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Bürgereingabe nach § 24 GO – Parken auf Grünflächen, Aktenzeichen 203/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0407/2024 vom 22.02.2024

Stand: Am 11.03.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

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  • Anlage 1 - Bürgereingabe

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    0407/2024 - Anlage 1 Erz An: rs en] Betreff: AW: Antrag Parken auf Grünstreifen Terre TETFEE) Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 10:57 RE TEE STIER EEE ER Betreff: Antrag Parken auf Grünstreifen Sehr geehrte Frau Weitekamp, Ich möchte gerne folgenden Antrag nach 24 GO auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung setzen. An vielen Stellen in Lindenthal kann man beobachten, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünstreifen, Baumscheiben und Straßenbegleitgrün zu Schäden führt. Der Boden wird verdichtet, Pflanzen sterben ab. In Zeiten des Klimawandel sollte jeder m2 Grün erhalten bleiben. Daher schlage ich vor: Die Bezirksvertretung fordert den Verkehrsdienst auf für den Bezirk Lindenthal das Dulden von Parken auf Grünstreifen , Straßenbegleitgrün, Baumscheiben und weiteren Grünflächen ausnahmslos einzustellen. Besonders geschädigte Streifen wie das Straßenbegleitgrün an der Friedrich-Schmidt Straße am Stadtwald oder das Grün neben der Kronstädter Straße in Weiden werden durch Baumschutzbügel oder andere geeignete Maßnahmen vor Beparken geschützt (siehe Bilder anbei). Die geschädigten Böden werden aufgelockert, damit Pflanzen wieder anwachsen können. Freundliche Grüße, Diese Nachricht wurde von meinem Android Mobiltelefon mit GMX Mail gesendet.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle I/32/32/0 Vorlagen-Nummer 0407/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO – Parken auf Grünflächen, Aktenzeichen 203/23 B Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss dankt dem Petenten und fasst folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, 1. für den Bezirk Lindenthal ordnungswidriges Parken auf Grünstreifen, Straßenbegleit- grün, Baumscheiben und weiteren Grünflächen zu ahnden und 2. zum Schutz des städtischen Grüns mit der Installation von Schutzbügeln entlang der Grünanlage an der Kronstädter Straße. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von insgesamt 8.000 € sind aus den Finanzmitteln des Stadtverschönerungsprogrammes zu entnehmen. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 8.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zu 1. Der vom Petent genannte Bereich der Kronstädter Straße und der Friedrich-Schmidt-Straße ist an Wochenenden, bei Veranstaltungen und bei schönem Wetter besonders stark frequen- tiert. Hier stellt der Verkehrsdienst der Stadt Köln vermehrt ordnungswidriges Parken fest. Parken auf öffentlichem Straßenland mit Grünstreifen, Baumscheiben und Straßenbegleitgrün wird durch den Verkehrsdienst verwarnt, wenn ordnungswidrig parkende Fahrzeuge bei Kon- trollfahrten festgestellt oder bei der Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes gemeldet wer- den. Bei dem oben genannten Bereich handelt es sich teilweise jedoch auch um geschützte Land- schaftsbereiche und Landschaftsschutzgebiete. Das Abstellen von Fahrzeugen in diesen Be- reichen stellt eine allgemeine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend durch den Ord- nungsdienst kontrolliert. Im Rahmen der zeitlichen und personellen Kapazitäten werden diese Bereiche durch die Ordnungsdienstkräfte regelmäßig bestreift. Festgestellte Verstöße werden dabei konsequent nach § 77 Landesnaturschutzgesetz NRW geahndet und durch das Um- welt- und Verbraucherschutzamt bearbeitet. 3 Zu 2. Die Verwaltung befürwortet einen Schutz der Grünanlage entlang der Kronstädter Straße. Bereits im Frühjahr wurden hier seitens der Grünunterhaltung Baumstämme abgelegt, die je- doch von Unbekannten zersägt wurden. Für den Einbau von Schutzbügeln entlang der Grünanlage an der Kronstädter Straße werden 8.000 € benötigt. Die Mittel sind nicht aus dem Budget der Grünunterhaltung leistbar und müssten entsprechend aus den Finanzmitteln des Stadtverschönerungsprogramms 2024 ent- nommen werden. Die Wiederbegrünung der betroffenen Bereiche ist durch die Entstehung der natürlichen Vegetation geplant.

Beratungsverlauf

  1. 11.03.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 5.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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