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0773/2022

Weiteres Verfahren bezüglich eines von der BV Köln- Mülheim beschlossenen Antrages oder einer Bürger*inneneingabe

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 07.03.2022, TOP 7.2.9.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2544 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0773/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 
 
Weiteres Verfahren bezüglich eines von der BV Köln- Mülheim beschlossenen Antrages oder 
einer Bürger*inneneingabe; Beantwortung der Anfrage AN/0502/2022, Fraktion DIE LINKE 
Die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim stellt zur Sitzung am 07.03.2022 folgende 
Fragen: 
 
1. Nach welchen Kriterien wird der beschlossene Antrag innerhalb der Stadtverwaltung oder wei-
teren politischen Gremien wohin weiter gereicht? 
 
Antwort: 
Alle Beschlüsse der Bezirksvertretung werden durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung an 
die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet, § 38 Absatz 5 Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen der Stadt Köln. 
 
2. Nach welchen Kriterien wird letztendlich von wem über die Umsetzung entschieden ? 
3. Welches sind Gründe für eine Nicht- Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und werden 
diese der Bezirksvertretung entsprechend mitgeteilt? 
 
Antwort: 
Die Verwaltung führt die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse aus,  
§ 62 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW. Sie ist dabei an Recht und Gesetz gebunden und hat sowohl 
die durch vom Rat festgelegten Haushaltsmittel als auch die personellen Ressourcen zu berücksichti-
gen.  
Beschlüsse werden durch die jeweiligen Fachdienststellen fachlich auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. 
Bei der Prüfung werden zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die vom Rat beschlos-
senen allgemeinen Richtlinien berücksichtigt. Abschließend ist eine Umsetzung davon abhängig, ob 
ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollten keine der Gründe gegen eine Umsetzung 
sprechen, erfolgt diese entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten. Im Regelfall arbeiten 
die Fachdienststellen Maßnahmen nach einer Prioritätenliste ab. 
Für den Fall, dass Beschlüsse aus vorgenannten Gründen nicht umgesetzt werden können, erfolgt 
dies in Form einer Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung bzw. im Rahmen des Berichtswesens. 
 
4. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung gegen die “Missachtung“ ihrer Beschlüsse 
vorzugehen? 
 
Antwort:  
Die Gemeindeordnung NRW legt in § 55 Regelungen zur „Kontrolle der Verwaltung“ fest.  
 
5. Welche Möglichkeiten haben Bürger*innen gegen die „Missachtung“ eines beschlossenen 
Bürger*innenantrages vorzugehen? 
 
Siehe Antwort zu Ziffer 4.

Beratungsverlauf (1)

07.03.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0773/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.03.2022
Erstellt
02.03.2022 18:05