2375/2022
Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk
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Anlage 3_Lageplan Haltestelle Europaring
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M 1174 x x Neubrücker Ring x 14,58 4,394,4515,92 x 3,89 8,40 7,75 15,77 R300 R200 6,52 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% B' Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze 18,00 6,30 B M 1174 x xx Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform Platten 30/30/08 anthrazit 3,00 23,95 4,28 2,38 18,00 x 2,17 3,32 3,00 3,30 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% 2,5% 2,1% B' 16,20 Ausbaugrenze Ausbaugrenze Ausbaugrenze Fahrtrichtung Ostheim TB a= 3cmNoppenfeld 60x60cm Rinne Gussasphalt b=20cm Noppenplatten 30/30/08 Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) TB a= 3cm HB a=12cm HB a=12cm SK 50/50 TB a= 3cm B ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Bezirk/ Stadtteil Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Planart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 9/9 Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.2: Europaring FR Ostheim 445 x 930 mm 2 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück 411-LP-02 28.04.2022 Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 Ausführungsplanung Hinweis: Darstellung der Ausbaugrenze ist informell, nicht lagegetreu! Vor Baubeginn ist eine Grenzanzeige durchzuführen! Anlage 3 Lageplan Haltestelle Europaring Anlage 3
Anlage 5_Lageplan Haltestelle Merheim
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x xx Platten 30/30/08 anthrazit xxx B S Markierung Bestand Ausbaugrenze Ausbaugrenze x 3,253,25 15,00 4,153,70 3,00 4,80 3,00 B M x 2,50 4,50 2,50 x 4,00 7,50 x x 5,00 xx x 1,50 S TB a= 3cm BKS a=18cm Kieskaulerweg Warendorfer Straße Noppenfeld Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) R=2m HB a=12cm R=2m PARKEN R=1m Noppenfeld HB a=10cm Straßen- -beleuchtung (versetzt) TB a= 3cm Pflasterstreifen Kleinpflaster 9/9 Grauwacke Vitrine Bürgerverein SK 50x50 VZ 151 (versetzt) SK 50x50 R=4m R=6mVZ 267 VZ 214-30 Straßen- -beleuchtung (versetzt) Bestandsplatten wiederverwerten VZ 206 Abfallbeh. versetzt VZ 301 DFI xPolleranlagen Abst. 2,0m x öffentliche Fläche xx xxx PARKEN 3,25 Bahngelände 3,70 B S Markierung Bestand Ausbaugrenze Ausbaugrenze x 3,25 3,00 15,00 B M M 961 1252 1094 2042 x x x x 4,65 6,00 5,00 4,00 2,50 xx x 20,25 3,00 S Markierung Bestand ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Entwurfsplanung Bezirk/ Stadtteil Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab M 1:100 ; 1:250 Planart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 9/9 Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.4: Merheim FR Dünnwald 594 x 750 mm Detailplan M 1:100 8 / Merheim 411-LP-04 28.04.2022 Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 Lageplan M 1:250 Anlage 5 Lageplan Haltestelle Merheim Anlage 5
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 ☒ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☒ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Gemäß Personenbeförderungsgesetz besteht eine Verpflichtung, eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs herbeizuführen. Aufgrund vorhandener Zwangspunkte und fehlender Platzverhältnisse sind weitere Gestaltungsmöglichkeiten nicht vorhanden. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 2375/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für den barrierefreien Umbau von drei Bushaltestellen der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung, den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen Europaring, Straßburger Platz und Merheim auf der KVB-Linie 157 im Stadtbezirk Kalk mit Gesamt- kosten in Höhe von rd. 221.000 € umzusetzen. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 221.000, € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 198.900 90 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.420 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2024 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 3.978 € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Problemstellung des Beschlussvorschlages, Begründung, ggf. Auswirkungen 1. Ausgangslage Die Bezirksvertretung hatte den Baubeschluss für die Haltestellen Europaring und Straßburger Platz, beide in Fahrtrichtung Ostheim, bis zur Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung zu- rückgestellt. Ferner hatte die Bezirksvertretung beschlossen, dass die Verwaltung die Planung der Haltestelle Merheim