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AN/1882/2017

Zu Top 8.2 - "Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen" (AN/1778/2017)

Gem. Änderungsantrag (CDU) 11.12.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 11.12.2017

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3366 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den 
Vorsitzenden des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ 
Vergabe/ Internationales 
 
 
Herrn  
Bernd Petelkau 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.12.2017 
 
AN/1882/2017 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 11.12.2017 
 
Zu Top 8.2 - "Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen" 
(AN/1778/2017) 
Sehr geehrter Herr Petelkau, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den nachfolgenden Zusatz - und Änderungsantrag 
zu Top 8.2 – „Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen“ 
(AN/1778/2017) auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales am 11.12.2017 zu setzen: 
 
Beschluss: 
  
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: 
  
Die Verwaltung wird beauftragt, 
  
1. die verschiedenen Bewachungsleistungen und Ordnungsmaßnahmen von städti-
schem Ordnungsdienst und KGAB für den Rheinboulevard seit Sommer 2015  darzu-
stellen und die Unterschiede in Art und Qualität zu erläutern.  
2. zu prüfen, ob ergänzend zum Ordnungsdienst der bestehende und ggf. zu erwarten-
de Bewachungsbedarf für den Rheinboulevards durch die Kölner Gesellschaft für Ar-
beits- und Berufsförderung mbH (KGAB) gedeckt werden kann und welche Möglich-
keiten für einen flexiblen Einsatz der KGAB-Bewachungskräfte für andere Bedarfe 
bestehen. 
3. darzustellen, wie die nach Ziffer 2. identifizierten Bedarfe finanziert werden können.

- 2 - 
 
 
 
Begründung: 
  
Auf eine gemeinsame Anfrage von CDU und GRÜNEN – s. Mitteilung 1527/2017 – erläuterte 
die Verwaltung, dass ab dem 05.04.2017 eine sofortige gemeinsame Sonderkooperation 
„Rheinboulevard“ bestehend aus 2 0 Polizistinnen und Polizisten sowie 10 Ordnungsdiens t-
kräften geschlossen wurde, durch die die Präsenz vor Ort deutlich erhöht werden konnte. 
Gemeinsam mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung, die das Rauchen von Shishas im B e-
reich des Boulevards untersagt e, zeigten diese Maßnahmen schnelle Wirkung, so dass der 
personelle Einsatz wieder reduziert werden konnte. Die Störungs- und Beschwerdelage zeig-
te sich zunächst unauffällig. Sofern sich mit dem Einsetzen der Schönwetterperiode die Lage 
verändern würde, werde auch der personelle Einsatz wieder angepasst. 
 
In der Mitteilung der Verwaltung zur Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard vom 
02.11.2017 (Vorlage 3011/2017) spricht die Verwaltung davon, dass die Zusammenarbeit 
von Polizei und Ordnungsamt im Rahm en eines Maßnahmenpaketes zu Sicherheit und Sa u-
berkeit verstärkt wurde. Zudem macht sie deutlich, dass durch den Bewachungsauftrag der 
KGAB die geltenden Verbote nicht umgesetzt werden dürfen. Die KGAB hat keine Befugnis 
ordnungsbehördlich einzugreifen, si e kann nur informieren. Demnach könnte der Eindruck 
einer ineffizienten Dopplung zwischen verstärktem Personaleinsatz von Polizei und Or d-
nungsamt sowie der Bewachung durch die KGAB entstehen. 
 
Die weitere Begründung erfolgt mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz    gez. Jörg Frank 
CDU-Fraktionsgeschäftsführer   Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen

Beratungsverlauf (1)

11.12.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1882/2017
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
11.12.2017
Erstellt
11.12.2017 14:50