3266/2016
Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV
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Anlage 2 - Brücke Frankfurter Str - Übersichtslageplan
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hEHUVLFKW StadtkarteM.1:5000 o.M. 27-05-2015-Que )UDQNIXUWHU6WUDH Stadtautobahn 55a )UDQNIXUWHU6WUDHModemannstr. Germaniastr. Stadtautobahn 55a AS Frankfurter Str. Friedhof hEHUVLFKWVODJHSODQ Baujahr 1970 Foto
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/690/2 Vorlagen-Nummer 3266/2016 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zu- ge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in Köln-Buchheim/Höhenberg durchzuführen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschrei- bung vorzubereiten. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von in- vestiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2017 des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. Hj. 2016. Außerdem beschließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer Ver- pflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk der Vorlage uneingeschränkt zustimmt. Alternative Keine Es besteht keine Alternative zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss, da auf die Brücke aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden kann und daher die Planung des Ersatzneubaus Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 Verkehrsausschuss 21.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 Verkehrsausschuss Finanzausschuss 03.04.2017 Rat 04.04.2017 2 durchgeführt werden muss. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 14.890.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja noch offen % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 212.857,14 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Stadt Köln plant die vorhandene Brücke Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) ab- zureißen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen. Lage Das Bauwerk befindet sich auf der Grenze zwischen Buchheim (Bezirk Mülheim) und Höhenberg (Bezirk Kalk). Es überführt die Frankfurter Str. (Bundesstraße B8) über die Stadtautobahn (B55a). Die Brücke Frankfurter Str. überquert die Stadtautobahn B 55a in Köln am östlichen Ende des Tunnels Grenzstraße. Die Frankfurter Str. hat zwei getrennte Richtungsfahrbahnen sowie einen beidseitigen Rad- und Gehweg. Jede Fahrtrichtung ist in drei bzw. vier Fahrspuren unterteilt. Der ursprünglich für den Stadtbahnverkehr vorgesehene Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen ist derzeit mit Rasen bepflanzt. Vorhandenes Brückenbauwerk Die Brücke, Baujahr 1970, liegt in östlicher Richtung hinter dem Tunnel Grenzstraße bzw. östlich der Straßenbrücke Germaniastraße. Sie ist als Zweifeldträger mit einer durchschnittlichen Stützweite der beiden Felder von 21 bzw. 22 m ausgeführt. Der Überbau ist in Längs- und Querrichtung mit Spann- stahl der Sorte Sigma Oval St 145/160 vorgespannt. Bauwerksschäden 4 Am Brückenbauwerk wurden bei Bauwerksprüfungen im Oktober 2012 zahlreiche Betonrisse im Be- reich der Spannglieder festgestellt. Da die Straßenbrücke Frankfurter Str. mit einem Spannstahl er- richtet wurde, der nach aktuellen Richtlinien als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen ist und nicht mehr verwendet werden darf, wurden umgehend vertiefende Bauwerksuntersuchungen veran- lasst. Vertiefende Untersuchungen am Bauwerk Im März 2013 wurde eine detaillierte Nachrechnung der Brückenstatik durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass der statische Nachweis der Straßenbrücke Frankfurter Str. gemäß aktueller Richtlinien nicht mehr geführt werden kann. Bei einem Versagen der Spannstahlbewehrung infolge der Span- nungsrisskorrosion kann es zu einem Versagen der Brücke kommen, ohne dass es im Vorfeld zu einer äußerlichen Rissbildung kommen würde. Daraufhin wurde die Brücke für Schwerlastverkehr gesperrt und eine jährliche Bauwerksprüfung an- geordnet. Gleichzeitig wurde eine vertiefende Bauwerksuntersuchung vorbereitet, um den genauen Zustand des verbauten Spannstahls zu ermitteln. Es sollte geklärt werden, mit welchem Aufwand die Brücke saniert werden kann. Dazu wurden im August 2014 Spannstahlproben am Bauwerk entnommen und im Labor untersucht. Wie die Ergebnisse aus dem Bericht der Materialprüfung des Baustofflabors aus dem Januar 2015 dokumentieren, handelt es sich bei dem Spannstahl der Straßenbrücke Frankfurter Str. grundsätzlich um gefährdeten Spannstahl, für den die Möglichkeit einer Spannungsrisskorrosion nicht auszuschlie- ßen ist. Der derzeitige Zustand