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3266/2016

Teilfinanzplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 10.13

Anlage 4 Auszug BV Kalk 23.03.2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 21.03.2017

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Anlage 2 - Brücke Frankfurter Str - Übersichtslageplan

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Anlage 1 - Brücke Frankfurter Str - Bedarfsprüfung Zustimmung 14

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Ansehen

Anlage 4 Auszug BV Kalk 23.03.2017

1842 Zeichen

Anlage 4 
 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Herr Menne 
Telefon:  (0221) 221-98313  
Fax       :  (0221) 221-98347 
E-Mail:  dieter.menne@stadt-koeln.de 
Datum: 24.03.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 21. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 23.03.2017 
öffentlich 
8.2.1 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a) 
3266/2016 
 
Bezirksbürgermeister Pagano stellt den Beschlussvorschlag der Verwaltung in der 
Fassung des Verkehrsausschusses vom 21.03.2017 zur Abstimmung: 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der 
Brücke im Zuge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in Köln-
Buchheim/Höhenberg durchzuführen. Die Planung für den Neubau umfassen 
auch eine Stadtbahnbrücke sowie großzügige Rad- und Fußwege.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in 
Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der Ob-
jektplanung bis zur Ausschreibung vorzubereiten.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Frei-
gabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 Euro 
im Haushaltsjahr 2017 des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 
6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. Hj. 2016. Außerdem be-
schließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 
2018 und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019. 
Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

13169 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/69/690/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3266/2016 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau Brücke Frankfurter Str. 
(B8) / Stadtautobahn (B55a) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der Brücke im Zu-
ge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in Köln-Buchheim/Höhenberg 
durchzuführen.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in Höhe von rund 
1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der Objektplanung bis zur Ausschrei-
bung vorzubereiten.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die Freigabe von in-
vestiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2017 
des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung 
für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. 
Hj. 2016. Außerdem beschließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2018 
und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2019. 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertretung Kalk der Vorlage  
uneingeschränkt zustimmt. 
Alternative 
Keine 
Es besteht keine Alternative zum Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss, da auf die Brücke 
aus verkehrlichen Gründen nicht verzichtet werden kann und daher die Planung des Ersatzneubaus 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 13.03.2017 
Verkehrsausschuss 21.03.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 23.03.2017 
Verkehrsausschuss  
Finanzausschuss 03.04.2017 
Rat 04.04.2017

2 
durchgeführt werden muss.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   14.890.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja noch offen      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   212.857,14 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Die Stadt Köln plant die vorhandene Brücke Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) ab-
zureißen und durch einen Neubau an gleicher Stelle zu ersetzen.  
 
Lage 
Das Bauwerk befindet sich auf der Grenze zwischen Buchheim (Bezirk Mülheim) und Höhenberg 
(Bezirk Kalk). Es überführt die Frankfurter Str. (Bundesstraße B8) über die Stadtautobahn (B55a). Die 
Brücke Frankfurter Str. überquert die Stadtautobahn B 55a in Köln am östlichen Ende des Tunnels 
Grenzstraße. Die Frankfurter Str. hat zwei getrennte Richtungsfahrbahnen sowie einen beidseitigen 
Rad- und Gehweg. Jede Fahrtrichtung ist in drei bzw. vier Fahrspuren unterteilt. Der ursprünglich für 
den Stadtbahnverkehr vorgesehene Mittelstreifen zwischen den Fahrbahnen ist derzeit mit Rasen 
bepflanzt. 
 
Vorhandenes Brückenbauwerk 
Die Brücke, Baujahr 1970, liegt in östlicher Richtung hinter dem Tunnel Grenzstraße bzw. östlich der 
Straßenbrücke Germaniastraße. Sie ist als Zweifeldträger mit einer durchschnittlichen Stützweite der 
beiden Felder von 21 bzw. 22 m ausgeführt. Der Überbau ist in Längs- und Querrichtung mit Spann-
stahl der Sorte Sigma Oval St 145/160 vorgespannt. 
 
Bauwerksschäden

4 
Am Brückenbauwerk wurden bei Bauwerksprüfungen im Oktober 2012 zahlreiche Betonrisse im Be-
reich der Spannglieder festgestellt. Da die Straßenbrücke Frankfurter Str. mit einem Spannstahl er-
richtet wurde, der nach aktuellen Richtlinien als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen ist und 
nicht mehr verwendet werden darf, wurden umgehend vertiefende Bauwerksuntersuchungen veran-
lasst. 
 