überarbeitet und ebenfalls die Öffentlichkeit beteiligt. Nach der durchgeführ- ten Öffentlichkeitsbeteiligung (siehe Vorlagen- Nummer 1963/2022) werden die drei Haltestellen erneut zum Baubeschluss vorgelegt. Gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) besteht die Zielsetzung, bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu errei- chen. Im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Köln wurde eine Prioritä- tenliste für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen erstellt, um bis zum Jahr 2022 für mög- lichst viele Menschen eine Verbesserung zu erreichen. Demnach sind alle noch nicht barrierefrei ausgebauten Bushaltestellen der 7 Buslinien 127, 157, 133, 160, 147,120 und 140 mit mehr als 3 50 Ein- und Aussteigenden pro Tag in der Prioritätenliste enthalten (s. Anlage 1 – 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln, S. 210 ff). Es ist vorgesehen, einen schrittweisen Umbau vorzunehmen. Im aktuellen Arbeitspaket sollen für den Stadtbezirk Kalk die Haltestellen Europaring (Fahrtrichtung Ostheim), Straßburger Platz (Fahrtrichtung Ostheim) und Merheim (Fahrtrichtung Dünnwald) ausgebaut werden. Die KVB-Linie 157 verläuft vom Stadtteil Dünnwald über die Stadtteile Höhenhaus, Holweide, Merheim und Neubrück bis nach Ostheim. Die allgemeinen Betriebszeiten liegen zwischen 4.00 und 1.00 Uhr (nachfolgender Tag). Die Taktfolgezeiten von Ostheim nach Dünnwald folgen dem 20-Minuten-Takt. Um das hohe Fahrgastaufkommen ab Ostheim zu bewältigen, wird die KVB- Linie 157 zwischen 5.00 und 20.00 Uhr zusätzlich bis zu den Haltestellen Eggerbachstraße, Hol- weide S-Bahn oder Sigwinstraße verdichtet, so dass die Bushaltestellen im 10-Minuten-Takt be- dient werden. Von Dünnwald nach Ostheim erfolgt die Bedienung der Bushaltestellen zwischen 6.00 und 9.00 Uhr und zwischen 13.00 und 19.00 Uhr im 20-Minuten-Takt. Zusätzlich verkehrt die Buslinie 157 in der Hauptverkehrszeit von Holweide nach Ostheim ebenfalls im 20-Minuten-Takt, sodass ein 10-Minuten-Takt entsteht. In Dünnwald erfolgt durch die Linie 157 keine Bedienung der Bushalte- stellen zwischen 9.00 und 13.00 Uhr. Alternativ können in diesem Zeitraum die Buslinien 155 und 156 genutzt werden. Die Stadt Köln hat für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen einen Standard entwickelt, der mit den Behindertenverbänden abgestimmt ist. Im Busbereich wird die Barrierefreiheit durch den Einsatz von Niederflurbussen und den Bau von Haltekanten mit mindestens 18 cm hohen Borden hergestellt, die von den Bussen geradlinig angefahren werden können. Im Gehweg- und War- tebereich wird mittels Bodenindikatoren ein taktiles Leitsystem hergestellt. In der Regel hat die Haltekante eine Länge von 18,0 m und die Aufstellfläche für Fahrgäste eine Tiefe von 2,5 m. 2. Planung 2.1 Haltestelle Europaring (eine Haltekante) Die Haltestelle Europaring befindet sich im Stadtteil Neubrück. Es ist vorgesehen, die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim barrierefrei auszubauen. Diese befindet sich an der anbaufreien Straße Neubrücker Ring. Die Halteposition befindet sich in einer gepflasterten Busbucht, die teilweise Schäden aufweist. Die Bordsteinhöhe beträgt rund 12 cm. Ein stufenfreier Zustieg in den Bus ist nicht gegeben. Für ein spaltfreies Halten des Busses an der Haltekante ist die vorhandene Bus- bucht zu kurz. Taktile Elemente sind nicht vorhanden. Die Haltestelle ist mit einem Fahrgastun- terstand Modell „Traffic“ mit Seitenscheibe und Werbeträger, einer Dynamischen Fahrgastinfor- mation und mit einem Abfallbehälter ausgestattet. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle soll die vorhandene Busbucht entfal- len. Geplant ist die Haltekante in Richtung der Fahrbahn vorzuziehen und mit 18 cm hohen Bus- kapbordsteinen zu versehen. Um genügend Platz für die wartenden Fahrgäste anzubieten, wird die Haltestelle mit einer Länge von 18 m und einer Tiefe von 4,8 m bzw. 6,6 m angelegt. Die Hal- testelle wird mit taktilen Elementen und Kontraststeinen ausgestattet Die nicht mehr benötigte Fläche soll entsiegelt und begrünt werden. Zur Darstellung der Ausführungsplanung wird auf den beigefügten Lageplan (Anlage 3) verwiesen. 2.2 Haltestelle Straßburger Platz (eine Haltekante) Die Haltestelle Straßburger Platz liegt im zentralen Bereich des Stadtteils Neubrück. Die Halte- kante in Fahrtrichtung Dünnwald wurde im Sommer 2020 barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante in Fahrtrichtung Ostheim befindet sich am Neubrücker Ring in einer Busbucht, die mit Betonpflas- ter ausgebildet ist. Es sind keine Buskapsteine und taktilen Elemente vorhanden. Die Bordstein- höhe beträgt rund 12 cm. Ein stufenfreier Zustieg ist nicht möglich. Auch hier ist die vorhandene Busbuchtlänge zu gering, um ein spaltfreies Halten des Busses an der Haltestelle zu ermögli- chen. Ein Fahrgastunterstand und eine dynamische Fahrgastinformation sind vorhanden. 