der Spannstahlbewehrung scheint aber relativ gut zu sein. Bei der Digitalmikroskopie der Spanndrähte wurden keine Anrisse festgestellt. Es ist aber nicht auszuschlie- ßen, dass sehr feine Risse an den Spanndrähten vorhanden sind. Es wurde weiterhin durch einen externen Gutachter untersucht, welche Sicherungsmaßnahmen mög- lich und nötig sind, um die Brücke bei einem vollständigen Ausfall der Spannglieder zu sichern. Dabei muss beachtet werden, dass die Spannglieder in Längs- und Querrichtung der Brücke verlegt sind und nur wenig „normaler“ bzw. nicht vorgespannter Baustahl verwendet wurde. Es kommt erschwe- rend hinzu, dass zwischen den Spannstählen des Brückenüberbaus Hohlkörper verbaut wurden, um Beton zu sparen und das Brückengewicht zu reduzieren. Dadurch wird die Brückenplatte allerdings geschwächt und Verstärkungsmaßnahmen werden behindert. Es hat sich anhand der Berechnungen gezeigt, dass Maßnahmen der Verstärkung / Instandsetzung im Fall der Straßenbrücke Frankfurter Str. nur mit unverhältnismäßigem großem baulichen Aufwand und hohem finanziellen Risiko möglich sind. Eine Sanierung des Brückenbauwerks zur Herstellung der planmäßigen Tragfähigkeit wird da- her nicht weiter verfolgt. Es wurde daraufhin durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Abriss und Ersatzneu- bau weiterverfolgt. Hierbei wird der Brückenüberbau abgebrochen und durch ein neues Bauwerk mit ähnlicher Geometrie ersetzt. Ob die Brückenwiderlager und Pfeiler ersetzt werden müssen, wird im Rahmen der weiteren Planung untersucht. Bis der Neubau erfolgen kann, ist der Bauwerkszustand durch jährliche Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 zu überwachen. Planung des Brückenneubaus 5 Zur Vorbereitung der Planungsphase und zur Abschätzung der Neubaukosten wurde im Mai 2016 eine Machbarkeitsstudie veranlasst. Auf Grundlage dieser Studie wird eine Bauvariante als Basis für die weitere Planung gewählt, bei der der Verkehr während der Bauphasen mit der Hilfe von Behelfs- brücken geführt wird. Der Neubau soll auf Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: Die neue Brücke wird an der gleichen Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen bleiben erhalten. Die Überfahrbarkeit für Schwerlastverkehr wird berücksichtigt. Es soll vertiefend untersucht werden, ob die bestehenden Brückenwiderlager sowie die Pump- und Trafostation in der nördlichen Brückenrampe erhalten bleiben können und welche Ertüchti- gungsmaßnahmen erforderlich sind. Für die Bauzeit muss der Verkehr aufrechterhalten werden, sodass nach dem vollständigen Ab- bruch der Brücke die Errichtung einer Behelfsbrücke erforderlich wird. Ein Teilabbruch des Brü- ckenüberbaus bei gleichzeitiger verkehrlicher Nutzung einer Brückenhälfte ist aus statischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen der Planung soll durch ein umfassendes Verkehrsgutachten die Anzahl und Breite der notwendigen Richtungsfahrbahnen für den Endzustand festgelegt werden. Weiterhin wer- den die großräumigen Auswirkungen der bauzeitlichen Verkehrsführung und der notwendigen Vollsperrungen untersucht, um Ausweichrouten zu definieren und Verkehrsbehinderungen wei- testgehend zu reduzieren. Die geplante Stadtbahntrasse im Zuge der Frankfurter Str. ist im Brückenbereich freizuhalten. Im Zuge der Planung wird untersucht, ob die Stadtbahnbrücke aus technischen Gründen mit er- richtet werden muss oder nur Vorkehrungen für eine spätere Nachrüstung getroffen werden. Zeitplanung Folgender Zeitplan ist für die Planung und Durchführung des Brückenneubaus vorgesehen: Mai 2016 Machbarkeitsstudie zu Varianten der Neubauerstellung ist erfolgt Frühjahr 2017 Planungsbeschluss Ab Mitte 2017 EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen Ab Anfang 2018 Planungsphase Ab 2019 Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung Es wird eine Fertigstellung des Brückenbaus im Jahr 2023 angestrebt. Externe Vergaben Mit diesem Beschluss soll die Planung des Brückenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern ver- geben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen vergeben werden: Objektplanung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen Fachplanungen Tragwerksplanung Verkehrstechnische Simulationsuntersuchung Baugrund-/Bodengutachten Baustoffuntersuchungen Bauüberwachung/Bauoberleitung Prüfingenieurleistungen Beweissicherungsverfahren Erdungs- und Blitzschutzgutachten 6 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. Rechnungsprüfungsamt Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 27.09.2016 unter RPA-Nr.: BD 2016 / 1138 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt. Bau- und Planungskosten Für den Brückenneubau einschließlich der Anpassung des Straßenraums werden derzeit Gesamt- baukosten in Höhe von ca. 13.090.000,00 Euro angesetzt. