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V/0745/2016

Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASSGVAf: Vorbereitung der Beratung von Haushaltsanträgen, Bildung von Zuschussgruppen, Richtlinien

Vorlagen 22.09.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 02.11.2016, TOP 14

Anlage 4_Richtlinien_Zuschüsse_Initiativen_Flüchtlingseinrichtungen

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Anlage 1_Entwurf Zuschussbericht 2016

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Anlage 3_Richtlinien_Migration_Integration

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Anlage 2_Richtlinien_Begegnungsstätten

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Ansehen

Anlage 4_Richtlinien_Zuschüsse_Initiativen_Flüchtlingseinrichtungen

2636 Zeichen

50 0 202 
 
 
 
Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von In i-
tiativen in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster 
 
1. Anwendungsbereich – Förderzweck – Zuwendungsempfänger 
 
1.1 Die Stadt Münster/Sozialamt fördert im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel 
aus der Haushaltsstelle „Flüchtlingsberatung und -betreuung; Zuschuss“ Initiativen 
die in den neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster, laut Vorlage 817/2001 „Umset-
zung des Konze pts zur Integration und Unterbringung von Flüchtlingen“ Betreuung 
anbieten. 
 
1.2 Unter Betreuung wird in diesem Zusammenhang auch die Betreuungskoordination 
verstanden. Ebenso wie die vorbereitenden Maßnahmen vor der Aufnahme des B e-
triebs der Flüchtlingsunterkunft. 
 
1.3 Gefördert werden gemeinwesenorientierte, integrative, bildungsmotivierende und 
zielgruppenspezifische Maßnahmen. Darüber hinaus Maßnahmen zur Vernetzung 
im Wohnumfeld der Einrichtung und zur Verbesserung der Partizipation der Flüch t-
linge in alle Regelbereiche. 
 
1.4 Antragsberechtigt ist pro Flüchtlingsunterkunft ein Förderadressat. 
 
1.5 Zuschüsse werden grundsätzlich nur für ungedeckte Sachkosten (z.B. Materialko s-
ten für Kurse; Aktivitäten mit Anwohnern) und Honorare (z.B. für Sprachkurse und  
Betreuungspersonal) gewährt. Die Zuschüsse werden nur auf Antrag für ein Hau s-
haltsjahr gewährt. Der Förderumfang pro Flüchtlingsunterkunft darf 5.000 € nicht 
übersteigen. 
 
1.6 Die Anträge werden an die Stadt Münster /V/KF gerichtet und müssen die geplanten 
Aktivitäten mit den Sachkosten und evtl. Honoraren bezeichnen; die zu erwartenden 
Ausgaben beziffern und das beantragte Fördervolumen nennen. 
 
1.7 Die Stadt Münster/Sozialamt entscheidet auf der Grundlage dieser Richtlinien und 
einer fachlichen Einschätz ung in Form einer kurzen Begründung durch V/KF , dass 
die Voraussetzungen von 1.2 bis 1.4 vorliegen. Der Förderadressat erhält anschli e-
ßend einen Bewilligungsbescheid durch das Sozialamt. (Durchschrift an V/KF) 
 
1.8 Die Antragsberechtigten müssen der Stadt Münster/Sozialamt über die Verwendung 
der bewilligten Zuschüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis (Sachb e-
richt und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Bescheid ausg e-
wiesenen Zeitpunkt einreichen. Das Sozialamt stellt V/KF eine Kopie d es Nachwei-
ses zur Verfügung. 
 
1.9 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Die Stadt Mün s-
ter/Sozialamt entscheidet über die Anträge nach pflichtgemäßem Ermessen im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 
 
1.10 Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 31.10.2002 in Kraft. 
 
 
Gez.: Dr. Agnes Klein

Berichtsvorlage

7709 Zeichen

V/0745/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Städtische Zuschüsse in Aufgabenbereichen mit Beratungskompetenz des ASSGVAf: 
Vorbereitung der Beratung von Haushaltsanträgen, Bildung von Zuschussgruppen, Richtlinien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
Anlass des Berichts 
Am 29.04.2015 hat der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung mit Vorlage V/0268/2015 zum Antrag der SPD -Fraktion vom 09.03.2015 ein 
geändertes Verfahren zur Vorbereitung der Haushaltsplanberatungen beschlossen. Die Verände-
rungen umfassen die Einführung einer Frist für den Eingang von Etatanträgen, außerdem die 
Einführung von standardisierten Kurzbewertungen der Verwaltung, die die Zusammenstellung 
der Trägeranträge mit den Komm entierungen der Verwaltung ergänzen. Der Ausschuss hat die 
Verwaltung in dem Zusammenhang ferner beauftragt, ihm über die Erfahrungen mit dem geä n-
derten Verfahren zu berichten und vorläufige Empfehlungen abzugeben, wie innerhalb der Pr o-
duktgruppen ei nzeln ausgewiesene Trägerförderungen in Teilbudgets zusammengefasst und 
weitere Ansätze standardisierter Entscheidungsverfahren für die Förderung von Trägern abgege-
ben werden können, die Aufgaben in der Beratungszuständigkeit des Ausschusses wahrnehmen. 
 
Den zuletzt genannten Punkt berührt außerdem der Beschluss des Haupt - und Finanzausschus-
ses vom 09.12.2015, für freiwillige Zuschüsse flächendeckend nachvollziehbare Richtlinien zur 
Vergabe und ein Controlling für die Mittelverwendung einzuführen. Nach dem Beschluss sollen in 
einem ersten Schritt die betreffenden Fachämter den jeweiligen Ausschüssen die derzeit ang e-
wandten Richtlinien vorlegen.  
 
