Absperrpfosten Fischerweg
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 4351/2019 vom 13.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 4351/2019 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 Absperrpfosten Fischerweg hier: Beantwortung einer mündlichen Nachfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 05.11.2019, TOP 9.2.7 Die CDU-Fraktion fragt nach dem Sachstand „Absperrpfosten Fischerweg“ (AN/1300/2017) Beschluss: „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dass nach Ablauf der Arbeiten zur Hangsiche- rung und zur Erneuerung der Fahrbahndecke Friedrich-Ebert-Ufer, zwischen Fischerweg und Haus- Nr. 34, wieder Absperrpfosten wie während der Bauvorbereitungsphase gesetzt werden. Zudem soll die Einbahnstraßenregelung im genannten Bereich des Friedrich-Ebert-Ufers und des Fischerwegs aufgehoben werden, so dass gegenläufiger Verkehr möglich ist.“ Antwort der Verwaltung: Der Beschluss der BV Porz nimmt Bezug auf die bauzeitliche Verkehrsführung. Aufgrund der Arbeiten zur Hangsicherung (Gefahr im Verzug) war hier für die Dauer der Bauzeit eine Sperrung der Straßen und Anordnung einer Sackgassenregelung ohne Wendemöglichkeit erforderlich. Die bauzeitliche Verkehrsregelung bedingte jedoch auch zwingend ein generelles Lkw-Verbot auch für Anliegende sowie ein absolutes Haltverbot im gesamten Bereich und war daher mit großen Einschränkungen für die Anliegenden verbunden. Nach Fertigstellung der Uferbefestigung ist die Fahrbahn des Friedrich-Ebert-Ufers zwischen 4,00 und 4,50 Meter breit. Der Bereich ist hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Verkehrs- unfälle vollkommen unauffällig. Durch das Setzen von Absperrpfosten vor der Hausnummer 34 ent- steht eine rund 150 m lange Stichstraße, die gegenläufig befahrbar sein müsste. Eine Wendemög- lichkeit im öffentlichen Straßenland kann nicht eingerichtet werden. Eine Sperre auf Höhe des Gebäudes 34 wird aus folgenden Gründen als kritisch angesehen: Für ein Einsatz von Rettungsfahrzeugen fordert die Feuerwehr bei Neuplanungen, dass Stich- straßen eine maximale Länge von 50 m aufweisen. Die Begegnung zweier PKW erfordert eine Breite von 4,75 m. Die Begegnung von PKW und Müllfahrzeug ist nicht möglich. Ausweichstellen sind auf der gesamten Länge nicht vorhanden und können nicht eingerichtet werden. Die Möglichkeit des Parkens auf dem Fischerweg müsste aufgrund des gegenläufigen Ver- kehrs dauerhaft verboten werden, wodurch rund acht Stellplätze entfielen. Aufgrund fehlender Wendemöglichkeit müssten für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und größe- re Lieferfahrzeuge Steckpfosten verwendet werden. Diese werden der Erfahrung nach oftmals nicht wieder in die Bodenhülsen gesteckt. Die Sperrwirkung wäre damit aufgehoben. 2 Alternativ schlägt die Verwaltung vor: Um das Friedrich-Ebert-Ufer zu entlasten, soll die Einbahnstraßenregelung im Fischerweg versuchs- weise auf einem Teilstück aufgehoben und die privaten Stellplätze bzw. Garagen direkt über die Hauptstraße angebunden werden. Um den notwendigen Zweirichtungsverkehr gewährleisten zu kön- nen, werden zusätzlich Haltverbote im Fischerweg eingerichtet.
Beratungsverlauf
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30.01.2020
TOP 9.1.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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