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2006/0620

Überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 9.050,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.8800.520000 für das Haushaltsjahr 2006

Magistratsvorlage 04.10.2006

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2006/0620

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2006/0620

2601 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.10.2006 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI Dezernat II 
 
Amt: Liegenschaftsamt 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
   
Tagesordnung:  I  II 
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2006/0620 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausgab en gemäß § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in 
Höhe von 9.050,00 Euro bei der Haushaltsstelle 01.8800.520000 für das Haushaltsjahr 
2006 
 
Vorlage vom: 04.10.2006 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Bei der Haushaltsstelle 01.8800.520000 (Unterhaltung des Büro- und Betriebsinventars) werden 
überplanmäßige Mittel in Höhe von 9.050,00 Euro erforderlich. 
Da die Angelegenheit keinen Aufschub duldet, genehmigt der Magistrat diese überplanmäßige Ausgabe, 
für die ein unabweisbares Bedürfnis besteht und die unvorhergesehen ist, gemäß § 100 HGO. 
 
Die Mehrausgabe wird durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.8800.157050 (Rückforderungen 
aus Grundbesitzabgaben aus Vorjahren) gedeckt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom: 04.10.2006  
 
Begründung:
 
 
Da 5 von 7 Antrieben der Schrankenanlage des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof defekt sind, 
können die Schranken nicht mehr geöffnet bzw. geschlossen werden. 
Einnahmen können nicht mehr erzielt werden. 
 
Eine Reparatur ist nicht möglich. Nach Auskunft der Reparaturfirma existiert die Herstellerfirma, von 
der die Sonderschranken des Parkhauses damals bezogen wurden, nicht mehr. Ersatzteile können 
nicht mehr bezogen werden. 
Dies macht den Austausch der Schranken notwendig. 
 
Dem Liegenschaftsamt liegt folgendes Angebot der Reparaturfirma vor: 
 
Erlass der Monteurkosten des Reparaturauftrages in Höhe von 2.420,57 Euro sowie Lieferung 
neuer Standardschranken zum Selbstkostenpreis in Höhe von 9.048,00 Euro inklusive Montage und 
MwSt. 
 
Um den wirtschaftlichen Betrieb des Fahrradparkhauses wieder herzustellen, halte ich den Einbau 
neuer Schranken für unerlässlich. 
 
Diese Mehrausgabe wird gedeckt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 01.8800.157050 
(Rückforderungen aus Grundbesitzabgaben aus Vorjahren). 
 
Darmstadt, 04.10.2006 
23-II/1-1006/R26-D12-köl-schu 
 
Der Dezernent II   Der Dezernent VI 
 
 
 
Wolfgang Glenz   Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Bürgermeister    Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2006/0620
Typ
Magistratsvorlage
Datum
04.10.2006
Erstellt
29.09.2026 00:00