Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Frau Seiger in der Sitzung des Stadtentwick-lungsausschusses am 11.03.2021
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1308/2021 vom 14.04.2021
Stand: Am 29.04.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/12 Vorlagen-Nummer 14.04.2021 1308/2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2021 Beantwortung einer mündlichen Anfrage des RM Frau Seiger in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 11.03.2021 Anfragetext: RM Seiger macht darauf aufmerksam, dass der Sozialraum Bilderstöckchen Bestandteil des Stadt- entwicklungsprogramms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sei und das dieser Stadtteil deutlich von ei- nem Quartierzentrum profitieren könnte. Ein Vorschlag dazu („Dat ahle Luckys“, Escher Straße) liege der Verwaltung vor. Dieser Vorschlag beinhalte, neben einem integrierten sozialen Zentrum, einer Quartierswerkstatt und einem Quartierszentrum, auch sozialen Wohnungsbau und Wohnen auf Zeit. Sie fragt an, welche Möglichkeiten und Wege die Verwaltung zur Realisierung des Projektes vor- schlage und ob eine externe Beauftragung zur Erarbeitung eines ISEK-Bausteins „Quartierzentrum“ ein gangbarer Weg wäre. Sie möchte in diesem Zusammenhang auch wissen, welche Förderzugänge aufgezeigt werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Bilderstöckchen ist einer der insgesamt 11 Sozialräume des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“. Auf Grundlage dieses Integrierten Handlungskonzeptes (Leitkonzept) konnten für alle 11 Sozi- alräume Maßnahmen mit einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds realisiert werden. Der Vorschlag zur Umsetzung eines sogenannten „Integrierten sozialen Zentrums“ im Sozialraum „Bilderstöckchen“ liegt der Verwaltung vor. Wie beschrieben, besteht es aus verschiedenen Baustei- nen. Als infrage kommende Förderzugänge wurden für den Bereich „Wohnen“ die Wohnungsbauför- derung und für den Bereich „Quartierszentrum“ die Städtebauförderung geprüft. Um Förderungen für baulich-investive Maßnahmen im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms erhalten zu können, ist ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Sozialraum „Bilder- stöcken“ erforderlich. Die Anforderungen an ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept als raumspezifisches Einzelkonzept setzen voraus, dass die vorgesehenen Maßnahmen sowohl vom Umfang als auch vom integrierten Ansatz her nachhaltig und städtebaulich erkennbar zu einer positiven Entwicklung des Sozialraumes beitragen. Das von der V erwaltung mit Unterstützung der lokalen Akteure entwickelte städtebauliche Maßnah- menpaket für den Sozialraum „Bilderstöckchen“ hat innerhalb eines definierten Zeitrahmens nur unzu- reichend realisierbare Umsetzungschancen und lässt insofern nicht die notwendige Wirksamkeitskraft erkennen. Damit fehlt die Grundlage für die Einwerbung von Städtebaufördermitteln, die für die Umsetzung ei- nes solchen „Quartierszentrums“ wie vorgeschlagen, maßgeblich sind. Eine externe Beauftragung wird vor diesem Hintergrund aus Sicht der Verwaltung keine neuen Erkenntnisse erzielen können. Da eine Anerkennung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und die damit verbundene Mög- lichkeit der Einwerbung von Städtebaufördermitteln seitens des Landes aus den genannten Gründen 2 nicht in Aussicht gestellt wird, prüft die Verwaltung derzeit weiter, ob alternative Finanzierungsformen zur Verfügung stehen und wird die Beteiligten zu weiteren Abstimmungsgesprächen einladen. Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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29.04.2021
TOP 1.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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