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AN/1105/2022

Anpassung der Bepreisung von Bewohnerparken im Rahmen der neuen StVO

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 24.05.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.06.2022, TOP 8.2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

5164 Zeichen

Grüne 
GUT & Klima Freunde  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 24.05.2022 
AN/1105/2022 
Antrag gem. §§ 3 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Anpassung der Bepreisung von Bewohnerparken im Rahmen der neuen StVO 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen und GUT & Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktionen Die Grünen und GUT & KLIMA FREUNDE in der Bezirksvertretung Nippes 
bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung zu setzen: 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Rat auf, den neuen Spielraum durch die Änderung 
der StVO für die Bepreisung von Bewohnerparkausweisen konsequent zu nutzen und diese 
an die Preisentwicklung in anderen deutschen und europäischen Großstädten anzupassen. 
Dabei ist auch eine soziale Komponente zu berücksichtigen. Wir schlagen vor, die Preise 
schrittweise bis 2024 auf folgende Preise anzuheben: 
 
– PKW unter 1 Tonne: 300 Euro im Jahr (25 Euro im Monat) 
– PKW unter 1,8 Tonnen Leergewicht: 360 Euro im Jahr (30 Euro im Monat) 
– PKW ab 1,8 Tonnen Leergewicht: 600 Euro im Jahr (50 Euro pro Monat) 
– Kölnpass-Inhaber:innen: immer 25% des normalen Preises 
 
Zudem soll die Ausnahmeregelung für Wohnmobile vollständig abgeschafft werden. Des 
Weiteren sollte in Zukunft eine Reglementierung der Bewohnerparkausweise vorgenommen 
werden, um die Anzahl der ausgegebenen Ausweise mit der Zahl der physisch vorhandenen 
Parkplätze in ein sinnvolles Verhältnis zu bringen.

- 2 - 
 
 
Eine analog gestaltete Anhebung sollte es auch bei den Gebühren für Sonderparkausweise 
geben (außer für schwerbehinderte Menschen). 
 
Von den Mehreinnahmen, die durch diese Erhöhung entstehen, möge die Verwaltung fol-
gende Maßnahmen finanzieren: 
– ein 365-Euro-Ticket für die KVB 
– eine Prämie für Menschen, die ihr Auto abmelden und dadurch kein Auto mehr auf ih-
ren Haushalt angemeldet haben.   
 
Begründung: 
 
„Der öffentliche Raum ist ein Gemeingut, das allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen zur 
Verfügung stehen soll. Dennoch bekommt das Parken eine Sonderstellung – es nimmt über-
proportional viel öffentliche Fläche ein und wird gegenüber anderen Verkehrsmitteln und 
Nutzungsmöglichkeiten finanziell bevor- 
zugt. Dies benachteiligt nicht nur Fahrradfahrer und Fußgänger, sondern zum Beispiel auch 
Familien und Anwohner, die von Grünflächen und Märkten profitieren würden. Dabei gibt es 
eine große Menge Parkplatzreserve, vor allem für Pendler und Besucher – zum Beispiel in 
Parkhäusern oder an Supermärkten“1 
(agora Verkehrswende). 
 
Im internationalen Vergleich sind bislang die Kosten für einen Bewohnerparkausweis in 
Deutschland sehr gering (Zürich: 290 Euro, Amsterdam: 535 Euro, Stockholm 827 Euro). 
Diese niedrige Bepreisung deckt in keinster Weise die Kosten, die der öffentlichen Hand 
durch sie entstehen. „Die Bereitstellungskosten für einen bewirtschafteten Stellplatz am 
Straßenrand in Berlin belaufen sich beispielsweise auf circa 220 Euro pro Jahr.“2 Diese Kos-
ten werden von allen Menschen gleichermaßen getragen – und das, obwohl ca. Einberech-
net ist dabei noch nicht der Platz, der der Stadt dabei für andere Zwecke, zum Beispiel 
Wohnraum, verloren geht.  Dies bietet wenig Anreiz für eine effiziente Nutzung des öffentli-
chen Raumes. 
 
Derzeit gibt es teilweise sogar Leerstand in Tiefgaragen, da Bürger:innen nicht die Notwen-
digkeit sehen, sich einen privaten Stellplatz zu mieten, wenn sie doch ihr Auto kostenlos im 
öffentlichen Raum abstellen können. Dies ist ein Missstand, den es zu beseitigen gilt. Zudem 
gibt es viele Menschen, die ihr Auto kaum noch brauchen und selten benutzen, es aber nicht 
abschaffen. Die Kombination von angemessen Gebühren für das Bewohnerparken mit einer 
„Abwrackprämie“ für Menschen, die das Auto abschaffen (zum Beispiel nach dem Vorbild 
der Stadt Bielefeld) könnte hier dazu führen, dass Autos, die ihr Auto eigentlich nicht brau-
chen, abschaffen. Hierzu wäre es wichtig, auch das Angebot an Carsharing, idealerweise mit 
e-Antrieb, im Stadtgebiet deutlich zu erhöhen. 
 
Zudem stellt das billige Parken eine Wettbewerbsverzerrung und überproportionale Förde-
rung des MIV dar. Während die KVB-Gebühren kontinuierlich immer weiter steigen, blieb der 
Bewohnerparkausweis bisher konstant günstig. 
 
                                                 
1https://static.agora -
verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2018/OEffentlicher_Raum_ist_mehr_wert/Agora -
Verkehrswende_oeffentlicher-Raum_Factsheet_Auflage -3_WEB.pdf 
2https://static.agora -
verkehrswende.de/fileadmin/Projekte/2018/OEffentlicher_Raum_ist_mehr_wert/Agora -
Verkehrswende_oeffentlicher-Raum_Factsheet_Auflage -3_WEB.pdf

- 3 - 
 
Andere Kommunen in Deutschland haben die Preise bereits deutlich angehoben. Köln als 
Großstadt mit massivem Platzmangel sollte diesem Beispiel folgen und schnellstmöglich 
eine Anhebung beschließen. 
 
Gez Beckhaus, Feuser

Beratungsverlauf (1)

09.06.2022 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1105/2022
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
24.05.2022
Erstellt
24.05.2022 15:49