderter 
Beschluss 
„Kinderfreundliche Kommune“ 
 Am 20.02.2018 wird im Rathaus die Kick off - Veranstaltung mit Siegelverleihung durch 
den Verein „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ stattfinden, zu der die 
Oberbürgermeisterin und die Dezernentin für Bildung, Jugend und Sport einladen 
werden. 
Der erweiterte Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler wird umgesetzt: 
Im Frühjahr 2018 wird die Verwaltung ein weiterführendes Gespräch mit der BV 6 führen. 
Der Aktionsplan wird über die Bezirksschüler*innenvertretungen in den Schulen bekannt 
gemacht. 
Regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Bezirks vertretung Chorweiler sowie allen 
weiteren Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen wird erfolgen. 
    
Interfraktionell 30.11.17 
TOP 8.3.1 
Freizeitangebote für Kinder in 
den Rheindörfern 
In den Rheindörfern stehen diverse öffentliche Spiel- und Bolzplätze für Kinder und 
Jugendliche zur Verfügung. Ob diese ausreichend sind, beziehungsweise welche Spiel- 
und Bewegungsmöglichkeiten von ihnen gewünscht werd en, wird mit den Kindern der 
GGS Spoerkelhof (Standort Rheinkassel) am 22.1.2018 in einem Beteiligungsverfahren 
eruiert. Ein weiteres Beteiligungsverfahren ist für Ende Februar vorgesehen. 
Im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 wurde diese 
über den neu erarbeitete „Handlungsbedarf zur Schaffung von Jugendeinrichtungen + 
Jugendtreffs 2017 bis 2021“ informiert. Aus diesem ergibt sich für den Stadtteil Merkenich 
mit seinen Stadtvierteln Langel, Merkenich und Rheinkassel der Rangplatz 37 von 
insgesamt 86 Stadtteilen Kölns. 
    
CDU 30.11.17 
TOP 8.3.2 
Naturspielplatz im Stadtbezirk 
Chorweiler 
Im Rahmen der 2018 geplanten Beteiligung können die Kinder und Jugendlichen aus den 
Rheindörfern Ideen und Wünsche auch zur naturnahen Gestaltung einbringen. Die 
realisierbaren Vorschläge könnten anschließend in die neu zu planenden Maßnahmen 
mit eingearbeitet werden.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 10  
 
Dezernat: IV  
Amt: Sportamt  
(52 ) 
   
    
Interfraktionell 08.06.17 
TOP 14.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Abschluss eines langjährigen 
Mietvertrages mit dem 
Reitverein Oranjehof e.V. 
Der Mietvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftsgang zwischen Verein und 
Sportverwaltung. Entsprechend der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Chorweiler 
ist im Vertrag expressis verbis festgehalten, dass der Verein neben der allgemeinen 
Verkehrssicherungspflicht im, am und um das Mietobjekt den ordnungsgemäßen 
Rückschnitt an Büschen und Sträuchern sicherstellen muss.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 11  
 
Dezernat: V  
Amt: Amt für Soziales 
und Senioren 
(50) 
   
    
Interfraktionell 22.01.2015 
TOP 7.2.2 
Zukünftige Ausgestaltung des 
Bürgerzentrums Chorweiler 
Die Anfrage wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung vom 22.01.2015 beantwortet. 
Die Generalsanierung der Räume des Bürgerzentrums w ird voraussichtlich Ende März / 
Anfang April 2018 abgeschlossen sein. Der Eingangsbereich soll nach derzeitigem 
Kenntnisstand Ende Januar / Anfang Februar 2018 fertiggestellt werden. Nach 
Fertigstellung dieses Bereiches kann das ehemalige Senioren-Café wieder in Betrieb 
genommen werden. Das Bürgerzentrum wird das Café fü r alle Zielgruppen zur Verfügung 
stellen und zunächst mit den vorhandenen, eigenen Ressourcen betreiben, um die 
Bedarfe anhand der tatsächlichen Nutzung bzw. der Nachfragen durch die Bürger zu 
eruieren. Auf Basis der gewonnenen Erfahrungen erfolgt die Konzeptentwicklung unter 
Einbeziehung interessierter Akteure. Die Bezirksvertretung wird in die Beschlussfassung 
des Konzeptes einbezogen. 
    
Interfraktionell 26.01.2017 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
 
Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk 
Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017) 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Zum 01.10.2017 wird die „Seniorenkoordination im  Stadtbezirk“ unter Maßgabe 
des Konzeptes für die Seniorenkoordination im Stadtbezirk mit der Einrichtung von 0,5 
Stellen Seniorenkoordination je Stadtbezirk eingeführt. Mit der Durchführung der 
Seniorenkoordination im Stadtbezirk sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und 
die Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) zu beauftragen. 
2. Für die „Seniorenkoordination im Stadtbezirk“ we rden für 2017 Haushaltsmittel in 
Höhe von 110.000 € beginnend ab dem 01.01.2018 jähr liche Haushaltsmittel in Höhe 
400.000 €, unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen zur Verfügung gestellt. 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der „Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk“ vorzunehmen. 
    
Interfraktionell 08.06.2017 
TOP 9.2.3 
Geänderter 
Beschluss 
 
Seniorenkoordination im 
Stadtbezirk 
Erledigt mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 (1045/2017) 
s.o.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 12  
 
Dezernat: V  
Amt: Dienststelle 
Diversity 
(5001) 
   
    
Interfraktionell 08.06.17 
TOP 9.1.2 
Geänderter 
Beschluss 
Beflaggung anlässlich der 
Feierlichkeiten zum 
Christopher-Street-Day mit 
der sogenannten 
Regenbogenflagge 
Beigeordneter Herr Dr. Rau teilte in der Stadt AG LST am 08.06.2017 mit, dass zum CSD 
stadtweit eine Beflaggung der Bezirksrathäuser mit der Regenbogenflagge angestrebt 
werde. Fünf der neun Bezirksvertretungen hätten der Beflaggung bisher zugestimmt, die 
Zusage der restlichen Bezirksvertretungen stehe noch aus. 
Die Beflaggung mit der Regenbogenfahne zum CSD ist, wie in den meisten anderen 
Bezirksrathäusern auch erfolgt. Die Beflaggung der Friedensflagge konnte nicht 
umgesetzt werden, da diese nach Entscheidung des OB Büros nicht jährlich an jedem 
Bezirksrathaus gehisst werden soll, sondern jährlich wechselnd. In 2017 wurde die 
Friedensflagge entsprechend in Köln-Mülheim gehisst . 
Der Beschluss der BV ist somit erledigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 13  
 
Dezernat: V  
Amt: Amt für 
Wohnungswesen 
(56) 
   
    
Interfraktionell 23.06.16 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Standorte zur Errichtung von 
temporären 
Flüchtlingsunterkünften 
Die Beschlussfassung sollte nach Anhörung der BV 6 in zwei Punkten geändert werden. 
Die Verwaltung bezog in der Ratssitzung vom 28.06.2016 hierzu Stellung (Anlage 10 zu 
1434/2016). 
 
1. Erbacher Weg  
Die BV 6 bat um Beachtung der Schreiben des Veedelsbeirats Lindweiler, des Sozialen 
Zentrums Lindweiler Lino-Club e.V. und des Örtlichen Arbeitskreises Lindweiler. Die 
Verwaltung erklärte, dass aufgrund der vor Ort bestehenden Belastung durch die 
Belegung der Turnhalle mit 160 Personen und unter Berücksichtigung des integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler der Standort Erbacher Weg mit einer Belegung mit 
lediglich bis zu 160 Personen vorgesehen ist. Die o.a. Schreiben wurden beantwortet. 
 
2. Sinnersdorfer Str.: 
Die BV 6 wies auf die problematische Nähe des Stand orts zur Siedlung „Im Mönchsfeld“ 
hin und bat darum, diesen Standort aus der Prüfung für mögliche Leichtbauhallen 
herauszunehmen. Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf die Erforderlichkeit 
der Prüfung dieses temporären Standortes zur Verbesserung der gesamtstädtischen 
Unterbringungssituation. 
 
Beide Standorte wurden durch den Rat am 28.06.2016 unter TOP 10.29 für die Prüfung 
auf Eignung hinsichtlich der Errichtung von temporären Standorten zur Unterbringung von 
Geflüchteten beschlossen. 
 
Dieser Punkt ist hiermit erledigt, die aktuellen Sachstände zu den Standorten sind unter 
Punkt Interfraktionell 03.11.16 TOP 9.2.4 Geänderter Baubeschluss hinterlegt. 
    