Es ergeben sich somit drei Gliederungspunkte, die im Folgenden behandelt werden. 
 
1. Neues Verfahren zur Vorbereitung der Beratung über Trägeranträge zum Haushalt: E r-
fahrungsbericht 
Die aus städtischen Mitteln geförderten Träger und Einrichtungen in Aufgabenbereich Sozi a-
les und Gesundheit wurden erstmals im Mai 2015 über die Einführung einer Frist zur Einre i-
chung von Etatanträgen informiert. Auch zu Beginn dieses Jahres wurden die Träger benach-
richtigt, dass Anträge zum Haushalt 2017 der Stadt Münster bis zum Beginn der Sommerfer i-
en vorliegen müssen. Das Verfahren hat sich mittlerweile erfolgreich etabliert. S owohl für die 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0745/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Stemmer 
Ruf: 
492-5566 
E-Mail: 
StemmerD@stadt-muenster.de 
Datum: 
11.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0745/2016 
 
Träger als auch für die Verwaltung bietet die Frist Planungssicherheit und erleichtert dadurch 
die Vorbereitung der Etatberatungen. Die Verwaltung begrüßt die Einführung dieser Frist. 
 
Neben den Kommentierungen der Verwaltung wurde zu den Etatberatungen 2016 erstmals 
eine standardisierte inhaltliche und finanzielle Kurzbewertung der Etatanträge angefertigt. Die 
Kurzbewertungen beantworten die wichtigsten Fragen im Rahmen der Haushaltsplanber a-
tungen und stellen dadurch Überblick her. Die Kurzbewertungen werden auch für die Etatbe-
ratungen 2017 angefertigt. Das Verfahren hat sich bewährt und sollte aus Sicht der Verwa l-
tung deshalb ebenfalls beibehalten werden.  
 
2. Bildung von Zuschussgruppen ( Teilbudgets) am Beispiel der   Zuschüsse in den Pr o-
duktgruppen 0502 und 0503 
Bereits im aktuellen Zuschussbericht werden für den Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ 
einzelne Zuschüsse zu Teilbudgets zusammengefasst. Hierzu gehören die Zuschüsse für 
Senioren- und Behindertenvereine und –initiativen, für Flüchtlingsberatung und –betreuung, 
ferner die Zuschüsse an die Verbraucherzentrale.  
 
Um eine nachvollziehbare, neue Bündelung vorzunehmen, war es notwendig, die Einzelz u-
schüsse aus den bestehenden Teilbudgets zunächst wieder herauszunehmen. Im zweiten 
Schritt wurden die folgenden Aufgabenfelder innerhalb der Trägerförderungen identifiziert: 
 Angebote für Menschen mit Behinderung (PG 0503) 
 Angebote für Menschen mit Pflegebedarf (PG 0503) 
 Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (PG 0503) 
 Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte (ohne Flüchtlinge) (PG 0503) 
 Angebote für Seniorinnen und Senioren (PG 0503) 
 Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (PG 0503) 
 Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen (PG 0503) 
 Beratung und Hilfe für Flüchtlinge (PG 0502) 
 Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (PG 
0503) 
 Schuldnerberatung (PG 0503) 
 Stadtteilangebote im Aufgabenbereich Soziales (PG 0503) 
 Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtspflege (PG 0503) 
 sonstige Angebote (PG0503) 
 
Die verschiedenen Zuschüsse könnten nun den Aufgabenfeldern zugeordnet werden. In der 
Anlage 1 ist die mögliche neue Zuordnung dargestellt. Der Spalte „Lfd. Nr.“, die sich auf die 
Laufende Nummer im Zuschussbericht 2016 bezieht, ist zu entnehmen, welche Zuschüsse 
vor der nun vorliegenden Bündelung bereits zusammengefasst waren und nun neu zugeor d-
net wurden.  
 
3. Zuschüsse mit richtlinienbasierten Vergabeverfahren: Information 
Der oben genannte Beschluss des Haupt - und Finanzausschusses sieht vor, mittelfristig flä-
chendeckend Vergaberichtlinien (außerdem ein die Mittelverwendung betreffendes Contro l-
ling) einzuführen; im ersten Schritt sollen dem Beschluss zufolge die derzeit angewandten 
Richtlinien vo rgelegt werden. Grundsätzlich besteht Raum für Richtlinien zur Vergabe von 
Zuschüssen aus im Haushalt vorgesehenen Förder ansätzen, soweit ein Ansatz Mittel vo r-
sieht, die eine nicht festgelegte Zahl von Förderadressaten abrufen kann. Unter den Z u-
schussansätzen der Budgets der Ämter 50, 53, 59 und 64 finden sich jedoch nur einzelne 
solcher Ansätze; für das Gros der Zuschussansätze in den Budgets der genannten Ämter gilt, 
dass aufgrund der jeweils einschlägigen Beschlusslage ein oder mehrere konkrete Fördera d-
ressaten festgelegt sind. Im Budget des Sozialamts finden sich drei Zuschussansätze des 
erstgenannten Typs (Anlagen 2-4):

3 
V/0745/2016 
 
 Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe mit einem 
Budget von 68.080 € (Anlage 2) 
 Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration“ in Münster mit 
einem Budget von 26.730 € (Anlage 3) 
 Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen in den neuen 
Flüchtlingsunterkünften in Münster mit einem Budget von 54.760 € (Anlage 4) 
 
Zusammenfassung 
Das Verfahren zur Vorbereitung der Beratung von Trägeranträgen zum Haushalt hat sich bisher 
bewährt; die Verwaltung wird das Verfahren, soweit die Beratungszuständigkeiten des Au s-
schusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung betro f-
fen sind, daher bis auf weiteres anwenden. Die Vorschläge der Verwaltung zur Bildung von Z u-
schussgruppen/Teilbudgets sollen den Fraktionen eine Unterlage für ihre weitere B eratung be-
reitstellen. Die in den Anhängen 2 -4 abgedruckten Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen 
werden nachrichtlich präsentiert. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1:  Trägerförderungen in Teilbudgets 
Anlage 2:  Richtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe 
Anlage 3:  Richtlinie für die „Förderung von Initiativen im Feld Migration/Integration“ in Müns-
ter 
Anlage 4:  Richtlinie für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Initiativen in den 
neuen Flüchtlingsunterkünften in Münster

Anlage 1_Entwurf Zuschussbericht 2016

10056 Zeichen

Trägerförderung in Teilbudgets
Produktbereich 05 "Soziale Leistungen"
2016 2017 2018 2019
89 Caritasverband für die Stadt  Münster 
e.V.
Institutioneller Zuschuss 
Bahnhofsmission Ratsbeschluss vom 29.03.2000 BZ 45.210 € 45.210 € 45.210 € 45.210 €
87 Telefonseelsorge Münster Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 41.000 € 41.000 € 41.000 € 41.000 €
85 Verbraucherzentrale NRW Zuwendung an die Verbraucherberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 178.700 € 178.700 € 178.700 € 178.700 €
Summe 264.910 € 264.910 € 264.910 € 264.910 €
86 Caritasverband für die Stadt  Münster 
e.V.
Sozialarbeit im Wohngebiet 
Osthuesheide Ratsbeschluss vom 24.03.1993 BZ 53.050 € 53.050 € 53.050 € 53.050 €
93 Der Paritätische Wohlfahrtsverband Münsteraner Informations- u. 
Kontaktstelle Ratsbeschluss (Etat) BZ 133.030 € 133.030 € 133.030 € 133.030 €
88 Jüdische Gemeinde Münster Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 25.110 € 25.110 € 25.110 € 25.110 €
107 Wohlfahrtsverbände strategische und operative 
Grundsatzaufgaben
Ratsbeschlüsse vom 14.11.2001 u. 
05.04.2006 BZ 105.480 € 105.480 € 105.480 € 105.480 €
108 Wohlfahrtsverbände stadtteilorientierte soziale Arbeit Ratsbeschluss (Etat) BZ 241.420 € 241.420 € 241.420 € 241.420 €
109 Wohlfahrtsverbände Zielgruppen spezifische Arbeit Ratsbeschlüsse vom 14.11.2001 u. 
05.04.2006 BZ 24.490 € 24.490 € 24.490 € 24.490 €
Summe 582.580 € 582.580 € 582.580 € 582.580 €
91 ASB Regionalverband Münster e.V. Fahrdienst für Menschen mit 
Behinderungen Ratsbeschluss (Etat) BZ 409.850 € 410.850 € 411.850 € 412.850 €
115
Begegungsangebote für Menschen mit 
Behinderung, ihre Angehörigen und 
Befreundete
Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) PZ 20.200 € 20.200 € 20.200 € 20.200 €
111 Bischöfliches Generalvikariat Tilgung Darlehen Sonderkindergarten 
Arche Ratsbeschluss vom 07.05.1996 IZ 1.810 € 1.810 € 1.810 € 1.810 €
115 Kulturzentrum für Gehörlose Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 9.430 € 9.430 € 9.430 € 9.430 €
116 Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe 
NRW e. V. Beratung persönliches Budget Ratsbeschuss (Etat) BZ 29.470 € 29.470 € 29.470 € 29.470 €
95 Lebenshilfe für geistig Behinderte Familienentlastender Dienst / 
Mietkostenzuschuss Windthorststr. 7
Beschlüsse des ASGAf vom 22.05.1995 
u. 08.05.1991 BZ 37.720 € 37.720 € 37.720 € 37.720 €
90 PariSozial Münsterland gGmbH Förderung der Hörbehindertenberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 47.680 € 47.680 € 47.680 € 47.680 €
115 Start e.V., Café Trockendock Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 47.690 € 47.690 € 47.690 € 47.690 €
Summe 603.850 € 604.850 € 605.850 € 606.850 €
Grundversorgungsangebote ohne Konkretisierung leistungsrechtlicher Zielgruppen (PG 0503)
Stadtteilorientierte soziale Arbeit der örtlichen Wohlfahrtspflege (PG 0503)
Angebote für Menschen mit Behinderung (PG 0503)
Lfd. 
Nr. Empfänger Verwendungszweck / Zielsetzung Auftragsgrundlage 
(Gesetz, politischer Beschluss, 
Art des
Zu-
Haushaltsansatz

