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V/0537/2024

Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg

Vorlagen 17.10.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.12.2024, TOP 4.1

Anlage 1 Lageplan Schleusenweg

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage 3 Antrag A-M 0008_2023

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Ansehen

Anlage 2 Antrag A-M 0014_2022

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Ansehen

Anlage 4 Anregung §24 2023-00084

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan Schleusenweg

361 Zeichen

vorhandene Straßenbeleuchtung
geplante Straßenbeleuchtung
Lichtfarbe: 3000 K
Lichtpunkthöhe: 5,0 m
Leuchte: Lunux Helius 120 2000 lm
Verkehrsmanagement und Smart Mobility
V/0537/2024
Adaptive Beleuchtung Schleusenweg
bearbeitet:  15.01.2024      Groot-Körmelink
gezeichnet: 15.01.2024      Gaupel
bearbeitet:  10.09.2024      Nettebrock
Anlage 1 zur V/0537/2024

Beschlussvorlage

4882 Zeichen

V/0537/2024 
V/0537/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Installation einer adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg zwischen der Straße 
Hoppengarten und Kärntnerstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusenweg gemäß der 
Anlage 1 wird zugestimmt 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von 92.000 € 
entstehen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Fördermitteln in Höhe von ca. 82.800 €.  
 
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ver-
kehrsflächen und -anlagen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0008 Verkehrsanlagen, Neubau 
und Erneuerung 
   
Auszahlungen   2025 92.000  
Einzahlungen   2025 82.800  
Saldo  9.200  
 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
19.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Groot-Körmelink 
Telefon: 492-6915 
Groot-Koermelink@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0537/2024 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei 
der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Be-
schlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat-
zung 2025 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereit-
stellt. 
 
 
 
 
 
Begründung:  
Die Bezirksvertretung Münster–Mitte (BV -Mitte) hat mit dem Antrag A -M /0008/2023 und An-
trag A -M/ 0014/2022, die Verwaltung aufgefordert, den Schleusenweg mit einer (adaptiven 
bzw. zeitgesteuerten) Beleuchtung auf einem Teilabschnitt des Schleusenwegs zwischen der 
Kita „Regenbogen-Kinder) am Hoppengarten und Kär ntner Straße zur Verbesserung der Si-
cherheitslage zu prüfen. Des Weiteren ist eine Anregung nach §24 der Gemeindeordnung 
NRW Nr. 2023-00084 zur Beleuchtung auf dem o.g. Abschnitt bei der Verwaltung eingegan-
gen.  
Diese Anträge werden damit begründet, dass durch das Wohngebiet „Südlich Markweg“ und 
die neue Kita „Regenbogen -Kinder“ am Hoppengarten neue Verkehrsbeziehungen entstan-
den sind. Das neue Wohngebiet erfordert, dass auch die Infrastruktur in das Wohngebiet 
bzw. aus dem Wohngebiet heraus ertüchtigt werden muss, was insbesondere mit dem Aus-
bau der Thomas Morus-Schule offensichtlich wird.  
So nutzen viele Schülerinnen und Schüler des Wohngebiets den Schleusenweg, um zu ihren 
Schulen, beispielsweise der Pötterhoek -Grundschule oder der Mathilde -Anneke-
Gesamtschule zu gelangen. In entgegengesetzter Richtung fahren viele Eltern den Schleu-
senweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten zu erreichen.  
 
 
Der Schleusenweg ist im Radwegenetz 2.0 als Basisroute ausgewiesen. 
 
Eine Beleuchtungsempfehlung ist lediglich für Velorouten gegeben, sodass der Schleusen-
weg nicht in diese Kategorie fällt. 
Trotzdem empfiehlt die Verwaltung i nsbesondere aufgrund der Entwicklungen in und um 
Rumphorst (Baugebiete, KiTas, Schulen) ausnahmsweise die Installation der geforderten 
(adaptiven) Beleuchtung, da lediglich eine Beleuchtungslücke von rd. 200 Metern zu schlie-
ßen ist. Dadurch entsteht für al le Verkehrsteilnehmer eine durchgehende Beleuchtung vom 
Markweg bis zur Kär ntner Straße, was die Sicherheit und den Komfort beim Radfahren er-
heblich verbessern würde. 
 