Interfraktionell 03.11.16 
TOP 9.2.4 
Geänderter 
Beschluss 
Standorte zur Errichtung von 
temporären 
Flüchtlingsunterkünften - 
Baubeschluss 
Sachstand Erbacher Weg: 
Nach derzeitiger Rechtslage ist die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge und 
Asylsuchende gem. § 246 Abs. 12 BauGB – bei Genehmi gung des Vorhabens bis zum 
31. Dezember 2019 - auf längstens drei Jahre befristet. Allein aus Wirtschaftlichkeits-
gründen ist bei einer Investitionssumme i.H.v. voraussichtlich rund 5,6 Mio. € eine 
längere Standzeit notwendig. Die Verwaltung strebt daher eine Änderung des 
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 6053/03 mit dem Ziel an, die soziale Nutzung

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 14  
der Flächen für einen befristeten Zeitraum von maximal 15 Jahren hierin festzulegen. Der 
Naturschutzbeirat wird sich am 29.01.2018 vorab mit dieser Thematik befassen. 
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die 
GU-Ausschreibung für den Holzbau soll im Januar 2018 auf der Vergabeplattform 
eingestellt werden.  
 
Sachstand Sinnersdorfer Str.: 
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die 
GU-Ausschreibung für den Systembau ist in Vorbereitung und soll im Januar 2018 auf 
der Vergabeplattform eingestellt werden.  
 
Sachstand Neusser Landstr. / Blumenbergsweg: 
Die Beauftragung des externen Architekten und der weiteren Fachplaner ist erfolgt. Die 
GU-Ausschreibung für den Systembau wurde durchgefüh rt. Das Projekt befindet sich im 
Landschaftsschutzgebiet, eine mögliche Befreiung wird im Naturschutzbeirat am 
29.01.2018 beraten. Bei positivem Ergebnis wird das Unternehmen, das den Zuschlag 
erhalten soll, zeitnah beauftragt. 
    
Interfraktionell 07.09.17 
TOP 9.2.4 
Geänderter 
Beschluss 
05.10.17 
TOP 10.2.6 
Neubau von Wohngebäuden 
im öffentlich geförderten 
Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück 
Causemannstraße 29-31, 
50769 Köln-Merkenich und 
Abbruch der bisherigen 
Flüchtlingsunterkunft 
Der Rat hat am 28.09.2017 die Planung des Abbruchs und eines Neubaus im öffentlich 
geförderten Wohnungsbau auf diesem Grundstück beschlossen (Vorlagen-Nr. 
2267/2017).  
Voraussichtlich wird dort ein zweigeschossiges Wohngebäude zur Unterbringung von ca. 
125 Personen, vorranging Familien, gebaut werden. 
Aufgrund der Wertgrenzen wird derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Vergabe der 
Architekten- und Planerleistungen vorbereitet, welche Anfang 2018 durchgeführt werden 
soll. Parallel wird geprüft, ob der Abbruch der alten Bausubstanz aufgrund der Verkehrs-
sicherungspflichten vorzeitig durchgeführt werden kann, da das Gebäude 
zwischenzeitlich leergezogen wurde.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 15  
 
Dezernat: V  
Amt: Umwelt- und 
Verbraucherschutzamt  
(57 ) 
   
    
CDU 25.02.16 
TOP 8.3.1 
21.04.16 
TOP 8.1.3 
Erneuerung Lärmschutzwand 
an DB-Bahnlinie Köln-Neuss 
Die Verwaltung hat zu dem am 25.02.2016 beschlossenen Antrag, bei der Deutschen 
Bahn AG (DB AG) eine funktionsfähige Wiederherstell ung der Schallschutzanlage an-
zumahnen, eine Stellungnahme verfasst, die seitens der BV 6 in der Sitzung vom 
21.04.2016 zur Kenntnis genommen wurde. Gegenstand der Stellungnahme ist die Mit-
teilung der für die die Schallschutzanlage zuständigen DB AG, dass von dort aus die 
Arbeiten für die Erneuerung der vorhandenen Lärmschutzwand zwischen Pingenweg 
und Johannes-Albers-Straße in 2017 durchgeführt werden. Ende November 2017 teilte 
DB-AG auf Nachfrage mit, dass die ursprünglich im September 2017 geplante 
Inbetriebnahme der neuen Schallschutzwand sich voraussichtlich bis Juni 2018 
verzögern wird. Grund dafür ist u.a., dass die Baugrundverhältnisse auf wesentlichen 
Teilstücken des Baufeldes nicht den Stichproben entsprachen, die vor den Bauarbeiten 
zur Vertiefung der Planung genommen worden sind. Außerdem gab es im Rahmen der 
Kampfmittelsondierung mehrere Verdachtspunkte, die zunächst mit großem zeitlichem 
Aufwand ausgeräumt werden mussten. Dies hat zu Verzögerungen im Bauablauf 
geführt, so dass die zur Verfügung stehenden Sperrpausen nicht vollumfänglich genutzt 
werden konnten. Neue Sperrpausen stehen voraussichtlich erst im Mai bzw. Juni 2018 
zur Verfügung. Die DB-AG informierte außerdem über die Absicht, bis zur Fortführung 
der Arbeiten im Mai 2018 zum Jahresende 2017 temporär mobile Lärmschutzwände 
aufzustellen. 
 
    
Interfraktionell 21.04.16 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Lärmaktionsplanung nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie bzw. 
§ 47 d BImSchG / Handlungs- 
und Maßnahmenkatalog der 
Firma LK-Argus für die 
weiteren Arbeiten zur Kölner 
Lärmaktionsplanung 
Der Rat hat mit Datum vom 22.09.2016 die Verwaltung svorlage 2422/2015 mit 
Änderungen beschlossen. Dieser Ratsbeschluss erfolgte unter Berücksichtigung der im 
Vorfeld getroffenen Beschlüsse der Bezirksvertretungen wie z. B. dem geänderten 
Beschluss der BV 6 vom 21.04.2016 zu TOP 9.2.1. Auf der Grundlage des 
Ratsbeschlusses vom 22.09.2016 erfolgte die öffentliche Auslegung des Plans. Am 
19.12.2017 hat der Rat daraufhin den Lärmaktionsplan abschließend beschlossen 
(Verwaltungsvorlage 2437/2017). 
Der Beschluss der BV6 ist somit erledigt.

Mitteilung BV

707 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-6 
 
Vorlagen-Nummer 
 0596/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 08.03.2018 
 
Bericht gemäß § 42 der Geschäftsordnugn des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt 
Köln für das Jahr 2017 
hier: Bezirksvertretung Chorweiler 
Nach § 42 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln berichtet die 
Oberbürgermeisterin den Bezirksvertretungen einmal im Jahr über den Ausführungsstand der Be-
schlüsse soweit die Beschlüsse auf Anträge zurückzuführen sind. Dementsprechend sind in der An-
lage die entsprechenden Beschlüsse mit einem aktuellen Sachstand aufgeführt. 
 
Anlage

Anlage 2

44959 Zeichen

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 16  
Dezernat: VI  
Amt: Amt für 
Stadtentwicklung und 
Statistik 
(15)  
   
    
Grüne 29.09.11 
TOP 8.3.3 
10.05.12 
TOP 8.1.10 
02.07.12 
TOP 8.1.1 
Chancengleichheit beim 
Zugang zu den neuen Medien 
 
Die Verwaltung hat den Auftrag der Bezirksvertretung durch schriftlichen Bericht am 
02.07.2012 beantwortet. 
Aus der Niederschrift vom 10.07.2012 geht keine weitere Beauftragung der Verwaltung 
hervor. 
Inzwischen gibt es bei der OB die Medienstabsstelle (OB-8 Stabsstelle für Medien und 
Internetwirtschaft) zur Bündelung dieser Themen. 
    
Grüne 08.03.12 
TOP 8.3.7 
Bürgerbefragung zum 
NahVersorgungsZentrum in 
Esch 
Der Regionalrat hat in seiner Sitzung am 25. Septem ber 2015 den Beschluss zur 
Offenlage der Regionalplanänderung Esch/Auweiler ge fasst. Die Offenlage hat 
zwischenzeitlich stattgefunden. Zur Sicherung einer Grünzäsur zwischen den Ortsteilen 
Esch und Auweiler wird der Freiraum als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Damit ist eine 
Realisierung des vorgeschlagenen Nahversorgungszent rums Esch/Auweiler nicht mehr 
möglich, auch wenn die Änderung des Regionalplans f ormal noch nicht ganz 
abgeschlossen ist. 
Dem entsprechend macht eine Bürgerbefragung zum NVZ keinen Sinn mehr und entfällt 
damit. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
CDU 28.02.13 
TOP 7.1.10 
Image des Stadtbezirks 
Chorweiler 
Der Bericht zum Thema „Image Chorweiler“ ist fertiggestellt. Sobald die verwaltungsinterne 
Abstimmung abgeschlossen ist, wird der Bericht der BV in einer der ersten Sitzungen in 
2018 vorgelegt. 
    
