V/0745/2016
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASSGVAf: Vorbereitung der Beratung von Haushaltsanträgen, Bildung von Zuschussgruppen, Richtlinien
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Anlage 4_Richtlinien_Zuschüsse_Initiativen_Flüchtlingseinrichtungen
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50 0 202 Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von In i- tiativen in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster 1. Anwendungsbereich – Förderzweck – Zuwendungsempfänger 1.1 Die Stadt Münster/Sozialamt fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Haushaltsstelle „Flüchtlingsberatung und -betreuung; Zuschuss“ Initiativen die in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster, laut Vorlage 817/2001 „Umset- zung des Konze pts zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen“ Betreuung anbieten. 1.2 Unter Betreuung wird in diesem Zusammenhang auch die Betreuungskoordination verstanden. Ebenso wie die vorbereitenden Maßnahmen vor der Aufnahme des B e- triebs der Flüchtlingsunterkunft. 1.3 Gefördert werden gemeinwesenorientierte, integrative, bildungsmotivierende und zielgruppenspezifische Maßnahmen. Darüber hinaus Maßnahmen zur Vernetzung im Wohnumfeld der Einrichtung und zur Verbesserung der Partizipation der Flüch t- linge in alle Regelbereiche. 1.4 Antragsberechtigt ist pro Flüchtlingsunterkunft ein Förderadressat. 1.5 Zuschüsse werden grundsätzlich nur für ungedeckte Sachkosten (z.B. Materialko s- ten für Kurse; Aktivitäten mit Anwohnern) und Honorare (z.B. für Sprachkurse und Betreuungspersonal) gewährt. Die Zuschüsse werden nur auf Antrag für ein Hau s- haltsjahr gewährt. Der Förderumfang pro Flüchtlingsunterkunft darf 5.000 € nicht übersteigen. 1.6 Die Anträge werden an die Stadt Münster /V/KF gerichtet und müssen die geplanten Aktivitäten mit den Sachkosten und evtl. Honoraren bezeichnen; die zu erwartenden Ausgaben beziffern und das beantragte Fördervolumen nennen. 1.7 Die Stadt Münster/Sozialamt entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien und einer fachlichen Einschätz ung in Form einer kurzen Begründung durch V/KF , dass die Voraussetzungen von 1.2 bis 1.4 vorliegen. Der Förderadressat erhält anschli e- ßend einen Bewilligungsbescheid durch das Sozialamt. (Durchschrift an V/KF) 1.8 Die Antragsberechtigten müssen der Stadt Münster/Sozialamt über die Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis (Sachb e- richt und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Bescheid ausg e- wiesenen Zeitpunkt einreichen. Das Sozialamt stellt V/KF eine Kopie d es Nachwei- ses zur Verfügung. 1.9 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Die Stadt Mün s- ter/Sozialamt entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 1.10 Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 31.10.2002 in Kraft. Gez.: Dr. Agnes Klein
Berichtsvorlage
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V/0745/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASSGVAf: Vorbereitung der Beratung von Haushaltsanträgen, Bildung von Zuschussgruppen, Richtlinien Beratungsfolge 02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Anlass des Berichts Am 29.04.2015 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung mit Vorlage V/0268/2015 zum Antrag der SPD -Fraktion vom 09.03.2015 ein geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen beschlossen. Die Verände- rungen umfassen die Einführung einer Frist für den Eingang von Etatanträgen, außerdem die Einführung von standardisierten Kurzbewertungen der Verwaltung, die die Zusammenstellung der Trägeranträge mit den Komm entierungen der Verwaltung ergänzen. Der Ausschuss hat die Verwaltung in dem Zusammenhang ferner beauftragt, ihm über die Erfahrungen mit dem geä n- derten Verfahren zu berichten und vorläufige Empfehlungen abzugeben, wie innerhalb der Pr o- duktgruppen ei nzeln ausgewiesene Trägerförderungen in Teilbudgets zusammengefasst und weitere Ansätze standardisierter Entscheidungsverfahren für die Förderung von Trägern abgege- ben werden können, die Aufgaben in der Beratungszuständigkeit des Ausschusses wahrnehmen. Den zuletzt genannten Punkt berührt außerdem der Beschluss des Haupt - und Finanzausschus- ses vom 09.12.2015, für freiwillige Zuschüsse flächendeckend nachvollziehbare Richtlinien zur Vergabe und ein Controlling für die Mittelverwendung einzuführen. Nach dem Beschluss sollen in einem ersten Schritt die betreffenden Fachämter den jeweiligen Ausschüssen die derzeit ang e- wandten Richtlinien vorlegen. Es ergeben sich somit drei Gliederungspunkte, die im Folgenden behandelt werden. 