2706/2021
Sanierung des Umkleidehauses Sportanlage Salzburger Weg, Köln-Lindenthal
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/3 Vorlagen-Nummer 2706/2021 Freigabedatum 27.08.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung des Umkleidehauses Sportanlage Salzburger Weg, Köln-Lindenthal Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Sanierung des Umkleidehauses auf der städtischen Sportanlage Salzburger Weg in Köln-Müngersdorf mit Gesamtkosten in Höhe von 285.000,00 €. Sportausschuss 09.09.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 13.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 285.000,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Bei der Sportanlage Salzburger Weg handelt es sich um eine Bezirkssportanlage im Stadtbezirk Lin- denthal. Die Sportanlage besteht aus zwei Kunstrasenspielfeldern mit Trainingsbeleuchtungsanlagen sowie einer Sport-und Spielwiese. Das Umkleidehaus besteht aus 4 Umkleide-und Duschräumen, einem Jugendraum und Platzwartbüro. Die Sportanlage mit Umkleidehaus wurde 2006 gebaut und in Betrieb genommen. Die Sportanlage wird von 4 Vereinen mit insgesamt 54 Jugend- und 6 Senioren- mannschaften genutzt. Durch verdeckte Mängel im Abwassersystem ist über einen Zeitraum von mehreren Jahren fäkalbe- lastetes Abwasser in den Bodenaufbau des Umkleidehauses gelangt. Dies hat zu Schäden an der Bausubstanz (Böden und Wände) und zu einer gesundheitsgefährdenden Verkeimung des gesamten Umkleidebereichs geführt. Die Schäden waren über Jahre äußerlich nicht sicht- bzw. erkennbar. Im Rahmen der aktuell aufgetretenen Schäden wurden die jetzt beschriebenen Mängel festgestellt. Auf- grund des Schadensbildes sind umfangreiche Sanierungsarbeiten an Boden- und Mauerwerk sowie des Abwassersystems durch Gesamtaufbruch und Neuverlegung der Abwasserleitungen notwendig. Ferner müssen im Technikraum, als dem am stärksten verunreinigten Bereich, alle Einbauten demon- tiert und teilweise erneuert werden. Die Sanierungsarbeiten müssen aufgrund der flächendeckenden Verkeimung nach den Regeln der Bio-Stoff-Verordnung erfolgen (luftdichte Folienabschottungen, 3 erhöhte Luftwechselraten, Entsorgung des Bauschutts als Sondermüll). Kosten und Finanzierung: Im Haushaltsplan 2020/2021 sind im Haushaltsjahr 2021 im Teilergebnisplan 0801 - Sportförde- rung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Aufwandsermächtigungen für die Sanierung des Umkleidehauses in Höhe von 285.000,- € veran- schlagt. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die bestehende Bausubstanz und damit den Betrieb des Umkleidehause und der gesamten Sportanlage zu sichern. Sollte die Sanierung nicht erfolgen, würde dies aus Verkehrssicherungsgründen zur dauerhaften Nutzungssperrung des Umkleidehauses und zur Einstellung des Spielbetriebs führen. Aus diesen Gründen ist die Maßnahme im Sinne der Bewirtschaftungsverfügung vom 25.03.2020 notwendig und unabweisbar.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2706/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 01.09.2021
- Erstellt
- 29.07.2021 11:18