Vertiefende Untersuchungen am Bauwerk 
Im März 2013 wurde eine detaillierte Nachrechnung der Brückenstatik durchgeführt. Dabei hat sich 
gezeigt, dass der statische Nachweis der Straßenbrücke Frankfurter Str. gemäß aktueller Richtlinien 
nicht mehr geführt werden kann. Bei einem Versagen der Spannstahlbewehrung infolge der Span-
nungsrisskorrosion kann es zu einem Versagen der Brücke kommen, ohne dass es im Vorfeld zu 
einer äußerlichen Rissbildung kommen würde. 
 
Daraufhin wurde die Brücke für Schwerlastverkehr gesperrt und eine jährliche Bauwerksprüfung an-
geordnet.  
 
Gleichzeitig wurde eine vertiefende Bauwerksuntersuchung vorbereitet, um den genauen Zustand 
des verbauten Spannstahls zu ermitteln. Es sollte geklärt werden, mit welchem Aufwand die Brücke 
saniert werden kann. Dazu wurden im August 2014 Spannstahlproben am Bauwerk entnommen und 
im Labor untersucht.  
 
Wie die Ergebnisse aus dem Bericht der Materialprüfung des Baustofflabors aus dem Januar 2015 
dokumentieren, handelt es sich bei dem Spannstahl der Straßenbrücke Frankfurter Str. grundsätzlich 
um gefährdeten Spannstahl, für den die Möglichkeit einer Spannungsrisskorrosion nicht auszuschlie-
ßen ist. Der derzeitige Zustand der Spannstahlbewehrung scheint aber relativ gut zu sein. Bei der 
Digitalmikroskopie der Spanndrähte wurden keine Anrisse festgestellt. Es ist aber nicht auszuschlie-
ßen, dass sehr feine Risse an den Spanndrähten vorhanden sind. 
 
Es wurde weiterhin durch einen externen Gutachter untersucht, welche Sicherungsmaßnahmen mög-
lich und nötig sind, um die Brücke bei einem vollständigen Ausfall der Spannglieder zu sichern. Dabei 
muss beachtet werden, dass die Spannglieder in Längs- und Querrichtung der Brücke verlegt sind 
und nur wenig „normaler“ bzw. nicht vorgespannter Baustahl verwendet wurde. Es kommt erschwe-
rend hinzu, dass zwischen den Spannstählen des Brückenüberbaus Hohlkörper verbaut wurden, um 
Beton zu sparen und das Brückengewicht zu reduzieren. Dadurch wird die Brückenplatte allerdings 
geschwächt und Verstärkungsmaßnahmen werden behindert. Es hat sich anhand der Berechnungen 
gezeigt, dass Maßnahmen der Verstärkung / Instandsetzung im Fall der Straßenbrücke Frankfurter 
Str. nur mit unverhältnismäßigem großem baulichen Aufwand und hohem finanziellen Risiko möglich 
sind. Eine Sanierung des Brückenbauwerks zur Herstellung der planmäßigen Tragfähigkeit wird da-
her nicht weiter verfolgt.  
 
Es wurde daraufhin durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Abriss und Ersatzneu-
bau weiterverfolgt. Hierbei wird der Brückenüberbau abgebrochen und durch ein neues Bauwerk mit 
ähnlicher Geometrie ersetzt. Ob die Brückenwiderlager und Pfeiler ersetzt werden müssen, wird im 
Rahmen der weiteren Planung untersucht. Bis der Neubau erfolgen kann, ist der Bauwerkszustand 
durch jährliche Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 zu überwachen. 
 
Planung des Brückenneubaus

5 
Zur Vorbereitung der Planungsphase und zur Abschätzung der Neubaukosten wurde im Mai 2016 
eine Machbarkeitsstudie veranlasst. Auf Grundlage dieser Studie wird eine Bauvariante als Basis für 
die weitere Planung gewählt, bei der der Verkehr während der Bauphasen mit der Hilfe von Behelfs-
brücken geführt wird.  
 