1. Neues Verfahren zur Vorbereitung der Beratung über Trägeranträge zum Haushalt: E r- fahrungsbericht Die aus städtischen Mitteln geförderten Träger und Einrichtungen in Aufgabenbereich Sozi a- les und Gesundheit wurden erstmals im Mai 2015 über die Einführung einer Frist zur Einre i- chung von Etatanträgen informiert. Auch zu Beginn dieses Jahres wurden die Träger benach- richtigt, dass Anträge zum Haushalt 2017 der Stadt Münster bis zum Beginn der Sommerfer i- en vorliegen müssen. Das Verfahren hat sich mittlerweile erfolgreich etabliert. S owohl für die Vorlagen-Nr.: V/0745/2016 Auskunft erteilt: Frau Stemmer Ruf: 492-5566 E-Mail: StemmerD@stadt-muenster.de Datum: 11.10.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0745/2016 Träger als auch für die Verwaltung bietet die Frist Planungssicherheit und erleichtert dadurch die Vorbereitung der Etatberatungen. Die Verwaltung begrüßt die Einführung dieser Frist. Neben den Kommentierungen der Verwaltung wurde zu den Etatberatungen 2016 erstmals eine standardisierte inhaltliche und finanzielle Kurzbewertung der Etatanträge angefertigt. Die Kurzbewertungen beantworten die wichtigsten Fragen im Rahmen der Haushaltsplanber a- tungen und stellen dadurch Überblick her. Die Kurzbewertungen werden auch für die Etatbe- ratungen 2017 angefertigt. Das Verfahren hat sich bewährt und sollte aus Sicht der Verwa l- tung deshalb ebenfalls beibehalten werden. 2. Bildung von Zuschussgruppen ( Teilbudgets) am Beispiel der Zuschüsse in den Pr o- duktgruppen 0502 und 0503 Bereits im aktuellen Zuschussbericht werden für den Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ einzelne Zuschüsse zu Teilbudgets zusammengefasst. Hierzu gehören die Zuschüsse für Senioren- und Behindertenvereine und –initiativen, für Flüchtlingsberatung und –betreuung, ferner die Zuschüsse an die Verbraucherzentrale. Um eine nachvollziehbare, neue Bündelung vorzunehmen, war es notwendig, die Einzelz u- schüsse aus den bestehenden Teilbudgets zunächst wieder herauszunehmen. Im zweiten Schritt wurden die folgenden Aufgabenfelder innerhalb der Trägerförderungen identifiziert: Angebote für Menschen mit Behinderung (PG 0503) Angebote für Menschen mit Pflegebedarf (PG 0503) Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (PG 0503) Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte (ohne Flüchtlinge) (PG 0503) Angebote für Seniorinnen und Senioren (PG 0503) Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (PG 0503) Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen (PG 0503) Beratung und Hilfe für Flüchtlinge (PG 0502) Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (PG 0503) Schuldnerberatung (PG 0503) Stadtteilangebote im Aufgabenbereich Soziales (PG 0503) Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtspflege (PG 0503) sonstige Angebote (PG0503) Die verschiedenen Zuschüsse könnten nun den Aufgabenfeldern zugeordnet werden. In der Anlage 1 ist die mögliche neue Zuordnung dargestellt. Der Spalte „Lfd. Nr.“, die sich auf die Laufende Nummer im Zuschussbericht 2016 bezieht, ist zu entnehmen, welche Zuschüsse vor der nun vorliegenden Bündelung bereits zusammengefasst waren und nun neu zugeor d- net wurden. 3. Zuschüsse mit richtlinienbasierten Vergabeverfahren: Information Der oben genannte Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses sieht vor, mittelfristig flä- chendeckend Vergaberichtlinien (außerdem ein die Mittelverwendung betreffendes Contro l- ling) einzuführen; im ersten Schritt sollen dem Beschluss zufolge die derzeit angewandten Richtlinien vo rgelegt werden. Grundsätzlich besteht Raum für Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen aus im Haushalt vorgesehenen Förder ansätzen, soweit ein Ansatz Mittel vo r- sieht, die eine nicht festgelegte Zahl von Förderadressaten abrufen kann. Unter den Z u- schussansätzen der Budgets der Ämter 50, 53, 59 und 64 finden sich jedoch nur einzelne solcher Ansätze; für das Gros der Zuschussansätze in den Budgets der genannten Ämter gilt, dass aufgrund der jeweils einschlägigen Beschlusslage ein oder mehrere konkrete Fördera d- ressaten festgelegt sind. Im Budget des Sozialamts finden sich drei Zuschussansätze des erstgenannten Typs (Anlagen 2-4): 3 V/0745/2016 Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe mit einem Budget von 68.080 € (Anlage 2) Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration“ in Münster mit einem Budget von 26.730 € (Anlage 3) Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster mit einem Budget von 54.760 € (Anlage 4) Zusammenfassung Das Verfahren zur Vorbereitung der Beratung von Trägeranträgen zum Haushalt hat sich bisher bewährt; die Verwaltung wird das Verfahren, soweit die Beratungszuständigkeiten des Au s- schusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung betro f- fen sind, daher bis auf weiteres anwenden. Die Vorschläge der Verwaltung zur Bildung von Z u- schussgruppen/Teilbudgets sollen den Fraktionen eine Unterlage für ihre weitere B eratung be- reitstellen. Die in den Anhängen 2 -4 abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen werden nachrichtlich präsentiert. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Trägerförderungen in Teilbudgets Anlage 2: Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe Anlage 3: Richtlinie für die „Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration“ in Müns- ter Anlage 4: Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster
Anlage 1_Entwurf Zuschussbericht 2016
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Trägerförderung in Teilbudgets Produktbereich 05 "Soziale Leistungen" 2016 2017 2018 2019 89 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Institutioneller Zuschuss Bahnhofsmission Ratsbeschluss vom 29.03.2000 BZ 45.210 € 45.210 € 45.210 € 45.210 € 87 Telefonseelsorge Münster Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 41.000 € 41.000 € 41.000 € 41.000 € 85 Verbraucherzentrale NRW Zuwendung an die Verbraucherberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 178.700 € 178.700 € 178.700 € 178.700 € Summe 264.910 € 264.910 € 264.910 € 264.910 € 86 Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Sozialarbeit im Wohngebiet Osthuesheide Ratsbeschluss vom 24.03.1993 BZ 53.050 € 53.050 € 53.050 € 53.050 € 93 Der Paritätische Wohlfahrtsverband Münsteraner Informations- u. Kontaktstelle Ratsbeschluss (Etat) BZ 133.030 € 133.030 € 133.030 € 133.030 € 88 Jüdische Gemeinde Münster Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 25.110 € 25.110 € 25.110 € 25.110 € 107 Wohlfahrtsverbände strategische und operative Grundsatzaufgaben Ratsbeschlüsse vom 14.11.2001 u. 05.04.2006 BZ 105.480 € 105.480 € 105.480 € 105.480 € 108 Wohlfahrtsverbände stadtteilorientierte soziale Arbeit Ratsbeschluss (Etat) BZ 241.420 € 241.420 € 241.420 € 241.420 € 109 Wohlfahrtsverbände Zielgruppen spezifische Arbeit Ratsbeschlüsse vom 14.11.2001 u. 05.04.2006 BZ 24.490 € 24.490 € 24.490 € 24.490 € Summe 582.580 € 582.580 € 582.580 € 582.580 € 91 ASB Regionalverband Münster e.V. Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen Ratsbeschluss (Etat) BZ 409.850 € 410.850 € 411.850 € 412.850 € 115 Begegungsangebote für Menschen mit Behinderung, ihre Angehörigen und Befreundete Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) PZ 20.200 € 20.200 € 20.200 € 20.200 € 111 Bischöfliches Generalvikariat Tilgung Darlehen Sonderkindergarten Arche Ratsbeschluss vom 07.05.1996 IZ 1.810 € 1.810 € 1.810 € 1.810 € 115 Kulturzentrum für Gehörlose Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 9.430 € 9.430 € 9.430 € 9.430 € 116 Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe NRW e. V. Beratung persönliches Budget Ratsbeschuss (Etat) BZ 29.470 € 29.470 € 29.470 € 29.470 € 95 Lebenshilfe für geistig Behinderte Familienentlastender Dienst / Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7 Beschlüsse des ASGAf vom 22.05.1995 u. 08.05.1991 BZ 37.720 € 37.720 € 37.720 € 37.720 € 90 PariSozial Münsterland gGmbH Förderung der Hörbehindertenberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 47.680 € 47.680 € 47.680 € 47.680 € 115 Start e.V., Café Trockendock Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 47.690 € 47.690 € 47.690 € 47.690 € Summe 603.850 € 604.850 € 605.850 € 606.850 € Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (PG 0503) Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtspflege (PG 0503) Angebote für Menschen mit Behinderung (PG 0503) Lfd. Nr. Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Auftragsgrundlage (Gesetz, politischer Beschluss, Art des Zu- Haushaltsansatz Trägerförderung in Teilbudgets 99 Hospizbewegung Münster e.V. Hospitzbewegung Ratsbeschluss (Etat) BZ 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 € 97 Alexianer-Krankenhaus GmbH Gerontopsychiatrische Beratungsstelle Ratsbeschluss (Etat) BZ 93.400 € 93.400 € 93.400 € 93.400 € 110 Ambulante Pflegeeinrichtungen Investitionskostenförderung Alten- und Pflegegesetz NRW IZ 875.000 € 875.000 € 875.000 € 875.000 € Summe 993.400 € 993.400 € 993.400 € 993.400 € 115 Altes Backhaus Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 € 115 Begegnungsangebote für Seniorinnen und Senioren Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) PZ 68.080 € 68.080 € 68.080 € 68.080 € 100 Gemeindediakonie Hiltrup stadtteilorientierte Arbeit Ratsbeschluss (Etat) BZ 26.800 € 26.800 € 26.800 € 26.800 € 115 Seniorentreff Hansahof Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 10.230 € 10.230 € 10.230 € 10.230 € Summe 117.110 € 117.110 € 117.110 € 117.110 € 119 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen Soziales Betreuungsangebot in der städt. Obdachloseneinrichtung Trauttmansdorffstraße 77-87 Ratsbeschluss (Etat) BZ 56.200 € 56.200 € 56.200 € 56.200 € 94 Chance e.V. Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 172.080 € 172.080 € 172.080 € 172.080 € 92 Diakonisches Werk Münster e.V. Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte alleinstehende Wohnungslose Ratsbeschluss vom 06.11.1991 BZ 51.050 € 51.050 € 51.050 € 51.050 € 124 draußen! e.V. Personalkosten Ratsbeschluss (Etat) BZ 5.580 € 1.860 € 0 € 0 € 123 Förderverein für Wohnhilfen e.V. Personalkosten im Wohnprojekt "Wohnen 60plus" Ratsbeschluss (Etat) BZ 18.400 € 0 € 0 € 0 € 103 Kassenärztliche Vereinigung Westfalen- Lippe Aufsuchende Krankenpflege Beschluss des ASGAf vom 06.06.2007 PZ 28.080 € 28.080 € 28.080 € 28.080 € 102 Misericordia GmbH Treffpunkt "An der Clemenskirche" Ratsbeschluss (Etat) BZ 11.050 € 11.050 € 11.050 € 11.050 € 101 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Frauentreff für wohnungslose Frauen Ratsbeschluss (Etat) BZ 45.160 € 45.160 € 45.160 € 45.160 € 105 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Aufsuchende Sozialarbeit Ratsbeschluss vom 20.03.2002 BZ 56.940 € 56.940 € 56.940 € 56.940 € 106 Wohlfahrtsverbände Haushalte mit besonderen Wohnungsproblemen Ratsbeschluss vom 19.12.2001 BZ 94.440 € 94.440 € 94.440 € 94.440 € Summe 538.980 € 516.860 € 515.000 € 515.000 € 117 Arbeitslose brauchen Medien e.V. Betriebskosten Ratsbeschluss (Etat) BZ 11.790 € 11.790 € 11.790 € 11.790 € 96 Cultur- u. Begegnungszentrum Achtermannstraße e.V. Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 120.920 € 120.920 € 120.920 € 120.920 € Summe 132.710 € 132.710 € 132.710 € 132.710 € Angebote für Menschen mit Pflegebedarf (PG 0503) Angebote für Seniorinnen und Senioren (PG 0503) Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (PG 0503) Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (PG 0503) Trägerförderung in Teilbudgets 85 Verbraucherzentrale NRW Zuwendung an die Schuldnerberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 50.260 € 50.260 € 50.260 € 50.260 € 112 Wohlfahrsverbände soziale Schuldnerberatung Ratsbeschluss vom 28.03.1990 BZ 100.620 € 100.620 € 100.620 € 100.620 € Summe 150.880 € 150.880 € 150.880 € 150.880 € 113 Beratungsstellen gegen häusliche Gewalt Beratung bei häuslicher Gewalt Ratsbeschluss (Etat) BZ 67.000 € 67.000 € 67.000 € 67.000 € 98 Frauenhäuser Personalkosten Ratsbeschluss vom 29.03.1995 BZ 455.000 € 455.000 € 455.000 € 455.000 € Summe 522.000 € 522.000 € 522.000 € 522.000 € 82 Alexianer Münster GmbH Herrichtung der Flüchtlingseinrichtung an der Westfalenstraße 490 (Gelände Haus Heidhorn) Ratsbeschluss (Etat) IZ 190.370 € 0 € 0 € 0 € 79 CVJM e.V. Einrichtung der Übergangseinrichtung Flüchtlinge Meesenstiege/Böttcherstraße Ratsbeschluss vom 31.03.2004 IZ 0 € 43.500 € 0 € 0 € 80 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Flüchtlingsberatung und -betreuung, Integrationsarbeit Ratsbeschluss (Etat) MZ 174.390 € 174.390 € 174.390 € 174.390 € 81 Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster Ratsbeschluss (Etat) PZ 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 78 Träger von Flüchtlingseinrichtungen Soziale Betreuung der Menschen in Flüchtlingseinrichtungen Ratsbeschluss (Etat) MZ 955.120 € 1.018.580 € 1.019.170 € 1.019.770 € 80 Vereine, Verbände und Initiativen Haupt- und ehrenamtl. Flüchtlingsbetreuung und -beratung Ratsbeschluss (Etat) BZ 54.760 € 54.760 € 54.760 € 54.760 € Summe 1.424.640 € 1.341.230 € 1.298.320 € 1.298.920 € 83 Vereine und Initiativen Förderung im Feld Migration / Integration Ratsbeschluss (Etat) PZ 93.300 € 93.300 € 93.300 € 93.300 € 84 Wohlfahrtsverbände / Verbraucherzentrale Integrationshilfen für arbeitssuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte Ratsbeschluss (Etat) BZ 111.650 € 111.650 € 111.650 € 111.650 € Summe 204.950 € 204.950 € 204.950 € 204.950 € Beratung und Hilfe für Flüchtlinge (PG 0502) Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte (ohne Flüchtlinge) (PG 0503) Schuldnerberatung (PG 0503) Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen (PG 0503) Trägerförderung in Teilbudgets 115 Alte Post Berg Fidel Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 5.200 € 5.200 € 5.200 € 5.200 € 115 Atrium e.V. Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 € 115 Begegnungszentrum Sprickmannstr. Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 81.940 € 81.940 € 81.940 € 81.940 € 115 Bewohnertreff Südviertel Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 12.560 € 12.560 € 12.560 € 12.560 € 104 Kinderhauser Arbeitslosen Initiative Beratung und Projekte der KAI Ratsbeschluss (Etat) MZ 51.500 € 51.500 € 51.500 € 51.500 € 125 MUM-Mehrgenerationenhaus und Mütterzentrum e.V. Aufgabenzuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 50.000 € 50.000 € 0 € 0 € 118 Südviertelbüro Aufgabenzuschuss Kooperationsvereinbarung vom 20.10.2001 BZ 20.400 € 20.400 € 20.400 € 20.400 € 122 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. Mietnebenkosten und Aktivitäten Ratsbeschluss (Etat) MZ 3.300 € 0 € 0 € 0 € Summe 228.500 € 225.200 € 175.200 € 175.200 € 114 Caritasverband Münster, Sozialdienst Kath. Frauen, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt Förderung ehrenamtlicher Betreuung Vertragliche Delegation von Querschnittsaufgaben 12/96 und Ratsbeschluss Vorlage 371/99 BZ 168.660 € 168.660 € 168.660 € 168.660 € 120 Chance e.V. Förderung eines Gewaltberatungs- und Deeskalationsprojektes Ratsbeschluss (Etat) PZ 35.000 € 35.000 € 25.000 € 25.000 € 121 Schwul/lesbische Selbsthilfeorganisationen Antidiskriminierungsarbeit - Projekte Ratsbeschluss (Etat) PZ 1.470 € 1.470 € 1.470 € 1.470 € Summe 205.130 € 205.130 € 195.130 € 195.130 € BZ Betriebskostenzuschuss IZ Investitionskostenzuschuss 5.969.640 € 5.861.810 € 5.758.040 € 5.759.640 € MZ Mischzuschuss PZ Projektkostenzuschuss Summe des Produktbereiches Stadtteilangebote im Aufgabenbereich Soziales (PG 0503) sonstige Angebote (PG0503)
Anlage 3_Richtlinien_Migration_Integration
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Anlage 2 zur Vorlage V/0833/2005
Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migra-
tion/Integration“ in Münster; HHSt. 4700.718.6500.0 -Entwurf-
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel aus der Haus-
haltsstelle „Förderung von Initiativen im Feld Migr ation/Integration“ nach folgenden
Richtlinien Initiativen in Münster, mit Ausnahme de r unter Ziffer 2.2 und 6 der Richtli-
nien aufgeführten Vereine:
1. Förderzweck und -programmatik
1.1 Die Bereitstellung von Zuschüssen nach diesen R ichtlinien dient der Förde-
rung örtlicher Aktivitäten und Projekte, die auf ei n gleichberechtigtes Miteinan-
der von Menschen unterschiedlicher Nationalität ode r ethnisch-kultureller Ori-
entierung gerichtet sind.
1.2 Die Fördermittel sind gegenüber Förderungen Dri tter, einschließlich der Förde-
rungen aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets , nachrangig. Die Kom-
bination der Förderung von Aktivitäten oder Projekt en nach diesen Richtlinien
mit der Förderung aus anderen Budgets ist möglich.
1.3 Nach diesen Richtlinien förderungsfähig sind Ve reine und Gruppen, in denen
Menschen ausländischer Herkunft aktiv sind und die soziale oder kulturelle Ak-
tivitäten mit integrativer Ausrichtung regelmäßig d urchführen. Aktivitäten und
Projekte der förderungsfähigen Initiativen können s owohl außen- als auch bin-
nenintegrativ ausgerichtet sein.
1.4 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.
2. Antragsberechtigte
2.1 Antragsberechtigt sind freiwillig gebildete Ver eine und Gruppen mit sozial-
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in Münster, und deren Aktivitä-
ten sich überwiegend auf das Stadtgebiet Münster richten.
2.2 Nicht förderungsfähig sind Vereine, Gruppen und andere Organisationen,
2.2.1 deren Aktivitäten sich ausschließlich auf nic ht strukturierte Freizeit- sowie auf
gastronomische Angebote beschränken,
2.2.2 deren Aktivitäten vorwiegend auf
• die Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen,
• die Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Förderung oder auf
• die Bereitstellung von Angeboten gegen Entgelt ger ichtet sind.
