1816/2022
Teilhabe verbessern mit Förderprogramm: „Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen“
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/512 Vorlagen-Nummer 30.05.2022 1816/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 31.05.2022 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.06.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.08.2022 Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.08.2022 Teilhabe verbessern mit Förderprogramm: „Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen„ Die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtar- beitsgemeinschaft Behindertenpolitik haben sich mit anliegendem Schreiben an den Vorsit- zenden des JHA und an die Verwaltung gerichtet und aus aktuellem Anlass folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Ist der Verwaltung das Förderprogramm bekannt und möchte sie sich um die Mittel be- werben, um die festgeschriebenen Ziele zu erreichen? (bitte begründen, warum ggfs. keine Bewerbung für das Förderprogramm abgegeben werden soll) 2. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinde- rung im Sozialraum Stadt Köln und welche Schlussfolgerungen für notwendige Aktivitäten zur Verbesserung des Sozialraums hinsichtlich Partizipation, Barrierefreiheit und Inklusion werden daraus abgeleitet? 3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Verwaltung mit welchem zeitlichen Rahmen, um den Sozialraum aus dem Blickwinkel junger Menschen mit Behinderung zu verbessern? 4. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel stehen für eine Verbesse- rung zur Verfügung, um zusätzliche Maßnahmen, also über das bestehende hinaus, auf den Weg zu bringen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Ist der Verwaltung das Förderprogramm bekannt und möchte sie sich um die Mit- tel bewerben, um die festgeschriebenen Ziele zu erreichen? Das betreffende Förderprogramm - Inhalte, Ziele und vor allem Fördermodalitäten wurden durch das Büro der Behindertenbeauftragten geprüft. Die infrage kommenden Ämter wurden sowohl über das Förderprogramm, als auch über das Interesse zur Kooperation von Trägern aus Köln informiert. 2 Das Förderprogramm sieht im Förderzeitraum von 5 Jahren eine Fördersumme von insge- samt 1.000.000 Euro vor, wovon mit 500.000 Euro die kooperierenden Träger und mit 500.000 Euro die beteiligte Verwaltung gefördert werden. Dabei sind seitens der Träger 10% Eigenanteil und seitens der Verwaltung 20% Eigenanteil zu leisten. Bei einem vorgesehenen Projektstart im Januar 2023 mussten die betreffenden Bereiche der Verwaltung nach eingehender Prüfung rückmelden, dass die notwendigen personellen sowie finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen und für eine notwendige kurzfristige An- tragstellung nicht sichergestellt werden können. Zu 2. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Sozialraum Stadt Köln und welche Schlussfolgerungen für notwendi- ge Aktivitäten zur Verbesserung des Sozialraums hinsichtlich Partizipation, Barriere- freiheit und Inklusion werden daraus abgeleitet? Die Organisationen der Kinder - und Jugendhilfe sind entsprechend der UN - Behindertenrechtskonvention aufgerufen, die s oziale Teilhabe und Teilhabe an Bildung für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Mit der Neufassung des Kinder - und Jugend- stärkungsgesetz (KJSG) vom 03.06.2021 wurde dieser Auftrag noch ausdrücklicher formu- liert. Die Verwaltung nimmt sich des Auf trages an, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen im gesamten Sozialraum Stadt Köln si- cherzustellen. Man muss vorausschicken, dass es schon seit langer Zeit integrative Ansätze in der Praxis der Kinder - und Jugendarbeit gibt, vielfach durch persönliche Initiative engagierter Fachkräfte oder durch gelebte Kooperationen mit Schulen. Im Zuge eines zweijährigen Modellprojektes „Inklusion in der Jugendförderung“ wurde bereits in einem Zeitraum von September 2013 b is Dezember 2015 mit Förderung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein -Westfalen durch die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe mit einigen Modellkommunen, zu denen seinerzeit auch die Stadt Köln gehör te, die Rolle und der Auftrag der Jugendförderung be- leuchtet, im Freizeit - und non-formalen Bildungsbereich Angebote für alle Kinder und Ju- gendlichen vorzuhalten. Eine Erkenntnis aus den seinerzeit erfolgten Befragungen und Erhe- bungen ist, dass sich die Fr eizeitbedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwach- senen – behindert oder nicht-behindert - nicht grundsätzlich voneinander unterscheiden. Alle äußern Wünsche nach Selbstständigkeit, selbst -bestimmter Freizeitgestaltung und Anerken- nung in der Pee r-Gruppe. Die Angebote der Jugendförderung bieten sich hierbei als Binde- glied zwischen Familien, Peer -Gruppen, Schule und anderen Lern - und Freizeitwelten an, und sie sind ausdrücklich