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0407/2024

Bürgereingabe nach § 24 GO – Parken auf Grünflächen, Aktenzeichen 203/23 B

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 11.03.2024, TOP 5.1.3

Anlage 1 - Bürgereingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Bürgereingabe

1273 Zeichen

0407/2024 - Anlage 1

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An: rs en]
Betreff: AW: Antrag Parken auf Grünstreifen

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Gesendet: Mittwoch, 15. November 2023 10:57
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Betreff: Antrag Parken auf Grünstreifen

Sehr geehrte Frau Weitekamp,

Ich möchte gerne folgenden Antrag nach 24 GO auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung setzen.

An vielen Stellen in Lindenthal kann man beobachten, dass das Abstellen von Fahrzeugen auf Grünstreifen,
Baumscheiben und Straßenbegleitgrün zu Schäden führt. Der Boden wird verdichtet, Pflanzen sterben ab.
In Zeiten des Klimawandel sollte jeder m2 Grün erhalten bleiben. Daher schlage ich vor:

Die Bezirksvertretung fordert den Verkehrsdienst auf für den Bezirk Lindenthal das Dulden von Parken auf
Grünstreifen , Straßenbegleitgrün, Baumscheiben und weiteren Grünflächen ausnahmslos einzustellen.
Besonders geschädigte Streifen wie das Straßenbegleitgrün an der Friedrich-Schmidt Straße am Stadtwald
oder das Grün neben der Kronstädter Straße in Weiden werden durch Baumschutzbügel oder andere
geeignete Maßnahmen vor Beparken geschützt (siehe Bilder anbei).

Die geschädigten Böden werden aufgelockert, damit Pflanzen wieder anwachsen können.

Freundliche Grüße,

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3524 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/32/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0407/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO – Parken auf Grünflächen, Aktenzeichen 203/23 B  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss dankt dem Petenten und fasst folgenden Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung, 
1. für den Bezirk Lindenthal ordnungswidriges Parken auf Grünstreifen, Straßenbegleit-
grün, Baumscheiben und weiteren Grünflächen zu ahnden und 
2. zum Schutz des städtischen Grüns mit der Installation von Schutzbügeln entlang der 
Grünanlage an der Kronstädter Straße. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von 
insgesamt 8.000 € sind aus den Finanzmitteln des Stadtverschönerungsprogrammes 
zu entnehmen. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 11.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  8.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zu 1. 
Der vom Petent genannte Bereich der Kronstädter Straße und der Friedrich-Schmidt-Straße 
ist an Wochenenden, bei Veranstaltungen und bei schönem Wetter besonders stark frequen-
tiert. Hier stellt der Verkehrsdienst der Stadt Köln vermehrt ordnungswidriges Parken fest. 
Parken auf öffentlichem Straßenland mit Grünstreifen, Baumscheiben und Straßenbegleitgrün 
wird durch den Verkehrsdienst verwarnt, wenn ordnungswidrig parkende Fahrzeuge bei Kon-
trollfahrten festgestellt oder bei der Einsatzleitzentrale des Verkehrsdienstes gemeldet wer-
den.  
 
Bei dem oben genannten Bereich handelt es sich teilweise jedoch auch um geschützte Land-
schaftsbereiche und Landschaftsschutzgebiete. Das Abstellen von Fahrzeugen in diesen Be-
reichen stellt eine allgemeine Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend durch den Ord-
nungsdienst kontrolliert. Im Rahmen der zeitlichen und personellen Kapazitäten werden diese 
Bereiche durch die Ordnungsdienstkräfte regelmäßig bestreift. Festgestellte Verstöße werden 
dabei konsequent nach § 77 Landesnaturschutzgesetz NRW geahndet und durch das Um-
welt- und Verbraucherschutzamt bearbeitet.

3 
 
Zu 2. 
Die Verwaltung befürwortet einen Schutz der Grünanlage entlang der Kronstädter Straße. 
Bereits im Frühjahr wurden hier seitens der Grünunterhaltung Baumstämme abgelegt, die je-
doch von Unbekannten zersägt wurden.  
Für den Einbau von Schutzbügeln entlang der Grünanlage an der Kronstädter Straße werden 
8.000 € benötigt. Die Mittel sind nicht aus dem Budget der Grünunterhaltung leistbar und 
müssten entsprechend aus den Finanzmitteln des Stadtverschönerungsprogramms 2024 ent-
nommen werden. Die Wiederbegrünung der betroffenen Bereiche ist durch die Entstehung der 
natürlichen Vegetation geplant.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
0407/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.02.2024
Erstellt
25.01.2024 08:36