Grüne 26.11.15 
TOP 8.3.3 
12.05.16 
TOP 8.1.1 
Gestaltung des Tunnels am 
Pingenweg in Lindweiler 
In der Sitzung am 11.05.2017 hat die BV 6 die Beschlussvorlage (0519/2017) zu der 
Gesamtmaßnahme (Entwässerung, Straßenbau, Wandgesta ltung) einstimmig beschlossen 
und die Verwaltung mit der Umsetzung im Rahmen des IHK Lindweiler beauftragt. 
    
Interfraktionell 12.05.16 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
TOP 14.2.2 
Umsetzung STEK Wohnen 
hier: Neue Flächen für den 
Wohnungsbau 
Der Rat hat am 20.12.2016 nach Vorberatung im STEA am 15.12.2016 die Flächenvorlage 
mit Änderungen beschlossen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 17  
Interfraktionell 07.09.17 
TOP 9.1.6 
Geänderter 
Beschluss 
Verfügungsfonds Chorweiler 
Mitte 
Das Programm begann mit Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler vom 26.01.2017 
am 01.02.2017. Zur Bekanntmachung wurden Pressemitt eilungen ausgegeben, Plakate 
ausgehängt, Flyer verteilt und an alle ortsansässigen Vereine und Institutionen in einer 
Auflage als Postsendung verschickt.  
Es wurden im Jahreszeitraum 6 Anträge eingereicht. 5 Anträge wurden positiv beschieden: 
 
- Künstlerische Gestaltung des Durchgangs Uppsalast eig (durchgeführt) 
- Blumen statt Beton, Osloer Straße (durchgeführt) 
- Kunst mit Chorweiler Kids, Osloer Straße 
- Jung und Alt entdecken Welten (in Durchführung) 
- Styles & Hoops (durchgeführt) 
    
Interfraktionell 23.11.17 
TOP 9.2.2 
Geänderter 
Beschluss 
Starke Veedel – Starkes Köln 
Hier. Bedarfsfeststellung für 
das Projekt 0.0.2 
„Prozessbegleitende 
Evaluation“ in elf 
Sozialräumen 
Der Stadtentwicklungsausschuss (14.12.2017) hat die Beschlussvorlage ungeändert 
beschlossen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 18  
 
Dezernat: VI  
Amt: Gebäudewirtschaft 
(26)  
   
    
CDU 30.11.17 
TOP 7.2.1 
Entwicklung Förderschule 
Soldiner Straße in Lindweiler 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ist nicht für die Einrichtung oder die Beauftragung 
neuer zusätzlicher Räume in Schulen zuständig. Sie benötigt dazu einen Auftrag des 
Amtes für Schulentwicklung. Dieses wird die Anfrage in der Sitzung am 01.02.2018 mit der 
Mitteilung 0032/2018 beantworten, welche eine Darstellung des aktuellen Sachstandes 
enthält.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 19  
 
Dezernat: VI  
Amt: 
Stadtplanungsamt 
(61)  
   
    
SPD 30.04.09 
TOP 8.3.4 
Öffentlich geförderter 
Wohnungsbau in der 
Causemannstraße in Köln-
Merkenich  
Für den Bereich des städt. Grundstücks mit dem Übergangsheim besteht der 
Bebauungsplan Nr. 6654/03, der hier ein Mischgebiet mit überbaubaren 
Grundstücksflächen durch Baugrenzen, eine I-II-geschossige Bauweise, GRZ 0,4 und 
GFZ 0,8, festsetzt. Nach der Aufgabe und dem Abbruch des Übergangsheimes soll dort 
nunmehr öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert werden. 
    
CDU, SPD, Grüne 16.12.10 
TOP 8.3.2 
Schaffung der 
planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für eine 
Nachverdichtung in der 
„Höfesiedlung“ in Köln-Seeberg 
Für einen Teilbereich sind Grundstückseigentümer bei der Verwaltung vorstellig 
geworden, um die Voraussetzungen für eine weitere Bebauung auf mehreren 
Hinterlandflächen auf Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
abzustimmen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
Interfraktionell 21.01.16 
TOP 9.2.3 
Geänderter 
Beschluss 
Beschluss über die Einleitung 
betreffend die Änderung des 
Bebauungsplanes 6456/06 und 
die Durchführung der 
frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Gewerbegebiet 
Langel in Köln-Fühlingen/-
Merkenich, 7. Änderung 
Mit der Offenlage der 7. Änderung Gewerbegebiet Lan gel ist im 1. Quartal 2018 zu 
rechnen. 
    
Interfraktionell 25.02.16 
TOP 9.1.2 
Geänderter 
Beschluss 
Platzgestaltung Marienberger 
Hof in Köln-Lindweiler im 
Rahmen des Programmes 
"Soziale Stadt", Maßnahme 
"Funktionale und gestalterische 
Aufwertung der Ortsmitte 
Lindweiler"; 
hier: Beauftragung der 
Verwaltung zur Erstellung der 
Ausführungsplanung 
Die Beschlussfassung zur Beauftragung der Verwaltung zur Ausarbeitung der 
Ausführungsplanung ist erfolgt. 
Der Zuwendungsbescheid des Landes NRW zur Neugestaltung des Platzes ist Ende 
2016 eingegangen. 
Der Baubeschluss ist gefasst. 
Die Ausschreibung wird derzeit erstellt. 
Baubeginn soll in 2018 erfolgen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 20  
Interfraktionell 15.12.16 
TOP 9.2.4 
Geänderter 
Beschluss 
Städtebauliches 
Planungskonzept "Swinestraße 
in Köln-Chorweiler Nord";  
Stellungnahme zu den 
Ergebnissen der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung; 
Beschluss über die Vorgaben zur 
Ausarbeitung des 
Bebauungsplan-Entwurfes 
(vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat 15.12.2016 über das Ergebnis der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den 
Vorhabenträger zu veranlassen, auf Grundlage des Entwurfs des 1. Preisträgers einen 
Bauungsplan-Entwurf auszuarbeiten. 
Der Bebauungsplan-Entwurf hat vom 26.10. bis zum 27.11.2017 offen gelegen. 
Der Satzungsbeschluss soll bis April 2018 erfolgen. 
    
SPD 09.03.17 
TOP 8.3.2 
Keine Verlagerung des 
städtischen Großmarktes nach 
Lindweiler/Volkhoven/Weiler 
Der Rat der Stadt Köln hat sich Mitte 2017 für den Standort Marsdorf für die Verlagerung 
des Großmarktes/Frischezentrum entschieden. 
    
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 8.3.1 
Umwidmung der Fläche des 
alten Festplatzes am Friedhof 
Weiler 
Sobald Arbeitskapazitäten im Fachamt zur Verfügung stehen, wird eine Vorlage zur 
Änderung des bestehenden Bebauungsplanes in den Stadtentwicklungsausschuss 
eingebracht. 
    
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 9.2.7 
Geänderter 
Beschluss 
Nationale Projekte des 
Städtebaus: „Lebenswertes 
Chorweiler – ein Zentrum im 
Wandel“; Umgestaltung des 
Liverpooler Platzes und des 
Pariser Platzes sowie des Lyoner 
Platzes“; Baubeschluss 
Mit der Ausführung der Baumaßnamen soll Mitte 2018 begonnen werden. 
Ende 2019 sollen die Plätze fertiggestellt sein. 
    
Interfraktionell 08.06.17 
TOP 8.3.1 
Neue Flächen für den 
Wohnungsbau im Bezirk 
Chorweiler 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung der BV 6 zur erneuten 
Prüfung von Potentialflächen für den Wohnungsbau wurde in den Sitzungen des 
Stadtentwicklungsausschusses am 21.09. und 14.12.2017 zurückgestellt. 
    
Interfraktionell 05.10.17 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Damiansweg in 
KölnVolkhoven/Weiler; 
Beschluss über die Aufstellung 
eines Bebauungsplanes und zur 
Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt im 1. Quartal 2018 im Rahmen einer 
Abendveranstaltung im Bezirk.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 21  
Interfraktionell 05.10.17 
TOP 10.2.1 
Wohnbauvorhaben in 
Verbindung mit § 34 BauGB in 
den Stadtbezirken 1-9 
Bei den Vorhaben nach § 34 BauGB mit mehr als 20 Wo hneinheitenhandelt es sich um 
dem Stadtplanungsamt bekannte Vorhaben. Eine Auflis tung der genehmigten Vorhaben 
nach § 34 BauGB ab fünf Wohneinheiten ist nicht möglich, da beim für die 
Baugenehmigungen zuständigen Bauaufsichtsamt keine derartige Statistik geführt wird. 
    