Trägerförderung in Teilbudgets
99 Hospizbewegung Münster e.V. Hospitzbewegung Ratsbeschluss (Etat) BZ 25.000 € 25.000 € 25.000 € 25.000 €
97 Alexianer-Krankenhaus GmbH Gerontopsychiatrische Beratungsstelle Ratsbeschluss (Etat) BZ 93.400 € 93.400 € 93.400 € 93.400 €
110 Ambulante Pflegeeinrichtungen Investitionskostenförderung Alten- und Pflegegesetz NRW IZ 875.000 € 875.000 € 875.000 € 875.000 €
Summe 993.400 € 993.400 € 993.400 € 993.400 €
115 Altes Backhaus Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 12.000 € 12.000 € 12.000 € 12.000 €
115 Begegnungsangebote für Seniorinnen 
und Senioren Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) PZ 68.080 € 68.080 € 68.080 € 68.080 €
100 Gemeindediakonie Hiltrup stadtteilorientierte Arbeit Ratsbeschluss (Etat) BZ 26.800 € 26.800 € 26.800 € 26.800 €
115 Seniorentreff Hansahof Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 10.230 € 10.230 € 10.230 € 10.230 €
Summe 117.110 € 117.110 € 117.110 € 117.110 €
119 Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk 
Münsterland-Recklinghausen
Soziales Betreuungsangebot in der 
städt. Obdachloseneinrichtung 
Trauttmansdorffstraße 77-87
Ratsbeschluss (Etat) BZ 56.200 € 56.200 € 56.200 € 56.200 €
94 Chance e.V. Institutioneller Zuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 172.080 € 172.080 € 172.080 € 172.080 €
92 Diakonisches Werk Münster e.V. Soziale Beratungsstelle/Tagesstätte 
alleinstehende Wohnungslose Ratsbeschluss vom 06.11.1991 BZ 51.050 € 51.050 € 51.050 € 51.050 €
124 draußen! e.V. Personalkosten Ratsbeschluss (Etat) BZ 5.580 € 1.860 € 0 € 0 €
123 Förderverein für Wohnhilfen e.V. Personalkosten im Wohnprojekt 
"Wohnen 60plus" Ratsbeschluss (Etat) BZ 18.400 € 0 € 0 € 0 €
103 Kassenärztliche Vereinigung  Westfalen-
Lippe Aufsuchende Krankenpflege Beschluss  des ASGAf vom 06.06.2007 PZ 28.080 € 28.080 € 28.080 € 28.080 €
102 Misericordia GmbH Treffpunkt "An der Clemenskirche" Ratsbeschluss (Etat) BZ 11.050 € 11.050 € 11.050 € 11.050 €
101 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Frauentreff für wohnungslose Frauen Ratsbeschluss (Etat) BZ 45.160 € 45.160 € 45.160 € 45.160 €
105 Sozialdienst kath. Frauen Münster e.V. Aufsuchende Sozialarbeit Ratsbeschluss vom 20.03.2002 BZ 56.940 € 56.940 € 56.940 € 56.940 €
106 Wohlfahrtsverbände Haushalte mit besonderen 
Wohnungsproblemen Ratsbeschluss vom 19.12.2001 BZ 94.440 € 94.440 € 94.440 € 94.440 €
Summe 538.980 € 516.860 € 515.000 € 515.000 €
117 Arbeitslose brauchen Medien e.V. Betriebskosten Ratsbeschluss (Etat) BZ 11.790 € 11.790 € 11.790 € 11.790 €
96 Cultur- u. Begegnungszentrum 
Achtermannstraße e.V. Sozialhilfe- und Arbeitslosenberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 120.920 € 120.920 € 120.920 € 120.920 €
Summe 132.710 € 132.710 € 132.710 € 132.710 €
Angebote für Menschen mit Pflegebedarf (PG 0503)
Angebote für Seniorinnen und Senioren (PG 0503)
Angebote für Menschen mit Hilfebedarfen gem. Kap. 8 SGB XII (PG 0503)
Beratungsangebote im Feld Existenzsicherung, Arbeitslosigkeit (PG 0503)

Trägerförderung in Teilbudgets
85 Verbraucherzentrale NRW Zuwendung an die Schuldnerberatung Ratsbeschluss (Etat) BZ 50.260 € 50.260 € 50.260 € 50.260 €
112 Wohlfahrsverbände soziale Schuldnerberatung Ratsbeschluss vom 28.03.1990 BZ 100.620 € 100.620 € 100.620 € 100.620 €
Summe 150.880 € 150.880 € 150.880 € 150.880 €
113 Beratungsstellen gegen häusliche 
Gewalt Beratung bei häuslicher Gewalt Ratsbeschluss (Etat) BZ 67.000 € 67.000 € 67.000 € 67.000 €
98 Frauenhäuser Personalkosten Ratsbeschluss vom 29.03.1995 BZ 455.000 € 455.000 € 455.000 € 455.000 €
Summe 522.000 € 522.000 € 522.000 € 522.000 €
82 Alexianer Münster GmbH
Herrichtung der Flüchtlingseinrichtung 
an der Westfalenstraße 490 (Gelände 
Haus Heidhorn)
Ratsbeschluss (Etat) IZ 190.370 € 0 € 0 € 0 €
79 CVJM e.V.
Einrichtung der Übergangseinrichtung 
Flüchtlinge 
Meesenstiege/Böttcherstraße
Ratsbeschluss vom 31.03.2004 IZ 0 € 43.500 € 0 € 0 €
80 Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. 
Flüchtlingsberatung und -betreuung, 
Integrationsarbeit Ratsbeschluss (Etat) MZ 174.390 € 174.390 € 174.390 € 174.390 €
81 Gemeinnützige Gesellschaft zur 
Unterstützung Asylsuchender e.V. Psychosoziale Flüchtlingshilfe Münster Ratsbeschluss (Etat) PZ 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 €
78 Träger von Flüchtlingseinrichtungen Soziale Betreuung der Menschen in 
Flüchtlingseinrichtungen Ratsbeschluss (Etat) MZ 955.120 € 1.018.580 € 1.019.170 € 1.019.770 €
80 Vereine, Verbände und Initiativen Haupt- und ehrenamtl. 
Flüchtlingsbetreuung und -beratung Ratsbeschluss (Etat) BZ 54.760 € 54.760 € 54.760 € 54.760 €
Summe 1.424.640 € 1.341.230 € 1.298.320 € 1.298.920 €
83 Vereine und Initiativen Förderung im Feld Migration / 
Integration Ratsbeschluss (Etat) PZ 93.300 € 93.300 € 93.300 € 93.300 €
84 Wohlfahrtsverbände /  
Verbraucherzentrale
Integrationshilfen für arbeitssuchende 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte Ratsbeschluss (Etat) BZ 111.650 € 111.650 € 111.650 € 111.650 €
Summe 204.950 € 204.950 € 204.950 € 204.950 €
Beratung und Hilfe für Flüchtlinge (PG 0502)
Angebote für Menschen mit Migrationsvorgeschichte (ohne Flüchtlinge) (PG 0503)
Schuldnerberatung (PG 0503)
Beratung und Hilfe für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen (PG 0503)