2.2.3 die nach ihrem ausdrücklich bekundeten Selbst verständnis oder ihrem tat-
sächlichen Gebaren
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich auf i hre Mitglieder be-
schränken,
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich an sp ezifische persönliche
Zugangsvoraussetzungen knüpfen oder
• Aktivitäten entfalten, die zu Gewalt gegen andere Menschen und Gruppen
aufrufen, ihnen Gewalt androhen oder sie mit Gewalt bekämpfen.
3. Förderungsgrundsätze
3.1 Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten u nd Projekte umfassen insbesonde-
re folgende Angebote und Maßnahmen:
• Bildungs- und bildungsmotivierende Angebote,
• soziale Betreuungsangebote,
• zielgruppenspezifische Information und Aufklärung,
• Aufklärung der lokalen Öffentlichkeit über Leben u nd Lebenssituation von
Menschen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft in Deutschland,
• kulturelle Vermittlung,
• Maßnahmen zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials,
• Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Bete iligung von Men-
schen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft,
• Maßnahmen zur Kooperation mit anderen gesellschaft lichen Akteuren und
örtlichen Regeleinrichtungen.
3.2 Zuschüsse können
• für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Ak tivitäten,
• für projektbezogene Honorarkosten,
• soweit Räume für die Durchführung sozial- oder kul turell-integrativer Aktivi-
täten erforderlich sind, für laufende Miet- und Betriebskosten sowie
• für einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Vorbe reitung und Durch-
führung sachlich und zeitlich begrenzter Projekte oder Veranstaltungen
bewilligt werden. Kosten können nur für solche Proj ekte übernommen werden,
die Angebote oder Maßnahmen gemäß Ziffer 3.1 umfassen.
3.3 Nicht zuschussfähig sind
• Kosten, die vor Eingang des Antrags entstanden sin d,
• laufende Personalkosten, soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes
bestimmen,
• Investitionskosten.
4. Förderungsumfang
4.1 Der Zuschuss pro Verein oder Gruppe beträgt jäh rlich bis zu 2.500 EURO,
soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes bestimmen.
4.2 Antragsberechtigte müssen zur Finanzierung ihre r Gesamtaufwendungen ei-
nen Eigenanteil von mindestens 10 %, mindestens abe r 200 EURO aufbrin-
gen. Als Eigenanteil gelten auch Zuwendungen oder Z uschüsse Dritter, aus-
genommen Zuschüsse aus Mitteln anderer städtischer Budgets.
5. Verfahren
5.1 Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt.
5.2 Der Antrag muss bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres bei der
Stadt Münster/Sozialamt eingehen und
• die geplanten Aktivitäten und, soweit vorgesehen, Projekte bezeichnen
und, soweit erforderlich, beschreiben,
• die erwarteten Ausgaben und Einnahmen, differenzie rt nach Positionen,
beziffern,
• Förderanträge gegenüber Dritten bzw. Förderungen d urch Dritte bezeich-
nen und
• das beantragte Fördervolumen nennen.
Vereine und Gruppen, die Zuschüsse oder Zuschusstei le für Miet- und Be-
triebskosten beantragen, müssen diese Kosten anhand prüfbarer Unterlagen
(z. B. Mietvertrag) nachweisen und Öffnungszeiten ausweisen.
In Ausnahmefällen kann ein Zuschuss gewährt werden auf Grund eines nach
dem 31.03., aber vor Abschluss des Rechnungsjahres eingehenden Antrages,
wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach diesen Richtlinien erfüllt sind
und soweit im betreffenden Haushaltsjahr Fördergelder zur Verfügung stehen.
5.3 Die Stadt Münster / Sozialamt entscheidet auf d er Grundlage dieser Richtli-
nien und einer fachlichen Einschätzung im Einzelfal l nach pflichtgemäßem
Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Üb er die Entscheidung
erhält der Verein bzw. die Gruppe, der bzw. die die Förderung beantragt hat,
einen schriftlichen Bescheid.
5.4 Die Vereine und Initiativen, die Fördermittel e rhalten haben, müssen der Stadt
Münster / Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zu-
schüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis ( Sachbericht und Ü-
bersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Be scheid ausgewiese-
nen Zeitpunkt hereinreichen.
6. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse
Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Ver eine im Rahmen der ver-
fügbaren Haushaltsmittel bis auf Weiteres jährliche Zuschüsse in folgender
Höhe aus der o.g. Haushaltsstelle:
Arbeitskreis International 38.730,00 € Aufgabenzusc huss
Kaktus Münster e. V. 15.340,00 € Aufgabenzuschuss
Türkischer Arbeiter- und Studentenverein 5.670,00 € Betriebs- u. Sachkosten
7. Beteiligung des Ausländerbeirats
Nach Abschluss eines Haushaltsjahres legt die Stad t Münster / Sozialamt dem
Ausländerbeirat einen Kurzbericht über die gestellt en und bewilligten Anträge
vor.
