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1131/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 (AN/1711/2023) betreffend "Kulturamt als Servicestelle"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.04.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 30.04.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6660 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 15.04.2024 
 1131/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 30.04.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und Volt 
aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 26.09.2023 (AN/1711/2023) 
betreffend "Kulturamt als Servicestelle" 
Fragestellung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt: 
 
Mit der Vorlage „Freigabe Mittel Open Air 2023“ (0498/2023) konnten Initiativen und Veran-
stalter*innen der freien Kulturszene in Köln gefördert werden. Die Veranstalter*innen können 
in 2023 und 2024 Förderanträge an den KLUBKOMM e. V. stellen, der in diesem Zeitraum für 
die Verwaltung und Vergabe der Mittel zuständig ist. Wie der Vorlage weiterhin zu entnehmen 
ist, sind im Dezernat Kunst und Kultur Personalaufstockungen im Kulturamt ab 2024 geplant. 
Demnach soll ab der 2. Jahreshälfte 2024 die Verwaltung und Vergabe der Mittel wieder das 
Kulturamt federführend übernehmen. Gleichzeitig gibt es aus der Szene viel positives Feed-
back zur Handhabung des Vergabeverfahrens seitens KLUBKOMM e.V., die als Best Practice 
in die Fachämter der Verwaltung implementiert werden könnte. Diesbezüglich wird seitens der 
Szene häufig berichtet, dass es in bestimmten Bereichen ein großes Verbesserungspotenzial 
geben soll, was das Vergabeverfahren angeht. Daher fragen wir die Verwaltung 
 
1. Wurde die Fördersumme von 200.000 € im Jahr 2023 vollständig verausgabt? 
2. Wie sehen die Planungen zur Mittelvergabe im Kulturamt ab der 2. Jahreshälfte 2024 
konkret aus? 
3. Welche positiven Erfahrungen in der Bearbeitung und Mittelvergabe der Förderanträge 
kann das Kulturamt ab 2024 aus dem Prozess des KLUBKOMM e. V. ziehen, um eine 
schnelle und unbürokratische Vergabe möglich zu machen (Best Practice)? 
4. Welche Servicestrategie verfolgt das Kulturamt zukünftig mit Blick auf  
 eine effizientere prozessorientierte Steuerung, 
 eine unbürokratische Förderantragstellung + Beratung der Antragstellenden, 
 die zeitnahe Auszahlung der Mittel, 
 die Gestaltung der Förderverfahren nach den Kriterien der Förderkonzepte und  
die ämterübergreifende Kommunikation (u.a. Ordnungsamt, Grünflächenamt, Kultur-
amt), um eine frühzeitige Planungssicherheit für die Antragstellungen zu gewährleis-
ten? 
 
 
Die Verwaltung hatte die Anfrage durch Vorlage Nr. 0722/2024 zur Sitzung des Ausschusses 
Kunst und Kultur am 12.03.2024 hinsichtlich Frage 1 beantwortet und hinsichtlich Fragen 2 bis 
4 auf die Erläuterungen der Beschlussvorlage 0524/2024 in gleicher Sitzung verwiesen. Der 
Ausschuss hat die Verwaltung gebeten, die Fragen detaillierter zu beantworten.

2 
Gez. Charles 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Zu Frage 1:  
Die Fördersumme von 200.000 € für Open-Air-Infrastruktur und Open-Air-Projekte wurde im 
Jahr 2023 vollständig verausgabt. Dies gilt auch für die mit Vorlage Nr. 0498/2023 für 2023 
zusätzlich bereitgestellten Mittel zur Projektförderung von Open-Air-Veranstaltungen in Höhe 
von 20.000 € aus dem „Fonds Festivals“ (siehe Finanzausschussbeschluss (AN/1728/2022) 
vom 30.09.2022). 
 
Zu Frage 2: 
Wie in der Vorlage 0524/2024 beschrieben, wird das Verfahren in 2024 durch das Kulturamt 
durchgeführt. Die Ausschreibung zur Förderung von Open-Air-Kulturprojekten in Köln ist am 
13.03.2024 im Internet veröffentlicht worden. Seit diesem Datum können Anträge auf Förde-
rung für kulturelle Open-Air-Formate aller Sparten der Freien Szene gestellt werden.  
 
