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0697/2022

TransparenzKULTUR AN/0167/2022 der SPD-Fraktion

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.03.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 05.04.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer 04.03.2022 
 0697/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.03.2022 
 
TransparenzKULTUR AN/0167/2022 der SPD-Fraktion 
Zur Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur hat die SPD-Fraktion die nachfolgende Anfrage ein-
gebracht (AN/0167/2022): 
 
Das Engagement Kunstschaffender, Kulturveranstalter/-innen und freier Kulturvereine prägt die Kul-
tur unserer Stadt. 
Ziel und Haltung einer gelingenden Kulturverwaltung muss die proaktive Unterstützung und Beglei-
tung freier Kulturakteurinnen und -akteure sein.  
Zentrale Zugangsvoraussetzung zu den Fördergeldern unserer Stadt ist das Wissen um Abläufe, 
Förderverfahren, formale Voraussetzungen sowie die den unterschiedlichen Aufgabenbereichen zu-
geordneten Ansprechpartner*innen im Kulturamt.  
Vor dem Hintergrund einer solchen Kultur der Transparenz stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen:  
 
1. Gibt es ein Organigramm der Kölner Kulturverwaltung, das den Aufbau des Kulturamtes visuali-
siert sowie insbesondere die konkrete Ansprechpartnerinnen und -partner für Kunstschaffende 
auflistet? 
 
2. Gibt es einen offiziellen Newsletter des Kulturamtes, über den die Verwaltung auf anstehende 
Förderprogramme, Ausschreibungen, Wettbewerbe, frei werdende Räume und Stipendien in-
formiert? Falls zutreffend: Wie viele Personen erhalten diesen derzeit und wie kann man sich für 
diesen anmelden? 
 
3. Welche regelmäßigen Austauschformate zwischen Verwaltung und der freien Szene gibt es und 
werden diese in einem festen Turnus abgehalten? 
 
4. Wer ist die Ansprechperson im Kulturamt für dezernatsübergreifende Anliegen Kunstschaffender 
und Veranstalter/-innen bspw. für Open-Air-Veranstaltungen, baurechtliche Fragestellungen o-
der Hygienekonzepte? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.: Auf der Homepage der Stadt Köln gibt es verschiedene Zugänge, um Informationen über die 
Ansprechpartner*innen der einzelnen Dienststellen der Stadtverwaltung zu erhalten. Unter der zentra-
len Adresse https://www.stadt-koeln.de/service/adressen/ sind alle Dienststellen der Stadt Köln ein-
heitlich dargestellt. Der dortige Eintrag zum Kulturamt https://www.stadt-
koeln.de/service/adressen/kulturamt gibt einen Überblick über die Referate sowie die artothek und 
benennt die Amtsleitung namentlich. Mehrfach verlinkt die Seite auf den Internetauftritt des Kulturam-

2 
 
tes = Kulturförderung. Da die Homepage der Stadt Köln nach thematischen Dienstleistungsbereichen 
aufgebaut ist, befindet sich das Dienstleistungsangebot des Kulturamtes unter „Kultur“ und dort unter 
„Kulturförderung“. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ 
Der Internetauftritt „ Kulturförderung“ wendet sich dezidiert an die Zielgruppe der Künstler*innen und 
Kulturveranstalter*innen. Die Startseite bearbeitet die Onlineredaktion des Amtes für Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit nach Vorgaben des Kulturamtes; Erstellung und Pflege der Unterseiten obliegt 
dem Kulturamt selbst. Auf der Startseite ist wiederum deutlich sichtbar zu einer Kontaktübersicht im 
Kulturamt verlinkt. https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/wir-beraten-sie-
gerne 
Hier finden sich alle Mitarbeitenden des Kulturamtes namentlich mit jeweiliger Position und Aufga-
bengebiet. 
Auch wenn sich der/die Kulturschaffende zuerst über den Pfad der „Kunstsparten“ über Kulturförde-
rung informieren will, erfährt er/sie auf der jeweiligen Seite die entsprechenden Ansprechpart-
ner*innen des Fachreferates. Auch innerhalb des digitalen Antragstools kann er/sie direkt zum/r je-
weiligen Sachbearbeiter*in Kontakt aufnehmen. 
Die Darstellungsweise auf der Homepage „Kulturförderung“ entspricht den stadtweiten Vorgaben hin-
sichtlich Barrierefreiheit von Internetseiten – ein klassisches Organigramm entspräche dem hingegen 
nicht. 
 
