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AN/1818/2017

Migrationshintergrund von Stellenbewerber/innen bei der Stadt Köln

Die Linke. Anfrage nach § 4 30.11.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.12.2017, TOP 6.4

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

3271 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
An den Ausschussvorsitzenden 
Bernd Petelkau 
 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 30.11.2017  
AN/1818/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 11.12.2017 
 
Migrationshintergrund von Stellenbewerber/innen bei der Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales zu setzen. 
Die Besetzung der offenen Stellen in der Stadtverwaltung kommt eher schleppend voran. 
Gleichzeitig hat der Rat im Interkulturellen Maßnahmenprogramm die interkulturelle Öffnung der 
Verwaltung beschlossen u.a. mit dem Ziel, den Anteil an Verwaltungsmitarbeiter/innen mit 
Zuwanderungsgeschichte zu erhöhen. Was die Ausbildung bei der Stadt Köln betrifft gibt es einen 
diesbezüglichen Ratsbeschluss bereits seit April 2006. Um das erklärte Ziel zu erreichen, den 
Anteil der Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu erhöhen, hat sie beispielsweise ein 
spezielles Förderprogramm aufgelegt.   
Dazu hat die Fraktion DIE LINKE folgende Fragen: 
1. Berücksichtigt die Verwaltung die angestrebte Repräsentation von Menschen mit 
Migrationshintergrund entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil auch bei dem aktuellen 
umfangreichen Einstellungsprogramm? Wenn ja, mittels welcher Instrumente? Wenn nein, 
warum nicht? 
2. Wird der Migrationshintergrund von Bewerbern erfasst? Wenn das  nicht geht, wird der 
Migrationshintergrund von eingestellten Bewerbern erfasst, um hier Quoten ermitteln und 
evtl. steuernd eingreifen zu können? Wenn nein, warum nicht? 
3. Wenn der Migrationshintergrund von Bewerber/innen erfasst wird: Wie hoch ist er jeweils? 
Bitte aufschlüsseln nach den Bereichen

- Verwaltung 
- Technik und Handwerk 
- Sozial-, Erziehungs- und medizinischer Bereich 
- Sonstiges 
4. Die Stadt Köln verlangt für im Ausland erworbene Qualifikationen die Anerkennung des 
Abschlusses durch deutsche Institutionen. Ist es möglich, dass die Stadt vielversprechende 
Bewerber/innen bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse unterstützt und hält sie es für 
vielversprechend, mit dieser Unterstützung um Bewerbungen zu werben?  
5. Im Abschlussbericht zur interkulturellen Öffnung der Landesverwaltung NRW von 2013 
stellt sie fest: „Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nehmen zum Teil den öffentlichen 
Dienst noch nicht als möglichen Arbeitgeber wahr.“ Nutzt die Stadtverwaltung bei der 
Bewerbung ihrer Stellenangebote auch Kanäle, mit denen diese Gruppen 
erfahrungsgemäß gut erreicht werden, wie Integrationszentren, Vereine, spezielle 
Beratungsstellen oder eigene Abteilungen, die hauptsächlich von Menschen mit 
Migrationshintergrund genutzt werden, wie das Ausländeramt?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1818/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
30.11.2017
Erstellt
30.11.2017 12:42