CDU 23.11.17 
TOP 8.3.2 
Sachstandsmitteilung zu den 
Flächen für den Wohnungsbau 
im Stadtbezirk Chorweiler 
Die Beantwortung der Anfrage wird in der Sitzung am 02.01.2018 im nichtöffentlichen 
Sitzungsteil erfolgen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 22  
 
Dezernat: VI  
Amt: 
Bauverwaltungsamt 
(62)  
   
    
Interfraktionell 26.01.12 
TOP 8.3.1 
08.03.12 
TOP 8.1.1 
 
08.03.12 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
06.02.14 
TOP 10.2.2 
Ausgestaltung des 
Retentionsraumes Worringen 
 
 
 
Hochwasserschutzkonzept Köln, 
Planfeststellungsabschnitt 10 
(PFA) – Retentionsraum 
Worringer Bruch 
Zwischenzeitlich wurden die Planfeststellungsunterlagen auf Veranlassung der 
Bezirksregierung öffentlich ausgelegt.  Hierüber – und über die städtische Stellungnahme 
zu dem Projekt – wurde die Bezirksvertretung Chorweiler mit der Mitteilung 2927/2016 in 
der Sitzung vom 29.09.2016 informiert. 
Das Planfeststellungsverfahren läuft noch, daher kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
CDU 07.09.17 
TOP 8.3.2 
Entwidmung eines Teilstückes 
einer Gemeindestraße in 
Heimersdorf 
Die Widmung des Teilstückes der Straße Taborplatz v on der Platzfläche bis zur hinteren 
Grenze des Grundstücks Taborplatz 3 - 9 in Köln-Heimersdorf (Gemarkung Longerich, 
Flur 21, Teilfläche aus Flurstück 2724) als Gemeindestraße mit der 
Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr wurd e gemäß § 6 Straßen- und 
Wegegesetz NRW (StrWG) am 06.12.2017 im Amtsblatt der Stadt Köln öffentlich 
bekanntgemacht. 
    
Interfraktionell 14.12.17 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Planfeststellungsverfahren für 
den Umbau des 
Autobahnkreuzes Köln-Nord 
(BAB 1 / BAB 57) einschließlich 
der notwendigen 
Folgemaßnahmen an 
Verkehrswegen und Anlagen 
Dritter auf dem Gebiet der Stadt 
Köln 
Die Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren für den Umbau des AK Köln-Nord 
wurde vom StEA beschlossen. Der Wunsch nach einer umfassenden 
Informationsveranstaltung zu verschiedenen größeren  Straßenbaumaßnahmen wurde an 
das Amt für Straßen und Verkehrstechnik weiter geleitet.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 23  
 
Dez. VI  
Amt: Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen 
(67)  
   
    
Interfraktionell 16.10.08 
TOP 8.3.7 
Pescher See In 2016 wurden folgende Maßnahmen umges etzt: 
Freistellung von insgesamt 6 Sichtschneisen rund um  den See; Abpflanzung / 
Versperrung illegaler Trampelpfade zum Seeufer; Veg etationspflege am Seerundweg; 
Überarbeitung der Rundwegmöblierung in Teilbereichen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
CDU 27.11.08 
TOP 8.3.1 
Ausweisung eines 
geschützten Landschaftsteils 
Die Fläche liegt im baulichen Außenbereich. Eine Unterschutzstellung als geschützter 
Landschaftsbestandteil könnte nur durch den Landsch aftsplan erfolgen. Dazu muss der 
Landschaftsplan in einem förmlichen Verfahren geändert werden, in dem auch die 
Bezirksvertretung beteiligt wird. Im Rahmen der am 18.12.2012 vom Rat beschlossenen 
Fortschreibung des Landschaftsplans wird die Verwaltung eine Festsetzung der Fläche 
als Geschützter Landschaftsbestandteil prüfen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
SPD 27.11.08 
TOP 8.3.5 
Landschaftsplan Köln NSG 22 
 Zu 1.: 
Die Sperrung der parallel zum Stöckheimer See befindlichen Straße ist bereits im Entwurf 
der Beschlussvorlage zur 9. Änderung des Landschaftsplans berücksichtigt. Die 
Sperrung kann jedoch erst nach Herrichtung der Nassabgrabung, nördlich der Venloer 
Straße, erfolgen. Seit Frühjahr 2016 ist der Weg dauerhaft für den Durchgangsverkehr 
durch Poller und Findlinge gesperrt.  
Zu 2.: 
Der angesprochene Abschnitt des Stöckheimer Weges wurde als Rad- und Fußweg 
hergerichtet und auf Höhe der Zufahrt zur Kleingartenablage durch eine Schranke 
gesperrt. 
Maßnahme ist umgesetzt. 
Zu 3.: 
Die Errichtung einer Aussichtskanzel auf städtischen Flächen ist aus Platzgründen nicht 
möglich. Seitens der Eigentümer benachbarter Grunds tücke besteht keine Bereitschaft, 
Flächen zur Verfügung zu stellen bzw. die Errichtung einer Aussichtkanzel zu dulden. Auf 
der 5 m breiten städtischen Wegeparzelle wurde im ersten Quartal 2010 eine Infotafel 
aufgestellt. Trotz mehrmaliger Aufforderung – auch mittels eingeleiteter 
ordnungsrechtlicher Verfahren – ist der Betreiber seinen Pflichten zur Anpflanzung von

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 24  
heimischen, standortgerechten Sträuchern nicht nachgekommen. Diese 
Kompensationsmaßnahme setzt die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer 
voraus. Das Fehlen der Einverständniserklärungen stellt ein Versäumnis des Betreibers 
(Engriffsverursacher) das. Nach Abwägung aller wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte 
und insbesondere unter Berücksichtigung der bereits entwickelten Vegetationsstrukturen 
wird von weiteren Verfahren abgesehen. 
Maßnahme ist durch Selbstbegrünung umgesetzt. 
Zu 4.: 
Die im Bereich der Baadenberger Senke derzeit beste hende, befestigte Zufahrt kann 
nach Auflösung / Entfernung der Baustelleneinrichtung entsiegelt werden. Regelungen 
hierzu ergeben sich aus den Vorgängen zum Kiesgrube nbetrieb. 
Aufgrund einer Altlastenproblematik kann die Maß0nahme nicht umgesetzt werden. 
Zu 5.: 
Die 9. Änderung des Landschaftsplans enthält textliche Festsetzungen zum Angeln im 
zukünftigen Naturschutzgebiet. Die Verwaltung wird weitergehende, verbindliche 
Vereinbarungen schließen. 
Zusatzbeschluss: 
Die Verwaltung unterstützt grundsätzlich durchgängige Radwegeverbindungen im 
Zweckverbandsgebiet. Für die Herrichtung des hier gemeinten Weges sind 
Abstimmungen und Planungen erforderlich. Ferner mus s die Finanzierung gesichert sein. 
Die Maßnahme kann in eine Bedarfsliste aufgenommen werden. 
Die Akteneinsicht in die Verträge mit den Angelvereinen wurde durch das Amt des 
Oberbürgermeisters gewährt. 
Im Naturschutzgebiet ist das Angeln nicht zulässig, der Punkt ist somit erledigt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017. 
    
CDU 08.07.10 
TOP 8.3.5 
23.09.10 
TOP 8.1.4 
Historische Baudenkmäler auf 
dem Friedhof in Esch 
Ende 2017 wurde über ein Restaurationsbüro die Kosten- bzw. Auftragsermittlung in die 
Wege geleitet. 
    
SPD 12.05.11 
TOP 8.3.2 
29.09.11 
TOP 8.1.5 
08.03.12 
TOP 8.1.3 
Ungeschützte Zugänge zum 
NSG Rheinaue Merkenich 
Langel (NS 1) 
Die Prüfung und ggfs. Instandsetzung vorhandener Absperrungen wird in 2018 
fortgesetzt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 25  
CDU 31.01.13 
TOP 11.1.3 
18.04.13 
TOP 11.1.4 
Attraktive Angebote für 
Jugendliche im Stadtbezirk 
Chorweiler 
Dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen stehe n keine Haushaltsmittel für die 
Errichtung einer Slackline-Anlage zur Verfügung. Die Kosten pro Anlage bestehend aus 
fünf Pfosten belaufen sich auf rund 15.000 €. Möglich wäre die Installation einer Anlage 
im Bereich der Skateranlage im Grünzug Chorweiler Nord (zwischen Weichselring und 
Langenbergstraße), wenn die Bezirksvertretung hierfür Mittel aus dem 
Stadtverschönerungsprogramm bereitstellen würde 
In der Sitzung vom 23.11.2017 wurden keine Finanzmittel im 
Stadtverschönerungsprogramm 2017 für diese Maßnahme  eingestellt. 
Der Antrag ist hiermit als erledigt zu betrachten. 
    
