V/0129/2021
Vergabe einer verkehrlichen Untersuchung zur Betrachtung der Potentiale des Umweltverbundes sowie der Untersuchung des Erfordernisses des (vierstreifigen) Ausbaus der Bundesstraße B51 zwischen dem Anschluss B481 und Telgte
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Anlage A
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Anlage A zur V/0129/2021 Kurzüberblick Nach Fertigstellung des Teilabschnittes der B51 zwischen dem Albersloher Weg und dem An- schluss der B481, soll als weiteres Teilstück der Abschnitt zwischen der B481 und Handorf aus- gebaut werden. Zur Absicherung und zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen und der Notwendigkeit der Anzahl der Fahrstreifen empfiehlt die Verwaltung die Vergabe einer verkehrli- chen Untersuchung, die • den Prognosehorizont auf den Zeitraum 2035+ erweitert, • das Potenzial des Umweltverbundes (S-Bahn Münsterland, Velorouten, Schnellbusach- sen) umfassend progressiv betrachtet sowie das Erfordernis des (vierstreifigen) Ausbaus der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 und Telgte untersucht, • die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster aufzeigt (Ver- kehrsverlagerungen) und • die notwendige Spurenanzahl der B51 und den erforderlichen Ausbau der Knotenpunkte untersucht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel: Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein- Westfalen Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft verfolgt. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bezeichnung der PG Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
a-r-0019-2020-B51_Moratorium_Resolution_Antrag SPD
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Antrag an den Rat A-R/0019/2020
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
16.06.2020
Resolution:
Verkehrswende ermöglichen – Moratorium für die Planungen
zum Ausbau der B 51 / B 64
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster lehnt die von Straßen. NRW vorgelegten Planungen zum Ausbau der B
51 in der derzeitig vorgesehenen und bisher als alternativlos deklarierten Fassung ab.
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich daher für ein Moratorium für die bisherigen Planungen zum
Ausbau der B 51 / B 64 aus und fordert den Straßen bauträger sowie die beteiligten
Verkehrsministerien des Bundes und Landes NRW auf, das Planverfahren in der bisherigen Form zu
stoppen.
3. Statt der bisherigen Planungen befürwortet der R at für die Gründung einer Planungs-
Arbeitsgemeinschaft, mit dem Ziel, eine Stärkung de r West-Ost-Verbindung im Rahmen einer
integrierten Verkehrsplanung zu schaffen, in der di e bereits entwickelten Konzepte und Planungen
zur Förderung des ÖPNV Berücksichtigung finden. Neuralgische Knotenpunkte, wie z. B. der Bereich
Handorf/Warendorfer Straße sollen überplant werden. Als Mitglieder dieser Planungs-AG sind neben
den ohnehin beteiligten Behörden und Kommunen auch solche Akteure, die sich mit alternativen und
zukunftsweisenden Mobilitätsformen beschäftigen, wi e z.B. Stadtwerke Münster, Beirat Mobilität,
VCD, u. a. vorzusehen.
Begründung:
Die Umsetzung einer derart großen Infrastrukturmaßn ahme für das Münsterland wie dem (geplanten)
Ausbau der B51 entfaltet erhebliche Auswirkungen auf gewachsene Strukturen und Lebensbereiche, deren
Auswirkungen sorgfältig analysiert und durchdacht w erden müssen, um bleibende Beeinträchtigungen zu
minimieren oder idealerweise auszuschließen. Die au sschließliche Förderung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) durch Bevorrechtigung, Beschleunigung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der
Straßenverbindung widerspricht den Zielen einer nac hhaltigen und integrierten Verkehrspolitik sowie de n
beschlossenen Zielen zum Klimaschutz. Damit verbunden sollen traditionelle Wegeverbindungen in Münster-
Ost unterbrochen und aufgegeben werden, dem Flächenverbrauch dieser autobahnähnlichen Trasse sollen
landschaftsgestaltende Alleen, denkmalgeschützte Wegeverbindungen und landwirtschaftliche Nutzflächen
geopfert werden.
