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A-W/0007/2021

Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von "Am Braaken" auf die "Altenberger Straße"

Antrag an die BV West 18.01.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 27.05.2021, TOP 9.7

Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2021

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 19.02.2021

4262 Zeichen

A-W [0007/2024

32.12.0013 1% .02.2020
Herr Gödecke 3292

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Dezernent I

Eing. 22. FEB. 2021

An die Bezirksvertretung
Münster-West

über
I - Herrn Stadtrat Heuer

über
33.24 - Frau Remmers ir Bürger- u. Rateservioe
Bezirkevsrwaltung West

„Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von „Am Braaken“

in die Altenberger Straße“

Antrag A-W/00071/2021 der CDU-Fraktion Münster-West vom 13.01.2021

Durch den Antrag A-W/0007/2021 wurde die Verwaltung gebeten, die Verkehrssituation an
der Einmündung der Straße Am Braaken in die Altenberger Straße zu überprüfen. Konkret
sollte geprüft werden, ob die neben der Einmündung vorhandene Hecke zurückgeschnitten
werden kann und ob sich die Sichtverhältnisse durch die Anbringung eines
Verkehrsspiegels verbessern lassen. Begründet wurde dies mit einer erhöhten Unfallgefahr
durch eingeschränkte Sichtverhältnisse auf den fließenden Verkehr der Altenberger Straße.

Rückbau der Hecke

Die vorhandene Hecke links der Ausfahrt aus der Straße Am Braaken befindet sich in
Privatbesitz. Ein Rückbau oder ein Rückschnitt könnte seitens der Verwaltung nur gefordert
werden, wenn hierfür eine rechtliche Grundlage bestände. Dies wäre dann der Fall, wenn die
Hecke in den öffentlichen Straßenraum hineinragen würde oder der Eigentümer aufgrund von
baurechtlichen Auflagen zu einer bestimmten Gestaltung der Hecke aufgefordert wäre. Nach
einer Überprüfung der Situation vor Ort lässt sich feststellen, dass die Hecke aktuell nicht in
den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt und der Eigentümer somit nicht zu einem
Rückschnitt aufgefordert werden kann. Baurechtlich ist seitens der Verwaltung keine Regelung
zur Begrenzung der Höhe der Hecke bekannt und auch nicht durch einen entsprechenden
Bebauungsplan vorgegeben. Demnach bestehen seitens der Verwaltung aktuell keine
rechtlichen Möglichkeiten, einen Rückschnitt oder Rückbau der Hecke vom Eigentümer zu
fordern.

Anbringung eines Verkehrsspiegels

Die Aufstellung von Verkehrsspiegeln erfolgt mit dem Ziel, Sichtbeziehungen zu verbessern.
Mit der Aufstellung sind erfahrungsgemäß jedoch Nachteile verbunden, die den Vorteil der
besseren Sicht übersteigen. Allgemein spricht gegen den Einsatz von Verkehrsspiegeln, dass
Geschwindigkeiten herannahender Verkehrsteilnehmender nur schwer eingeschätzt werden
können. Gerade Radfahrende sind schon bei guten Witterungsbedingungen nur als schmale
Silhouette zu erkennen und können somit schnell übersehen werden. Bei schlechteren
Witterungsbedingungen, beispielsweise in der Dämmerung oder diesigem Wetter, verstärkt
sich dieser Effek. Daneben entbindet ein vorhandener \Verkehrsspiegel die
Verkehrsteilnehmenden nicht von der Umschaupflicht. In der Praxis verlassen sich jedoch
einige Verkehrsteilnehmende auf den Blick in den Spiegel.

Diese aufgeführten Aspekte können somit dazu führen, dass statt einer Erhöhung der
Verkehrssicherheit zusätzliche, erhebliche Gefahrensituationen entstehen. Aus diesem Grund
und den Erfahrungen bei vorhandenen alten Verkehrsspiegeln haben die städtischen
Fachämter in Abstimmung mit der Polizei vereinbart, möglichst keine Verkehrsspiegel mehr
aufzustellen. Ausnahmen werden lediglich an atypischen Stellen gemacht, an denen ein
langsames Eintasten in den Verkehr aufgrund fehlender Gehwege und extrem enger
Straßenverhältnisse nicht möglich ist.