Trägerförderung in Teilbudgets
115 Alte Post Berg Fidel Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 5.200 € 5.200 € 5.200 € 5.200 €
115 Atrium e.V. Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) BZ 3.600 € 3.600 € 3.600 € 3.600 €
115 Begegnungszentrum Sprickmannstr. Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 81.940 € 81.940 € 81.940 € 81.940 €
115 Bewohnertreff Südviertel Förderung von Begegnungsstätten Ratsbeschluss (Etat) MZ 12.560 € 12.560 € 12.560 € 12.560 €
104 Kinderhauser Arbeitslosen Initiative Beratung und Projekte der KAI Ratsbeschluss (Etat) MZ 51.500 € 51.500 € 51.500 € 51.500 €
125 MUM-Mehrgenerationenhaus und 
Mütterzentrum e.V. Aufgabenzuschuss Ratsbeschluss (Etat) BZ 50.000 € 50.000 € 0 € 0 €
118 Südviertelbüro Aufgabenzuschuss Kooperationsvereinbarung vom 
20.10.2001 BZ 20.400 € 20.400 € 20.400 € 20.400 €
122 Treffpunkt Waldsiedlung e.V. Mietnebenkosten und Aktivitäten Ratsbeschluss (Etat) MZ 3.300 € 0 € 0 € 0 €
Summe 228.500 € 225.200 € 175.200 € 175.200 €
114
Caritasverband Münster, Sozialdienst 
Kath. Frauen, Diakonisches Werk, 
Lebenshilfe, Arbeiterwohlfahrt
Förderung ehrenamtlicher Betreuung
Vertragliche Delegation von 
Querschnittsaufgaben 12/96 und 
Ratsbeschluss Vorlage 371/99
BZ 168.660 € 168.660 € 168.660 € 168.660 €
120 Chance e.V. Förderung eines Gewaltberatungs- und 
Deeskalationsprojektes Ratsbeschluss (Etat) PZ 35.000 € 35.000 € 25.000 € 25.000 €
121 Schwul/lesbische 
Selbsthilfeorganisationen Antidiskriminierungsarbeit - Projekte Ratsbeschluss (Etat) PZ 1.470 € 1.470 € 1.470 € 1.470 €
Summe 205.130 € 205.130 € 195.130 € 195.130 €
BZ Betriebskostenzuschuss
IZ Investitionskostenzuschuss 5.969.640 € 5.861.810 € 5.758.040 € 5.759.640 €
MZ Mischzuschuss
PZ Projektkostenzuschuss
Summe des Produktbereiches
Stadtteilangebote im Aufgabenbereich Soziales (PG 0503)
sonstige Angebote (PG0503)

Anlage 3_Richtlinien_Migration_Integration

6970 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0833/2005  
            
Richtlinien für die „Förderung von Initiativen im Feld Migra- 
tion/Integration“ in Münster; HHSt. 4700.718.6500.0 -Entwurf- 
 
Die Stadt Münster fördert im Rahmen der verfügbaren  Haushaltsmittel aus der Haus- 
haltsstelle „Förderung von Initiativen im Feld Migr ation/Integration“ nach folgenden 
Richtlinien Initiativen in Münster, mit Ausnahme de r unter Ziffer 2.2 und 6 der Richtli- 
nien aufgeführten Vereine:  
 
 
1. Förderzweck und -programmatik 
 
1.1 Die Bereitstellung von Zuschüssen nach diesen R ichtlinien dient der Förde- 
rung örtlicher Aktivitäten und Projekte, die auf ei n gleichberechtigtes Miteinan- 
der von Menschen unterschiedlicher Nationalität ode r ethnisch-kultureller Ori- 
entierung gerichtet sind.  
1.2 Die Fördermittel sind gegenüber Förderungen Dri tter, einschließlich der Förde- 
rungen aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets , nachrangig. Die Kom- 
bination der Förderung von Aktivitäten oder Projekt en nach diesen Richtlinien 
mit der Förderung aus anderen Budgets ist möglich.  
1.3 Nach diesen Richtlinien förderungsfähig sind Ve reine und Gruppen, in denen 
Menschen ausländischer Herkunft aktiv sind und die soziale oder kulturelle Ak- 
tivitäten mit integrativer Ausrichtung regelmäßig d urchführen. Aktivitäten und 
Projekte der förderungsfähigen Initiativen können s owohl außen- als auch bin- 
nenintegrativ ausgerichtet sein. 
1.4 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen  besteht nicht. 
 
 
2. Antragsberechtigte 
 
2.1 Antragsberechtigt sind freiwillig gebildete Ver eine und Gruppen mit sozial-  
oder kulturell-integrativer Zielsetzung und Sitz in  Münster, und deren Aktivitä- 
ten sich überwiegend auf das Stadtgebiet Münster richten. 
2.2 Nicht förderungsfähig sind Vereine, Gruppen und  andere Organisationen, 
2.2.1 deren Aktivitäten sich ausschließlich auf nic ht strukturierte Freizeit- sowie auf 
gastronomische Angebote beschränken,  
2.2.2 deren Aktivitäten vorwiegend auf  
• die Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen, 
• die Entwicklungszusammenarbeit oder ihre Förderung  oder auf 
• die Bereitstellung von Angeboten gegen Entgelt ger ichtet sind. 
2.2.3 die nach ihrem ausdrücklich bekundeten Selbst verständnis oder ihrem tat- 
sächlichen Gebaren  
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich auf i hre Mitglieder be- 
schränken,  
• den Zugang zu ihren Angeboten ausschließlich an sp ezifische persönliche 
Zugangsvoraussetzungen knüpfen oder 
• Aktivitäten entfalten, die zu Gewalt gegen andere Menschen und Gruppen 
aufrufen, ihnen Gewalt androhen oder sie mit Gewalt bekämpfen.