Zu 2.: Das Kulturamt verschickt keinen Newsletter. Lediglich während der extremen Einschränkungen 
in der Corona-Pandemie und angesichts der bis Ende 2021 häufig wechselnden Corona-
Schutzverordnungen hat die 2021 eingerichtete Kultur-Infostelle Corona einen wöchentlichen 
Newsletter verschickt. Dieser ging an alle Interessensvertretungen zur Weiterleitung an ihre Mitglie-
der. 
Das Kulturamt hält einen regulären Newsletter für wenig zielführend. Die Zielgruppe der Kulturschaf-
fenden, die sich mit Fragen zu städtischen Förderungen sowie weiteren öffentlichen Förderungen, 
Nachfragen zu Räumen und anderen Unterstützungsleistungen an die Stadt wendet, ist sehr hetero-
gen und ihre Fragenstellungen je nach Vorhaben sehr individuell, so dass es sich als sehr viel zielfüh-
render herausgestellt hat, in Einzelberatungen auf die Fragen jedes Kulturschaffenden eingehen zu 
können. Dafür besitzt das Kulturamt Fachreferate mit entsprechenden Fachreferent*innen und Sach-
bearbeiter*innen, die Fragen detaillierter und vorhabenbezogen persönlich, telefonisch oder per Mail 
beantworten können. 
Für das Antragsjahr 2023 ff. plant das Kulturamt zudem jeweils eine zentrale Informationsveranstal-
tung für interessierte Antragsteller*innen mit einer Kurzeinführung über die Förderschwerpunkte und 
Förderinstrumente für jede Sparte. Dazu hat es in den vergangenen Jahren bereits Erfahrungen im 
Referat für Popkultur und Filmkultur gegeben, die Rückmeldung aus der Szene dazu ist extrem posi-
tiv. 
 
Zu 3.: Es bestehen seit vielen Jahren sehr viele Austauschformate zwischen den Fachreferaten und 
der Szene, an denen auch oftmals die Amtsleitung des Kulturamtes teilnimmt. Die Förderkonzepte zu 
den spartenspezifischen Förderprogrammen entstehen und werden überarbeitet in einem partizipati-
ven Austausch. Neben den Runden Tischen dazu finden regelmäßig Austauschgespräche zu aktuel-
len Themen mit den Interessensvertretungen der Sparten statt. Das Kulturamt plant diese Austausch-
formate im Zuge der ab 2022 intensiveren institutionellen Förderung der Interessensvertretungen wei-
ter zu intensivieren. 
 
Zu 4.: Das Kulturamt berät nicht allgemein zu baurechtlichen Fragestellungen oder Hygienekonzep-
ten. Die Zielgruppe der Kulturschaffenden stellt diese Fragen zumeist im Rahmen von Förderbera-
tungen oder existierender Förderung, d.h., wenn diese Fragen in den Fachreferaten aufkommen, 
werden diese Personen an die Kolleg*innen z.B. der Infrastrukturförderung im Kulturamt weiterver-
wiesen oder an die jeweiligen Kolleg*innen in den anderen Fachämtern: Beispiel Open Air - es kön-
nen in allen Referaten Anträge für Kulturveranstaltungen, die open air stattfinden sollen, gestellt wer-
den. Was an genehmigungsrechtlichen Unterlagen noch einzureichen ist, erfährt der/die Antragstel-
ler*in entweder im Fachreferat oder auch über das städtische digitale Antragstool. 
Empfehlungen zu Hygienekonzepten lassen sich zudem auf der Seite „Kulturförderung“ 
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/hygieneempfehlungen-fuer-

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veranstaltungen abrufen. Eine individuelle Beratung dazu können jedoch juristisch belastbar nur die 
zuständigen Fachämter, hier also das Gesundheitsamt bzw. das Bauaufsichtsamt bei baurechtlichen 
Fragestellungen, abgeben. 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

05.04.2022 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0697/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.03.2022
Erstellt
25.02.2022 16:19