A-S/0006/2018
Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg
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Originalantrag der CDU-Fraktion vom 16-02-2018
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A-S/0006/2018 CDU-Fraktion in der BV Südost CDU-Kreisverband Münster e.V. Franz – Josef Ruwe Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244 Haus Angelmodde 30, 48167 Münster post@cdu-muenster.de Privat:: 02506/2581 www.cdu-muenster.de fj-ruwe@gmx.de Stadt Münster Bezirksverwaltung Südost Münsterstraße 7 48167 Münster Münster, den 16. Februar 2018 Für einen Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, die Errichtung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich Anton-Knubel-Weg / Erbdrostenweg zu prüfen. Begründung Das Verkehrsaufkommen auf dem Anton-Knubel-Weg hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Da die Bebauung sich in diesem Bereich nur unwesentlich verändert hat, ist zu vermu ten, dass der Anton-Knubel-Weg zunehmend als "Schleichweg" genutzt wird. Insbesondere zu den morgendlichen Stoßzeiten wird dieses hohe Verkehrsaufkommen zu einem großen Problem für die Grundschüler, die über den Erbdrostenweg kommend zur Pestalozzi-Schule (heute zur Ida-Schule gehörend) möchten und den Anton-Knubel-Weg queren müssen. Ein Zebrastreifen auf dem Anton-Knubel-Weg im Kreuzungsbereich Erbdrostenweg wäre ein hoher Beitrag zur Sicherung des Schulwegs. Ferner würde dieser Zebrastreifen von allen Personen genutzt werden können, die über den Erbdrostenweg weiter in Richtung Albersloher Weg gehen, um von dort z.B. mit dem Bus weiter in die Stadt zu fahren. Für die CDU-Fraktion: (Franz-Josef Ruwe) Fraktionsvorsitzender
Stellungnahme zum Antrag A-S/0006/2018 (nicht barrierefrei)
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61.42.0014 09.07.2018 Frau Sowa 6159 Amt für Bürger- und Ratsservice nn Bezirksvertretung Münster-Südost Sec‘ Mü Bezirksverwaltung Südost ya? 2 Über Herrn Stadtbaurat Denstorff | \ „Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg“ Antrag Ifd. Nr. A-S/0006/2018 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster- Südost vom 16.02.2018 Mit dem o. g. Antrag (A-S/0006/2018) wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich Anton-Knubel-Weg/Erbdrostenweg möglich ist. Der o. g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft: Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) zu rechtfertigen. Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger- Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen. Zum anderen müssen Mindestzahlen der querenden Fußgänger und Radfahrer vorliegen. Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen empfiehlt, die Einsatzbereiche für Fußgängerüberwege bei einer Fußgängerverkehrsstärke von 50-100 Fußgänger/h. Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 17.05.2018 erhoben. Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer in dem o. g. Abschnitt mit folgendem Ergebnis festgestellt: 7.15 - 8.15 Uhr: 1 Fußgänger und 0 Radfahrer; Eine derartige Bündelung ist an der Einmündung Erbdrostenweg/Anton-Knubel-Weg aktuell nicht festzustellen. Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht über einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer und die erhoffte Schutzwirkung trifft nicht in dem erforderlichen Umfang ein. Des Weiteren ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gemäß der Richtlinien für die Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGUÜ 2001) in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Der Erbdrostenweg liegt im Bereich einer Tempo-30-Zone. Die Bezirksvertretung Münster- Südost hat am 28.11.2000 mit der Beschlussvorlage \V/1105/2000 im Zuge des Erbdrostenweges zwei bauliche Fahrbahneinengungen (Vorschuhungen) zum einen als zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen und zum anderen als Schulwegsicherungsmaßnahmen einstimmig beschlossen. Vor Ort wurde. festgestellt, dass viele Kinder aus den nördlichen Wohngebieten die vorhandenen Engstellen als Querungshilfen nutzen. Auch an diesen Querungsstellen wurden keine hohen FURGANBERSEISRUSERNG ER festgestellt, um einen FGÜ an diesen Stellen zu rechtfertigen. Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle verzeichnet worden. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz und einer Verkehrsbelastung von 365 Kfz/h in der Spitzenstunde ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) nach.den R-FGÜ 2001 an der im Antrag vorgeschlagenen Stelle und auch im weiteren Verlauf des Erbdrostenweges rechtlich nicht möglich ist. Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse in dem o. g. Bereich nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche bauliche Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der Straße besteht daher nicht. . Antra Der o. ird damit als erledigt angesehen. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Mauritzstraße 4
- Münsterstraße 7
- Anton-Knubel-Weg
- Erbdrostenweg
- Haus Angelmodde 30
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- A-S/0006/2018
- Typ
- Antrag an die BV Südost
- Datum
- 22.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37