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Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1074/2021 vom 18.05.2021

Stand: Am 14.06.2021 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Antrag nach § 3 (FDP BV2)

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    Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1074/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufhebung der Vorfahrtsstraßenregelung) den Gefahrenbereich der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf zu entschärfen. Begründung: Die Berzdorfer Straße in Köln -Immendorf mündet in die von links geführte Immendorfer Hauptstraße, die rechts geführte Godorfer Straße und führt geradeaus in die Giesdorfer Allee. Im Einmündungsbereich der Be rzdorfer Straße befindet sich auf der linken Seite ein Haus, welches mit dem Einmündungsbereich derart abschließt, dass Autofahrern die Sicht links in die vorfahrtsberechtigte Immendorfer Hauptstraße nur schwerlich möglich ist. Diese faktische Nichteinsehb arkeit in die linksseitige Immendorfer Haupts traße führt dabei regelmäßig zu Beinaheunfällen. Eine Entschärfung dieser Situation ist daher dringend geboten. Eine Änderung der Vorfahrtsregelung an dieser Stelle mag hierbei ggfs. diesen Gefahrenbereich entschärfen. Lichtbild anbei. gez. Wolters gez. Nies in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln
  • Sachstandsbericht BV

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    Dezernat, Dienststelle III/66/660/1 Vorlagen-Nummer AN/1074/2021 Stand: 02.05.2023 Sachstandsbericht Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-ImmendorfBeschluss der Bezirksvertretung Rodenkir- chen vom 14.06.2021 8.1.6 Entschärfung des Gefahrenbereichs der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf, Antrag der FDP-Fraktion AN/1074/2021 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Aufhebung der Vor- fahrtsstraßenregelung) den Gefahrenbereich der Einmündung der Berzdorfer Straße in die Immendorfer Hauptstraße in Köln-Immendorf zu entschärfen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (Nicht anwesend Herr Hertel) Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Gem. § 45 Abs. 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde aktuell vor Ort die geschilderte Situation an der Kreuzung Berzdorfer Straße, Immendorfer Hauptstraße und Godorfer Straße, überprüft. Die rechtliche Bewertung erfolgt nach einer verkehrsrechtlichen Beurteilung der Situation vor Ort vom 25.04.2023. Die Immendorfer Hauptstraße und die Godorfer Straße sind mit Verkehrszeichen (VZ) 306 der StVO als Vorfahrtsstraßen ausgewiesen. Weiter gilt auf beiden Vorfahrtsstraßen zur Kreuzung Berzdorferstraße führend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemäß VZ 274- 30 StVO. Die Berzdorferstraße ist eine STOPP Straße mit VZ 206 StVO, die Führung der vorfahrtsbe- 2 rechtigten Straße ist durch gestrichelte Markierungslinien gut sichtbar, man fährt auf das Stoppschild aus einer dort endenden Zone 30 VZ 274-2-50 StVO zu. Die Sichtverhältnisse sind gut, insbesondere bei der angeordneten Geschwindigkeit von 30 km/h. Gefahren oder anfahrende Fahrzeuge sind frühzeitig zu erkennen. Abschließend sieht die Straßenverkehrsbeörde hier keine Gefahrensituation und erwägt keine verkehrstechnischen Maßnahmen. Die Nachfrage AN/1842/2022 ist damit erledigt.
  • AN-1074-2021 Foto

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Beratungsverlauf

  1. 14.06.2021

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 8.1.6, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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