Der Neubau soll auf Grundlage folgender Randbedingungen geplant werden: 
 Die neue Brücke wird an der gleichen Stelle wieder errichtet. Die Bau- und Durchfahrtshöhen 
bleiben erhalten. Die Überfahrbarkeit für Schwerlastverkehr wird berücksichtigt.  
 Es soll vertiefend untersucht werden, ob die bestehenden Brückenwiderlager sowie die Pump- 
und Trafostation in der nördlichen Brückenrampe erhalten bleiben können und welche Ertüchti-
gungsmaßnahmen erforderlich sind.  
 Für die Bauzeit muss der Verkehr aufrechterhalten werden, sodass nach dem vollständigen Ab-
bruch der Brücke die Errichtung einer Behelfsbrücke erforderlich wird. Ein Teilabbruch des Brü-
ckenüberbaus bei gleichzeitiger verkehrlicher Nutzung einer Brückenhälfte ist aus statischen 
Gründen nicht möglich. 
 Im Rahmen der Planung soll durch ein umfassendes Verkehrsgutachten die Anzahl und Breite 
der notwendigen Richtungsfahrbahnen für den Endzustand festgelegt werden. Weiterhin wer-
den die großräumigen Auswirkungen der bauzeitlichen Verkehrsführung und der notwendigen 
Vollsperrungen untersucht, um Ausweichrouten zu definieren und Verkehrsbehinderungen wei-
testgehend zu reduzieren.  
 Die geplante Stadtbahntrasse im Zuge der Frankfurter Str. ist im Brückenbereich freizuhalten. 
Im Zuge der Planung wird untersucht, ob die Stadtbahnbrücke aus technischen Gründen mit er-
richtet werden muss oder nur Vorkehrungen für eine spätere Nachrüstung getroffen werden.  
 
Zeitplanung 
Folgender Zeitplan ist für die Planung und Durchführung des Brückenneubaus vorgesehen: 
Mai 2016 Machbarkeitsstudie zu Varianten der Neubauerstellung ist erfolgt 
Frühjahr 2017 Planungsbeschluss 
Ab Mitte 2017 EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen 
Ab Anfang 2018 Planungsphase 
Ab 2019 Ausschreibung, Vergabe, Bauausführung 
Es wird eine Fertigstellung des Brückenbaus im Jahr 2023 angestrebt.  
 
Externe Vergaben 
Mit diesem Beschluss soll die Planung des Brückenneubaus, die aus Kapazitätsgründen extern ver-
geben werden muss, sichergestellt werden. Folgende Planungsleistungen sollen vergeben werden:  
 Objektplanung Ingenieurbauwerke / Verkehrsanlagen 
 Fachplanungen Tragwerksplanung  
 Verkehrstechnische Simulationsuntersuchung 
 Baugrund-/Bodengutachten 
 Baustoffuntersuchungen  
 Bauüberwachung/Bauoberleitung 
 Prüfingenieurleistungen 
 Beweissicherungsverfahren 
 Erdungs- und Blitzschutzgutachten

6 
 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 
 
Die baureife Planung wird im Rahmen des Baubeschlussverfahrens zur weiteren Beschlussfassung 
vorgelegt.  
 
Rechnungsprüfungsamt 
Der Bedarf zur externen Vergabe der Planungsleistungen wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 
27.09.2016 unter RPA-Nr.: BD 2016 / 1138 anerkannt. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Die 
Anmerkungen des Rechnungsprüfungsamtes werden im Zuge der weiteren Planung berücksichtigt.  
 
Bau- und Planungskosten 
Für den Brückenneubau einschließlich der Anpassung des Straßenraums werden derzeit Gesamt-
baukosten in Höhe von ca. 13.090.000,00 Euro angesetzt. Hinzu kommen Planungskosten in Höhe 
von ca. 1.800.000,00 Euro. Die genannten Gesamtkosten basieren auf einer Kostenannahme. Auf-
grund der Kostenqualität „Kostenannahme“ können sich bis zur Kostenfeststellung Abweichungen 
von bis zu 40% ergeben. 
 
Finanzierung 
Für die Planung des Abrisses und Neubau der Brücke Frankfurter Str. werden geschätzte Planungs-
mittel in Höhe von rund 1.800.000,00 Euro benötigt. Derzeit sind für die Jahre 2017-2020 nachfolgen-
de Veranschlagungen im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV,, Teilplanzeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 – Neubau Brücke Frank-
furter Str. berücksichtigt.: 
 
   Auszahlungsermächtigung   Verpflichtungsermächtigung 
 
Haushaltsjahr 2017: 400.000,00 Euro 400.000,00 Euro 
Haushaltsjahr 2018: 400.000,00 Euro 400.000,00 Euro 
Haushaltsjahr 2019: 2.000.000,00 Euro 2.000.000,00 Euro 
Haushaltsjahr 2020: 3.000.000,00 Euro 3.000.000,00 Euro 
Gesamtansatz: 5.800.000,00 Euro 
 
Die für die Planung und den Bau benötigten Mittelansätze sind anzupassen und der voraussichtliche 
Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 9.090.000 Euro ist im Haushaltsplanentwurf 2018 einschließlich 
der Finanzplanung bis 2023 im Teilfinanzplan 1202 – Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, Teilplan-
zeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen unter der Finanzstelle 6901-1202-8-0250 – Neubau Brü-
cke Frankfurter Str. nach zu veranschlagen. 
 