3. Förderungsgrundsätze 
 
3.1 Sozial- und kulturell-integrative Aktivitäten u nd Projekte umfassen insbesonde- 
re folgende Angebote und Maßnahmen: 
• Bildungs- und bildungsmotivierende Angebote, 
• soziale Betreuungsangebote, 
• zielgruppenspezifische Information und Aufklärung,  
• Aufklärung der lokalen Öffentlichkeit über Leben u nd Lebenssituation von 
Menschen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft in Deutschland,  
• kulturelle Vermittlung, 
• Maßnahmen zur Stärkung des Selbsthilfepotenzials, 
• Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Bete iligung von Men- 
schen ausländischer/unterschiedlicher Herkunft, 
• Maßnahmen zur Kooperation mit anderen gesellschaft lichen Akteuren und 
örtlichen Regeleinrichtungen. 
3.2 Zuschüsse können  
• für Sachkosten im Zusammenhang mit regelmäßigen Ak tivitäten, 
• für projektbezogene Honorarkosten, 
• soweit Räume für die Durchführung sozial- oder kul turell-integrativer Aktivi- 
täten erforderlich sind, für laufende Miet- und Betriebskosten sowie 
• für einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Vorbe reitung und Durch- 
führung sachlich und zeitlich begrenzter Projekte oder Veranstaltungen  
bewilligt werden. Kosten können nur für solche Proj ekte übernommen werden, 
die Angebote oder Maßnahmen gemäß Ziffer 3.1 umfassen. 
3.3 Nicht zuschussfähig sind 
• Kosten, die vor Eingang des Antrags entstanden sin d, 
• laufende Personalkosten, soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes 
bestimmen, 
• Investitionskosten. 
 
 
4. Förderungsumfang 
 
4.1 Der Zuschuss pro Verein oder Gruppe beträgt jäh rlich bis zu 2.500 EURO, 
soweit diese Richtlinien nichts Abweichendes bestimmen. 
4.2 Antragsberechtigte müssen zur Finanzierung ihre r Gesamtaufwendungen ei- 
nen Eigenanteil von mindestens 10 %, mindestens abe r 200 EURO aufbrin- 
gen. Als Eigenanteil gelten auch Zuwendungen oder Z uschüsse Dritter, aus- 
genommen Zuschüsse aus Mitteln anderer städtischer Budgets. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Zuschüsse werden nur auf Antrag gewährt. 
5.2 Der Antrag muss bis zum 31. März des laufenden Kalenderjahres bei der 
Stadt Münster/Sozialamt eingehen und 
• die geplanten Aktivitäten und, soweit vorgesehen, Projekte bezeichnen 
und, soweit erforderlich, beschreiben, 
• die erwarteten Ausgaben und Einnahmen, differenzie rt nach Positionen, 
beziffern,

• Förderanträge gegenüber Dritten bzw. Förderungen d urch Dritte bezeich- 
nen und 
• das beantragte Fördervolumen nennen. 
Vereine und Gruppen, die Zuschüsse oder Zuschusstei le für Miet- und Be- 
triebskosten beantragen, müssen diese Kosten anhand  prüfbarer Unterlagen 
(z. B. Mietvertrag) nachweisen und Öffnungszeiten ausweisen. 
In Ausnahmefällen kann ein Zuschuss gewährt werden auf Grund eines nach 
dem 31.03., aber vor Abschluss des Rechnungsjahres eingehenden Antrages, 
wenn die übrigen Fördervoraussetzungen nach diesen Richtlinien erfüllt sind 
und soweit im betreffenden Haushaltsjahr Fördergelder zur Verfügung stehen. 
5.3 Die Stadt Münster / Sozialamt entscheidet auf d er Grundlage dieser Richtli- 
nien und einer fachlichen Einschätzung im Einzelfal l nach pflichtgemäßem 
Ermessen im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Üb er die Entscheidung 
erhält der Verein bzw. die Gruppe, der bzw. die die  Förderung beantragt hat, 
einen schriftlichen Bescheid. 
5.4 Die Vereine und Initiativen, die Fördermittel e rhalten haben, müssen der Stadt 
Münster / Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung  der bewilligten Zu- 
schüsse einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis ( Sachbericht und Ü- 
bersicht über die Einnahmen und Ausgaben) zum im Be scheid ausgewiese- 
nen Zeitpunkt hereinreichen.  
 
 
6. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse 
 
 Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Ver eine im Rahmen der ver- 
fügbaren Haushaltsmittel bis auf Weiteres jährliche  Zuschüsse in folgender 
Höhe aus der o.g. Haushaltsstelle: 
 
Arbeitskreis International 38.730,00 € Aufgabenzusc huss 
Kaktus Münster e. V. 15.340,00 € Aufgabenzuschuss 
Türkischer Arbeiter- und Studentenverein  5.670,00 € Betriebs- u. Sachkosten 
 
  
 
7. Beteiligung des Ausländerbeirats 
 
 Nach Abschluss eines Haushaltsjahres legt die Stad t Münster / Sozialamt dem 
Ausländerbeirat einen Kurzbericht über die gestellt en und bewilligten Anträge 
vor. 
 
