1362/2025
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 35. Sitzung der BV Ehrenfeld vom 24.03.2025
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2533 Zeichen
Dezernat, Dienststelle V/562 Vorlagen-Nummer 1362/2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.05.2025 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der 35. Sitzung der BV Ehrenfeld vom 24.03.2025 Die Bezirksvertreterin Bossinger (SPD) hatte unter TOP 12.3 in der Sitzung am 24.03.2025 zu dem Sachstandsbericht zur Unterbringung Geflüchteter (0520/2025) eine mündliche Anfrage gestellt zu den nur befristet angemieteten Wohncontainern in der Herkulesstraße und der Ge- samtzahl der Unterbringungsplätze für Geflüchtete am Standort, insbesondere in den Winter- monaten. Ferner stellte sie die Frage, ob die Anmietung in einem Mehrfamilienhaus nicht ver- längert werden könnte, um dort Wohnungslose unterzubringen. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Der Unterbringungsstandort „Herkulesstraße“ in Ehrenfeld ist die größte städtische Unterkunft für Geflüchtete in Köln und zugleich die kommunale Erstaufnahme (KEA). Sie besteht aus ei- nem ehemaligen städtischen Verwaltungsgebäude, welches zur Unterkunft umgebaut wurde und 416 Plätze bietet sowie einer Wohncontaineranlage auf dem benachbarten Parkplatz mit 288 Plätzen. Dies sind insgesamt 704 Plätze. Die Wohncontaineranlage ist befristet angemie- tet und die Anmietung wird bei fortbestehendem Unterbringungsbedarf für Geflüchtete, der re- gelmäßig überprüft wird, rechtzeitig verlängert. Die Unterkunft Herkulesstraße muss im Zusammenhang mit den gesamten Ressourcen der Stadt Köln zur Unterbringung von derzeit rund 9.300 Geflüchteten (Stand 30.04.2025) gese- hen werden, die einem professionellen Ressourcenmanagement unterliegen, welches auch zukünftige Entwicklungen im Blick behält. Zur Entwicklung dieses Unterbringungssystems be- richtet die Verwaltung in den vierteljährlichen Berichten zur Situation Geflüchteter in Köln. Die Laufzeit des Mietvertrags über ein Mehrfamilienhaus hängt von der Vermietungsbereit- schaft der Eigentümer*in ab. Häufig ist die Vermietung nur eine Zwischennutzung bis zu einer geplanten Sanierung. Vertragsverlängerungen stehen zudem unter dem Vorbehalt einer Über- einkunft über den Mietpreis, wobei die angespannte Haushaltslage Kölns zu berücksichtigen ist. Die häufig auf lange Zeit angelegte Unterbringung von Obdachlosen mit geringer sozialer Betreuung stellt eine Nutzung unter anderen Voraussetzungen dar als die Unterbringung Ge- flüchteter, so dass ein Wechsel nicht ohne weiteres erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1362/2025
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 06.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 12:19