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1945/2024

Flüchtlingsunterkunft Porz-Lind

Beantwortung einer Anfrage (BV) 18.06.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 20.06.2024, TOP 9.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2448 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 1945/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 
 
Flüchtlingsunterkunft Porz-Lind 
Mit der Anfrage AN/2081/2023 bat das BV-Mitglied der AfD, Herr Krasson, um Auskunft zur 
geplanten Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW für Geflüchtete in Porz-Lind. 
 
1.  Ist für Lind ebenso wie in der Friedrichstraße geschehen eine Informationsveranstal-
tung für die betroffenen Bürger vorgesehen und ist beabsichtigt, sie in die Entschei-
dungsprozesse einzubeziehen? 
 
2.  Wird die Bezirksvertretung Porz im Gegensatz zu den Entscheidungen in der Fried-
richstrasse in den Belegungsplan bezüglich kultureller, religiöser und ethnischer Merk-
male einbezogen, um mögliche Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden zu helfen? 
 
3.  Wurde den entscheidenden Stellen vermittelt, dass die überproportionale Belegung mit 
allein reisenden jungen Männern ein erhöhtes Konfliktpotential beinhaltet und würde 
dementsprechend die Entwicklung eines Sicherheitskonzeptes angedacht werden? 
 
4. Stellt sich die Mehrheitsfraktion in der Bezirksvertretung Porz hinter die öffentliche An-
kündigung des Sozialdezernenten, Herrn Rau, künftig „erst in einem fortgeschrittenen 
Stadium“ über die Ansiedlung von Flüchtlingsunterkünften informieren zu wollen, um 
„negative Erfahrungen“ in der Vergangenheit mit einer „unerwünschten Dynamik“ zu 
vermeiden? 
 
5. Welche Kosten fallen den Bau bzw. die Erweiterung des neuen Flüchtlingsheimes in 
Lind an und in welcher Höhe werden die laufenden Kosten für die Stadt Köln veran-
schlagt? 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
Es wird auf die Mitteilung 3914/2023 verwiesen (Frage 3). Bei der benannten Unterkunft für 
Geflüchtete handelte es sich um eine geplante Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW, 
für die die Stadt Köln nicht zuständig ist. 
 
Zwischenzeitlich hat die zuständige Bezirksregierung Köln von den Plänen Abstand genom-
men, da planungsrechtliche Fragen offen waren und der Bund den Standort selbst benötigt.  
 
Weiterverfolgt werden aktuell die Planungen für eine Landes-Erstaufnahmeeinrichtung im Be-
zirk Innenstadt (Neustadt-Nord). Weitere Informationen hierzu lassen sich den Internetseiten 
der Bezirksregierung Köln entnehmen:

2 
 
ordnung_und_sicherheit_unterbringung_von_gefluechteten_praesentation_praesentation_um-
bau_ofd.pdf (nrw.de)

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1945/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
18.06.2024
Erstellt
13.06.2024 13:12