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AN/0017/2017

Errichtung einer kontinuierlich aktiven Messstelle für Benzol-Schadstoffe in Godorf zur Überwachung der Luftqualität

Antrag nach § 3 BV2 (CDU) 09.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 23.01.2017, TOP 8.1.13

Antrag nach § 3 (CDU BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (CDU BV2)

2749 Zeichen

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
 
Gleichlautend 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Mike Homann Henriette Reker  
Hauptstraße 85 Hist. Rathaus 
50996 Köln 50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0017/2017 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 23.01.2017 
Errichtung einer kontinuierlich aktiven Messstelle für Benzol -Schadstoffe in Godorf zur 
Überwachung der Luftqualität 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
die CDU-Fraktion bittet, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Rodenkirchen am 23. Januar 2017 zu setzen. 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen:  
 
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob in Godorf eine kontinuierlich aktive Mess-
stelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität errichtet werden kann.  
 
Begründung: 
Aufgrund mehrerer aktueller Störfälle im Industriegebiet Godorf und den angrenzenden 
Chemieanlagen besteht bei den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk Köln Süd ein 
Bedarf an Transparenz bzgl. Luftmessergebnissen auf Benzol und darin enthaltener / 
verwandter sowie evtl. gesundheitsschädlicher Stoffe. Da die vorhandene Luftmessstelle 
in Godorf als Industriemessstelle zum NRW-Landesamt für Natur und Umwelt eingestuft 
ist, erfolgt das Auslesen der Messergebnisse in einem Labor; verbunden mit Lücken in 
den monatsbezogenen Messreihen (4 bis 5 Tage monatlich) und mit einer statistischen 
Mittelwertsberechnung. Da im Hinblick auf künftige Störfälle im Industriegebiet Godorf 
und den angrenzenden Chemieanlagen, aber auch bei schifffahrts- und hafenbezoge-
CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen • Bezirksrathaus • 50996 Köln 
 
Aachener Str. 220 
50931 Köln (Braunsfeld)

CDU Köln • Fraktion in der Bezirksvertretung  Köln-Rodenkirchen 
Bezirksrathaus • Hauptstraße 85 • 50996 Köln • E-Mail: CDU-BV2@stadt-koeln.de 
Zimmer 118 – Telefon: (02 21) 221-92305 Fax: (02 21) 221-92302 
Fraktion in der Bezirksvertretung Köln-Rodenkirchen 
nen Ereignissen, ein erhebliches Potenzial an Schadstofffreisetzung besteht, sollte die 
Überwachung der Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger des Kölner Südens 
schnellstmöglich mit einem kontinuierlich aktiven Gaskromatograf im Onlinezugriff er-
fasst werden, um der Überwachung der Luftqualität qualifiziert und transparent zu be-
gegnen. 
 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. Schykowski     gez. Heinzlmeier

Sachstandsbericht BV

4910 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/0017/2017
Stand: 20.10.2023 
Sachstandsbericht  
Errichtung einer kontinuierlich aktiven Messstelle für Benzol-Schadstoffe in Godorf zur 
Überwachung der Luftqualität 
Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 23.01.2017 
 
8.1.13 Errichtung einer kontinuierlich aktiven Messstelle für Benzol-Schadstoffe in 
Godorf zur Überwachung der Luftqualität, 
 Antrag der CDU Fraktion, 
 AN/0017/2017 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob in Godorf eine konti-
nuierlich aktive Messstelle für Benzol-Schadstoffe zur Überwachung der Luftqualität errichtet 
werden kann. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2018 
 
Zur Sitzung am 19.02.2018 wurde die Vorlage 0448/2018 mit folgendem Inhalt eingebracht: 
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist die für das Landesmess-
netz zuständige Dienststelle. Auf Nachfrage der Verwaltung hat das Landesumweltamt ange-
geben, dass sie nicht über kontinuierliche Messgeräte zur Erfassung der Benzolbelastung ver-
fügen. Für die Überwachung der Benzolkonzentrationen wird daher die passive Probenahme 
angewendet. Der Probenwechsel findet einmal monatlich statt. An dem bestehenden Passiv-
sammler an der Godorfer Hauptstraße 73 wird seit 2005 die Benzolkonzentration erfasst, der 
Immissionsgrenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter wird seitdem eingehalten.  
Aufgrund der besonderen Wohnlage in unmittelbarer Nähe zu der chemischen Industrie hat 
das Umwelt- und Verbraucherschutzamt beim Land zusätzliche Messgeräte beantragt. Zum 
Ende des Jahres 2017 hat das Landesumweltamt mitgeteilt, dass zwei zusätzliche Benzolpas-
sivsammler im Landesmessnetz zur Verfügung stehen, und im Stadtbezirk Rodenkirchen ein-
gesetzt werden können.