4 Geplant ist eine Haltekante am Fahrbahnrand. Die Haltestelle wird mit einer Länge von 18 m und einer Tiefe von 5,25 m bzw. 6,2 m ausgebaut. Die Haltestelle soll mit 18 cm hohen Buskapbord- steinen ausgestattet werden. Die taktilen Elemente werden nach dem aktuellen Regeldetail für Bushaltestellen eingesetzt. Der vorhandene Fahrgastunterstand und die dynamische Fahrgastin- formation sollen wieder verwendet werden. Der fußläufige Zugang zur Robert-Schuman-Str. wird beibehalten. Eine Erneuerung der Plattenbeläge ist hier ebenfalls vorgesehen. Die Ausführungs- planung ist dem in der Anlage 4 beigefügten Lageplan zu entnehmen. 2.3 Haltestelle Merheim (eine Haltekante) Die Bushaltestelle Merheim befindet sich im Stadtteil Merheim und liegt am Kieskaulerweg. Sie dient der Verknüpfung mit der Stadtbahnlinie 1 sowie der Erschließung des Ortsteils. Die Halte- kante in Fahrtrichtung Ostheim ist bereits barrierefrei ausgebaut. Die Haltekante in Fahrtrichtung Dünnwald befindet sich hinter dem Bahnübergang der Stadtbahn. Die Busse halten am Fahr- bahnrand. Der Bordstein weist eine Höhe von etwa 3 cm auf. Der barrierefreie Zugang in den Bus ist somit nicht gegeben. Bodenindikatoren sind nicht vorhanden. Der Wartebereich der Fahr- gäste liegt auf dem Gehweg zwischen dem Bahnübergang und einem abzweigenden Radweg bzw. einer Grundstückszufahrt. Die Länge der Haltekante ist kürzer als 12 m. Ein barrierefreier Ausbau an der bestehenden Position ist aufgrund der Radweg- und Gebäudezufahrt technisch nicht möglich. Die neue Haltekante wird vor dem Bahnübergang positioniert, damit hinter dem haltenden Bus im Schrankenbereich kein Rückstau entsteht. Um den Anschluss zur Stadtbahnlinie 1 zu gewähr- leisten, hält der Bus an dieser Haltestelle länger. Daher wird die Haltekante im Seitenraum ange- ordnet. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird die Haltekante eine Länge von 15 m erhalten. An allen drei Türen von Gelenkbussen kann stufenfrei eingestiegen werden. Damit für die zahl- reichen Fahrgäste ausreichend Platz zur Verfügung steht, wird die Gehwegbreite auf 3 m bzw. 4,8 m erhöht. Der Fahrgastunterstand und die dynamische Fahrgastinformation werden wieder verwendet. Der Baum bleibt erhalten. Die derzeit überbreiten Fahrstreifen des Kieskaulerwegs werden auf die Standardbreite von 3,25 m reduziert. Um den Durchgangsverkehr aus dem Wohnviertel fernzuhalten, wird die Warendorfer Straße in eine Einbahnstraße umgewandelt. Da- mit entfällt auch das behindernde Linksabbiegen vom Kieskaulerweg in die Warendorfer Straße. Der Fahrradverkehr kann die Warendorfer Straße weiterhin in beide Richtungen nutzen. Dafür wird im Kreuzungsbereich eine sogenannte Fahrradschleuse eingerichtet. Zur Ausführungspla- nung wird auf den in der Anlage 5 beigefügten Lageplan verwiesen. 3. Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten für den barrierefreien Umbau der drei Haltestellen auf der KVB-Linie 157 be- tragen rund 221.000 €. Die Auftragsvergabe und Abwicklung der Maßnahmen erfolgt sukzessive. Es ist vorgesehen, im 4. Quartal 2022 mit vorbereitenden Arbeiten zu beginnen. Diese werden in 2022 kassenwirksam. Eine Vergabe des Hauptauftrages sowie der Umbau erfolgen ab 4. Quartal 2023. 4. Förderung Der barrierefreie Umbau der Bushaltestellen ist grundsätzlich als Investitionsmaßnahme in be- sonderem Landesinteresse nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVG) förderfähig. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde dem Zweckverband Nah- verkehr Rheinland als Zuwendungsgeber bereits übersandt. Bei Bewilligung beträgt der Förder- satz 90 %. Demnach kann eine Förderung in Höhe von rd. 198.900 € eingeplant werden. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten in Höhe von 221.000 € sind investiv zu finanzieren. Dabei entfällt auf das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag von rd. 20.000 € und auf das Haushaltsjahr 2023 ein Betrag von rd. 201.000 €. Die im Haushaltsjahr 2022 benötigen investiven Kassenmittel von rd. 20.000 € 5 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Aus- bau und Anpassung von Haltestellen an Niederflurbusse, Teilplanzeile 8 (Auszahlung für Bau- maßnahmen) zur Verfügung. Die in 2023 erforderlichen investiven Kassenmittel sind im Haus- haltsplanentwurf 2023/2024 inklusive mittelfristiger Finanzplanung in ausreichender Höhe be- rücksichtigt. Gleiches gilt für die zu erwartenden Einzahlungen aus Fördermitteln. Des Weiteren wird im Teilergebnisplan 1201 ab dem Haushaltsjahr 2024 ein entsprechender An- satz in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen, für die jährlichen Abschreibungen in Hö- he von 4.420 € sowie in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen, für die Er- träge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 3.978 € berücksichtigt. Das Dezernat für Mobilität wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungsprozesse 2025 inner- halb des dann jeweils zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel für die bilanziellen Ab- schreibungen (inklusive der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten), ggf. durch Umschich- tungen, vorsehen. 6. Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer mögli- chen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2. Auszug Nahverkehrsplan, Seite 210ff Anlage 3: Lageplan Haltestelle Europaring Anlage 4: Lageplan Haltestelle Straßburger Platz Anlage 5: Lageplan Haltestelle Merheim
Anlage 2_Auszug Nahverkehrsplan
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Anlage 2: Auszug Nahverkehrsplan
Anlage 4_Lageplan Haltestelle Straßburger Platz
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M M 1738 x x x x 23,43 R80R200 öffentliche Fläche Neubrücker Ring 6,75 4,30 2,00 6,50 2,5%2,5% 2,5% 1,7% 2,8% Ausbaugrenze Ausbaugrenze 18,00 M x x x x G G' 2,20 18,00 Rippenplatten 30/30/08 mit 50mm Rippenabstand in Trapezform 3,00 3,25 2,21 6,00 Haltestellenbordstein Typ "Köln", 18/30 grau 7,00 2,5%2,5% 2,5% 1,7% 2,8% 5,25 5,501,659,52 1,60 4,30 Ausbaugrenze Ausbaugrenze TB a= 3cm a=18cmHB a=12cm HB a=12cm Noppenplatten 30/30/08 Platten 30/30/08 alt graphit (Stadtstein) TB a= 3cm Rinne Gussasphalt Fahrtrichtung Ostheim Noppenfeld 60x60cm b=20cm R80 R80 ÄnderungenPos. Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: NHN NN Koordinatensystem: Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: Auditor/in: Datum: Übersichtsplan Bezirk/ Stadtteil Datum Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Straßenname/Maßnahme Maßstab 1:250 / 1:100 Planart Lageplan Legende Bestand Planung Asphalt/Gussasphalt Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit/ grau baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinplatten 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrerfurt Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Kleinpflaster 9/9 Grauwacke Grünfläche/ Baumbeet Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Geländeankauffläche Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig Blindenleitsystem 30/30/08 anthrazit Geländeverkauffläche Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-Plan Grundstücksgrenze privat/öffentlich Standort für LSA und Mast Straßen- beleuchtung Ein- und Ausfahrt KFZ Fußläufiger Hauseingang Standort für VZ Pfosten Poller/ Absperr- pfostenfestheraus- nehmbar Sinkkasten 50/5030/30 Fahrgastunterstand Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) "optionaler Standort" Abfallbehälter Findling Baum Baumschutzbügel Fahrradnadel/ Anlehnbügel Zaun Achse Gussasphaltrinne Hochbord 12/15/25 Straßenbegrenzungslinie gemäß B-PlanRundbord 15/22 Tiefbord Winkelstein 30/22/8 Flachbord Schmalstrich Markierungen S Breitstrich Markierungen B Basamentstein 16/16/14 Materialwechsel Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagssäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange Rückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Telefonzelle Sinkkasten Einlauf Schächte Lichtsignalanlage Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baumschutzbügel Findling Haltestelle Nr.7: Straßburger Platz FR Ostheim 445 x 750 mm 7 Detail M 1:100 [m] 8 / Neubrück 411-LP-07 28.04.2022 Barrierefreier Haltestellenausbau der Linie 157 Ausführungsplanung Hinweis: Darstellung der Ausbaugrenze ist informell, nicht lagegetreu! Vor Baubeginn ist eine Grenzanzeige durchzuführen! Anlage 4 Lageplan Haltestelle Straßburger Platz Anlage 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Sigwinstraße
- Robert-Schuman-Straße
- Warendorfer Straße
- Neubrücker Ring 6
- Europaring
- Straßburger Platz
- Kieskaulerweg
- Eggerbachstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2375/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 05.08.2022
- Erstellt
- 28.07.2022 08:28