0170/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 11.12.2025 in der Bezirksvertretung Chorweiler zu TOP 11.2.2 betreffend 'Haltverbote Kallbergstraße/Schneebergstraße'
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2804 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/643/3 Vorlagen-Nummer 0170/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 29.01.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der AFD-Fraktion aus der Sitzung vom 11.12.2025 in der Bezirksvertretung Chorweiler zu TOP 11.2.2 betreffend 'Haltverbote Kallbergstraße/Schneebergstraße' Bezirksvertreterin Frau Herrmann (AFD-Fraktion) hat folgende mündliche Anfrage: In Köln-Blumenberg sind seit dem 26. November dieses Jahres an mehreren Stellen in der Kallbergstraße und in der Schneebergstraße Halteverbot-Verkehrszeichen aufgestellt worden. Am 2. Dezember kamen weitere Verkehrszeichen dieser Art hinzu. Zudem befinden sich in diesen Straßen kleine umzäunte Baustellen auf dem Gehweg, auf deren Zäunen das Logo der RheinEnergie zu sehen ist. Anwohner berichten, dass zwar die Baustellen und Verkehrszei- chen installiert wurden, jedoch seitdem keine Bauarbeiten oder Aktivitäten der RheinEnergie zu beobachten sind und nicht bekannt ist, weshalb diese Einschränkungen vorhanden sind. In Anbetracht dieser Situation bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Aus welchem Grund kommt es derzeit zu den oben beschriebenen Einschränkungen auf der Kallbergstraße und der Schneebergstraße in Köln-Blumenberg? 2. Wann ist das Ende der Maßnahmen geplant, sodass die Anwohner wieder wie ge- wohnt parken können? Antwort der Verwaltung: Bei den angefragten Maßnahmen handelte es sich jeweils um Arbeiten am Rohrnetz, in deren Rahmen unter anderem Hausanschlüsse hergestellt wurden. Die Arbeiten fanden überwie- gend in Park- beziehungsweise Gehwegbereichen statt. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufs richten die beauftragten Unternehmen in diesen Fällen regelmäßig großflächige Haltverbotszonen ein. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechenden Haltverbotsschilder mindestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden, damit sich die Anwohnerinnen und Anwohner rechtzeitig darauf einstellen können. Die im Vorfeld eingereichten Verkehrszeichenpläne werden seitens der Verwaltung grundsätz- lich mit entsprechenden Auflagen genehmigt. Dazu zählt unter anderem die Verpflichtung der ausführenden Firmen, die Anliegerinnen und Anlieger schriftlich über die bevorstehenden Baumaßnahmen zu informieren. Diese Informationspflicht wird in der Praxis jedoch nicht in allen Fällen eingehalten, so auch vermutlich im vorliegenden Fall. Dies führt nachvollziehbar- erweise zu Verunsicherung und Unmut in der Bürgerschaft. 2 Die genannten Maßnahmen konnten bereits im Laufe des vergangenen Jahres abgeschlos- sen werden, sodass die betroffenen Bereiche inzwischen wieder uneingeschränkt zum Parken zur Verfügung stehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0170/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 23.01.2026
- Erstellt
- 19.01.2026 12:17