 
Bestand: 
 
Die Straße Schleusenweg ist auf dem Abschnitt von Kreuzung Hoppengarten bis z ur Kärnt-
nerstraße sowie von der Schleuse bis zur Kleingartenanlage nicht beleuchtet.

- 3 - 
V/0537/2024 
 
Beschreibung der Baumaßnahme:  
 
 
Die Straße Schleusenweg vgl. Anlage 1 erhält eine adaptive Straßenbeleuchtung (Grundein-
stellung der Beleuchtungsstärke bei 10%).  
Diese Beleuchtung wird nur aktiviert, wenn die integrierten Sensoren vorbeikommende Rad-
fahrende und zu Fuß Gehende erfassen. Die Masten stehen in einem Abstand von ca. 31 m. 
Um die Wurzeln der Bäume nicht zu beschädigen, werden die Kabel für die Beleuchtun gsan-
lage in der Fahrbahn verlegt.  
 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung der Maßnahme für Sommer 2025 vorgesehen. 
 
Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Es ist ein Antrag auf Zuwendung bei der Bezirksregierung 
Münster gestellt. Es werden Zuschüsse aus dem Sonderprogramm Stadt und Land mit einer 
Förderquote von 90% erwartet.  
 
 
Die Anwohner*innen und Eigentümer*innen werden entsprechend dem Serviceversprechen 
des Amtes für Mobilität und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan Schleusenweg 
Anlage 2 Antrag A-M 0014/2022 
Anlage 3 Antrag A-M 0008/2023 
Anlage 4 Anregung §24 2023/00084

Anlage A

1924 Zeichen

Anlage A zur V/0537/2024 
Kurzüberblick 
Der Schleusenweg ist im Abschnitt Am Hoppengarten bis zur Kärntner Straße nicht be-
leuchtet. Durch das neue Wohngebiet „Südlich Markweg“ und die neue Kita „Regenbo-
gen-Kinder“ am Hoppengarten sind neue Verkehrsbeziehungen entstanden. Um hier eine 
sichere Verbindung in den Dunkelstunden zur KITA und den Schulen zu erreichen wird 
das Teilstück mit einer adaptiven Beleuchtung ausgestattet. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- 
und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, Familien-
freundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft“ verfolgt. 
Das Teilziel lautet: „Installation der adaptiven Straßenbeleuchtung auf dem Schleusen-
weg“. Zielerreichung:  
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Sommer 2025 vorgesehen. 
Für die Installation der adaptiven Beleuchtung entstehen Kosten in Höhe von 92.000€ 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: 
Grundgesetz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), 
Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW). 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage verfolgt das Ziel, den Klimanotstand durch eine umweltbewusste und nach-
haltige Verkehrsplanung zu entschärfen.