CDU 12.03.15 
TOP 8.3.5 
30.04.15 
TOP 8.1.2 
Nächtliche Schließung von 
Friedhöfen 
Der mit Session-Vorlage 0958/2015 zur Sitzung am 30.04.2015 mitgeteilte Sachstand ist 
unverändert. Die Friedhofsverwaltung wirbt durch öffentliche Aushänge auf allen 
Friedhöfen darum, ehrenamtlich Schließdienste zu übernehmen. Die diesbezüglichen 
Bemühungen sind bislang erfolglos geblieben. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
Interfraktionell 26.11.15 
TOP 8.3.1 
Wassererlebnispfad vom 
Pulheimer Bach bis zum 
Rhein 
Die BV 6 hat am 21.01.2016 beschlossen, für die Maß nahme 20.000,-€ aus Mitteln für 
die Stadtverschönerung bereit zu stellen. Des Weiteren wurden Fördermittel bei der 
Marga und Walter Boll-Stiftung beantragt und bewilligt. Eine Schenkungsvorlage wird in 
Kürze eingebracht. 
    
Interfraktionell 26.11.15 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Bebauungsplangebiet 
Krebelspfad; Bebauungsplan 
59580/04 in Köln-Worringen 
Hier: Grünplanungskonzept 
der Ausgleichs- und 
Ersatzpflanzungen 
Am 10.12.2015 stimmte der Ausschuss für Umwelt und Grün einstimmig dem geänderten 
Beschluss zu: 
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün nimmt das Grünplanungs-Konzept für die Ausgleichs- 
und Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans 59580/04 Krebelspfad 
in Köln-Worringen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die 
Maßnahmen nach Beendigung des Straßenendausbaus umz usetzen. 
 
Der Straßenendausbau der Anliegerstraßen wird voraussichtlich im Frühsommer 2018 
beginnen. Einige Grünausgleichsmaßnahmen sind der inneren Erschließung zugeordnet 
und können über die Eingriffsverursacher refinanziert werden, sofern dies vor Widmung 
der Straßen erfolgt. Insofern ist es notwendig, den Ausbau der Grünausgleichsmaß-
nahmen und den Straßenendausbau aufeinander abzusti mmen. Die Grünmaßnahmen 
werden für die 2. Jahreshälftet 2018 terminiert. Die Planung des parallel zur Alte Straße 
verlaufenden Fuß- und Radweges ist in der Bearbeitung und wird im Laufe des Jahres 
2018 beendet. Bei der Grünplanung wurde dieser Straßenausbau entsprechend 
berücksichtigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 26  
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 8.3.2 
Aufstellung von Bänken und 
Tischen im Seeberger Park 
Die Maßnahme ist abgeschlossen. 
    
Interfraktionell 23.11.17 
TOP 8.3.1 
Stadtverschönerungsprogram 
m 2017 
Beschluss des Finanzausschusses steht noch aus. 
    
Interfraktionell 14.12.17 
TOP 2.1 
Geänderter 
Beschluss 
Versetzen einer Parkbank in 
der Grünanlage an der 
Kallbergstraße in Blumenberg 
Das Versetzen der Bank wurde von der Bezirksvertretung abgelehnt. 
    
Interfraktionell 14.12.17 
TOP 10.2.1 
Prüfung der Ausweisung einer 
Hundefreilauffläche in 
Worringen nahe dem 
Naturschutzgebiet Rheinaue 
Worringen bis Langel 
Gem. dem geänderten Beschluss der BV 6 am 14.12.2017 zu TOP 10.2.1 wird die 
Ausweisung einer Hundefreilauffläche in der Nähe von Worringen nochmals geprüft unter 
Berücksichtigung des vorhandenen Hundeübungsplatzes. Mit einem Ergebnis ist in 2018 
zu rechnen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 27  
 
Dez. VII  
Amt: Kulturamt 
(41)  
   
    
Grüne 08.03.12 
TOP 8.3.5 
Sanierung der Simultanhalle Aufgrund der finanziell en Situation konnten auch in 2017 nur dringend notwendige 
Reparaturen durchgeführt werden. Nach einer intensi veren Prüfung des Zustands der 
Simultanhalle liegt eine Stellungnahme des Architekten vor, der die Simultanhalle mit 
einem Fachbetrieb begutachtet hat. Dabei wurde festgestellt, dass die Standsicherheit 
der Halle so stark gefährdet ist, dass die Nutzung der Halle Ende 2017 aus 
Sicherheitsgründen untersagt werden muss. Die Verwaltung wird mit Beteiligung des 
Verein Simultanhalle e.V. ein Konzept für eine kurzfristige Interimsnutzung entwickeln. Im 
weiteren Verfahren ist eine Konzeptentwicklung für die erweiterte kulturelle Nutzung des 
Grundstücks geplant und wird zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch dabei ist eine 
frühzeitige und umfassende Beteiligung des Vereins Simultanhalle e.V. sowie der 
Anlieger vorgesehen. Die Bereitstellung einer Ausstellunghalle ist ein wesentlicher 
Bestandteil der Konzeptionierung. Allerdings ist eine Sanierung der als Testbau für das 
Museum Ludwig errichteten Simultanhalle nicht wirtschaftlich.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 28  
 
Dezernat: VI II  
Amt: Amt für Straßen 
und Verkehrstechnik 
(66) 
   
    
CDU 28.09.00 
TOP 8.3.1 
Verkehrsführung Donatusstr./ 
Im Gewerbegebiet Pesch – 
Verkehrslenkung, 
Verkehrsraum 
Eine Verkehrsentlastung im Bereich der Donatusstraße kann erst erreicht werden, wenn 
Alternativen zur Verfügung stehen. Diese sind zurzeit nicht erkennbar. Erst mit Realisierung 
des beabsichtigten Umbaus der Ausfahrt Chorweiler sind Entlastungen im Gewerbegebiet 
Pesch erreichbar. Dieser Umbau steht jedoch im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 57. 
Der Ausbau der A 57 wurde von der Stadt Köln zur anstehenden 
Bundesverkehrswegeplanfortschreibung erneut als vordringlich angemeldet. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 07.12.00 
TOP 8.3.9 
Dorfplatzgestaltung 
Longericher Str. in Pesch – 
Verkehrsberuhigung u. 
Verschönerung 
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme 
weiterhin vorläufig zurückgestellt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
SPD 14.02.02 
TOP 8.3.8 
Planungspriorität für Ausbau 
Blumenbergsweg 
Eine Fortschreibung des IGVP (Landesstraßenbedarfsplan) ist zurzeit nicht absehbar. 
Sobald diese aufgenommen wird, wird die Verwaltung die Maßnahme erneut anmelden und 
deren Bedeutung für die Verkehrsentwicklung im Kölner Norden verdeutlichen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
Interfraktionell 11.05.06 
TOP 9.2.1 
Ergänzender 
Beschluss 
Variantenuntersuchung für 
einen Stadtbahnanschluss 
nach Ossendorf, Esch, Pesch, 
Auweiler 
Ds.-Nr.: 1109/005 
Die Planungen für einen Stadtbahnanschluss nach Ossendorf sind im Zuge der Ansiedlung 
von Ikea realisiert worden. Die weiteren Planungen für eine Verlängerung der Stadtbahn 
nach Esch, Pesch, Auweiler wurden vorerst zurückgestellt, da eine Realisierung nur sehr 
langfristig möglich erscheint. Die von der Bezirksvertretung Chorweiler gewünschte 
Fortführung der Stadtbahnlinie 3 erscheint grundsät zlich möglich und wird von der 
Verwaltung bei der Wiederaufnahme der Planungen als eine Variante berücksichtigt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
SPD 27.11.08 
TOP 8.3.4 
Errichtung eines Radweges 
von KVB Haltestelle 
Merkenich Mitte in Richtung 
Emdener Strasse  
Die notwendige Ausführungsplanung ist weitestgehend abgeschlossen. Für die Umsetzung 
der Maßnahme bedarf es noch einige Abstimmungen. Nach Abschluss soll umgehend mit 
dem Bau des neuen Radweges begonnen werden. 
    
CDU 22.03.10 
TOP 8.3.1 
Sichere Fahrbahnquerung für 
Fußgänger im Bereich der 
Sowohl im Bereich der Fußwegeverbindung Krebelspfad als auch im Einmündungsbereich 
Alte Str./St.-Tönnis-Str. werden Querungshilfen vorgesehen.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 29  
Krebelsweide Die Querungshilfen wurden nun in die P lanung mit aufgenommen.  
    
