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AN/1074/2021

Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 18.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.06.2021, TOP 8.1.6

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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Sachstandsbericht BV

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Antrag nach § 3 (FDP BV2)

2047 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1074/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)  
 
Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die 
Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die FDP Fraktion  bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufhebung der 
Vorfahrtsstraßenregelung)  den Gefahrenbereich  der Einmündung der Berzdorfer Straße in 
die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf zu entschärfen. 
 
Begründung: 
Die Berzdorfer Straße in Köln -Immendorf mündet in die von links geführte Immendorfer 
Hauptstraße, die rechts geführte Godorfer Straße und führt geradeaus in die Giesdorfer 
Allee. Im Einmündungsbereich der Be rzdorfer Straße befindet sich auf der linken Seite ein 
Haus, welches mit dem Einmündungsbereich derart abschließt, dass Autofahrern die Sicht 
links in die vorfahrtsberechtigte Immendorfer Hauptstraße nur schwerlich möglich ist. Diese 
faktische Nichteinsehb arkeit in die linksseitige Immendorfer Haupts traße führt dabei 
regelmäßig zu Beinaheunfällen. Eine Entschärfung dieser Situation ist daher dringend 
geboten. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung an dieser Stelle mag hierbei ggfs. diesen 
Gefahrenbereich entschärfen.      
 
Lichtbild anbei.  
 
gez. Wolters               gez. Nies              
 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13 
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

Sachstandsbericht BV

2144 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/660/1 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1074/2021
Stand: 02.05.2023 
Sachstandsbericht  
Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die 
Immendorfer Hauptstraße in Köln-ImmendorfBeschluss der Bezirksvertretung Rodenkir-
chen vom 14.06.2021 
8.1.6 Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer 
Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf,  
Antrag der FDP-Fraktion 
AN/1074/2021 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: 
Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufhebung der Vor-
fahrtsstraßenregelung)  den Gefahrenbereich der Einmündung der Berzdorfer Straße 
in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf zu entschärfen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. 
(Nicht anwesend Herr Hertel) 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde aktuell vor Ort die geschilderte 
Situation an der Kreuzung Berzdorfer Straße, Immendorfer Hauptstraße und Godorfer Straße, 
überprüft. 
 
Die rechtliche Bewertung erfolgt nach einer verkehrsrechtlichen Beurteilung der Situation vor 
Ort vom 25.04.2023. 
Die Immendorfer Hauptstraße und die Godorfer Straße sind mit Verkehrszeichen (VZ) 306 der 
StVO als Vorfahrtsstraßen ausgewiesen. Weiter gilt auf beiden Vorfahrtsstraßen zur Kreuzung 
Berzdorferstraße führend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemäß VZ 274-
30 StVO. 
 
Die Berzdorferstraße ist eine STOPP Straße mit VZ 206 StVO, die Führung der vorfahrtsbe-

2 
 
rechtigten Straße ist durch gestrichelte Markierungslinien gut sichtbar, man fährt auf das 
Stoppschild aus einer dort endenden Zone 30 VZ 274-2-50 StVO zu. 
 
Die Sichtverhältnisse sind gut, insbesondere bei der angeordneten Geschwindigkeit von 30 
km/h. Gefahren oder anfahrende Fahrzeuge sind frühzeitig zu erkennen. 
 
Abschließend sieht die Straßenverkehrsbeörde hier keine Gefahrensituation und erwägt keine 
verkehrstechnischen Maßnahmen. 
 
Die Nachfrage AN/1842/2022 ist damit erledigt.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1074/2021
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
18.05.2021
Erstellt
18.05.2021 20:39