A-W/0007/2021
Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von "Am Braaken" auf die "Altenberger Straße"
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Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2021
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A-W [0007/2024 32.12.0013 1% .02.2020 Herr Gödecke 3292 mau nn Dezernent I Eing. 22. FEB. 2021 An die Bezirksvertretung Münster-West über I - Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers ir Bürger- u. Rateservioe Bezirkevsrwaltung West „Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von „Am Braaken“ in die Altenberger Straße“ Antrag A-W/00071/2021 der CDU-Fraktion Münster-West vom 13.01.2021 Durch den Antrag A-W/0007/2021 wurde die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation an der Einmündung der Straße Am Braaken in die Altenberger Straße zu überprüfen. Konkret sollte geprüft werden, ob die neben der Einmündung vorhandene Hecke zurückgeschnitten werden kann und ob sich die Sichtverhältnisse durch die Anbringung eines Verkehrsspiegels verbessern lassen. Begründet wurde dies mit einer erhöhten Unfallgefahr durch eingeschränkte Sichtverhältnisse auf den fließenden Verkehr der Altenberger Straße. Rückbau der Hecke Die vorhandene Hecke links der Ausfahrt aus der Straße Am Braaken befindet sich in Privatbesitz. Ein Rückbau oder ein Rückschnitt könnte seitens der Verwaltung nur gefordert werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage bestände. Dies wäre dann der Fall, wenn die Hecke in den öffentlichen Straßenraum hineinragen würde oder der Eigentümer aufgrund von baurechtlichen Auflagen zu einer bestimmten Gestaltung der Hecke aufgefordert wäre. Nach einer Überprüfung der Situation vor Ort lässt sich feststellen, dass die Hecke aktuell nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und der Eigentümer somit nicht zu einem Rückschnitt aufgefordert werden kann. Baurechtlich ist seitens der Verwaltung keine Regelung zur Begrenzung der Höhe der Hecke bekannt und auch nicht durch einen entsprechenden Bebauungsplan vorgegeben. Demnach bestehen seitens der Verwaltung aktuell keine rechtlichen Möglichkeiten, einen Rückschnitt oder Rückbau der Hecke vom Eigentümer zu fordern. Anbringung eines Verkehrsspiegels Die Aufstellung von Verkehrsspiegeln erfolgt mit dem Ziel, Sichtbeziehungen zu verbessern. Mit der Aufstellung sind erfahrungsgemäß jedoch Nachteile verbunden, die den Vorteil der besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen den Einsatz von Verkehrsspiegeln, dass Geschwindigkeiten herannahender Verkehrsteilnehmender nur schwer eingeschätzt werden können. Gerade Radfahrende sind schon bei guten Witterungsbedingungen nur als schmale Silhouette zu erkennen und können somit schnell übersehen werden. Bei schlechteren Witterungsbedingungen, beispielsweise in der Dämmerung oder diesigem Wetter, verstärkt sich dieser Effek. Daneben entbindet ein vorhandener \Verkehrsspiegel die Verkehrsteilnehmenden nicht von der Umschaupflicht. In der Praxis verlassen sich jedoch einige Verkehrsteilnehmende auf den Blick in den Spiegel. Diese aufgeführten Aspekte können somit dazu führen, dass statt einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zusätzliche, erhebliche Gefahrensituationen entstehen. Aus diesem Grund und den Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, möglichst keine Verkehrsspiegel mehr aufzustellen. Ausnahmen werden lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen ein langsames Eintasten in den Verkehr aufgrund fehlender Gehwege und extrem enger Straßenverhältnisse nicht möglich ist. Überprüfung der Verkehrssituation Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten hat ergeben, dass die Sichtverhältnisse bei der Ausfahrt aus der Straße Am Braaken in die Altenberger Straße tatsächlich eingeschränkt sind. Es ist jedoch in jedem Fall möglich, sich vorsichtig aus der Straße Am Braaken hinauszutasten. Durch den vorhandenen Gehweg ist es möglich, den Radweg zu überblicken, bevor man diesen befahren muss. Wenn der Radweg frei von herannahenden Radfahrenden ist, kann man auf den Radweg an die Sichtlinie an der Straße heranfahren und den fließenden Verkehr vor dem Einfädeln gut überblicken. Diese Verkehrssituation ist üblich im Straßenverkehr und klar in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (vgl. 88 Abs. 2 StVO). Nach Rückmeldung der Polizei besteht für die genannte Stelle keine Unfallauffälligkeit und keine Notwendigkeit zur Umsetzung verkehrssichernder Maßnahmen. No Aakehke J / fi tsleiter
Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV-West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster,13.01.2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 A-W/0007/2021 48161 M ü n s t e r Antrag Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von „Am Braaken“ auf die „Altenberger Straße“ Nienberge: Starke Sichtbehinderung und Erhöhung der Unfallgefährdung beim Rechts- und Linksabbiegen von der Straße „Am Braaken“ auf die Altenberger Straße – Besonders gefähr- det sind Fahrradfahrer, die den Fahrradweg auf der Altenberger Straße in Richtung Alten- berge befahren. Die Verwaltung möge folgendes prüfen und kurzfristig Abhilfe schaffen: 1. Ist es möglich, die Hecke/Mauer des Einfamilienhauses soweit abzutragen, dass PKW-Fahrer beim Abbiegen von „Am Braaken“ auf die „Altenberger Straße“ den Fahrradweg und den PKW/LKW-Verkehr auf der Altenberger Straße aus Richtung Münster kommend einsehen können, ohne auf den Fahrradweg fahren zu müssen. 2. Lassen sich durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Altenberger Straße die Sichtverhältnisse soweit verbessern, dass die Unfallgefährdung minimiert wird. Begründung Die Straße „Am Braaken“ ist eine Stichstraße. Sie wird genutzt von den Anliegern und als Zufahrtsstraße für Besucher des Friedhofes und bei Beerdigungen. Der Nienberger Friedhof ist ausschließlich über diese Zuwegung zu erreichen. Wenn man mit den PKW von der Straße „Am Braaken“ auf die alte Bundesstraße „Altenberger Straße“ nach rechts oder links abbiegen will, hat man eine sehr schlechte Einsicht nach links in den fließenden Verkehr. Auf der linken Seite der Straße stehen Einfamilienhäuser. An der Ausfahrt zur „Altenberger Straße“ verhindert eine Mauer mit vorgepflanzter hoher Hecke die Möglichkeit, rechtzeitig den fließenden Verkehr (Fahrradfahrer und PKW/LKW) zu beobach- ten. Sicht bekommt der PKW-Fahrer erst, wenn er mit seinem PKW zur Hälfte auf dem Fahr- radweg steht. Vor allem s chnell ankommende Fahrradfahrer sind viel zu spät zu erken nen. Hierdurch entsteht eine große Unfallgefährdung, die es schnellstmöglich zu beseitigen gilt. gezeichnet: Peter Hamann Nils Schappler Christian Hinzmann Thomas Lilge Karin Park-Luikenga Nicholas Reuting Peter Wolfgarten
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Altenberger Straße
- Mauritzstraße 4
- Am Braaken
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0007/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 18.01.2021
- Erstellt
- 18.01.2021 08:29