aufgefordert, sich „inklusiv“ zu entwickeln. Die seinerzeit in den betrachteten Modelleinrichtungen gewonnenen Erkenntnisse hatten u.a. dazu geführt, dass der Anspruch inklusiver Arbeit Bestandteil der Wirkungsdialoge zwischen Jugendverwaltung und Jugendhilfeträger in allen Einrichtungen der Offenen Kinder - und Jugendarbeit w urde und seither regelmäßig überprüft und diskutiert wird, wie räumliche und pädagogisch - inhaltliche Barrierefreiheit in den Einrichtungen umgesetzt wird. In der Praxis zeigt sich je- doch auch, dass es neben einigen positiven Erfahrungen wie der Kooperation mit Sportver- einen und weiteren Partnern oder den Zuwächsen an Besucher*innenzahlen mit Behinde- rung durchaus Nachbesserungs-bedarfe bei der systematischen Berücksichtigung von Kin- dern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Jugendförderung gibt. Im aktuellen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln 2021 –2025 (dazu mehr bei Frage 3) werden die Maßnahmen der Förderplanung von der Strategie geleitet, gerechte Bildungs - und Teilhabechancen sowie gelingende Bildungsverläufe für alle junge Menschen in Köln zu 3 sichern. Der vom Rat am 09.11.2021 formulierte Auftrag an die Jugendverwaltung lautet auf entsprechende Initiative der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik ausdrücklich, bei der Umsetzung die Einbeziehung behinderte Kinder und Jugendlicher stärke r zu berücksich- tigen. Neben der offenen Kinder - und Jugendarbeit bestimmt aber auch das Angebot und die Auf- enthaltsqualität von öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen die Lebenswirklichkeit der im Sozial- raum lebenden Kinder und Jugendlichen mit Behinderung. Spielplätze sollten integrative Orte sein, wo sich Möglichkeiten des Miteinanderspielens für alle Kinder bieten – ohne Ausgren- zung, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität und von körperlicher, geistiger oder seelischer Gesundheit. Spielplätze sollten daher so beschaffen sein, dass gemeinsames Spiel ermöglicht wird, die Begegnung aller Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gefördert wird und das gegenseitige Helfen angeregt wird. Dieses Ziel ist in allen Spielplatzbedarfsplanungen der vergangenen Jahre verankert und wird ebenso in der zurzeit in der Aktualisierung befindlichen Neufassung formuliert werden. In Kooperation zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie, Abteilung für Kinderinte- ressen und Jugendförderung, dem Arbeitskreis Barrierefreies Köln und der Arbeitsgruppe Barrierefreie Spielplätze wurden Leitlinien für integrative und inklusive Spielplätze entwickelt. An der Planung der Spielinhalte auf den barrierefreien Spielplätzen werden Kinder und Ju- gendliche aus der Nachbarschaft, den angre nzenden Kindertagesstätten, Grundschulen, wei- terführende Schulen, Jugendzentren etc. beteiligt und auch hier werden Kinder mit Behinde- rung selbstverständlich einbezogen. Auf barrierefreie Zugänglichkeit und barrierefreie Nutz- barkeit wird bei jeder Planung geachtet. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Barrierefreies Köln“, sachkundigen Bürger*innen, Vertreter*innen von Verbänden und den Behindertenbe- auftragten der Stadt Köln wurden Standards für barrierefreies Bauen auf den Spielplätzen entwickelt, die Zug um Zug in die Planungen eingearbeitet werden. Hierbei muss betont wer- den, dass die Herstellung von Barrierefreiheit nicht bedeutet, dass nur zusätzlich oder an Stelle der bisherigen Spielplatzausstattung spezielle Spielgeräte aufgestellt werden, die von einer gehandicapten Zielgruppe genutzt werden können. Entscheidend ist, dass das gemein- same Spiel – auch gegenseitiges Helfen – ermöglicht wird. Der Stand der Umsetzung auf den rd. 700 Spielplätzen in Köln wird in der Neufassung der Spielplatzbedarfsplanung aufge- griffen, die sich derzeit verwaltungsintern in Bearbeitung befindet. Eine weitere Facette des Bewegungs - und Spielangebotes im gesamten Sozialraum Köln sind inklusive Skaterparks, die vom Amt für Kinder, Jugend und Familie verstärkt im Stadtge- biet reali siert werden. Das Skaten hat sich dauerhaft als beliebte Trendsportart entwickelt und durchgesetzt. Zusätzliche niederschwellige Angebote im öffentlichen Raum - barrierefrei und kostenfrei für alle ohne Ausgrenzung - unterstützen den Anspruch der Stadt K öln bei ihrer Weiterentwicklung sowohl zu einer kinderfreundlichen Kommune als auch zur Sport- stadt Köln. 4 Zu 3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Verwaltung mit welchem zeitlichen Rahmen, um den Sozialraum aus dem Blickwinkel junger Menschen mit Behinderung zu ver- bessern? Im Rahmen des am 09.11.2021 im Rat beschlossenen Kinder - und Jugendförder-planes der Stadt Köln 2021 -2025 hat die Verwaltung ausdrücklich den Handlungsauftrag formuliert, Teilhabemöglichkeiten für alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu schaffen und die Inklusion in der Offenen