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V/1133/2018

Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende [Wohnen]

Vorlagen 18.12.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 24.01.2019, TOP 5.2

Beschlussvorlage

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BV_Hi_V_1133_2018_Bebauungsplan_Nr_585_Anlage1_3

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Beschlussvorlage

6040 Zeichen

V/1133/2018 
V/1133/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / 
Buswende [Wohnen] 
Straßenbautechnische Erschließung des Neubaugebietes  
Baubeschluss Straßenbau 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Straßenplanung (Lageplan Nr. 10966 Blatt 1-3 
(3) und Ausbauquerschnitt Nr. 10967 Blatt 1 –3 (3) - Stand 12/2018 ) und der baulichen Ausführung 
wird zugestimmt.   
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.120.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen nach dem Baugeset z-
buch in Höhe von ca. 1.008.000 €. 
 
Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibun gen in Höhe von rd. 28.000 € und Unterha l-
tungskosten von rd. 11.200 € an.  
Tiefbauamt 
 
16.01.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1133/2018 
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßname 4232 Nordkirchenweg südl. - B-Plan 
585 
 
   
Auszahlungen 
 
  2019 
2020 
 
400.000 
720.000 
 
 
Einzahlungen 0004 Erschließungsbeiträge nach 
BauGB 
2021 1.008.000  
Saldo 112.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe teilweise veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden 
aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach 
§ 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 14.03.2018 zum Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup 
– Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende [Wohnen]. 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Das Neubaugebiet (WA) wird als ringförmig angelegter ca. 480 m langer „Verkehrsberuhigter Bereich“ 
in einer Standardpflasterbauweise mit Betonpflastersteinen grau (20/10/8 cm) ausgebaut. Bau m-
scheiben (2,50 x 3,00 m) und Längsstellplätze (Betonpflasterstein grau, H-Profil, 20/16,5/8 cm) we r-
den in unterschiedlichen Anordnungen als verkehrsberuhigende Elemente in die Verkehrsfläche int e-
griert. Der Übergangsbereich für den Kfz - und Radverkehr in die sich nordöstlich anschließende 
Tempo 30-Zone wird in Form einer geschwindigkeitsdämpfenden Rampe ausgebildet. Nachfolgend 
schließt eine 5 m breite und ca. 90 m lange asphaltierte Fahrbahn (Belastungsklasse BK 1,0) mit e i-
nem östlich anliegenden 2 m breiten Gehweg an die vorhandene Straße Nordkirchen weg an. Der 
Gehweg wird bis zur Buswendeanlage Kappenberger Damm fortgeführt. Hierzu wird der südlich des 
vorhandenen Längsparkstreifens Nordkirchenweg anliegende Seitenstreifen zu einem 2 m breiten 
Gehweg ausgebaut, so dass eine durchgängige Wegeverbindun g gewährleistet werden kann. Die 
anstehenden Straßenbäume in diesem Bereich werden um ca. 1,50 m parallel nach Süden versetzt. 
Der Übergang in den Verkehrsberuhigten Bereich erfolgt für den Fußverkehr höhengleich (barrier e-
frei). Zur Verkehrsberuhigung wird  auf halber Strecke der neuen Erschließungsstraße eine Bau m-
scheibe realisiert.  
 
Für den Fuß- und Radverkehr werden zwei Wege ausgebaut, die das Neubaugebiet im Nordwesten 
und im Südwesten mit den im Umfeld vorhandenen Wegen verbinden werden. Im Bebauungsp lan 
sind GFLAE-Flächen ausgewiesen. Da es sich hierbei um Privatwege handelt, obliegt die Zuständi g-
keit für den Ausbau den Anliegern. Die Straßenbeleuchtung wird durch Straßenleuchten sicherg e-
stellt, die dem neuesten LED-Standard entsprechen.

- 3 - 
V/1133/2018 
Ausschreibung und Bau 
 
Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt frühestmöglich nach der Beschlussfa s-
sung. Der Baubeginn für die Straßen - und Tiefbauarbeiten ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. 
Die Dauer dieser Arbeiten wird auf ca. 12 Monate veranschlagt.  
 
Eine gesonderte Verkehrsführung während der Bauarbeiten ist nicht geplant, da es sich bei dem 
Neubaugebiet um eine Sackgassenlage mit Anbindung an den Kappenberger Damm handelt. Durc h-
gangsverkehr kann somit ausgeschlossen werden. Gleichwohl darf  erwartet werden, dass der Ba u-
stellenverkehr das gebietseigene Quell- und Zielverkehrsaufkommen geringfügig in einer vertretbaren 
und wohnumfeldverträglichen Weise erhöhen wird.  
 
Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die se werden in einer 
gesonderten Beschlussvorlage Nr. V/1137/2018 an den AUKB unter Anhörung der BV -Hiltrup behan-
delt.  
 
Die Stadtwerke MünsterNETZ GmbH und die Telekom werden im Zuge der Neubebauung Gas, Was-
ser, Strom und Telekommunikationsleitungen verlegen.  
 
3. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Der Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / 
Buswende sieht eine vorhabenbezogene Erschließung der Grundstücke vor, die den Neubau der E r-
schließungsstraße und die Erweiterung  der Verkehrsfläche im Bereich des Nordkirchenweges (Ge h-
weg) erforderlich macht. Im Zuge der Grundstücksvermarktung sind diese Erschließungskosten zu 
refinanzieren. 
 
4. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig.  
 
5. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 
 
6. Sonstiges 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. 
 
Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzei-
tig über die Maßnahme informiert. 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Lageplan Nr. 10966 1 – 3 (3) 
Ausbauquerschnitt Nr. 10967 1 – 3 (3)

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V/1133/2018

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Anlage A

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Anlage A zur V/1133/2018 
Kurzüberblick 
Gemäß dem Baulandprogramm 2018 – 2025 werden auf der Grundlage des rechtskräftigen B-
Plan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Buswende die stra-
ßenbautechnischen Erschließungsarbeiten für geplante 65 WE anhand des beigefügten Straßen-
ausbaulageplanes ausgeführt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie 
bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet: „Umsetzung des Baulandprogrammes“. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist ein finanzieller Bedarf von mehreren Mio. € erforderlich. 
Nach heutigem Stand kann mit einer Fertigstellung bis zum Jahr 2025 gerechnet werden. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja  Nein X teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), 
Satzungsbeschluss des Rates vom 14.03.2018 (Beschlussvorlage V/0021/2018) zum B-Plan 585. 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf-
geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

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Beratungsverlauf (1)

24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kappenberger Damm
  • Nordkirchenweg

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Details

Aktenzeichen
V/1133/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.12.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37