Überprüfung der Verkehrssituation

Eine Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten hat ergeben, dass die Sichtverhältnisse bei der
Ausfahrt aus der Straße Am Braaken in die Altenberger Straße tatsächlich eingeschränkt sind.
Es ist jedoch in jedem Fall möglich, sich vorsichtig aus der Straße Am Braaken hinauszutasten.
Durch den vorhandenen Gehweg ist es möglich, den Radweg zu überblicken, bevor man
diesen befahren muss. Wenn der Radweg frei von herannahenden Radfahrenden ist, kann
man auf den Radweg an die Sichtlinie an der Straße heranfahren und den fließenden Verkehr
vor dem Einfädeln gut überblicken. Diese Verkehrssituation ist üblich im Straßenverkehr und
klar in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt (vgl. 88 Abs. 2 StVO).

Nach Rückmeldung der Polizei besteht für die genannte Stelle keine Unfallauffälligkeit und
keine Notwendigkeit zur Umsetzung verkehrssichernder Maßnahmen.

No Aakehke J /

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Originalantrag

2434 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster,13.01.2021 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West 
Herrn Jörg Nathaus 
Pantaleonplatz 7        A-W/0007/2021 
48161 M ü n s t e r 
 
 
Antrag 
Maßnahmen zur Minimierung der Unfallgefährdung beim Abbiegen von „Am Braaken“ 
auf die „Altenberger Straße“ 
Nienberge: Starke Sichtbehinderung und Erhöhung der Unfallgefährdung beim Rechts- und 
Linksabbiegen von der Straße „Am Braaken“ auf die Altenberger Straße – Besonders gefähr-
det sind Fahrradfahrer, die den Fahrradweg auf der Altenberger Straße in Richtung Alten-
berge befahren. 
 
Die Verwaltung möge folgendes prüfen und kurzfristig Abhilfe schaffen: 
1. Ist es möglich, die Hecke/Mauer des Einfamilienhauses soweit abzutragen, dass 
PKW-Fahrer beim Abbiegen von „Am Braaken“ auf die „Altenberger Straße“ den 
Fahrradweg und den PKW/LKW-Verkehr auf der Altenberger Straße aus Richtung 
Münster kommend einsehen können, ohne auf den Fahrradweg fahren zu müssen. 
 
2. Lassen sich durch das Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Altenberger Straße 
die Sichtverhältnisse soweit verbessern, dass die Unfallgefährdung minimiert wird. 
 
Begründung 
Die Straße „Am Braaken“ ist eine Stichstraße. Sie wird genutzt von den Anliegern und als 
Zufahrtsstraße für Besucher des Friedhofes und bei Beerdigungen. Der Nienberger Friedhof 
ist ausschließlich über diese Zuwegung zu erreichen. 
Wenn man mit den PKW von der Straße „Am Braaken“ auf die alte Bundesstraße „Altenberger 
Straße“ nach rechts oder links abbiegen will, hat man eine sehr schlechte Einsicht nach links 
in den fließenden Verkehr. Auf der linken Seite der Straße stehen Einfamilienhäuser. An der 
Ausfahrt zur „Altenberger Straße“ verhindert eine  Mauer mit vorgepflanzter hoher Hecke die 
Möglichkeit, rechtzeitig den fließenden Verkehr (Fahrradfahrer und PKW/LKW) zu beobach-
ten. Sicht bekommt der PKW-Fahrer erst, wenn er mit seinem PKW zur Hälfte auf dem Fahr-
radweg steht. Vor allem s chnell ankommende Fahrradfahrer sind viel zu spät zu erken nen. 
Hierdurch entsteht eine große Unfallgefährdung, die es schnellstmöglich zu beseitigen gilt. 
 
gezeichnet: 
Peter Hamann 
Nils Schappler 
Christian Hinzmann 
Thomas Lilge 
Karin Park-Luikenga 
Nicholas Reuting 
Peter Wolfgarten

Beratungsverlauf (1)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 9.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Altenberger Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Am Braaken

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Details

Aktenzeichen
A-W/0007/2021
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.01.2021
Erstellt
18.01.2021 08:29