V/1133/2018
Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende [Wohnen]
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Beschlussvorlage
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V/1133/2018 V/1133/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende [Wohnen] Straßenbautechnische Erschließung des Neubaugebietes Baubeschluss Straßenbau Beratungsfolge 24.01.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Tiefbauamt der Stadt Münster aufgestellten Straßenplanung (Lageplan Nr. 10966 Blatt 1-3 (3) und Ausbauquerschnitt Nr. 10967 Blatt 1 –3 (3) - Stand 12/2018 ) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 1.120.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Erschließungsbeiträgen nach dem Baugeset z- buch in Höhe von ca. 1.008.000 €. Als Folgekosten fallen zusätzlich jährlich Abschreibun gen in Höhe von rd. 28.000 € und Unterha l- tungskosten von rd. 11.200 € an. Tiefbauamt 16.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492 66 00 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/1133/2018 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und –anlagen Investitionsmaßname 4232 Nordkirchenweg südl. - B-Plan 585 Auszahlungen 2019 2020 400.000 720.000 Einzahlungen 0004 Erschließungsbeiträge nach BauGB 2021 1.008.000 Saldo 112.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g. Pro- duktgruppe teilweise veranschlagt. Die über den Haushaltsansatz hinaus erforderlichen Mittel werden aus dem Gesamtbudget der Produktgruppe 1201 im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung nach § 9 (1) der Haushaltssatzung gedeckt. Begründung: 1. Voraussetzungen Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Münster am 14.03.2018 zum Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende [Wohnen]. 2. Beschreibung der Baumaßnahme Das Neubaugebiet (WA) wird als ringförmig angelegter ca. 480 m langer „Verkehrsberuhigter Bereich“ in einer Standardpflasterbauweise mit Betonpflastersteinen grau (20/10/8 cm) ausgebaut. Bau m- scheiben (2,50 x 3,00 m) und Längsstellplätze (Betonpflasterstein grau, H-Profil, 20/16,5/8 cm) we r- den in unterschiedlichen Anordnungen als verkehrsberuhigende Elemente in die Verkehrsfläche int e- griert. Der Übergangsbereich für den Kfz - und Radverkehr in die sich nordöstlich anschließende Tempo 30-Zone wird in Form einer geschwindigkeitsdämpfenden Rampe ausgebildet. Nachfolgend schließt eine 5 m breite und ca. 90 m lange asphaltierte Fahrbahn (Belastungsklasse BK 1,0) mit e i- nem östlich anliegenden 2 m breiten Gehweg an die vorhandene Straße Nordkirchen weg an. Der Gehweg wird bis zur Buswendeanlage Kappenberger Damm fortgeführt. Hierzu wird der südlich des vorhandenen Längsparkstreifens Nordkirchenweg anliegende Seitenstreifen zu einem 2 m breiten Gehweg ausgebaut, so dass eine durchgängige Wegeverbindun g gewährleistet werden kann. Die anstehenden Straßenbäume in diesem Bereich werden um ca. 1,50 m parallel nach Süden versetzt. Der Übergang in den Verkehrsberuhigten Bereich erfolgt für den Fußverkehr höhengleich (barrier e- frei). Zur Verkehrsberuhigung wird auf halber Strecke der neuen Erschließungsstraße eine Bau m- scheibe realisiert. Für den Fuß- und Radverkehr werden zwei Wege ausgebaut, die das Neubaugebiet im Nordwesten und im Südwesten mit den im Umfeld vorhandenen Wegen verbinden werden. Im Bebauungsp lan sind GFLAE-Flächen ausgewiesen. Da es sich hierbei um Privatwege handelt, obliegt die Zuständi g- keit für den Ausbau den Anliegern. Die Straßenbeleuchtung wird durch Straßenleuchten sicherg e- stellt, die dem neuesten LED-Standard entsprechen. - 3 - V/1133/2018 Ausschreibung und Bau Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen erfolgt frühestmöglich nach der Beschlussfa s- sung. Der Baubeginn für die Straßen - und Tiefbauarbeiten ist für das 2. Quartal 2019 vorgesehen. Die Dauer dieser Arbeiten wird auf ca. 12 Monate veranschlagt. Eine gesonderte Verkehrsführung während der Bauarbeiten ist nicht geplant, da es sich bei dem Neubaugebiet um eine Sackgassenlage mit Anbindung an den Kappenberger Damm handelt. Durc h- gangsverkehr kann somit ausgeschlossen werden. Gleichwohl darf erwartet werden, dass der Ba u- stellenverkehr das gebietseigene Quell- und Zielverkehrsaufkommen geringfügig in einer vertretbaren und wohnumfeldverträglichen Weise erhöhen wird. Im Vorfeld des Straßenausbaus werden auch Kanalbauarbeiten durchgeführt. Die se werden in einer gesonderten Beschlussvorlage Nr. V/1137/2018 an den AUKB unter Anhörung der BV -Hiltrup behan- delt. Die Stadtwerke MünsterNETZ GmbH und die Telekom werden im Zuge der Neubebauung Gas, Was- ser, Strom und Telekommunikationsleitungen verlegen. 3. Beiträge Dritter/Zuschüsse Der Bebauungsplan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / westlich Kappenberger Damm / Buswende sieht eine vorhabenbezogene Erschließung der Grundstücke vor, die den Neubau der E r- schließungsstraße und die Erweiterung der Verkehrsfläche im Bereich des Nordkirchenweges (Ge h- weg) erforderlich macht. Im Zuge der Grundstücksvermarktung sind diese Erschließungskosten zu refinanzieren. 4. Genehmigungen/Vereinbarungen Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen notwendig. 5. Liegenschaftliche Regelungen Liegenschaftliche Regelungen sind nicht erforderlich. 6. Sonstiges Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 der KIB abgestimmt. Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes frühzei- tig über die Maßnahme informiert. I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Lageplan Nr. 10966 1 – 3 (3) Ausbauquerschnitt Nr. 10967 1 – 3 (3) - 4 - V/1133/2018
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Anlage A
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Anlage A zur V/1133/2018 Kurzüberblick Gemäß dem Baulandprogramm 2018 – 2025 werden auf der Grundlage des rechtskräftigen B- Plan Nr. 585 Hiltrup – Südwestlich Nordkirchenweg / Kappenberger Damm / Buswende die stra- ßenbautechnischen Erschließungsarbeiten für geplante 65 WE anhand des beigefügten Straßen- ausbaulageplanes ausgeführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren sowie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und –anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Umsetzung des Baulandprogrammes“. Zur Erreichung des Teilziels ist ein finanzieller Bedarf von mehreren Mio. € erforderlich. Nach heutigem Stand kann mit einer Fertigstellung bis zum Jahr 2025 gerechnet werden. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja Nein X teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), Satzungsbeschluss des Rates vom 14.03.2018 (Beschlussvorlage V/0021/2018) zum B-Plan 585. Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich bzw. ist der in der Vorlage auf- geführten Reduktionsvariante zu entnehmen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
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Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Kappenberger Damm
- Nordkirchenweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/1133/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.12.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37