2720/2018
Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen auf drei Schulhöfen im Stadtbezirk Mülheim im Rahmen des Landesförderprogramms "Gute Schule 2020" gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 2720/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Planung und Durchführung von Maßnahmen auf drei Schulhöfen im Stadtbezirk Mülheim ohne Beteiligung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Programms "Arbeitsgelegenheiten" des Jobcenters Köln im Rahmen des Landesförderprogramms "Gute Schule 2020" gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Planung und Durchführung der in der Anlage aufgefüh r- ten Maßnahmen zur Verschönerung/Aufwertung/Verbesseru ng ohne Beteiligung von Teilnehmeri n- nen und Teilnehmern des Programms „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobcenters Köln auf drei Schulh ö- fen im Stadtbezirk 9 gemäß § 2 Absatz 1, Ziffer 4.1 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 240.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 240.000 100 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Land Nordrhein -Westfalen hat das kommunale Investitionsförderungsprogramm „Gute Schule 2020“ zur Verbesserung der Schulinfrastruktur in den Schulen der Städte und Gemeinden beschlo s- sen. Der Darlehensgeber ist die NRW.BANK; den Zins- und Schuldendienst leistet das Land NRW. Gemäß Förderrundbrief Nr. 39 der NRW.BANK beträgt das Fördervolumen für die Stadt Köln in den Jahren 2017-2020 ca. 25 Millionen Euro jährlich. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 04.04.2017 beschlossen, dass die Fördersumme in vollem Umfang abgerufen und verausgabt wird. Des Weiteren wurde ein Maßnahmenkatalog b e- schlossen, wie die Finanzmittel zu verwenden sind. Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht vor, dass mit den Fördergeldern unter anderem Ve r- schönerungen/Verbesserungen/Aufwertungen auf den Kölner Schulhöfen geplant, umgesetzt und finanziert werden. So sollen neben Umgestaltungen, wie das Anlegen von Aufenthaltsbereichen mit Sitzgelegenheiten, Entsiegelung von Flächen für Schulgärten, Erneuerung und Austausch von Fal l- schutzflächen, auch neue Spiel- und Sportgeräte beschafft werden. Des Weiteren sollen Fahrrad- und Rollerständer, Materialcontainer etc. beschafft und montiert werden. Die Abwicklung der Maßnahmen erfolgt, wie im Ratsbeschluss vom 04.04 .2017 beschlossen, durch die entsprechenden Rahmenvertragsfirmen der Stadt Köln und die Kölner Beschäftigungsträger des Stadtverschönerungsprogramms. In den Maßnahmen werden keine Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms „Arbeitsgelegenheiten“ des Jobc enters Köln eingesetzt. Die Planung, Baubegleitung und –leitung übernimmt die Abteilung Arbeitsmarktförderung des Amtes für Wirtschaftsförderung der Stadt Köln. Bei der Planung der Maßnahmen wird insbesondere auf den Einsatz von nachhaltigen Materialien geachtet, um die Folgekosten für den Erhaltungsaufwand der Stadt Köln zu minimieren. So wird bei der Beschaffung von Spielgeräten weitestgehend auf Holzmaterialien verzichtet. Fallschutzflächen werden in der Regel nicht mehr aus S and hergestellt, da ein regelmäßig erforderlicher Austausch 3 hohe Folgekosten verursacht. Darüber hinaus werden durch den Sandeintrag die Gebäude zusätzlich verschmutzt und Kanalanlagen verstopft, was ebenfalls zu hohen Folgekosten führt. Vor der Umsetzung einer jeweiligen Maßnahme werden die Feuerwehr, der Unfallschutz NRW, das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen und die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln entsprechend beteiligt. Die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen befinden sich noch in der Planun gsphase. Bei Ortstermi- nen mit den Schulleitungen hat die Projektleitung „Gute Schule 2020“ den entsprechend beschrieb e- nen Bedarf festgestellt. Die Projekte sollen im Laufe des I. Quartals 2019 umgesetzt werden. Anlage
SchulhofmaßnahmenBV9
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Maßnahmen auf Schulhöfen im Stadtbezirk Mülheim geplante Maßnahmen Kosten GY Düsseldorfer Str. Erneuerung von Sitzgelegenheiten, Montage einer großen Kletterspinne m synthetischem Fallschutz ca. 60.000 € EEE DEE BEE Neugestaltung eines Spielbereiches durch Ent- fernung der Einfassung (alte Eisenbahnschwellen) und Neueinfassung mit Pallisaden, Demontage eines alten Spielgerätes und Montage einer neuen Kletterkombination, Herstellung von neuem Fallschutz EEE 100.000 € KGS Friedlandstr. Ersatzbeschaffung für eine demontiertes altes "Spielschiff" und Neueinfassung der Spielfläche mit Pallisaden, Montage von 2 weiteren kleinen Spielgeräten, Austausch des Fallschutz (Sand wird durch Holzschnitzel ersetzt) ca. 80.000 €
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Düsseldorfer Straße
- Friedlandstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2720/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 24.08.2018
- Erstellt
- 16.08.2018 09:47