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V/0593/2021

Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen

Vorlagen 05.08.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 14.09.2021, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4983 Zeichen

V/0593/2021 
V/0593/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vergabe von Zuschüssen zu privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für die nachfolgend aufgeführten denkmalpflegerischen Maßnahmen werden folgende Zuschüsse 
vergeben: 
 
Ostmarkstraße 15   9.720,00 € 
 
Hittorfstraße 8   8.170,00 € 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 10.02 Denkmalschutz und Denkmal-
pflege 
   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2021 17.890 €  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
31.08.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Heynen 
Telefon: 492-6144 
Heynen@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0593/2021 
 
Begründung: 
 
 
Zur Unterstützung privater Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden stehen im Jahr 2021 
insgesamt 100.000 € an Fördermitteln zur Verfügung, welche jeweils zur Hälfte vom Land Nordrhein-
Westfalen und zur Hälfte von der Stadt Münster finanziert werden. Entsprechend § 21 Absatz 1 Satz 
2 Nr. 13, dritter Unterpunkt der Hauptsatzung der Stadt Münster bedarf eine individuelle Unterst üt-
zung, deren Höhe 5.000 € überschreitet, der zustimmenden Entscheidung der jeweiligen Bezirksver-
tretung.  
 
Im vergangenen Jahr 2020 und auch in diesem bisherigen Jahr 2021 ist die Nachfrage leicht höher 
als die angefragten und für das jeweilige Jahr tatsä chlich benötigten Finanzmittel gewesen. In den 
letzten Jahren war es aufgrund der Möglichkeit zeitlicher Verschiebungen in ein kommendes Haus-
haltsjahr aber bisher nie erforderlich gewesen, die angefragte Unterstützung gänzlich versagen zu 
müssen. 
 
Für das Objekt Ostmarkstraße 15 ist aufgrund dieser allgemeinen und der im Folgenden erläuterten 
gebäudespezifischen Rahmenbedingungen eine Unterstützung mit 9.720 € und für das Objekt Hittorf-
straße 8 mit 8.170 € angemessen. 
 
 
 
Ostmarkstraße 15 
 
Das dreigeschossige Wohn- und Geschäftshaus wurde 1907 im Erphoviertel errichtet und zählt heute 
mit zur ältesten Bebauung in der Ostmarkstraße. In der repräsentativ gestalteten Fassade setzten der 
Eckerker und der Fachwerkgiebel deutliche plastische und dekorative Akzente in Formen der Neore-
naissance und tragen so der straßenbildprägenden Funktion Rechnung. Die Fassade ist durch profi-
lierte Gesimse, den Eckerker, den Fachwerkgiebel und die Fenster gegliedert. Durch Rahmungen, 
Sturzverzierungen und teilweise vegetabilen Fensterbrüstungsdekor werden die Fenster zusätzlich 
betont.  
 
Bei den Sanierungsmaßnahmen an der Fassade wird der Eckerker aufwändig statisch ertüchtigt und 
die Fenster, derzeit alle aus Kunststoff und mit verunklärenden Profilierungen, nach Vorbild von histo-
rischen Fotos wieder in Holz mit Profilierungen und Teilungen hergestellt.  
 
Insgesamt ist die Wiederherstellung als Holzfenster mit historischer Zweiteilung, Oberlicht und Spros-
sen an der Straßenfassade mit 61.800 € kalkuliert. Da das his torische Bild des städtebaulich reprä-
sentativen Wohnhauses wiederhergestellt wird, soll die Maßnahme mit 15 % gefördert werden, so 
dass sich ein Zuschuss in Höhe von 9.720 € ergibt.

- 3 - 
V/0593/2021 
 
Hittorfstraße 8 
 
Das dreigeschossige Wohnhaus wurde 1931 errichtet und ist eines der hervorragendsten Beispiele 
im Stil der Neuen Sachlichkeit in Münster. Das repräsentative Einfamilienhaus aus Backstein hat ei-
nen kubischen und dekorlosen Baukörper mit Flachdach und zurückgesetzten Obergeschoss. Trotz 
der schlichten Erscheinung erreicht das Wohnhaus durch seine Größe eine villenartige Wirkung. Dies 
wird durch den loggienartigen Vorbau im Eingangsbereich und dem Treppenhaus mit senkrechter 
Eckverglasung zusätzlich betont.  
Die in den glatten Baukörper eingetieften Fenster zeigen bei durchgängiger senkrechter Unterteilung 
eine abwechslungsreiche Gestaltung und folgen nur ausnahmsweise einer vertikalen Axialität.  
 
Die original erhaltenen Fenster im Erdgeschoss werden sorgfältig restauriert, aufgearbeitet und durch 
den Austausch der Verglasung energetisch auf den heutigen Stand gebracht. Des Weiteren werden 
die historischen Holzrollläden aufgearbeitet und Fenster im Erdgeschoss nach historischen Vorbild 
erneuert.  
 
Insgesamt ist die Aufarbeitung der Fenster und Holzrollläden und die Herstellung der neuen Holzfens-
ter mit 46.117 € kalkuliert, wobei die Aufarbeitung der bauzeitlichen Fenster 27.200 € kostet. Der Er-
halt der historischen Fenster soll mit 30 % gefördert werden, so dass sich ein Zuschuss von 8.170 € 
ergibt.  
 
                
  
 
 
Zusammenfassung: 
 
Für die Denkmäler Ostmarkstraße 15 und Hittorfstraße 8 ist insgesamt eine Förderung von  
17.890 € vorgesehen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen:  
Anlage A

Anlage A

1194 Zeichen

Anlage A zur V/0593/2021 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird über die Vergabe von Zuschüssen für private denkmalpflegerische Maß-
nahmen an den Denkmälern Ostmarkstraße 15 und Hittorfstraße 8 entschieden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit dieser Vorlage wird das Ziel „Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die 
City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken“ verfolgt. 
Ein Teilziel dazu lautet: „Unterstützung von privaten denkmalpflegerischen Maßnahmen.“ 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 10.02 Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Beschluss zur Förderung privater Denkmaleigentümer 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Nicht gegeben

Beratungsverlauf (1)

14.09.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Ostmarkstraße 15
  • Hittorfstraße 8

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Details

Aktenzeichen
V/0593/2021
Typ
Vorlagen
Datum
05.08.2021
Erstellt
05.08.2021 11:48