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe von ca. 1.800.000,00 Euro. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Auf- grund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen von bis zu 40% ergeben. Finanzierung Für die Planung des Abrisses und Neubau der Brücke Frankfurter Str. werden geschätzte Planungs- mittel in Höhe von rund 1.800.000,00 Euro benötigt. Derzeit sind für die Jahre 2017-2020 nachfolgen- de Veranschlagungen im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 – Neubau Brücke Frank- furter Str. berücksichtigt.: Auszahlungsermächtigung Verpflichtungsermächtigung Haushaltsjahr 2017: 400.000,00 Euro 400.000,00 Euro Haushaltsjahr 2018: 400.000,00 Euro 400.000,00 Euro Haushaltsjahr 2019: 2.000.000,00 Euro 2.000.000,00 Euro Haushaltsjahr 2020: 3.000.000,00 Euro 3.000.000,00 Euro Gesamtansatz: 5.800.000,00 Euro Die für die Planung und den Bau benötigten Mittelansätze sind anzupassen und der voraussichtliche Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 9.090.000 Euro ist im Haushaltsplanentwurf 2018 einschließlich der Finanzplanung bis 2023 im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan- zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 – Neubau Brü- cke Frankfurter Str. nach zu veranschlagen. IVC Die Maßnahme wurde dem Investitionscontrolling (IVC) in Form des Beschlussvorschlages vorge- stellt. Da der geplante Abriss und Neubau für den städtischen Individualverkehr die bessere und für die Stadt Köln die wirtschaftlichere Lösung darstellt, wurde vor Einleitung des Planungsbeschlussver- fahrens auf eine Beratung und Beschlussfassung im IVC-Verfahren verzichtet. 7 Förderung Der Abriss und der Neubau der Brücke Frankfurter Str. ist entsprechend der Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi- Kom-Str) eine Maßnahme, welche grundsätzlich vom Land förderfähig ist. Der Abriss und der Neubau der Brücke Frankfurter Str. wird bei zunehmender Planungstiefe der Be- zirksregierung Köln und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) als Zuwendungsgeber mit der Bitte um Aufnahme in das Programm „Stadtverkehrsförderung 2013 – Kommunale Straßen und Radwege“ vorgestellt. Ein Antrag auf eine Programmaufnahme erfolgt zeitnah. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. Anlage 1 – Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 2 – Übersichtslageplan
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 21.03.2017
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1 Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 22.03.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 21.03.2017 öffentlich 5.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a) 3266/2016 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 21.03.2017 AN/0495/2017 RM Weisenstein nimmt kurz Stellung zum eingereichten Änderungsantrag seiner Fraktion. Die Verwaltung habe hierzu zwar Ausführungen in der Begründung zur Vor- lage gemacht; er halte eine Aufnahme in den Beschlusstext jedoch für sicherer. RM dos Santos Herrmann kann sich dieser Intention seitens der SPD-Fraktion an- schließen. Sie möchte noch wissen, ob die neue Brücke bereits so geplant werde, dass sie eines Tages auch mit einer Stadtbahn belastet werden könne. Auch RM Michel hält im Namen der CDU-Fraktion eine vorausschauende Einplanung der Stadtbahntrasse für sinnvoll und wünschenswert. Einer großzügigen Berücksich- tigung des Fußgänger- und Radverkehrs möchte er sich auch nicht verschließen, sofern die Räume dies zuließen und der Individualverkehr nicht eingeschränkt werde. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont RM Hammer ebenfalls, dass die Trasse zwingend freigehalten werden müsse. Darüber hinaus erscheine es ihm sinn- voll, auch die statischen und konstruktiven Voraussetzungen mit einzuplanen und zu bauen. Bis zu einer Nutzung durch eine Stadtbahn können hier beispielsweise Bus- spuren eingerichtet werden. BG Blome versichert, dass dies selbstverständlich – wie auch in der Vorlage ausge- führt – mit berücksichtigt bzw. geprüft werde. 1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke): Die Planung für den Neubau umfassen auch eine Stadtbahnbrücke, sowie großzügi- ge Rad- und Fußwege. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 2. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Vorlage): Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertre- tung Kalk der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in Köln-Buchheim/Höhenberg durchzuführen. Die Planung für den Neubau um- fassen auch eine Stadtbahnbrücke sowie großzügige Rad- und Fußwege. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2017 des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. Hj. 2016. Au- ßerdem beschließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1 - Brücke Frankfurter Str - Bedarfsprüfung Zustimmung 14
