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V/0129/2021

Vergabe einer verkehrlichen Untersuchung zur Betrachtung der Potentiale des Umweltverbundes sowie der Untersuchung des Erfordernisses des (vierstreifigen) Ausbaus der Bundesstraße B51 zwischen dem Anschluss B481 und Telgte

Vorlagen 03.02.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 25.02.2021, TOP 8.16

Anlage A

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a-r-0019-2020-B51_Moratorium_Resolution_Antrag SPD

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2201 Zeichen

Anlage A zur V/0129/2021 
Kurzüberblick 
Nach Fertigstellung des Teilabschnittes der B51 zwischen dem Albersloher Weg und dem An-
schluss der B481, soll als weiteres Teilstück der Abschnitt zwischen der B481 und Handorf aus-
gebaut werden. Zur Absicherung und zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen und der 
Notwendigkeit der Anzahl der Fahrstreifen empfiehlt die Verwaltung die Vergabe einer verkehrli-
chen Untersuchung, die  
• den Prognosehorizont auf den Zeitraum 2035+ erweitert, 
• das Potenzial des Umweltverbundes (S-Bahn Münsterland, Velorouten, Schnellbusach-
sen) umfassend progressiv betrachtet sowie das Erfordernis des (vierstreifigen) Ausbaus 
der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 und Telgte untersucht, 
• die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster aufzeigt (Ver-
kehrsverlagerungen) und 
• die notwendige Spurenanzahl der B51 und den erforderlichen Ausbau der Knotenpunkte 
untersucht. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel: 
 Wir werden als Wirtschaftsstandort die Stadt des dynamischen Mittelstandes in Nordrhein-
Westfalen 
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private 
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
verfolgt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bezeichnung der PG Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

a-r-0019-2020-B51_Moratorium_Resolution_Antrag SPD

4638 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0019/2020 
 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
 
 
16.06.2020 
Resolution:  
Verkehrswende ermöglichen – Moratorium für die Planungen  
zum Ausbau der B 51 / B 64 
 
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:  
 
1. Der Rat der Stadt Münster lehnt die von Straßen. NRW vorgelegten Planungen zum Ausbau der B 
51 in der derzeitig vorgesehenen und bisher als alternativlos deklarierten Fassung ab. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich daher für  ein Moratorium für die bisherigen Planungen zum 
Ausbau der B 51 / B 64  aus und fordert den Straßen bauträger sowie die beteiligten 
Verkehrsministerien des Bundes und Landes NRW auf, das Planverfahren in der bisherigen Form zu 
stoppen.  
 
3. Statt der bisherigen Planungen befürwortet der R at für die Gründung einer Planungs-
Arbeitsgemeinschaft, mit dem Ziel, eine Stärkung de r West-Ost-Verbindung im Rahmen einer 
integrierten Verkehrsplanung zu schaffen, in der di e bereits entwickelten Konzepte und Planungen 
zur Förderung des ÖPNV Berücksichtigung finden. Neuralgische Knotenpunkte, wie z. B. der Bereich 
Handorf/Warendorfer Straße sollen überplant werden. Als Mitglieder dieser Planungs-AG sind neben 
den ohnehin beteiligten Behörden und Kommunen auch solche Akteure, die sich mit alternativen und 
zukunftsweisenden Mobilitätsformen beschäftigen, wi e z.B. Stadtwerke Münster, Beirat Mobilität, 
VCD, u. a. vorzusehen.  
 
 
Begründung:  
 
Die Umsetzung einer derart großen Infrastrukturmaßn ahme für das Münsterland wie dem (geplanten) 
Ausbau der B51 entfaltet erhebliche Auswirkungen auf gewachsene Strukturen und Lebensbereiche, deren 
Auswirkungen sorgfältig analysiert und durchdacht w erden müssen, um bleibende Beeinträchtigungen zu 
minimieren oder idealerweise auszuschließen. Die au sschließliche Förderung des motorisierten 
Individualverkehrs (MIV) durch Bevorrechtigung, Beschleunigung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der 
Straßenverbindung widerspricht den Zielen einer nac hhaltigen und integrierten Verkehrspolitik sowie de n 
beschlossenen Zielen zum Klimaschutz. Damit verbunden sollen traditionelle Wegeverbindungen in Münster-
Ost unterbrochen und aufgegeben werden, dem Flächenverbrauch dieser autobahnähnlichen Trasse sollen 
landschaftsgestaltende Alleen, denkmalgeschützte Wegeverbindungen und landwirtschaftliche Nutzflächen 
geopfert werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in der letzten Ratspe riode Leitanträge und strategische Ziele beschlosse n, 
die eine Förderung des ÖPNV und Radverkehrs hervorheben. Über den Bau weiterer Bahnhaltepunkte, der

