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2375/2022

Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 25.08.2022, TOP 8.1.1

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Europaring

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5_Lageplan Haltestelle Merheim

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Straßburger Platz

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3_Lageplan Haltestelle Europaring

3218 Zeichen

M
1174
x x
Neubrücker Ring
x
14,58 4,394,4515,92
x
3,89 8,40 7,75 15,77
R300 R200
6,52
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
B'
Ausbaugrenze Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
18,00
6,30
B
M
1174
x xx
Rippenplatten 30/30/08
mit 50mm Rippenabstand
in Trapezform
Platten 30/30/08
anthrazit
3,00
23,95
4,28
2,38
18,00
x
2,17
3,32
3,00 3,30
Haltestellenbordstein
Typ "Köln", 18/30 grau
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
2,5%
2,1%
B'
16,20
Ausbaugrenze Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
Fahrtrichtung Ostheim
TB a= 3cmNoppenfeld 
60x60cm
Rinne Gussasphalt
b=20cm
Noppenplatten
30/30/08
Platten 30/30/08
alt graphit (Stadtstein)
TB a= 3cm
HB a=12cm HB a=12cm
SK 50/50
TB a= 3cm
B
ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:
NHN
NN
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM/ ETSR85
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
Auditor/in: Datum:
Übersichtsplan
Bezirk/ Stadtteil
Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Straßenname/Maßnahme
Maßstab
1:250 / 1:100
Planart
Lageplan
Legende
Bestand
Planung
Asphalt/Gussasphalt
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten
40/40  grau
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit/ grau
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinplatten 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrerfurt
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Kleinpflaster 9/9
Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Buskap Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit
Geländeverkauffläche Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-Plan
Grundstücksgrenze
privat/öffentlich
Standort für LSA
und Mast
Straßen-
beleuchtung
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Fußläufiger
Hauseingang
Standort für VZ
Pfosten
Poller/ Absperr-
pfostenfestheraus-
nehmbar
Sinkkasten
50/5030/30
Fahrgastunterstand
Dynamische
Fahrgastinformationen
(DFI)
"optionaler Standort"
Abfallbehälter
Findling
Baum
Baumschutzbügel
Fahrradnadel/
Anlehnbügel
Zaun
Achse
Gussasphaltrinne
Hochbord 12/15/25
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-PlanRundbord 15/22
Tiefbord
Winkelstein 30/22/8
Flachbord
Schmalstrich
Markierungen
S
Breitstrich
Markierungen
B
Basamentstein
16/16/14
Materialwechsel
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagssäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
Rückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Telefonzelle
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Lichtsignalanlage
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter,
Briefkasten
Parkautomat
Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baumschutzbügel
Findling
Haltestelle Nr.2: Europaring FR Ostheim
445 x 930 mm
2
Detail M 1:100 [m]
8 / Neubrück
411-LP-02
28.04.2022
Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157
Ausführungsplanung
Hinweis: Darstellung der Ausbaugrenze ist informell, nicht lagegetreu!
Vor Baubeginn ist eine Grenzanzeige durchzuführen!
Anlage 3
Lageplan Haltestelle Europaring
Anlage 3