IVC 
Die Maßnahme wurde dem Investitionscontrolling (IVC) in Form des Beschlussvorschlages vorge-
stellt. Da der geplante Abriss und Neubau für den städtischen Individualverkehr die bessere und für 
die Stadt Köln die wirtschaftlichere Lösung darstellt, wurde vor Einleitung des Planungsbeschlussver-
fahrens auf eine Beratung und Beschlussfassung im IVC-Verfahren verzichtet.

7 
 
Förderung 
Der Abriss und der Neubau der Brücke Frankfurter Str. ist entsprechend der Richtlinien zur Förderung 
des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-
Kom-Str) eine Maßnahme, welche grundsätzlich vom Land förderfähig ist. 
 
Der Abriss und der Neubau der Brücke Frankfurter Str. wird bei zunehmender Planungstiefe der Be-
zirksregierung Köln und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des 
Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) als Zuwendungsgeber mit der Bitte um Aufnahme in 
das Programm „Stadtverkehrsförderung 2013 – Kommunale Straßen und Radwege“ vorgestellt. Ein 
Antrag auf eine Programmaufnahme erfolgt zeitnah. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlage(n) Nr. 
 
Anlage 1 – Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 2 – Übersichtslageplan

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 21.03.2017

3397 Zeichen

1 
 
Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 22.03.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses vom 21.03.2017 
öffentlich 
5.3 Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss für den Ersatzneubau 
Brücke Frankfurter Str. (B8) / Stadtautobahn (B55a) 
3266/2016 
 Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vom 21.03.2017 
AN/0495/2017 
RM Weisenstein nimmt kurz Stellung zum eingereichten Änderungsantrag seiner 
Fraktion. Die Verwaltung habe hierzu zwar Ausführungen in der Begründung zur Vor-
lage gemacht; er halte eine Aufnahme in den Beschlusstext jedoch für sicherer. 
 
RM dos Santos Herrmann kann sich dieser Intention seitens der SPD-Fraktion an-
schließen. Sie möchte noch wissen, ob die neue Brücke bereits so geplant werde, 
dass sie eines Tages auch mit einer Stadtbahn belastet werden könne. 
 
Auch RM Michel hält im Namen der CDU-Fraktion eine vorausschauende Einplanung 
der Stadtbahntrasse für sinnvoll und wünschenswert. Einer großzügigen Berücksich-
tigung des Fußgänger- und Radverkehrs möchte er sich auch nicht verschließen, 
sofern die Räume dies zuließen und der Individualverkehr nicht eingeschränkt werde. 
 
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont RM Hammer ebenfalls, dass die 
Trasse zwingend freigehalten werden müsse. Darüber hinaus erscheine es ihm sinn-
voll, auch die statischen und konstruktiven Voraussetzungen mit einzuplanen und zu 
bauen. Bis zu einer Nutzung durch eine Stadtbahn können hier beispielsweise Bus-
spuren eingerichtet werden.  
 
BG Blome versichert, dass dies selbstverständlich – wie auch in der Vorlage ausge-
führt – mit berücksichtigt bzw. geprüft werde.

1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Die Linke): 
Die Planung für den Neubau umfassen auch eine Stadtbahnbrücke, sowie großzügi-
ge Rad- und Fußwege. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt 
 
2. Beschluss (Gesamtabstimmung über die so geänderte Vorlage): 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die Bezirksvertre-
tung Kalk der Vorlage uneingeschränkt zustimmt und empfiehlt dem Rat wie 
folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat stellt den Bedarf fest, die Planungen für den Abbruch und Neubau der 
Brücke im Zuge der Frankfurter Str. (B8) über die Stadtautobahn (B55a) in 
Köln-Buchheim/Höhenberg durchzuführen. Die Planung für den Neubau um-
fassen auch eine Stadtbahnbrücke sowie großzügige Rad- und Fußwege. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung für die Planungsleistungen in 
Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sicherzustellen und die Maßnahmen der 
Objektplanung bis zur Ausschreibung vorzubereiten.  
 