Der Rat der Stadt Münster hat in der letzten Ratspe riode Leitanträge und strategische Ziele beschlosse n,
die eine Förderung des ÖPNV und Radverkehrs hervorheben. Über den Bau weiterer Bahnhaltepunkte, der
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Einrichtung von Schnellbusverbindungen und Busspure n sowie der Ausgestaltung sicherer Radwege und
Velorouten soll auch eine überörtlich wirkende Verkehrswende erreicht werden. Hierzu hat die Stadt Münster
mit dem Masterplan Mobilität, der strategischen Pla nung zur Etablierung einer S-Bahn Münsterland sowie
Planungs- und Baubeschlüssen zu Velorouten und Radwegen zukunftsweisende Entscheidungen getroffen.
Gerade vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Stadt Münster entspricht der Rat damit dem
ausdrücklichen Wunsch der Stadtgesellschaft, altern ative Verkehrsmodelle und -angebote zum MIV zu
entwickeln.
Die vorgelegte Planung von Straßen.NRW für die B51 greift lediglich den Aspekt einer Stärkung der West-
Ost-Straßenverbindung in das Ostmünsterland auf, Verkehrsträger sollen aber nach dem derzeitigen Stand
der Planung nur LKW und Auto sein. Die Kommunen und Gemeinden im Ost-Münsterland sehen die
ausschließliche Förderung dieser Verkehrsträger und die hierdurch zukünftig zu erwartenden Verkehrs-,
Lärm- und Immissionsauswirkungen ebenfalls kritisch und haben bereits über Resolutionen ihre Ablehnung
zum derzeitigen Planungsstand zum Ausdruck gebracht . Bürgerinitiativen haben sich entlang der
Trassenführung B 51 / B 64 gebildet und wehren sich gegen die einseitigen Ausbaupläne.
Ziel des Antrags ist daher eine Verbesserung der Si tuation für alle Verkehrsträger bei gleichzeitiger
Erreichung der Klimaschutzziele.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Michael Da uskardt
Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig
Dr. Cornelia Jäger Mathias Kersting Michael Kle yboldt
Marianne Koch Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stelti g
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalm sson
Maria Winkel
Beschlussvorlage
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V/0129/2021 V/0129/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vergabe einer verkehrlichen Untersuchung zur Betrachtung der Potentiale des Umweltverbundes sowie der Untersuchung des Erfordernisses des (vierstreifigen) Ausbaus der Bundesstraße B51 zwischen dem Anschluss B481 und Telgte Beratungsfolge 25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine verkehrliche Untersuchung zur Betrachtung der Potentia- le des Umweltverbundes sowie der Untersuchung des Erfordernis des (vierstreifigen) Ausbaus der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 u nd Telgte zu vergeben. Die Ergebnisse werden den zuständigen Fachgremien und Bezirksvertretungen vorgelegt. 2. Der Ratsantrag A -R/0019/2020 der SPD -Fraktion vom 16.06.2020 ist hiermit erledigt, die In- halte der vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Resolution vom 24.06.2020 aufgegriffen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten von ca. 50.000 € entstehen. Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2021 50.000 Ergebnis 50.000 Amt für Mobilität und Tiefbau 11.02.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr König Telefon: 492-6501 KoenigD@stadt-muenster.de - 2 - V/0129/2021 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2021 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigun- gen bereitstellt. Begründung: Planungsstand zur B51: Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant im Auftrag des Bundes den weiteren vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B51/B64. Nach Fertigstellung des Teilabschnittes zwischen dem Alber sloher Weg und dem Anschluss der B481, soll als weiteres Teilstück der Absc hnitt zwischen der B481 und Handorf ausgebaut werden. Zur verkehrlichen Beurteilung