Interfraktionell 22.03.10 
TOP 9.1.1 
Geänderter 
Beschluss 
10.06.10 
TOP 10.2.10 
Bau eines gemeinsamen 
Geh- und Radweges entlang 
des Feldkasseler Weges in 
Köln-Rheinkassel 
Mit Inbetriebnahme der Verlängerung Industriestraße hat sich die Verkehrsbelastung um ca. 
23 % reduziert - durch den Wegfall der Lkw-Waschanlage (Großbrand am 02.05.2017) 
dürfte sich die Verkehrsbelastung noch weiter verringert haben (aktuelle Zahlen nach dem 
Brand liegen nicht vor). 
Da aufgrund des beengten Querschnittes (fehlender G runderwerb) eine durchgehende Geh- 
und Radwegverbindung nicht möglich ist, kann der Beschluss derzeit nicht umgesetzt 
werden. 
    
SPD 08.07.10 
TOP 8.3.4 
06.09.12 
TOP 8.1. 
20.12.12 
TOP 8.1.2 
 
Gefährliche Verkehrssituation 
Pescher Str. 
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme 
vorläufig zurückgestellt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 08.07.10 
TOP 8.3.6 
Sperrung der Alten 
Römerstraße für LKW über 
7,5 Tonnen 
Ab Sommer 2016 wurde die neue Industriestraße mit den Kreisverkehren von Chorweiler bis 
Fühlingen eröffnet. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Verkehrssituation im Kölner 
Norden in Zukunft entspannen wird. Es wurde eine Verkehrsuntersuchung zur Thematik 
veranlasst. 
Die Verkehrsuntersuchung auf der Alten Römerstraße wurde durchgeführt.  
 
Von Worringen kommend – für beide Richtungen: 
1. Spitzenstunde: 110/113 Fahrzeuge, davon 9 Lkw in sgesamt. 
2. Spitzenstunde 94/96 Fahrzeuge; davon 16 Lkw insg esamt. 
3. Spitzenstunde 218/223 Fahrzeuge; davon 14 Lkw in sgesamt.  
 
Von Merkenich kommend – für beide Richtungen: 
1. Spitzenstunde: 184/193 Fahrzeuge, davon 23 Lkw i nsgesamt. 
2. Spitzenstunde: 193/212 Fahrzeuge, davon 33 Lkw i nsgesamt. 
Spitzenstunde: 406/408 Fahrzeuge, davon 24 Lkw insgesamt.  
Bei der geringen Anzahl von Lkws, die auf der Alten Römerstraße gemessen wurden, ist 
davon auszugehen, dass sich der meiste Lkw-Verkehr auf die neu gebaute Industriestraße 
verlagert hat. 
    
CDU 04.11.10 
TOP 8.3.3 
Einrichtung einer 30-km/h-Zone 
in Roggendorf/Thenhoven 
Die Verwaltung beabsichtigt das Projekt wieder in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. In 
2018 werden die notwendigen Untersuchungen aktualisiert.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 30  
    
Interfraktionell 12.05.11 
TOP 9.2.2 
Geänderter 
Beschluss 
Einsparprogramm von 
Lichtsignalanlagen durch den 
Einsatz alternativer 
Betriebsformen 
Planung 
LSA-Nr. 60025 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt  
LSA-Nr. 60044 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt  
LSA-Nr. 60029 wird z.Zt die Ausführungsplanung als Kreisverkehr erstellt  
Konzepterstellung 
LSA-Nr. 60033 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60034 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60035 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60037 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60030 untersucht unter Priorität 1 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60026 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60042 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform 
LSA-Nr. 60043 untersucht unter Priorität 4 Fortführ ung alternative Betriebsform 
Die in der Liste aufgeführten LSA sind aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen und werden 
aus der Liste gestrichen. 
LSA-Nr. 60027 Volkhovener Weg - K8 / Freusburgweg / Am Eichelberg LSA ist abgebaut 
LSA-Nr. 60038 Hackhäuser Weg/ Üdesheimer Weg/ Schule LSA ist abgebaut. 
LSA-Nr. 60046 Escher Str. / Kappellenweg LSA ist abgebaut 
LSA-Nr. 60036 Neusser Landstraße / Alte Neusser Landstraße erneuert 
LSA-Nr. 676 Neusser Landstraße / Stallagsbergweg / Asternweg  LSA erneuert 
StraßenNRW 
LSA-Nr. 677 siehe 676 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
Siehe Mitteilung 1224/2017. 
    
Grüne 21.07.11 
TOP 8.3.4 
Fußgängerüberweg an der 
Kreuzung Merianstr./Deliastr 
in Köln-Weiler 
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme 
vorläufig zurückgestellt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 15.12.11 
TOP 8.3.6 
Zebrastreifen an der 
Waldorfschule auf dem 
Weichselring 
Die verwaltungsinterne Abstimmung zur Ausführungsplanung im Jahr 2017 nahm mehr Zeit 
in Anspruch als angesetzt. Die Verwaltung beabsichtigt, die Vorlage der Bezirksvertretung 
Chorweiler im ersten Halbjahr 2018 vorzulegen. 
    
Grüne 10.05.12 
TOP 8.3.4 
Verkehrssicherheit am 
Pingenweg 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat den Baubeschluss in ihrer Sitzung am 11.05.2017 
gefasst. Der Zuschussgeber hat den Bewilligungsbescheid im September 2017 erteilt. 
Die Verwaltung bereitet das Vergabe- und Ausschreibungsverfahren vor.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 31  
SPD 06.09.12 
TOP 7.1.6 
Neubau eines bimodalen 
Containerterminals der HGK 
auf dem ehemaligen Esso-
Gelände 
Die Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung Prologis befindet sich in der Abstimmung. 
    
CDU 08.11.12 
TOP 8.3.1 
Befestigung der 
Bushaltestelle Neißestraße 
Siehe BV 6 vom 15.12.2011, 8.3.6 Zebrastreifen an der Waldorfschule auf dem Weichselring 
 
    
CDU 31.01.13 
TOP 8.3.4 
Öffnen der Leitplanken an der 
„Alten Straße“ in Worringen 
Hinsichtlich der Grünbelange fanden im Jahr diverse verwaltungsinterne Abstimmungen 
statt. Die diesbezüglichen Punkte sind abschließend geklärt. Bedingt durch den erhöhten 
Abstimmungsbedarf wird die Planung im ersten Halbja hr 2018 abgeschlossen sein. Die 
Vorlage für den Baubeschluss wird der Bezirksvertretung Chorweiler voraussichtlich noch im 
ersten Halbjahr 2018 vorgelegt. 
    
CDU 20.03.14 
TOP 8.3.2 
Ausbau und Anschluss 
Blumenbergsweg 
Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses 
Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. 
    
CDU 18.12.14 
TOP 8.3.3 
12.03.15 
TOP 8.1.1 
Park & Ride-Plätze an der 
Endhaltestelle der KVB-Linie 
12 in Köln-Merkenich 
Nach einer erneuten Bestandsaufnahme am 31.01.2017 konnte beobachtet werden, dass 
Fahrzeughalter, die nicht Gäste der KVB waren, ihr Auto dort abstellten und zum ME-
Gebäude gegangen sind. Frau Lauff von Ford wurde entsprechend aufgerufen ihre 
Mitarbeiter darüber zu informieren und das Parken dort zukünftig zu unterlassen. 
    
Grüne 18.12.14 
TOP 8.3.4 
12.03.15 
TOP 8.1.2 
Mobilitätsberatungsstelle in 
Chorweiler 
Eine Stellungnahme der Verwaltung ist erfolgt (0302/2015). 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 18.12.14 
TOP 8.3.6 
Ausbau Blumenbergsweg und 
Anbindung an die A 57 
Der Blumenbergsweg befindet sich in der Baulast des Landes NRW. Das Land hat dieses 
Vorhaben nicht mit Priorität in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen. 
    
Interfraktionell 29.10.15 
TOP 7.1.2 
Barrierefreie Bushaltestelle 
Seeberg 
Aufgrund von anderen Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung wurde diese Maßnahme 
vorläufig zurückgestellt. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 26.11.15 
TOP 8.3.2 
25.02.16 
TOP 8.1.1 
Verlängerung der 
Stadtbahnlinie 12 bis 
Feldkassel / Langel 
Die Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 wurde vom Regionalrat Köln nachrangig als weiterer 
Bedarf für den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes NRW angemeldet. Die Maßnahme ist zudem 
im 3. Nahverkehrsplan als Maßnahme in der Kategorie  „langfristige Netzerweiterungen“ 
aufgenommen.   
Der Beschluss ist damit erledigt.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 32  
    
Interfraktionell 12.05.16 
TOP 8.3.1 
23.06.16 
TOP 8.1.2 
Änderung Verkehrsführung 
der Straße "Schmaler Wall" in 
Worringen 
Bei der Straße Schmaler Wall handelt es sich ab der Einmündung „Breiter Wall“ in 
Fahrtrichtung St.-Tönnis-Straße um eine gut ausgebaute Wohnstraße. Ab der Einmündung 
sind an beiden Straßenseiten Parkstreifen vorhanden. In Fahrtrichtung Pletschbach verengt 
sich die Fahrbahn der Straße „Schmaler Wall“ und es kann am rechten Fahrbahnrand 
geparkt werden. Bei der Straße „Breiter Wall“ hingegen handelt es sich um eine sehr 
schmale Anliegerstraße. Die Verwaltung hält daher die Umwandlung der Straße „Schmaler 
Wall“ in eine Einbahnstraße ab der Einmündung „Breiter Wall“ für nicht vertretbar. Der 
gesamte Kraftfahrzeugverkehr würde über die enge Straße „Breiter Wall“ in die Straße 
„Schmaler Wall“ fahren müssen.  Die Straße „Breiter Wall“ wird ab Haus Nr. 6 zu einer 
Einbahnstraße. Sie hat eine Fahrbahnbreite von unter 5,00 m und schmale Gehwege. Bei 
einer Änderung der Verkehrsführung der Straße „Schm aler Wall“ würde der gesamte 
Verkehr über die Straße „Breiter Wall“ geführt. 
    