 
8. Inkrafttreten 
 
Die Richtlinien treten mit Wirkung ab 01.01.2006 in Kraft.

Anlage 2_Richtlinien_Begegnungsstätten

8567 Zeichen

Richtlinien 
für die Bezuschussung von Begegnungsstätten der Altenhilfe 
 
1. Verwendungszweck 
Die Stadt Münster gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien Zuschüsse für offene Begeg-
nungsstätten der Altenhilfe, um damit auch künftig ein vielfältiges Angebot für Senio-
ren/Seniorinnen unter Berücksichtigung der Bedarfs-/Nachfragesituation im jeweiligen Stadt-
teil sicherzustellen. Die Begegnungsstätten sollen mit ihren Angeboten insbesondere die 
Teilhabe im Alter fördern und diese für arme oder von Armut bedrohte ältere Menschen er-
möglichen. 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuschüsse besteht nicht. Die Stadt Münster ent-
scheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel; die 
Förderungen sind dem Grund und der Höhe nach an die jeweils zur Verfügung stehenden 
Haushaltsmittel gebunden. 
 
 
2. Gegenstand der Förderung 
Gefördert werden offene Begegnungsangebote/-stätten für Senioren/Seniorinnen in Abhän-
gigkeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten. 
  
 
3. Zuschussempfänger 
Zuschussempfänger sind die Träger der o. a. Begegnungsstätten. 
 
 
4. Art, Umfang und Höhe der Zuschüsse 
 
4.1 Eine Zuschussgewährung ist möglich für: 
- Regelmäßige Kommunikationsangebote der Altenhilfe 
- Offene Begegnungsstätten für Senioren/Seniorinnen  
 
4.1.1 Regelmäßige Kommunikationsangebote im Bereich der Altenhilfe 
Hierbei handelt es sich um Angebote im Bereich der Altenhilfe, die regelmäßig 
zur Verfügung gestellt werden, aber die an Tagesstätten gestellten Anforderun-
gen besonders hinsichtlich der zeitlichen Verfügbarkeit nicht erfüllen. 
Die Höhe der jährlichen Förderung (Höchstbetrag) orientiert sich an den tatsäch-
lichen Öffnungszeiten der Angebote: 
 
 600 Euro bei  3 –  6 Stunden/Woche 
 950 Euro bei  6 –  9 Stunden/Woche 
 1.300 Euro bei  9 –  12 Stunden/Woche 
 1.650 Euro bei  12 –  15 Stunden/Woche 
 2.000 Euro bei  15 –  19 Stunden/Woche 
Anlage 1

4.1.2 Offene Begegnungsstätten für Senioren/Seniorinnen  
Hierbei handelt es sich um offene Angebote im Bereich der Altenhilfe, die wö-
chentlich mindestens 20 Stunden zur Verfügung stehen. Die Zuschussbeträge für 
diese Angebote setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: 
- Der Grundförderung 
- Der Miet- und/oder Betriebskostenförderung. 
 
4.1.2.1 Grundförderung 
Die Grundförderung wird auf 2.300 Euro (Höchstbetrag) festgesetzt. 
 
4.1.2.2 Miet- und/oder Betriebskostenförderung 
Zusätzlich zur Grundförderung wird unter folgenden Voraussetzungen ein 
Zuschuss zu den Mietkosten gewährt: 
 
- Es müssen dauerhaft gegen Entgelt mit ausschließlicher Zweckbestim-
mung für das Angebot von einem/r Dritten, mit dem bzw. der der Träger 
nicht organisatorisch verbunden ist, Flächen bzw. Räume angemietet 
worden sein. 
- Miet- oder Betriebskosten, die sich auf diese Flächen bzw. Räume bezie-
hen, werden durch die Stadt Münster in demselben Bewilligungszeit-
raum nicht gefördert. 
 
Die Höhe des Mietkostenzuschusses wird auf 25 % der Bruttomiete, höchs-
tens auf 1.550 Euro festgesetzt. 
Liegen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Mietkostenzuschusses 
nicht vor, wird ein Betriebskostenzuschuss bis zur Höhe von 550 Euro  jährlich 
gewährt. 
 
4.1.3 Zusätzliche Fördermöglichkeiten 
Angebote der geförderten Begegnungsstätte, die insbesondere die Teilhabe älte-
rer Menschen fördern, können eine zusätzliche Förderung erhalten. Hierzu gehö-
ren z.B. 
 
- Gelegenheit für offene  Begegnung, angebotsungebundene Aufent-
haltsmöglichkeit  
- Patenschaften mit Seniorinnen bzw. Senioren mit Unterstützungsbedarf 
im Wohngebiet 
- Ehrenamtliche Besuchsdienste und Begleitangebote für Seniorinnen bzw. 
Senioren im Wohngebiet 
- Ehrenamtliche Beratung in Alltagsfragen  
- Aufbau und Begleitung nachbarschaftlicher Aktivitäten zur Unterstüt-
zung auf Hilfe angewiesener Seniorinnen und Senioren außerhalb des 
Angebots der Begegnungsstätte 
- generationenübergreifende und/oder interkulturelle Angebote

- Angebote für Frauen/Angebote für Männer 
 
Für eine nach Ziffer 4.1.1 geförderte Begegnungsstätte kann, soweit sie im För-
derjahr teilhabeorientierte Angebote tatsächlich bereitstellt, ein zusätzlicher Zu-
schuss von 50 Euro bis zu 200 Euro gewährt werden; stellt die Begegnungsstätte 
mehrere teilhabeorientierte Angebote bereit, kann der zusätzliche Zuschuss auf 
bis zu 400 Euro im Förderjahr bemessen werden, soweit die Inanspruchnahme 
der Angebote diesen Umfang rechtfertigt. Über die Höhe des zusätzlichen Zu-
schusses im Einzelfall entscheidet der Beirat (Ziffer 5.5).  
 