2 
 
In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern des Landesumweltamtes, der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen, des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes und der Godorfer Interessen-
gemeinschaft wurden am 23. Januar 2018, in Ergänzung zum bestehenden Messgerät an der 
Godorfer Hauptstraße, zwei zusätzliche Passivsammler im Stadtbezirk Rodenkirchen instal-
liert. Die Standorte wurden in Abhängigkeit einer Konzentrationswindrose des Landes ausge-
wählt. Die Standorte befinden sich an der Godorfer Hauptstraße gegenüber dem Parkplatz ei-
nes Baumarktes im Stadtteil Godorf und am Judenpfad im Stadtteil Hahnwald in nächster Ent-
fernung zum Industriegebiet.  
Es wurde vereinbart, die monatlichen Messergebnisse der Bezirksvertretung über das Umwel-
tamt zur Verfügung zu stellen. 
 
Sachstand 2019 und 2020 
 
Gemäß dem Antrag auf Errichtung einer kontinuierlichen Messstelle für Benzol-Schadstoffe 
der Bezirksvertretung Rodenkirchen im Januar 2017 wurden zwei zusätzliche Passivsammler 
im Raum Rodenkirchen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 
eingerichtet.  
 
Die monatlichen Messergebnisse der Benzol-Passivsammler in Köln-Godorf stehen zur Verfü-
gung und ergeben für den Zeitraum von Januar 2019 bis Juni 2020 den folgenden Verlauf: 
 
 
 
Für eine Beurteilung der Immissionsbelastung sind die Jahreskennwerte relevant. Das Lan-
desumweltamt hat die Jahreskennwerte für das Jahr 2019 veröffentlicht. Diese kommen an 
der Messstelle an der Godorfer Hauptstraße 73 auf einen Mittelwert für das Jahr 2019 von 1,5 
µg/m³. Am Passivsammler im Judenpfad wurde ein Wert von 1,0 µg/m³ erreicht und am 
Standort in der Godorfer Hauptstraße gegenüber eines Baumarkts wurden 1,6 µg/m³ gemes-
sen.  
 
Der Jahresmittelwert von Benzol lag an allen drei Standorten deutlich unter dem Immissions-
grenzwert von 5 Mikrogramm pro Kubikmeter [µg/m³] der maßgeblichen 39. Bundesimmissi-
onsschutzverordnung. Die Messungen werden im Jahr 2020 fortgeführt. 
 
Sachstand 2023 
In der folgenden Abbildung sind die Jahresmittelwerte für Benzol an den Messstellen in Köln-
Godorf für die Jahre 2017 bis 2022 dargestellt:

3 
 
 
 
Seit Beginn der Messreihe liegen die Werte deutlich unter dem Grenzwert der 39. Bun-
desimmissionsschutzverordnung von 5 µg/m³ für Benzol im Jahresmittel. 
 
Nächste Schritte: 
Es sind keine weiteren Schritte erforderlich. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Luftqualität, die Luftreinhaltung und den Betrieb 
des zugehörigen Messnetzes liegt beim Land Nordrhein-Westfalen. Nach Auskunft des Lan-
desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW wurde seit Anfang 2021 die Daten-
bereitstellung umgestellt. Die monatlichen Messdaten werden online über den folgenden Link 
zur Verfügung gestellt: 
 
https://www.lanuv.nrw.de/umwelt/luft/immissionen/berichte-und-trends/einzelwerte-dis-
kontinuierlicher-messungen  
 
Daher erübrigt sich eine weitere Berichterstattung über die Messreihe.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0017/2017
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (CDU)
Datum
09.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27