8. Inkrafttreten
Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2006 in Kraft.
Anlage 2_Richtlinien_Begegnungsstätten
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Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe 1. Verwendungszweck Die Stadt Münster gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse für offene Begeg- nungsstätten der Altenhilfe, um damit auch künftig ein vielfältiges Angebot für Senio- ren/Seniorinnen unter Berücksichtigung der Bedarfs-/Nachfragesituation im jeweiligen Stadt- teil sicherzustellen. Die Begegnungsstätten sollen mit ihren Angeboten insbesondere die Teilhabe im Alter fördern und diese für arme oder von Armut bedrohte ältere Menschen er- möglichen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Die Stadt Münster ent- scheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; die Förderungen sind dem Grund und der Höhe nach an die jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gebunden. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden offene Begegnungsangebote/-stätten für Senioren/Seniorinnen in Abhän- gigkeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten. 3. Zuschussempfänger Zuschussempfänger sind die Träger der o. a. Begegnungsstätten. 4. Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse 4.1 Eine Zuschussgewährung ist möglich für: - Regelmäßige Kommunikationsangebote der Altenhilfe - Offene Begegnungsstätten für Senioren/Seniorinnen 4.1.1 Regelmäßige Kommunikationsangebote im Bereich der Altenhilfe Hierbei handelt es sich um Angebote im Bereich der Altenhilfe, die regelmäßig zur Verfügung gestellt werden, aber die an Tagesstätten gestellten Anforderun- gen besonders hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit nicht erfüllen. Die Höhe der jährlichen Förderung (Höchstbetrag) orientiert sich an den tatsäch- lichen Öffnungszeiten der Angebote: 600 Euro bei 3 – 6 Stunden/Woche 950 Euro bei 6 – 9 Stunden/Woche 1.300 Euro bei 9 – 12 Stunden/Woche 1.650 Euro bei 12 – 15 Stunden/Woche 2.000 Euro bei 15 – 19 Stunden/Woche Anlage 1 4.1.2 Offene Begegnungsstätten für Senioren/Seniorinnen Hierbei handelt es sich um offene Angebote im Bereich der Altenhilfe, die wö- chentlich mindestens 20 Stunden zur Verfügung stehen. Die Zuschussbeträge für diese Angebote setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: - Der Grundförderung - Der Miet- und/oder Betriebskostenförderung. 4.1.2.1 Grundförderung Die Grundförderung wird auf 2.300 Euro (Höchstbetrag) festgesetzt. 4.1.2.2 Miet- und/oder Betriebskostenförderung Zusätzlich zur Grundförderung wird unter folgenden Voraussetzungen ein Zuschuss zu den Mietkosten gewährt: - Es müssen dauerhaft gegen Entgelt mit ausschließlicher Zweckbestim- mung für das Angebot von einem/r Dritten, mit dem bzw. der der Träger nicht organisatorisch verbunden ist, Flächen bzw. Räume angemietet worden sein. - Miet- oder Betriebskosten, die sich auf diese Flächen bzw. Räume bezie- hen, werden durch die Stadt Münster in demselben Bewilligungszeit- raum nicht gefördert. Die Höhe des Mietkostenzuschusses wird auf 25 % der Bruttomiete, höchs- tens auf 1.550 Euro festgesetzt. Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses nicht vor, wird ein Betriebskostenzuschuss bis zur Höhe von 550 Euro jährlich gewährt. 4.1.3 Zusätzliche Fördermöglichkeiten Angebote der geförderten Begegnungsstätte, die insbesondere die Teilhabe älte- rer Menschen fördern, können eine zusätzliche Förderung erhalten. Hierzu gehö- ren z.B. - Gelegenheit für offene Begegnung, angebotsungebundene Aufent- haltsmöglichkeit - Patenschaften mit Seniorinnen bzw. Senioren mit Unterstützungsbedarf im Wohngebiet - Ehrenamtliche Besuchsdienste und Begleitangebote für Seniorinnen bzw. Senioren im Wohngebiet - Ehrenamtliche Beratung in Alltagsfragen - Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Aktivitäten zur Unterstüt- zung auf Hilfe angewiesener Seniorinnen und Senioren außerhalb des Angebots der Begegnungsstätte - generationenübergreifende und/oder interkulturelle Angebote - Angebote für Frauen/Angebote für Männer Für eine nach Ziffer 4.1.1 geförderte Begegnungsstätte kann, soweit sie im För- derjahr teilhabeorientierte Angebote tatsächlich bereitstellt, ein zusätzlicher Zu- schuss von 50 Euro bis zu 200 Euro gewährt werden; stellt die Begegnungsstätte mehrere teilhabeorientierte Angebote bereit, kann der zusätzliche Zuschuss auf bis zu 400 Euro im Förderjahr bemessen werden, soweit die Inanspruchnahme der Angebote diesen Umfang rechtfertigt. Über die Höhe des zusätzlichen Zu- schusses im Einzelfall entscheidet der Beirat (Ziffer 5.5). 