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0734/2022

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2022, TOP 7.1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1_Aufwand 2022

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Anlage 2_Auszahlungen 2022

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

3526 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2022 
 0734/2022 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 14.03.2022 
Rat 17.03.2022 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten 
Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 
Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die 
Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis 
zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
- aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
- der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun-
den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, 
- als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro-
gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt 
sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän-
digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
- aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan-
mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, 
- die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch 
die Stiftungsrücklagen erfolgt, 
- in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen 
innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen 
definiert sind, 
- bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro-
duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine 
Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. 
 
Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen 
Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati-
onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 
83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti-
gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach-
beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 
bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah-

2 
 
men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung 
der Folgejahre entsteht. 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so-
wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. 
V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak-
tionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Reker

Anlage 1_Aufwand 2022

2428 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. 
/ apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
TeilplanzeileDez. / Amt
1
üpl. 5.000,00 € 0504 15 
(Transferaufwend
ungen)
Im Finanzausschuss am 04.10.2021 wurde per politischem VN dem Verein 
"Rom e. V." ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € zur finanziellen Unterstützung 
eines Beratungsangebots für Zuwanderer*innen aus Südosteuropa im 
Rahmen eines Modellprojektes (Beratung Venloer Wall) gewährt. Die Mittel 
wurden dem Amtsbudget des Amtes Integration und Vielfalt zugeordnet. Da 
der Rom e.V. bereits seit Jahren zu den Trägern zählt, die im Auftrag des 
Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Maßnahmen der humanitären Hilfen 
für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung anbieten und das neue 
Modellprojekt am Venloer Wall sich in diesen Kontext einfügt, erfolgt die  
Mittelumschichtung budgetneutral aus finanzstatistischen Gründen.
5.000,00 € 0504 15
(Transferaufwen-
dungen)
Dez. V/
50
2
apl. 75.000,00 € 0110 13 
(Aufwendungen 
für Sach- und 
Dienstleistungen)
Der AVR hat mit dem Beschluss zur Vorlage 4168/2021 der Erhebung einer 
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 zugestimmt. Für die 
Erstellung, Erhebung und Vertretung der Verfassungsbeschwerde gegenüber 
dem Verfassungsgerichtshof NRW ist die Beauftragung einer externen 
spezialisierten Anwaltskanzlei erforderlich. Die Kosten für die Erbringung der 
notwendigen Leistungen werden von der Kanzlei Ganteführer, Marquardt und 
Partner auf etwa 75.000 € geschätzt. Die Kosten werden gemeinsam von 
allen an der Verfassungsbeschwerde beteiligten kreisfreien Städten getragen 
und im Umlageverfahren auf Basis der Einwohnerzahlen nach dem GFG 2022 
verteilt. Für die Durchführung dieser Verfassungsbeschwerde ist eine apl. 
Bereitstellung in Höhe von 75.000 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch 
entsprechenden Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1601 bei der 
Teilplanzeile 16- sonstige ordentl. Aufwendungen/ Kostenträger S900005400 - 
Disporeserve/Kulturförderabgabe, Finanzposition 9000.574.9900.7. 
75.000,00 € 1601 16 
(sonstige 
ordentliche 
Aufwendungen)
Dez. II/
20
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Anlage 1 
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
Seite 1

Anlage 2_Auszahlungen 2022

1768 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-
plan
Teilplanzeile Dez. / Amt
1
üpl. 45.000,00 € 1101 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
Für die Herstellung der neu zu errichtenden 
Grundwassermessstellen stehen im Haushaltsplan 
2022 ff. Mittel im Teilfinanzplan 1401 Umweltordnung 
und –vorsorge, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlung für 
Baumaßnahmen, unter der Finanzstelle 5704-1401-0-
1000 - Errichtung von Beobachtungsbrunnen, in Höhe 
von 279.000 € brutto zur Verfügung. Der investive 
Ansatz liegt nach aktueller Kalkulation rund 45.000 € 
p.a. unter den Erfordernissen. Der voraussichtlich 
entstehende überplanmäßige Mehrbedarf kann 2022 
vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2022 durch eine Wenigerauszahlung bei der 
Finanzstelle 5705-1101-0-0031 - Abdeckung 
Nordostflanke (AVG, Deponie Vereinigte Ville) gedeckt 
werden.
45.000,00 € 1401 8
(Auszahlungen für 
Baumaßnahmen)
Dez. VIII/
VIII/3
über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung 
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

2
apl. 25.800,00 € 1401 8 
(Auszahlungen für 
sonstige 
Baumaßnahmen)
Das Umweltamt lässt eine Zaunanlage zur Abwehr von 
Schadenseinwirkungen durch Wildschweine und 
menschliche Einflüsse auf den hochsensiblen 
Lebensraum des Kalkflachmoors Katharinenkammer / 
Naturschutzgebiet Thielenbruch errichten. Die Kosten 
belaufen sich auf 25.800 € und werden im 
Teilfinanzplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge 
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem eigenen 
Budget. 
25.800,00 € 1401 8
(Auszahlungen für 
sonstige 
Baumaßnahmen)
Dez. VIII/
57
Seite 2

Beratungsverlauf (2)

14.03.2022 Finanzausschuss
TOP 6.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.03.2022 Rat
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0734/2022
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.03.2022
Erstellt
01.03.2022 11:07