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}-.09.2016 Frau Heck 14 143 ! = Eingang SCH, 200 = al cken, 2.dı a "U 27 Brücke Frankfurter Straße (B8) / Stadtautobahn (B55a) hier: Bedarfsprüfungen für diverse freiberufliche Leistungen RPA-Nr.: BD 2016/1138 zao° ee Kosten eingereicht: 1.800.000,00 € netto (2.142.000,00 € brutto) Kosten bestätigt: 1.510.000,00 € netto (1.798.090,00 € brutto) Sehr geehrte Damen und Herren, für die Planung und Ausführung des Ersatzneubaus der Straßenbrücke Frankfurter Straße über die Stadtautobahn (B 55a) legen Sie die Bedarfsprüfungen für verschiedene freiberufli- che Leistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.800.000,- € netto vor, um den erfor- derlichen Beschluss herbeizuführen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen inkl. örtlicher Bauüberwachung (931.000,- € netto) ‚ die Fachplanung für das Tragwerk (549.000,- € netto), den Prüfstatiker (76.100,- € netto), die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (23.000,- € netto) sowie Baugrund- und Ver- kehrssimulationsuntersuchungen (je 50.000,- € netto). Die übrigen Planungs- und Gutachterleistungen (u. a. Abbruchplanung, Beweissicherungen, ökologische Bauüberwachung, Schadstoffgutachten, Erdungs- und Blitzschutzgutachten) mit Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 115.000,00 € netto wurden keiner detaillierten Prü- fung unterzogen. Die angegebenen Einzelhonorare wurden weitgehend plausibel dargestellt oder entsprechen denen vergleichbarer Maßnahmen. Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Bedarf dem Grunde nach anerkannt. Da die anrechenbaren Kosten (Kosten der Baukonstruktion) wegen des frühen Planungsstadiums noch eine sehr hohe Ungenauigkeit aufweisen, beinhalten auch die Ho- norarermittlungen, die z. T. auf Basis der anrechenbaren Kosten erstellt werden, ein ent- sprechendes Kostenrisiko. Bzgl. der Honorarermittlung mache ich auf Folgendes aufmerksam: Das bestehende Bauwerk soll komplett (einschließlich Unterbau und Gründung) abgebro- chen werden. Für die Planung des Ersatzneubaus muss somit nicht auf den Bestand zu- rückgegriffen werden. Der Umbauzuschlag für die Leistungsbbilder Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung wird daher nicht anerkannt. Bei der gemeinsamen Vergabe der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen und Tragwerksplanung sind die jeweils besonderen Grundlagen des Honorars nach HOAI 2013 zu berücksichtigen (siehe Blaueintragungen). Bei Berücksichtigung der vor genannten Punkte reduziert sich das Gesamthonorar um ca. 16% (290.000,- € netto). Der hier vorgelegte Leistungsumfang an freiberuflichen Leistungen stellt den Maximalbedarf dar. Es wird begrüßt, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung überprüft werden soll, ob 12 re bei stätischem Personal Kapazitäten zur Verfügung stehen, um Teile dieser Leistungen zu übernehmen. Mit fr@Undlichen Grüßen
Anlage 4 Auszug BV Kalk 23.03.2017
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 24.03.2017 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.03.2017 öffentlich 8.2.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a) 3266/2016 Bezirksbürgermeister Pagano stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung in der Fassung des Verkehrsausschusses vom 21.03.2017 zur Abstimmung: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zuge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in Köln- Buchheim/Höhenberg durchzuführen. Die Planung für den Neubau umfassen auch eine Stadtbahnbrücke sowie großzügige Rad- und Fußwege. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der Ob- jektplanung bis zur Ausschreibung vorzubereiten. 3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Frei- gabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2017 des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. Hj. 2016. Außerdem be- schließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer Verpflich- tungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3266/2016
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.02.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27