4.2 Änderungen der Öffnungszeiten/Neueröffnung Bei Änderungen der Öffnungszeiten und bei Neueröffnung ist für die Förderung der Mo- nat entscheidend, in dem die Änderung eintritt bzw. die Begegnungsstätte eröffnet wird. 4.3 Anpassung des Förderbeträge an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Die vorstehenden Förderbeträge sind Höchstbeträge. Wenn das förderfähige Gesamtvo- lumen aller Antragssteller den Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt, können die Förderungshöchstbeträge unterschritten werden. 5. Verfahren 5.1 Der Zuschuss ist schriftlich bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres beim Sozialamt der Stadt Münster zu beantragen. Nach dem 31.03. eingehende Anträge können nicht mehr bezuschusst werden. 5.2 Dem Antrag sind eine Übersicht über die Öffnungszeiten und Angebote sowie ein aktuel- ler Mietnachweis beizufügen. Der Antrag benennt Änderungen (Öffnungszeiten, Angebo- te, Höhe der Miet- und Betriebskosten) gegenüber dem Vorjahr. 5.3 Die o. a. Frist gilt nicht für Neueröffnungen. Der Zuschuss ist bei Neueröffnungen spätestens 6 Monate nach Eröffnung schriftlich mit den unter 5.2 aufgeführten Unterlagen zu beantragen. 5.4 Änderungen in den Öffnungszeiten sind dem Sozialamt umgehend schriftlich oder mit Email bekanntzugeben. 5.5 Über den Antrag berät und entscheidet ein Beirat mit zwei Vertreterinnen bzw. Vertre- tern der Kommunalen Seniorenvertretung sowie mit dem Sozialamt; bei Mehrheitsent- scheidungen haben die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Kommunalen Seniorenver- tretung sowie das Sozialamt jeweils eine Stimme. 5.6 Sollten nach Bewilligung des Zuschusses die Voraussetzungen für die Gewährung ganz oder teilweise entfallen (Schließung der Begegnungsstätte, Änderung der Öffnungszei- ten, Nutzungsteilung der Räumlichkeiten mit weiteren Trägern, Wechsel des Trägers, etc.) so wird der überzahlte Zuschussbetrag mit evtl. Zuschussbeträgen des folgenden Jahres verrechnet. Ist eine Verrechnung nicht möglich, so sind die Zuschussempfänger verpflichtet, die überzahlten Beträge dem Sozialamt der Stadt Münster zu erstatten. 5.7 Antragsteller sind die unter Ziffer 3 genannten Zuschussempfänger. 5.8 Die geförderten Begegnungsangebote sind in den jeweiligen AK’s „Älter werden in Müns- ter“ vorzustellen und sollen auch im Seniorenportal veröffentlicht werden. Sie arbeiten ferner mit den AK’s „Älter werden in Münster“ kontinuierlich zusammen. 5.9 Die Kommunale Seniorenvertretung und der zuständige Fachausschuss erhalten jährlich eine Übersicht über die bewilligten Zuschüsse. 6. Übergangsregelung Über Zuschüsse, die bis zum 31.03.2015 beantragt wurden, entscheidet das Sozialamt. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach den unter Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 dieser Richtlinien auf- geführten Beträgen. In 2015 geförderte Begegnungsstätten können einen zusätzlichen Zu- schuss gem. Ziffer 4.1.3 für teilhabeorientierte Angebote im 2. Halbjahr 2015 erhalten, wenn er bis zum 30.09.2015 schriftlich beantragt wird. Über den zusätzlichen Zuschuss entscheidet der Beirat (Ziffer 5.5). 7. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Begegnungsstätten im Rahmen der verfügba- ren Haushaltsmittel bis auf weiteres jährliche Zuschüsse: a) Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren: - Seniorentreff Hansahof e.V. - Altes Backhaus e.V. b) (nachrichtlich:) Begegnungsstätten für Menschen mit Behinderung: - Verein der Hörbehinderten - Club 68 8. Beratungs- und Entscheidungskompetenz des Rates Die Beratungs- und Entscheidungskompetenz des Rates über die Bereitstellung von Haus- haltsmitteln zur Förderung von Begegnungsstätten der Alten- und Behindertenhilfe im Rah- men der Beschlussfassung über den städtischen Haushalt werden von diesen Richtlinien nicht berührt. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 01.05.2015 in Kraft; sie ersetzen die Richtlinien für die Bezu- schussung von Begegnungsstätten der Alten- und Behindertenhilfe vom 01.01.1994.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (8)
- Trauttmansdorffstraße 77
- Achtermannstraße
- Westfalenstraße 490
- An der Clemenskirche
- Windthorststraße 7
- Sprickmannstraße
- Böttcherstraße
- Meesenstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0745/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37