AN/1882/2017
Zu Top 8.2 - "Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen" (AN/1778/2017)
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales Herrn Bernd Petelkau Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 11.12.2017 AN/1882/2017 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 11.12.2017 Zu Top 8.2 - "Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen" (AN/1778/2017) Sehr geehrter Herr Petelkau, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, den nachfolgenden Zusatz - und Änderungsantrag zu Top 8.2 – „Bewachungsleistungen am Rheinboulevard durch die KGAB fortsetzen“ (AN/1778/2017) auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergabe/ Internationales am 11.12.2017 zu setzen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die verschiedenen Bewachungsleistungen und Ordnungsmaßnahmen von städti- schem Ordnungsdienst und KGAB für den Rheinboulevard seit Sommer 2015 darzu- stellen und die Unterschiede in Art und Qualität zu erläutern. 2. zu prüfen, ob ergänzend zum Ordnungsdienst der bestehende und ggf. zu erwarten- de Bewachungsbedarf für den Rheinboulevards durch die Kölner Gesellschaft für Ar- beits- und Berufsförderung mbH (KGAB) gedeckt werden kann und welche Möglich- keiten für einen flexiblen Einsatz der KGAB-Bewachungskräfte für andere Bedarfe bestehen. 3. darzustellen, wie die nach Ziffer 2. identifizierten Bedarfe finanziert werden können. - 2 - Begründung: Auf eine gemeinsame Anfrage von CDU und GRÜNEN – s. Mitteilung 1527/2017 – erläuterte die Verwaltung, dass ab dem 05.04.2017 eine sofortige gemeinsame Sonderkooperation „Rheinboulevard“ bestehend aus 2 0 Polizistinnen und Polizisten sowie 10 Ordnungsdiens t- kräften geschlossen wurde, durch die die Präsenz vor Ort deutlich erhöht werden konnte. Gemeinsam mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung, die das Rauchen von Shishas im B e- reich des Boulevards untersagt e, zeigten diese Maßnahmen schnelle Wirkung, so dass der personelle Einsatz wieder reduziert werden konnte. Die Störungs- und Beschwerdelage zeig- te sich zunächst unauffällig. Sofern sich mit dem Einsetzen der Schönwetterperiode die Lage verändern würde, werde auch der personelle Einsatz wieder angepasst. In der Mitteilung der Verwaltung zur Evaluierung der Reinigung am Rheinboulevard vom 02.11.2017 (Vorlage 3011/2017) spricht die Verwaltung davon, dass die Zusammenarbeit von Polizei und Ordnungsamt im Rahm en eines Maßnahmenpaketes zu Sicherheit und Sa u- berkeit verstärkt wurde. Zudem macht sie deutlich, dass durch den Bewachungsauftrag der KGAB die geltenden Verbote nicht umgesetzt werden dürfen. Die KGAB hat keine Befugnis ordnungsbehördlich einzugreifen, si e kann nur informieren. Demnach könnte der Eindruck einer ineffizienten Dopplung zwischen verstärktem Personaleinsatz von Polizei und Or d- nungsamt sowie der Bewachung durch die KGAB entstehen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank CDU-Fraktionsgeschäftsführer Fraktionsgeschäftsführer Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1882/2017
- Typ
- Gem. Änderungsantrag (CDU)
- Datum
- 11.12.2017
- Erstellt
- 11.12.2017 14:50