0734/2022
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 10.03.2022 0734/2022 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 14.03.2022 Rat 17.03.2022 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit der Haushaltssatzung 2022 Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2022 entscheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die - aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, - der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kun- den-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, - als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovierungspro- gramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsreferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushaltsneutral in die sachlich zustän- digen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, - aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder außerplan- mäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt werden müssen, - die rechtlich unselbständigen Stiftungen der Stadt Köln betreffen, sofern eine Deckung durch die Stiftungsrücklagen erfolgt, - in Zusammenhang mit der unterjährigen Konkretisierung von investiven Einzelmaßnahmen innerhalb Programmbudgets stehen, die durch Haushaltsvermerk in den einzelnen Teilplänen definiert sind, - bei einer investiven Einzelmaßnahme außerplanmäßig durch Deckung innerhalb einer Pro- duktgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen, bei der im vorherigen Haushaltsjahr eine Ermächtigung bestand, die durch eine zeitliche Verzögerung nicht ausgezahlt wurde. Die Beschränkung gilt ebenfalls nicht für überplanmäßigen Bedarf für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenarbeitsplätzen, soweit hierfür Mittel des Integrati- onsfonds im Teilplan 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächti- gungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fach- beigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rah- 2 men des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlungen so- wie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83 und 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat monatlich zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Frak- tionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Reker
Anlage 1_Aufwand 2022
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan TeilplanzeileDez. / Amt 1 üpl. 5.000,00 € 0504 15 (Transferaufwend ungen) Im Finanzausschuss am 04.10.2021 wurde per politischem VN dem Verein "Rom e. V." ein Zuschuss in Höhe von 5.000 € zur finanziellen Unterstützung eines Beratungsangebots für Zuwanderer*innen aus Südosteuropa im Rahmen eines Modellprojektes (Beratung Venloer Wall) gewährt. Die Mittel wurden dem Amtsbudget des Amtes Integration und Vielfalt zugeordnet. Da der Rom e.V. bereits seit Jahren zu den Trägern zählt, die im Auftrag des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Maßnahmen der humanitären Hilfen für Menschen aus Staaten der EU-Osterweiterung anbieten und das neue Modellprojekt am Venloer Wall sich in diesen Kontext einfügt, erfolgt die Mittelumschichtung budgetneutral aus finanzstatistischen Gründen. 5.000,00 € 0504 15 (Transferaufwen- dungen) Dez. V/ 50 2 apl. 75.000,00 € 0110 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) Der AVR hat mit dem Beschluss zur Vorlage 4168/2021 der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2022 zugestimmt. Für die Erstellung, Erhebung und Vertretung der Verfassungsbeschwerde gegenüber dem Verfassungsgerichtshof NRW ist die Beauftragung einer externen spezialisierten Anwaltskanzlei erforderlich. Die Kosten für die Erbringung der notwendigen Leistungen werden von der Kanzlei Ganteführer, Marquardt und Partner auf etwa 75.000 € geschätzt. Die Kosten werden gemeinsam von allen an der Verfassungsbeschwerde beteiligten kreisfreien Städten getragen und im Umlageverfahren auf Basis der Einwohnerzahlen nach dem GFG 2022 verteilt. Für die Durchführung dieser Verfassungsbeschwerde ist eine apl. Bereitstellung in Höhe von 75.000 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch entsprechenden Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1601 bei der Teilplanzeile 16- sonstige ordentl. Aufwendungen/ Kostenträger S900005400 - Disporeserve/Kulturförderabgabe, Finanzposition 9000.574.9900.7. 75.000,00 € 1601 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen) Dez. II/ 20 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2022 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. Seite 1
Anlage 2_Auszahlungen 2022
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Teil- plan Teilplanzeile Grund Betrag Teil- plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 üpl. 45.000,00 € 1101 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Für die Herstellung der neu zu errichtenden Grundwassermessstellen stehen im Haushaltsplan 2022 ff. Mittel im Teilfinanzplan 1401 Umweltordnung und –vorsorge, in der Teilplanzeile 08 – Auszahlung für Baumaßnahmen, unter der Finanzstelle 5704-1401-0- 1000 - Errichtung von Beobachtungsbrunnen, in Höhe von 279.000 € brutto zur Verfügung. Der investive Ansatz liegt nach aktueller Kalkulation rund 45.000 € p.a. unter den Erfordernissen. Der voraussichtlich entstehende überplanmäßige Mehrbedarf kann 2022 vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2022 durch eine Wenigerauszahlung bei der Finanzstelle 5705-1101-0-0031 - Abdeckung Nordostflanke (AVG, Deponie Vereinigte Ville) gedeckt werden. 45.000,00 € 1401 8 (Auszahlungen für Baumaßnahmen) Dez. VIII/ VIII/3 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2022 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. Seite 1 2 apl. 25.800,00 € 1401 8 (Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen) Das Umweltamt lässt eine Zaunanlage zur Abwehr von Schadenseinwirkungen durch Wildschweine und menschliche Einflüsse auf den hochsensiblen Lebensraum des Kalkflachmoors Katharinenkammer / Naturschutzgebiet Thielenbruch errichten. Die Kosten belaufen sich auf 25.800 € und werden im Teilfinanzplan 1401, Umweltordnung, -vorsorge bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem eigenen Budget. 25.800,00 € 1401 8 (Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen) Dez. VIII/ 57 Seite 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0734/2022
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 10.03.2022
- Erstellt
- 01.03.2022 11:07