Anlage 5_Lageplan Haltestelle Merheim

3292 Zeichen

x
xx Platten 30/30/08
anthrazit
xxx
B
S
Markierung Bestand
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
x
3,253,25
15,00 4,153,70
3,00 4,80
3,00
B
M
x
2,50
4,50 2,50
x
4,00
7,50
x
x
5,00
xx
x
1,50
S
TB a= 3cm
BKS a=18cm
Kieskaulerweg
Warendorfer Straße
Noppenfeld 
Platten 30/30/08
alt graphit (Stadtstein)
R=2m
HB a=12cm
R=2m
PARKEN R=1m
Noppenfeld 
HB a=10cm
Straßen-
-beleuchtung
(versetzt)
TB a= 3cm
Pflasterstreifen 
Kleinpflaster 9/9
Grauwacke
Vitrine
Bürgerverein
SK 50x50
VZ 151 (versetzt)
SK 50x50
R=4m
R=6mVZ 267
VZ 214-30
Straßen-
-beleuchtung
(versetzt)
Bestandsplatten 
wiederverwerten
VZ 206 
Abfallbeh. versetzt
VZ 301
DFI
xPolleranlagen Abst. 2,0m
x
öffentliche
Fläche
xx
xxx
PARKEN
3,25
Bahngelände
3,70 B
S
Markierung Bestand
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
x
3,25
3,00
15,00
B
M
M
961
1252
1094
2042
x
x
x
x
4,65
6,00
5,00 4,00
2,50
xx
x
20,25
3,00
S
Markierung Bestand
ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:
NHN
NN
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM/ ETSR85
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
Auditor/in: Datum:
Übersichtsplan
Entwurfsplanung
Bezirk/ Stadtteil
Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Straßenname/Maßnahme
Maßstab
M 1:100 ; 1:250
Planart
Lageplan
Legende
Bestand
Planung
Asphalt/Gussasphalt
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten
40/40  grau
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit/ grau
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinplatten 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrerfurt
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Kleinpflaster 9/9
Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Buskap Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit
Geländeverkauffläche Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-Plan
Grundstücksgrenze
privat/öffentlich
Standort für LSA
und Mast
Straßen-
beleuchtung
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Fußläufiger
Hauseingang
Standort für VZ
Pfosten
Poller/ Absperr-
pfostenfestheraus-
nehmbar
Sinkkasten50/5030/30
Fahrgastunterstand
Dynamische
Fahrgastinformationen
(DFI)
"optionaler Standort"
Abfallbehälter
Findling
Baum
Baumschutzbügel
Fahrradnadel/
Anlehnbügel
Zaun
Achse
Gussasphaltrinne
Hochbord 12/15/25
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-PlanRundbord 15/22
Tiefbord
Winkelstein 30/22/8
Flachbord
Schmalstrich
Markierungen
S
Breitstrich
Markierungen
B
Basamentstein
16/16/14
Materialwechsel
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagssäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
Rückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Telefonzelle
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Lichtsignalanlage
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter,
Briefkasten
Parkautomat
Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baumschutzbügel
Findling
Haltestelle Nr.4: Merheim FR Dünnwald
594 x 750 mm
Detailplan M 1:100
8 / Merheim
411-LP-04
28.04.2022
Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157
Lageplan M 1:250
Anlage 5
Lageplan Haltestelle Merheim
Anlage 5

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

1826 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz 
besteht eine Verpflichtung, eine 
vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung 
des öffentlichen Personennahverkehrs 
herbeizuführen. Aufgrund vorhandener 
Zwangspunkte und fehlender 
Platzverhältnisse sind weitere 
Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

12782 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2375/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen der KVB-Linie 157 im 
Stadtbezirk Kalk 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen 
Europaring, Straßburger Platz und Merheim auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamt-
kosten in Höhe von rd. 221.000 € umzusetzen. 
 
 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   221.000, € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 198.900  90 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.420 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   3.978 € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Bezirksvertretung hatte den Baubeschluss für die Haltestellen Europaring und Straßburger 
Platz, beide in Fahrtrichtung Ostheim, bis zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu-
rückgestellt. Ferner hatte die Bezirksvertretung beschlossen, dass die Verwaltung die Planung der 
Haltestelle Merheim überarbeitet und ebenfalls die Öffentlichkeit beteiligt. Nach der durchgeführ-
ten Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Vorlagen- Nummer 1963/2022) werden die drei Haltestellen 
erneut zum Baubeschluss vorgelegt. 
 
Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 2022 
eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei-
chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä-
tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög-
lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei 
ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als

3 
50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste enthalten  
(s. Anlage 1 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). 
 
Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für 
den Stadtbezirk Kalk die Haltestellen Europaring (Fahrtrichtung Ostheim), Straßburger Platz 
(Fahrtrichtung Ostheim) und Merheim (Fahrtrichtung Dünnwald) ausgebaut werden. 
 
Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, Holweide, 
Merheim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4.00 
und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 
20-Minuten-Takt. Um das hohe Fahrgastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB-
Linie 157 zwischen 5.00 und 20.00 Uhr zusätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Hol-
weide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt be-
dient werden.  
Von Dünnwald nach Ostheim erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen zwischen 6.00 und 9.00 
Uhr und zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zusätzlich verkehrt die Buslinie 157 
in der Hauptverkehrszeit von Holweide nach Ostheim ebenfalls im 20-Minuten-Takt, sodass ein 
10-Minuten-Takt entsteht. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 keine Bedienung der Bushalte-
stellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 
156 genutzt werden.  
 
Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der 
mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den 
Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden 
hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und War-
tebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die 
Haltekante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m.  
 
2. Planung 
2.1 Haltestelle Europaring (eine Haltekante) 
 
Die Haltestelle Europaring befindet sich im Stadtteil Neubrück. Es ist vorgesehen, die Haltekante 
in Fahrtrichtung Ostheim barrierefrei auszubauen. Diese befindet sich an der anbaufreien Straße 
Neubrücker Ring. Die Halteposition befindet sich in einer gepflasterten Busbucht, die teilweise 
Schäden aufweist. Die Bordsteinhöhe beträgt rund 12 cm. Ein stufenfreier Zustieg in den Bus ist 
nicht gegeben. Für ein spaltfreies Halten des Busses an der Haltekante ist die vorhandene Bus-
bucht zu kurz. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastun-
terstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinfor-
mation und mit einem Abfallbehälter ausgestattet. 
 
Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle soll die vorhandene Busbucht entfal-
len. Geplant ist die Haltekante in Richtung der Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm hohen Bus-
kapbordsteinen zu versehen. Um genügend Platz für die wartenden Fahrgäste anzubieten, wird 
die Haltestelle mit einer Länge von 18 m und einer Tiefe von 4,8 m bzw. 6,6 m angelegt. Die Hal-
testelle wird mit taktilen Elementen und Kontraststeinen ausgestattet Die nicht mehr benötigte 
Fläche soll entsiegelt und begrünt werden. Zur Darstellung der Ausführungsplanung wird auf den 
beigefügten Lageplan (Anlage 3) verwiesen. 
 
 
2.2 Haltestelle Straßburger Platz (eine Haltekante)  
 
Die Haltestelle Straßburger Platz liegt im zentralen Bereich des Stadtteils Neubrück. Die Halte-
kante in Fahrtrichtung Dünnwald wurde im Sommer 2020 barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante 
in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich am Neubrücker Ring in einer Busbucht, die mit Betonpflas-
ter ausgebildet ist. Es sind keine Buskapsteine und taktilen Elemente vorhanden. Die Bordstein-
höhe beträgt rund 12 cm. Ein stufenfreier Zustieg ist nicht möglich. Auch hier ist die vorhandene 
Busbuchtlänge zu gering, um ein spaltfreies Halten des Busses an der Haltestelle zu ermögli-
chen. Ein Fahrgastunterstand und eine dynamische Fahrgastinformation sind vorhanden.

4 
 
Geplant ist eine Haltekante am Fahrbahnrand. Die Haltestelle wird mit einer Länge von 18 m und 
einer Tiefe von 5,25 m bzw. 6,2 m ausgebaut. Die Haltestelle soll mit 18 cm hohen Buskapbord-
steinen ausgestattet werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für 
Bushaltestellen eingesetzt. Der vorhandene Fahrgastunterstand und die dynamische Fahrgastin-
formation sollen wieder verwendet werden. Der fußläufige Zugang zur Robert-Schuman-Str. wird 
beibehalten. Eine Erneuerung der Plattenbeläge ist hier ebenfalls vorgesehen. Die Ausführungs-
planung ist dem in der Anlage 4 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 
 
