V/0537/2024
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg
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Anlage 1 Lageplan Schleusenweg
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vorhandene Straßenbeleuchtung geplante Straßenbeleuchtung Lichtfarbe: 3000 K Lichtpunkthöhe: 5,0 m Leuchte: Lunux Helius 120 2000 lm Verkehrsmanagement und Smart Mobility V/0537/2024 Adaptive Beleuchtung Schleusenweg bearbeitet: 15.01.2024 Groot-Körmelink gezeichnet: 15.01.2024 Gaupel bearbeitet: 10.09.2024 Nettebrock Anlage 1 zur V/0537/2024
Beschlussvorlage
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V/0537/2024 V/0537/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg zwischen der Straße Hoppengarten und Kärntnerstraße Beratungsfolge 10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg gemäß der Anlage 1 wird zugestimmt II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von 92.000 € entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 82.800 €. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver- kehrsflächen und -anlagen Investitionsmaß- nahme 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2025 92.000 Einzahlungen 2025 82.800 Saldo 9.200 Amt für Mobilität und Tiefbau 19.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Groot-Körmelink Telefon: 492-6915 Groot-Koermelink@stadt- muenster.de - 2 - V/0537/2024 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Be- schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat- zung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereit- stellt. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster–Mitte (BV -Mitte) hat mit dem Antrag A -M /0008/2023 und An- trag A -M/ 0014/2022, die Verwaltung aufgefordert, den Schleusenweg mit einer (adaptiven bzw. zeitgesteuerten) Beleuchtung auf einem Teilabschnitt des Schleusenwegs zwischen der Kita „Regenbogen-Kinder) am Hoppengarten und Kär ntner Straße zur Verbesserung der Si- cherheitslage zu prüfen. Des Weiteren ist eine Anregung nach §24 der Gemeindeordnung NRW Nr. 2023-00084 zur Beleuchtung auf dem o.g. Abschnitt bei der Verwaltung eingegan- gen. Diese Anträge werden damit begründet, dass durch das Wohngebiet „Südlich Markweg“ und die neue Kita „Regenbogen -Kinder“ am Hoppengarten neue Verkehrsbeziehungen entstan- den sind. Das neue Wohngebiet erfordert, dass auch die Infrastruktur in das Wohngebiet bzw. aus dem Wohngebiet heraus ertüchtigt werden muss, was insbesondere mit dem Aus- bau der Thomas Morus-Schule offensichtlich wird. So nutzen viele Schülerinnen und Schüler des Wohngebiets den Schleusenweg, um zu ihren Schulen, beispielsweise der Pötterhoek -Grundschule oder der Mathilde -Anneke- Gesamtschule zu gelangen. In entgegengesetzter Richtung fahren viele Eltern den Schleu- senweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten zu erreichen. Der Schleusenweg ist im Radwegenetz 2.0 als Basisroute ausgewiesen. Eine Beleuchtungsempfehlung ist lediglich für Velorouten gegeben, sodass der Schleusen- weg nicht in diese Kategorie fällt. Trotzdem empfiehlt die Verwaltung i nsbesondere aufgrund der Entwicklungen in und um Rumphorst (Baugebiete, KiTas, Schulen) ausnahmsweise die Installation der geforderten (adaptiven) Beleuchtung, da lediglich eine Beleuchtungslücke von rd. 200 Metern zu schlie- ßen ist. Dadurch entsteht für al le Verkehrsteilnehmer eine durchgehende Beleuchtung vom Markweg bis zur Kär ntner Straße, was die Sicherheit und den Komfort beim Radfahren er- heblich verbessern würde. Bestand: Die Straße Schleusenweg ist auf dem Abschnitt von Kreuzung Hoppengarten bis z ur Kärnt- nerstraße sowie von der Schleuse bis zur Kleingartenanlage nicht beleuchtet. - 3 - V/0537/2024 Beschreibung der Baumaßnahme: Die Straße Schleusenweg vgl. Anlage 1 erhält eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundein- stellung der Beleuchtungsstärke bei 10%). Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Rad- fahrende und zu Fuß Gehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 31 m. Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Kabel für die Beleuchtun gsan- lage in der Fahrbahn verlegt. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme für Sommer 2025 vorgesehen. Beiträge Dritter/Zuschüsse Beiträge Dritter fallen nicht an. Es ist ein Antrag auf Zuwendung bei der Bezirksregierung Münster gestellt. Es werden Zuschüsse aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer Förderquote von 90% erwartet. Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan Schleusenweg Anlage 2 Antrag A-M 0014/2022 Anlage 3 Antrag A-M 0008/2023 Anlage 4 Anregung §24 2023/00084
Anlage A
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Anlage A zur V/0537/2024 Kurzüberblick Der Schleusenweg ist im Abschnitt Am Hoppengarten bis zur Kärntner Straße nicht be- leuchtet. Durch das neue Wohngebiet „Südlich Markweg“ und die neue Kita „Regenbo- gen-Kinder“ am Hoppengarten sind neue Verkehrsbeziehungen entstanden. Um hier eine sichere Verbindung in den Dunkelstunden zur KITA und den Schulen zu erreichen wird das Teilstück mit einer adaptiven Beleuchtung ausgestattet. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familien- freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. Das Teilziel lautet: „Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusen- weg“. Zielerreichung: Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Sommer 2025 vorgesehen. Für die Installation der adaptiven Beleuchtung entstehen Kosten in Höhe von 92.000€ Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nach- haltige Verkehrsplanung zu entschärfen.
