V/0201/2010
Osttor - Haltestelle "Loddenweg"
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Osttor - Haltestelle "Loddenweg" (Lageplan)
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Abt. Verkehrsplanung Gezeichnet Bearbeitet Verlegung der Haltestelle "Loddenweg"- in Fahrtrichtung Hiltrup Stadtplanungsamt Osttor Stadt Münster 24.02.05 Anlage Blatt Nr. Reg. Nr. Datum Hertel Name 1 (1) Maßstab
Beschlussvorlage
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V/0201/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Osttor - Haltestelle "Loddenweg" - Baubeschluss Straßenbau - Beratungsfolge 15.04.2010 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Bushaltestelle „Loddenweg“ (Fahrtrichtung Marktallee) an der Straße Osttor wird auf der Grundlage der vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster aufgestellten Vorentwurfsplanung (Beschlussvorlage V/0584/2005 - Lageplan Blatt 1(1), Stand 24.02.2005) ausgebaut. Instandsetzungsmaßnahmen in der Fahrbahn werden durchgeführt. II. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Verfügung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und Anlagen Zeile 06 Kostenerstattungen und Kosten- umlagen 2010 80.000 Kostenerstattung Land (80 %) für den barriere- freien Umbau der Haltestelle Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2010 100.000 Barrierefreier Umbau der Bus- haltestelle Lod- denweg an der Straße Osttor Vorlagen-Nr.: V/0201/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 31.03.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0201/2010 Begründung: 1. Voraussetzungen Mit der Vorlage V/0466/2009 wurde das Programm „Barrierefreie Bushaltestellen 2010“ in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 24.09.2009 beschlossen. Die Haltestelle „Loddenweg“ an der Straße Osttor ist Teil die- ses Maßnahmenpaketes. 2. Beschreibung der Baumaßnahme: Die Bushaltestelle „Loddenweg“ befindet sich gegenwärtig noch am nördlichen Rand der ehemaligen Buswendeanlage Loddenweg. Bedient wird die Haltestelle von den Linien 6, 9, N 85, T 9 und T 89. Das Ein-, Aus- und Umsteigerpotenzial der in Fahrtrichtung Marktallee ausgerichteten Linienführung liegt bei ca. 150 Fahrgästen am Tag. Die mit einem Neubau einhergehende Verlagerung der Haltestelle an die Straße Osttor dient sowohl der Förde- rung der Menschen mit Behinderungen zur barrierefreien Nutzung des mit Bussen angebo- tenen ÖPNV als auch dem Fahrkomfort und der Reisezeit geschuldeten geradlinigen Busli- nienführung. Die Planung sieht einen vollständigen Rück-/Umbau der vorhandenen östlichen Zu- und Abfahrt zur Buswendeanlage und zum Parkplatz vor. Die hierdurch gewonnenen Flächen werden zu Fußgänger- und Radfahrerverkehrsflächen umgestaltet. Geplant ist, auf einer Länge von 18 m einen 16 cm hohen Niederflurbusbordstein einzu- bauen, der den Höhenunterschied zwischen Bus und neuer Wartefläche angleichen und somit einen barrierefreien Ein- und Ausstieg gewährleisten wird. Des Weiteren ist ein Auf- merksamkeitsfeld für Blinde und sehbehinderte Menschen in einer Breite von 1 m vorgese- hen. Im Bereich des geplanten Fahrgastein- und Ausstiegs liegt zurzeit ein getrennter Geh- und Radweg an. Diese Verkehrsfläche erhält zukünftig die Funktion eines gemeinsamen Geh- und Radweges. Ausgestattet wird die Haltestelle mit einer Wall Wartehalle und einer Fahrradabstellanlage. Im Standstreifen sind zwei Baumscheiben eingelassen. Diese wer- den im Zuge der Rekultivierung von Teilen der östlichen Zu- und Abfahrt verpflanzt. Die Busbucht erhält einen neuen Aufbau der Bauklasse II. In den Anschlussbereichen wird ein neuer Deckenüberzug hergestellt. 3. Ausschreibung und Bau: Die Ausschreibung erfolgt direkt nach dem Baubeschluss und der Bewilligung der Förder- gelder durch den Zuschussgeber. Die Verkehrsführung wird vor Baubeginn mit dem Ord- nungsamt und den Stadtwerken abgestimmt. Mit der Umsetzung wird ab dem 3. Quartal 2010 gerechnet. 4. Beiträge Dritter / Zuschüsse: 80 % der Baukosten sind förderfähig. Beiträge Dritter (KAG/BauGB) fallen nicht an. 5. Genehmigungen / Vereinbarungen: Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 6. Liegenschaftliche Regelungen: Liegenschaftliche Regelungen wurden nicht angezeigt. - 3 - V/0201/2010 Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tief- bauamtes frühzeitig über die Maßnahme informiert. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Loddenweg
- Marktallee
- Osttor
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0201/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.03.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37