4193/2019
Beantwortung der SPD Anfrage AN/1552/2019 "Wohnen.Bezahlbar.machen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/514 Vorlagen-Nummer 09.01.2020 4193/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 28.01.2020 Liegenschaftsausschuss 28.01.2020 Stadtentwicklungsausschuss 30.01.2020 Beantwortung der SPD Anfrage AN/1552/2019 "Wohnen.Bezahlbar.machen" Die SPD Fraktion hat mit der Anfrage AN/1552/2019 im Jugendhilfeausschuss nachfolgende Fragen an die Verwaltung gerichtet: 1. Welche Anstrengungen hat die Verwaltung in den letzten Monaten unternommen, um die Ko- operation zwischen den Ämtern auszubauen, die über städtische Flächen verfügen? Gibt es inzwischen konkrete Bauvorhaben, bei denen die Belange des Kita-Ausbaus oder des Baus von Pflegeeinrichtungen mit dem Wohnungsbau verknüpft werden? Wie ist der Sachstand bei den zuletzt benannten Vorhaben in Kalk und Vingst? 2. Welche Anreize will die Verwaltung schaffen, um die freien Träger der Wohlfahrtspflege – ins- besondere die Kirchen - zu motivieren, eigene Grundstücke für eine Bebauung zur Verfügung zu stellen – sei es für die Errichtung von Kindertagesstätten oder für den Wohnungsbau? 3. Was haben die zuletzt angekündigten Prüfungen kreativer Lösungsansätze ergeben, wie die Errichtung von Kitas auf Dächern oder in Kombination mit dem Einzelhandel? Lassen sich die Erkenntnisse solcher Prüfungen auf den Wohnungsbau übertragen? Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Zu 1: Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist mit dem Liegenschaftsamt in einem kontinuierlichen Aus- tausch hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit zur Errichtung von Kindertagesstätten. Sobald städtische Flächen gefunden wurden, die sich zur Errichtung einer Kindertagesstätte eignen, werden die weite- ren Realisierungsmöglichkeiten geprüft. Bisher wurden städtische Flächen am Markt zur Errichtung von Kindertagesstätten veräußert, durch Investoren errichtet und von Trägern der freien Jugendhilfe betrieben. Die neue Ausrichtung, städti- sche Flächen nicht ausschließlich zu veräußern sondern die Möglichkeit zur Vergabe in Erbpacht verstärkt zu prüfen, wird auch bei Flächen zur Errichtung von Kindertagesstätten mitgedacht. Konkret gibt es aktuell zwei städtische Vorhaben, bei denen der Wohnungsbau mit einer Kita ver- knüpft wird. Beides sind städtische Bauvorhaben in der Kooperation zwischen dem Amt für Woh- nungswesen als späteren Bauherren und dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Sowohl in Vingst 2 an der Würzburger Straße als auch an der Gießener Straße in Kalk soll Wohnungsbau kombiniert mit einer Kita entstehen. Beide Projekte stecken noch in den Anfängen. An der Würzburger Straße erfolgt aktuell die für die Planung erforderliche Grundlagenermittlung und an der Gießener Straße sind die notwendigen Vorgutachten aktuell in der Beauftragung. Darüber hinaus prüft das Amt für Wohnungswesen aktuell am Standort Geisbergstraße in Klettenberg in Form einer Machbarkeitsstudie die Revitalisierung der Gebäude durch Sanierung oder Neuerrich- tung. In die Studie integriert wird die aktuell betriebene, zweigruppige Einrichtung sowie der weitere Bedarf von vier zusätzlichen Gruppen im Stadtteil. Zu 2: Die Verwaltung ist in einem engen Austausch mit den Kirchen und den freien Trägern, sich auch zu- künftig am Ausbau des Angebotes an Kindertageseinrichtungen zu beteiligen. Im Jugendhilfeaus- schuss am 19.11.2019 wurde von der Liga der freien Wohlfahrtsverbände signalisiert, dass Anfang des neuen Jahres ein Vorschlag an die Verwaltung gerichtet wird. Auch wenn das neue Kinderbil- dungsgesetz eine Reduzierung der Trägeranteile vorsieht, ist der Wunsch der Liga zur vollumfängli- chen Übernahme der Trägeranteile weiterhin ein Thema, welches in die weiteren Gespräche zwi- schen Kirchen und Verwaltung mit einfließen wird. Zu 3: Kreative Lösungsansätze zeichnen sich dadurch aus, dass es in der Regel nur wenig Erfahrungswer- te gibt. Sowohl in Deutschland als auch im Ausland gibt es einige wenige Projekte, in denen bereits Einzelhandel und weitere Nutzungen wie Wohnen oder eine Kita kombiniert wurden. Auch in Köln gibt es Ideen und erste Entwicklungsstrategien, die aber auch mit den weiteren Anforderungen wie Brandschutz, dem erstellten Einzelhandelskonzept oder weiteren einzuhaltenden Gesetzesnormen oder Auflagen nicht kollidieren dürfen. Grundsätzlich kann bereits festgestellt werden, dass der Einzelhandel durchaus mit einer Kita oder aber auch Wohnen kombinierbar ist, wenn alle hier erforderlichen Voraussetzungen und Rahmenbe- dingungen gegeben sind. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4193/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.01.2020
- Erstellt
- 02.12.2019 11:06