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4351/2019

Absperrpfosten Fischerweg

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 13.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2020, TOP 9.1.2

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

3215 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4351/2019 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2020 
 
Absperrpfosten Fischerweg 
hier: Beantwortung einer mündlichen Nachfrage in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
05.11.2019, TOP 9.2.7 
Die CDU-Fraktion fragt nach dem Sachstand „Absperrpfosten Fischerweg“ (AN/1300/2017) 
 
Beschluss: 
 
„Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, dass nach Ablauf der Arbeiten zur Hangsiche-
rung und zur Erneuerung der Fahrbahndecke Friedrich-Ebert-Ufer, zwischen Fischerweg und Haus-
Nr. 34, wieder Absperrpfosten wie während der Bauvorbereitungsphase gesetzt werden. 
  
Zudem soll die Einbahnstraßenregelung im genannten Bereich des Friedrich-Ebert-Ufers und des 
Fischerwegs aufgehoben werden, so dass gegenläufiger Verkehr möglich ist.“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Der Beschluss der BV Porz nimmt Bezug auf die bauzeitliche Verkehrsführung. Aufgrund der Arbeiten 
zur Hangsicherung (Gefahr im Verzug) war hier für die Dauer der Bauzeit eine Sperrung der Straßen 
und Anordnung einer Sackgassenregelung ohne Wendemöglichkeit erforderlich. Die bauzeitliche 
Verkehrsregelung bedingte jedoch auch zwingend ein generelles Lkw-Verbot auch für Anliegende 
sowie ein absolutes Haltverbot im gesamten Bereich und war daher mit großen Einschränkungen für 
die Anliegenden verbunden. 
 
Nach Fertigstellung der Uferbefestigung ist die Fahrbahn des Friedrich-Ebert-Ufers zwischen 4,00 
und 4,50 Meter breit. Der Bereich ist hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Verkehrs-
unfälle vollkommen unauffällig. Durch das Setzen von Absperrpfosten vor der Hausnummer 34 ent-
steht eine rund 150 m lange Stichstraße, die gegenläufig befahrbar sein müsste. Eine Wendemög-
lichkeit im öffentlichen Straßenland kann nicht eingerichtet werden. 
 
Eine Sperre auf Höhe des Gebäudes 34 wird aus folgenden Gründen als kritisch angesehen: 
 
 Für ein Einsatz von Rettungsfahrzeugen fordert die Feuerwehr bei Neuplanungen, dass Stich-
straßen eine maximale Länge von 50 m aufweisen. 
 Die Begegnung zweier PKW erfordert eine Breite von 4,75 m. Die Begegnung von PKW und 
Müllfahrzeug ist nicht möglich. Ausweichstellen sind auf der gesamten Länge nicht vorhanden 
und können nicht eingerichtet werden. 
 Die Möglichkeit des Parkens auf dem Fischerweg müsste aufgrund des gegenläufigen Ver-
kehrs dauerhaft verboten werden, wodurch rund acht Stellplätze entfielen. 
 Aufgrund fehlender Wendemöglichkeit müssten für Rettungsfahrzeuge, Müllabfuhr und größe-
re Lieferfahrzeuge Steckpfosten verwendet werden. Diese werden der Erfahrung nach oftmals 
nicht wieder in die Bodenhülsen gesteckt. Die Sperrwirkung wäre damit aufgehoben.

2 
 
 
Alternativ schlägt die Verwaltung vor: 
 
Um das Friedrich-Ebert-Ufer zu entlasten, soll die Einbahnstraßenregelung im Fischerweg versuchs-
weise auf einem Teilstück aufgehoben und die privaten Stellplätze bzw. Garagen direkt über die 
Hauptstraße angebunden werden. Um den notwendigen Zweirichtungsverkehr gewährleisten zu kön-
nen, werden zusätzlich Haltverbote im Fischerweg eingerichtet.

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Fischerweg
  • Friedrich-Ebert-Ufer
  • Hauptstraße

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Details

Aktenzeichen
4351/2019
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
13.01.2020
Erstellt
13.12.2019 10:38