mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Beantwortung AN/1045/2023 - Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2987/2023 vom 04.10.2023

Stand: Am 22.01.2024 im Ausschuss Schule und Weiterbildung beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    PDF

    Herunterladen: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 04.10.2023 2987/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 20.11.2023 Beantwortung AN/1045/2023 - Verbesserungsmöglichkeiten des Aufnahmeverfahrens und der Bildungsgerechtigkeit an Grundschulen Die Fraktion DIE LINKE hatte darum gebeten, die folgende Anfrage auf die T agesord- nung der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 21.08.2023 zu set- zen: Bei den Anmeldungen an Grundschulen konnten Eltern und Kinder 2023 häufiger als zuvor keine Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vornehmen. Wenn auch der Mangel an Schulplätzen, der seit Jahren andauernde Schulbaunotstand die Ursache dafür ist, so herrscht in Verwaltung und Rat Übereinstimmung, dass das Aufnahme- verfahren weiter verbessert werden muss. Ein Ansatz dazu könnte die Einführung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschu- len in Köln sein, die § 84 des Schulgesetzes den Kommunen ermöglicht. Die Schulen müssen bei ihren Aufnahmeentscheidungen dann mit einer gesteigerten Verbindlich- keit als bisher Anmeldungen von Kindern aus ihrem Schuleinzugsbereich berücksichti- gen. Zugleich können Schuleinzugsbereiche die in Köln fortgeschrittene soziale Ausei- nanderentwicklung und Entmischung der Schulen in Köln begrenzen. Die Fraktion DIE LINKE bitte die Verwaltung daher um die Beantwortung folgender Fragen, die sich alle nur jeweils auf den Bereich der Grundschulen beziehen: 1. Wie beurteilt die Verwaltung die verbesserten Bedingungen für die Schulentwick- lungsplanung sowie das jährliche Aufnahmeverfahren bei Grundschulen (hinsicht- lich der Vermeidung langer Schulwege für Schüler*innen) durch eine Einführung von Schuleinzugsbereichen in Köln und welche Argumente sprechen jeweils dafür und dagegen? 2. In zahlreichen Städten und Gemeinden in NRW kam es in den letzten Jahren zu Schulumwandlungsverfahren, bei denen katholische Grundschulen in Gemein- schaftsgrundschulen umgewandelt wurden. Wie beurteilt die Verwaltung Schulum- wandlungsverfahren dieser Art im Hinblick auf die höhere Gewichtung des Kriteri- ums der Wohnortnähe bei der Aufnahme an Grundschulen? 3. An welchen Kölner Grundschulen gab es in den vergangenen zehn Jahren Schul- umwandlungsverfahren und welches Ergebnis hatten sie? 2 4. Mehr als ein Fünftel der Kinder Kölns leben in Armut, wobei ihr Anteil an allen Kin- dern je nach Stadtteil zwischen 2% und 66 % schwankt. Zu welchen Ergebnissen kommt die Verwaltung hinsichtlich einer Beurteilung der sozialen Entmischung (Segregation) in der Grundschullandschaft Köln und auf welche Daten aus ihrem Bestand begründen diese? 5. Können richtig festgelegte Schuleinzugsbereiche eines der Mittel sein, um – neben einer Verbesserung des Anmeldeverfahrens (Frage 1) - die soziale Segregation der Grundschulen in Köln einzugrenzen? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Aktuell führt die Stadt Köln 95 Gemeinschaftsgrundschulen, 47 katholische Grundschulen und eine evangelische Grundschule. § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW führt aus, dass jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Ge- meinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität hat, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. Um dem Anspruch auf einen Schulplatz in der Grundschule mit der gewünschten Schulart zu entsprechen, müsste das Stadtgebiet für jede Schulart in Schulbezirke aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass es insgesamt 95 Schulbezirke für Gemeinschaftsgrundschulen geben müsste, 47 für katholische Grundschulen und einen Schulbezirk für die evangelische Grund- schule. In diesem Fall wäre das gesamte Stadtgebiet der Schulbezirk für die evangelische Grundschule. Die Einführung von Schuleinzugsbereichen könnte als Mittel zur Steuerung von Schülerströ- men eingesetzt werden. Voraussetzung dafür wäre nach Einschätzung der Verwaltung, dass wohnortnah ein grundsätzlich auskömmliches Schulplatzangebot bestehen würde. Solange die Platzknappheit an Kölner Schulen weiterhin besteht, werden auch Schuleinzugs- bereiche nicht zu einer besseren Versorgungslage beitragen können. Der Schulplatzmangel würde durch die Einführung von Schulbezirke