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2108/2025

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung der Haltestelle des Sparkassen Busses in Köln Poll, Aktenzeichen 48/25

Mitteilung BV 25.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.06.2025, TOP 10.2.17

Anlage 2 Antwortschreiben

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Mitteilung BV

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Anlage 1 Eingabe

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Anlage 2 Antwortschreiben

2161 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/2 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 48/25 12.06.2025 
Verlegung der Haltestelle des Sparkassen Busses in Köln Poll  
Sehr geehrter Herr     , 
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.04.2025. 
Laut Auskunft des Bereichs Beteiligungsmanagement beim Dezernat Finanzen und 
Recht der Stadt Köln „ist die Sparkasse KölnBonn -nach den gesetzlichen Regelun-
gen des Sparkassenwesens in Nordrhein-Westfalen sowie zwingend einzuhaltender 
europarechtlicher Vorgaben - in ihrem operativen Geschäft unabhängig. Das operative 
Geschäft umfasst insbesondere die Entscheidung über die Errichtung, Schließung so-
wie örtliche Verlegung von Filialen. Die Errichtung von Haupt- und Zweigstellen und 
Filialen und Sparkassenbussen liegt im Ermessen der Sparkasse KölnBonn, § 1 Ab-
satz 2 Sparkassengesetz NRW.  
Darüber hinaus hat die Stadt Köln rechtlich keine Möglichkeiten, der Sparkasse Köln-
Bonn Entscheidungen über die Verlegung von Filialen und Sparkassenbussen aufzu-
erlegen. Die Stadt Köln ist nicht unmittelbar Trägerin der Sparkasse KölnBonn. Doch 
selbst der Träger einer Sparkasse hat nach § 8 Sparkassengesetz NRW keine Zu-
ständigkeit über die Entscheidung zur Eröffnung oder Schließung von Filialen oder 
Sparkassenbussen.“ 
Demnach ist die Stadt Köln für diese Angelegenheit nicht zuständig. Bitte wenden Sie 
sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die Sparkasse KölnBonn.  
Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen und verbleibe

Seite 2/2 
mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Mitteilung BV

897 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2108/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung der Haltestelle des 
Sparkassen Busses in Köln Poll, Aktenzeichen 48/25 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur 
Kenntnis gegeben.  
 
Hinweis:  
 
Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be-
zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts-
stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden.  
 
Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen 
einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und 
einen politischen Beschluss zu fassen. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 Eingabe

1378 Zeichen

Von:  
Gesendet: Donnerstag, 3. April 2025 14:04 
An:  
Betreff: Verlegung Haltestelle Sparkassenbus auf Poller Marktplatz 
 
„Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO)  
hier: Verlegung Haltestelle Sparkassenbus auf Poller Marktplatz 
  Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der 
Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlegung der Haltestelle der Sparkassen Busses in 
Köln Poll vom Aldi-Parkplatz am Poller Kirchweg an eine möglichst zentrale Stelle, am 
besten auf oder neben den Marktplatz in Kooperation mit der Sparkasse zu prüfen 
 Begründung: 
Die derzeitige Haltestelle des Sparkassen Busses ist relativ weit vom Poller 
Zentrum entfernt und liegt zudem in der äußersten Ecke des Aldi-Parkplatzes. 
Diese Stelle ist insbesondere für Personen mit Einschränkungen oft nur mühsam 
zu erreichen. Eine Verlegung auf oder neben den Marktplatz würde den Besuch 
des Busses in Verbindung mit anderen Einkäufen – neuerdings auch bei REWE - 
erleichtern. Zudem sind Straßenbahn-, Bus- und Taxihaltestelle in unmittelbarer 
Nähe.  
Nach meinen Informationen haben bereits etliche Kunden bei der benachbarten 
Kölner Bank ein neues Konto angelegt, weil sie den weiten Weg zum Bus 
scheuen     
  
Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden… 
 
 
mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ludwigstraße 8
  • Poller Kirchweg

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Details

Aktenzeichen
2108/2025
Typ
Mitteilung BV
Datum
25.06.2025
Erstellt
24.06.2025 13:21