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A-S/0006/2018

Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg

Antrag an die BV Südost 22.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 06.03.2018, TOP 5.5

Originalantrag der CDU-Fraktion vom 16-02-2018

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Stellungnahme zum Antrag A-S/0006/2018 (nicht barrierefrei)

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Originalantrag der CDU-Fraktion vom 16-02-2018

1728 Zeichen

A-S/0006/2018 
 
CDU-Fraktion in der BV Südost 
 
 
CDU-Kreisverband Münster e.V.                 Franz – Josef Ruwe 
Mauritzstr. 4–6, 48143 Münster                          CDU-Fraktionsvorsitzender BV Südost 
Tel. 0251/418420, Fax 0251/4184244                          Haus Angelmodde 30, 48167 Münster  
post@cdu-muenster.de                          Privat:: 02506/2581 
www.cdu-muenster.de                          fj-ruwe@gmx.de  
 
 
 
 
Stadt Münster 
Bezirksverwaltung Südost 
Münsterstraße 7 
48167 Münster  
  Münster, den 16. Februar 2018 
 
Für einen Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Errichtung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich Anton-Knubel-Weg / Erbdrostenweg 
zu prüfen. 
 
Begründung 
 
Das Verkehrsaufkommen auf dem Anton-Knubel-Weg hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Da die 
Bebauung sich in diesem Bereich nur unwesentlich verändert hat, ist zu vermu ten, dass der Anton-Knubel-Weg zunehmend 
als "Schleichweg" genutzt wird. 
Insbesondere zu den morgendlichen Stoßzeiten wird dieses hohe Verkehrsaufkommen zu einem großen Problem für die 
Grundschüler, die über den Erbdrostenweg kommend zur Pestalozzi-Schule (heute zur Ida-Schule gehörend) möchten und 
den Anton-Knubel-Weg queren müssen. Ein Zebrastreifen auf dem Anton-Knubel-Weg im Kreuzungsbereich Erbdrostenweg 
wäre ein hoher Beitrag zur Sicherung des Schulwegs. Ferner würde dieser Zebrastreifen von allen Personen genutzt werden 
können, die über den Erbdrostenweg weiter in Richtung Albersloher Weg gehen, um von dort z.B. mit dem Bus weiter in die 
Stadt zu fahren. 
 
Für die CDU-Fraktion: 
 
 
 
 
 
(Franz-Josef Ruwe) 
Fraktionsvorsitzender

Stellungnahme zum Antrag A-S/0006/2018 (nicht barrierefrei)

3831 Zeichen

61.42.0014 09.07.2018
Frau Sowa 6159

Amt für Bürger- und Ratsservice nn
Bezirksvertretung Münster-Südost Sec‘ Mü
Bezirksverwaltung Südost ya?

2

Über Herrn Stadtbaurat Denstorff |
\

„Zebrastreifen am Anton-Knubel-Weg“

Antrag Ifd. Nr. A-S/0006/2018 der CDU-Fraktion aus der Bezirksvertretung Münster-
Südost vom 16.02.2018

Mit dem o. g. Antrag (A-S/0006/2018) wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob die
Einrichtung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich Anton-Knubel-Weg/Erbdrostenweg
möglich ist.

Der o. g. Antrag wurde unter Beteiligung der zuständigen Fachdienststellen der Verwaltung
und der Polizei mit folgendem Ergebnis geprüft:

Nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den
Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001),
müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, um die Anlage eines Fußgängerüberweges
(FGÜ) zu rechtfertigen.

Zum einen setzt die Anordnung eines Fußgängerüberweges voraus, dass der Fußgänger-
Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt
auftritt, um überhaupt einen Sicherheitsgewinn zu ermöglichen.

Zum anderen müssen Mindestzahlen der querenden Fußgänger und Radfahrer vorliegen.
Die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen empfiehlt, die
Einsatzbereiche für Fußgängerüberwege bei einer Fußgängerverkehrsstärke von 50-100
Fußgänger/h.

Die Anzahl der tatsächlichen Querungen wurde von der Verwaltung am 17.05.2018 erhoben.
Dabei wurden alle querenden Fußgänger und Radfahrer in dem o. g. Abschnitt mit
folgendem Ergebnis festgestellt:

7.15 - 8.15 Uhr: 1 Fußgänger und 0 Radfahrer;

Eine derartige Bündelung ist an der Einmündung Erbdrostenweg/Anton-Knubel-Weg aktuell
nicht festzustellen.

Demnach ist, unabhängig von der Anzahl der Kraftfahrzeuge, die Anlage eines
Fußgängerüberweges rechtlich nicht möglich. Vielmehr bietet dieser, wenn er nicht über
einen längeren Zeitraum von einer erheblichen Zahl von Fußgängern genutzt wird, oftmals
nur eine Scheinsicherheit. Es fehlt an der erforderlichen Akzeptanz durch den Kraftfahrer
und die erhoffte Schutzwirkung trifft nicht in dem erforderlichen Umfang ein.

Des Weiteren ist die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gemäß der Richtlinien für die
Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGUÜ 2001) in Tempo-30-Zonen entbehrlich.

Der Erbdrostenweg liegt im Bereich einer Tempo-30-Zone. Die Bezirksvertretung Münster-
Südost hat am 28.11.2000 mit der Beschlussvorlage \V/1105/2000 im Zuge des
Erbdrostenweges zwei bauliche Fahrbahneinengungen (Vorschuhungen) zum einen als
zusätzliche verkehrsberuhigende Maßnahmen und zum anderen als
Schulwegsicherungsmaßnahmen einstimmig beschlossen.

Vor Ort wurde. festgestellt, dass viele Kinder aus den nördlichen Wohngebieten die
vorhandenen Engstellen als Querungshilfen nutzen. Auch an diesen Querungsstellen
wurden keine hohen FURGANBERSEISRUSERNG ER festgestellt, um einen FGÜ an diesen
Stellen zu rechtfertigen.

Laut der Verkehrsunfallstatistik der Polizei sind in diesem Bereich auch keine Unfälle
verzeichnet worden.

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund der geringen Querungsfrequenz und
einer Verkehrsbelastung von 365 Kfz/h in der Spitzenstunde ein Fußgängerüberweg
(Zebrastreifen) nach.den R-FGÜ 2001 an der im Antrag vorgeschlagenen Stelle und auch
im weiteren Verlauf des Erbdrostenweges rechtlich nicht möglich ist.

Aus Sicht der Verwaltung und der Polizei werden die Verkehrsverhältnisse in dem o. g.
Bereich nach wie vor als verkehrssicher eingestuft, sodass weitere zusätzliche bauliche
Maßnahmen nicht für erforderlich gehalten werden. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit
zur Veränderung der bestehenden Verkehrsregelungen oder des Ausbauzustandes der
Straße besteht daher nicht.

. Antra

Der o. ird damit als erledigt angesehen.

Anlage

Beratungsverlauf (1)

06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauritzstraße 4
  • Münsterstraße 7
  • Anton-Knubel-Weg
  • Erbdrostenweg
  • Haus Angelmodde 30
  • Albersloher Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
A-S/0006/2018
Typ
Antrag an die BV Südost
Datum
22.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37