Anlage 3 Antrag A-M 0008_2023

2839 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV-Mitte 
Beleuchtung am Schleusenweg zwischen Kita Hoppengarten und Kärntner Straße 
Antrag A-M/0014/2022 vom 25. August 2022 
Antwort der Verwaltung vom 6. Dezember 2022 
Die Antwort der Verwaltung vom 6. Dezember 2022 geht an den im Antrag aufgezeigten 
Problemen vorbei. Statt sich inhaltlich mit den Bedürfnissen der Anwohner in den Wohnge-
bieten am Markweg zu befassen, wird pauschal auf die Klassifizierung von Radwegen ver-
wiesen. Auch der Verweis auf eine angebliche Alternativstrecke über den Hoppengarten und 
Markweg zeigt, dass die Verwaltung das Problem nicht erkannt hat. 
Die Antwort der Verwaltung wird daher zurückgewiesen und der Antrag nochmals gestellt. 
Die Verwaltung erhält damit die Gelegenheit, sich im zweiten Anlauf auch inhaltlich mit der 
Sicherheitslage am Schleusenweg auseinanderzusetzen. 
Antrag 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation einer (adaptiven bzw. zeitgesteuerten) Be-
leuchtung auf einem Teilabschnitt des Schleusenwegs zwischen der Kita „Regenbogen-
Kinder“ am Hoppengarten und Kärntner Straße zur Verbesserung der Sicherheitslage zu prü-
fen. 
Begründung 
Durch das Wohngebiet „Südlich Markweg“ und die neue Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hop-
pengarten haben sich neue Verkehrsbeziehungen ergeben. Das neue Wohngebiet erfordert, 
dass auch die Infrastruktur in das Wohngebiet bzw. aus dem Wohngebiet heraus ertüchtigt 
werden muss, was insbesondere mit dem Ausbau der Thomas Morus-Schule offensichtlich 
wird. 
So nutzen viele Schülerinnen und Schüler des Wohngebiets den Schleusenweg, um zu ihren 
Schulen, beispielsweise der Pötterhoek-Grundschule oder der Mathilde-Anneke-
Gesamtschule,
 zu gelangen. In entgegengesetzter Richtung fahren viele Eltern den Schleu-
senweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten zu erreichen. 
Der Schleusenweg ist nahezu durchgängig von nördlicher Richtung kommend ab der Schleu-
se bis zur Verbindung zum Hoppengarten und dann wieder ab der Brücke über die Kärntner 
Straße bis zum Ring beleuchtet. Es fehlt damit lediglich Beleuchtung auf einem kleinen Ab-
schnitt mit einer Länge von rd. 150 Meter.  
Antrag A-M/0008/2023

Die Elternschaft der jeweiligen Schulen hat ihre Unzufriedenheit mit dieser Situation bereits 
auf politischer Ebene zum Ausdruck gebracht. Eine einladende Infrastruktur führt zu einer 
gesteigerten Sicherheit auf dem Schulweg und ist demnach Schlüssel, um Bedenken inner-
halb der Elternschaft zu zerstreuen und möglichst viele Schülerinnen und Schüler dazu anzu-
regen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren.  
 
Eine Beleuchtung ab ca. 7:00 Uhr morgens bis ca. 22:00 Uhr abends, würde diesen Umstän-
den angemessen Rechnung tragen. 
 
 
Münster, den 14. April 2023 
 
 
Gina Auer Carsten Fuest Martin Honderboom Martin Grewer 
Kai Meyer vor dem Esche und Fraktion und Fraktion 
und Fraktion

Anlage 2 Antrag A-M 0014_2022

1566 Zeichen

Antrag A-M/0014/2022

#WIRINMÜNSTER

CDU-Fraktion in der BV-Mitte

Beleuchtung am Schleusenweg zwischen Kita Hoppengarten und Kärntner Straße

Die Bezirksvertretung Münster-Mitte möge beschließen: .

Die Verwaltung wird beauftragt, die Installation einer (adaptiven bzw. zeitgesteuerten) Be-
leuchtung auf dem Schleusenweg zwischen der Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten
und Kärntner Straße zu prüfen.

Begründung

Durch das Baugebiet am Markweg und die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppengarten ha-
ben sich viel genutzte und neue Verkehrsbeziehungen ergeben. Aus dem Baugebiet am
Markweg nutzen viele Schülerinnen und Schüler den Schleusenweg, um zu ihren Schulen,
beispielsweise der Mathilde-Anneke-Gesamtschule, zu gelangen. In entgegengesetzter Rich-
tung fahren viele Eltern den Schleusenweg, um die Kita „Regenbogen-Kinder“ am Hoppen-
garten zu erreichen.