CDU 12.05.16 
TOP 8.3.2 
Haltestelle der Buslinie 121 in 
Köln-Merkenich barrierefrei 
umbauen 
In Anlage 1 des beschlossenen 3. Nahverkehrsplanes ist auf den Seiten 243 und 224 die 
Tabelle 8-8 mit Rangfolgen von barrierefrei auszubauenden Bushaltestellen abgebildet. Der 
erste Tabellenteil mit Rang 1 bis 7 zeigt den geplanten Ausbau bis zum Jahr 2022 und der 
zweite Tabellenteil zeigt den geplanten Ausbau ab dem Jahr 2022. Der Umbau von 33 
Haltestellen der Linie 121 ist auf Rang 11 eingetragen und demnach ab dem Jahr 2022 
vorgesehen. 
    
CDU 23.06.16 
TOP 8.3.1 
Verbesserung Verkehrslage in 
Bitterstrasse (Worringen) 
Am Beginn der Bitterstraße gegenüber von Haus Nr. 27 wurde ein Fußgängerüberweg 
eingerichtet. Der Straßenverlauf der Bitterstraße ab Haus Nr. 29 ist eine langgezogene 
Kurve, an der Parken am rechten Fahrbahnrand erlaubt ist. Allerdings behindern die 
abgestellten Fahrzeuge den Verkehrsfluss, von dem auch die Linienbusse in beide 
Richtungen betroffen sind. Zum anderen stellen die abgestellten Fahrzeuge ein Hindernis für 
die Radfahrer dar. Die Verwaltung hält daher die Parkmarkierungen gegenüber von Haus Nr. 
29 für nicht vertretbar und prüft, ob zur Verbesserung der Verkehrslage für die Straßenseite 
ein absolutes Haltverbot angeordnet werden soll. Auf der Straßenseite, auf der sich die 
Metzgerei befindet, soll das Parken am rechten Fahrbahnrand weiterhin zulässig sein. Ein 
Umbau des Gehweges bzw. der Platzfläche vor der Met zgerei ist nicht vorgesehen. Seit 
dem Unfall mit der Radfahrerin sind keine weiteren Meldungen eingegangen 
    
Grüne 23.06.16 
TOP 8.3.3 
Erneuerung Fahrbahnpflaster 
Ludwig-Gies-Str. 
Maßnahme wurde zurückgestellt und wird nach Bedarf im kleineren Umfang im 
verkehrssicheren Zustand gehalten. Eine grundhafte Erneuerung kann nur unter 
Vollsperrung erfolgen; d.h. Sperrung der priv. Tiefgaragen, Wegfall aller Stellplätze während 
des Umbaus. Da dies einer umfangreichen Vorbereitung bedarf und andere Prioritäten bei 
der Maßnahmenbearbeitung vorhanden sind, ist diese Maßnahme zunächst zurückgestellt 
worden.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 33  
    
Interfraktionell 29.09.16 
TOP 7.2.4 
Umgehungstraße Fühlingen, 
Verlängerung Industriestraße 
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. 
    
CDU 29.09.16 
TOP 8.3.1 
Schäden an Rad- und 
Fußwegen in Köln-Pesch 
Siehe mündliche Stellungnahme der Verwaltung aus der Niederschrift über die Sitzung der 
BV 6 am 29.09.2016. 
Es wird nochmals auf die obige mündliche Stellungna hme verwiesen. Diese Angelegenheit 
ist somit erledigt 
    
Interfraktionell 29.09.16 
TOP 9.2.1 
Geänderter 
Beschluss 
3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln (Entwurf) 
Der Beschluss der Bezirksvertretung wurde im Rahmen  des 3. NVP bearbeitet. Siehe hierzu 
Anlage 1 und 2 des Beschlusses vom 11.07.2017 Vorla gen-Nummer: 0958/2017 
    
CDU 15.12.16 
TOP 8.3.1 
Mangelhafte Ausleuchtung 
städtischer Flächen im 
Einkaufszentrum Heimersdorf 
Ein Ortstermin hat dazu im Juni letzten Jahres stattgefunden. Neben Gewerbetreibenden 
waren städtische Vertreter als auch Vertreter der RheinEnergie AG anwesend. Die 
derzeitigen, maroden Leuchten sind zum Teil nicht instandsetzbar bzw. lassen sich teilweise 
nur mit erheblichem Aufwand instand setzen. Hinsichtlich der derzeitigen 
Beleuchtungssituation konnte dargestellt werden, dass eine DIN-gerechte Beleuchtung des 
EKZ ausschließlich mit den Leuchten in den Vordächern nicht möglich ist. Ein Vorschlag, die 
Leuchten auf den Flächen zu positionieren und die Beleuchtung unter den Dächern den 
Eigentümern zu überlassen stieß auf Zustimmung. Hie rbei dürfte jedoch die jeweilige 
Eigentümerermittlung Schwierigkeiten bereiten und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. 
Hierzu notwendige Abstimmungen sowie Klärungen von weiteren, möglichen 
Zuständigkeiten dauern noch an. Die Verwaltung wird die Bezirksvertretung über weitere 
Fortschritte im 1. Quartal 2018 informieren. 
    
CDU 15.12.16 
TOP 8.3.2 
Einrichtung einer „Anlieger 
frei“-Regelung für Köln-
Merkenich 
Gemeinsam mit dem für die Rheinbrücke zuständigen Landesbetrieb NRW bemüht sich die 
Stadtverwaltung um eine möglichst zeitnahe Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im 
Umfeld der Schrankenanlage, insbesondere in Köln-Niehl. So sollen kurzfristig unter 
anderem die Ausschilderung der Umleitungen verbessert und einige Fahrbahnmarkierungen 
für einen besseren Verkehrsfluss geändert werden. Weiterhin wird eine Wendemöglichkeit – 
aus nördlicher Richtung kommend – vor dem Niehler Ei vorbereitet, um diesen ohnehin stark 
befahrenen Bereich zu entlasten. Eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch technischer Art, zur 
Optimierung des Werksverkehrs von Ford, werden derzeit intensiv geprüft.  
Bis Dezember 2017 sind umgesetzt: 
Eine zusätzliche Wendemöglichkeit auf der Industriestraße vor dem Kreisverkehr Niehler Ei, 
Einrichtung einer 5. Sperranlage in der Nebenfahrbahn der A1 Richtung Dortmund mit 
Umbau der Schleifenrampen der AS Niehl,

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 34  
Umbau der Sperranlage auf der Industriestraße in Verbindung mit Sperrung der Zufahrt / 
Rampe vom Turbokreisel auf die Industriestraße, 
Umleitungsbeschilderung für Lkw im Bereich AS Niehl. Durch diese Anpassung ist die 
Problemlage weitgehend gelöst worden. 
    
CDU, Grüne 26.01.17 
TOP 8.3.1 
09.03.17 
TOP 8.1.1 
LKW Zufahrtsverbot für die 
Causemannstr.in Köln-
Merkenich 
Aus dem Kreisverkehr Emdener Straße in Fahrtrichtung Causemannstraße wurde ein Lkw-
Verbot mit Zusatz „Anliefer frei“ angebracht. Damit sind alle Zufahrten in den Stadtteil 
Merkenich mit dem Lkw-Verbot ausgeschildert. Mit dem Zusatz „Anlieger frei“ soll dem 
Anlieferverkehr und den ansässigen Firmen die Möglichkeit der Einfahrt weiterhin gewährt 
werden. 
    
Grüne 26.01.17 
TOP 8.3.2 
Erneuerung des Fußweges 
Akeleiweg in Köln-Seeberg 
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. 
    
Grüne 26.01.17 
TOP 8.3.3 
Erneuerung der Fahrbahn 
Weilerweg in Volkhoven-
Weiler, Köln 
Diese Maßnahme ist auf Grund anderer Prioritäten bei der Maßnahmenbearbeitung 
zunächst zurückgestellt worden. 
    
