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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung der Haltestelle des Sparkassen Busses in Köln Poll, Aktenzeichen 48/25

Mitteilung BV 2108/2025 vom 25.06.2025

Stand: Am 26.06.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 48/25 12.06.2025 Verlegung der Haltestelle des Sparkassen Busses in Köln Poll Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.04.2025. Laut Auskunft des Bereichs Beteiligungsmanagement beim Dezernat Finanzen und Recht der Stadt Köln „ist die Sparkasse KölnBonn -nach den gesetzlichen Regelun- gen des Sparkassenwesens in Nordrhein-Westfalen sowie zwingend einzuhaltender europarechtlicher Vorgaben - in ihrem operativen Geschäft unabhängig. Das operative Geschäft umfasst insbesondere die Entscheidung über die Errichtung, Schließung so- wie örtliche Verlegung von Filialen. Die Errichtung von Haupt- und Zweigstellen und Filialen und Sparkassenbussen liegt im Ermessen der Sparkasse KölnBonn, § 1 Ab- satz 2 Sparkassengesetz NRW. Darüber hinaus hat die Stadt Köln rechtlich keine Möglichkeiten, der Sparkasse Köln- Bonn Entscheidungen über die Verlegung von Filialen und Sparkassenbussen aufzu- erlegen. Die Stadt Köln ist nicht unmittelbar Trägerin der Sparkasse KölnBonn. Doch selbst der Träger einer Sparkasse hat nach § 8 Sparkassengesetz NRW keine Zu- ständigkeit über die Entscheidung zur Eröffnung oder Schließung von Filialen oder Sparkassenbussen.“ Demnach ist die Stadt Köln für diese Angelegenheit nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen unmittelbar an die Sparkasse KölnBonn. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen und verbleibe Seite 2/2 mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2108/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Verlegung der Haltestelle des Sparkassen Busses in Köln Poll, Aktenzeichen 48/25 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Porz hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: Gesendet: Donnerstag, 3. April 2025 14:04 An: Betreff: Verlegung Haltestelle Sparkassenbus auf Poller Marktplatz „Bürgerantrag“, Anregungen und Beschwerden nach §14 Hauptsatzung (§24 GO) hier: Verlegung Haltestelle Sparkassenbus auf Poller Marktplatz Hiermit mache ich gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Köln und § 24 der Gemeindeordnung NRW folgende Anregung: Die Verwaltung wird beauftragt, die Verlegung der Haltestelle der Sparkassen Busses in Köln Poll vom Aldi-Parkplatz am Poller Kirchweg an eine möglichst zentrale Stelle, am besten auf oder neben den Marktplatz in Kooperation mit der Sparkasse zu prüfen Begründung: Die derzeitige Haltestelle des Sparkassen Busses ist relativ weit vom Poller Zentrum entfernt und liegt zudem in der äußersten Ecke des Aldi-Parkplatzes. Diese Stelle ist insbesondere für Personen mit Einschränkungen oft nur mühsam zu erreichen. Eine Verlegung auf oder neben den Marktplatz würde den Besuch des Busses in Verbindung mit anderen Einkäufen – neuerdings auch bei REWE - erleichtern. Zudem sind Straßenbahn-, Bus- und Taxihaltestelle in unmittelbarer Nähe. Nach meinen Informationen haben bereits etliche Kunden bei der benachbarten Kölner Bank ein neues Konto angelegt, weil sie den weiten Weg zum Bus scheuen Ich würde bei Behandlung des Themas gerne dazu reden… mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf

  1. 26.06.2025

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 10.2.17, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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