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Weiteres Verfahren bezüglich eines von der BV Köln- Mülheim beschlossenen Antrages oder einer Bürger*inneneingabe

Beantwortung einer Anfrage (BV) 0773/2022 vom 02.03.2022

Stand: Am 07.03.2022 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 0773/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 07.03.2022 Weiteres Verfahren bezüglich eines von der BV Köln- Mülheim beschlossenen Antrages oder einer Bürger*inneneingabe; Beantwortung der Anfrage AN/0502/2022, Fraktion DIE LINKE Die Fraktion DIE LINKE in der Bezirksvertretung Mülheim stellt zur Sitzung am 07.03.2022 folgende Fragen: 1. Nach welchen Kriterien wird der beschlossene Antrag innerhalb der Stadtverwaltung oder wei- teren politischen Gremien wohin weiter gereicht? Antwort: Alle Beschlüsse der Bezirksvertretung werden durch die Geschäftsführung der Bezirksvertretung an die zuständige Fachverwaltung weitergeleitet, § 38 Absatz 5 Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. 2. Nach welchen Kriterien wird letztendlich von wem über die Umsetzung entschieden ? 3. Welches sind Gründe für eine Nicht- Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und werden diese der Bezirksvertretung entsprechend mitgeteilt? Antwort: Die Verwaltung führt die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und Ausschüsse aus, § 62 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW. Sie ist dabei an Recht und Gesetz gebunden und hat sowohl die durch vom Rat festgelegten Haushaltsmittel als auch die personellen Ressourcen zu berücksichti- gen. Beschlüsse werden durch die jeweiligen Fachdienststellen fachlich auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Bei der Prüfung werden zudem die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die vom Rat beschlos- senen allgemeinen Richtlinien berücksichtigt. Abschließend ist eine Umsetzung davon abhängig, ob ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Sollten keine der Gründe gegen eine Umsetzung sprechen, erfolgt diese entsprechend der vorhandenen personellen Kapazitäten. Im Regelfall arbeiten die Fachdienststellen Maßnahmen nach einer Prioritätenliste ab. Für den Fall, dass Beschlüsse aus vorgenannten Gründen nicht umgesetzt werden können, erfolgt dies in Form einer Mitteilung zur Sitzung der Bezirksvertretung bzw. im Rahmen des Berichtswesens. 4. Welche Möglichkeiten hat die Bezirksvertretung gegen die “Missachtung“ ihrer Beschlüsse vorzugehen? Antwort: Die Gemeindeordnung NRW legt in § 55 Regelungen zur „Kontrolle der Verwaltung“ fest. 5. Welche Möglichkeiten haben Bürger*innen gegen die „Missachtung“ eines beschlossenen Bürger*innenantrages vorzugehen? Siehe Antwort zu Ziffer 4.

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2022

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 7.2.9.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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