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2987/2023

Beantwortung AN/1045/2023 - Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.10.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 22.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8827 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 04.10.2023 
 2987/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 
 
Beantwortung AN/1045/2023 -  Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens 
und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen 
Die Fraktion DIE LINKE hatte darum gebeten, die folgende Anfrage auf die T agesord-
nung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 21.08.2023 zu set-
zen: 
Bei den Anmeldungen an Grundschulen konnten Eltern und Kinder 2023 häufiger als 
zuvor keine Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vornehmen. Wenn auch der 
Mangel an Schulplätzen, der seit Jahren andauernde Schulbaunotstand die Ursache 
dafür ist, so herrscht in Verwaltung und Rat Übereinstimmung, dass das Aufnahme-
verfahren weiter verbessert werden muss. 
Ein Ansatz dazu könnte die Einführung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschu-
len in Köln sein, die § 84 des Schulgesetzes den Kommunen ermöglicht. Die Schulen 
müssen bei ihren Aufnahmeentscheidungen dann mit einer gesteigerten Verbindlich-
keit als bisher Anmeldungen von Kindern aus ihrem Schuleinzugsbereich berücksichti-
gen. Zugleich können Schuleinzugsbereiche die in Köln fortgeschrittene soziale Ausei-
nanderentwicklung und Entmischung der Schulen in Köln begrenzen.  
Die Fraktion DIE LINKE bitte die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender 
Fragen, die sich alle nur jeweils auf den Bereich der Grundschulen beziehen: 
1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbesserten Bedingungen für die Schulentwick-
lungsplanung sowie das jährliche Aufnahmeverfahren bei Grundschulen (hinsicht-
lich der Vermeidung langer Schulwege für Schüler*innen) durch eine Einführung 
von Schuleinzugsbereichen in Köln und welche Argumente sprechen jeweils dafür 
und dagegen? 
2. In zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW kam es in den letzten Jahren zu 
Schulumwandlungsverfahren, bei denen katholische Grundschulen in Gemein-
schaftsgrundschulen umgewandelt wurden. Wie beurteilt die Verwaltung Schulum-
wandlungsverfahren dieser Art im Hinblick auf die höhere Gewichtung des Kriteri-
ums der Wohnortnähe bei der Aufnahme an Grundschulen? 
3. An welchen Kölner Grundschulen gab es in den vergangenen zehn Jahren Schul-
umwandlungsverfahren und welches Ergebnis hatten sie?

2 
 
4. Mehr als ein Fünftel der Kinder Kölns leben in Armut, wobei ihr Anteil an allen Kin-
dern je nach Stadtteil zwischen 2% und 66 % schwankt. Zu welchen Ergebnissen 
kommt die Verwaltung hinsichtlich einer Beurteilung der sozialen Entmischung 
(Segregation) in der Grundschullandschaft Köln und auf welche Daten aus ihrem 
Bestand begründen diese? 
5. Können richtig festgelegte Schuleinzugsbereiche eines der Mittel sein, um – neben 
einer Verbesserung des Anmeldeverfahrens (Frage 1) - die soziale Segregation 
der Grundschulen in Köln einzugrenzen? 
Antwort der Verwaltung: 
 
 
Zu Frage 1: 
 
Aktuell führt die Stadt Köln 95 Gemeinschaftsgrundschulen, 47 katholische Grundschulen und 
eine evangelische Grundschule. 
 
§ 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW führt aus, dass jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in 
die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Ge-
meinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität hat, soweit der 
Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. 
 
Um dem Anspruch auf einen Schulplatz in der Grundschule mit der gewünschten Schulart zu 
entsprechen, müsste das Stadtgebiet für jede Schulart in Schulbezirke aufgeteilt werden. 
Das bedeutet, dass es insgesamt 95 Schulbezirke für Gemeinschaftsgrundschulen geben 
müsste, 47 für katholische Grundschulen und einen Schulbezirk für die evangelische Grund-
schule. In diesem Fall wäre das gesamte Stadtgebiet der Schulbezirk für die evangelische 
Grundschule. 
 
Die Einführung von Schuleinzugsbereichen könnte als Mittel zur Steuerung von Schülerströ-
men eingesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre nach Einschätzung der Verwaltung, dass 
wohnortnah ein grundsätzlich auskömmliches Schulplatzangebot bestehen würde.  
Solange die Platzknappheit an Kölner Schulen weiterhin besteht, werden auch Schuleinzugs-
bereiche nicht zu einer besseren Versorgungslage beitragen können. Der Schulplatzmangel 
würde durch die Einführung von Schulbezirke lediglich anders offensichtlich. 
 
Darüber hinaus bedeutet die Bildung von Schulbezirken einen sehr hohen Arbeitsaufwand in 
der Erarbeitung und Pflege. 
Zunächst wäre abzustimmen, ob bestimmte Wohnbereiche sogenannte „Überschneidungsge-
biete“ bilden sollten, um den dort lebenden Kindern die Auswahl zwischen zwei Grundschulen 
der gleichen Schulart zu ermöglichen oder nicht. Die Schulbezirke würden in einer Satzung 
festgelegt, so wie es bis zum Jahr 2007 auch in Köln praktiziert wurde. In der damaligen Sat-
zung wurde jede Kölner Adresse einer Gemeinschaftsgrundschule, einer katholischen Grund-
schule und der evangelischen Grundschule zugeordnet. Im Falle von Überschneidungsgebie-
ten wurden einer Adresse mehreren Grundschulen einer Schulart zugeordnet. 
Für jede Veränderung in einem Schulbezirk, wie neue Straßen oder Umbenennung von 
Straße, müsste die Satzung per Gremienbeschluss aktualisiert werden. Dies wäre jährlich vor 
jedem Anmeldeverfahren erforderlich um eine größtmögliche Rechtssicherheit zu erreichen.  
 