hat der Landesbetrieb Straßen.NRW in 2018 ein Verkehrsgutachten zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen des Ausbaus durch die DTV Verkehrsconsult GmbH erstellen lassen. Das Gutachten liegt der Verwaltung vor. Dem Gutachten liegt eine umfangreiche Analyse der vorhan- denen Verkehrssituation und eine nach Stand der Technik durchgeführte Prognose der bis zum Jahr 2030 zu erwartenden Verkehrsentwicklung zu Grunde. Im Kern kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass aufgrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklung das Erfordernis eines durchgängig vierstreifi- gen Ausbaus der B51 zwischen der Anschlussstelle B481 und Telgte besteht. Für die Verkehrsprognose wurde neben der bundeswe iten Verkehrsentwicklung auch die kleinräumi- ge Planung der Kommunen im Planungsgebiet abgefragt und in die Gesamtprognose einbezogen. Insgesamt ist mit einer Steigerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, sowohl im Leichtverkehr als auch im Schwerverkehr. Für den Prognose -Nullfall 2030 wurde das aktuelle Streckennetz der Analyse um die Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs (d.h. mit fertiggestellter B51 bis zu Anschlussstelle Warendorfer Straße und B481) aus dem Bundesverkehrswegeplan ergänzt. Die B51 ist in diesem Fall zwischen der An- schlussstelle mit der B481 und im weiteren Verlauf in Richtung Telgte 2-streifig. In den Prognose-Planfällen ist die B51 komplett bzw. teilweise 4 -streifig ausgebaut, die heute beste- henden höhengleichen Kreuzungen und Einmündun gen zur B51 durch neue planfreie Knotenpunkt- formen ersetzt. Für den langsam fahrenden Verkehr wird parallel zur B51 eine neue Verbindung zwi- schen Münster und Telgte geschaffen. Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens hat der Landesbetrieb Straßen.NRW eine Planung für den Abschnitt zwischen der Anbindung B481 und Handorf, Einmündung Lützowstraße erstellt und im Rat der Stadt Münster erläutert. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 24.06.2020 mit der Resolution „Verkehrswende ermöglichen – Moratorium für die Planungen zum Ausbau der B51/B64“ den vorge- legten Planungen nicht zu folgen. S tattdessen spricht sich der Rat für ein Moratorium für die bisheri- gen Planungen zum Ausbau der B51/B64 aus und fordert den Straßenbauträger sowie die beteiligten Verkehrsministerien des Bundes und Landes NRW auf, das Planverfahren in der bisherigen Form zu stoppen. Statt der bisherigen Planungen befürwortet der Rat für die Gründung einer Planungs - Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, eine Stärkung der West -Ost-Verbindung im Rahmen einer inte- grierten Verkehrsplanung zu schaffen, in der die bereits entwickelten Konzepte und Planungen zur Förderung des ÖPNV Berücksichtigung finden. Neuralgische Knotenpunkte, wie z. B. der Bereich Handorf/Warendorfer Straße sollen überplant werden. Als Mitglieder dieser Planungs-AG sind neben den ohnehin beteiligten Behörden und Kommunen auch solche Akteure, die sich mit alternativen und zukunftsweisenden Mobilitätsformen beschäftigen, wie z. B. Stadtwerke Münster, Beirat Mobilität, VCD, u. a. vorzusehen.“ - 3 - V/0129/2021 Fachliche Einschätzung zum Verkehrsgutachten: Die im Gutachten dargelegten Ergebnisse sind für den dargestellten engen Planungsraum nachvoll- ziehbar, können aber hinsichtlich ihrer großräumigen Wirkungen nicht abschließend beurteilt werden, da diese nicht dargestellt sind. Aus Sicht der Verwaltung greift der Prognosehorizont mit dem Jahr 2030 zu kurz. Darauf deutet auch die aktuelle Meldung des Landesbetriebs Straßen.NRW vom 22.01.2021 zum weiteren Ausbau der B51/B64 im Raum Warendorf hin. Dazu führt der Landesbetrieb Straßen.NRW aus: „B51/B64: Die jüngste Verkehrszählung aus dem Spätsommer 2018 sowie deren wissenschaftliche Analyse hat ergeben, dass die Dimensionierung der Ortsumgehungen weitgehend den Anforderun- gen der künftigen Verkehrsströme en tspricht und eine bedeutende Entlastung der Innenstädte zu erwarten ist. Lediglich zwei einzelne Stellen westlich und östlich von Warendorf haben ein geringeres Verkehrsaufkommen aufgezeigt. Daher wird in diesen Abschnitten die Anzahl der Fahrspuren in Teil- bereichen reduziert.