2 
 
 
 
Einrichtung von Schnellbusverbindungen und Busspure n sowie der Ausgestaltung sicherer Radwege und 
Velorouten soll auch eine überörtlich wirkende Verkehrswende erreicht werden. Hierzu hat die Stadt Münster 
mit dem Masterplan Mobilität, der strategischen Pla nung zur Etablierung einer S-Bahn Münsterland sowie  
Planungs- und Baubeschlüssen zu Velorouten und Radwegen zukunftsweisende Entscheidungen getroffen. 
Gerade vor dem Hintergrund einer stetig wachsenden Stadt Münster entspricht der Rat damit dem 
ausdrücklichen Wunsch der Stadtgesellschaft, altern ative Verkehrsmodelle und -angebote zum MIV zu 
entwickeln. 
 
Die vorgelegte Planung von Straßen.NRW für die B51 greift lediglich den Aspekt einer Stärkung der West-
Ost-Straßenverbindung in das Ostmünsterland auf, Verkehrsträger sollen aber nach dem derzeitigen Stand 
der Planung nur LKW und Auto sein. Die Kommunen und  Gemeinden im Ost-Münsterland sehen die 
ausschließliche Förderung dieser Verkehrsträger und  die hierdurch zukünftig zu erwartenden Verkehrs-, 
Lärm- und Immissionsauswirkungen ebenfalls kritisch und haben bereits über Resolutionen ihre Ablehnung 
zum derzeitigen Planungsstand zum Ausdruck gebracht . Bürgerinitiativen haben sich entlang der 
Trassenführung B 51 / B 64 gebildet und wehren sich gegen die einseitigen Ausbaupläne.  
 
Ziel des Antrags ist daher eine Verbesserung der Si tuation für alle Verkehrsträger bei gleichzeitiger 
Erreichung der Klimaschutzziele. 
 
  
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Michael Da uskardt  
Doris Feldmann   Philipp Hagemann   Marius Herwig  
Dr. Cornelia Jäger   Mathias Kersting   Michael Kle yboldt 
Marianne Koch   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stelti g 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler  
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalm sson  
     Maria Winkel

Beschlussvorlage

9680 Zeichen

V/0129/2021 
V/0129/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergabe einer verkehrlichen Untersuchung zur Betrachtung der Potentiale des Umweltverbundes 
sowie der Untersuchung des Erfordernisses des (vierstreifigen) Ausbaus der Bundesstraße B51 
zwischen dem Anschluss B481 und Telgte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine verkehrliche Untersuchung zur Betrachtung der Potentia-
le des Umweltverbundes sowie der Untersuchung des Erfordernis des (vierstreifigen) Ausbaus 
der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 u nd Telgte zu vergeben. Die Ergebnisse 
werden den zuständigen Fachgremien und Bezirksvertretungen vorgelegt. 
 
2. Der Ratsantrag A -R/0019/2020 der SPD -Fraktion vom 16.06.2020 ist hiermit erledigt, die In-
halte der vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Resolution vom 24.06.2020 aufgegriffen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten von ca. 50.000 € entstehen.  
 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 50.000  
Ergebnis    50.000  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
11.02.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr König 
Telefon: 492-6501 
KoenigD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0129/2021 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2021 bei der 
o.g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2021 die Ermächtigun-
gen bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Planungsstand zur B51: 
 
Der Landesbetrieb Straßen.NRW plant im Auftrag des Bundes den weiteren vierstreifigen Ausbau der 
Bundesstraße B51/B64. Nach Fertigstellung des Teilabschnittes zwischen dem Alber sloher Weg und 
dem Anschluss der B481, soll als weiteres Teilstück der Absc hnitt zwischen der B481 und Handorf 
ausgebaut werden. Zur verkehrlichen Beurteilung hat der Landesbetrieb Straßen.NRW  in 2018 ein 
Verkehrsgutachten zur Abschätzung der verkehrlichen Auswirkungen des Ausbaus durch die DTV 
Verkehrsconsult GmbH erstellen lassen. 
 