lediglich anders offensichtlich. Darüber hinaus bedeutet die Bildung von Schulbezirken einen sehr hohen Arbeitsaufwand in der Erarbeitung und Pflege. Zunächst wäre abzustimmen, ob bestimmte Wohnbereiche sogenannte „Überschneidungsge- biete“ bilden sollten, um den dort lebenden Kindern die Auswahl zwischen zwei Grundschulen der gleichen Schulart zu ermöglichen oder nicht. Die Schulbezirke würden in einer Satzung festgelegt, so wie es bis zum Jahr 2007 auch in Köln praktiziert wurde. In der damaligen Sat- zung wurde jede Kölner Adresse einer Gemeinschaftsgrundschule, einer katholischen Grund- schule und der evangelischen Grundschule zugeordnet. Im Falle von Überschneidungsgebie- ten wurden einer Adresse mehreren Grundschulen einer Schulart zugeordnet. Für jede Veränderung in einem Schulbezirk, wie neue Straßen oder Umbenennung von Straße, müsste die Satzung per Gremienbeschluss aktualisiert werden. Dies wäre jährlich vor jedem Anmeldeverfahren erforderlich um eine größtmögliche Rechtssicherheit zu erreichen. Zu Frage 2: Sofern die Eltern eine katholische Schule wählen möchten, erhöhen sich die Schulwege zur nächsten Schule dieser Schulart. Fällt die Wahl auf eine Gemeinschaftsgrundschule werden die Wege zur nächstgelegenen Schule dieser Schulart kürzer. Zu Frage 3: 3 Seit 2011 hat die Verwaltung insgesamt 10 Verfahren zur Umwandlung von Bekenntnisschu- len in Gemeinschaftsgrundschulen durchgeführt. In sieben Verfahren war die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule das Ergebnis. Die vier Verfahren zur Bestimmung der Schulart neuer Grundschulen führten gänzlich zur Errichtung von Gemeinschaftsgrundschulen: Umwandlung von Bekenntnisschule in Gemeinschafts- grundschule Anschrift Schulname Antrag auf Umwand- lung Umwandlung zum Schuljahr Volberger Weg 17, 51117 Köln KGS in GGS 2011 erforderliche Mehr- heit zur Umwandlung nicht erreicht KGS in GGS 2012 2012/2013 Overbeckstraße Jetzt: Ottostrasse 76, 50823 Köln Paul-Klee-Schule KGS in GGS 2012 2012/2013 Dagobertstraße Jetzt: Gereonswall 57, 50670 Köln Freinet-Schule KGS in GGS 2012 2012/2013 Bernkasteler Straße 9, 50969 Köln St.-Nikolaus- Schule KGS in GGS 2013 2013/2014 Lochnerstraße 13-15, 50674 Köln Stephan-Loch- ner-Schule KGS in GGS 2013 2013/2014 Forststraße 20, 51107 Köln KGS in GGS 2014 erforderliche Mehr- heit zur Umwandlung nicht erreicht Gutnickstr. 37, 50769 Köln KGS in GGS 2023 erforderliche Mehr- heit zur Umwandlung nicht erreicht Forststraße 20, 51107 Köln KGS in GGS 2023 2023/2024 Langemaß 21, 51063 Köln KGS in GGS 2023 2023/2024 Bestimmungsverfahren bei Errichtung einer neuen Grund- schule Anschrift Schulname Schulart Errichtung zum Schuljahr Mommsenstraße 5-11, 50935 Köln GGS 2013/2014 Kretzerstraße 5-7, 50733 Köln GGS 2014/2015 Alfons-Nowak-Str. 2, 50858 Köln GGS 2015/2016 Gaedestr. 31, 50968 Köln GGS 2023/2024 Zu Frage 4) Schulsegregation wird stark von der sozialräumlichen Segregation geprägt und nimmt durch die elterliche freie Schulwahl weiter zu. Schulwahlanalysen zeigen, dass mit zunehmendem Sozialstatus der Familien die Wahrscheinlichkeit steigt, sich gegen eine sozial benachteiligte Grundschule zu entscheiden zugunsten einer nach elterlicher Einschätzung privilegierteren Schule. Hierfür werden z.T. auch längere Schulwege in Kauf genommen. Die Verwaltung ermittelt schulscharfe Indikatoren, die Hinweise auf die Armutsbelastung der Lernenden an Kölner Schulen geben, die darauf hinweisen, dass diese Effekte auch in Köln wirksam sind, und auch zu großen Unterschieden in der Armutsbelastung bei teils nah beiei- nander liegenden Schulen führen. 4 Das steuernde Eingreifen der Verwaltung (siehe hierzu z.B. Session 3363/2019 Mitteilung zum Ratsbeschluss "Schulsozialindex weiterentwickeln und breit anwenden") und des Landes NRW (Einführung des Schulsozialindex des Landes NRW zum SJ 2021/22) über eine unglei- che sozialindizierte Ressourcenverteilung, die bei besonderen Herausforderungen mit einer erhöhten Ressourcenausstattung verbunden ist, verfolgt vor diesem Hintergrund das Ziel, die Bildungsvoraussetzungen benachteiligter Lernender unmittelbar zu verbessern, und soll gleichzeitig dazu beitragen, dem selektiven elterlichen Wahlverhalten entgegenzuwirken. Zu Frage 5) Die Frage ist leider zu unspezifisch. Es gibt keine Definition über eine „richtige“ Festlegung von Schuleinzugsbereichen. Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf

  1. 22.01.2024

    Ausschuss Schule und Weiterbildung

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz