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2720/2018

Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen auf drei Schulhöfen im Stadtbezirk Mülheim im Rahmen des Landesförderprogramms "Gute Schule 2020" gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 24.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.09.2018, TOP 9.1.5

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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SchulhofmaßnahmenBV9

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4556 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/40/402/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2720/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen auf drei Schulhöfen im 
Stadtbezirk Mülheim ohne Beteiligung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms 
"Arbeitsgelegenheiten" des Jobcenters Köln im Rahmen des Landesförderprogramms "Gute 
Schule 2020" gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Planung und Durchführung der in der Anlage aufgefüh r-
ten Maßnahmen zur Verschönerung/Aufwertung/Verbesseru ng ohne Beteiligung von Teilnehmeri n-
nen und Teilnehmern des Programms „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobcenters Köln auf drei Schulh ö-
fen im Stadtbezirk 9 gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt 
Köln. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   240.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 240.000  100 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 
2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlo s-
sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. 
Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das Fördervolumen für die Stadt Köln in den 
Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in 
vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog b e-
schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. 
Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ve r-
schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und 
finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von Aufenthaltsbereichen mit 
Sitzgelegenheiten, Entsiegelung von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und  Austausch von Fal l-
schutzflächen, auch neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und 
Rollerständer, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. 
 
Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04 .2017 beschlossen, durch 
die entsprechenden Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des 
Stadtverschönerungsprogramms. In den Maßnahmen werden keine Teilnehmerinnen und Teilnehmer 
des Programms „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobc enters Köln eingesetzt. Die Planung, Baubegleitung 
und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktförderung des Amtes für Wirtschaftsförderung der 
Stadt Köln. 
 
Bei der Planung der Maßnahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien 
geachtet, um die Folgekosten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. So wird bei 
der Beschaffung von Spielgeräten weitestgehend auf Holzmaterialien verzichtet. Fallschutzflächen 
werden in der Regel nicht mehr aus S and hergestellt, da ein regelmäßig erforderlicher Austausch

3 
hohe Folgekosten verursacht. Darüber hinaus werden durch den Sandeintrag die Gebäude zusätzlich 
verschmutzt und Kanalanlagen verstopft, was ebenfalls zu hohen Folgekosten führt. 
 
Vor der Umsetzung  einer jeweiligen Maßnahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend 
beteiligt. 
 
Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen befinden sich noch in der Planun gsphase. Bei Ortstermi-
nen mit den Schulleitungen hat die Projektleitung „Gute Schule 2020“ den entsprechend beschrieb e-
nen Bedarf festgestellt. 
 
Die Projekte sollen im Laufe des I. Quartals 2019 umgesetzt werden. 
 
Anlage

SchulhofmaßnahmenBV9

727 Zeichen

Maßnahmen auf Schulhöfen im Stadtbezirk Mülheim

geplante Maßnahmen Kosten

GY Düsseldorfer Str. Erneuerung von Sitzgelegenheiten, Montage einer

großen Kletterspinne m synthetischem Fallschutz ca. 60.000 €
EEE DEE BEE
Neugestaltung eines Spielbereiches durch Ent-
fernung der Einfassung (alte Eisenbahnschwellen)
und Neueinfassung mit Pallisaden, Demontage
eines alten Spielgerätes und Montage einer neuen
Kletterkombination, Herstellung von neuem
Fallschutz

EEE 100.000 €

KGS Friedlandstr. Ersatzbeschaffung für eine demontiertes altes
"Spielschiff" und Neueinfassung der Spielfläche
mit Pallisaden, Montage von 2 weiteren kleinen
Spielgeräten, Austausch des Fallschutz (Sand wird
durch Holzschnitzel ersetzt)

ca. 80.000 €

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Düsseldorfer Straße
  • Friedlandstraße

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Details

Aktenzeichen
2720/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
24.08.2018
Erstellt
16.08.2018 09:47