“ Demnach wurden die Verkehrsprognosen zumindest leicht nach unten korrigiert worden sind. Dies ist aus Sicht der Verwaltung Anlass genug, auch für den Abschnitt zwischen dem Anschluss der B481 und Telgte den Prognosezeitraum auf 2035+ zu erweitern. Die Betrachtung der voraussichtlichen verkehrlichen Entwicklungen bis zum Jahr 2035 bietet auch die Grundlage, den Umweltverbund stärker als im vorliegenden Gutachten geschehen zu berücksichti- gen. Dazu gehört neben dem Konzept S-Bahn Münsterland mit einem 20‘-Takt auf der Strecke Müns- ter – Telgte – Warendorf auch die Bedeutung der Velorouten zwischen Telgte und Münster. Nicht ausgeschöpft scheinen auch die Potenziale im Schnell- und Regionalbusangebot. Neben dieser Fragestellung hinsichtli ch des Zeitraums und Inhaltes der Prognose ist auch die Be- trachtung der Au swirkungen des geplanten Ausbaus der B51 auf das Hauptverkehr sstraßennetz im Stadtgebiet Münster nicht nachvollziehbar, da der Planausschnitt zu klein gewählt wurde und lediglich das unmittelbare Umfeld der B51 betrachtet. Zur Absicherung und zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen und der Notwendigkeit der Anzahl der Fahrstreifen empfiehlt die Verwaltung daher die Vergabe einer verkehrliche n Untersuchung, die • den Prognosehorizont auf den Zeitraum 2035+ erweitert, • das Potenzial des Umweltverbundes (S -Bahn Münsterland, Velorouten, Schnellbusach- sen) umfassend progressiv betrachtet sowie das Erfordernis des (vierstreifigen) Aus- baus der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 und Telgte untersucht, • die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster aufzeigt (Ver- kehrsverlagerungen) und • die notwendige Spurenanzahl der B51 und den erforderlichen Ausbau der Knotenpunk- te untersucht. Auf Basis der Erg ebnisse dieses Gutachtens sollen weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb Stra- ßen.NRW zum Ausbau der B51 geführt werden. Planungs-Arbeitsgemeinschaft Die Verwaltung der Stadt Münster stimmt sich langjährig in zahlreichen Arbeitskreisen und Gremien mit den benachbarte n Kommunen und den Aufgabenträgern ab. Parallel zur Verkehrsachse der B51/B64 verläuft die Kursbuchstrecke 406 (Münster – Telgte- Rheda-Wiedenbrück – Bielefeld). Hier - 4 - V/0129/2021 besteht seit vielen Jahren eine enge regionale Kooperation zwischen der Stadt Münster, de m Kreis Warendorf, der Stadt Telgte, des ZVM der DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur Streckenertüchtigung und Beseitigung der zahlreichen Bahnübergänge. Diese Aktivitäten werden durch das Konzept S-Bahn Münsterland weiter forciert, ergänzt dur ch die Initiative „Mobiles Münster- land“ (ZVM). Zudem entsteht derzeit, ebenfalls in enger Kooperation mit dem Kreis Warendorf und der Stadt Telg- te, die erste stadtregionale Veloroute Münster – Telgte, u.a. entstanden als Arbeitsergebnis des sog. Ansprechpartnerkreis der Stadtregion mit vielen weiteren Projektbeteiligten (z.B. IHL, Landesbetrieb Straßen.NRW). So arbeitet bereits eine sich aus den verschie denen existierenden Gremien zusammensetzende ver- kehrsträgerübergreifende Arbeitsgemeinschaft an den wichtigen Mobilitätsalternativen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Ratsantrag A-R/0019/2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Bahnhofstraße 9
- Albersloher Weg
- Warendorfer Straße
- Lützowstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0129/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.02.2021
- Erstellt
- 02.02.2021 15:42