 
2.3 Haltestelle Merheim (eine Haltekante)  
 
Die Bushaltestelle Merheim befindet sich im Stadtteil Merheim und liegt am Kieskaulerweg. Sie 
dient der Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 sowie der Erschließung des Ortsteils. Die Halte-
kante in Fahrtrichtung Ostheim ist bereits barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante in Fahrtrichtung 
Dünnwald befindet sich hinter dem Bahnübergang der Stadtbahn. Die Busse halten am Fahr-
bahnrand. Der Bordstein weist eine Höhe von etwa 3 cm auf. Der barrierefreie Zugang in den 
Bus ist somit nicht gegeben. Bodenindikatoren sind nicht vorhanden. Der Wartebereich der Fahr-
gäste liegt auf dem Gehweg zwischen dem Bahnübergang und einem abzweigenden Radweg 
bzw. einer Grundstückszufahrt. Die Länge der Haltekante ist kürzer als 12 m. Ein barrierefreier 
Ausbau an der bestehenden Position ist aufgrund der Radweg- und Gebäudezufahrt technisch 
nicht möglich. 
 
Die neue Haltekante wird vor dem Bahnübergang positioniert, damit hinter dem haltenden Bus im 
Schrankenbereich kein Rückstau entsteht. Um den Anschluss zur Stadtbahnlinie 1 zu gewähr-
leisten, hält der Bus an dieser Haltestelle länger. Daher wird die Haltekante im Seitenraum ange-
ordnet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Haltekante eine Länge von 15 m erhalten. 
An allen drei Türen von Gelenkbussen kann stufenfrei eingestiegen werden. Damit für die zahl-
reichen Fahrgäste ausreichend Platz zur Verfügung steht, wird die Gehwegbreite auf 3 m bzw. 
4,8 m erhöht. Der Fahrgastunterstand und die dynamische Fahrgastinformation werden wieder 
verwendet. Der Baum bleibt erhalten. Die derzeit überbreiten Fahrstreifen des Kieskaulerwegs 
werden auf die Standardbreite von 3,25 m reduziert. Um den Durchgangsverkehr aus dem 
Wohnviertel fernzuhalten, wird die Warendorfer Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt. Da-
mit entfällt auch das behindernde Linksabbiegen vom Kieskaulerweg in die Warendorfer Straße. 
Der Fahrradverkehr kann die Warendorfer Straße weiterhin in beide Richtungen nutzen. Dafür 
wird im Kreuzungsbereich eine sogenannte Fahrradschleuse eingerichtet. Zur Ausführungspla-
nung wird auf den in der Anlage 5 beigefügten Lageplan verwiesen. 
 
 
3. Kosten und Zeitplan 
Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der drei Haltestellen auf der KVB-Linie 157 be-
tragen rund 221.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. 
Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 
2022 kassenwirksam. Eine Vergabe des Hauptauftrages sowie der Umbau erfolgen ab 4. Quartal 
2023. 
 
4. Förderung 
Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be-
sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr 
(ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde dem Zweckverband Nah-
verkehr Rheinland als Zuwendungsgeber bereits übersandt. Bei Bewilligung beträgt der Förder-
satz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von rd. 198.900 € eingeplant werden. 
 
 
5. Finanzierung  
Die Gesamtkosten in Höhe von 221.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das 
Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von 
rd. 201.000 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Kassenmittel von rd. 20.000 €

5 
stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Aus-
bau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Bau-
maßnahmen) zur Verfügung. Die in 2023 erforderlichen investiven Kassenmittel sind im Haus-
haltsplanentwurf 2023/2024 inklusive mittelfristiger Finanzplanung in ausreichender Höhe be-
rücksichtigt. Gleiches gilt für die zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln. 
 
Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An-
satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö-
he von 4.420 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er-
träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 3.978 € berücksichtigt. 
 
Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 inner-
halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab-
schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten), ggf. durch Umschich-
tungen, vorsehen.  
 
 
6. Erläuterung zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur 
und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert 
eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli-
chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet 
werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2. Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff 
Anlage 3: Lageplan Haltestelle Europaring 
Anlage 4: Lageplan Haltestelle Straßburger Platz 
Anlage 5: Lageplan Haltestelle Merheim

Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan

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Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan

Anlage 4_Lageplan Haltestelle Straßburger Platz

3119 Zeichen

M
M
1738
x
x
x
x
23,43
R80R200
öffentliche
Fläche
Neubrücker Ring
6,75 4,30
2,00
6,50
2,5%2,5%
2,5%
1,7% 2,8%
Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
18,00
M
x
x
x
x
G
G'
2,20
18,00
Rippenplatten 30/30/08
mit 50mm Rippenabstand
in Trapezform
3,00
3,25
2,21
6,00
Haltestellenbordstein
Typ "Köln", 18/30 grau
7,00
2,5%2,5%
2,5%
1,7% 2,8%
5,25
5,501,659,52
1,60
4,30 Ausbaugrenze
Ausbaugrenze
TB a= 3cm
a=18cmHB a=12cm HB a=12cm
Noppenplatten
30/30/08
Platten 30/30/08
alt graphit (Stadtstein)
TB a= 3cm
Rinne Gussasphalt
Fahrtrichtung Ostheim
Noppenfeld 
60x60cm
b=20cm
R80 R80
ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem:
NHN
NN
Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
UTM/ ETSR85
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
Auditor/in: Datum:
Übersichtsplan
Bezirk/ Stadtteil
Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Straßenname/Maßnahme
Maßstab
1:250 / 1:100
Planart
Lageplan
Legende
Bestand
Planung
Asphalt/Gussasphalt
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten
40/40  grau
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit/ grau
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinplatten 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrerfurt
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Kleinpflaster 9/9
Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Buskap Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit
Geländeverkauffläche Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-Plan
Grundstücksgrenze
privat/öffentlich
Standort für LSA
und Mast
Straßen-
beleuchtung
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Fußläufiger
Hauseingang
Standort für VZ
Pfosten
Poller/ Absperr-
pfostenfestheraus-
nehmbar
Sinkkasten
50/5030/30
Fahrgastunterstand
Dynamische
Fahrgastinformationen
(DFI)
"optionaler Standort"
Abfallbehälter
Findling
Baum
Baumschutzbügel
Fahrradnadel/
Anlehnbügel
Zaun
Achse
Gussasphaltrinne
Hochbord 12/15/25
Straßenbegrenzungslinie
gemäß B-PlanRundbord 15/22
Tiefbord
Winkelstein 30/22/8
Flachbord
Schmalstrich
Markierungen
S
Breitstrich
Markierungen
B
Basamentstein
16/16/14
Materialwechsel
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagssäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
Rückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Telefonzelle
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Lichtsignalanlage
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter,
Briefkasten
Parkautomat
Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baumschutzbügel
Findling
Haltestelle Nr.7: Straßburger Platz FR Ostheim
445 x 750 mm
7
Detail M 1:100 [m]
8 / Neubrück
411-LP-07
28.04.2022
Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157
Ausführungsplanung
Hinweis: Darstellung der Ausbaugrenze ist informell, nicht lagegetreu!
Vor Baubeginn ist eine Grenzanzeige durchzuführen!
Anlage 4
Lageplan Haltestelle Straßburger Platz
Anlage 4

Beratungsverlauf (1)

25.08.2022 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Sigwinstraße
  • Robert-Schuman-Straße
  • Warendorfer Straße
  • Neubrücker Ring 6
  • Europaring
  • Straßburger Platz
  • Kieskaulerweg
  • Eggerbachstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2375/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.08.2022
Erstellt
28.07.2022 08:28