Das Gutachten liegt der Verwaltung vor. Dem Gutachten liegt eine umfangreiche Analyse der vorhan-
denen Verkehrssituation und eine nach Stand der Technik durchgeführte Prognose der bis zum Jahr 
2030 zu erwartenden Verkehrsentwicklung zu Grunde. Im Kern kommt das Gutachten zum Ergebnis, 
dass aufgrund der zu erwartenden Verkehrsentwicklung das Erfordernis eines durchgängig vierstreifi-
gen Ausbaus der B51 zwischen der Anschlussstelle B481 und Telgte besteht. 
 
Für die Verkehrsprognose wurde neben der bundeswe iten Verkehrsentwicklung auch die kleinräumi-
ge Planung der Kommunen im Planungsgebiet abgefragt und in die Gesamtprognose einbezogen. 
Insgesamt ist mit einer Steigerung des Verkehrsaufkommens zu rechnen, sowohl im Leichtverkehr als 
auch im Schwerverkehr. 
 
Für den Prognose -Nullfall 2030 wurde das aktuelle Streckennetz der Analyse um die Maßnahmen 
des vordringlichen Bedarfs (d.h. mit fertiggestellter B51 bis zu Anschlussstelle Warendorfer Straße 
und B481) aus dem Bundesverkehrswegeplan ergänzt. Die B51 ist in  diesem Fall zwischen der An-
schlussstelle mit der B481 und im weiteren Verlauf in Richtung Telgte 2-streifig. 
 
In den Prognose-Planfällen ist die B51 komplett bzw. teilweise 4 -streifig ausgebaut, die heute beste-
henden höhengleichen Kreuzungen und Einmündun gen zur B51 durch neue planfreie Knotenpunkt-
formen ersetzt. Für den langsam fahrenden Verkehr wird parallel zur B51 eine neue Verbindung zwi-
schen Münster und Telgte geschaffen.  
 
Auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens hat der Landesbetrieb Straßen.NRW  eine Planung für den 
Abschnitt zwischen der Anbindung B481 und Handorf, Einmündung Lützowstraße erstellt und im Rat 
der Stadt Münster erläutert. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 24.06.2020 mit der Resolution 
„Verkehrswende ermöglichen – Moratorium für die Planungen zum Ausbau der B51/B64“ den vorge-
legten Planungen nicht zu folgen. S tattdessen spricht sich der Rat für ein Moratorium für die bisheri-
gen Planungen zum Ausbau der B51/B64 aus und fordert den Straßenbauträger sowie die beteiligten 
Verkehrsministerien des Bundes und Landes NRW auf, das Planverfahren in der bisherigen Form zu 
stoppen. Statt der bisherigen Planungen befürwortet der Rat für die Gründung einer Planungs -
Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, eine Stärkung der West -Ost-Verbindung im Rahmen einer inte-
grierten Verkehrsplanung zu schaffen, in der die bereits entwickelten Konzepte und Planungen zur 
Förderung des ÖPNV Berücksichtigung finden. Neuralgische Knotenpunkte, wie z. B. der Bereich 
Handorf/Warendorfer Straße sollen überplant werden. Als Mitglieder dieser Planungs-AG sind neben 
den ohnehin beteiligten Behörden und Kommunen auch solche Akteure, die sich mit alternativen und 
zukunftsweisenden Mobilitätsformen beschäftigen, wie z. B. Stadtwerke Münster, Beirat Mobilität, 
VCD, u. a. vorzusehen.“

- 3 - 
V/0129/2021 
Fachliche Einschätzung zum Verkehrsgutachten: 
 
Die im Gutachten dargelegten Ergebnisse sind für den dargestellten engen Planungsraum nachvoll-
ziehbar, können aber hinsichtlich ihrer großräumigen Wirkungen nicht abschließend beurteilt werden, 
da diese nicht dargestellt sind. 
 
Aus Sicht der Verwaltung greift der Prognosehorizont mit dem Jahr 2030 zu kurz. Darauf deutet auch 
die aktuelle Meldung des Landesbetriebs Straßen.NRW vom 22.01.2021 zum weiteren Ausbau der 
B51/B64 im Raum Warendorf hin.  
 
Dazu führt der Landesbetrieb Straßen.NRW aus: 
 
„B51/B64: Die jüngste Verkehrszählung aus dem Spätsommer 2018 sowie deren wissenschaftliche 
Analyse hat ergeben, dass die Dimensionierung der Ortsumgehungen weitgehend den Anforderun-
gen der künftigen Verkehrsströme en tspricht und eine bedeutende Entlastung der Innenstädte zu 
erwarten ist. Lediglich zwei einzelne Stellen westlich und östlich von Warendorf haben ein geringeres 
Verkehrsaufkommen aufgezeigt. Daher wird in diesen Abschnitten die Anzahl der  Fahrspuren in Teil-
bereichen reduziert.“ 
 
Demnach wurden die Verkehrsprognosen zumindest leicht nach unten korrigiert worden sind. Dies ist  
aus Sicht der Verwaltung Anlass genug, auch für den Abschnitt zwischen dem Anschluss der B481 
und Telgte den Prognosezeitraum auf 2035+ zu erweitern. 
 