 
Zu Frage 2: 
Sofern die Eltern eine katholische Schule wählen möchten, erhöhen sich die Schulwege zur 
nächsten Schule dieser Schulart. Fällt die Wahl auf eine Gemeinschaftsgrundschule werden 
die Wege zur nächstgelegenen Schule dieser Schulart kürzer. 
 
Zu Frage 3:

3 
 
Seit 2011 hat die Verwaltung insgesamt 10 Verfahren zur Umwandlung von Bekenntnisschu-
len in Gemeinschaftsgrundschulen durchgeführt. In sieben Verfahren war die Umwandlung in 
eine Gemeinschaftsschule das Ergebnis. Die vier Verfahren zur Bestimmung der Schulart 
neuer Grundschulen führten gänzlich zur Errichtung von Gemeinschaftsgrundschulen: 
 
Umwandlung von Bekenntnisschule in Gemeinschafts-
grundschule 
 
Anschrift Schulname Antrag auf Umwand-
lung 
Umwandlung zum 
Schuljahr  
Volberger Weg 17, 51117 
Köln 
  KGS in GGS 2011 erforderliche Mehr-
heit zur Umwandlung 
nicht erreicht 
    KGS in GGS 2012 2012/2013 
Overbeckstraße 
Jetzt:  
Ottostrasse 76, 50823 Köln 
Paul-Klee-Schule KGS in GGS 2012 2012/2013 
Dagobertstraße 
Jetzt: Gereonswall 57, 
50670 Köln 
Freinet-Schule KGS in GGS 2012 2012/2013 
Bernkasteler Straße 9, 
50969 Köln 
St.-Nikolaus-
Schule 
KGS in GGS 2013 2013/2014 
Lochnerstraße 13-15, 
50674 Köln 
Stephan-Loch-
ner-Schule 
KGS in GGS 2013 2013/2014 
Forststraße 20, 51107 Köln    KGS in GGS 2014 erforderliche Mehr-
heit zur Umwandlung 
nicht erreicht 
Gutnickstr. 37, 50769 Köln   KGS in GGS 2023 erforderliche Mehr-
heit zur Umwandlung 
nicht erreicht 
Forststraße 20, 51107 Köln    KGS in GGS 2023 2023/2024 
Langemaß 21, 51063 Köln   KGS in GGS 2023 2023/2024     
    
Bestimmungsverfahren bei Errichtung einer neuen Grund-
schule 
 
Anschrift Schulname Schulart Errichtung zum 
Schuljahr 
Mommsenstraße 5-11, 
50935 Köln  
  GGS 2013/2014 
Kretzerstraße 5-7, 50733 
Köln 
  GGS 2014/2015 
Alfons-Nowak-Str. 2, 50858 
Köln 
  GGS 2015/2016 
Gaedestr. 31, 50968 Köln   GGS 2023/2024 
 
Zu Frage 4) 
Schulsegregation wird stark von der sozialräumlichen Segregation geprägt und nimmt durch 
die elterliche freie Schulwahl weiter zu. Schulwahlanalysen zeigen, dass mit zunehmendem 
Sozialstatus der Familien die Wahrscheinlichkeit steigt, sich gegen eine sozial benachteiligte 
Grundschule zu entscheiden zugunsten einer nach elterlicher Einschätzung privilegierteren 
Schule. Hierfür werden z.T. auch längere Schulwege in Kauf genommen. 
 
Die Verwaltung ermittelt schulscharfe Indikatoren, die Hinweise auf die Armutsbelastung der 
Lernenden an Kölner Schulen geben, die darauf hinweisen, dass diese Effekte auch in Köln 
wirksam sind, und auch zu großen Unterschieden in der Armutsbelastung bei teils nah beiei-
nander liegenden Schulen führen.

4 
 
Das steuernde Eingreifen der Verwaltung (siehe hierzu z.B. Session 3363/2019 Mitteilung 
zum Ratsbeschluss "Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden") und des Landes 
NRW (Einführung des Schulsozialindex des Landes NRW zum SJ 2021/22) über eine unglei-
che sozialindizierte Ressourcenverteilung, die bei besonderen Herausforderungen mit einer 
erhöhten Ressourcenausstattung verbunden ist, verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, die 
Bildungsvoraussetzungen benachteiligter Lernender unmittelbar zu verbessern, und soll 
gleichzeitig dazu beitragen, dem selektiven elterlichen Wahlverhalten entgegenzuwirken. 
 
Zu Frage 5) 
Die Frage ist leider zu unspezifisch. Es gibt keine Definition über eine „richtige“ Festlegung 
von Schuleinzugsbereichen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

22.01.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (16)

  • Overbeckstraße
  • Ottostraße 76
  • Dagobertstraße
  • Bernkasteler Straße 9
  • Lochnerstraße 13
  • Forststraße 20
  • Gutnickstraße 37
  • Mommsenstraße 5
  • Kretzerstraße 5
  • Alfons-Nowak-Straße 2
  • Gaedestraße 31
  • Volberger Weg 17
  • Gereonswall 57
  • Langemaß 21
  • Straße 9
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2987/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.10.2023
Erstellt
14.09.2023 17:11