Mandari Insight

0159/2017

Rohrleitungsschaden Naphtha Nachfrage zum Sachstandsbericht zum 15.11.2016

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.01.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 02.02.2017, TOP 8.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2571 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/57/573 
 
Vorlagen-Nummer 
 0159/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Gesundheitsausschuss 24.01.2017 
Ausschuss für Umwelt und Grün 02.02.2017 
 
Rohrleitungsschaden Naphtha Nachfrage zum Sachstandsbericht zum 15.11.2016  
Beantwortung einer mündlichen Nachfrage des RM Herr Paetzold zur Nutzung von eigenen 
Brunnen in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 13.12.2016. 
Nach Kenntnisnahme der Mitteilung durch den Gesundheitsausschuss bat RM Herr Paetzold 
in der Sitzung um eine genaue Erläuterung des Hinweises zur „Nutzung von eigenen Brun-
nen“.  
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Nach Aktenlage der Verwaltung gab es im Bereich des Naphtha-Schadens zunächst keine 
privaten Brunnen. Dennoch wurden aus Vorsorgegründen alle Anwohner über den Sachver-
halt in Kenntnis gesetzt und gebeten, etwaige Gartenbrunnen auf ihren Grundstücken zu 
melden und bis auf weiteres das Wasser nicht zu nutzen.  
Daraufhin wurden der Verwaltung insgesamt 10 private erlaubnisfreie Gartenbrunnen ange-
zeigt, die sich im Umkreis von 200 m bis zu 500 m um den Naphtha-Schaden befinden.  
 
Gemäß § 46 des Wasserhaushaltsgesetzes sind unter erlaubnisfreie Nutzung des Grund-
wassers alle Grundwasserentnahmen zu verstehen, die ausschließlich für private Zwecke, in 
geringen Mengen und zu einem vorübergehenden Zweck zur Bewässerung von Gärten oder 
Befüllen von Teichen dienen. Die Förderung darf nicht zu kommerziellen Zwecken oder zur 
Förderung von Trinkwasser genutzt werden.  
 
Alle angezeigten Gartenbrunnen wurden erfasst und 8 der 10 Brunnen durch ein zertifiziertes 
Labor beprobt und das Grundwasser chemisch untersucht. Einer der beiden Brunnen lag zu 
weit entfernt und zwei Brunnen lagen so nah beieinander, dass keine Notwendigkeit bestand, 
beide Brunnen zu untersuchen. 
Wie der Sachstandsmitteilung zum 15.11.2016 zu entnehmen ist, wurden keine Naphtha re-
levanten Inhaltsstoffe in den Grundwasserproben der Gartenbrunnen analytisch nachgewie-
sen. 
 
Das gegenüber der Basell Polyolefine GmbH angeordnete Grundwasser-
Monitoringprogramm zur Überwachung der Schadstofffahne und Kontrolle der Sanierungs-
maßnahme berücksichtigt auch die Lage der Gartenbrunnen. 
 
Aufgrund der Inbetriebnahme der letzten Ausbaustufe der hydraulischen Sanierungsanlage

2 
 
im Dezember 2016 ist davon auszugehen, dass die Brunnen nach Überprüfung und Auswer-
tung der Daten spätestens im Sommer 2017 wieder zur Gartenbewässerung genutzt werden 
können.

Beratungsverlauf (2)

24.01.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0159/2017
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27