3. Gleichzeitig beschließt der Rat zur Sicherstellung der Planungsleistung die 
Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 400.000,00 
Euro im Haushaltsjahr 2017 des Teilfinanzplans 1202 - Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV, - Teilplanzeile 8 – Auszahlung für Baumaßnahmen bei der 
Finanzstelle 6901-1202-8-0250 Neubau Brücke Frankfurter Str. Hj. 2016. Au-
ßerdem beschließt der Rat bei gleicher Haushaltsposition die Freigabe einer 
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 400.000,00 Euro zu Lasten des 
Haushaltsjahres 2018 und in Höhe von 1.000.000,00 Euro zu Lasten des 
Haushaltsjahres 2019. 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Brücke Frankfurter Str - Übersichtslageplan

214 Zeichen

hEHUVLFKW
StadtkarteM.1:5000
o.M.
27-05-2015-Que
)UDQNIXUWHU6WUD‰H
Stadtautobahn 55a
)UDQNIXUWHU6WUD‰HModemannstr.
Germaniastr.
Stadtautobahn 55a
AS Frankfurter Str.
Friedhof
hEHUVLFKWVODJHSODQ
Baujahr 1970
Foto

Anlage 1 - Brücke Frankfurter Str - Bedarfsprüfung Zustimmung 14

2854 Zeichen

}-.09.2016

Frau Heck

14
143 ! =

Eingang SCH, 200 =
al cken, 2.dı a "U

27

Brücke Frankfurter Straße (B8) / Stadtautobahn (B55a)
hier: Bedarfsprüfungen für diverse freiberufliche Leistungen
RPA-Nr.: BD 2016/1138

zao° ee

Kosten eingereicht: 1.800.000,00 € netto (2.142.000,00 € brutto)
Kosten bestätigt: 1.510.000,00 € netto (1.798.090,00 € brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Planung und Ausführung des Ersatzneubaus der Straßenbrücke Frankfurter Straße
über die Stadtautobahn (B 55a) legen Sie die Bedarfsprüfungen für verschiedene freiberufli-
che Leistungen mit einem Gesamtvolumen von rund 1.800.000,- € netto vor, um den erfor-
derlichen Beschluss herbeizuführen. Im Wesentlichen handelt es sich um die Objektplanung
Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen inkl. örtlicher Bauüberwachung (931.000,- € netto)
‚ die Fachplanung für das Tragwerk (549.000,- € netto), den Prüfstatiker (76.100,- € netto),
die Sicherheits- und Gesundheitskoordination (23.000,- € netto) sowie Baugrund- und Ver-
kehrssimulationsuntersuchungen (je 50.000,- € netto).

Die übrigen Planungs- und Gutachterleistungen (u. a. Abbruchplanung, Beweissicherungen,
ökologische Bauüberwachung, Schadstoffgutachten, Erdungs- und Blitzschutzgutachten) mit
Gesamtkosten in Höhe von insgesamt 115.000,00 € netto wurden keiner detaillierten Prü-
fung unterzogen. Die angegebenen Einzelhonorare wurden weitgehend plausibel dargestellt
oder entsprechen denen vergleichbarer Maßnahmen.

Nach Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen wird der Bedarf dem Grunde nach
anerkannt. Da die anrechenbaren Kosten (Kosten der Baukonstruktion) wegen des frühen
Planungsstadiums noch eine sehr hohe Ungenauigkeit aufweisen, beinhalten auch die Ho-
norarermittlungen, die z. T. auf Basis der anrechenbaren Kosten erstellt werden, ein ent-
sprechendes Kostenrisiko.

Bzgl. der Honorarermittlung mache ich auf Folgendes aufmerksam:

Das bestehende Bauwerk soll komplett (einschließlich Unterbau und Gründung) abgebro-
chen werden. Für die Planung des Ersatzneubaus muss somit nicht auf den Bestand zu-
rückgegriffen werden. Der Umbauzuschlag für die Leistungsbbilder Ingenieurbauwerke und
Tragwerksplanung wird daher nicht anerkannt.

Bei der gemeinsamen Vergabe der Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen
und Tragwerksplanung sind die jeweils besonderen Grundlagen des Honorars nach HOAI
2013 zu berücksichtigen (siehe Blaueintragungen).

Bei Berücksichtigung der vor genannten Punkte reduziert sich das Gesamthonorar um ca.
16% (290.000,- € netto).

Der hier vorgelegte Leistungsumfang an freiberuflichen Leistungen stellt den Maximalbedarf
dar. Es wird begrüßt, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung überprüft werden soll, ob

12

re

bei stätischem Personal Kapazitäten zur Verfügung stehen, um Teile dieser Leistungen zu
übernehmen.

Mit fr@Undlichen Grüßen

Beratungsverlauf (5)

13.03.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2017 Verkehrsausschuss
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
23.03.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2017 Finanzausschuss
TOP 12.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.04.2017 Rat
TOP 10.13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3266/2016
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.02.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27