Migrationshintergrund von Stellenbewerber/innen bei der Stadt Köln
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/1818/2017 vom 30.11.2017
Stand: Am 29.01.2018 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Bernd Petelkau Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017 AN/1818/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Migrationshintergrund von Stellenbewerber/innen bei der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. Die Besetzung der offenen Stellen in der Stadtverwaltung kommt eher schleppend voran. Gleichzeitig hat der Rat im Interkulturellen Maßnahmenprogramm die interkulturelle Öffnung der Verwaltung beschlossen u.a. mit dem Ziel, den Anteil an Verwaltungsmitarbeiter/innen mit Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen. Was die Ausbildung bei der Stadt Köln betrifft gibt es einen diesbezüglichen Ratsbeschluss bereits seit April 2006. Um das erklärte Ziel zu erreichen, den Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen, hat sie beispielsweise ein spezielles Förderprogramm aufgelegt. Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 1. Berücksichtigt die Verwaltung die angestrebte Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil auch bei dem aktuellen umfangreichen Einstellungsprogramm? Wenn ja, mittels welcher Instrumente? Wenn nein, warum nicht? 2. Wird der Migrationshintergrund von Bewerbern erfasst? Wenn das nicht geht, wird der Migrationshintergrund von eingestellten Bewerbern erfasst, um hier Quoten ermitteln und evtl. steuernd eingreifen zu können? Wenn nein, warum nicht? 3. Wenn der Migrationshintergrund von Bewerber/innen erfasst wird: Wie hoch ist er jeweils? Bitte aufschlüsseln nach den Bereichen - Verwaltung - Technik und Handwerk - Sozial-, Erziehungs- und medizinischer Bereich - Sonstiges 4. Die Stadt Köln verlangt für im Ausland erworbene Qualifikationen die Anerkennung des Abschlusses durch deutsche Institutionen. Ist es möglich, dass die Stadt vielversprechende Bewerber/innen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse unterstützt und hält sie es für vielversprechend, mit dieser Unterstützung um Bewerbungen zu werben? 5. Im Abschlussbericht zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung NRW von 2013 stellt sie fest: „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nehmen zum Teil den öffentlichen Dienst noch nicht als möglichen Arbeitgeber wahr.“ Nutzt die Stadtverwaltung bei der Bewerbung ihrer Stellenangebote auch Kanäle, mit denen diese Gruppen erfahrungsgemäß gut erreicht werden, wie Integrationszentren, Vereine, spezielle Beratungsstellen oder eigene Abteilungen, die hauptsächlich von Menschen mit Migrationshintergrund genutzt werden, wie das Ausländeramt? Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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29.01.2018
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen
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