Zu Frage 3: 
Das durch den KLUBKOMM e. V. in 2023 durchgeführte Verfahren wird sehr positiv bewertet.  
Es ist auch Ziel der Kulturverwaltung, nach Eingang eines Projektantrags unverzüglich eine 
Förderentscheidung herbeizuführen. Dazu dient das in der Vorlage 0524/2024 beschriebene 
Verfahren.  
 
Zu Frage 4: 
Das Selbstverständnis des Kulturamtes ist es, alle Antragstellenden und an Kulturförderung 
Interessierte effizient und bestärkend zu beraten. Dies reicht von Hilfestellungen bei der Quali-
fizierung von Konzepten und Projektideen sowie zu möglichen Vernetzungen und bei der Re-
cherche für weitergehende Fördermöglichkeiten bis hin zu allen Fragestellungen rund um die 
Formalitäten der Antragstellung.  
Im besonderen Fall der Open-Air-Projektförderung erfolgt die Beratung aller potenziellen An-
tragstellenden für die gesamte Saison 2024 zentral durch das Referat Popkultur und Filmkul-
tur. Damit liegen das Antragswesen, die Beratung der Zuschussnehmer*innen und auch die 
spätere, einheitliche Bewilligung in einer Hand.  
Es gelten die Förderkriterien nach den Förderkonzepten des Kulturamts. Die Einbeziehung 
der Spartenspezifika wird intern durch engmaschig bzw. kurzfristig stattfindende Abstim-
mungsrunden aller Fachreferate über die vorliegenden Projektanträge erreicht, sodass 
schnellstmöglich eine Bewilligung (oder Absage) von Anträgen erfolgen kann.  
Sollten Anträge eingehen, die neben der Durchführung von Veranstaltungen auch die Er-
schließung neuer temporärer Spielstätten zum Gegenstand haben, werden diese vom Kultur-
raummanagement in Absprache mit dem Kulturamt bearbeitet. Für Veranstaltungen ohne 
Spielstätte erfolgt das reguläre koordinierte Genehmigungsverfahren (s.u.). Nach Information 
des KLUBKOMM e. V. waren in 2023 keine umfangreichen Genehmigungen notwendig, da 
die meisten Projekte an bereits bestehenden bzw. bekannten Veranstaltungsorten stattgefun-
den haben. 
Die Projektanträge können formlos an das Kulturamt gerichtet werden und müssen neben ei-
ner kurzen Projektbeschreibung einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Ein Muster 
hierfür stellt das Kulturamt mit der Ausschreibung zur Verfügung. Vor Auszahlung der Förder-
mittel an geförderte Projektträger*innen muss eine behördliche Genehmigung der geplanten 
Veranstaltung vorgelegt werden (falls notwendig). Diesbezüglich wird auf die durch das Kultur-
raummanagement vorangetriebene Entwicklung eines Konzeptes „Open-Air-Kultur in Köln“ 
hingewiesen.  
Eine verstetigte, ämterübergreifende Kommunikation zu bzw. Koordination von kulturellen 
Vorhaben privater Kulturveranstalter*innen im Open-Air-Bereich durch das Kulturamt im Sinne 
einer beispielsweise „One Stop Agency“ o.ä. entspräche jedoch nicht der Rolle und Ressour-
cenausstattung des städtischen Kulturamtes als (reiner) Förderbehörde. Die Herstellung der 
Genehmigungsfähigkeit liegt bei den jeweils Veranstaltenden. Zur Vorprüfung der von den 
Veranstaltenden beabsichtigten Vorhaben erfolgt jedoch ein enger Austausch zwischen dem 
Amt für öffentliche Ordnung und dem Kulturamt.

Beratungsverlauf (1)

30.04.2024 Ausschuss Kunst und Kultur
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1131/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.04.2024
Erstellt
28.03.2024 10:37