Während der Schleusenweg südlich der Kärntner Straße bis zum Ring beleuchtet ist, ist der
nördlich der Kärntner Straße gelegene Abschnitt des Schleusenwegs bislang unbeleuchtet.
Eine Beleuchtung, vor allem ab ca. 7:00 Uhr morgens bzw. bis ca. 22:00 Uhr abends, würde
das Sicherheitsgefühl für alle Nutzerinnen und Nutzer erhöhen und dürfte auch präventiv ge-
gen Straftaten in diesem Abschnitt des Schleusenwegs wirken.

Münster, den 10. September 2022

Carsten Fuest

Keyvan Dalili

Svenja Kuzniarek
Hans-Christoph Vogelberg
Helene Wolf

CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 « 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 4244
post@cdu-muenster.de » www.cdu-muenster.de

Anlage 4 Anregung §24 2023-00084

2313 Zeichen

Von: Ratsservice
An: Andreas Lembeck; Jürgen Kupferschmidt; Ingrid Dierkes; Tamara Dautzenberg; Heike Krüger; Laura Zeip
Betreff: WG: Beleuchtung Schleusenweg
Datum: Donnerstag, 22. Juni 2023 14:08:46
________________________________________
Von: 
Gesendet: Donnerstag, 22. Juni 2023 14:08:38 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien
An: Tobias Hecker; Ratsservice
Betreff: Beleuchtung Schleusenweg
[Vorsicht Internetmail]:
Diese Mail haben Sie über das Internet erhalten. Bitte Anlagen und Links nur öffnen, wenn keine Anhaltspunkte
für Viren vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auch in der FAQ Outlook<https://intranet-ms.stadt-
muenster.de/citeq/anwendungen/microsoft-office/outlook/haeufige-fragen-faq>
Guten Tag Herr Hecker,
guten Tag Herr Oberbürgermeister Markus Lewe,
ich fordere nach meinem Schreiben vom 08.05.2023 und Ihrer Antwort vom 09.05.2023 nun förmlich, die
Beleuchtung des Schleusenwegs
zwischen der Fahrrad -und Fußgängerbrücke und dem Heerdekolleg ausreichend sicherzustellen.
In der heutigen Zeit sollte es insbesondere für die Stadt Münster selbstverständlich sein, eine ausreichende
Beleuchtung
mit z.B. solarbetriebenen Leuchten kostengünstig zu installieren.
An vielen Bushaltestellen sind bereits Solarleuchten im Einsatz.
Nach meinem Kenntnisstand ist auch in den Fraktionen des Rates über die Notwendigkeit
einer solchen Beleuchtung am Schleusenweg debattiert worden.
Auch nach einigen Jahres ist von Seiten der Verwaltung dort nichts passiert.
Allerdings ist nach diesen einigen Jahren eine enorme Zunahme des Fußgängeraufkommens (Hundebesitzer)
und des Radverkehrs zu beobachten,
insbesondere durch die Fertigstellung des Wohngebietes Markweg Süd.
Von einem ruhigen Hoppengarten kann auch bis in die Nachtstunden nicht mehr gesprochen werden.
Allein aus Sicherheitsgründen (für Fußgänger und Radfahrer) ist für diesen kurzen Abschnitt eine Beleuchtung
zwingend.
Der Schleusenweg in Richtung Markweg ist ab Hoppengarten/Heerdekolleg dankenswert seit einiger Zeit
beleuchtet (hell und freundlich).
Aber für die Bewohner der Wohngebiete Markweg Nord und Süd wenig sinnvoll, weil Niemand über den
dortigen Abschnitt nach Hause fährt.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine schnelle Umsetzung.
Mit freundlichen Grüßen
Anregung Nr. 2023-00084

Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Kärntner Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Schleusenweg
  • Markweg
  • Hoppengarten
  • Pötterhoek

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Details

Aktenzeichen
V/0537/2024
Typ
Vorlagen
Datum
17.10.2024
Erstellt
29.08.2024 10:15