Kinder - und Jugendarbeit strukturell zu verankern (Kapitel 8.2.7, DS -Nr.1805/2021, Anlage 1) (Link: https://buergerinfo. stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=101474) Für den Implementierungsprozess ist die gesamte Laufzeit des Kinder - und Jugendförder- planes bis 2025 und hierbei die Einbindung der Träger und Einrichtungen gem. §§ 11 -14 SGB VIII sowie die Träger der Behindertenhilfe und spezieller Inklusionsprojekte im Rahmen eines Begleitgremiums vorgesehen, denn gemäß Ratsbeschluss soll die "konkrete Maßnah- menumsetzung (...) unter Einbezug betroffener Zielgruppen sowie in Vernetzung mit relevan- ten Fachkräften (erfol gen), um vielfältigen Zielgruppenbedarfen in besonderem Maße ent- sprechen zu können. Hierfür wird ein möglichst breit aufgestelltes Begleitgremium installiert, welches gegebenenfalls maßnahmenscharf weitere Fachexpertise einschlägiger Institutionen in die Ausgestaltung der Planungsvorhaben einbezieht." Zu 4. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel stehen für eine Verbesserung zur Verfügung, um zusätzliche Maßnahmen, also über das bestehende hinaus, auf den Weg zu bringen? Für die strukturelle Verankerung der Inklusion in den Angeboten der Offenen Kinder - und Jugendarbeit kann die Jugendverwaltung lediglich auf die oben dargestellte bestehende Gremien-Beschlusslage und daher auf Mittel aus dem laufenden Budget und auf die vo rhan- denen personellen Ressourcen zurückgreifen, und dies ausdrücklich unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses für den anstehenden Doppelhaushalt 2023/24. Gez. Voigtsberger
Anfrage Modellkommune Inklusion vor Ort
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Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Jugendhilfeausschuss - Sitzung am 31. Mai 2022 Anfrage Teilhabe verbessern mit Förderprogramm: „Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen“ (Bewerbungsfrist bis 31.5.2022) Sehr geehrter Herr Dr. Heinen, sehr geehrte Frau Reker, mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Jugendhilfe bis spätestens 2027 inklusiv werden. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik weist hier immer wieder auf die besonderen Belange junger Menschen mit Behinderung hin und fordert die Verwaltung auf, bessere Bedingungen für Teilhabemöglichkeiten zu schaffen bzw. die Anstrengungen dafür zu erhöhen. Dies bedingt erhöhte Ressourcen. Jetzt bietet sich eine große Chance, Inklusion intensiv auszubauen mit Hilfe des Förderprogramms „Inklusion vor Ort“, ausgeschrieben vom Land NRW und der Aktion Mensch. https://www.mags.nrw/inklusion- vor-ort Alle Menschen sollen dadurch allumfassende Teilhabemöglichkeiten als auch Zugehörigkeit erfahren. Ziel des Programms ist die Weiterentwicklung einer Modellkommune hin zu einem barrierefreien, partizipativen und damit inklusiven Sozialraum sowie die daraus resultierende Attraktivitätssteigerung der Stadt- und Ortszentren. Die Fördersumme beträgt 1 Mio. € für bis zu 5 Jahren. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai 2022. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung wird in Köln mitgedacht, wie z.B. im Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune, oder dem Kinder- und Jugendförderplan. Insbesondere hierfür wurde ein breit angelegtes Begleitgremium aller Akteur:innen installiert, um die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten. In diesem Rahmen erfolgte bisher ein sehr positiver und konstruktiver Austausch. Aus aktuellem Anlass fragen wir die Verwaltung: 1. Ist der Verwaltung das Förderprogramm bekannt und möchte sie sich um die Mittel bewerben, um die festgeschriebenen Ziele zu erreichen? (bitte begründen, warum ggfs. keine Bewerbung für das Förderprogramm abgegeben werden soll) 2. Wie bewertet die Verwaltung aktuell die Lage von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Sozialraum Stadt Köln und welche Schlussfolgerungen für notwendige Aktivitäten zur Verbesserung des Sozialraums hinsichtlich Partizipation, Barrierefreiheit und Inklusion werden daraus abgeleitet? 3. Welche konkreten Pläne verfolgt die Verwaltung mit welchem zeitlichen Rahmen, um den Sozialraum aus dem Blickwinkel junger Menschen mit Behinderung zu verbessern? 4. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Mittel stehen für eine Verbesserung zur Verfügung, um zusätzliche Maßnahmen, also über das bestehende hinaus, auf den Weg zu bringen? Wir bitten darum, die Beantwortung der Anfrage zur Kenntnis in die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, den Ausschuss für Schule und Weiterbildung sowie in den Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen zu geben. Gez. Juliane Passavanti und Lydia Richter Sachkundige Einwohnerin im Jugendhilfeausschuss auf Vorschlag der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1816/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.05.2022
- Erstellt
- 29.05.2022 20:57