Interfraktionell 26.01.17 
TOP 11.2.5 
Gehweg an der Verlängerung 
der Industriestraße im Bereich 
des Mennweges 
Siehe 29.09.16, TOP 7.2.4, Umgehungstraße Fühlingen, Verlängerung Industriestraße. 
    
CDU 09.03.17 
TOP 8.3.1 
Instandsetzung des 
Verbindungs- Geh- und 
Radweges zwischen St.-
Tönnis-Straße und 
Bruchstraße 
Diese Maßnahme ist bereits durchgeführt worden und ist somit erledigt. 
    
Interfraktionell 11.05.17 
TOP 9.1.3 
Geänderter 
Beschluss 
Baubeschluss für die 
Umgestaltung des 
Pingenweges und Sanierung / 
Gestaltung der Brückenwände 
 
Siehe 10.05.12, TOP 8.3.4, Verkehrssicherheit am Pingenweg. 
    
Grüne 08.06.17 
TOP 8.3.2 
Erneuerung des 
Chrysanthemenweges in 
Köln-Seeberg 
Diese Maßnahme ist bereits beauftragt worden. Baubeginn voraussichtlich Anfang 2. Quartal 
2018. 
    
Interfraktionell 08.06.17 
TOP 9.2.2 
Anbindung weiterer Stadtteile 
an den ÖPNV-Nachtverkehr 
Die Nachfragen werden im ersten Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert 
beantwortet.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 35  
Geänderter 
Beschluss 
an Wochenende 
    
Interfraktionell 06.07.17 
TOP 8.3.1 
Straßenbeleuchtung „Am 
Baggerfeld“, zwischen den 
Orten Esch und Pesch 
Siehe Beantwortung zur Sitzung am 01.02.2018, TOP 8.1.1, Vorlagen-Nummer: 0037/2018 
    
SPD 06.07.17 
TOP 8.3.2 
Digitale Hinweistafeln KVB Der Antrag wird im erste n Quartal 2018 der Bezirksvertretung Chorweiler gesondert 
beantwortet. 
    
Interfraktionell 07.09.17 
TOP 8.3.1 
23.11.17 
TOP 8.1.2 
Zebrastreifen 
Chorbuschstraße 
Die Verwaltung teilt mit, dass an der Ablehnung siehe Vorlagen Nummer 3136/2017 
festgehalten wird. Nichtsdestotrotz werden zwei Verkehrsschilder „Achtung Fußgänger“ vor 
beiden Seiten der Verkehrsinsel befestigt. Zudem wird auf dem Stück der Chorbuschstraße 
die Beleuchtung in Zusammenarbeit mit der Rhein Energie AG erneuert. 
    
SPD 07.09.17 
TOP 8.3.3 
23.11.17 
TOP 8.1.1 
Errichtung eines 
Zebrastreifens auf der 
Herstattallee in Höhe der 
Zörgiebelstraße 
An Bushaltestellen können Zebrastreifen angelegt werden, um den Fahrgästen die 
Straßenüberquerung zu erleichtern. Das Spezielle an Fußgängerüberwegen in der Nähe von 
Bushaltestellen ist, dass sie immer durch kleine Verkehrsinseln unterstützt werden, damit 
der nachfolgende Verkehr am Überholen des haltenden Busses gehindert wird, und somit 
die Fußgänger sicher über die Straße kommen. 
Wie die örtliche Situation deutlich zeigt, kann ein Fußgängerüberweg mit baulichen 
Inselköpfen nicht angelegt werden. Die hierfür erforderliche Aufweitung der Fahrbahn kann 
aufgrund der beengten Seitenräume und der nah an der Straße stehenden Bäume nicht 
erfolgen. Eine solche bauliche Maßnahme könnte nur dann realisiert werden, wenn Bäume 
gefällt werden. Alternativ besteht aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit die Bushaltestelle 
zu verlegen, bis die Sichtfelder gem. FGÜ-R hergestellt sind. Auch dies erfordert bauliche 
Anpassungen. 
    
CDU 07.09.17 
TOP 8.3.4 
Behindertengerechter Umbau 
der Rampe am 
Fahrradstellplatz U-
Bahnhofstation Heimersdorf 
Wird derzeit gepürft. 
    
Interfraktionell 07.09.17 
TOP 9.2.3 
Geänderter 
Beschluss 
15 Minuten kostenfreies 
Parken (Rahmenbeschluss) 
Der Verkehrsausschuss hat am 10.10.2017 den Rahmenbeschluss zur Einführung des 15-
minütigen, kostenfreien Parkens beschlossen. Die vorliegenden Prüfaufträge sowie der 
Parkplatz Mercatorstraße (Haselnußweg) in Heimersdorf werden anhand des 
Kriterienkataloges auf die Eignung zum 15-minütigen, kostenfreien Parken geprüft. Die 
Bezirksvertretung Chorweiler wird per Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 36  
SPD 23.11.17 
TOP 8.3.3 
14.12.17 
TOP 8.1.1 
Zebrastreifen auf der 
Merkenicher Hauptstraße 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage und 
Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Nach diesen Ric htlinien sind Fußgängerüberwege in 
Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Alle Verkehrsteilnehmer sind angehalten, mit 
mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwege heranz ufahren. Da in einer Tempo-30-
Zone nicht schneller gefahren werden sollte, wird die Anlage eines Fußgängerüberweges für 
überflüssig angesehen. 
Eine Ausnahme hiervon hat sich lediglich durch die Baustellensituation ergeben, da die 
Merkenicher Hauptstraße während dieser Zeit u. a. von den Schulkindern vermehrt gequert 
werden musste und die Gefahr bestand, dass vor allem Kinder die Verkehrssituation mit 
dem starkem Baustellenverkehr nicht richtig einschätzen würden. 
Die Verwaltung hält daher die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die 
Baustellensituation hinaus für nicht erforderlich. Es wurde eine Verkehrszählung veranlasst.

Bericht der Bezirksvertretung Chorweiler 2017 
 
 37  
 
Dez. VI I 
Amt: Amt für Brücken 
und Stadtbahnbau 
(69)  
   
    
Grüne 24.02.11 
TOP 8.3.7 
Überdachung Durchgang City 
Center - S-Bahn-Station 
Chorweiler 
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat in ihrer Sitzung am 15.12. 2016 die Mitteilung 
3946/2016 zur „Mündlichen Anfrage der Bezirksvertreterin Frau Heinrich aus der Sitzung 
der Bezirksvertretung vom 29.09.2016 zum Sachstand der Überdachung am Durchgang 
City-Center“ zur Kenntnis genommen. Demnach ist das  Dach nach aktueller Norm 
nachweisbar und standsicher. Es kann jedoch nicht für zusätzliche Lasten aus einer 
Dachbegrünung oder einer Photovoltaikanlage genutzt  werden. Für eine 
Nutzungserweiterung der Dachfläche müssten umfangreiche Verstärkungsmaßnahmen an 
der Dachkonstruktion vorgenommen werden. Da diese technisch aufwendigen 
Maßnahmen auch große finanzielle Auswirkungen haben, wird eine Nutzung der 
Bestandsdachfläche nicht weiterverfolgt. 
Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
CDU 17.09.15 
TOP 8.3.3 
29.10.15 
TOP 8.1.1 
23.06.16 
TOP 8.1.1 
Fußgängerbrücke über die 
Industriestraße in Fühlingen 
Die Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) hat zu ihrer Sitzung am 23.06. 2016 die 
Beantwortung einer Anfrage (0257/2016) zur „Fußgängerbrücke über die Industriestraße 
in Fühlingen“ erhalten. Der von der BV vorgeschlagene Brückenneubau wird demnach von 
der Verwaltung nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Leerrohre wurden an der 
Querungshilfe am Knotenpunkt berücksichtigt, falls später eine LSA nachgerüstet werden 
sollte. 
Diese Anfrage ist für Amt 69 hiermit abgeschlossen. 
Kein neuer Sachstand zum 31.12.2017 
    
Interfraktionell 05.10.17 
TOP 10.2.2 
Evaluierungsbericht zum 
Strategiepapier für ein 
ganzheitliches 
Toilettenkonzept in Köln 
Die Bezirksvertretung Chorweiler hat in ihrer Sitzung am 05.10.2017 den 
Evaluierungsbericht zum Strategiepapier für ein ganzheitliches Toilettenkonzept in Köln 
zur Kenntnis genommen und einstimmig beschlossen, dass auf dem von der 
Bezirksvertretung geplanten Wassererlebnispfad ebenfalls zwei Toilettenanlagen 
aufgestellt werden. Die Verwaltung wird dieses Anliegen prüfen.

Beratungsverlauf (1)

19.04.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0596/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.02.2018
Erstellt
22.02.2018 09:01