4.2 Änderungen der Öffnungszeiten/Neueröffnung 
Bei Änderungen der Öffnungszeiten und bei Neueröffnung ist für die Förderung der Mo-
nat entscheidend, in dem die Änderung eintritt bzw. die Begegnungsstätte eröffnet wird. 
 
4.3 Anpassung des Förderbeträge an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
Die vorstehenden Förderbeträge sind Höchstbeträge. Wenn das förderfähige Gesamtvo-
lumen aller Antragssteller den Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 
übersteigt, können die Förderungshöchstbeträge unterschritten werden. 
 
 
5. Verfahren 
 
5.1 Der Zuschuss ist schriftlich bis zum 31.03. des jeweiligen Förderjahres beim Sozialamt der 
Stadt Münster zu beantragen. Nach dem 31.03. eingehende Anträge können nicht mehr 
bezuschusst werden. 
 
5.2 Dem Antrag sind eine Übersicht über die Öffnungszeiten und Angebote sowie ein aktuel-
ler Mietnachweis beizufügen. Der Antrag benennt Änderungen (Öffnungszeiten, Angebo-
te, Höhe der Miet- und Betriebskosten) gegenüber dem Vorjahr. 
 
5.3 Die o. a. Frist gilt nicht für Neueröffnungen. 
Der Zuschuss ist bei Neueröffnungen spätestens 6 Monate nach Eröffnung schriftlich mit 
den unter 5.2 aufgeführten Unterlagen zu beantragen. 
 
5.4 Änderungen in den Öffnungszeiten sind dem Sozialamt umgehend schriftlich oder mit 
Email bekanntzugeben. 
 
5.5 Über den Antrag berät und entscheidet ein Beirat mit zwei Vertreterinnen bzw. Vertre-
tern der Kommunalen Seniorenvertretung sowie mit dem Sozialamt; bei Mehrheitsent-
scheidungen haben die Vertreterinnen bzw. die Vertreter der Kommunalen Seniorenver-
tretung sowie das Sozialamt jeweils eine Stimme.  
 
5.6 Sollten nach Bewilligung des Zuschusses die Voraussetzungen für die Gewährung ganz 
oder teilweise entfallen (Schließung der Begegnungsstätte, Änderung der Öffnungszei-
ten, Nutzungsteilung der Räumlichkeiten mit weiteren Trägern, Wechsel des Trägers,

etc.) so wird der überzahlte Zuschussbetrag mit evtl. Zuschussbeträgen des folgenden 
Jahres verrechnet. 
Ist eine Verrechnung nicht möglich, so sind die Zuschussempfänger verpflichtet, die 
überzahlten Beträge dem Sozialamt der Stadt Münster zu erstatten. 
 
5.7 Antragsteller sind die unter Ziffer 3 genannten Zuschussempfänger. 
 
5.8 Die geförderten Begegnungsangebote sind in den jeweiligen AK’s „Älter werden in Müns-
ter“ vorzustellen und sollen auch im Seniorenportal veröffentlicht werden. Sie arbeiten 
ferner mit den AK’s „Älter werden in Münster“ kontinuierlich zusammen. 
 
5.9 Die Kommunale Seniorenvertretung und der zuständige Fachausschuss erhalten jährlich 
eine Übersicht über die bewilligten Zuschüsse. 
 
 
6. Übergangsregelung 
Über Zuschüsse, die bis zum 31.03.2015 beantragt wurden, entscheidet das Sozialamt. Die 
Höhe der Zuschüsse bemisst sich nach den unter Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 dieser Richtlinien auf-
geführten Beträgen. In 2015 geförderte Begegnungsstätten können einen zusätzlichen Zu-
schuss gem. Ziffer 4.1.3 für teilhabeorientierte Angebote im 2. Halbjahr 2015 erhalten, wenn 
er bis zum 30.09.2015 schriftlich beantragt wird. Über den zusätzlichen Zuschuss entscheidet 
der Beirat (Ziffer 5.5).  
 
 
7. Von diesen Richtlinien ausgenommene Zuschüsse 
Außerhalb dieser Richtlinien erhalten folgende Begegnungsstätten im Rahmen der verfügba-
ren Haushaltsmittel bis auf weiteres jährliche Zuschüsse: 
 
a) Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren: 
- Seniorentreff Hansahof e.V. 
- Altes Backhaus e.V. 
 
b) (nachrichtlich:) Begegnungsstätten für Menschen mit Behinderung: 
- Verein der Hörbehinderten 
- Club 68 
  
 
8. Beratungs- und Entscheidungskompetenz des Rates 
Die Beratungs- und Entscheidungskompetenz des Rates über die Bereitstellung von Haus-
haltsmitteln zur Förderung von Begegnungsstätten der Alten- und Behindertenhilfe im Rah-
men der Beschlussfassung über den städtischen Haushalt werden von diesen Richtlinien 
nicht berührt. 
 
 
9. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten am 01.05.2015 in Kraft; sie ersetzen die Richtlinien für die Bezu-
schussung von Begegnungsstätten der Alten- und Behindertenhilfe vom 01.01.1994.

Beratungsverlauf (1)

02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Trauttmansdorffstraße 77
  • Achtermannstraße
  • Westfalenstraße 490
  • An der Clemenskirche
  • Windthorststraße 7
  • Sprickmannstraße
  • Böttcherstraße
  • Meesenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0745/2016
Typ
Vorlagen
Datum
22.09.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37