Die Betrachtung der voraussichtlichen verkehrlichen Entwicklungen bis zum Jahr 2035 bietet auch die 
Grundlage, den Umweltverbund stärker als im vorliegenden Gutachten geschehen zu berücksichti-
gen. Dazu gehört neben dem Konzept S-Bahn Münsterland mit einem 20‘-Takt auf der Strecke Müns-
ter – Telgte – Warendorf auch die Bedeutung der Velorouten zwischen Telgte und Münster. Nicht 
ausgeschöpft scheinen auch die Potenziale im Schnell- und Regionalbusangebot. 
 
Neben dieser Fragestellung hinsichtli ch des Zeitraums und Inhaltes der Prognose ist auch die Be-
trachtung der Au swirkungen des geplanten Ausbaus der B51 auf das Hauptverkehr sstraßennetz im 
Stadtgebiet Münster nicht nachvollziehbar, da der Planausschnitt zu klein gewählt wurde und lediglich 
das unmittelbare Umfeld der B51 betrachtet. 
 
Zur Absicherung und zur Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen und der Notwendigkeit 
der Anzahl der Fahrstreifen empfiehlt die Verwaltung daher die Vergabe einer verkehrliche n 
Untersuchung, die 
 
• den Prognosehorizont auf den Zeitraum 2035+ erweitert, 
• das Potenzial des Umweltverbundes (S -Bahn Münsterland, Velorouten, Schnellbusach-
sen) umfassend progressiv betrachtet sowie das Erfordernis des (vierstreifigen) Aus-
baus der B51 im Abschnitt zwischen dem Anschluss B481 und Telgte untersucht, 
• die Auswirkungen auf das Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster aufzeigt (Ver-
kehrsverlagerungen) und 
• die notwendige Spurenanzahl der B51 und den erforderlichen Ausbau der Knotenpunk-
te untersucht. 
 
Auf Basis der Erg ebnisse dieses Gutachtens sollen weitere Gespräche mit dem Landesbetrieb Stra-
ßen.NRW zum Ausbau der B51 geführt werden.  
 
 
Planungs-Arbeitsgemeinschaft 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster stimmt sich langjährig in zahlreichen Arbeitskreisen und Gremien 
mit den benachbarte n Kommunen und den Aufgabenträgern ab. Parallel zur Verkehrsachse der 
B51/B64 verläuft die Kursbuchstrecke 406 (Münster – Telgte- Rheda-Wiedenbrück – Bielefeld). Hier

- 4 - 
V/0129/2021 
besteht seit vielen Jahren eine enge regionale Kooperation zwischen der Stadt Münster, de m Kreis 
Warendorf, der Stadt Telgte, des ZVM der DB Netz AG und dem Landesbetrieb Straßen.NRW zur 
Streckenertüchtigung und Beseitigung der zahlreichen Bahnübergänge. Diese Aktivitäten werden 
durch das Konzept S-Bahn Münsterland weiter forciert, ergänzt dur ch die Initiative „Mobiles Münster-
land“ (ZVM). 
 
Zudem entsteht derzeit, ebenfalls in enger Kooperation mit dem Kreis Warendorf und der Stadt Telg-
te, die erste stadtregionale Veloroute Münster – Telgte, u.a. entstanden als Arbeitsergebnis des sog. 
Ansprechpartnerkreis der Stadtregion mit vielen weiteren Projektbeteiligten (z.B. IHL, Landesbetrieb 
Straßen.NRW). 
 
So arbeitet bereits eine sich aus den verschie denen existierenden Gremien zusammensetzende ver-
kehrsträgerübergreifende Arbeitsgemeinschaft an den wichtigen Mobilitätsalternativen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
gez. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen:  
 
Anlage A 
Anlage 1 – Ratsantrag A-R/0019/2020

Beratungsverlauf (1)

25.02.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 8.16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bahnhofstraße 9
  • Albersloher Weg
  • Warendorfer Straße
  • Lützowstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0129/2021
Typ
Vorlagen
Datum
03.02.2021
Erstellt
02.02.2021 15:42