Anlage 3 Antrag A-M 0008_2023
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CDU-Fraktion in der BV-Mitte Beleuchtung am Schleusenweg zwischen Kita Hoppengarten und Kärntner Straße Antrag A-M/0014/2022 vom 25. August 2022 Antwort der Verwaltung vom 6. Dezember 2022 Die Antwort der Verwaltung vom 6. Dezember 2022 geht an den im Antrag aufgezeigten Problemen vorbei. Statt sich inhaltlich mit den Bedürfnissen der Anwohner in den Wohnge- bieten am Markweg zu befassen, wird pauschal auf die Klassifizierung von Radwegen ver- wiesen. Auch der Verweis auf eine angebliche Alternativstrecke über den Hoppengarten und Markweg zeigt, dass die Verwaltung das Problem nicht erkannt hat. Die Antwort der Verwaltung wird daher zurückgewiesen und der Antrag nochmals gestellt. Die Verwaltung erhält damit die Gelegenheit, sich im zweiten Anlauf auch inhaltlich mit der Sicherheitslage am Schleusenweg auseinanderzusetzen. Antrag Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation einer (adaptiven bzw. zeitgesteuerten) Be- leuchtung auf einem Teilabschnitt des Schleusenwegs zwischen der Kita „Regenbogen- Kinder“ am Hoppengarten und Kärntner Straße zur Verbesserung der Sicherheitslage zu prü- fen. Begründung Durch das Wohngebiet „Südlich Markweg“ und die neue Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hop- pengarten haben sich neue Verkehrsbeziehungen ergeben. Das neue Wohngebiet erfordert, dass auch die Infrastruktur in das Wohngebiet bzw. aus dem Wohngebiet heraus ertüchtigt werden muss, was insbesondere mit dem Ausbau der Thomas Morus-Schule offensichtlich wird. So nutzen viele Schülerinnen und Schüler des Wohngebiets den Schleusenweg, um zu ihren Schulen, beispielsweise der Pötterhoek-Grundschule oder der Mathilde-Anneke- Gesamtschule, zu gelangen. In entgegengesetzter Richtung fahren viele Eltern den Schleu- senweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten zu erreichen. Der Schleusenweg ist nahezu durchgängig von nördlicher Richtung kommend ab der Schleu- se bis zur Verbindung zum Hoppengarten und dann wieder ab der Brücke über die Kärntner Straße bis zum Ring beleuchtet. Es fehlt damit lediglich Beleuchtung auf einem kleinen Ab- schnitt mit einer Länge von rd. 150 Meter. Antrag A-M/0008/2023 Die Elternschaft der jeweiligen Schulen hat ihre Unzufriedenheit mit dieser Situation bereits auf politischer Ebene zum Ausdruck gebracht. Eine einladende Infrastruktur führt zu einer gesteigerten Sicherheit auf dem Schulweg und ist demnach Schlüssel, um Bedenken inner- halb der Elternschaft zu zerstreuen und möglichst viele Schülerinnen und Schüler dazu anzu- regen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Eine Beleuchtung ab ca. 7:00 Uhr morgens bis ca. 22:00 Uhr abends, würde diesen Umstän- den angemessen Rechnung tragen. Münster, den 14. April 2023 Gina Auer Carsten Fuest Martin Honderboom Martin Grewer Kai Meyer vor dem Esche und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Anlage 2 Antrag A-M 0014_2022
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Antrag A-M/0014/2022 #WIRINMÜNSTER CDU-Fraktion in der BV-Mitte Beleuchtung am Schleusenweg zwischen Kita Hoppengarten und Kärntner Straße Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: . Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation einer (adaptiven bzw. zeitgesteuerten) Be- leuchtung auf dem Schleusenweg zwischen der Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten und Kärntner Straße zu prüfen. Begründung Durch das Baugebiet am Markweg und die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten ha- ben sich viel genutzte und neue Verkehrsbeziehungen ergeben. Aus dem Baugebiet am Markweg nutzen viele Schülerinnen und Schüler den Schleusenweg, um zu ihren Schulen, beispielsweise der Mathilde-Anneke-Gesamtschule, zu gelangen. In entgegengesetzter Rich- tung fahren viele Eltern den Schleusenweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppen- garten zu erreichen. Während der Schleusenweg südlich der Kärntner Straße bis zum Ring beleuchtet ist, ist der nördlich der Kärntner Straße gelegene Abschnitt des Schleusenwegs bislang unbeleuchtet. Eine Beleuchtung, vor allem ab ca. 7:00 Uhr morgens bzw. bis ca. 22:00 Uhr abends, würde das Sicherheitsgefühl für alle Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und dürfte auch präventiv ge- gen Straftaten in diesem Abschnitt des Schleusenwegs wirken. Münster, den 10. September 2022 Carsten Fuest Keyvan Dalili Svenja Kuzniarek Hans-Christoph Vogelberg Helene Wolf CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 4244 post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de
Anlage 4 Anregung §24 2023-00084
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Von: Ratsservice An: Andreas Lembeck; Jürgen Kupferschmidt; Ingrid Dierkes; Tamara Dautzenberg; Heike Krüger; Laura Zeip Betreff: WG: Beleuchtung Schleusenweg Datum: Donnerstag, 22. Juni 2023 14:08:46 ________________________________________ Von: Gesendet: Donnerstag, 22. Juni 2023 14:08:38 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien An: Tobias Hecker; Ratsservice Betreff: Beleuchtung Schleusenweg [Vorsicht Internetmail]: Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte für Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook<https://intranet-ms.stadt- muenster.de/citeq/anwendungen/microsoft-office/outlook/haeufige-fragen-faq> Guten Tag Herr Hecker, guten Tag Herr Oberbürgermeister Markus Lewe, ich fordere nach meinem Schreiben vom 08.05.2023 und Ihrer Antwort vom 09.05.2023 nun förmlich, die Beleuchtung des Schleusenwegs zwischen der Fahrrad -und Fußgängerbrücke und dem Heerdekolleg ausreichend sicherzustellen. In der heutigen Zeit sollte es insbesondere für die Stadt Münster selbstverständlich sein, eine ausreichende Beleuchtung mit z.B. solarbetriebenen Leuchten kostengünstig zu installieren. An vielen Bushaltestellen sind bereits Solarleuchten im Einsatz. Nach meinem Kenntnisstand ist auch in den Fraktionen des Rates über die Notwendigkeit einer solchen Beleuchtung am Schleusenweg debattiert worden. Auch nach einigen Jahres ist von Seiten der Verwaltung dort nichts passiert. Allerdings ist nach diesen einigen Jahren eine enorme Zunahme des Fußgängeraufkommens (Hundebesitzer) und des Radverkehrs zu beobachten, insbesondere durch die Fertigstellung des Wohngebietes Markweg Süd. Von einem ruhigen Hoppengarten kann auch bis in die Nachtstunden nicht mehr gesprochen werden. Allein aus Sicherheitsgründen (für Fußgänger und Radfahrer) ist für diesen kurzen Abschnitt eine Beleuchtung zwingend. Der Schleusenweg in Richtung Markweg ist ab Hoppengarten/Heerdekolleg dankenswert seit einiger Zeit beleuchtet (hell und freundlich). Aber für die Bewohner der Wohngebiete Markweg Nord und Süd wenig sinnvoll, weil Niemand über den dortigen Abschnitt nach Hause fährt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine schnelle Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen Anregung Nr. 2023-00084
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Kärntner Straße
- Mauritzstraße 4
- Schleusenweg
- Markweg
- Hoppengarten
- Pötterhoek
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Details
- Aktenzeichen
- V/0537/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.10.2024
- Erstellt
- 29.08.2024 10:15